Luzi Stamm
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Aargau
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 9. September 1952
- Wikidata
- Q119435
- Source body
- CHE
- Source updated
- 14.11.2025
- Record updated
- 01.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizResult: 130 Yes · 60 No · 4 Abst. · 6 Absent
- Hat nicht teilgenommenSchweizFörderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011 (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 89 Yes · 66 No · 5 Abst. · 40 Absent
- JaSchweizStrafprozessrecht. Vereinheitlichung (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2007 · 04.06.2007Result: 94 Yes · 60 No · 2 Abst. · 44 Absent
- JaSchweizHolz verwenden, um die Kyoto-Ziele zu erreichen (Motion)NationalratFrühjahrssession 2007 · 05.03.2007Result: 84 Yes · 93 No · 2 Abst. · 21 Absent
- Hat nicht teilgenommenSchweizAgrarpolitik 2011. Weiterentwicklung (Geschäft des Bundesrates)NationalratFrühjahrssession 2007 · 05.03.2007Result: 5 Yes · 166 No · 2 Abst. · 27 Absent
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- RedetextSchweiz
Ich staune - erster Punkt -, wie viele Leute sich etwas anderes unter der Personenfreizügigkeit vorstellen, als sie wirklich ist. Was bedeutet sie? Personenfreizügigkeit ist ein Rechtsanspruch für alle Einwohner der EU-Mitgliedstaaten, in die Schweiz zu kommen. Sie können zum Beispiel mit mir persönlich - ich habe ein ganz kleines Anwaltsbüro - einen handschriftlichen Vertrag abschliessen, einen normalen Arbeitsvertrag, in dem sie schreiben, ich arbeite soundso viel beim Stamm. Dann wählen sie am besten noch eine Lohnsumme, mit der sie gerade die maximale Arbeitslosenentschädigung bekommen. Dann unterschreiben sie, und in der Sekunde, in der sie unterschreiben, erhalten sie den Rechtsanspruch, ihre Eltern, ihre Kinder und die älteren Kinder des Ehegatten nachkommen zu lassen. Sie sind ab dem Moment, in dem sie unterschreiben, krankenversichert. Zum Beispiel kann sich auch eine 63-jährige Frau oder ein 64-jähriger Mann sagen, ich unterschreibe das. Ein Jahr später bekommen sie dieselben Ergänzungsleistungen wie Ihre Eltern, wie meine Eltern, die ein Leben lang hier gearbeitet haben. Das ist die Personenfreizügigkeit!
Zweiter Punkt: Ich staune, wie viele Leute sich grundsätzlich täuschen und von Marktzugang und gleichzeitig von Personenfreizügigkeit sprechen. Nirgends in der Welt käme jemand auf die Idee zu sagen, der freie Markt sei gleich die freie Einwanderung. Wenn ich an die Kalifornier, an die Amerikaner, an die Japaner denke: Niemand würde sagen, freie Einwanderung gleich Marktzugang - gar niemand!
Dritter Punkt, zu einem weiteren verbreiteten Irrtum - hören Sie zu -: Viele Leute sagen, dass wir die Personenfreizügigkeit brauchen würden, um diejenigen Leute zu holen, die wir brauchen. Das widerspricht ja jedem gesunden Menschenverstand! Holen kann man immer, wen man will. Da braucht es keinen Vertrag mit dem Ausland und schon gar nicht die Personenfreizügigkeit.
Zum vierten Punkt: Ich war jahrelang Mitglied des Europarates und dort in der Kommission Migration. Dort haben Sie die EU-Mitglieder einerseits und andererseits die anderen Mitglieder des Europarates, die nicht Mitglied der EU sind. Es käme doch niemand von denen auf die Idee, von einem Nicht-EU-Land zu verlangen, die freie Einwanderung einzuführen. Wer käme auf diese Idee? Das ist eher eine Idee, die in der Schweiz von denjenigen Leuten vorgebracht wurde, die selbstverständlich 2001, als sie die Bilateralen I abgeschlossen hatten - am 20. Mai 2000 haben wir darüber abgestimmt -, die grössten EU-Turbos waren. Das wird nicht einmal[NB]bestritten. Der Chefunterhändler der Bundesräte, der war ja der EU-Turbo par excellence. Aber die von Europa hätten ja von uns nie und nimmer die freie Einwanderung verlangt.
Ich bringe noch ein mögliches Szenario für die Zukunft und dann den Schlussappell, genau auf die Uhr schauend. Stellen Sie sich einmal folgendes Beispiel vor: Unter dem Titel "Personenfreizügigkeit" sagt jetzt die EU: "Die Schweiz muss die arbeitslosen Grenzgänger bezahlen." Gleichzeitig sagt Frankreich: "Bei uns in Frankreich zahlt die Arbeitslosenversicherung nicht einfach anderthalb Jahre, sondern lebenslang." Wenn Sie bei der Personenfreizügigkeit einem Mechanismus zustimmen, sind Sie ja völlig der EU ausgeliefert.
Ich komme zum Schluss, ich habe noch 30 Sekunden Redezeit. Sie können noch so lange sagen: "Ich schaffe es, das Lohnniveau hoch zu halten." Das schaffen Sie nie! Das ist nicht nur ein ökonomisches Gesetz, sondern das ist sogar ein Gesetz des gesunden Menschenverstandes: Die Leute kommen natürlich so lange, wie wir noch bessere Lebensbedingungen haben, und wenn wir die Personenfreizügigkeit haben, gibt es todsicher eine Nivellierung, da können Sie noch so lange sagen, Sie würden begrenzen, Sie würden sich dort schützen. Die können ja in der Schweiz eine AG gründen, dann können sie die Lohnverträge von der AG her machen. Sie haben keine Chance, das Lohnniveau hoch zu halten.
- RedetextSchweiz
Wir bitten Sie, der parlamentarischen Initiative Reimann Lukas Folge zu geben.
Sanktionen können, das haben wir erlebt, sehr einschneidend sein. Ich glaube, sie sind so wichtig betreffend Neutralität der Schweiz, dass das Parlament zuständig sein sollte. Wenn ein boykottiertes Land mit dem Rücken zur Wand steht, wird die Situation eher gefährlicher. Sanktionen der angesprochenen Art können entsprechend ausserordentlich gravierend sein.
Es gibt nur einen Fall, in dem Kriege und solche Sanktionen rechtmässig sind: wenn sie durch die Uno angeordnet werden. Die Schweiz ist Uno-Mitglied. Wenn Uno-Sanktionen, Uno-Boykotte oder sogar eine militärische Uno-Intervention beschlossen werden, dann müssen wir uns diesen anschliessen. Sonst dürfen wir das aber nicht machen.
In meiner Generation kannte jedermann den Countrysänger Kris Kristofferson. Als dieser im Volkshaus Zürich sein Abschiedskonzert gab, machte er ganz überraschend eine politische Aussage. Er hat gesagt: "I'm proud to be here in a country which never takes part." Er sei stolz, in einem Land [PAGE 1155] aufzutreten, welches nie Stellung bezieht. "Take part" kann heissen, dass man sich an einem Krieg beteiligt. Es kann aber auch heissen, dass man Stellung nimmt, indem man sich einem Boykott anschliesst.
Sie kennen diese Fälle. Die Schweiz hat in der Vergangenheit verschiedentlich bei Boykotten mitgemacht. Das war zum Beispiel einmal bei Nordkorea der Fall, wo eine Ostschweizer Firma nicht einmal einen Skilift liefern durfte, obwohl bereits Investitionen getätigt worden waren. Ich habe in Bezug auf Venezuela die Klage zugetragen erhalten - darüber haben sich auch die linken Kreise zu Recht aufgeregt -, dass wir keine Medizinalgeräte liefern könnten. Dieselbe Klage erreichte mich aus Iran. Jemand, den ich kenne, erklärte mir, Iran könne medizinische Geräte aus der Schweiz nicht importieren. Wenn Russland boykottiert wird, ist die Geschichte besonders gefährlich. Dann können sich Krisen hochschaukeln.
Die Schweiz darf sich nicht den Ruf einhandeln, wie das leider mehr und mehr geschieht, nicht mehr neutral zu sein. Im Zusammenhang mit der Ukraine höre ich, dass man die Schweiz gar nicht mehr als neutral empfinde. Das darf auf gar keinen Fall vorkommen.
In der Vergangenheit hatte die Schweiz einen phänomenalen Ruf mit den drei Grundsätzen der Neutralität, Solidarität und Disponibilität. Selbstverständlich stellt sich die Schweiz als Ort des Gesprächs zur Verfügung. Aber wir sollten nie Stellung beziehen, wir sollten nie für die eine oder die andere Seite Partei ergreifen. Selbst wenn die EU oder die USA Boykotte fordern, dürfen wir diesen nicht folgen.
Deshalb bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Reimann Lukas Folge zu geben.
- RedetextSchweiz
Wenn ein Anwalt sein Honorar gegenüber dem Klienten vor Gericht geltend machen will, muss er an die Aufsichtsbehörde gelangen. Je nach Kanton muss er zum Beispiel zum Kantonsgericht oder zum Obergericht gehen. Das ist eine Verkomplizierung des Verfahrens, die auch nie im Interesse des Betroffenen liegen kann, also des Klienten. Alle Beteiligten sollten meines Erachtens ein Interesse daran haben, dass man dieses komplizierte System abschafft.
Ich bin allergisch gegen Anwälte, die zu hohe Honorare verlangen. So gesehen, ist es selbstverständlich und gut, dass die Gerichte diese Honorare überprüfen können, aber man muss wie gesagt zurzeit einen Umweg machen und via Aufsichtsbehörde vorgehen. Das hat in vielen Fällen einen kontraproduktiven Effekt.
Ein Klient, der sich mit einer Forderung des Anwalts konfrontiert sieht, zum Beispiel von bescheidenen 1000, 2000, 3000 Franken, setzt sich zur Wehr und wendet ein, der Anwalt habe das gar nicht zugut. Jetzt muss dieser beim Obergericht oder Kantonsgericht ein Verfahren einleiten. Wenn der Klient verliert, bezahlt er erstens dieses Verfahren. Zweitens bezahlt er auch noch die Gerichtskosten. Sie wissen, wie das Gerichtssystem in der Schweiz funktioniert. Wenn Sie von jemandem Geld wollen, seien das 1000 Franken oder 5000 Franken oder 10[NB]000 Franken usw., dann ist der normale Weg, dass man zum Friedensrichter geht. Dann muss man nachher ans Bezirksgericht oder ans Kreisgericht usw. gehen. Diese Verfahren sind gut und schützend genug.
Man könnte beim Fall "Anwalt gegen den Klienten" auch statuieren: Wir machen es wie bei den Scheidungen, d. h., man lässt die Öffentlichkeit nicht zu, wenn man verhindern möchte, dass dann irgendwelche Geheimnisse an die Öffentlichkeit gehen.
Der Anwalt kann ja kommen und sagen: "Ich habe eine bestimmte Summe zugut, 3000 Franken, 10[NB]000 Franken." Dann muss ihn der Friedensrichter fragen: "Wie begründen Sie denn Ihre Honorarforderung?" Das Gericht muss das ohnehin tun. Dann geht es meistens schriftlich hin und her, der Anwalt muss im Detail ausführen, wie viele Stunden er gearbeitet hat, welchen Stundenlohn er geltend macht usw. Das muss ja das Gericht sowieso überprüfen. Ich wiederhole, man könnte dort einführen - wenn man jetzt dieser Initiative Folge gibt -, dass die Öffentlichkeit beim Gerichtsverfahren ausgeschlossen wird. Es geht um diesen theoretischen Fall, dass der Anwalt sagen muss: "Ich begründe meine Forderung mit diesem und jenem heiklen Punkt, der so heikel ist, dass der Klient geschützt werden muss." Das könnte man regeln.
Zusammengefasst: Der Klient bzw. derjenige, der vom Anwalt betreut wurde, muss heute in aller Regel zweimal bezahlen, wenn er das Verfahren verliert. Er muss z. B. zuerst 700 Franken beim Obergericht bezahlen und dann noch 2000 Franken vor Gericht, wenn er bezüglich der Forderung gegen den Anwalt verliert.
Noch eine Bemerkung: Ich habe gesagt, dass ich allergisch bin auf Anwälte, die zu hohe Forderungen stellen. Folgende Möglichkeit würde ja bleiben: Wir könnten völlig unabhängig von dem, was ich beantragt habe, selbstverständlich statuieren, dass sich ein Klient, der anwaltliche Hilfe braucht, immer noch bei der Aufsichtsbehörde - dem Obergericht oder dem Kantonsgericht - beschweren kann. Das wäre sogar eine gute Sache. Es würde nicht lange dauern, bis bei den Aufsichtsbehörden bekannt wäre, dass diese und jene Anwälte über die Stränge schlagen und chronisch zu viel Honorar verlangen. Es wäre ja ein Einfaches, diese Möglichkeit beizubehalten und nicht anzutasten. In Bezug auf die Forderung wäre aber meine Initiative eine Vereinfachung.
Ich schliesse mit Folgendem: Ich habe gerade über das Wochenende die Broschüre "schlaue Ideen für Deregulierungen" gelesen. Die FDP-Präsidentin, der GLP-Präsident, der CVP-Präsident, sie alle stehen dort für eine Entschlackung ein. Mein Vorstoss wäre ein Paradebeispiel dafür, wie eine Entschlackung möglich wäre.
- RedetextSchweiz
Sehr geehrter Herr Bundesrat, stimmt denn meine Argumentation nicht? Wenn das Bundesgericht in Zukunft - z. B. 2020 oder 2022 - in einem Fall entscheiden wird, für uns sei dieser Pakt verbindlich, dann wird er eben verbindlich sein.
- RedetextSchweiz
"Der Pakt ist rechtlich nicht bindend, deshalb stehen wir dazu." Diesen Satz muss man sich zweimal vor Augen führen! "Er ist rechtlich nicht bindend, und deshalb steht Deutschland dazu" - das ist ein Ausspruch der deutschen Bundeskanzlerin! Eine solche Aussage ist verantwortungslos. Damit wird die Rechtsstaatlichkeit geopfert.
"Das ist rechtlich nicht bindend, deshalb unterschreibe ich" - das ist eine katastrophale, unverantwortbare Grundhaltung!
Abgesehen davon ist es erschreckend, wie in Deutschland mit der Zuwanderung respektive der Opferung des Rechtsstaates die Grundprinzipien verletzt werden. 97 Prozent der Bevölkerung haben offenbar bei einer Umfrage gesagt, sie seien gegen diesen Pakt. Es ist erschreckend, wie sich eine politische Elite vom Empfinden der Bevölkerung entfernt. Wir müssen unbedingt verhindern, dass in der Schweiz dasselbe passiert, dass wir mit derselben Naivität und Verantwortungslosigkeit diesen Pakt, der die Migration erleichtert, vorschnell unterschreiben.
Auch der Bundesrat hat gesagt, der Pakt sei politisch verbindlich, rechtlich aber nicht. Das ist völlig deplatziert. Immerhin ist dem Bundesrat zugutezuhalten, dass er, nachdem er am vergangenen 10. Oktober beschlossen hat, dem Pakt zuzustimmen, jetzt relativiert und gesagt hat, er wolle diese Parlamentsdebatte abwarten.
Ich hoffe, dass nun zusammen mit allen anderen Fraktionen die Mehrheit erreicht werden kann. Ich bedanke mich in diesem Sinne bei FDP-Kollegin Doris Fiala, der Präsidentin der Kommission für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene des Europarates, dass sie dezidiert gegen den Pakt Stellung genommen hat. Ich bedanke mich in diesem Sinne auch bei CVP-Kollegin Schneider-Schneiter, der Präsidentin der Aussenpolitischen Kommission, die am 1. November gegenüber der Presse gesagt hat, die Schweiz müsse sich distanzieren.
Wenn teuer bezahlte Gutachter, Juristen, Universitätsprofessoren und Experten heute sagen, der Pakt sei rechtlich nicht verbindlich - das ist nicht in Ordnung. Mein Vorredner hat zu Recht gesagt: "Ce n'est pas sérieux!" Wenn dann zum Beispiel das Bundesgericht 2019, 2025 oder wann auch immer in einem Einzelfall entscheidet, der Pakt sei verbindlich, dann ist er eben verbindlich, völlig gleichgültig, was die Experten heute sagen. Dann wird jeder Migrant den rechtlichen Anspruch mit Juristen erstreiten können: "Ich darf kommen und faktisch unlimitiert bleiben."
Ich komme zum Schluss: Die Gleichstellung von Wirtschaftsmigranten und echten Flüchtlingen ist völlig daneben. Man darf heute "Irreguläre" nicht einfach durch "Reguläre" ersetzen. Das hiesse faktisch, die "Illegalen" durch die "Legalen" zu ersetzen.
Ich bitte Sie, gegen den Pakt zu stimmen und der Motion Aeschi Thomas zuzustimmen.
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- Interpellation
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- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)Aenderung im Unfallversicherungsgesetz (UVG)No. 93.3676
- StändigSchweiz
- Mitglied12.12.2017 – 01.12.2019
- Präsident/in16.12.2015 – 11.12.2017
- Ständig
- Ständig
- StändigGeschäftsprüfungskommission Nationalrat Subkommission Gerichte/BA(GPK-N Gerichte/BA)Schweiz
- Mitglied16.12.2015 – 01.12.2019
- StändigSchweiz
- Mitglied10.12.2015 – 01.12.2019
- Mitglied04.12.1995 – 06.05.2001
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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