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Frage vom 30. September 2026

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Liechtenstein30 da settember 2026

Schulisches Assistenzpersonal leistet einen wichtigen Beitrag zum Unterricht. Weil ihre 2'040 Jahresstunden auf nur 38 Schulwochen verdichtet werden, entsteht zum Beispiel für Klassenassistenzen bei einem Vollzeitpensum jedoch eine unerreichbare Vorgabe von über 53 Wochenstunden.

Bei 38 Wochenstunden Präsenz erhält ein Mitarbeiter der Landesverwaltung ein 90%-Gehalt, während eine Klassenassistenz mit derselben Arbeitszeit rein rechnerisch als 70%-Teilzeitkraft eingestuft wird – was bei gleicher Präsenz rund 20 Prozentpunkte weniger Lohn bedeutet. Somit führt dieses System im Praxisalltag der Schule zwangsläufig zu künstlichen Lohnkürzungen, einer direkten Gehaltsbenachteiligung, unbezahlter Mehrarbeit und Benachteiligungen bei Absenzen.

Vor diesem Hintergrund gelange ich an die Regierung mit folgenden Fragen:

  1. Weshalb wird bei der Berechnung des Beschäftigungsgrads von einer wöchentlichen Vollzeitarbeitszeit von 42 Stunden ausgegangen, die im regulären Schulbetrieb aufgrund der vorgegebenen Unterrichts- und Präsenzzeiten wissentlich nicht erreicht werden kann. 
  1. Wie werden krankheits- oder unfallbedingte Abwesenheiten sowie weitere Absenzen und Einsätze, beispielsweise bei Schullagern, Projektwochen oder vergleichbaren schulischen Sonderanlässen, im Arbeitszeitkonto angerechnet? Insbesondere interessiert, ob die gemäss individuellem Stundenplan vorgesehenen Arbeitsstunden oder pauschal berechnete Tageswerte gutgeschrieben werden. 
  1. Sieht die Regierung aufgrund der aktuellen Regelungen zu Arbeitszeit, Beschäftigungsgrad, Absenzen und Entlöhnung Handlungsbedarf beim schulischen Assistenzpersonal, um die Gleichstellung mit den Landesverwaltungsangestellten zu garantieren und das schulische Assistenzpersonal nicht zu benachteiligen. Falls ja, welche Anpassungen werden geprüft beziehungsweise vorbereitet und bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0