Vereinfachung der Mehrwertsteuer
(08.053)- Redetext
- RedetextEveline Widmer-Schlumpf(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Ich stelle einfach fest, dass wir uns seit längerer Zeit an einer Vereinfachung der Mehrwertsteuer üben. Wir haben es im administrativen Bereich ja geschafft. Die Vorlage 1 hat man am 1. Januar [PAGE 844] 2010 in Kraft gesetzt; ich denke, sie hat zumindest in diesem Bereich Vereinfachungen gebracht. Aber mit der Frage, ob ein, zwei oder drei Sätze, ob zwei Sätze plus Ausnahmen oder ein Satz ohne Ausnahmen bzw. mit wenigen Ausnahmen vorzusehen seien, und dann mit dem Spezialauftrag, den wir noch gefasst haben - zwei Sätze und statt 29 nur noch 26 Ausnahmen -, haben wir ungefähr alle Varianten einmal durchgespielt. Ich denke, es ist jetzt so, wie es ist; das muss man so auch akzeptieren. Aber es ist, denke ich, besser, beim heutigen System zu bleiben, als eine kleine Änderung zu machen, die dann die Wirtschaft enorm belastet und eigentlich wenig bringt. Von daher bin ich schon froh, dass wir nicht die Zweisatzvariante mit 26 Ausnahmen umsetzen müssen, weil das erneut einen Zusatzaufwand gebracht hätte, der niemandem gedient hätte.
Jetzt zur Vorlage, wie wir sie noch haben, also zu den Anträgen in der Vorlage zum Zweisatzmodell: Wir haben ja in dieser Zusatzbotschaft - der Präsident der WAK, Herr Graber, hat es gesagt - einige Änderungen beantragt oder möchten sie beantragen: die Wiedereinführung der Margenbesteuerung, die Vereinfachung der Steuerpflicht, die Erleichterung der Zusammenarbeit von Gemeinwesen, das Zwangsvollstreckungsverfahren. Dort sind Mehrwertsteuerforderungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung neu in öffentliche Register und auf Rechnungsstufe einzugeben. Das ist die Forderung einer Motion Hess Hans 11.3185; darüber haben wir auch einmal diskutiert. Muss man in einem solchen Verfahren die öffentlichen Forderungen eingeben? Dann die Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist, die Normstufenbereinigung: Wir sind froh, dass Sie mit der Motion diese Änderungen verlangen; das sind nämlich Änderungen, die wir auch vorgeschlagen haben. Dann gibt es auch aus dem Konsultativgremium Änderungsvorschläge, die wir prüfen und aufnehmen wollen; Sie haben diese zum Teil in Ihrer Motion auch erwähnt.
Dann möchte ich noch zu den beiden parlamentarischen Initiativen Triponez und Frick kurz etwas sagen. Ich denke, bei der parlamentarischen Initiative Triponez ist es sicher unbestritten, dass wir die durch die Suva vollzogenen Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten von der Steuer ausnehmen; das ist sicher mehrheitsfähig. Bei der parlamentarischen Initiative Frick geht es tatsächlich um die Frage, wie man mit diesen Gönnerbeiträgen bei der Rega umgehen soll. Da muss man sicher noch ein paar Überlegungen machen. Mehrwertsteuersystematisch korrekt müsste dieses Anliegen über eine neue Ausnahme im Mehrwertsteuergesetz aufgenommen werden und nicht einfach durch eine definitorische Ausweitung des Spendenbegriffs, was man jetzt ja auch immer wieder diskutiert hat. Wir sind daran abzuklären, wie man das aufnehmen kann, wenn man es will, aber es gibt möglicherweise in diesem Bereich dann noch eine breitere Diskussion.
Der Bundesrat begrüsst die von der Kommissionsmotion verlangte Revision des Mehrwertsteuergesetzes und beantragt die Annahme der Motion; das wurde gesagt. Wir haben mit Bezug auf die andere Vorlage - die Vorlage Zweisatzmodell bzw. Vorschlag Bundesrat - den Antrag gestellt, auf die Vorlage Zweisatzmodell einzutreten und ausser den Artikeln 25 und 28, die eben dieses Zweisatzmodell betreffen, alle Artikel anzunehmen, auch Artikel 106a Absatz 1 des AHV-Gesetzes. Dieser Antrag der WAK-SR ist eigentlich am Schluss identisch mit dem Antrag, den der Bundesrat gestellt hat, und wir stimmen dem in allen Teilen zu. Hier besteht also keine Differenz.
[VS]
- RedetextPaul Niederberger(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Der Titel der Vorlage ist "Vereinfachung der Mehrwertsteuer". Wir sprechen ja sehr viel von Vereinfachungen im Steuersystem. Es ist uns bewusst, dass es bei der direkten Steuer sehr schwierig ist und wahrscheinlich ein langwieriger Prozess wäre - ich denke, ein Prozess von fast einem Jahrzehnt -, bis man wirklich substanziell etwas ändern könnte. Anders ist es aber bei der indirekten Steuer, bei der Mehrwertsteuer. Ich erlaube mir, dazu aus der "NZZ" vom 16. April 2013 zu zitieren: "Eigentlich läge ihre Schönheit in ihrer Einfachheit. Eine Mehrwertsteuer sollte dem Staat Mittel sichern, indem sie ökonomischen Mehrwert dort belastet, wo und wann er erarbeitet und verkauft wird. Sie sollte Anreize zum Aufschieben des Konsums (sprich Sparen) schaffen, aber durch ihre einheitliche Belastung aller Arten von Leistungserbringungen möglichst wenig ins Wirtschaftsgeschehen eingreifen. So weit die Theorie."
Ich gebe hier einfach meiner Frustration darüber Ausdruck, dass wir im Parlament nicht fähig sind, ein System zu vereinfachen und einen Schritt vorwärts zu tun.
- RedetextKonrad Graber(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
In der Wintersession 2011 hat der Nationalrat die Vorlage zum Mehrwertsteuer-Einheitssatz an den Bundesrat zurückgewiesen, damals entgegen der Meinung des Ständerates, und den Bundesrat aufgefordert, stattdessen eine Vorlage mit zwei Steuersätzen vorzulegen, wobei Nahrungsmittel, Gastgewerbe und Hotellerie dem reduzierten Satz zu unterstellen seien. Am 30. Januar 2013 hat der Bundesrat dem Parlament nun eine Vorlage im Sinne dieses Auftrages unterbreitet, bestehend aus einem Entwurf zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und einem Bundesbeschluss für eine Verfassungsänderung, die gemäss Bundesrat für die Einführung des reduzierten Satzes für die Hotellerie notwendig wäre. Es handelt sich um die Vorlagen 6 und 7, die zusammen mit der Zusatzbotschaft 08.053 vorgelegt worden sind.
Obschon der Bundesrat den Auftrag des Nationalrates erfüllt hat, beantragt er, das aktuelle Dreisatzmodell beizubehalten und sich bei dieser Reform des Mehrwertsteuergesetzes auf die übrigen vorgeschlagenen Änderungen zu beschränken. Diese Änderungen gehen auf parlamentarische Vorstösse zurück, vor allem die Wiedereinführung der Margenbesteuerung für Kunstobjekte, sie betreffen die steuerliche Erleichterung der Zusammenarbeit der Gemeinwesen und die Verlängerung der Verjährungsfrist, oder sie sind gesetzessystematisch bedingt.
Die Motion 13.3362 ist ebenfalls Gegenstand unserer heutigen Beratung. Sie umfasst drei Punkte:
1. die umstrittenen Bestimmungen der Vorlage 6, mit Ausnahme der Frage der Steuersätze;
2. die Empfehlungen des Mehrwertsteuer-Konsultativgremiums;
3. die Anliegen von zwei in der WAK-NR sistierten parlamentarischen Initiativen, nämlich der parlamentarischen Initiative Frick 11.440, "Keine Mehrwertsteuer auf Gönnerbeiträgen an gemeinnützige Organisationen", und der parlamentarischen Initiative Triponez 02.413, "Berufsunfallverhütungsmassnahmen. Ausnahme von der Mehrwertsteuerpflicht".
Der Bundesrat beantragt die Annahme dieser Motion.
Weil sie politisch mehrfach diskutiert worden ist, möchte ich gerne noch kurz auf die Frage der mehrwertsteuerlichen Behandlung der Rega eingehen. Wir haben diese Frage in der Kommission bereits mehrmals diskutiert, auch im Vorfeld der Behandlung dieser Kommissionsmotion. Diesmal hat die Verwaltung die Ausgangslage dargelegt.
Umstritten ist bei der Frage betreffend die Rega, ob es sich um einen Leistungsaustausch handelt; dies wurde in einem Fall vom Gericht so entschieden. Dafür spricht, dass Gönner ihren Beitrag leisten, damit sie bei einem Notfall in den Bergen gerettet werden. In einem solchen Fall müssen die Gönnerbeiträge versteuert werden. Falls dies in Zukunft politisch geändert werden soll, müsste im Gesetz eine neue Ausnahme vorgesehen werden. Dagegen spricht, dass die Rega noch andere Dienstleistungen erbringt als diese, die eigentlich dem Versicherungsgedanken entspricht. Denkbar wäre aber auch, dass vonseiten der Unternehmen, die solche Luftrettungsleistungen erbringen, anders kommuniziert wird, sodass bei den Gönnern nicht mehr der Eindruck erweckt wird, sich für einen bestimmten Fall versichern zu können. Bei einer anderen Kommunikation wäre es möglich, die Beiträge als Spende anzusehen. Vielleicht wird sich eine Lösung auf dem Praxisweg anbieten. Alternativ dazu könnte das Problem auch über eine neue Ausnahme geregelt werden. Es gilt nun, diese Frage im Rahmen der Behandlung der Motion einer definitiven Lösung zuzuführen.
Nun noch zur hängigen Vorlage 08.053, insbesondere zu den Vorlagen 2, 3 und 5: Im Zusammenhang mit früheren Revisionen des Mehrwertsteuergesetzes sind die Vorlagen 2, 3 und 5 noch hängig und zu erledigen. Auf Antrag der WAK-NR hat der Nationalrat am 18. Juni 2013 einstimmig Abschreiben der Vorlage 2 sowie Nichteintreten auf die Vorlagen 3 und 5 beschlossen. Die Finanzkommission des Ständerates hat uns dazu einen Mitbericht abgegeben. Die Finanzkommission ist ebenfalls skeptisch gegenüber dem Zweisatzmodell, da sie darin keine massgebliche Vereinfachung sieht. Zudem ist es ihr ein Anliegen, dass bei einer allfälligen Reform die Kostenneutralität gewahrt wird.
Die Kommission hat sich nach einer kurzen Diskussion den Beschlüssen des Nationalrates einstimmig angeschlossen. Beim zur Diskussion stehenden Zweisatzmodell besteht ein Missverhältnis zwischen Mehrwert und Aufwand. Es waren erneut unterstützende Aussagen zu einem Einsatzmodell zu verzeichnen; dieses Modell wurde aber bereits früher abgeschrieben.
Ihre Kommission beantragt Ihnen also Folgendes: bei der Vorlage 2 Abschreibung, weil die Räte bereits auf die Vorlage eingetreten sind; bei den Vorlagen 3, 5, 6 und 7 Nichteintreten. Bei der Motion 13.3362 der WAK-NR empfiehlt Ihnen Ihre Kommission Zustimmung. Es handelt sich praktisch um ein Sammelgefäss für sämtliche aus dieser Vorlage noch resultierenden Anliegen. Ich bitte Sie, diesen Anträgen zu folgen.
- Redetext
- RedetextEveline Widmer-Schlumpf(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Der Bundesrat hat sich in diesem Bereich der Mehrwertsteuerreform immer für eine einfache Lösung eingesetzt; er hat sich immer für einen Einheitssatz und für wenige Ausnahmen eingesetzt. Wir haben dann im Dezember 2011 von Ihrem Rat den Auftrag erhalten, Ihnen eine Vorlage mit zwei Mehrwertsteuersätzen [PAGE 1057] und einer bestimmten Anzahl von Ausnahmen vorzulegen oder, konkret gesagt, statt wie heute drei Mehrwertsteuersätze und 29 Ausnahmen zwei Mehrwertsteuersätze mit "nur" 26 Ausnahmen. Das ist also nicht wirklich eine Vereinfachung.
Der Bundesrat hat Ihnen im Januar 2013 eine Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer mit einem Zweisatzmodell vorgelegt, mit einer Minimal- und einer Maximalvariante. Wir haben dort auch darauf hingewiesen, dass es mit einem solchen Modell unseres Erachtens zu Verschiebungen kommt, die sozial gesehen eigentlich nicht richtig sind: Haushalte mit Kindern und Rentnerhaushalte würden im Durchschnitt mehr belastet als andere Haushalte, und zwar einfach darum, weil sie weniger gastgewerbliche und Beherbergungsleistungen beziehen, aber viel mehr Auslagen im Bereich Nahrungs- und Arzneimittel haben. Von daher gibt es hier eine Verschiebung. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass an sich der Einheitssatz mit wenigen Ausnahmen der richtige Weg wäre.
Ich kann Ihnen sagen, dass wir ursprünglich - mit Ausnahme verschiedener Artikel - die Vorlage zum Zweisatzmodell behandeln wollten. Wir haben gesagt, dass wir eigentlich nicht das Zweisatzmodell, sondern - gestützt auf von Ihnen angenommene Vorstösse und auf Untersuchungen - verschiedene Anpassungen in den Bereichen Praxisnachvollzug und Mehrwertsteuer-Konsultativgremium brauchen; dazu kommen dann Anliegen der parlamentarischen Initiativen Triponez und Frick.
Ich kann Ihnen sagen: Der Bundesrat ist auch mit Nichteintreten auf die Vorlage zum Zweisatzmodell einverstanden: An diesem Zweisatzmodell hängen wir wirklich nicht! Nichteintreten lässt sich mit der Kommissionsmotion 13.3362, "Anpassung des Mehrwertsteuergesetzes", verbinden; letztendlich führt das zum selben Ergebnis. Wichtig ist, dass wir dort, wo es nötig ist, die Möglichkeit haben, das Mehrwertsteuergesetz anzupassen. Das betrifft, ich habe es gesagt, den Praxisnachvollzug und die genannten parlamentarischen Initiativen. Auch dort, wo es um den Vorschlag zur Lösung des vor allem in Grenzgebieten auftretenden Problems der Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten von inländischem Gewerbe geht, brauchen wir eine Anpassung.
Wir sind also einverstanden mit Nichteintreten auf die Vorlage, mit der Annahme der Kommissionsmotion und der Umsetzung der entsprechenden Anliegen.
[VS]
- Redetext
- RedetextPrisca Birrer-Heimo(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Die Mehrwertsteuerreform hat mit den immer neuen Versuchen, die Mehrwertsteuer zu vereinfachen und die Zahl der Sätze zu reduzieren, eine lange Geschichte. Aber es ist ganz klar: Jeder dieser Versuche oder jedes dieser Vorhaben führt dazu, dass an einem Ort mehr belastet wird, wenn an einem anderen Ort entlastet wird. Deshalb hat sich die SP schon immer gegen einen Einheitssatz gewehrt, weil auch da dann Leute mit kleineren Einkommen, die zum Beispiel mehr von ihrem Einkommen für Grundnahrungsmittel ausgeben, stärker belastet würden.
Bei der Vorlage 6 ist es nun genau so, wie es schon bei früheren Vorlagen war. Wir haben den Vorschlag eines Zweisatzmodells, das heisst, man will den Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen aufheben und das Gastgewerbe und die Beherbergung dem reduzierten Satz unterstellen. Gleichzeitig würde ein Grossteil der Steuerausnahmen beibehalten. Das heisst mit anderen Worten, dass die administrativen Entlastungen, die man sich wünscht, damit sicher nicht eintreten würden.
Entscheidend ist aber auch, dass diese Vorlage zu Steuerausfällen von 780 bis 810 Millionen Franken im Jahr führen würde, und deshalb hat der Bundesrat zwei Varianten vorgeschlagen, wie das ertragsneutral umzusetzen sei. Beide Varianten sind für die SP keine Lösung. Bei der Minimalvariante würden Nahrungsmittel und Arzneimittel teurer. Auch würde der Mehrwertsteuersatz für Postdienstleistungen, Kultur, Sport, Unterhaltung, Bildungswesen von heute 2,5 auf 8 Prozent ansteigen. Bei der Maximalvariante wäre der Anstieg auf 3,8 Prozent in den einzelnen Bereichen weniger hoch. Die Gastronomie würde entlastet, die Beherbergungen blieben auf dem heutigen Satz.
Es gibt keinerlei Anlass dafür, dass im Interesse einer einzelnen Branche, hier konkret des Gastgewerbes, die tieferen Einkommen, die einen überdurchschnittlichen Verbrauch von Gütern mit einem reduzierten Satz haben, stärker belastet werden. Das wird sich nicht nur ökonomisch nicht auszahlen, sondern es widerspricht auch ganz klar dem Grundgedanken des reduzierten Mehrwertsteuersatzes, der nämlich verlangt, dass die reinen Konsumbedürfnisse steuerlich weniger belastet werden. Dieser Grundgedanke des reduzierten Satzes würde für eine Branchenlösung missbraucht. Es ist auch absolut unsinnig, dass zum Beispiel in der Minimalvariante dann auch noch die Arzneimittel stärker belastet würden. Das würde dann sogar noch zu einem Anstieg der Krankenkassenprämien führen.
Die SP lehnt diese Vorlage ab. Es gibt bei dieser Vorlage keinen Nutzen, es gibt aber viele Nachteile. Vor allem findet eine Umverteilung im Umfang von rund 800 Millionen Franken statt; diese müsste stärker von den kleinen und mittleren Einkommen getragen werden, die höheren Einkommen würden profitieren. Diese Umverteilung lehnen wir dezidiert ab. Deshalb wollen wir auf die Vorlage nicht eintreten.
Einverstanden sind wir mit der Kommissionsmotion, die verlangt, dass die unbestrittenen Teile der Vorlage nun in einer Minirevision des Mehrwertsteuergesetzes umgesetzt werden.
Was die Initiative von Gastrosuisse betrifft, bei der es um die Frage geht, wie Take-away-Betriebe künftig besteuert werden sollen, werden wir uns dann bei diesem Geschäft entsprechend äussern. Hier sind Vorschläge auf dem Tisch, und hier werden wir einen Weg finden.
Wir bitten Sie deshalb, nicht einzutreten, diese Vorlage jetzt wirklich zu beerdigen und damit die ganzen Diskussionen um Einheitssatz- und Zweisatzmodelle, die zulasten der kleinen Leute gehen, zu beenden.
- RedetextThomas Maier(GLP – Grünliberale)Schweiz
Im Gegensatz zum vorvorherigen Geschäft kann ich mich hier kurzfassen. Wir diskutieren dieses Geschäft ja hier im Plenum zum x-ten Mal.
Am 21. Dezember 2011 hat der Nationalrat dieses Geschäft gegen unseren Willen an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Auftrag lautete, ein Zweisatzmodell statt des aktuellen Dreisatzmodells zu erarbeiten, das diverse administrative Vereinfachungen bringen soll und gleichzeitig den diversen Bedürfnissen verschiedener Branchen Rechnung trägt. Der Bundesrat hat dies mit verschiedenen Varianten versucht; wir haben es gehört. Ich verzichte darauf, diese hier im Detail zu wiederholen. Fakt ist, dass die Grünliberalen immer noch klar für ein Einsatzmodell respektive am liebsten für "Energie- statt Mehrwertsteuer" sind, so, wie wir das mit unserer Volksinitiative fordern.
Wir haben in der WAK anschliessend zu Recht darauf verzichtet, auf dieses Gesetz einzutreten. Was ist denn der Nutzen, der noch bleibt? Eigentlich keiner mehr. Die administrative Vereinfachung fällt viel zu gering aus. Die vom Bundesrat ausgearbeiteten Varianten sehen zudem eine Erhöhung des reduzierten Steuersatzes vor. Ein Zwei- statt Dreisatzmodell vereinfacht die heutige Situation leider wirklich nur marginal. Dazu kommt, dass der tiefere Satz, um grosse Ausfälle zu verhindern, recht stark angehoben werden müsste. Wenn schon einfacher machen, dann richtig, mit dem Einsatzmodell, das aber leider nicht mehrheitsfähig ist.
Die Vorschläge des Bundesrates, mit denen er den mit einem Zweisatzmodell neuauftretenden Problemen Herr zu werden versucht, machen einen - vorsichtig ausgedrückt - schwindlig. Entsprechend haben wir Grünliberalen uns für ein Ende mit Schrecken statt für einen Schrecken ohne Ende entschieden, das heisst dafür, das Nichteintreten zu unterstützen. Faktisch ist es heute so, dass wir damit fast ein Zweisatzmodell haben. Dort, wo wir es noch nicht haben, arbeiten wir daran. Auch wenn es hart ist nach all den Jahren vergebener Liebesmüh: Ein Abbruch der Übung ist das einzig Richtige. Die unwidersprochenen Punkte wie die Frage der Anzahl und der Höhe der Steuersätze, auch diverse andere Neuregelungen und Anpassungen an die geltende Rechtspraxis werden mit der Kommissionsmotion aufgenommen, die wir unterstützen.
Entsprechend bitte ich Sie, nicht auf die Vorlage einzutreten.
- RedetextHansjörg Hassler(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Vorerst danken wir dem Bundesrat für die Zusatzbotschaft zur Mehrwertsteuer. Die Zusatzbotschaft sollte uns Möglichkeiten aufzeigen, wie wir mit einem Zweisatzmodell administrative Vereinfachungen erreichen könnten. Dieses Zweisatzmodell sollte auch kostenneutral ausgestaltet sein. Die Zusatzbotschaft hat nun aber klar ergeben, dass ein Zweisatzmodell nicht zu befriedigenden Lösungen führen würde. Die Zusatzbotschaft zeigt auf, dass ein Zweisatzmodell gegenüber der heutigen Lösung keine wesentliche administrative Entlastung bringen und dass es zu unerwünschten Umverteilungen führen würde. So würden bei beiden ausgearbeiteten Varianten, einer Minimal- und einer Maximalvariante, lebensnotwendige Güter wie Lebensmittel und Medikamente stärker belastet, was aus sozialpolitischen Gründen unerwünscht ist. Wir von der BDP werden daher auf die Vorlage nicht eintreten und befürworten damit grundsätzlich die Weiterführung unseres heutigen Mehrwertsteuersystems.
Das heisst aber nicht, dass kein Handlungsbedarf besteht. Es gibt ein paar unbestrittene Punkte, die korrigiert werden müssen. So unterstehen heute zum Beispiel ausländische Unternehmungen, die in der Schweiz Leistungen oder Arbeit erbringen, nicht der Mehrwertsteuer. Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen und zu Benachteiligungen von inländischen Anbietern, vor allem in Grenzgebieten. Es gibt noch weitere Punkte, die unbestrittenermassen angepasst werden sollten. Diese Anpassungen können in einer Teilrevision vorgenommen werden, ohne dass unser ganzes System auf den Kopf gestellt werden muss.
Es gibt noch weiteren Handlungsbedarf. Wir haben kürzlich den Sondersatz für die Beherbergung für weitere vier Jahre [PAGE 1056] bis Ende 2017 verlängert. Dieser Sondersatz für die Beherbergung ist langfristig nötig, weil die Hotellerie aus verschiedenen Gründen vor grossen Herausforderungen steht und unsere Nachbarländer auch einen reduzierten Satz für die Beherbergung anwenden. Es ist anzustreben, diesen Sondersatz für die Beherbergung in das ordentliche Mehrwertsteuerrecht einzufügen, damit der Sondersatz nicht wiederholt verlängert werden muss.
Wir müssen auch eine Lösung für die Anliegen der Gastro-Initiative finden, welche bei der Mehrwertsteuer gleiche Voraussetzungen verlangt wie bei Take-away-Angeboten. Das Anliegen der Initiative ist berechtigt, aber die Abgrenzung zu Take-away-Leistungen ist nicht einfach. Auch in diesem Bereich muss eine Lösung gefunden werden, damit die Diskriminierung der Gastronomie eliminiert werden kann. Hier scheint sich eine Lösung abzuzeichnen.
Es bleiben also bei der Mehrwertsteuer ein paar Baustellen, auf denen weiter gearbeitet werden muss. Aber nach Kenntnisnahme der Zusatzbotschaft des Bundesrates sind wir zum Schluss gekommen, dass es am sinnvollsten ist, grundsätzlich am bisherigen Mehrwertsteuersystem festzuhalten. Wir unterstützen aber die Motion der WAK, welche verlangt, dass unbestrittene Revisionspunkte ins Mehrwertsteuergesetz aufgenommen und auch dort umgesetzt werden.
- RedetextLouis Schelbert(Die Grünen)Schweiz
Die Fraktion der Grünen beantragt, nicht auf die Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer einzutreten und stattdessen die Motion der vorberatenden Kommission gutzuheissen. Damit lassen sich die verschiedenen offenen Baustellen im Bereich der Mehrwertsteuer bewältigen.
Ich räume ein, dass wir Grünen mitgeholfen haben, die Vorlage für eine Zweisatzlösung in Auftrag zu geben. Für deren Erarbeitung und Präsentation bedanken wir uns beim Bundesrat und bei der Verwaltung. Bei der Zustimmung hatte für uns die Aussicht auf verschiedene Varianten mehr Gewicht als der Wortlaut des Antrages. Dieser machte uns schon damals Bauchschmerzen, und diese haben sich mit der Zeit eher verschlimmert. Nun zeigt die Prüfung der Zweisatzlösungen, dass der erhoffte grosse Nutzen sich bei der Neuerung nicht einstellen würde, und auch administrativ wären nicht grosse Vereinfachungen zu erwarten.
Im Weiteren wäre mit enormen Ertragsausfällen zu rechnen, es sei denn, diese würden kompensiert. Nicht nur die Beherbergungen, sondern auch die gastgewerblichen Leistungen würden ja gemäss dem vorliegenden Entwurf mit dem unteren Satz besteuert. Das wäre laut Botschaft mit Ertragseinbussen von 760 bis 810 Millionen Franken verbunden. Das ist viel zu viel. Um diese Ausfälle zu kompensieren, müsste der tiefere Mehrwertsteuersatz zur Kompensation auf 3,8 Prozent angehoben werden. Das wollen wir nicht. Der untere Satz wurde seinerzeit sozialpolitisch begründet. Die Begünstigung von Hotelübernachtungen und Restaurantbesuchen soll nicht zu Preiserhöhungen bei Lebensmitteln und Medikamenten führen. Das wollen wir den Leuten mit unteren und mittleren Einkommen nicht zumuten.
Aus den gleichen Gründen haben wir Grünen uns im Übrigen auch gegen die Einführung eines Mehrwertsteuer-Einheitssatzes gestellt. Damit wäre die Mehrwertsteuer für alle Leistungen bei rund 6,5 Prozent festgesetzt worden. Das hätte untere und mittlere Einkommen noch stärker belastet. Dazu kommt, dass ein Einheitssatz ausschliesst, die Mehrwertsteuer zur Lenkung im Rahmen einer ökologischen Steuerreform beiziehen zu können. Das sollte sich der Bundesrat unseres Erachtens überlegen.
Auch bezweifeln wir Grünen, dass diese Senkung des Mehrwertsteuersatzes überall an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben würde. Die Vorteile, die der Bundesrat in seiner Botschaft aufführt, liessen sich ja nur dann realisieren, wenn die Preise für Hotelübernachtungen und Konsumationen im Restaurant entsprechend verbilligt würden. Stattdessen wäre vielmehr damit zu rechnen, dass die verminderte Besteuerung verbreitet zur Verbesserung der Margen eingesetzt würde.
Das Nichteintreten auf die Zusatzbotschaft bedeutet im Weiteren, dass die heute bestehende ungleiche Besteuerung von Gastgewerbe- und von Take-away-Geschäften hier nicht behoben wird. Heute werden Take-aways zum tieferen, Gastrobetriebe dagegen zum Maximalsatz besteuert. Ein Ja zur Vorlage des Bundesrates hätte die beiden Bereiche auf dem Niveau von 2,5 Prozent gleichgestellt. Damit wäre auch eine Volksinitiative von Gastrosuisse erfüllt worden. Diese Initiative wird derzeit in der vorberatenden Kommission noch behandelt.
Wir Grünen anerkennen, dass der heutige Unterschied von 5,5 Mehrwertsteuer-Prozentpunkten ins Gewicht fällt. Es braucht aber in unseren Augen eine andere Lösung. Das Problem lässt sich nämlich auch auf dem umgekehrten Weg lösen: statt mit einer Angleichung nach unten mit einer Angleichung nach oben. Der Rat sollte in der Herbstsession die Gelegenheit erhalten, sich dazu zu äussern. Es ist vorgesehen, dann die Initiative und einen allfälligen indirekten Gegenvorschlag im Sinne einer Kommissionsinitiative zu traktandieren. Auf jeden Fall muss die Initiative kein Grund sein, doch auf die heute zur Diskussion stehende Bundesratsvorlage einzutreten.
In diesem Sinn bitten wir Sie: Treten Sie nicht ein!
- Redetext
- RedetextHansruedi Wandfluh(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Die Kommissionssprecherinnen haben es erwähnt: Wir haben hier eine langjährige Baustelle. Ich äussere mich nur zum letzten Akt. Wir haben den Bundesrat letztes Jahr angewiesen, uns eine Zusatzbotschaft zum Mehrwertsteuergesetz mit einem Zweisatzmodell [PAGE 1055] zu unterbreiten. An der Kommissionssitzung vom 22. April 2013 wollte plötzlich mit Ausnahme der SVP-Mitglieder niemand mehr etwas von dieser Zusatzbotschaft wissen. Es wurde Nichteintreten beschlossen.
Wir haben hier einen Minderheitsantrag auf Eintreten gestellt, denn wir fanden es höchst unanständig gegenüber dem Bundesrat und gegenüber der Verwaltung, das Geschäft einfach so abzuwürgen. Sie haben viel Arbeit in die Vorlage gesteckt, haben Vergleiche der verschiedenen Varianten angestellt und haben auch Handlungsbedarf aufgezeigt, der sich aus der Praxis ergeben hat. Ein Eintreten hätte es uns auch erlaubt, das mit der Volksinitiative "Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung des Gastgewerbes!" lancierte Thema der gleich langen Spiesse aufzunehmen. Und auch die Anregungen, welche vom Mehrwertsteuer-Konsultativgremium eingegeben worden sind, hätten diskutiert werden können. Aber die Mehrheit der Kommission wollte es anders. Wir unterlagen mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.
In der Pause der Kommissionssitzung kam dann die Erleuchtung: Es reifte die Einsicht, dass es vielleicht doch nicht sehr sinnvoll ist, wenn die gewonnenen Erkenntnisse ganz verlorengehen. Die Kommission entschied sich deshalb, eine Kommissionsmotion zu verabschieden und vom Bundesrat eine Minirevision zu verlangen, in welcher die von der Verwaltung und vom Mehrwertsteuer-Konsultativgremium aufgegriffenen Punkte diskutiert werden sollen. Das heisst noch lange nicht, dass sich die Kommission mit allen Punkten - teilweise widersprechen sie sich - einverstanden erklärt, aber sie werden wenigstens diskutiert. Zusätzlich zu dieser Motion - Sie sehen es auf dem Papier, das verteilt wurde - werden die Anliegen der parlamentarischen Initiative Triponez 02.413, "Berufsunfallverhütungsmassnahmen. Ausnahme von der Mehrwertsteuerpflicht", und der parlamentarischen Initiative Frick 11.440, "Keine Mehrwertsteuer auf Gönnerbeiträgen an gemeinnützige Organisationen", in die Diskussion integriert. Die Volksinitiative der Gastronomie wird separat behandelt.
Wir - ich rede hier auch für die SVP-Fraktion - können mit diesem Vorgehen leben. Daher ziehe ich den Antrag der Minderheit Wandfluh zurück, auch im Sinne eines effizienten Ablaufes unseres Parlamentsbetriebes; Sie können sich mit Ihren Fraktionsvoten etwas kürzer halten.
- RedetextLucrezia Meier-Schatz(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Au nom de la Commission de l'économie et des redevances, je vous rappelle volontiers en guise d'entrée en matière le long cheminement de ce dossier.
Nous avions en 2008 été une première fois confrontés au projet d'une révision fondamentale de la taxe sur la valeur ajoutée (TVA). Le Conseil fédéral a proposé l'introduction d'un taux unique. Le Parlement a décidé d'aborder dans un premier temps la question des simplifications [PAGE 1054] administratives. Ce premier volet a été concrétisé dans le projet A de la réforme de la TVA. Cette première partie est entrée en vigueur en 2010. Dans un deuxième temps, le Parlement, en l'occurrence le Conseil fédéral, voulaient se pencher sur la question du taux et donc aborder la partie B cette réforme.
Je vous rappelle que le Parlement a renvoyé, le 21 décembre 2011, le dossier au Conseil fédéral en exigeant d'une part le maintien de deux taux - nous avions donc déjà rejeté le principe du taux unique - et de la majorité des exceptions et d'autre part la suppression du taux spécial pour les prestations d'hébergement. Le Conseil fédéral nous a entre-temps présenté un nouveau message complémentaire sur les répercussions de mandat que nous lui avions transmis le 21 décembre 2011. Il a donc répondu à notre demande.
Je vous rappelle que nous avions demandé le maintien de l'exclusion du champ de l'impôt pour les domaines de la santé, de la formation et de la culture, pour les prestations et les manifestations dans le domaine du sport et pour les institutions à but caritatif. Nous avions aussi fixé dans notre demande les paramètres en précisant que les denrées alimentaires, les prestations d'hébergement et les prestations de la restauration devaient être soumises au taux réduit.
Pour répondre à notre attente, le Conseil fédéral a présenté deux options dans son message complémentaire, l'une dite minimale et l'autre dite maximale - nous avions clairement défini ce que nous voulions. Ces deux options ont fait l'objet d'un large débat au sein de votre commission - j'y reviendrai. Outre ces options, le Conseil fédéral a proposé de modifier quelques autres dispositions, permettant des simplifications administratives et la suppression de trois exceptions sur les 29 existantes, à savoir les exceptions pour le service réservé de la Poste, la vente de timbres et l'arbitrage.
Votre commission a largement débattu des implications du projet. La variante minimale proposée par le Conseil fédéral, en tant que variante principale, répond au mandat donné par le Parlement, c'est-à-dire l'application du taux réduit aux denrées alimentaires ainsi qu'aux prestations de la restauration et aux prestations d'hébergement. Cette variante minimale engendre une diminution des recettes annuelles de l'ordre de 760 à 810 millions de francs; ce sont donc des recettes qui manqueront à la Confédération. Cette diminution doit être compensée, c'est nous qui le voulons, c'est le Conseil fédéral qui le demande. Ceci a pour conséquence une augmentation du taux réduit de la TVA, pour éviter une augmentation du taux maximal. Comme vous le savez, une augmentation du taux maximal de la TVA exige un vote populaire puisqu'il est ancré dans la Constitution fédérale.
Dans la variante minimale, la neutralité budgétaire est atteinte, d'une part en soumettant au taux normal de 8 pour cent toutes les prestations soumises actuellement au taux réduit, excepté la livraison de denrées alimentaires, et d'autre part en augmentant le taux minimum de 2,5 à 2,8 pour cent. Autant vous dire que cette option a rapidement été rejetée par la majorité des membres de votre commission, car elle impliquait l'imposition de domaines sensibles, tels que la santé et la formation, la culture et le sport, au taux maximum de 8 pour cent et entraînait par là même un accroissement des coûts qui ne saurait se justifier.
C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral a aussi évalué la variante dite maximale. Cette variante maximale prévoit que le taux réduit s'applique aux mêmes prestations qu'aujourd'hui, auxquelles s'ajoutent les prestations de la restauration et les prestations d'hébergement qui sont taxées aujourd'hui à 3,6 pour cent. Si nous entendons, comme le propose le Conseil fédéral, garantir la neutralité des coûts, nous devrions augmenter le taux réduit de 1,3 pour cent, c'est-à-dire que nous devrions relever le taux réduit de 2,5 à 3,8 pour cent.
Votre commission a largement débattu de l'implication d'une telle hausse sur les produits de première nécessité, hausse due à l'abaissement du taux pour les prestations de la restauration et de l'hébergement. L'enjeu social a prédominé dans nos délibérations: alors qu'une minorité estimait qu'une compensation de la perte du pouvoir d'achat pour les bas revenus pouvait être envisagée, la majorité de votre commission a été d'avis qu'une augmentation de la TVA sur les produits de base de 1,3 pour cent n'était pas opportune.
Lors de nos débats, il a été dit que les bénéficiaires d'une réduction du prix des prestations de la restauration et de l'hébergement se recrutaient dans les couches sociales plus aisées. Un des arguments était de dire qu'on fait payer les classes sociales les moins privilégiées pour des prestations dont bénéficient en premier lieu les classes sociales plus aisées. D'un point de vue social, il n'est - selon l'avis de la majorité de votre commission - pas judicieux de faire payer aux couches sociales les moins privilégiées la réduction du taux intermédiaire de 3,6 pour cent pour les prestations de la restauration et de l'hébergement. Il est à noter que dans cette variante maximale, ces prestations subiraient elles aussi une très légère hausse de 0,2 pour cent.
L'examen des variantes proposées par le Conseil fédéral a de plus permis de prendre connaissance des répercussions du projet de révision sur les parts des recettes de la TVA allouées à l'AVS et à l'AI: dans la variante maximale, les diminutions potentielles de recettes pour l'AVS devraient elles aussi être compensées par un relèvement de 0,3 à 0,5 point de pourcentage de la part des recettes de la TVA. Dans ce cas, c'est la contribution légale de la Confédération qui doit être relevée de 19,55 pour cent - pourcentage actuel - à 19,6 pour cent.
Pour ce qui est de l'AI, l'adaptation de la Constitution n'est nécessaire dans aucune des deux variantes, puisque le financement additionnel de l'AI s'éteint à fin 2017.
Face à cette situation, face à l'augmentation de la charge pour les ménages de condition économique modeste et face à l'allègement pour les ménages de condition économique très confortable, votre commission vous propose, par 16 voix contre 7 et 1 abstention, de ne pas entrer en matière et de renoncer à une correction des taux.
Par là même, elle vous propose de maintenir le taux de l'hébergement et de la restauration à 3,6 pour cent et d'inscrire ce taux définitivement dans la loi. Je vous rappelle que nous avions décidé en décembre 2011 de prolonger le délai pour l'application de ce taux.
Une minorité vous propose d'entrer en matière sur le projet. C'est la minorité Wandfluh, que vous trouvez dans votre dépliant; sa proposition va être retirée, aussi puis-je renoncer à vous présenter les arguments y relatifs.
Je retiens toutefois un point spécifique, à savoir la volonté initiale du Parlement souhaitant régler certaines questions spécifiques permettant une simplification des procédures administratives. Le rapport complémentaire du Conseil fédéral contient différentes adaptations à la pratique juridique en vigueur. La majorité de la commission estime qu'il est possible, en dehors de ce projet soumis aujourd'hui à votre examen, de régler les questions administratives en suspens.
C'est la raison pour laquelle la commission vous demande d'adopter, par 19 voix contre 5, la motion 13.3362 visant à procéder aux adaptations nécessaires et à résoudre certaines autres questions en suspens. La majorité rejoint d'ailleurs la minorité sur ce dernier point. C'est pourquoi la CER-CN a décidé, par 19 voix contre 5, de déposer cette motion 13.3362 visant à procéder aux adaptations concernées et à résoudre d'autres questions encore en suspens.
Rappelons que les modifications nécessaires font entre autres suite à différentes interventions parlementaires. Par cette petite révision, nous entendons offrir une plus grande sécurité juridique, étant donné que nous envisageons d'introduire dans la loi certaines dispositions aujourd'hui contenues dans l'ordonnance ou relevant de la pratique de l'Administration fédérale des contributions.
Au nom de la majorité de votre commission, je vous invite donc à ne pas entrer en matière sur le projet et à adopter la motion de votre commission.
- RedetextSusanne Leutenegger Oberholzer(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Die Vorlage zur Revision des Mehrwertsteuergesetzes, die wir heute beraten, hat eine lange Vorgeschichte. Die [PAGE 1053] ursprüngliche Vorlage datiert aus dem Jahre 2008. Inzwischen beraten wir die Vorlagen 6 und 7. Ich möchte nur ganz kurz einen Blick zurück werfen.
Die ursprüngliche Vorlage 08.053 stammte noch vom damaligen Bundesrat Merz. Sie beinhaltete zwei alternative Gesetzentwürfe: Der Teil A war eine Totalrevision des Gesetzes, mit administrativen Entlastungen. Diese Revision wurde vom Parlament angenommen und ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft. Der Teil B beinhaltete die Einführung eines Einheitssatzes; anstelle der drei heutigen Steuersätze sollte die Mehrwertsteuer nur mehr 6,1 bzw. mit dem IV-Zuschlag 6,4 Prozent betragen.
Am 21. Dezember 2011 wies der Nationalrat die Vorlage Teil B mit dem Einheitssatz definitiv an den Bundesrat zurück, mit dem Auftrag, bei der Mehrwertsteuer ein Zweisatzmodell auszuarbeiten. Dies war ein Antrag der Kommissionsmehrheit gewesen; eine Minderheit war gegen diese Rückweisung gewesen und wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Nebenbedingungen dieses Beschlusses waren, dass die meisten Steuerausnahmen beibehalten und Steuererhöhungen vermieden werden sollten.
Der Bundesrat erarbeitete daraufhin eine Zusatzbotschaft zur Vorlage 08.053, mit dem Zweisatzmodell. Diese Vorlage beinhaltet eine Beibehaltung der Steuerausnahmen für das Gesundheitswesen, das Bildungswesen, die Kultur, die Leistungen und Veranstaltungen im Sportbereich sowie für die wohltätigen Institutionen. Dem reduzierten Satz sollten die Nahrungsmittel und neu das Gastgewerbe und die Beherbergungsdienstleistungen unterstellt werden. Dabei legte der Bundesrat für den Geltungsbereich des reduzierten Satzes zwei Varianten vor, die Minimalvariante, bei der der reduzierte Satz nur für Nahrungsmittel, gastgewerbliche und Beherbergungsdienstleistungen gilt, und die Maximalvariante, bei der der reduzierte Satz auf alle bisher reduziert belasteten Leistungen und neu auf gastgewerbliche und Beherbergungsdienstleistungen angewendet wird. Drei Steuerausnahmen wurden aufgehoben: jene für die reservierten Dienste der Post, den Wertzeichenverkauf und die Ausübung von Funktionen der Schiedsgerichtsbarkeit. Daneben empfiehlt der Bundesrat in der Zusatzbotschaft noch kleine Änderungen beim Mehrwertsteuergesetz, die sich aufgrund von parlamentarischen Vorstössen ergeben oder von der Gesetzessystematik bedingt sind.
Die Besteuerung von Gastgewerbe- und Beherbergungsdienstleistungen zum reduzierten Satz hätte Mindereinnahmen von 760 bis 810 Millionen Franken zur Folge. Diese müssten nach dem Beschluss unseres Rates zwingend kompensiert werden. Diese Kompensation soll nun - das ist relativ komplex - wie folgt erreicht werden: Bei der Minimalvariante beträgt der reduzierte Satz nicht mehr 2,5, sondern 2,8 Prozent, und er gilt nur noch für Nahrungsmittel; alle anderen bisher zum reduzierten Satz besteuerten Güter und Dienstleistungen werden neu zum Normalsatz von 8 Prozent besteuert, also erheblich stärker. Wenn die Überwälzung wie vorgesehen erfolgt, führt das logischerweise zu Preiserhöhungen bei den Arzneimitteln, bei den Postleistungen, bei der Kultur, beim Sport, bei der Unterhaltung, im Bildungswesen und im Druckbereich. Entlastet werden demgegenüber die Hotellerie mit einem Satz von 2,8 statt wie bisher 3,8 Prozent sowie die Gastronomie, bei welcher der Satz von bisher 8 auf 2,8 Prozent sinkt. Das ist die Minimalvariante.
Bei der Maximalvariante beträgt der reduzierte Satz neu nicht mehr 2,5, sondern 3,8 Prozent. Der Katalog der zum reduzierten Satz besteuerten Güter und Dienstleistungen bleibt sich gleich. Bei den Beherbergungen bleibt der bisher provisorische Satz von 3,8 Prozent bestehen, für die Gastronomie wird der Satz von 8 auf 3,8 Prozent reduziert.
Das alles hat natürlich Konsequenzen für die AHV. Es wirkt sich wie folgt aus: Bei der Minimalvariante würden Ausfälle von 19 Millionen Franken entstehen; bei der Maximalvariante wären die entsprechenden Ausfälle höher. Das müsste kompensiert werden durch einen höheren Ertragsanteil zugunsten der AHV bzw. bei der Minimalvariante durch den Bundesbeitrag, der erhöht werden müsste. Ertragsausfälle ergäben sich auch bei der IV, die aber nicht kompensiert würden.
Das Ganze hat jetzt natürlich Verteilungswirkungen. Es sind die folgenden: Profitieren würden auf der einen Seite das Gastgewerbe und bei der Minimalvariante auch die Beherbergungsdienstleister. Auf der anderen Seite würden die privaten Haushalte mit tiefen Einkommen mehr belastet, die bessergestellten Haushalte entlastet.
Schliesslich gibt es noch einen Bezug zur Gastro-Initiative. Diese verlangt ja, dass die gastgewerblichen Leistungen zum reduzierten Satz besteuert werden sollen. Wie Sie wissen, ist die Beratung dazu sistiert, bis wir die Behandlung der Vorlage jetzt auch abgeschlossen haben.
Die WAK-NR behandelte das Geschäft an ihrer Sitzung vom 22. April 2013, und sie hat eine eigentliche Kehrtwende vorgenommen. Der Nationalrat hatte auf Antrag der WAK dieses Zweisatzmodell und eine Vorlage dafür verlangt. Er hat jetzt, mit dem Bundesrat, zur Kenntnis genommen, dass das Zweisatzmodell keine gute Lösung ist. Deswegen wird Ihnen auch von der Kommissionsmehrheit Nichteintreten beantragt.
Als Argumente für das Eintreten wurde vorgebracht, dass es eben unser Antrag gewesen war und dass damit die Benachteiligungen des Gastgewerbes aufgehoben werden könnten. Zudem bestünde damit auch die Möglichkeit, kleinere technische Anpassungen vorzunehmen.
Gegen Eintreten, und das war die klare Mehrheit, wurde festgehalten, dass die Verteilungswirkungen, die entstünden, wenn 800 Millionen Franken an Einnahmen wegfallen, kompensiert werden müssten, sozial nicht haltbar seien. Zugunsten der Beherbergungsdienstleistungen und eventuell der Gastronomie wären Mehrbelastungen bei Lebensmitteln und Medikamenten die Folge. Dafür liesse sich in der Bevölkerung mit Sicherheit keine Mehrheit finden.
Administrative Vereinfachungen ergeben sich auch nicht, denn es werden nur wenige Ausnahmen aufgehoben: Bei der Minimalvariante sind es drei, sodass also 26 Ausnahmen bestehen bleiben. Eine Verteuerung des Gesundheitswesens wird als nicht tragbar erachtet. Probleme ergeben sich auch bei der Landwirtschaft: Hier hat die Branche grosse Mehrbelastungen von 43 bis 170 Millionen Franken errechnet.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 gegen 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage nicht einzutreten. Eine Minderheit will eintreten, dies aber insbesondere, um die praktischen Anpassungen vorzunehmen. Wie ich es zur Kenntnis genommen habe, wird diese Minderheit ihren Antrag zurückziehen, wenn die entsprechende Motion der Kommission angenommen wird.
Die Finanzkommission ihrerseits hat uns gebeten, auf die Vorlage einzutreten, lehnt aber gleichzeitig mit 21 zu 3 Stimmen das Zweisatzmodell ebenfalls ab. Ich glaube, dass auch bei der Finanzkommission im Vordergrund stand, dass wir die unbestrittenen Teile der Revision übernehmen sollten, und das passiert dann mit der Kommissionsmotion, die Ihnen vorliegt.
Ich bitte Sie deshalb mit der grossen Mehrheit der WAK, auf die Vorlage nicht einzutreten und den Motionsentwurf gutzuheissen; er wurde mit 19 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen gutgeheissen. Das wäre dann auch der Anlass für die Minderheit Wandfluh, den Minderheitsantrag auf Eintreten zurückzuziehen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie mit der WAK auf die Vorlage nicht eintreten und damit die Forderung nach dem Zweisatzmodell bei der Mehrwertsteuer definitiv begraben.
- Redetext
- RedetextEveline Widmer-Schlumpf(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Es wurde gesagt, man müsse diese Massnahme jetzt umsetzen. Wir sprechen von der Befreiung von der Beherbergungsabgabe für ein Jahr, aufgeteilt auf zwei Jahre notabene - 45 Prozent 2012 und 55 Prozent 2013. Das sei ein Lichtblick für die gebeutelte Branche. Ich meine, dass das nur für einen Teil der Branche ein Lichtblick wäre; zudem wäre die Wirkung nur sehr kurzfristig und auch nicht nachhaltig - da sind wir uns wahrscheinlich einig.
Ich kenne die Probleme verschiedener Betriebe in den Tourismusregionen auch. Ich sehe aber auch, welche Betriebe eben keine Probleme haben, mindestens nicht in diesem Zusammenhang; sie haben vielleicht Probleme, weil sie nicht rechtzeitig investiert und nachgerüstet haben. Ich kenne auch Betriebe, die heute von der Situation in den nichttouristischen Gebieten profitieren. Dort wirkt sich der starke Franken sogar positiv aus, weil die Betriebe im nahen Ausland einkaufen können. Es werden Lebensmittel und Wein, es werden Einrichtungsgegenstände im nahen Ausland gekauft. Überall, wo es um Inländerkonsum geht, stimmt natürlich diese Begründung mit der Frankenstärke auch nicht.
Schauen Sie, worum es insgesamt geht bzw. worüber wir sprechen: Wir sprechen insgesamt von einer Entlastung um 150 bis 160 Millionen Franken, die zum Teil tatsächlich denjenigen zugutekommen würden, die Schwierigkeiten haben. Wenn Sie aber schauen, was in diesem Bereich umgeschlagen wird, stellen Sie fest, dass im Jahre 2009 rund 27 000 Unternehmen des Gast- und Beherbergungsgewerbes als steuerpflichtige Personen eingetragen waren. Diese haben insgesamt etwa 25,5 Milliarden Franken steuerbaren Umsatz deklariert. Wenn Sie diese beiden Beträge in ein Verhältnis setzen, dann müssen Sie sich ernsthaft fragen, wie man sagen kann, eine solche Massnahme könnte eine nachhaltige Wirkung auf bestimmte Teile der Branche haben.
Es ist eine Giesskannensubvention - wir können darüber diskutieren. Es ist tatsächlich so, dass diese Massnahme in gewissen Bereichen vorübergehend, für ein Jahr - noch einmal: ein bisschen in diesem Jahr und nochmal ein bisschen im nächsten Jahr -, etwas Entlastung bringen könnte. Ich meine aber, dass das keinen Sinn macht. Es gibt einen geringen Nutzen für die Betroffenen. Diese haben demgegenüber einen administrativen Aufwand, und diesen darf man nicht einfach wegdiskutieren, Herr Ständerat Föhn. Es geht nicht darum, dass mit einem Knopfdruck alles angepasst werden kann. Ich höre das sehr gerne; ich werde das den entsprechenden Unternehmen dann auch entgegnen, wenn es um die Mehrwertsteuer geht, wo wir immer hören, dass wir ein Jahr Zeit zur Verfügung stellen müssten, um die Anpassungen vorzunehmen, weil es sonst unmöglich sei. Wenn wir eine Steuersatzänderung - für ein Jahr! - vornehmen, gibt es einen administrativen Aufwand; das sagt Ihnen jeder Unternehmer. Die Betriebe müssen die Buchhaltungssoftware anpassen, sie müssen zweimal für ein halbes Jahr Preiskalkulationen machen, sie müssen Preisanschriften und Rechnungsstellungen ändern. Ich denke nicht, dass man das mit einem Knopfdruck abwickeln kann. Die Betriebe müssen diese Anpassungen innerhalb von zwei Jahren zweimal vornehmen, erst bei der Einführung und dann beim Wegfall der Änderung. Hinzu kommt, dass Ende 2013 der reduzierte Beherbergungssatz ausläuft. Sie haben also innerhalb von zwei Jahren sogar dreimal sämtliche Anpassungen vorzunehmen. Das ist nicht ohne Aufwand möglich; das kann ich sagen, so gut kenne ich die Betriebe.
Es wurde gesagt, welche Erleichterung es hinsichtlich der Übernachtungen gäbe - sofern das eingesparte Geld tatsächlich an den Gast weitergegeben und nicht investiert würde. Herr Ständerat Föhn, bei einem Übernachtungspreis [PAGE 189] von 200 Franken macht das Fr. 7.32 aus; das wird nicht einen Gast mehr in die Schweiz und in die entsprechenden Betriebe bringen. In Bezug auf die Mehrwertsteuer wurde darauf hingewiesen, dass wir im Bereich der Beherbergung im Vergleich mit dem Ausland sehr gut dastehen. Wir haben 3,8 Prozent, die nächsten Länder sind Deutschland und Frankreich mit 7 Prozent. Österreich und Italien haben 10 Prozent. Wir sind also auch unter diesem Gesichtspunkt durchaus marktfähig.
Eine solche Änderung für ein Jahr ist meines Erachtens kein Lichtblick und nicht nachhaltig. Es würde eine Subvention nach dem Giesskannenprinzip erfolgen, und wir würden in einem kleinen Bereich weniger Geld einnehmen, bei dem es nicht gerechtfertigt ist.
Jetzt komme ich noch zum Rechtlichen: Glücklicherweise habe ich das KPMG-Gutachten dieses Mal auch zugestellt erhalten, und ich habe mich etwas damit auseinandergesetzt. Mit grossem Erstaunen stelle ich fest, dass zwar der Konjunkturartikel der Bundesverfassung angesprochen wird - in Artikel 100 Absatz 5 der Bundesverfassung steht, dass Rabatte gewährt oder Zuschläge erhoben werden können -, dass sich aber in der Begründung kein juristisch tragfähiger oder haltbarer Grund findet, warum man diesen Artikel überhaupt erwähnt; es ist eine halbherzige Anwendung. Es wird auch nicht gesagt, warum dieser Konjunkturartikel in der Lage sein sollte, einen andern Verfassungsartikel auszuhebeln. Es wird auch kein Bezug auf die Verhältnismässigkeit genommen, die ja immer spielen muss, wenn sich zwei Verfassungsartikel theoretisch gegenüberstehen können. Dieser Hinweis auf Artikel 100 Absatz 5 der Bundesverfassung scheint mir etwas unbehelflich.
Wenn dann auch noch die teleologische Auslegung ins Feld geführt wird, ist dies etwas abenteuerlich. Schauen Sie sich einmal die Geschichte dieses Beherbergungssatzes an, bedenken Sie, warum man diesen eingeführt hat: Die gastgewerblichen Leistungen unterliegen dem Normalsatz. Daneben haben wir einen reduzierten Satz für verschiedene Konsumgüter, und man wollte die Beherbergungsleistungen gegenüber den gastgewerblichen Leistungen steuerlich etwas bevorzugen. Das ist die Teleologie, das war die Absicht dahinter. Das heisst aber nicht, dass man die Besteuerung einfach eliminieren bzw. diese Leistungen völlig von der Steuerpflicht befreien wollte.
Herr Ständerat Schmid, Sie haben auch gesagt, die steuersystematische Erklärung für diesen Sondersatz für Beherbergungsleistungen ergebe sich aus dem Vergleich zwischen den gastgewerblichen Leistungen und den Leistungen, die unter dem Normalsatz fielen. Das ist gerade der Punkt! Darum kann man auch nicht mit einer teleologischen Auslegung sagen, es sei bundesverfassungsrechtlich zulässig, einfach nichts zu erheben. Man kann aufgrund von Artikel 165 der Bundesverfassung die Verfassung für die Dauer eines Jahres nicht beachten. Nur: Was nützt Ihnen dieses eine Jahr? Die Massnahme wäre damit auf ein Jahr begrenzt, und Sie können ja nicht darauf spekulieren, diese Massnahme nach diesem Jahr weiterzuführen. Damit dies möglich wäre, müsste man nämlich eine Verfassungsgrundlage schaffen. Sie müssten also jetzt eine solche schaffen, um sie dann in einem Jahr zu haben, und dafür brauchte es die Zustimmung von Volk und Ständen. Was nützt ein solches Instrument also für ein Jahr? Absolut nichts! Nicht einmal den betroffenen Betrieben nützte dies etwas. Man muss sich gut überlegen, ob man eine solche Massnahme ergreifen will, die letztendlich nichts bringt, aber Kosten und auch noch eine Ungerechtigkeit verursacht.
Jetzt komme ich noch auf Ihren Hinweis, dass das Mehrwertsteuergesetz Befreiungen von der Mehrwertsteuer vorsieht. Es ist bekannt, dass all diese Ausnahmen im Zusammenhang mit dem Export und damit eben auch in direktem Zusammenhang mit dem Gebot der Aussenhandelsneutralität der Schweiz stehen. Wenn Sie jetzt noch das Beispiel des Sportartikelhändlers oder des Sportgeschäftes im Berner Oberland oder auch im Bündnerland anfügen, die Gegenstände verkaufen können, für die dann die Mehrwertsteuer zurückerstattet wird, muss ich Ihnen Folgendes sagen: Denken Sie auch an denjenigen, der seine Artikel nicht verkauft, sondern vermietet oder einen optimalen Service, einen Topservice anbietet; dessen Leistungen fallen nicht unter diese Ausnahme, in diesem Fall wird die Mehrwertsteuer eben nicht zurückerstattet, auch wenn ein Gast aus dem Ausland diese Leistungen beansprucht. Ihr Hinweis gilt also nur für die Artikel, die gekauft werden; beim Übertritt ins Ausland kann dafür die Mehrwertsteuer zurückverlangt werden. Aber alle anderen Unternehmer, die auch hervorragende Leistungen erbringen oder ihre Artikel eben auch vermieten - heute werden Gegenstände für das Skifahren sehr oft auch vermietet -, können keine Ausnahmeregelung geltend machen, sondern bezahlen die anfallende Mehrwertsteuer; diese wird den Gästen nicht zurückerstattet, die Gäste bezahlen sie. Ich weiss nicht, wo da die Gleichbehandlung bleiben würde.
Ich möchte Sie bitten, wie der Nationalrat auf diese Vorlage nicht einzutreten, und ich möchte Sie auch bitten, die Motion Graber Jean-Pierre abzulehnen.
- RedetextMartin Schmid(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich halte mich an die Gepflogenheiten des Rates und werde jetzt nur noch kurz sprechen, und ich werde auch nicht im Namen der Linken, der Rechten oder der FDP, sondern zur Sache sprechen. Herrn Minder werde ich auch noch eine Antwort auf die Frage geben, warum gerade der Inhaber eines Ski- und Sportladens, den er erwähnt hat, in diesem Zusammenhang auch verstehen wird, weshalb der Hotelier einen Nullsatz haben wird. Wenn nämlich ein ausländischer Gast, der in einem Bündner Hotel, beispielsweise in St. Moritz, übernachtet, in ein Sportgeschäft von St. Moritz geht und sich dort eine Skijacke kauft, kann er die Mehrwertsteuer zurückfordern, weil er eben einen Warenexport macht. Der Ausländer, der sich in Graubünden oder sonstwo in der Schweiz eine entsprechende Textilie kauft und diese ins Ausland bringt, kann also die Mehrwertsteuer zurückfordern, denn bei einem solchen Kauf wird ja eine Exportleistung erbracht. Deshalb ist eben gerade dieser Aspekt zu gewichten. Wir haben in der Hotellerie nicht die Möglichkeit, dass unsere ausländischen Gäste, wenn sie über die Grenze in ihren Heimatstaat zurückgehen, die Mehrwertsteuer auf den Beherbergungsleistungen zurückfordern können. Deshalb hat man ja ursprünglich auch den Sondersatz für die Hotellerie geschaffen, das ist eben die steuersystematische Erklärung für diesen Sondersatz.
Ich möchte auch noch kurz den Bereich der KMU ansprechen: Wenn heute ein KMU einen Maschinenteil exportiert, bezahlt es keine Mehrwertsteuer auf diesem Maschinenteil, und es kann die Vorsteuer vollständig zurückfordern. Sie alle kennen ja das System der Mehrwertsteuer: Dienstleistungs- und Warenexporte sind von der Mehrwertsteuer befreit und qualifizieren zur Rückerstattung der Vorsteuern.
Herr Graber - ich höre jetzt gleich auf - hat die Fluggesellschaften erwähnt: Ja, schauen Sie einmal die entsprechenden Artikel der Mehrwertsteuergesetzgebung an, die gerade für den Bereich der Luftfracht heute schon Befreiungen, gesetzliche Ausnahmen, vorsehen. Das ist ein gutes Beispiel, das aufzeigt - da muss ich vielen Vorrednern Recht geben -, dass unsere Mehrwertsteuergesetzgebung schon heute nicht konsequent von Ausnahmen und Befreiungen absieht. Der Bundesrat hat darum diese Vorlage zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer präsentiert, die aber nach dem zweimaligen Nein durch den Nationalrat vom Tisch ist.
Diese Argumente möchte ich Ihnen also nochmals ans Herz legen, damit Sie dieser einjährigen Befreiung trotzdem zustimmen können.
- RedetextKonrad Graber(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Ich möchte den Kollegen Schmid und Föhn einfach sagen, dass ich hier die Kommissionsmehrheit zu vertreten habe, wobei die Argumente auch meiner persönlichen Meinung entsprechen können, was aber nicht zu hundert Prozent der Fall sein muss.
Bei der Frage zum Verhältnis von Preis und Qualität haben mehrere Mitglieder der Kommissionsmehrheit klar die Meinung vertreten, dass Qualität in diesem Zusammenhang mindestens so wichtig sei wie der Preis, wenn nicht wichtiger.
Zum Thema der Verfassungsmässigkeit kann ich einfach nochmals festhalten, dass die Bundespräsidentin Ausführungen gemacht hat, und dass im Nachgang ein Gutachten aus dem Bundesamt für Justiz eintraf; dieses Gutachten liegt hier vor. Der Bericht der KPMG traf später ein. Die Kommission konnte sich mit diesen Argumenten nicht beschäftigen.
Wenn ich meine persönliche Sicht darstellen darf, so haben wir mit dem Gutachten des Bundesamtes für Justiz eine unabhängige Beurteilung der Ausgangslage verlangt, ohne eine Zielvorgabe zu geben. Bei der Lektüre des Gutachtens der KPMG, das mir im Nachgang zugestellt worden ist, stelle ich fest, dass man hier auf einen Auftrag vom 27. Februar 2012 verweist, wobei aber der Wortlaut des Auftrages im Gutachten natürlich nicht enthalten ist. Wahrscheinlich ist - ohne da zu weit zu gehen, doch auch Herr Imoberdorf hat es als Parteigutachten betitelt - davon auszugehen, dass der Auftrag war, die Verfassungsmässigkeit darzustellen und nachzuweisen. Letztlich gilt auch da wahrscheinlich: Wer zahlt, befiehlt. Hier sind also zwei Meinungen im Raum, die aber, was die einjährige Übergangszeit angeht, nicht so weit auseinanderliegen, wie das jetzt vielleicht verstanden worden ist.
Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die Intervention des Staates hier eben nicht zielführend wäre. Wir haben über eine ähnliche, ja praktisch gleiche Frage in der Herbstsession abgestimmt und haben damals in einem Gesamtrahmen - als alle konjunkturpolitischen Massnahmen zur Diskussion standen, im Rahmen dieses sogenannten 2-Milliarden-Franken-Pakets, das dann bedeutend kleiner geworden ist - ähnlich entschieden, wie es Ihnen die Kommissionsmehrheit jetzt beantragt.
In der Kommission wurde auch das Preisargument sehr stark diskutiert. Es wurde auch heute wieder aufgenommen, von Herrn Zanetti und insbesondere von Herrn Freitag, wonach 8 Franken auf Beherbergungskosten von 200 Franken nicht matchentscheidend sein können. Die Vorlage wird nach Meinung der Mehrheit der Kommission nicht dazu führen, dass mehr Gäste in die Schweiz kommen. Wenn man sich in die Lage unserer Gäste, der Touristinnen und Touristen, versetzt, lautet die Frage nicht: Mehrwertsteuer, Ja oder Nein? Denn worunter die Touristen leiden, ist der starke Franken, dessen Kurswert sich von Fr. 1.60 auf 1.20 bewegt hat. Das entspricht 20 Prozent; auf 200 Franken bezogen macht das 40 Franken aus, und wir sprechen von einer Reduktion um etwa 8 Franken. Das ist ungefähr die Ausgangslage. [PAGE 188]
Die Mehrheit der Kommission bestreitet, dass die Vorlage dazu führen wird, dass mehr Gäste in die Schweiz kommen. Von Herrn Föhn wurde angesprochen, dass dann möglicherweise Renovationen durchgeführt werden könnten. Ich frage Sie: Weshalb wurden diese Renovationen nicht zum Zeitpunkt vorgenommen, als der Eurowechselkurs noch Fr. 1.60 betrug? Müssen diese Renovationen jetzt, zwei Jahre später, durchgeführt werden? Was hat man damals verpasst? Man kommt dann sehr schnell auf die Frage des Strukturerhalts, der ganz offensichtlich auch zur Diskussion steht. Herr Freitag hat noch etwas angesprochen: Was tun Sie in zwölf Monaten, wenn diese Vorlage ausläuft und der Schweizerfranken immer noch die gleiche Stärke aufweist?
Ein zentraler Punkt aber, der heute auch nicht widerlegt wurde, sind die Abgrenzungsprobleme: Wie argumentieren Sie gegenüber der exportorientierten Industrie, wenn wir heute auf die Vorlage eintreten und ihr nach der Detailberatung in der Gesamtabstimmung zustimmen? Was sagen Sie, wenn diese Industrie mit einem ähnlichen Anliegen zu uns kommt? Was sagen Sie dem Unternehmer mit einem exportorientierten KMU, wenn er sagt, er möchte auch profitieren, er habe auch Probleme wegen des starken Schweizerfrankens? Was sagen Sie Fluggesellschaften, die auch unter dem Gästerückgang leiden? Was sagen Sie dem Detailhandel und der Landwirtschaft, die infolge des starken Schweizerfrankens unter dem rückläufigen Einkaufstourismus leiden? Wie begründen Sie einem Restaurantbetreiber in einem Tourismusgebiet, dass Übernachtungen günstiger sein sollen, aber die Mahlzeiten, die man in Restaurants bezieht, nach wie vor der reduzierten Mehrwertsteuer unterliegen?
Das sind Abgrenzungsfragen, die auf uns zukommen könnten, und das ist ein wesentlicher Grund, weshalb Ihnen die Mehrheit der Kommission empfiehlt, auf die Vorlage nicht einzutreten.
- RedetextJean-René Fournier(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Je ne reviendrai pas sur la situation extrêmement difficile dans laquelle se trouvent l'hôtellerie et la restauration actuellement, notamment dans les régions de montagne, mais cela va s'étendre pour l'hôtellerie et la restauration aussi malheureusement dans les autres régions du pays - et c'est déjà le cas. J'aimerais revenir sur le catalogue de mesures qui avaient été décidées sur proposition du Conseil fédéral par ce Parlement, ces mesures destinées à lutter contre le franc fort.
Si vous analysez les mesures prises, une large majorité de celles-ci concernait l'industrie d'exportation, et pour un problème conjoncturel, le Parlement a décidé des mesures conjoncturelles. Pour la seule industrie d'exportation qui sont finalement également l'hébergement et la restauration, le Parlement - sur proposition du Conseil fédéral - avait pris une mesure structurelle, qui d'ailleurs n'allait pas dans le sens d'aider la branche à un moment particulier de la conjoncture, mais bien destinée à porter des effets certes bénéfiques, mais dans les années à venir. Certains représentants de la branche ont considéré cette mesure plutôt comme un placebo destiné à donner bonne conscience aux parlementaires et aux autorités politiques, alors que leurs problèmes quotidiens n'étaient absolument pas résolus et qu'aucune mesure n'était prise immédiatement pour les aider face à cette problématique du franc fort.
Nous nous trouvons aujourd'hui dans la situation de pouvoir prendre une mesure immédiate, limitée dans le temps, mais efficace pour soutenir cette branche importante de notre industrie d'exportation, essentiellement d'ailleurs dans les régions de montagne. C'est la raison pour laquelle, même si l'on sait que le franc fort va certainement encore nous poser des problèmes dans les années à venir, même si l'on sait, comme l'a dit l'un de mes préopinants tout à l'heure, que cette branche aura encore mal à la tête pendant plusieurs années, il faut lui donner aujourd'hui ce médicament qui lui permettra certainement de la soulager, en tout cas pendant l'année à venir.
Je vous demande donc de bien vouloir accepter cette proposition.
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