Sursiglir al cuntegn principal

Frage vom 30. September 2026

deHTML
Liechtenstein30 da settember 2026

Die Regierung hat am 7. Juli 2026 beschlossen, das bisherige Amt für Umwelt per 1. August 2026 in zwei eigenständige Einheiten aufzuteilen: Das Amt für Umweltschutz sowie das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft. Beide Ämter bleiben dem Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur zugeordnet. Begründet wurde dies mit der fachlichen Breite der Aufgaben und klaren Zuständigkeiten.

Die Trennung auf Amtsebene war ein wichtiger Schritt, um unterschiedliche Fachinteressen – etwa zwischen Schutz- und Nutzungsanliegen – besser zu klären. Eine Zuteilung an zwei verschiedene Ministerien wäre jedoch ebenso sinnvoll: Sie würde garantieren, dass Zielkonflikte nicht intern im selben Ressort verbleiben, sondern transparent auf Ebene der gesamten Regierungsbank verhandelt und gelöst werden.

Vor diesen Hintergrund bitte ich die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Hat die Regierung vor oder nach dem Beschluss vom 7. Juli 2026 geprüft, die beiden Amtsstellen zwei verschiedenen Ministerien zuzuordnen?

  2. Wie beurteilt die Regierung die Chance, durch eine Zuordnung an zwei verschiedene Ministerien eine unabhängige Abstimmung bei Zielkonflikten zu erreichen?

  3. Gelangen Geschäfte, bei denen die beiden Ämter im Interessenkonflikt sind, zur Entscheidung an die gesamte Kollegialregierung oder werden Entscheidungen intern im Ministerium getroffen?

  4. Kann die Kollegialregierung die Zuordnung der beiden Amtsstellen während der Amtsperiode 2025-2029 ändern beziehungsweise ist eine Überprüfung vorgesehen?

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0