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UNESCO Konvention gegen Doping

(07.069)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz05.09.2007
Speeches(19)
Sorted by Speech date, Descending
19 Results
  • Redetext
    Christoffel Brändli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes ... 166 Stimmen

    Dagegen ... 2 Stimmen

    [PAGE 682]

  • Redetext
    André Bugnon(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Redetext
    Simon Schenk(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Als Kommissionssprecher, aber auch als Mitglied des Exekutivrates von Swiss Olympic freut mich natürlich die breite Unterstützung. Ich möchte die Sitzung nicht verlängern, aber doch noch auf die zwei Petitionen hinweisen, die verschiedentlich erwähnt worden sind. Es sind Petitionen der Jugendsession, die der Ständerat bereits zur Kenntnis genommen hat, ohne ihnen Folge zu geben. Bei uns in der Kommission hat sich eine Diskussion ergeben, die im Rahmen des neuen Sportförderungsgesetzes noch einmal aufgenommen werden wird. Es geht um Sachen, die tiefer greifen, nämlich um die strafrechtliche Verfolgung der Dopingsünder und um den Finanzabfluss von Sponsorgeldern. Das sind Sachen, die im Rahmen der Konvention schlichtweg nicht diskutiert werden können und sollen. Wir werden darauf zurückkommen. Mit der heute zur Diskussion stehenden Konvention haben sie nur am Rande zu tun. Ich bedanke mich für die Zustimmung.

  • Redetext
    Samuel Schmid(Bürgerlich-Demokratische Partei)
    Schweiz

    Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates, einzutreten und die Vorlage gutzuheissen. Ich danke für die gute Aufnahme sowohl in der Kommission wie auch hier in den Fraktionen und kann mich im Übrigen sehr kurz fassen.

    Es ist von einzelnen Rednerinnen und Rednern bereits darauf hingewiesen worden, dass über das demnächst vom Bundesrat dem Parlament zugestellte Sportförderungsgesetz die Dopingfrage erneut vertieft und dann auch im Detail zur Behandlung ansteht. Die Strafbestimmungen gegen Doping werden in dieser Vorlage verschärft, wobei dort die Bestrafung des Umfelds im Vordergrund steht. Parallel dazu sind die Vorarbeiten für die Schaffung einer nationalen Agentur für Dopingbekämpfung im Gange beziehungsweise erfolgt. Diese wird ihre Arbeit in der zweiten Hälfte des Jahres aufnehmen.

    Mit dem Beitritt zur Unesco-Konvention bezeugt die Schweiz, dass sie einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer international einheitlichen Dopingbekämpfung unterstützt. Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass in der Schweiz rund dreissig internationale Sportverbände, das IOK und das Europabüro der Welt-Anti-Doping-Agentur ihren Sitz haben. Deshalb hat die Schweiz eine entsprechende Verantwortung, auch in der Dopingbekämpfung die internationalen Anforderungen zu erfüllen. Der Beitritt zur Konvention hat für den Bund keine finanziellen Auswirkungen.

    Ich bitte Sie deshalb, auf das Geschäft einzutreten und es gutzuheissen.

  • Redetext
    Maya Graf(Die Grünen)
    Schweiz

    Die grüne Fraktion tritt auf die Vorlage ebenfalls ein und befürwortet den Beitritt der Schweiz zur Internationalen Konvention gegen Doping im Sport.

    Doping im Sport ist aufs Schärfste zu verurteilen. Sportliches Kräftemessen hat nichts mit der Verwendung von Dopingmitteln zu tun. Gibt man auf, gegen Doping vorzugehen, verliert der Sport seine Legitimation, sein positives Image und seine gesundheitsfördernde Wirkung. So sieht es übrigens auch eine grosse Bevölkerungsmehrheit, die in einer Umfrage zu 96 Prozent das Doping im Spitzensport als ein sehr, sehr grosses Problem bezeichnete. 84 Prozent der an dieser Umfrage Teilnehmenden wollten deshalb Doping im Sport streng verbieten. Dopingmittel sind leider nicht nur im Spitzensport ein Problem, sondern zunehmend auch im Nachwuchs- und Breitensport. Das muss uns zu denken geben.

    Mit der Unterzeichnung der Unesco-Konvention gegen Doping im Sport sind diese Probleme nicht gelöst. Es ist nur ein Anfang. Es ist nur ein Schritt auf einem langen Weg, weltweit und vor allem auch auf schweizerischer Ebene. Es ist aber ein wichtiges Signal an die Sportverbände, ihre Verantwortung, gegen Doping vorzugehen, voll zu übernehmen. Es ist ein Auftrag an den Schweizer Gesetzgeber, bei der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport strenge Bestimmungen festzulegen und vor allem auch genügend finanzielle Mittel zur Bekämpfung von Doping zu sprechen. Taten müssen den vielen Worten folgen. Der Handlungsbedarf ist gross, obwohl die Schweiz auch hier schon einiges unternommen hat. Die Unterzeichnung der Konvention allein genügt also nicht, denn es sind viele unverbindliche Anweisungen darin enthalten. Das war auch mit ein Grund, warum unsere Kommission beschlossen hat, die beiden Petitionen der Jugendsession, die weiter gehende Forderungen stellen, zu sistieren und sie gemeinsam mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln. Sport muss dopingfrei werden und sein.

    Wir Grünen stimmen dieser Vorlage zu.

  • Redetext
    Tiana Angelina Moser(Grünliberale Partei)
    Schweiz

    Wir Schweizerinnen und Schweizer sind begeisterte Sportler, und das in zunehmendem Masse. Darüber können und sollen wir uns nur freuen. Wer regelmässig Sport treibt, ist gesünder, weniger gestresst und ausgeglichener. Gerade für Kinder und Jugendliche ist regelmässige Bewegung in Vereinen besonders wertvoll. Sich aneinander messen und an die eigenen Grenzen gehen, und zwar in einem fairen Umfeld, ist nicht nur gesund, sondern prägt auch die Persönlichkeit. Gerade in Leistungssportarten, wie z. B. in der Leichtathletik, steigt mit zunehmendem Alter der Leistungsdruck. Auch der Umgang damit will gelernt sein. Sport in einem fairen Umfeld, in dem jeder an sich arbeitet, um das Beste zu geben und sich oder sein Team weiterzubringen, ist eine nur schwer ersetzbare Lebensschule. Ich kenne das selbst bestens, habe ich doch einen grossen Teil meiner Jugend auf der Leichtathletikanlage verbracht und mich über Erfolge gefreut und über Niederlagen geärgert.

    Die Fairness ist das Herzstück des Sportes. Die zunehmende Zahl von Dopingfällen in den Leistungssportarten ist deshalb so erschütternd, weil sie die Sportbegeisterung im Keim erstickt. Ein faires, begeisterndes Ringen und Erkämpfen des besten Resultates ist nicht mehr möglich, wenn das Vertrauen in die Fairness des Gegners oder der Teamkollegen nicht mehr gegeben ist.

    Doping ist zudem für alle Athleten mit enormen Gesundheitsrisiken verbunden; auch deshalb muss es bekämpft werden. Die verschiedenen plötzlichen Todesfälle im Radsport oder in der Leichtathletik sind Ihnen bestimmt noch in klarster Erinnerung. Aber auch wenn Doping keine gesundheitlichen Risiken mit sich bringen würde, müssten wir mit aller Kraft verhindern, dass der Sport zu einem Wettkampf um das beste Medikament wird. Es ist deshalb auch besonders erfreulich, dass der Beitritt zur Unesco-Konvention so breite Unterstützung findet.

    Die Unesco-Konvention gegen Doping im Sport schliesst eine wichtige Lücke in der Dopingbekämpfung. Die privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Akteure übernehmen unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende Rollen in der Dopingbekämpfung. Sowohl die privaten wie auch die öffentlichen Akteure müssen bei all ihren Massnahmen auf nationaler und auf internationaler Ebene zusammenarbeiten, denn nur die Zusammenarbeit auf allen Ebenen wird eine langfristige Zielerreichung ermöglichen.

    Während sich die privatrechtlichen Akteure auf die Athleten konzentrieren, liegt der Fokus der staatlichen Akteure in der Dopingbekämpfung im Umfeld der Athleten, in der Prävention und der Forschung. Für eine nachhaltige Dopingbekämpfung kann der Fokus nicht nur primär beim Athleten liegen. Gerade das Umfeld des Sportlers spielt bei Dopingfällen eine zentrale Rolle und muss konsequent bestraft werden. Wenn wir Doping nachhaltig bekämpfen wollen, müssen wir den Nachwuchs bereits in jungen Jahren und breit sensibilisieren. Schliesslich muss selbstverständlich das analytische Know-how vorangetrieben und ständig auf den aktuellsten Stand gebracht werden. Die Dopingmethoden entwickeln sich rasant weiter, denken wir etwa an das Gen-Doping.

    Die privatrechtlichen Verbände arbeiten auf internationaler Ebene bereits über die Welt-Anti-Doping-Agentur zusammen und anerkennen die Standards der Agentur. Die staatlichen Akteure hatten sich auf internationaler Ebene bisher noch nicht in derselben Breite zur Dopingbekämpfung zusammengeschlossen. Dieser Schulterschluss soll nun auch [PAGE 681] auf staatlicher Ebene mittels der Anti-Doping-Konvention der Unesco erfolgen. Auch wenn die Konvention ziemlich vage bleibt und den Regierungen eine grosse Flexibilität in Bezug auf die Art und Weise der Umsetzung lässt, deckt sie doch die zentralen Bereiche der staatlichen Dopingbekämpfung ab. Die Kommissionssprechenden haben bereits alle Einzelheiten genannt.

    Die Schweiz ist in der Dopingbekämpfung sehr aktiv und erfüllt mit der bisherigen Gesetzgebung die doch eher vagen Anforderungen der Unesco-Konvention. Der Beitritt zur Konvention wird deshalb keine direkten Konsequenzen für die Schweiz nach sich ziehen. Mit der Unterzeichnung beweisen wir aber, dass wir die Dopingbekämpfung auch auf dieser Ebene unterstützen, und setzen ein Zeichen, wie das bereits verschiedentlich gesagt wurde. Ein Nichtunterzeichnen wäre in Anbetracht des bisher gezeigten Engagements der Schweiz in der Dopingbekämpfung kaum nachvollziehbar und unserem Anliegen alles andere als förderlich. Es ist deshalb wichtig und richtig, dass im Rahmen des Sportförderungsgesetzes - wir werden es vermutlich nächstes Jahr behandeln - die Strafbestimmungen gegen Doping wieder behandelt und da auch sicherlich verschärft werden sollen. Die Dopingbekämpfung wird uns deshalb richtigerweise bald wieder beschäftigen.

    Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt die Konvention.

  • Redetext
    Theophil Pfister(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Wir alle im Rat sind uns wohl einig, dass dem unerlaubten Doping im Sport auf der ganzen Linie der Kampf angesagt werden muss. Die SVP-Fraktion unterstützt die internationale Verbindlichkeit der Konvention. Sie ist auch zufrieden darüber, dass diese Vereinbarung hier vor dem Parlament diskutiert und genehmigt werden kann. Von der Arbeit der Welt-Anti-Doping-Agentur kann die ganze Sportbewegung ihren Nutzen ziehen.

    Was wir heute schon von den Sportlern in unserem Land fordern, muss schrittweise zum allgemeinen Standard werden. Das hat viel mit Fairness zu tun. Es betrifft neben den Sportlern gleichermassen auch die Betreuer und Funktionäre im Sport. Durch Doping gibt es falsche Sieger und eine Vielzahl von Geschädigten. Die ehrlichen Sportler, der Staat, die Gesellschaft wie auch die Sportbewegung selbst leiden darunter. Niemand will wegen Dopingvergehen in die Schlagzeilen oder auf irgendeine schwarze Liste kommen, aber das Risiko ist latent vorhanden. Der gemeinsame Nenner gegen Doping muss heissen: strenge Kontrollen, faire und korrekte Verfahren und internationale Abstimmung. Es ist sehr wichtig für die Gesellschaft, für die Verbände und für Sportlerinnen und Sportler, dass diese internationale Abstimmung erfolgt. Einerseits können damit die Kosten optimiert werden, da hinter der Dopingbekämpfung auch sehr viel Forschung steht; andererseits kann auch die Grenze zwischen dem Erlaubten - zum Beispiel bei der Ernährung oder der körperlichen Konstitution - und dem Unerlaubten in der Vorbereitung und in Wettkampfsituationen viel klarer und verbindlicher gezogen werden.

    Es gibt somit keine Gründe gegen eine länderübergreifende Dopingkonvention - im Gegenteil. Grenzen in der Dopingbekämpfung sind dort zu ziehen, wo manche nur den Staat als Gewähr für einen sauberen Sportbetrieb wollen und dabei leicht übersehen, dass der Staat allein hier nicht erfolgreich sein kann; die Verbände allein wohl auch nicht. Der Einbezug des Staates bietet Vorteile bei der Qualität und Unabhängigkeit der Proben sowie bei der internationalen Zusammenarbeit. Die Verbände kennen die Entwicklung in ihrer Sportart und müssen die erkannten Lücken schliessen. Die Sportler profitieren von der korrekten Durchführung und der Verbindlichkeit in ihrer jeweiligen Sportart.

    Aber letztlich ist klar: Sport ist keine Staatsaufgabe, und Sport darf daher auch nicht vom Staat vereinnahmt oder gar für politische Zwecke instrumentalisiert werden. Sport ist und bleibt eine Privat- und Nebensache, wenngleich der Sport gelegentlich einen Stellenwert bekommen kann, den verschiedene Bürger kaum mehr begreifen können.

    Die SVP-Fraktion stimmt dem Beitritt zur Unesco-Konvention einstimmig zu.

  • Redetext
    Doris Fiala(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Im März 2003 wurde in Kopenhagen das Anti-Doping-Programm der Welt-Anti-Doping-Agentur angenommen, und auf die Olympischen Spiele in Athen im Jahr 2004 wurde es umgesetzt. Für Regierungen war der Code allerdings rechtlich nicht bindend. Diese Lücke wird nun durch die Unesco-Konvention geschlossen. Auch wir in der Schweiz werden angehalten, im Rahmen unserer Möglichkeiten und Überzeugungen Doping im Sport zu [PAGE 680] bekämpfen. Unser Land hat bereits die Konvention des Europarates gegen Doping unterzeichnet; diese bildete die Grundlage der neuen Unesco-Konvention. Heute geht es darum, dass unser Parlament die Unesco-Konvention ratifiziert.

    In der WBK - Sie haben es gehört - waren wir uns einig: Wir empfehlen Ihnen geschlossen die Ratifizierung. Selten herrscht bei einem Geschäft derartige Einmütigkeit. Heute, quasi am Vortag des grossartigen Sportereignisses der Fussball-Europameisterschaft 2008, setzen wir damit ein besonders starkes Zeichen.

    Sport gilt als Mittel zur Förderung der Bildung, der Gesundheit und der Entwicklung des Friedens. In diesem Sinne ist es von grosser Wichtigkeit, die internationale Zusammenarbeit mit dem Ziel der Ausmerzung des Dopings im Sport zu fördern und zu koordinieren. Besonders aufgrund der Tatsache, dass Doping ethische und erzieherische Werte gefährdet, und im Hinblick darauf, welchen Einfluss Spitzensportler auf unsere Jugendlichen ausüben, scheint uns die Konvention wichtig. Verhütung und Bekämpfung von Doping im Sport sollen mit dem Ziel der vollständigen Ausmerzung des Dopings koordiniert und vernetzt und international gefördert werden. In diesem Sinne verpflichten sich Vertragsstaaten, geeignete Massnahmen zu ergreifen und Gesetze oder sonstige Vorschriften zu erlassen.

    Aus der Sicht der Freisinnigen kann es sich die Schweiz unter keinem Titel leisten, die Unesco-Konvention nicht zu ratifizieren.

    Wir setzen nicht nur international ein Zeichen, auch in Sachen Prävention in unserem eigenen Lande muss es darum gehen, dass Eltern, Schulen und Sportverbände erkennen, dass es der Politik in Sachen Dopingbekämpfung ebenso ernst ist und wir gemeinsam an einem Strick, in die gleiche Richtung, ziehen. Ich danke Ihnen deshalb für Ihre Unterstützung.

  • Redetext
    Mario Fehr(Parteilos)
    Schweiz

    Sämtliche Vorredner und Vorrednerinnen haben zu Recht gesagt, dass von der Unterzeichnung dieser Unesco-Konvention ein wichtiges Zeichen ausgeht. Es ist auch ein Zeichen nach innen, es ist ein selbstverständliches Zeichen, und - Frau Bruderer hat es zu Recht moniert - es ist überfällig. Es ist ein Zeichen nach innen, an all die Organisationen, die in diesem Bereich aktiv sind, an die Kantone, an die Gemeinden, an die Sportvereine. Es ist ein Zeichen, dass der Bund hier vorangehen will.

    Meines Erachtens reicht die Unterzeichnung dieser Unesco-Konvention bei Weitem nicht. Darauf deuten ja auch - die Kommissionsreferentin französischer Sprache hat es gesagt - die Petitionen aus der Jugendsession hin, die hier weiter gehen wollen. Diese Petitionen sind vielleicht noch nicht der Weisheit letzter Schluss, zeigen uns aber immerhin an, dass es gerade unter jungen Menschen eine echte Besorgnis gibt, was den Dopingmissbrauch anbelangt.

    Wir fordern deshalb, dass die Stiftung Antidoping Schweiz genügend Mittel hat. Wir wollen, dass der Bundesrat dem Parlament im nächsten Jahr ein griffiges Sportförderungsgesetz vorlegt, das gerade auch das Umfeld der Dopingsünder mit ins Recht fasst; und wir wollen, dass der Bundesrat all diejenigen, die sich in den Vereinen, den Kantonen und Gemeinden engagieren, unterstützt. Als Sportvorstand einer grösseren Zürcher Vorortsgemeinde weiss ich, dass gerade die Arbeit gegen Doping eine sehr mühsame Arbeit ist. Es ist Kleinarbeit, und ich danke ganz ausdrücklich denjenigen, die gerade in den Vereinen hier ihren Beitrag leisten. In unserer Gemeinde, der Stadt Adliswil, machen wir es so, dass wir all denjenigen Vereinen, die mit uns zusammen gerade so sensible Themen bearbeiten, Vergünstigungen geben. Vereine in unserer Gemeinde können beispielsweise die Hallen kostenlos benützen, weil sie sich in der Jugendarbeit engagieren und hier einen wichtigen Beitrag leisten.

    Ich glaube, es ist eine Illusion zu glauben, dass dieses Problem alleine mit der Unterzeichnung dieser Konvention oder mit den Bemühungen des Bundes aus der Welt geschaffen werden kann. Doping ist eine Geissel des Sports, und es braucht die kollektiven Bemühungen von allen. Von daher hoffe ich, dass dieses Parlament ein klares Signal nach innen und aussen aussendet. Wenn es den Beitritt zu dieser Unesco-Konvention einstimmig beschlösse, wäre das ein deutliches Zeichen. Meines Erachtens werden danach aber zwingend weitere Schritte folgen müssen.

  • Redetext
    Pascale Bruderer Wyss(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Wir alle hier in diesem Saal wissen es: Doping schadet dem Sport - übrigens nicht nur dem Spitzensport, sondern eben auch dem Breitensport. Doping gefährdet die Gesundheit, und Doping ist ein Übel, das es, wie es ein Kollege im Ständerat bezeichnet hat, an der Wurzel zu packen gilt.

    Mit dem Beitritt der Schweiz zur Unesco-Konvention gegen Doping im Sport packen wir dieses Übel wohl leider kaum an der Wurzel - und doch ist dieser Beitritt wichtig. Denn die Schweiz leistet damit ihren eigenen Beitrag zu einer international einheitlichen Dopingbekämpfung. Darüber hinaus setzen wir mit dem Beitritt zu dieser Konvention ein wichtiges Zeichen gegenüber der Öffentlichkeit, den Sportverbänden und insbesondere den Sportlerinnen und Sportlern, ein Zeichen, dass der Dopingbetrug in der Schweiz eben gezielt und international koordiniert bekämpft wird.

    Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen einstimmig und überzeugt, dieses Zeichen zu setzen - endlich zu setzen! Denn aus unserer Sicht legt uns der Bundesrat diese Konvention reichlich spät vor.

    So wichtig der Beitritt zur Konvention als Signal auch ist, so gross bleibt doch auch der Handlungsbedarf im Bereich der Dopingbekämpfung; denn alleine mit dem Beitritt zu dieser Konvention wird sich - wir haben es gehört - wenig bis nichts ändern. Dies einerseits, weil die Schweiz mit ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung die Anforderungen der Konvention bereits erfüllt, und andererseits, weil die Konvention den beitretenden Staaten einen grossen - ich finde: einen allzu grossen - Handlungsspielraum in der Umsetzung lässt.

    Ich möchte an dieser Stelle jenen Personen und Organisationen danken, die im Bereich der Dopingbekämpfung in der Schweiz aktiv sind. Es wird mit wenig Mitteln sehr wichtige und sehr gute Arbeit geleistet. Die SP-Fraktion begrüsst ausdrücklich die neugegründete Stiftung Antidoping Schweiz. Für deren Arbeit sind selbstverständlich sowohl seitens des privatrechtlichen Sports als auch seitens des öffentlich-rechtlichen Sports genügend Mittel bereitzustellen; denn im Moment - das muss man sagen - ist die finanzielle Situation schwierig bis ungenügend. Ein Beispiel dazu: Von unseren eigenen Erfolgen im Bereich der angewandten Forschung kann die Schweiz teilweise gar nicht selber profitieren, weil das Geld dafür fehlt.

    Konkret werden aus Ressourcengründen in der Schweiz nicht nur zu wenig Urinproben genommen, sondern überhaupt keine Kontrollen auf Blutdoping durchgeführt. Abgesehen von den Mitteln gibt es weiteren Handlungsbedarf im Bereich der Strafen, genauer bei der Strafverfolgung: bei der Möglichkeit, das fehlbare Umfeld aufzudecken, also die eigentlichen Hinterleute, zum Beispiel Händlerinnen und Händler, zu belangen. Das ist hier aber nicht - oder noch nicht - das Thema.

    Deshalb komme ich abschliessend zurück zur Unesco-Konvention: Die SP-Fraktion stimmt dem Beitritt der Schweiz zu diesem Abkommen einstimmig zu. Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport erwarten wir allerdings weitere Massnahmen, um Doping in der Schweiz noch effizienter als bisher bekämpfen zu können.

  • Redetext
    Josiane Aubert(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Les premiers problèmes graves de dopage sont apparus dès les années 1960. La première Convention européenne contre le dopage, adoptée en 1989, est entrée en vigueur en Suisse le 1er janvier 1993. Malheureusement les pratiques liées au dopage n'ont pas diminué et la lutte contre ce fléau a dû se poursuivre sur tous les fronts. L'Agence mondiale antidopage a été constituée le 10 novembre 1999 à Lausanne. Sa mission est de promouvoir et de coordonner sur le plan international la lutte contre le dopage sous toutes ses formes. Cela a débouché le 5 mars 2003 sur le Programme mondial antidopage constitué du code, des normes techniques et des recommandations de bonne pratique. Ce programme a été approuvé par l'Agence mondiale antidopage et le code est signé et mis en oeuvre par le CIO, les comités olympiques nationaux et les 35 fédérations mondiales représentant les disciplines olympiques.

    Toutes ces mesures se prennent au niveau des fédérations sportives et non des Etats. Lors de cette même assemblée, le 5 mars 2003 à Copenhague, les représentants gouvernementaux se sont engagés à soutenir politiquement et moralement la mise en place de ces mesures antidopage. Dans ce contexte, l'Unesco s'est attelée à rédiger une Convention internationale contre le dopage dans le sport adoptée à l'unanimité par la Conférence générale de l'Unesco le 19 octobre 2005. C'est cette convention que le Conseil fédéral nous propose d'adopter. A ce jour, 83 pays l'ont déjà signée. La Suisse, comme souvent dans les ratifications de conventions internationales, n'est donc une fois de plus pas très rapide. Dans le cas précis, on peut s'en étonner puisque notre pays abrite plus d'une trentaine de fédérations sportives internationales et qu'il a participé dès le début à la mise en place concrète d'une lutte antidopage internationale. Il est donc temps de faire le pas aujourd'hui.

    L'adhésion à la convention n'entraînera pas de conséquences directes pour la Confédération, les gouvernements disposant d'une certaine flexibilité dans l'application de la convention, qui peut se faire soit par voie législative ou réglementaire, soit par des politiques publiques ou des procédures administratives.

    Les mesures actuellement mises en oeuvre en Suisse dans la lutte contre le dopage répondent déjà à celles préconisées par la convention, qui représentent un seuil minimal sur [PAGE 679] lequel les instances internationales ont réussi à se mettre d'accord. Dans notre pays, la responsabilité du contrôle contre le dopage ainsi que les sanctions qui doivent être prises en cas de dopage sont du ressort de Swiss Olympic. Le garant de l'information, de la prévention et de la recherche est l'Office fédéral du sport et ces domaines sont déjà englobés actuellement dans le budget de cet office. L'adhésion de la Suisse à la convention n'aura donc, à ce stade, ni conséquences financières ni conséquences sur le personnel. L'arrêté d'approbation est, comme tout traité international, soumis au référendum facultatif.

    La Commission de la science, de l'éducation et de la culture a aussi examiné les deux pétitions de la Session des jeunes qui révèlent une forte inquiétude de leur part face à ce phénomène du dopage et aux formes toujours nouvelles et insidieuses développées pour contourner les contrôles. Les membres de la commission sont spécialement préoccupés par la prévention dans les activités sportives qui s'adressent aux enfants, aux jeunes, aux amateurs, et ils souhaitent examiner de près les mesures prises pour enrayer ce phénomène à la racine. La décision concernant les deux pétitions de la Session des jeunes a donc été reportée jusqu'à ce que nous disposions du projet de modification de la loi fédérale encourageant la gymnastique et les sports, qui devrait être transmis aux chambres d'ici la fin de cette année. Tout ceci pour dire que la commission n'en restera pas là. Elle est consciente que la lutte efficace contre le dopage n'est pas aboutie par la ratification de la Convention de l'Unesco. Notre responsabilité, spécialement face à la jeunesse et à la pratique du sport de loisirs, impliquera dans un proche avenir d'autres actions spécialement préventives contre le dopage.

    Pour l'heure, la commission vous recommande, à l'unanimité, d'adopter cette convention. Le Conseil des Etats a d'ailleurs adopté l'arrêté fédéral y relatif, à l'unanimité, lors sa séance du 17 mars 2008. Notre vote sera aussi un signal bienvenu à la veille de l'Euro 2008.

  • Redetext
    Simon Schenk(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Im Hinblick auf die Entwicklung der Dopingbekämpfung und nach der Gründung der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) wurde im März 2003 an der Weltkonferenz gegen Doping in Kopenhagen beschlossen, ein internationales Übereinkommen gegen Doping zu schaffen. Es geht darum, die Regierungen betreffend Dopingbekämpfung in die Pflicht zu nehmen und mit dem Welt-Anti-Doping-Programm der Wada zu harmonisieren. Aus diesem Grund hat die Unesco innert kürzester Zeit eine internationale Konvention gegen Doping im Sport geschaffen, welche die Bestimmungen des Welt-Anti-Doping-Programms aufnimmt und die Verantwortlichkeiten der Staaten regelt. Die Delegiertenversammlung der Unesco hat die Konvention am 19. Oktober 2005 einstimmig angenommen. Sie trat am 1. Februar 2007 in Kraft. Gegenwärtig sind bereits rund 80 Staaten der Konvention beigetreten. Die Konvention lässt den beitretenden Staaten einen grossen Handlungsspielraum bei der Umsetzung.

    Ein Punkt ist aber besonders erwähnenswert: In Zukunft erfolgt die Vergabe von Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen nur noch an Länder, die der Konvention beigetreten sind. Aus dieser Sicht ist ein Beitritt der Schweiz unerlässlich. Ich denke diesbezüglich nicht unbedingt an die Olympischen Spiele, aber Weltmeisterschaften haben wir in verschiedensten Sportarten immer wieder in unserem Land. Ein Betritt ist für unser Land mit keinen Problemen und keinen finanziellen Folgen verbunden. Die Schweiz erfüllt mit ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung die Anforderungen der Unesco-Konvention ohne irgendwelche Vorbehalte.

    Betreffend Arbeitsteilung zwischen den staatlichen Organen und den Sportverbänden gilt folgender Grundsatz: Die Sportverbände sanktionieren Vergehen der Sportler, der Staat sanktioniert Vergehen im Umfeld des Sports. Entsprechend haben die Sportverbände in der Dopingbekämpfung den Vorrang vor den staatlichen Organen.

    Die Konvention bildet eine solide Grundlage für den nationalen Gesetzgeber. Sie besteht aus 43 Artikeln, zwei integralen Anlagen und drei Anhängen. Die zentralen Punkte sind die folgenden:

    1. Die Verfügbarkeit von verbotenen Substanzen und Methoden, einschliesslich Massnahmen gegen deren Handel, wird eingeschränkt.

    2. Dopingkontrollen im eigenen Land und zur Unterstützung des nationalen Dopingkontrollprogramms werden erleichtert.

    3. Finanzielle Beiträge an Sporttreibende und ihr Umfeld werden eingestellt, wenn sie gegen die Dopingbestimmungen verstossen haben.

    4. Information und Beschriftung von Nahrungsergänzungsmitteln werden verbessert.

    5. Die Dopingprävention wird besser unterstützt.

    Die Strafbestimmungen in der schweizerischen Gesetzgebung werden mit dem neuen Sportförderungsgesetz so oder so verschärft. Im Vordergrund steht die Bestrafung des Umfelds von Dopingsündern. Im Zusammenhang mit der Totalrevision des Bundesgesetzes vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport wird sich das Parlament ganz sicher noch sehr intensiv mit der Dopingbekämpfung beschäftigen müssen.

    Einen wichtigen Schritt hat die Schweiz in den letzten Wochen vollzogen. Die Arbeiten für die Schaffung einer nationalen Agentur für die Dopingbekämpfung sind abgeschlossen. Swiss Olympic, der Dachverband des Schweizer Sports, hat an der letzten Sitzung die Gründung der Stiftung Antidoping Schweiz abgesegnet. Die Stiftung unter dem Präsidium der ehemaligen Skirennfahrerin Corinne Schmidhauser wird ihre Arbeit demnächst, am 1. Juli 2008, aufnehmen.

    In der Schweiz haben bekanntlich rund dreissig internationale Sportverbände, das Internationale Olympische Komitee und das Europabüro der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) ihren Sitz. Auch deshalb hat die Schweiz eine entsprechend grosse Verantwortung, in der Dopingbekämpfung die internationalen Anforderungen zu erfüllen. Die Konvention ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer international einheitlichen Dopingbekämpfung und insbesondere auch ein Signal an die nationalen und internationalen Sportverbände, dass die Schweiz ihre Verantwortung in der Dopingbekämpfung wahrnimmt.

    Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat am 23. Mai 2008 einstimmig beschlossen, Ihnen zu empfehlen, die Konvention zu ratifizieren. Diese Empfehlung deckt sich auch mit dem Beschluss des Ständerates, welcher den Beitritt zur Unesco-Konvention gegen Doping ebenfalls einstimmig gutgeheissen hat.

    Im Namen der in dieser Sache geschlossenen WBK bitte ich Sie, den Beitritt zur Unesco-Konvention gegen Doping gutzuheissen.

  • Redetext
    Christoffel Brändli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Redetext
    Samuel Schmid(Bürgerlich-Demokratische Partei)
    Schweiz

    Ich stelle fest, dass das Geschäft nicht bestritten ist und dass Sie bereit sind, darauf einzutreten und ihm zuzustimmen. Dafür danke ich.

    Es geht formell gesehen um eine recht allgemeine Bestimmung, Herr Stadler. Die Schweiz kann auch sagen, dass sie diese Vorgaben bereits erfüllt. Das ist natürlich das Kennzeichen aller internationalen Verträge: Man beginnt ein Feld, das weiter nicht sein könnte, etwas einzuengen und das Ganze in einen bestimmten Marschstreifen zu zwingen. Wir wissen, dass wir das dann speziell zu vollziehen haben, und wir wollen auch mit dem Sportförderungsgesetz, das dieses Jahr in die Vernehmlassung gehen wird und hier im nächsten Jahr zur Behandlung ansteht, die Strafbestimmungen gegen Doping verschärfen. Im Vordergrund stehen die Bestrafung des Umfeldes - beispielsweise die Abgabe von Doping an Kinder bzw. Minderjährige, die Abgabe von schweren Dopingmitteln, der gewerbsmässige Handel mit Doping - sowie die bessere Koordination der mit der Dopingbekämpfung befassten Behörden.

    Ich will die Diskussion zum Sportförderungsgesetz nicht vorziehen. In der Zielrichtung - ich wende mich an die Herren Votanten - hat der Bundesrat mit Ihnen kein Problem. Wir alle sind der Auffassung, dass Doping zu bekämpfen ist, dass wir insbesondere die Jugend davor schützen müssen, durch irgendwelche Machenschaften schon frühzeitig in ein solches Umfeld zu gelangen. Allerdings muss ich rein vorsorglich insoweit abmahnen, als es nicht darum geht, über dieses Sportförderungsgesetz einen Staatssport zu etablieren. Hierzu hätten wir in der Verfassung keine Grundlage. Hingegen können wir im Rahmen dessen, was die Verfassung uns erlaubt, diese Begleitumstände bekämpfen.

    Ich bin persönlich auch der Auffassung, dass hier nicht allein die Strafdrohung wesentlich ist, sondern insbesondere auch die aktive Arbeit der Sportverbände. Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass wir unsere eigene Doping-Agentur auf Vordermann bringen wollen, lautet der erste Ruf der Verbände sofort, dass der Bund seine Beiträge zu erhöhen habe. Ich stelle fest, dass wir jetzt bereits drei Viertel des gesamten Beitrages zahlen. Ich erwarte, dass die Sportverbände im Kampf gegen Doping jetzt selber aktiver werden, auch durch etwelche Solidaritätsaktionen; es gibt da gewisse Vorstellungen, die ich mit ihnen im Moment diskutiere. Ich darf nicht alle in den gleichen Topf werfen: Es gibt Verbände, die bereits vorbildlich sind, und es gibt - das muss ich zugeben - auch Verbände, die etwas mehr Schwierigkeiten haben, das zu finanzieren.

    Aber es gibt auch den Sport an sich, und es gibt eine gewisse Solidarität. Letztlich ist es ein mentales Problem, und da muss ich die Sportverbände mit in die Pflicht nehmen. Deshalb war ich angesichts des Umstandes, dass ich bei jeder generellen Sparmassnahme auch mit dem Sportbudget einer Sparübung unterliege, bisher nicht bereit, hier einfach den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen respektive den der einfachsten Lösung, nämlich nachzugeben und die vom Bund her geleisteten Mittel zu erhöhen. Ich weiss, dass ich mich da in Divergenz mit den einzelnen Sportverbänden befinde, aber ich will auch noch Tatbeweise ihrerseits sehen. Denn sehen Sie: Wenn ich feststelle, dass einzelne ehemalige Dopingsünder nach wie vor in hohen Funktionen in diesen Verbänden sitzen, dann muss ich Ihnen sagen: Da stimmt etwas nicht! Hier erwarte ich einen Tatbeweis. Deshalb bin ich da etwas hartnäckig oder - Sie können es auch negativ ausdrücken - stur. Jetzt bitte ich Sie, diese Politik nicht leichtfertig und ohne Not infrage zu stellen. In Zusammenhang mit dem Sportförderungsgesetz werden wir wie gesagt im Detail darüber sprechen können.

    Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie das Geschäft jetzt genehmigen. Es ist eigentlich der Nachvollzug dessen, was wir haben, es ist auch ein Bekenntnis zu diesen internationalen Aktivitäten; es entbindet uns nicht davon, die eigene Gesetzgebung vertieft zu behandeln. Wir werden das wie gesagt tun: Das Geschäft ist so weit, dass ich dem Bundesrat, nachdem bereits eine erste Aussprache stattgefunden hat, demnächst auch den Entwurf für die Vernehmlassung werde vorlegen können. Wir gehen davon aus, wenn alles wie [PAGE 170] geplant abläuft, dass die parlamentarische Behandlung im Jahre 2009 stattfinden wird, nach Ablauf der ordentlichen Frist. In der Zwischenzeit habe ich eine Reihe von Massnahmen getroffen; beispielsweise habe ich dort, wo das erlaubt ist, die Abhängigkeit militärischer Beihilfen von gewissen verbandseigenen Dopingbekämpfungsaktivitäten vorgesehen, um da eben langsam ein Umdenken zu bewirken.

    So weit eine vorläufige Diskussion. Ich habe die Bedenken hier aus dem Rat durchaus zur Kenntnis genommen, und ich bestätige, dass der Bundesrat diese teilt. Er teilt diese vielleicht bis auf den Punkt, dass der Bundesrat nach bisherigen Beschlüssen und Überlegungen nicht einen Antrag stellen wird, mit dem Sportförderungsgesetz hier eine Art Staatssport zu etablieren, auch wenn es nur in einem Teilbereich sei. Es wird immer Aufgabe der privaten Verbände bleiben, hier selber aktiv mitzuwirken.

    Ich bitte Sie um Eintreten und um Zustimmung zum Bundesbeschluss.

  • Redetext
    Rolf Büttiker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Als alter und etwas ermüdeter Kämpfer gegen den Dopingsumpf erlaube ich mir als Nichtkommissionsmitglied, hier die Gelegenheit zu nutzen, um die gegenwärtige Dopingpolitik kritisch zu begleiten, gerade auch im Hinblick auf die kommenden Anlässe. Von der Euro 2008 sind wir direkt betroffen, und im Hinblick auf Peking verheissen die Vorzeichen nichts Gutes.

    Der Sport ist ein Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens und zudem ein ernstzunehmender Wirtschaftsfaktor für unser Land, welches traditionell Sitz vieler internationaler Sportverbände und -vereine ist, darunter des Internationalen Olympischen Komitees sowie des Europabüros der Welt-Anti-Doping-Agentur. Eine der derzeit grössten Bedrohungen für den Sport ist das Doping; Herr Stadler hat es auch erwähnt. Tagtäglich lesen wir in der Zeitung respektive sehen wir im Fernsehen Berichte über Doping im Sport, sei es anlässlich eines populären Radrennens, anlässlich der Olympischen Spiele - Peking lässt grüssen - oder sonst eines sportlichen Grossanlasses. Es gibt kaum eine Sportart, welche in der Vergangenheit nicht mit dieser Thematik konfrontiert worden ist. Es ist unumstritten, dass Doping im Sport das Prinzip der Chancengleichheit im Wettkampf und damit den Gedanken des Fairplay verletzt. Nicht zu vergessen ist die Gefährdung der Gesundheit der Sportler durch Doping, eine Gefährdung, die in Bezug auf die Spätfolgen noch gar nicht abzusehen ist.

    Systematisches Doping führt zu einem Imageverlust der betreffenden Sportart - vergleiche z. B. die aktuelle Entwicklung im Radsport - und somit auch unmittelbar zum Rückzug von Interessierten und Unterstützern. Der Sport verliert Ansehen und Glaubwürdigkeit. Letztlich stellt das Doping den Sport selbst infrage; Herrn Stadlers Votum ging ja auch in diese Richtung. Daher herrscht breite Einigkeit darüber, dass dem Kampf gegen das Doping nicht nur in sportpolitischer, sondern insbesondere auch in gesellschaftlicher Hinsicht eine immense Bedeutung zuzumessen ist.

    Heute berät unser Rat über die Genehmigung des Beitritts der Schweiz zur Internationalen Konvention gegen Doping im Sport, die von der Unesco am 19. Oktober 2005 angenommen wurde. Wie in der Vorschau auf die heutige Sitzung und bei früheren Gelegenheiten bereits ausgeführt wurde, ist diese Konvention - das ist unbestritten - ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer international einheitlichen Dopingbekämpfung und insbesondere auch ein Signal an die nationalen und internationalen Sportverbände, dass die Schweiz ihre Verantwortung in der Dopingbekämpfung [PAGE 169] wahrnimmt. Der Beitritt zu dieser Konvention ist ein wichtiger internationaler Schulterschluss im Kampf gegen das Doping. Wie die anhaltenden Dopingmeldungen zeigen, ist es jedoch nach wie vor wichtig, über den Beitritt zu dieser Konvention hinaus auf nationaler Ebene den Kampf gegen das Doping unvermindert voranzutreiben, Herr Bundesrat. Wir dürfen den Kampf gegen das Doping jedoch nicht den Sportverbänden und -vereinen überlassen; dort besteht dann noch das Problem, dass sie in eigener Sache handeln müssen. Den Verband, der dann den Spitzensportler unmittelbar vor grossen Anlässen noch aus dem Verkehr zieht, habe ich noch nicht gesehen; wir haben jedoch schon erlebt, dass der Staat dies tut.

    Die Unesco-Konvention soll daher die Regierungen stärker als bisher in den Kampf gegen Doping einbinden. Demnach empfehle ich den Beitritt zur Konvention zur Annahme. Doch seien wir ehrlich: Mit dem Beitritt zur Konvention ist es noch nicht getan. In der Schweiz werden zwar bereits erste Anstrengungen unternommen - so wollen z. B. das Bundesamt für Sport und Swiss Olympic eine nationale Anti-Doping-Agentur gründen, welche den Kampf gegen das Doping koordinieren soll -, aber das Geld dazu fehlt noch etwas. Ich hoffe, dass dies trotzdem zustande kommt.

    Wie viele Vorfälle aus der jüngeren Vergangenheit zeigen, gelingt es den Verbänden oftmals nicht, die Dopingproblematik in den Griff zu bekommen. Wo Erfolge im Kampf gegen das Doping zu verzeichnen sind, verdankt man das vermehrt dem Einsatz staatlicher Untersuchungs- und Ermittlungsmethoden. Viele Staaten haben erkannt, dass es im Kampf gegen Doping mehr braucht als Kontrolle, Prävention und Restriktionen durch die Sportverbände. Mitverantwortung des Staates und der Gesellschaft kann nicht nur Mitfinanzierung bedeuten. Wo Sportverbände an die Grenzen ihrer Jurisdiktion stossen, braucht es einen starken Gesetzgeber, der entschieden gegen Doping und dessen negative Folgen für die Gesellschaft vorgeht. Was liegt da näher, als z. B. durch die Einführung eines Doping-Straftatbestandes - ich sehe es genauso wie Herr Stadler - die Verpflichtung zur Bekämpfung des Dopings aktiv umzusetzen? Es braucht eine Handhabe gegen die Haupttäter. Ich meine, dass der Sportler hier eine Hauptverantwortung trägt. Er kann nicht einfach sagen, er habe es nicht gewusst, die Ärzte hätten es ihm gegeben, er habe es nur gegen die Grippe genommen usw. Der Kampf gegen die Haupttäter muss geführt werden, der Kampf gegen die Athleten und Athletinnen, die durch ihr Handeln den Sport und damit die Gesellschaft schädigen und betrügen.

    Der Einwand der Vergangenheit, die Dopingbekämpfung durch die Verbände und die Welt-Anti-Doping-Agentur funktioniere bestens - das war ja in der Vergangenheit auch ein bisschen der Standpunkt des Bundesrates -, ist für mich, wenn ich die Praxis sehe, Augenwischerei; das sage ich Ihnen offen und ehrlich. Das hat auch die Unesco erkannt. Es ist nur konsequent, wenn dem ersten Schritt, den wir nun machen, dem Beitritt zur Konvention, alsbald ein zweiter folgt, dies in Form der Ausarbeitung eines Straftatbestandes "Doping im Sport".

    Gar nicht akzeptabel ist, dass es auch in der Schweiz in der letzten Zeit - siehe Artikel in der "Neuen Zürcher Zeitung" - Leute gibt, die sagen: Ja, es geht nicht; wir können das Problem nicht lösen; es wird immer wieder Anwendungen geben, die man nicht kontrollieren kann. So wird für die Freigabe plädiert und gesagt: Wir öffnen, wir liberalisieren, wir lassen das laufen. Ich meine, dass das natürlich nicht geht. So müsste sich der junge Sportler entscheiden, sich entweder zu dopen oder aufzuhören, denn ohne Doping könnte er nach dem Start ja nicht mithalten. Genau dort liegt die Problematik einer solchen Liberalisierung. Und hier sind wir in der Politik gefordert: Am Start eines Wettkampfes, der auch wirtschaftliche und finanzielle Folgen hat, müssen alle - alle! - die gleichen Bedingungen haben. Und das heisst eben, Herr Bundesrat: harter, unerbittlicher Kampf gegen den Dopingmissbrauch.

  • Redetext
    Hansruedi Stadler(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich bin natürlich für Eintreten auf die Vorlage. Die Vorlage wurde vom Kommissionssprecher sehr gut vorgestellt. Ich erlaube mir trotzdem zwei Bemerkungen. Ich erinnere auch an die Diskussion, die wir in diesem Rat, glaube ich, im Zusammenhang mit einem Vorstoss von Kollege Büttiker geführt haben.

    Doping ist eine Seuche, gegen die es eine Wurzelbehandlung braucht. Wer dopt, ist ein Betrüger. Jede halbherzige Massnahme hilft nur dem besten Betrüger, einen sportlichen Wettkampf zu gewinnen, und das kann es ja nicht sein. Die vorliegende Unesco-Konvention gegen Doping ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung; dies, obwohl wir in dieser Konvention recht viele unverbindliche Formulierungen finden. Ich zitiere aus Artikel 8 Absatz 2: "Die Vertragsstaaten ergreifen Massnahmen beziehungsweise ermutigen in geeigneten Fällen die einschlägigen Stellen innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsbereichs zur Ergreifung entsprechender Massnahmen ..." Etwa so steht es in mehreren Artikeln. Überall wird von "ermutigen" gesprochen. Das tönt recht unverbindlich. Alleine von der Unterzeichnung dieser Konvention dürfen wir somit keine Wunder erwarten. Deshalb denke ich, dass wir im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport die Strafbestimmungen betreffend Dopingmissbrauch erheblich verschärfen müssen.

    Es gibt bekanntlich eine Aufgabenteilung zwischen dem Staat und der privaten Organisation Swiss Olympic. Der Staat ist für die Bestrafung des Umfeldes - so nennen wir es hier -, so unter anderem der Dopingdealer, verantwortlich. Die Organisation Swiss Olympic ahndet das Doping von Sportlerinnen und Sportlern. Das wirft vielleicht die grundsätzliche Frage auf, warum dieser Verfolgungsauftrag einer privaten Organisation übertragen wird. Es ist deshalb irgendwie verständlich, dass die Jugendsession in einer Petition fordert, dass auch der Konsum von Doping unter Strafe gestellt werden soll. Diese Petition steht zwar heute nicht zur Diskussion; wir wollen sie am nächsten Donnerstag lediglich zur Kenntnis nehmen, ohne ihr Folge zu geben. Ich habe die Begründung des Bundesrates schon zur Kenntnis genommen, warum gerade diese Zweiteilung der Verfolgung von Dopingdelikten sinnvoll ist. Aber auf die Cannabis-Diskussion von letzter Woche übertragen, würde das analog etwa wie folgt lauten: Der Drogendealer wird vom Staat verfolgt, der Cannabiskonsument wird von Gastrosuisse verfolgt.

    Wäre es hier nicht allenfalls angebracht, den Dopingsünder auch strafrechtlich zu verfolgen? Mit diesem Spezialverfahren für die Dopingkonsumenten wird etwas der Eindruck erweckt, dass der Dopingsünder auch noch Opfer sein könnte. Ich stimme zu, dass die Sportler für gewisse Leute auch eine Art Versuchskaninchen sind. Aber auch der Dopingkonsument ist ein Täter; für viele Jugendliche gehen hier Denkmäler in Brüche. Deshalb ist es verständlich, dass gerade die Jugendsession die strafrechtliche Verfolgung der Dopingsünder fordert.

    Noch eine zweite Frage: Vielleicht interessiert noch, in welcher Richtung der Bundesrat das Sportförderungsgesetz im Bereich des Dopingmissbrauchs verschärfen will.

  • Redetext
    Didier Burkhalter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Il s'agit d'approuver ici en tant que premier conseil l'adhésion de la Suisse à la Convention internationale contre le dopage dans le sport qui a été acceptée à l'unanimité par l'Assemblée générale de l'Unesco à fin 2005. Au nom de la commission, qui a pris elle aussi une décision positive à l'unanimité, j'aimerais faire quelques considérations sur le contexte général, sur le contenu de la convention et enfin sur la situation helvétique.

    S'agissant du contexte général, on peut dire en une phrase que le dopage a fait le tour du monde mais qu'on n'a pas encore fait le tour du problème. Il faut dire tout d'abord que le sujet n'est pas nouveau. Le dopage dans le sport d'élite ne date pas d'hier, mais des années 1960. Son premier fait d'armes médiatisé fortement remonte à 1967. Il touchait déjà le Tour de France et le cyclisme. Le monde privé du sport et le monde public, en particulier le Conseil de l'Europe, ont depuis lors réagi, déjà à la fin des années 1960. Mais le problème n'a pas été réglé, bien au contraire. De multiples événements ont défrayé la chronique, tout spécialement et à nouveau le Tour de France qui connaissait une crise majeure en 1998 et se trouvait en pleine tourmente à cause d'une affaire de dopage alors qu'il faisait étape en Suisse, et plus précisément à Neuchâtel.

    Par la suite, le sport et son impact sur la société mondiale n'ont cessé de se développer, de même que le dopage et la lutte antidopage. Qu'a-t-on fait ces dernières années au plan international?

    Tout d'abord, l'Agence mondiale antidopage a été créée à Lausanne en 1999, sous forme de fondation selon le droit suisse. Dans ce cadre, le Programme mondial antidopage a été lancé en 2003 avec trois axes: le premier axe est un code qui doit notamment, pour prendre un exemple frappant et assez actuel dans d'autres domaines, éliminer de la course à la candidature aux Jeux olympiques les pays qui ne signeraient pas la convention dont nous parlons avant la fin 2009; le deuxième axe de ce programme mondial comprend des normes techniques qui visent à harmoniser la lutte antidopage; et le troisième des recommandations de bonnes pratiques.

    Ces efforts du sport privé - avant tout le mouvement olympique et les nombreuses fédérations sportives qui lui sont affiliées - doivent être appuyés politiquement et moralement par les Etats, car le Code mondial antidopage est signé par les grandes organisations sportives mais pas par les Etats. C'est précisément pour cela que cette nouvelle convention internationale a été préparée sous l'égide de l'Unesco. A ce jour, quelque 75 nations l'ont signée - donc bien plus que ce que mentionne le message, qui a été assez vite dépassé en la matière - et cette convention a pu entrer en vigueur en février 2007, un peu en retard par rapport aux intentions initiales il est vrai.

    Qu'y a-t-il en résumé dans cette convention? Son but principal est d'engager les pays dans un processus de législation harmonisée: on veut en quelque sorte répondre de manière concertée à la réalité grandissante des réseaux de dopage internationaux qui eux, évidemment, ne connaissent pas de frontières. La convention vise à ce que les lois des Etats parties intègrent les dispositions du Code mondial antidopage - en fait, la lutte mondiale contre le dopage s'apparente à une course de relais dans laquelle les organisations et fédérations sportives font équipe avec les gouvernements, l'action des uns prolongeant les actions des autres.

    Cela dit, les Etats parties disposent d'une large marge de manoeuvre pour concrétiser les principes - c'est d'ailleurs peut-être aussi une faiblesse de l'opération - et s'engagent avant tout à prendre des mesures dans les domaines suivants:

    - la limitation de la disponibilité des substances et méthodes interdites, dont vous trouvez la liste dans les annexes à la convention;

    - la facilitation des contrôles antidopage au niveau national;

    - les sanctions financières pour les sportifs, pour les membres de leur encadrement et pour les organisations qui ne respecteraient pas les règles, par exemple par le retrait de subventions;

    - l'encouragement des bonnes pratiques pour la commercialisation et la distribution des compléments alimentaires pouvant contenir des substances interdites;

    - l'éducation antidopage des sportifs et de tout le monde qui gravite autour d'eux.

    J'ajouterai deux mots sur la procédure, pour dire tout d'abord qu'il s'agit d'une convention qui peut être dénoncée relativement facilement, moyennant un préavis de six mois. Malgré cela, l'arrêté portant approbation de la convention est soumis au référendum facultatif, dans la mesure où la convention contient à l'évidence des dispositions qu'on peut qualifier d'importantes au sens de la Constitution fédérale. Sachez également que les deux annexes qui accompagnent la convention peuvent faire l'objet d'une procédure spécifique de modification, qui pour la Suisse relèvera directement du Conseil fédéral, plus exactement des deux départements fédéraux concernés, et non du Parlement.

    S'agissant du contenu de la convention, j'aimerais encore préciser qu'il n'entraîne pas de nouvelles conséquences financières, puisque le soutien de la Confédération à l'Agence mondiale antidopage, prévu dans la convention, figure aujourd'hui déjà au budget fédéral.

    Et la Suisse dans tout cela? Il faut d'abord dire que notre pays est actif au niveau international et cela depuis longtemps, surtout dans le cadre du Conseil de l'Europe et de l'Agence mondiale antidopage. La Suisse a participé activement aux délibérations sur cette convention, même si elle a pris du temps, comme d'habitude, pour que l'on parvienne bientôt à la signature officielle et finale. La Suisse n'est toutefois pas dans une situation de rattrapage en la matière, la signature de la convention ne nécessitant pas forcément et formellement de modifications légales immédiates.

    En Suisse, il faut rappeler que le travail est en quelque sorte réparti entre le sport privé et la Confédération: au sport privé d'un côté - surtout à Swiss Olympic - incombe la responsabilité principale de lutter contre le dopage, en premier lieu par des contrôles et des sanctions, qui peuvent être lourdes, parce qu'on parle ici souvent pour les sportifs d'interdiction d'exercer leur profession pendant des années; à l'Etat de [PAGE 168] l'autre côté, par l'Office fédéral du sport, incombe celle de soutenir ces efforts, en particulier en matière d'information, de prévention et de recherche - il existe même un service spécialisé à l'Office fédéral du sport.

    Malgré la répartition des tâches, la commission aimerait insister sur le travail d'équipe: informer, accompagner les sportifs, c'est une tâche générale, qui ne saurait être facilement déléguée à l'Etat et qui concerne tout le monde du sport, tout spécialement le sport des jeunes et notamment la promotion de la relève; l'entourage entier des sportifs, y compris leur famille - il faut insister là-dessus - doit prendre ses responsabilités.

    S'il ne s'agit pas aujourd'hui simultanément d'adhérer à cette convention et de modifier une série d'éléments législatifs, ce n'est en quelque sorte que partie remise. En effet, la commission a pris acte du fait que la révision de la loi fédérale encourageant la gymnastique et les sports est en bonne voie. Le projet devrait être envoyé en consultation prochainement et aboutir à un message du Conseil fédéral aux chambres d'ici la fin 2008. Cette révision législative annoncée visera principalement à accentuer la lutte contre le dopage avec un renforcement des sanctions touchant non seulement les sportifs, mais aussi leur encadrement, par d'autres méthodes et d'autres moyens. Il faudra vraisemblablement étudier à ce moment l'opportunité de dispositions touchant à la protection des données.

    Mais aujourd'hui, encore une fois, il ne s'agit pas de cela. Il s'agit de franchir clairement l'étape importante de l'adhésion à la Convention internationale contre le dopage dans le sport, de marquer ainsi notre volonté et notre solidarité dans la lutte mondiale antidopage. Cette attitude est aussi juste moralement qu'indispensable pratiquement. Il est juste moralement parce qu'il en va de valeurs fondamentales qui touchent à l'éducation, à l'égalité des chances et à l'intégration. Elle est indispensable pratiquement, car il s'agit de se mobiliser largement pour contrer le fléau international des produits dopants. Notre pays se doit d'y participer pleinement, d'autant plus qu'il accueille sur son territoire une bonne trentaine de fédérations sportives internationales, dont les poids lourds que sont le Comité international olympique, la FIFA, l'UEFA ou encore la Fédération internationale de ski.

    Je vous demande donc, au nom de la commission, d'adopter cet arrêté, comme nous l'avons fait en commission à l'unanimité, et de permettre ainsi à la Suisse d'adhérer à cette convention.

  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Bundesbeschluss über den Beitritt der Schweiz zur Internationalen Konvention gegen Doping im Sport

    Arrêté fédéral concernant l'adhésion de la Suisse à la Convention internationale contre le dopage dans le sport

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes ... 183 Stimmen

    Dagegen ... 5 Stimmen

    [PAGE 1026]

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