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Frage vom 30. September 2026

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Liechtenstein30 da settember 2026

Das Kriminalgericht hat einen ehemaligen Mitarbeiter des Amtes für Umwelt wegen unzulässiger Zusatzbeiträge für die Sömmerung von Schafen auf ausländischen Alpen verurteilt; der Schaden betrug rund CHF 105'000. Die Verordnung sieht solche Zusatzzahlungen nicht vor. Offen ist, ob und inwieweit Auszahlungen trotz fehlender Rechtsgrundlage bewusst durch die Amtsleitung und oder Regierung bewilligt wurden – mit dem Hinweis, sie könnten später korrigiert werden. Die GPK hat die Abteilung Landwirtschaft einer begleitenden Kontrolle unterstellt. Der Landtag braucht Klarheit über Verantwortung, Konsequenzen für die Verwaltung und den Stand der Kontrolle.

Hierzu meine Fragen:

  1. Hat die Regierung beziehungsweise die Leitung des Amt für Umwelt Auszahlungen ohne gesetzliche Grundlage bewilligt oder geduldet und dabei darauf hingewiesen, dass diese später korrigiert oder zurückgefordert werden können, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und in wie vielen Fällen?

  2. Hatte die zuständige Ministerin im Vorfeld der Auszahlungen Kenntnis davon, dass es Ungereimtheiten gibt, beziehungsweise warum hat sie nicht interveniert?

  3. Wenn nein, wird die entsprechende Zeugin, die vor Gericht ausgesagt hat, wegen Falschaussage belangt?

  4. Welche Konsequenzen zieht die Regierung aus der Verurteilung für die Verwaltung – insbesondere für Aufsicht, interne Kontrollen, Personalverantwortung und die Auszahlungspraxis bei landwirtschaftlichen Beiträgen?

  5. Wie beurteilt die Regierung Fluktuation, Krankheiten und Beschwerdelage im Amt für Umwelt, und wer trägt die Verantwortung für die Aufsicht über die Abteilung Landwirtschaft?

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0