Vermummungsverbot im Strafgesetzbuch
(13.3520)- Redetext
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Wir haben es jetzt mehrmals gehört: Es gibt eine ganze Anzahl von Kantonen, die ein Vermummungsverbot beschlossen haben - und zwar demokratisch beschlossen haben. Auch diejenigen, die kein Vermummungsverbot haben, haben demokratisch entschieden. Ich denke, wenn wir von den Kantonen sprechen, ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass wir nicht von abstrakten Gebilden sprechen, sondern dass es auch dort Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind, die demokratische Entscheide fällen.
Die Kommission hat sich - das ist ein grosses Verdienst - intensiv mit denjenigen Leuten auseinandergesetzt, die in der Verantwortung stehen. Nun haben wir gehört, dass man festgestellt hat, dass die kantonalen Vermummungsverbote nicht immer durchgesetzt werden. Das hat unterschiedliche Gründe, Herr Luginbühl und auch andere haben es erwähnt. Es kann auch den Grund haben, dass die Polizeikräfte selber von einer Durchsetzung absehen. Die Polizeikräfte - davon können wir ausgehen - sind Fachleute, und sie überlegen sich ihre Eingreiftaktik sehr genau. Sie wollen ja erstens sich selber schützen, zweitens wollen sie die Bevölkerung schützen, und drittens haben sie den klaren Auftrag, Sachbeschädigungen zu verhindern. Wenn nun die Polizeikräfte selber in einer bestimmten Situation zum Schluss kommen, ein Vermummungsverbot nicht durchzusetzen, und man ihnen dann unterstellt, sie würden von der Sache nichts verstehen, sie hätten ihre Arbeit nicht gemacht, dann geht man damit vielleicht doch etwas weit.
Sie haben gehört, dass die Polizeikommandanten selber gegen ein nationales strafrechtliches Vermummungsverbot sind. Ich finde, das müssen wir ernst nehmen. Sie sind die Leute, die an der Front sind. Sie sind die Leute, die Erfahrung haben. Glauben Sie, dass ein einziger Polizist sich freiwillig einer Gefahr aussetzt, wenn er weiss, wie man sich besser schützen kann? Man tut gut daran, mit den Fachleuten zu sprechen, wie das Ihre Kommission getan hat, und ihre Erfahrungen und die Schlüsse, die sie daraus ziehen, dann auch ernst zu nehmen.
Es kommt immer wieder zu Sachbeschädigungen und auch zu Personenschäden. Die Erwartung aber, dieses Problem wäre gelöst, wenn wir das Vermummungsverbot ins Strafgesetzbuch schrieben, ist falsch. Ich finde, da muss man der Bevölkerung gegenüber ehrlich bleiben, auch wenn es brodelt. Auch wenn es brodelt, ist es die Aufgabe der Politik, zu sagen, was man tun kann und wer in diesem Land wofür zuständig ist.
Der Bevölkerung zu sagen, weil das eidgenössische Parlament im Strafgesetzbuch einen Artikel ändere, komme jetzt alles gut, denn man habe etwas getan, das ist nicht ehrlich. Natürlich ist es schwierig, wenn der Erwartungsdruck der Bevölkerung, dass Sie etwas tun und dass Sie ein Zeichen setzen, gross ist, aber ich denke, es ist letztlich eine vertrauensbildende Massnahme, wenn man der Bevölkerung sagt, was man tun kann, wer zuständig ist und was getan wird. Deshalb, glaube ich, ist es richtig, dass man ehrlich ist und sagt, nur einen Artikel im Strafgesetzbuch zu ändern, ändere nichts an der Ausgangslage.
Es klingt manchmal fast etwas, als ob man, wenn man dieser Motion nicht zustimmt, die Vermummten gutheissen und einfach sagen würde: "Das müssen wir hinnehmen, das ist halt so. Wenn sie Sachbeschädigungen vornehmen oder sogar Personen schädigen, dann ist das halt einfach so. Da braucht es jetzt eben ein bisschen Toleranz." Nein, das ist überhaupt nicht so! Es steht alles heute schon im Strafgesetzbuch: Wer Sachbeschädigungen vornimmt, wird bestraft, und das ist auch richtig so. Dafür müssen Sie nicht das Strafgesetzbuch ändern, das ist bereits so geregelt.
Deshalb muss man schauen, was ein Vermummungsverbot tatsächlich an präventiver Wirkung entfalten kann, und das sieht man in den Kantonen: Die präventive Wirkung von Vermummungsverboten ist leider gering. Herr Ständerat Eder hat da ein wichtiges Thema aufgegriffen: Man muss dann konsequent sein, wenn es darum geht, wirklich präventiv eine Wirkung zu erzielen, wirklich Eskalationen, zum Beispiel durch übermässigen Alkoholkonsum, aber auch in anderen Bereichen, zu vermeiden. Aber einen Artikel im Strafgesetzbuch zu ändern und der Bevölkerung zu sagen, man habe in Bezug auf dieses Problem - es ist ein Problem - wirklich etwas verbessert, das ist nicht ehrlich. Deshalb braucht es den Mut, bei dieser Motion die Ablehnung zu unterstützen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen und gegenüber der Bevölkerung ehrlich zu bleiben. [PAGE 1028]
- RedetextPeter Bieri(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Danke für die spannende Diskussion. Ich bin etwas enttäuscht darüber, dass ich bei Herrn Föhn trotz meiner Ausführungen und meiner vertiefenden Darstellung kein grösseres Echo gefunden habe. Ich habe wirklich versucht, die Sache im Detail darzulegen.
Ich möchte noch einmal auf zwei, drei Elemente hinweisen. Sie haben gesagt, im Volk brodle es, und Sie argumentieren jeweils, Sie würden mit den Leuten reden. Wir haben mit den Verantwortlichen gesprochen, nämlich mit den Kantonen. Die Kantone sind klar der Meinung, dass man mit einer solchen Regelung nicht zum Ziel kommt. Wenn man sagt, im Volk brodle es, muss ich darauf antworten: Es ist auch unsere Aufgabe, der Bevölkerung zu erklären, welche Massnahmen richtig sind und welche Massnahmen nicht zum Ziel führen. Ich habe mich in all diesen Jahren immer dagegen gewehrt, dass wir Politik mit "Zeichen setzen" verwechseln. Die Politik hat eine andere Verantwortung: Sie muss Regeln festlegen, sie muss Gesetze machen. Wir erreichen das Ziel nicht, wenn wir Zeichen setzen.
Man könnte auch den Eindruck erhalten, die Mehrheit der Kommission toleriere diese Vandalenakte und die Gefährdung von Leib und Leben. Das ist beileibe nicht der Fall, ganz im Gegenteil: Wir suchen nach Lösungen und Massnahmen, mit denen wir zum Ziel kommen.
Sie haben gesagt, die Polizei könne dann einschreiten. Wenn wir eine Regelung im Strafgesetzbuch vorsehen, ist es aber nicht mehr eine Frage des Könnens und Wollens; dann ist es eine Frage des Müssens. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Letzte Woche, als die Mindestlohn-Initiative Thema im Nationalrat war, haben Gewerkschafter vor dem Bundeshaus demonstriert und sich weisse Masken vor das Gesicht gehalten. Es war offenbar eine bewilligte Demonstration, aber die Demonstranten waren maskiert. Gäbe es eine Regelung im Strafgesetzbuch, hätte die Polizei einschreiten müssen. Hat es Sie irgendwie gestört, dass die Demonstranten eine Maske vor dem Gesicht hatten? Ich bin nicht mit ihren Forderungen einverstanden, aber dass sie eine Maske vor dem Gesicht hatten, hat mich nun überhaupt nicht gestört.
Dass man ein Vermummungsverbot nicht tel quel umsetzen kann, hat auch der Kanton St. Gallen erkannt. Im dortigen Gesetz heisst es: "Die Einsatzleitung der Polizei kann im Einzelfall von einer Durchsetzung des Verbotes absehen, wenn dies zur Verhinderung einer Eskalation geboten erscheint." Auch der kantonale Gesetzgeber hat eingesehen, dass man ein Vermummungsverbot nicht einfach tel quel durchsetzen kann, sondern situativ abklären muss, ob ein Einschreiten sinnvoll ist oder nicht.
Vielleicht noch ganz kurz zu Herrn Minder: Herr Minder, Sie waren in der Kommission, aber Sie haben keinen Minderheitsantrag gestellt. Deshalb bin ich jetzt etwas erstaunt, dass Sie auf Ablehnung plädieren, obwohl Sie, das ist zuzugeben, in der Kommission dagegen gestimmt haben.
Quintessenz: Aufgrund unserer eingehenden Befassung mit dieser Thematik und auch aufgrund der Erfahrungen der Kantone und der Polizeien sind wir zum Ergebnis gekommen, dass es nicht sinnvoll ist, hier in dieser Art eine Änderung des Strafgesetzbuches zu erlassen. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
- RedetextWerner Luginbühl(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Ich bin mit dem Motionär einverstanden, dass Vermummungen im Zusammenhang mit Kundgebungen und Demonstrationen ein grosses Problem sind. Das haben wir hier in Bern vor nicht allzu langer Zeit ganz konkret erlebt. Ich bin mit dem Motionär ebenfalls einverstanden, dass Vermummungen im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen konsequent zu bekämpfen sind, und ich bin auch mit ihm einverstanden, dass heute Vermummungen vielerorts noch zu wenig konsequent angegangen werden. Bevor wir aber hier dem Bundesrat den Auftrag geben, ein neues Gesetz zu erlassen, müssen wir uns schon die Frage stellen, ob wir mit diesem neuen Gesetz wirklich eine Verbesserung der Situation herbeiführen. Wenn ich eine Einschätzung mache und mir überlege, was die Konsequenzen eines solchen neuen Gesetzes wären, dann komme ich zum Schluss, dass dies nicht der Fall sein würde.
Es wurde gesagt, dass jene Kantone, die das Problem mit Kundgebungen und Demonstrationen haben, bereits ein Vermummungsverbot haben. Es gibt polizeitaktische Gründe, die zum Teil dazu führen, dass es nicht immer umgesetzt wird, und es gibt ab und zu auch den fehlenden politischen Willen der verantwortlichen Behörden, der dazu führt, dass das Verbot nicht durchgesetzt wird. Daran wird ein Bundesgesetz nicht das Geringste ändern. Denken Sie, dass jene Kantone, die heute ihren eigenen Gesetzen keinen Nachdruck verschaffen, ein Bundesgesetz durchsetzen werden? Ich glaube das nicht. Ich bitte Sie, den Vorstoss abzulehnen.
Ich meine, dass es nicht sein sollte, dass gerade wir im Ständerat eine Regelung vornehmen, die in der Kompetenz der Kantone liegt, ohne dass wir sicher sind, dass wir auch eine Verbesserung der Situation erreichen. Wir sollten vermeiden, ein Gesetz in Auftrag zu geben, das vorgibt, ein Problem zu lösen, letztendlich aber nichts bewirken wird. Wir sind hier, um wirkungsvolle Gesetze zu machen, nicht um Signale zu senden und Zeichen zu setzen. Im Volk wird es noch mehr brodeln, wenn es feststellt, dass ein Bundesgesetz in Kraft gesetzt wurde, das nicht zu einer Verbesserung der Situation führt.
Es gibt, um doch noch mit einem positiven Aspekt zu enden, positive Beispiele, wie dieses Problem in Kantonen und Städten in den vergangenen Jahren angegangen wurde und wie man auch eine Verbesserung erreicht hat. An diesen müssen sich jene orientieren, die es schlechter machen - und da meine ich auch Kantone und Städte ganz in der Nähe. Diese Kantone und Gemeinden sind letztendlich dafür [PAGE 1027] zuständig, kompetent, und sie tragen auch die Verantwortung. Wir sollten dafür sorgen, dass diese Verantwortung dort bleibt, und wir können Druck machen, dass sie auch wahrgenommen wird.
- RedetextJoachim Eder(FDP.Die Liberalen)Schweiz
In der SiK haben wir den Auftrag sehr ernst genommen und vor allem das gemacht, was uns als Ständerätinnen und Ständeräten gut ansteht: Wir haben die Kantone angehört. Diese Kantone - Berichterstatter Peter Bieri hat gesagt, um wen es sich handelte - haben sich sowohl von der strategischen als auch von der operativen Seite her ganz klar geäussert. Was liegt nun näher, als dass wir als Kantonsvertreterinnen und -vertreter diese Bitte der Kantone ernst nehmen? Fredy Fässler, der zuständige Regierungsrat aus dem Kanton St. Gallen und Delegierter der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, hat gesagt: "Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen. Die Kantone können das selber regeln."
Im Volk brodle es, hat Kollege Peter Föhn gesagt, die Politik habe resigniert und man müsse jetzt endlich ein Zeichen setzen. Lieber Kollege Föhn, ich toleriere diese gewaltbereiten, vermummten Chaoten überhaupt nicht. Ich kann Ihnen sagen, auch die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission, welche beantragt, diese Motion abzulehnen, toleriert sie nicht. Es ist eine Unterstellung, wenn Sie so tun, als würden wir das dulden. Auch Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten dulden wir keineswegs. Es geht nicht darum - und das ist der Grund, warum ich hier das Wort ergriffen habe -, der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen. Das würden wir nämlich tun, wenn wir diese Motion annähmen.
Sie müssen die Kritik an der Basis anbringen, also im eigenen Kanton. 15 Kantone haben entsprechende gesetzliche Bestimmungen. Die restlichen brauchen offensichtlich keine - man hat vor allem vom Beispiel Appenzell gesprochen, wo solche Bestimmungen nicht nötig sind. Es ist deswegen keine vollkommene Resignation der Politik. Wir belassen den Aufgabenbereich des klassischen Polizeirechts eben in den Kantonen, dort, wo es hingehört. Die Kantone sind aufgefordert, hier durchzugreifen. Wenn Sie in Ihrem eigenen Kanton feststellen, dass das nicht der Fall ist, ich nehme das Beispiel des Kantons Bern, dann - dazu rufe ich die Berner Standesvertreter, die hier im Saal sind, auf - sorgen Sie dafür, dass im Kanton Bern dieses klassische Polizeirecht durchgesetzt wird.
Der Grund dafür, dass ich mich wirklich dafür einsetze, dass die Motion abgelehnt wird, ist der folgende: Der Text der Motion lautet: "Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Bestimmung im Strafgesetzbuch vorzulegen, wonach eine Vermummung bei Demonstrationen und Kundgebungen künftig zwingend als Straftat geahndet wird." Ich muss Ihnen sagen: Diese generelle Kriminalisierung der Vermummung widerspricht meinem Rechtsempfinden fundamental - das geht nicht. Darum geht es, und deswegen wehre ich mich dagegen. Ich hoffe aber, dass wir in diesem Bereich endlich Ruhe haben werden - ich bitte alle Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren der Kantone, dafür zu sorgen - und dass es keine zehnte, elfte oder zwölfte Motion mehr braucht, wenn Sie mit der Kommissionsmehrheit die Motion ablehnen.
Lieber Kollege Föhn, Sie täuschen vor, dass wir das Problem lösen, wenn wir die Motion annehmen. Noch etwas: Es hat mich sehr gestochen, dass Sie dafür plädieren, dass die Prävention vorangetrieben wird. Ich erinnere Sie dann bei der Behandlung des Alkoholgesetzes daran, wenn allenfalls dieser Rat wieder auf dem Wege ist, Erleichterungen zu beschliessen, und damit die Kinder und die Jugendlichen, die es angeht, nicht schützt. Ich nehme Sie dann bei der Behandlung des Alkoholgesetzes beim Wort.
- RedetextGéraldine Savary(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Quand on entend Monsieur Föhn, on a vraiment l'impression que le canton de Schwytz est à feu et à sang. C'est extrêmement inquiétant! C'est dommage qu'il n'ait pas pu assister aux discussions en commission, car nous y avons appris deux choses. D'abord, il faut faire preuve d'une certaine modestie, qui n'est pas toujours inutile au sein du Parlement. En effet, si vous avez lu les procès-verbaux, Monsieur Föhn, ce que nous ont appris les responsables de la sécurité dans les cantons - pas seulement les responsables politiques, mais aussi ceux qui sont sur le terrain -, c'est qu'il n'y avait pas besoin de modifier le Code pénal et que votre motion n'était pas utile pour qu'ils puissent faire correctement leur travail.
Ensuite, au fond, cet apprentissage de la modestie au Parlement, sur un sujet aussi concret que celui-ci, nous a été [PAGE 1026] utile, parce que nous nous sommes rendu compte qu'il ne s'agissait pas de résignation. Les cantons ne sont pas restés sourds au problème, ils n'ont pas fait comme s'il n'y avait aucune difficulté, aucune manifestation ou aucun débordement. Au contraire, les cantons ont pris un certain nombre de mesures, mais des mesures efficaces et qui correspondent véritablement au problème.
Monsieur Bieri, le rapporteur de la commission, a parfaitement rappelé toutes les mesures qui avaient été prises dans les cantons concernés. Une quinzaine de cantons ont interdit la dissimulation des visages, notamment par des cagoules. Les cantons font un travail de prévention. Ils suivent les manifestations, sur Internet ou ailleurs, de manière à ce que ces débordements n'aient pas lieu. Et quand ils doivent punir les auteurs d'infractions, qu'il s'agisse de personnes à visage masqué ou découvert, ils le font sur la base du Code pénal et des règles existantes.
Donc, si les cantons n'avaient pas fait leur travail, si les polices souhaitaient un durcissement du Code pénal, si les personnes concernées directement par le problème étaient venues vers nous en nous demandant à nous, les parlementaires, de légiférer, de durcir la législation fédérale, on aurait pu avoir une discussion et se dire qu'on devait faire notre travail de parlementaires en collaboration avec les personnes qui sont sur le terrain. Dans ce cas particulier, les polices cantonales sont opposées à votre motion. Les cantons sont opposés à votre motion. Les directeurs de justice et police sont opposés à votre motion. Je vous invite, comme la majorité de la commission, à vous y opposer vous aussi et vous rappelle qu'en conclusion, à la suite des auditions, il a été retenu que le Code pénal était suffisant, que les moyens de la police étaient parfois insuffisants et que sans doute, là, un effort devait être fait. Il a aussi été retenu que les appels à la violence, que ce soit sur Internet ou ailleurs, devaient être contrôlés, prévenus, suivis par des corps de police qui peuvent se concentrer sur l'essentiel. Et l'essentiel est de prévenir la violence et non d'imposer un durcissement du Code pénal là où l'on n'en a pas besoin.
Je vous invite donc, comme la majorité de la commission, à rejeter cette motion.
- RedetextThomas Minder(Parteilos)Schweiz
Lösen wir das Problem der Vermummung nicht, wird der zehnte, elfte oder zwölfte politische Vorstoss folgen. Bei der letzten Motion, der Motion Fehr Hans, hiess es, dies zu regeln liege in der Kompetenz der Kantone. In der bundesrätlichen Antwort auf die vorliegende Motion heisst es nun: "Es ist nur schwer einzusehen, weshalb eine Person, welche an einer friedlichen Kundgebung das Gesicht verdeckt, eine Bedrohung für unsere Rechtsordnung oder den öffentlichen Frieden darstellen und daher allein wegen dieses Verhaltens bestraft werden soll." Es ist leider eine Tatsache - Sie haben es gehört -, dass man vermummt mehr Blödsinn und Sachbeschädigungen macht als unvermummt. Und es ist eine weitere Tatsache, dass ganz viele Veranstaltungen, bei welchen man sich vermummt, früher oder später eskalieren. Ich würde behaupten, dass bei allen Demos, wo es Vermummte hat, Eskalationen und Sachbeschädigungen am Ende des Tages das Resultat sind. Oder anders ausgedrückt: Eine friedliche Demo ist eine, wo man sich nicht vermummt, und eine unfriedliche Demo ist eine, wo man sich vermummt. Es geht bei dieser Motion nur um Demonstrationen und Kundgebungen.
Ich habe lange in Zürich gelebt. Schon vor zwanzig Jahren vermummten sich die Mitglieder des Schwarzen Blocks an den 1.-Mai-Demos in Zürich. Da sah es zeitweise aus wie in einem Bürgerkrieg. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch alle Nichtfussballinteressierten daran erinnern, dass es zwischen Anhängern der Zürcher Clubs und solchen des FC Basel ganz schlimme Ausschreitungen gegeben hat. Da fehlte nicht viel, und das alte Hardturm-Stadion hätte Feuer gefangen. Es hätte sogar zu Toten kommen können; ein FCZ-Fan ist heute schwerstbehindert im Rollstuhl. Ich will damit einfach sagen, dass das Gewaltpotenzial von Vermummten in den letzten Jahren ein erschreckendes Ausmass angenommen hat. Nicht umsonst beschäftigen uns auch politische Vorstösse - Sie haben es gehört -, um zu einem besseren Schutz der Polizistinnen und Polizisten zu gelangen. Wiederholungstäter sollen härter angefasst werden.
Bei den Anhörungen in der Kommission kam klar zum Vorschein, warum die Kantone keine Bundeslösung wollen und auch bei Demos nicht einschreiten: einzig und allein aus polizeitaktischen Überlegungen. Die Polizei sagt, es sei unverhältnismässig, bei einer Demo, wo es eine Gruppe von Vermummten habe, einzuschreiten, weil die Situation eskalieren würde. Das sind schon sonderbare Äusserungen. Das heisst mit anderen Worten: Sie wissen zwar, dass es in den betreffenden Kantonen verboten ist, sich zu vermummen, aber wenn sie einschreiten, riskieren sie eine Eskalation.
Diese Äusserungen der Polizeivertreter bestätigen, dass die Kantone zwar Spielregeln kennen und Gesetze erlassen, aber nicht in der Lage sind, diese durchzusetzen. Wir müssen uns einfach bewusst sein, dass die Kantone bei Nichteinschreiten an Demos für Sachbeschädigungen in der Verantwortung stehen. Es kann und darf nicht sein, dass die Allgemeinheit die Kosten der Sachbeschädigungen trägt, insbesondere wenn die Polizei aus taktischen Gründen nicht gegen Vermummte eingreifen will. Für Ordnung und Sicherheit ist noch immer der Staat verantwortlich. Sind die kantonalen Instrumente, um Ordnung und Sicherheit durchzusetzen, nicht gut genug, was anscheinend der Fall ist, so ist es legitim, dass die Bundespolitik aktiv wird.
Dies ist der Grund, warum ich dieser Motion zustimme. Wir können sehr wohl davon ausgehen, dass ein Vermummungsverbot mit einem Artikel im Strafgesetzbuch eine dissuasive Wirkung hat, auch wenn anzumerken ist, dass es wohl bei einer saftigen Busse bleiben wird.
- RedetextPeter Föhn(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Es ist eigentlich nicht üblich, sofort nach der Ablehnung einer Motion zum gleichen Thema wieder aktiv zu werden, aber bei diesem Thema musste ich einfach in diesem Jahr noch einmal aktiv werden und etwas unternehmen, und zwar nicht erst Wochen oder Monate, sondern nur wenige Tage später. Wir haben das Thema ja - der Kommissionssprecher hat es gesagt - bereits in der Sommersession behandelt.
Ich fürchte, die Politik hat resigniert - aber im Volk brodelt es. Das muss ich Ihnen einfach zur Kenntnis bringen. Ich bin noch nie, noch gar nie so oft angegangen worden, wir seien nicht willens, etwas zu unternehmen, wie nachdem hier im Rat das Vermummungsverbot abgelehnt wurde. Der Nationalrat hatte die Motion Fehr Hans 11.3043 ja angenommen, der Ständerat hat sie aber abgelehnt. Ich wurde an einem Wochenende mehrfach darauf angesprochen bzw. auch richtig angepöbelt, dass wir nicht willens seien, in dieser Angelegenheit etwas zu unternehmen.
Ich bin auch ein Föderalist, und ich möchte die Fahne des Föderalismus absolut hochhalten. Aber wenn es dringend notwendig ist, muss man eben nach aussen Zeichen setzen, und ich meine, hier ist es notwendig. Ich weiss, wir haben hier schon mehrfach darüber gesprochen, und vielleicht sind die Meinungen gemacht. Aber wenn man die Lage beurteilen und daraus einen Schluss ziehen will, müssen doch verschiedene Aspekte noch einmal berücksichtigt werden: Wir wissen, dass die Gewaltausbrüche in letzter Zeit nicht abgenommen, sondern eher zugenommen haben, besonders die Angriffe auf Personen, d. h. letztlich auf Polizisten. Das ist gravierend, das dürfen wir nicht dulden!
Es hat Verletzte gegeben, es hat grosse Schäden gegeben, und allermeistens sind es vermummte Leute, vermummte Horden, vermummte Gruppen, die vorsätzlich dreinschlagen, egal, was es kostet, und egal, wie viele Verletzte es gibt. Wer auf der Strasse ein echtes, als dringend betrachtetes Anliegen vertreten will, braucht sich nicht zu vermummen. Diese Personen sollen mit offenem Visier kämpfen und ihr Gesicht zeigen. Gegenüber gewaltbereiten, vermummten Chaoten muss Nulltoleranz gelten. In einem demokratischen Rechtsstaat dürfen wir weder Vermummungen noch rechtsfreie Räume dulden. Wenn wir die Vermummung im Strafgesetzbuch verbieten würden, wäre das Verbot gesamtschweizerisch zwingend und müsste durchgesetzt werden.
Ich komme zu den Kommissionsentscheiden. Ich bin ja nicht Mitglied der Kommission, und mich hat vor allem der letzte Abschnitt im Kommissionsbericht sehr berührt. Da heisst es: "Schliesslich ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass eine generelle Kriminalisierung der Vermummung, wie dies die Motion verlangt, nicht sinnvoll ist. Die Aufnahme des Vermummungsverbotes als Straftatbestand entspricht nicht dem Prinzip der Verhältnismässigkeit, da eine Vermummung [PAGE 1025] nicht zwingend aufgrund krimineller Absichten erfolgt." Aber die Erfahrung zeigt ja genau das Gegenteil: Jene, die sich nicht vermummen, schlagen viel weniger drein. Vermummte schützen sich ja gerade vor dem Gesetz respektive vor der Strafe, indem sie sich willentlich vermummen. Aus diesen Sätzen meine ich vollkommene Resignation der Politik zu lesen, wenn es ganz am Schluss des Berichtes weiter heisst: "Das Strafrecht bietet zudem bereits eine genügende Grundlage, um sowohl vermummte wie auch unvermummte Personen für die Begehung von Straftaten im Zuge einer Demonstration zu bestrafen."
Ja, aber eben, dann darf man nicht mehr eingreifen; es wird nicht mehr eingegriffen. Man hat Angst vor einer Eskalation. Ich habe die Kommissionsprotokolle genau gelesen: Es wurde auch gesagt, dass es ein ungeheuerliches Polizeiaufgebot brauche, um das Verbot durchzusetzen respektive um eine Eskalation bei einer so wilden Horde zu verhindern. Ja, vielleicht würde es zwei-, dreimal ein riesiges Aufgebot brauchen. Aber wenn man das konsequent durchziehen würde - das müsste man in der Schweiz nur zwei-, dreimal tun -, hätten wir vermehrt Ruhe; das garantiere ich. Aber wenn man nur immer sagt, man könne nicht einschreiten, das Ganze würde sonst eskalieren, noch viel mehr ausarten, dann wissen diese Leute ganz genau, dass sie so weitermachen können, weiterhin dreinschlagen können, weiterhin Verletzte oder gar Todesfälle in Kauf nehmen können. Das hat man im letzten Sommer hier in Bern in Kauf genommen. Das wissen Sie so gut wie ich.
Ein Verbot allein nützt nichts. Für mich braucht es vor allem Prävention; man muss mit gutem Beispiel vorangehen. Aus meiner Sicht würde gerade dieses Verbot präventiv wirken. Die Polizei kann genau dann einschreiten, wenn sich die ersten Personen vermummen, und nicht erst dann, wenn es zur grossen Ausschreitung, zur Eskalation kommt. Das hat man eben in letzter Zeit gemacht. Man hört immer wieder, es sei unverhältnismässig. Das wurde auch in der Kommission mehrfach betont: Es sei unverhältnismässig, nur aufgrund der Vermummung einzuschreiten, da man nicht wisse, ob diese Personen gewalttätig werden wollten. Es ist auch in der Schule so: Wenn man als Erzieher die Zügel zu lange schleifen lässt und sich nicht durchsetzt, bekommt man nicht Ruhe, dann eskaliert die Situation. Hier spreche ich als Vater, als Lehrer und heute als Unternehmer, wo ich auch relativ viele Leute unter mir habe.
Nun zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung: Schreiten wir doch frühzeitig ein, und lassen wir es nicht eskalieren! Wenn wir die Vermummung als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufnehmen würden, wäre das eben am einfachsten. In der ganzen Schweiz hätten wir genau den gleichen Level, und kein Kanton müsste sich genieren, wenn er einmal hart durchgreifen würde.
Ich bitte Sie dringend, die Motion anzunehmen. Ich sage es noch einmal: Im Volk brodelt es! Im Volk brodelt es gewaltig; man versteht unsere Entscheide nicht, und man versteht auch nicht, dass man heute eben erst einschreitet, wenn sogenannt strafrechtlich relevante Handlungen begangen werden.
Noch einmal zur Durchsetzung: Möglichst frühzeitig eingreifen, dann kann man so etwas durchsetzen, wenn der Wille da ist! Aber der politische Wille war bis heute nicht da, und ich sage: Wenn die Kantone nicht wollen, dann müssen wir den Kantonen auch die Verantwortung übertragen, und sie sollen diese Schäden gefälligst selber bezahlen. Ich bin nicht bereit, mit meinen Versicherungsprämien solche Untaten mitfinanzieren zu müssen. Die Kantone sollen dies tragen und die Verantwortung bis zuletzt übernehmen. Aber resignieren dürfen wir als Politiker nicht, insbesondere nicht als Ständeräte.
- RedetextPeter Bieri(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Per Ordnungsantrag wies unser Rat in der Herbstsession die vorliegende Motion der zuständigen Kommission zur Vorprüfung und zur Anhörung der Kantone zu.
Zur Vorgeschichte: Bereits zum neunten Mal - bereits zum neunten Mal! - ist die Thematik der Vermummung Gegenstand parlamentarischer Vorstösse. In der Sommersession, am 6. Juni 2013, lehnten wir in diesem Rat als Zweitrat die Motion Fehr Hans 11.3043, "Nationales Vermummungsverbot", auf Antrag unserer Sicherheitspolitischen Kommission ab. Im Nachgang zu dieser Debatte ist die hier nun vorliegende Motion von Kollega Föhn am 20. Juni dieses Jahres eingereicht worden. Eine gleichlautende Motion brachte Herr Hans Fehr im Nationalrat ein (13.3525). Der Bundesrat beantragt, die Motionen abzulehnen. Im Gegensatz zu früheren Vorstössen, welche ein generelles Vermummungsverbot im Polizeirecht forderten, verlangen die beiden Motionen die Aufnahme einer Bestimmung im Strafgesetzbuch, wonach eine Vermummung bei Demonstrationen und Kundgebungen künftig zwingend als Straftat geahndet wird.
Der in der Herbstsession in unserem Rat gestellte Ordnungsantrag wurde damit begründet, dass in dieser Angelegenheit in der Vergangenheit stets damit argumentiert wurde, dass mit der Aufnahme eines gesetzlichen Vermummungsverbots ein Konflikt mit der kantonalen Polizeihoheit gemäss Artikel 57 der Bundesverfassung entstünde. Für ein solches Verbot fehle dem Bundesrat die verfassungsrechtliche Zuständigkeit. Hingegen besässen heute 15 Kantone gesetzliche Regelungen, in denen sie das Verbot der Vermummung regeln würden. Im Weiteren wurde damit argumentiert, dass sich sowohl für die politischen Behörden als insbesondere auch für die Polizei Fragen der Durchsetzung und des taktischen Einsatzvorgehens stellen würden. Es sei deshalb angezeigt, die Kantone, sprich die Vertreter der KKJPD und der Polizeikorps, in dieser Sache anzuhören.
Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates hat sich dieser Sache angenommen und an der Sitzung vom 12. November 2013 Herrn Regierungsrat Fredy Fässler, Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes des Kantons St. Gallen und Vertreter der KKJPD, sowie als Vertreterin der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten Frau Monica Bonfanti, Chefin der Polizei des Kantons Genf, angehört. Um es vorwegzunehmen: Im Einklang mit dem bundesrätlichen Antrag zur Motion haben beide Vertreter einhellig und aus mehreren Gründen die Aufnahme eines Vermummungsverbots im Strafgesetzbuch abgelehnt.
Als Hauptgründe wurden Verfassungsfragen angeführt - hier stütze ich mich auf den Bericht der SiK zur Motion 11.3043 -: Bund und Kantone sorgen nach Artikel 57 Absatz 1 der Bundesverfassung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung. Nach Absatz 2 koordinieren sie ihre Anstrengungen [PAGE 1024] im Bereich der inneren Sicherheit. Soweit es um Polizeirecht geht, ist es die Aufgabe der Kantone, für die Wahrung der inneren Sicherheit zu sorgen. Da im Falle von Demonstrationen die Aufrechterhaltung der Ordnung im öffentlichen Raum in die originäre kantonale Hoheit fällt, würde ein nationales Vermummungsverbot in diese Hoheit eingreifen und faktisch eine Neuregelung der verfassungsmässigen Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen bezüglich der Polizeihoheit bedeuten.
Hingegen bleibt es den Kantonen überlassen, in ihrem Gesetzgebungsbereich ein solches Verbot aufzunehmen. 15 Kantone haben davon Gebrauch gemacht. So hat uns der St. Galler Regierungsvertreter die Bestimmung im kantonalen Übertretungsstrafgesetz dargelegt. Es handelt sich dort um Artikel 12bis, wo geregelt wird, dass eine Umgehung des Vermummungsverbots mit Busse bestraft werde. Die Behörden könnten jedoch Ausnahmen vom Verbot bewilligen. So würden etwa traditionelle Veranstaltungen wie die Fasnacht nicht unter das Verbot fallen und die Einsatzleitung der Polizei - darauf wird noch einzugehen sein - könne im Einzelfall von einer Durchsetzung des Verbots absehen, wenn dies zur Verhinderung einer Eskalation beitrage. Artikel 123 Absatz 1 der Bundesverfassung, welche die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts dem Bund zuteilt, könnte gemäss bundesrätlicher Begründung als Kompetenzgrundlage für ein Vermummungsverbot auf der Ebene des Bundesrechtes angeführt werden, hingegen würden sachliche Gründe dagegen sprechen.
Damit komme ich zum zweiten Punkt, zur Durchsetzung eines solchen Verbots. Es kann Situationen geben, in denen die Unkenntlichmachung des Gesichtes nicht von irgendeiner weiteren, strafbaren Absicht getragen ist und die Strafwürdigkeit deshalb bereits im Grundsatz fraglich ist. Bei einer Anklage kann es zudem immer zu Erklärungsversuchen kommen, weshalb mit einer Vermummung angeblich ein legitimer Zweck verfolgt worden sei, z. B. Schutz vor kalter Witterung, religiöse Gründe oder anderes. Wenn die Person nicht weitere Straftaten begeht, z. B. durch das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen oder das Werfen von Steinen, ist ein solches Argument nur schwer zu entkräften.
Der Vertreter der KKJPD meinte in der Sicherheitspolitischen Kommission, eine Regelung im Strafgesetzbuch sei nicht zweckmässig, weil man eine Strafnorm unter Berücksichtigung des Opportunitätsprinzips wiederum entschärfen müsste. Im Regelfall, das heisst, wenn nicht noch andere Straftaten begangen würden, werde die Polizei das Vermummungsverbot nicht durchsetzen. Die Durchsetzung eines Vermummungsverbots ist also ausserordentlich schwierig. Der St. Galler Regierungsvertreter zeigte dies sehr gut auf.
Der Vertreter der KKJPD und die Vertreterin der kantonalen Polizeikorps haben bei der Frage der zwingenden Durchsetzung eines Vermummungsverbots darauf hingewiesen, dass es auch eine Frage des taktischen Einsatzes sei, allenfalls von einer Durchsetzung abzusehen und damit eine Eskalation zu verhindern; dies sei jeweils vor Ort zu entscheiden. So meinte die Genfer Polizeikommandantin: "A ce moment-là, le dispositif policier ne permet pas d'intervenir sur chaque personne masquée. Les principes de proportionnalité et d'opportunité guideront l'action de la police."
Ein drittes Element, das es zu berücksichtigen gilt, ist die Thematik der Wirkung eines solchen Verbots. Nur weil jemand an einer Demonstration vermummt teilnimmt, sich ansonsten jedoch nichts zuschulden kommen lässt, kann nicht mit massiven Strafen oder gar mit Gefängnis gedroht werden. Hier könnte bloss eine Übertretungsbusse angedroht werden; denn es gilt zu unterscheiden, ob jemand als Vermummter an einer Demonstration teilnimmt oder ob er unter diesen Voraussetzungen Gewalttätigkeiten begeht, Menschen an Leib und Leben gefährdet oder Sachbeschädigungen vornimmt. Begeht er solches, so sind für eine Strafverfolgung primär diese Delikte relevant, und für diese bestehen bereits Verbote im Strafgesetzbuch.
Die eingehende Auseinandersetzung unserer Kommission mit diesem Thema und die Anhörungen haben folgende Erkenntnisse gebracht:
1. Die Kantone verlangen keine Bundeslösung. Sie sind der Überzeugung, dass auch in diesem Fall die kantonale Polizeihoheit respektiert werden soll, so, wie es die Bundesverfassung vorsieht. Es ist Sache der Kantone zu entscheiden, ob sie ein solches Verbot erlassen wollen und wie sie es auszugestalten gedenken. 15 Kantone kennen bereits ein solches Verbot, andere haben bis anhin darauf verzichtet.
2. Die kantonalen Polizeikorps teilen diese Haltung und verweisen insbesondere auf die Wichtigkeit dessen, dass für die Durchsetzung das jeweilige taktische Dispositiv massgebend sein soll.
3. Bisherige Erfahrungen, insbesondere auch hier in Bern, haben keine Notwendigkeit offenbart, dass hier Regelungsbedarf durch ein Bundesgesetz besteht.
Gestützt auf diese Erkenntnisse aus den Anhörungen, auf die Argumente des Bundesrates in der Antwort auf diese und frühere Motionen und auf die Erklärungen des Bundesamtes für Justiz bei unserer Diskussion in der Kommission beantragen wir Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion Föhn abzulehnen.
- Redetext
- Redetext
- RedetextUrs Schwaller(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Ich werde nicht inhaltlich argumentieren, sondern mich vor allem auf den Ordnungsantrag beschränken, ohne Ihnen aber das Folgende vorenthalten zu wollen. Noch einmal: Ich bin nach wie vor skeptisch, was die Einführung eines nationalen Vermummungsverbots im Strafgesetzbuch anbelangt. Stadtkantone, Kantone mit grösseren städtischen Zentren kennen und haben ja solche Vermummungsverbote für bewilligungspflichtige Versammlungen, Kundgebungen und Sportanlässe. Das trifft gerade auch auf Zürich und Bern zu. Sie haben ja auch Bern immer wieder als Beispiel angeführt, wo Ausschreitungen auch Anlass für Vorstösse wie Ihre Motion gewesen sind.
Das eigentliche Problem ist die Durchsetzung dieses Verbots. An dieser Hauptfrage wird eine Bestimmung im Strafgesetzbuch nichts ändern. Mir ist auch nicht klar, welches Rechtsgut geschützt werden soll. Die Vermummung als solche ist ja nicht strafbar. Bestrafen wollen wir Ausschreitungen und Angriffe gegen Personen und Sachen, und das ist im Strafgesetzbuch geregelt.
Jetzt komme ich zum Ordnungsantrag: Es gibt meines Erachtens auch keinen Grund, erneut in den kantonalen Kompetenzbereich der Strafverfolgung und Durchsetzung von Ruhe und Ordnung einzugreifen. Was auch immer in einer Strafbestimmung des Strafgesetzbuches stehen wird, am Schluss sind es die Kantone, ist es die Polizei, welche dieses Verbot vollziehen müssen. In diesem Sinn spricht nichts dagegen bzw. kann es hilfreich sein, zusätzlich zur Umfrage bei der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten im Jahr 2011 nun direkt auch noch, wie das Kollegin Keller-Sutter verlangt, die Kantone in der Kommission anzuhören. Es geht hier um eine föderalistische Frage, um die Rolle der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Ich glaube, die SPK würde sich hier anbieten.
Ich unterstütze den Ordnungsantrag und lade Sie ein, dies auch zu tun.
- RedetextPascale Bruderer Wyss(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Leider sind wir bereits in die inhaltliche Diskussion eingestiegen. Ich möchte nun beantragen, dass wir über den Ordnungsantrag abstimmen, bevor mit den inhaltlichen Voten - Bedarf dazu besteht offensichtlich - weitergefahren wird. Der Ordnungsantrag ist gerade aus dem Grund gestellt worden, dass die Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen tangiert wird.
Ich beantrage, dass wir sofort abstimmen. Dann werden wir sehen, ob die Diskussion hier im Rat oder in der Kommission weitergeführt werden wird.
- Redetext
- RedetextHans Stöckli(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Nach den weiteren Erläuterungen von Frau Kollegin Keller-Sutter kann ich es sehr kurz machen: Ich unterstütze den Antrag, dass sich die zuständige Kommission - allenfalls die Sicherheitspolitische Kommission, mir scheint, es sollte eher die Kommission für Rechtsfragen sein - dieser Frage annimmt. Das ist dringend nötig, weil in dieser Geschichte jetzt eine neue Dimension eingefügt werden soll. Selbstverständlich habe ich überhaupt kein Verständnis für Demonstrationen mit vermummten Leuten. Das passt nicht in unser System, in unser freiheitlich-demokratisches Rechtssystem. Wenn Sie nun aber vom Vermummungsverbot als einer Polizeimassnahme, welche allenfalls auch im Verwaltungsstrafverfahren geahndet wird, zum Vermummungsverbot als einem Straftatbestand des Strafgesetzbuches hinüberwechseln - wobei zu Recht ausgeführt wurde, dass in Artikel 123 der Bundesverfassung möglicherweise eine Rechtsgrundlage gegeben wäre -, dann ändern Sie auch das Thema: Denn plötzlich wird dieses Verbot eigentlich nicht mehr zum Schutz der Polizeiarbeit gemacht, sondern als neuer Rechtstatbestand mit dem Thema Schutz der Rechtspflege eingeführt.
Man wechselt also die Sichtweise. Dementsprechend hebelt man dann auch die Kompetenz der Kantone aus. Insbesondere das Problem der Polizeitaktik ist ein entscheidendes Thema, welches unbedingt mit den Kantonen zusammen besprochen werden sollte, bevor wir eben grundsätzlich Ja sagen, bevor wir sagen, dass wir in die Richtung eines Straftatbestandes gemäss Artikel 123 der Bundesverfassung gehen wollen.
Ich bin noch nicht sicher, ob das der richtige Weg ist. Bis jetzt ist man davon ausgegangen, dass die formellen Voraussetzungen eigentlich vorhanden sind, dass die Kantone gemäss Artikel 57 Absatz 1 der Bundesverfassung über die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen verfügen. Aber man sollte diese Fragen zumindest abklären, bevor wir einen grundsätzlichen Entscheid fällen, dies umso mehr, Herr Föhn, als ja auch im Nationalrat ein identischer Vorstoss von [PAGE 704] Herrn Fehr Hans hängig ist (13.3525), welcher 128 Unterschriften bekommen hat und dementsprechend allenfalls die Unterstützung einer grossen Mehrheit des Nationalrates kriegen wird.
Dementsprechend ersuche ich Sie, dem Ordnungsantrag Keller-Sutter zuzustimmen.
- RedetextKarin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich kann im Prinzip mein Votum der Sommersession wiederholen: Es besteht kein Handlungsbedarf in materieller Hinsicht. Ich muss Ihnen sagen, ich habe als Polizeidirektorin des Kantons St. Gallen selbst eine Vorlage für ein Vermummungsverbot in den Kantonsrat gebracht, und der Kanton St. Gallen setzt dieses Vermummungsverbot auch durch. Es ist eine Frage des materiellen Rechts, und es ist eine Frage der Polizeitaktik.
Die Durchsetzung des Vermummungsverbots ist in St. Gallen gelungen, als man besondere Eingreiftrupps der Polizei eingesetzt hat. Bei der alten Einsatztaktik der Polizei war es praktisch nicht möglich. Wenn Sie vierzig oder fünfzig oder auch hundert Polizisten haben, und Sie haben fünfhundert Demonstranten, dann können Sie nicht verlangen, dass das Vermummungsverbot flächendeckend durchgesetzt wird. Wenn Sie aber taktisch mit solchen Eingreiftrupps arbeiten, die gezielt Störer aus der Menge herausgreifen, diese identifizieren und sofort auch dem Untersuchungsrichter vorführen - und das wird in St. Gallen so gemacht -, dann funktioniert das. Von daher muss ich sagen, dass beim kantonalen Polizeirecht kein Handlungsbedarf besteht.
Wenn Sie aber prüfen wollen, ob man zusätzlich das Vermummungsverbot im Strafgesetzbuch als Straftatbestand aufnehmen und das beim Landfriedensbruch anhängen will, dann verschliesse ich mich dem nicht. Jetzt erfolgt die Bestrafung natürlich nach Verwaltungsrecht und nicht nach Strafrecht. Das ist der Unterschied. Das ist vielleicht auch etwas ein Problem, denn je nachdem können Sie natürlich auch andere Sanktionen ergreifen, wenn gemäss Strafgesetzbuch vorgegangen wird.
Ich habe in der Sommersession klar gesagt, dass es mir wichtig wäre, dass die Kantone angehört werden, da wir hier in einem der Zuständigkeitsbereiche der Kantone sind, und dass wir jetzt nicht einfach sagen: "Ja, wir nehmen das jetzt mal an." Vielmehr sollten wir das Gespräch mit den Kantonen in dieser Frage führen. Sie haben ja nicht mehr so viele Hoheitsbereiche: Sie haben die Finanzen, sie haben die Polizei, die Gesundheit ist etwas angeknackst und das Bildungswesen auch. Wenn natürlich gerade vom Ständerat - das wurde ja unlängst wieder von der Stiftung für Zusammenarbeit von den Kantonen moniert - immer wieder Initiativen ausgehen, die auch versuchen, diese Hoheitsbereiche der Kantone etwas einzuschränken, dann ist es nicht ganz einfach. Man sollte hier auch die notwendige Zusammenarbeit nicht vermissen lassen.
- RedetextPeter Föhn(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ich weiss nicht so recht, was ich von diesem Ordnungsantrag grundsätzlich halten soll. Frau Keller-Sutter beantragt, eine Vorprüfung mit einer Anhörung der Kantone durchzuführen. Ich nehme an, dass die Kantone auf jeden Fall angehört werden, wenn wir jetzt die Motion annehmen. Wenn das so behandelt wird, muss keine Vorprüfung in diesem Sinn erfolgen.
Wichtig ist für mich aber - das muss ich hier betonen -, dass etwas gemacht wird. Über welche Wege oder Umwege das geschieht, ist mir grundsätzlich egal. Es darf aber keine Verwässerung geben. Ich will nicht nichts; ich will etwas. Ich habe verschiedentlich Gespräche geführt, auch nach der letzten Debatte. Es wurde immer und immer wieder betont und mir ans Herz gelegt, dass die Politik handeln müsse, und zwar die eidgenössische Politik; dies auch vonseiten der Kantone - es war nicht nur ein Kanton!
Ich bitte Sie in diesem Sinn, dem Ordnungsantrag nicht zuzustimmen. Wir können nachher über das Materielle meiner Motion sprechen.
Wir wollen die Kantonshoheit respektieren; wir respektieren sie auch. Sie sagen richtig, Frau Keller-Sutter, dass es letztendlich eine Frage der mangelnden Durchsetzung ist respektive der Art, wie sich die Kantone verhalten? Wenn das Vermummungsverbot aber als Straftatbestand aufgenommen würde, hätten die Kantone auch eine andere Handhabe; das wissen Sie genau.
Ich bitte Sie in diesem Sinn, den Ordnungsantrag abzulehnen. Wenn er angenommen werden sollte, möchte ich Frau Keller-Sutter auch darauf hinweisen, dass sie immer und immer wieder betont hat, es bestehe Handlungsbedarf. Ich möchte das Anliegen jetzt nicht mit einem "Schlungg" abwürgen, sodass letztendlich nichts gemacht wird.
Vielleicht kann Frau Keller-Sutter noch zwei, drei Worte dazu sagen.
- RedetextKarin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Gerne sage ich ein paar Worte zu meinem Ordnungsantrag.
Wenn man auf die vergangene Sommersession zurückblickt, sieht man, dass wir dort eine Abstimmung über die Motion [PAGE 703] 11.3043 hatten, mit der ein Vermummungsverbot mittels eines Bundesgesetzes gefordert wurde. Die Mehrheit dieses Rates hat sich am 6. Juni dieses Jahres gegen jene Motion ausgesprochen. Dies geschah nicht aus dem Grund, dass die Mehrheit dieses Rates kein Vermummungsverbot wollte, wie das teilweise in den Medien berichtet wurde, sondern die Mehrheit dieses Rates war vielmehr der Auffassung, dass erstens die kantonale Polizeihoheit und die Autonomie der Kantone, in diesem Bereich zu legiferieren, zu respektieren seien. Zweitens, das war ein weiterer Grund, gehe es nicht um materielles Recht, weil es dieses, also ein Vermummungsverbot, in den besonders betroffenen Kantonen bereits gebe, sondern es sei eine Frage der Durchsetzung, sprich der mangelnden Durchsetzung. Es wurde damals auch über Bern gesprochen, und der Kanton Bern kennt ja ein Vermummungsverbot. Ich habe damals auch zu jener Motion gesprochen und gesagt, ich könne mir allenfalls vorstellen, dass man ein Vermummungsverbot im Strafrecht prüfe und es dort an den Landfriedensbruch anhänge; ich sagte auch, man müsse dies zuerst mit den Kantonen besprechen.
Wenn die Kantone mit einem neuen Straftatbestand einverstanden sind, könnte auch ich mich damit einverstanden erklären. Ich habe deshalb heute den Ordnungsantrag gestellt, dass die zuständige Kommission dieses Anliegen vorprüft und die Kantone anhört; ich stelle mir vor, dass man insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren anhört. Diese sollen in dieser Frage, die doch die Polizeihoheit der Kantone betrifft, zuvor angehört werden. Das ist mein Anliegen.
- Redetext
- RedetextPeter Föhn(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ich bin nun nicht sicher, ob nur über den Ordnungsantrag diskutiert und abgestimmt werden soll oder ob ich zuerst meine Motion begründen soll. Oder werden wir jetzt den Vorstoss besprechen und erst nachher den Ordnungsantrag? Das richtige Vorgehen wäre doch wahrscheinlich, zunächst über den Ordnungsantrag zu sprechen; es wäre effizienter - obwohl ich natürlich sehr gerne über meine Motion sprechen würde.
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