Louis Schelbert
- Party
- Die Grünen
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Luzern
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 31. Oktober 1952
- Wikidata
- Q1721882
- Source body
- CHE
- Source updated
- 11.06.2026
- Record updated
- 14.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
- NeinSchweizImmunität von Nationalrat Brunner. Gesuch um Aufhebung (Geschäft des Parlaments)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008Result: 55 Yes · 128 No · 2 Abst. · 15 Absent
- JaSchweizFreizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 119 Yes · 58 No · 13 Abst. · 10 Absent
- JaSchweizTechnische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern 2008-2011. Weiterführung (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 132 Yes · 50 No · 3 Abst. · 15 Absent
- JaSchweizFlächendeckende Postzustellung bis zur Mittagszeit (Motion)NationalratFrühjahrssession 2018 · 26.02.2018Result: 126 Yes · 56 No · 9 Abst. · 9 Absent
- NeinSchweizVoranschlag 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 (Geschäft des Bundesrates)NationalratWintersession 2017 · 27.11.2017Result: 93 Yes · 94 No · 3 Abst. · 10 Absent
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- RedetextSchweiz
Bei diesem Geschäft geht es darum, den unnötigen Gegenvorschlag zur Volksinitiative mit dem irreführenden Titel "Ja zum Schutz der Privatsphäre" definitiv zu erledigen. Diese Vorlage war für die Fraktion der Grünen von Anfang an ein politischer Fehler. Es war auch unverständlich, wie viel politische Prominenz darin verstrickt war.
Zur Vorgeschichte: Die vorberatende Kommission hatte bereits beschlossen, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Über einen Rückkommensantrag für ein Gegenprojekt kam es Wochen später doch zu einem Gegenvorschlag.
Wieso war dieser Gegenvorschlag unnötig? Die Antwort: Die Daten, die er zu schützen vorgab, waren und sind durch das geltende Recht bereits geschützt. Es ging dabei nur um finanzielle Daten. Diese sind nach gängiger Lehre und gemäss Rechtsprechung durch das Bundesgericht nicht besonders schützenswert. Wie auch?! Bei der Veranlagung sind Einkünfte und Vermögen gegenüber den Steuerbehörden ja offenzulegen. Dasselbe gilt im Übrigen für die Volksinitiative.
Und inwiefern war der Titel irreführend? Initiative wie Gegenvorschlag hätten den Schutz der Privatsphäre, wie dargelegt, nicht wirklich verbessert. Es gäbe indessen schon Gründe für Verbesserungen; denn private und staatliche Datensammler bedrohen unsere individuelle Freiheit. Es ginge um das Recht des Individuums, grundsätzlich selbst über die Verwendung der eigenen Daten zu bestimmen. Doch dazu sagten weder der Gegenvorschlag noch die Initiative etwas. Beide würden die Privatsphäre nicht umfassend schützen.
Den ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nützten beide Vorlagen im Übrigen nichts. Im Gegenteil, auch der Gegenvorschlag stellte die Steuergerechtigkeit infrage. Laut Studien werden heute 15 bis 30 Prozent der Steuern hinterzogen. Die Halter dieser Gelder wären die Hauptnutzniesser von Initiative und Gegenvorschlag geworden. Deshalb hat auch der Bundesrat Initiative und Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Steuerhinterziehung verdient nicht Schutz, sondern Ahndung. Wir sind im Übrigen sicher, dass auch die Bevölkerung beide Vorlagen in einer Volksabstimmung abgelehnt hätte.
Das internationale Recht entwickelt sich in Richtung mehr Steuertransparenz. Es wird schwieriger, Einkommen und Vermögen vor den Steuerbehörden zu verstecken. Mit dem automatischen Informationsaustausch bekommen Behörden im Ausland bald automatisch finanzielle Daten ihrer Einwohnerinnen und Einwohner, die zum Beispiel in der Schweiz Bankkonten unterhalten. Doch in der Schweiz selbst, wo diese Daten erhoben werden, dürfen sie vorderhand nicht weitervermittelt oder verwendet werden. Die eine Hand darf offensichtlich nicht wissen, was die andere tut. Das geht auf Dauer nicht. Informationen, die an ausländische Steuerbehörden gehen, müssen auch im Inland verwendet und verwertet werden dürfen. Der Zug fährt, die Schweiz kann ihn nicht stoppen.
Stellt sich schliesslich die Frage: Was war der Sinn dieser Übung, die zum Schluss alle Arbeiten zu Makulatur werden lässt? Es gibt zu denken, wie viel Ressourcen, Sitzungszeit und Geld die Kommissionen und beide Räte vergeuden mussten, um einen politischen Fehler einiger exponierter Politikerinnen und Parteipräsidenten im Nachhinein zu kaschieren. Der Gegenvorschlag war eine teure Pirouette auf einem zu teuren Tanz. Wir sind froh, dass diese Übung jetzt ein Ende nimmt.
- RedetextDoppelbesteuerung. Abkommen mit LettlandNo. 17.045Schweiz
Die grüne Fraktion beantragt, auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Lettland einzutreten. Es enthält eine Bestimmung über den Informationsaustausch in Steuersachen nach dem internationalen Standard. Das heisst, dieses Doppelbesteuerungsabkommen unterscheidet nicht mehr zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, Kunden und Banken müssen identifizierbar sein - ein Name ist nicht mehr zwingend -, und schliesslich sind auch Gruppenanfragen möglich. Damit erfüllt es die Bedingungen für die gegenseitige erleichterte Amtshilfe im grenzüberschreitenden Bankenverkehr und den geltenden internationalen Standard im Bereich des Informationsaustauschs auf Ersuchen. Zudem werden einige Entwicklungen des OECD-Projektes gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umgesetzt. Der automatische Informationsaustausch dagegen ist nicht enthalten; dieser wird über das Abkommen der Schweiz mit der EU über den automatischen Informationsaustausch abgewickelt.
Der Abschluss wird von den Kantonen und den am Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen interessierten Wirtschaftskreisen begrüsst. Die grüne Fraktion hat keine Vorbehalte.
Bemerkenswert ist, dass die Kommission dieses und alle weiteren Doppelbesteuerungsabkommen einstimmig weiterhin dem fakultativen Referendum unterstellen will. Der Bundesrat dagegen beantragt, das vorliegende Abkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen, aber alle weiteren Abkommen, die dieselben Bereiche auf vergleichbare Weise wie hier regeln, der Bundesversammlung nur noch mittels einfachen Bundesbeschlusses zu unterbreiten.
Die grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Kommission. Abkommen wie dieses unterstehen gemäss Verfassung dem fakultativen Referendum. Das muss das Parlament beachten. Wird eine generelle Änderung angestrebt, ist sie nicht so quasi en passant einzuleiten, sondern dies müsste mit einer separaten Botschaft und einer ausführlichen Begründung erfolgen.
Im Sinne dieser Ausführungen bitte ich Sie, den dargelegten Anträgen und der Kommission zu folgen.
- RedetextFührt das Enthornen zu Phantomschmerzen?No. 16.3046Schweiz
Hörner gehören von Natur aus zu diversen Tierarten, zu Ziegen, zu Schafen oder Rindern. Hörner haben ganz verschiedene Funktionen. Zum Beispiel werden sie für die Körperpflege gebraucht, und sie prägen das Sozialverhalten mit. Statistische Erhebungen zeigen, dass hörnertragende Tiere immer rarer werden. Zur Begründung der Enthornung wird ein höheres Verletzungsrisiko genannt. Sicher spielen aber auch die Kosten eine Rolle, denn hornlose Tiere brauchen weniger Platz im Stall. Doch zahlreiche Bauernhöfe belegen, dass auch im Laufstall behorntes Vieh gehalten werden kann.
Richtigerweise hat der Bund das Enthornen ohne Schmerzausschaltung verboten. Bislang nicht untersucht wurde aber das Auftreten von möglichen Schmerzen als Spätfolge des Enthornens. Beim Enthornen werden Nerven durchtrennt. Das kann zu Schmerzreizungen bei enthornten Tieren führen.
Der Bundesrat lehnt den Vorstoss mit der Begründung ab, die Vetsuisse-Fakultät führe eine Studie durch. Ich muss Ihnen gestehen, dass mir das vorher nicht bekannt war. Ich warte daher die Ergebnisse der Studie ab und ziehe den Vorstoss zurück.
Eine Bemerkung kann ich mir aber nicht verkneifen: Es gibt schon zu denken, dass zuerst das Enthornen breitflächig geduldet wird und erst in einer späteren Phase abgeklärt wird, ob damit die Tiere allenfalls zu unglaublichem Leiden gebracht werden. Es wäre schön, wenn das Vorsorgeprinzip wirklich umgesetzt würde.
- RedetextSchweiz
Die Fraktion der Grünen beschäftigte sich an mehreren Sitzungen mit der Volksinitiative mit dem Titel "Für krisensicheres Geld. Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)". Die Initiative würde es Banken verbieten, Geld zu schaffen. Das wäre der Nationalbank vorbehalten. Bankenbuchgeld würde als SNB-Geld gesetzliches Zahlungsmittel. Zahlungsverkehrskonten der Banken wären vollständig durch SNB-Geld finanziert. Banken müssten sich die Mittel auf dem Markt beschaffen oder bei der Notenbank leihen. Sie könnten aber auf Fremdwährungen ausweichen. Das Vollgeld würde "schuldfrei" in Verkehr gebracht, das heisst ohne Bilanzgegenpositionen wie Devisen oder Wertpapiere.
Die Initiative setzt bei verbreiteten Zweifeln an der Vertrauenswürdigkeit von Banken an. Damit trifft sie einen Nerv, haben diverse Geldinstitute doch über Jahrzehnte mit luschen Geschäftsmethoden gearbeitet, die auf legalisierte Weise zum Wohlstand des Landes, aber auch zu einem teils zweifelhaften Ruf des Finanzplatzes Schweiz beigetragen haben. Zudem trugen sie zur Verschärfung der Finanzkrise bei. Infolge der Krise wandelte sich das Klima allerdings in den letzten Jahren. Die Schweiz hat unter internationalem und innenpolitischem Druck eine Weissgeldstrategie entwickeln, dem automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden nach OECD-Regeln zustimmen und "Too big to fail"-Regeln, eine Art Grossbankenregulierung, einführen müssen. Diesen Schwung versucht die Vollgeld-Initiative auf ihre Inhalte zu leiten.
Bezüglich der Stabilität des Banken- und Finanzsystems berührt die Initiative einen wunden Punkt. Zwar haben sich die Verhältnisse durch die neuen Regeln - Stichworte sind Basel III und "too big to fail" - verbessert. Doch diese würden nur bedingt greifen. Beim Zusammenbruch einer UBS oder CS wäre weiterhin von enormen volkswirtschaftlichen Schäden auszugehen. Der Staat müsste sie daher wohl retten. Sie profitieren damit von einer faktischen Staatsgarantie - doch das ist ein anderes Thema.
Die Grünen plädieren seit Jahren für höhere Eigenmittel und wollten auch die Einführung des Trennbankensystems prüfen, um die Risiken zu verkleinern. Die Fraktion unterstützt daher den Antrag der Minderheit Jans für einen Gegenvorschlag. Er verlangt einen ungewichteten Anteil an Eigenmitteln bei systemrelevanten Banken von 10 Prozent der Bilanzsumme. Die Massnahme würde zudem der Stabilität nützen.
Wäre die noch immer nicht bewältigte Banken- und Finanzkrise mit Vollgeld verhindert worden? Wir stellten diese Frage in der Kommission. Die Initianten räumten ein, dass das nicht der Fall gewesen wäre. In der Tat nahm die Krise ihren Anfang in einem spekulativ aufgeblähten, durch Verbriefungen intransparenten Immobilienmarkt. Vollgeld würde auch keine vollkommene Sicherheit gewährleisten.
Dazu wäre die Initiative ein Experiment ohne Vergleichsmöglichkeit. Vieles ist unklar. Niemand weiss, wie die Finanzwelt darauf reagieren würde. Sicher würde die Macht der Nationalbank viel grösser. Sie müsste zumindest grössere Verantwortung über das Kreditwesen übernehmen. Ihre Unabhängigkeit bliebe laut Initiativtext erhalten, die Regelung der Aufsicht haben die Initianten aber verpasst. Weil es das Zinsgeschäft für die Geschäftsbanken nicht mehr gäbe, würden wohl die Gebühren für die Kunden erheblich steigen.
Die Grünen luden den Bundesrat in der Kommission ein zu prüfen, ob die Nationalbank jedermann ein sicheres Konto und die Ausgabe von neuen, digitalen Zahlungsmitteln anbieten könnte. Derartige Neuerungen würden Themen der Initiative aufnehmen. Sie fanden leider keine Mehrheit - schade, denn diese Aspekte würden der Debatte guttun, und es gibt Zentralbanken, die darüber nachdenken. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.
Ich komme zum Schluss: Die Mehrheit der grünen Fraktion empfiehlt die Initiative im Sinne der gemachten Ausführungen zur Ablehnung.
- RedetextSchweiz
Die Volksinitiative "für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle" will eine bäuerliche, lokale Landwirtschaft bevorzugen und eine vielfältige, GVO-freie Landwirtschaft erhalten. Das wollen wir Grünen auch. Die Initiative zielt auf faire Preise und gerechte Landwirtschaftseinkommen, und sie fordert gesunde Lebensmittel, deren Produktion die natürlichen Ressourcen schont und die den gesellschaftlichen und ökologischen Erwartungen der Bevölkerung entsprechen. Das wollen wir Grünen ebenfalls. Die Initiative verlangt, die lokale und regionale Verarbeitung der Agrarprodukte seien zu fördern, und damit auch Verarbeitungsbetriebe und ihre Wertschöpfung. Auch damit sind wir einverstanden. Weiter stehen die Grünen wie die Initianten für eine bessere Rückverfolgbarkeit der Produkte ein und wollen das Recht der Bauernsame am Saatgut gewährleisten. Die Erhaltung der Kulturflächen ist das Kernanliegen der Zersiedelungs-Initiative der Jungen Grünen, und diese Initiative wird schon bald hier verhandelt.
In einem Satz: Wichtige Inhalte der Volksinitiative entsprechen agrarpolitischen Programmpunkten der Grünen. Gross sind die Sympathien in der Fraktion und in der Partei. Das hängt auch damit zusammen, dass die Fair-Food-Initiative von uns Grünen diverse dieser Anliegen enthält. Vor allem verlangt sie einen fairen internationalen Agrarhandel, und das ermöglicht auch die Ernährungssouveränitäts-Initiative.
Die offizielle Politik lässt bei vielen dieser Punkte Fragen offen. Ein Beispiel sind Ökologie und Nachhaltigkeit. Es liegen diverse korrekte Analysen der Verwaltung über ökologische Mängel im Agrarbereich vor: Zersiedelung der Landschaft, Bodenverdichtung, Überdüngung, starke Belastung mit Pestiziden, überdüngte Mittellandseen, manche mit künstlicher Belüftung, Bäche und Flüsse mit Giftcocktails, Grundwasser mit Stoffen, die dort nicht hingehören. Die Landwirtschaft ist objektiv gesehen mitverantwortlich für die Luftverschmutzung und das Verschwinden der Biodiversität usw. usf.
Um die Situation zu verbessern, hat der Bundesrat Ziele formuliert. Und was hat sich seither geändert? Fast nichts. Es wurde die Agrarpolitik 2018-21 beschlossen, und vor Kurzem hat der Bundesrat eine Gesamtschau zur Landwirtschaft veröffentlicht. In diesen neueren Dokumenten werden plus/minus dieselben ökologischen Mängel konstatiert und in etwa die gleichen Ziele formuliert. Doch mit zu wenig verbindlichen Massnahmen bessert sich die Lage nicht. Kein Wunder, werden im Bereich Ernährung und Landwirtschaft so viele Volksinitiativen lanciert.
Ein zweites Beispiel: Die Bundesverfassung verlangt, dass der Bund Voraussetzungen für grenzüberschreitende Handelsbeziehungen schafft, die zur nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft beitragen. Das gilt seit September 2017. Das Gleiche sagt auch der Weltagrarbericht, und die Schweiz hat dies mit den Nachhaltigkeitszielen der Uno sogar unterschrieben. In der Gesamtschau und auch in der Botschaft zur Initiative findet sich dazu kaum etwas. Wann findet das Eingang in die Politik des Bundesrates? Sicher ist: "Weiter wie bisher" ist keine Option.
Den Befreiungsschlag sieht der Bundesrat nun in weniger Grenzschutz und mehr Freihandel. Das ist der Kern seiner Gesamtschau. Für zu viele Betriebe wäre das ein Verhängnis, besonders in Hügel- und Bergzonen. Was würde das für die Ökologie und die übrigen Wirtschaftsbereiche bedeuten? Das weiss niemand wirklich. Ein neuerer Bericht der GPK sagt dazu: Die Nachhaltigkeit von Freihandelsabkommen wurde noch nie überprüft. Diese Überprüfung muss endlich erfolgen. Noch einmal: "Weiter wie bisher" ist keine Option.
Ernährungssouveränität ist wichtig, auch für die Bauern und ihre Organisationen im Süden, welche für eine ökologische, auf die lokalen Märkte ausgerichtete Landwirtschaft einstehen. Sie ist das Konzept, um den globalen Herausforderungen des Klimawandels und der Nahrungsmittelknappheit wirkungsvoll zu begegnen. Die Landwirtschaft braucht eine neue Ausrichtung, dringend und weltweit. Das würde die Initiative bringen. Deshalb hat die grosse Mehrheit unserer Fraktion so grosse Sympathien für sie. Das ist auch beim Minderheitsantrag Jans für einen Gegenvorschlag der Fall. Er nimmt einige Punkte der Initiative auf. Die grüne Fraktion unterstützt ihn, weil seine Richtung stimmt.
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)Aggressive Werbung der KrankenkassenNo. 06.3076
- MotionUrheber(-in)Weg vom Öl, hin zu erneuerbaren EnergienNo. 06.3091
- ArbeitsgruppeArbeitsgruppe Hochseeschifffahrts-Bürgschaften der Geschäftsprüfungskommissionen-V(GPK-NS Agr Hochseeschifff-V)Schweiz
- Mitglied05.07.2017 – 21.02.2018
- SpezialSchweiz
- Mitglied14.01.2016 – 10.03.2018
- StändigSchweiz
- Mitglied16.12.2015 – 10.03.2018
- StändigGeschäftsprüfungskommission Nationalrat Subkommission EDI/UVEK(GPK-N EDI/UVEK)Schweiz
- Mitglied16.12.2015 – 10.03.2018
- Ständig
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