HH

Hansjörg Hassler

Former member
Bürgerlich-Demokratische Partei
SchweizGraubünden

Mandate
Party
Bürgerlich-Demokratische ParteiSource: BDP
Parliament
Schweiz
Electoral district
Graubünden
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
23. September 1953
References & source
Wikidata
Q1583861
Source body
CHE
Source updated
28.03.2025
Record updated
18.06.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(10046)
  1. Ja
    Schweiz
    Result: 92 Yes · 64 No · 3 Abst. · 41 Absent
  2. Ja
    Schweiz
    Result: 117 Yes · 36 No · 1 Abst. · 46 Absent
  3. Ja
    Schweiz
    Result: 95 Yes · 76 No · 6 Abst. · 23 Absent
  4. Nein
    Schweiz
    Result: 73 Yes · 81 No · 1 Abst. · 45 Absent
  5. Ja
    Schweiz
    Result: 115 Yes · 61 No · 16 Abst. · 8 Absent
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Speeches(231)
  1. Redetext
    Schweiz

    Die vorliegende Motion des Ständerates beauftragt den Bundesrat, die Expertengruppe Brunetti II zu einem "Strategierat Zukunft Finanzplatz" umzugestalten und weiterzuführen. Das Mandat der Expertengruppe Brunetti II ist Ende 2014 mit der Ablieferung eines in Auftrag gegebenen Berichtes ausgelaufen. Eine Nachfolgeregelung bestand bei Einreichung der Motion noch nicht.

    Der Ständerat hat die Motion am 17. März 2015 angenommen. Ihre Kommission hat sich am 18. August 2015 mit der Motion befasst. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen ebenfalls, die Motion anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit erachtet es als sinnvoll, für die Weiterentwicklung des Finanzplatzes Schweiz weiterhin eine Expertengruppe einzusetzen. Der Finanzplatz Schweiz steht nach wie vor vor grossen Herausforderungen. Unser Finanzplatz ist in einem grundlegenden und schnellen Strukturwandel. Gleichzeitig ist er, mehr als alle anderen führenden Finanzplätze, zunehmenden internationalen Anfechtungen und Markteinschränkungen ausgesetzt. Auch innerstaatlich stehen wir in einem Spannungsfeld. Die Branche, die Aufsichtsbehörden und die Politik müssen sich noch finden und haben zum Teil unterschiedliche Vorstellungen über die Weiterentwicklung des Finanzplatzes.

    Darum erscheint eine begleitende Expertengruppe für die Weiterentwicklung des Finanzplatzes sinnvoll und richtig. Die positiven Erfahrungen mit der Arbeitsgruppe "Too big to fail" sowie mit den Expertengruppen Brunetti I und II weisen den Weg für einen ständigen "Strategierat Zukunft Finanzplatz". Die gegenwärtige Lage zeigt, dass es an der Zeit ist, eine permanente Plattform zu schaffen, an der alle relevanten Akteure beteiligt sind, um sich gegenseitig zu informieren, Entwicklungen zu beobachten, Varianten zu diskutieren und ergebnisoffen nach Lösungen zu suchen.

    In der Zwischenzeit hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Finanzdepartement den Auftrag erteilt, einen "Beirat Zukunft Finanzplatz" einzusetzen. Das Finanzdepartement ist diesem Auftrag nachgekommen und hat den Beirat eingesetzt. Der Beirat wird wiederum von Herrn Professor Brunetti geleitet, und er setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, der Privatwirtschaft und der Behörden. Er ist sehr breit zusammengesetzt, denn es geht nicht nur um die Weiterentwicklung des Finanzplatzes im engeren Sinn, sondern auch um die Stärkung des Werkplatzes Schweiz und der ganzen Volkswirtschaft. Inzwischen hat der Beirat seine Arbeit aufgenommen.

    Die Kommissionsmehrheit unterstützt dieses Vorgehen und empfiehlt Ihnen daher, die ständerätliche Motion anzunehmen. Sie hat die Empfehlung zur Annahme der Motion mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Die vorliegende Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes bringt einige Anpassungen, die grossmehrheitlich unbestritten und auch zu begrüssen sind. Der zentrale und wichtigste Punkt ist sicher der Abbau mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile inländischer gegenüber ausländischen Unternehmen, die auch in der Schweiz arbeiten oder Lieferungen in die Schweiz tätigen. In den Grenzregionen, wo der Druck des Auslandes aufgrund des starken Frankens sowieso schon sehr hoch ist, ist diese Anpassung überfällig. Bisher konnte z. B. ein italienischer Bauunternehmer einen Bauauftrag von mehreren Zehntausend Franken im Kanton Tessin ausführen, ohne dafür Mehrwertsteuer bezahlen zu müssen, weil der für die Mehrwertsteuerberechnung erforderliche Umsatz nicht erreicht wurde. Mit der Berücksichtigung des weltweiten Umsatzes einer Firma für die obligatorische Steuerberechnung wird diese Wettbewerbsverzerrung eliminiert. Davon können die Schweizer KMU der Baubranche in allen Grenzregionen besonders profitieren. Diese Wettbewerbsnachteile für die Schweizer Firmen sind so schnell wie möglich aufzuheben. Aber die Durchsetzung der Steuerpflicht der im Ausland ansässigen Unternehmen wird eine grössere Herausforderung darstellen. Sie ist nur in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Steuerbehörden möglich. Die bilateralen und multilateralen Abkommen, gerade mit unseren Nachbarstaaten, werden daher für unser Land von besonderer Bedeutung sein.

    Einige weitere Änderungen der Mehrwertsteuergesetzgebung sind ebenfalls zu begrüssen, so der reduzierte Steuersatz für elektronische Zeitungen und Zeitschriften, die Ausdehnung der Steuerausnahme im Bereich der Sozialversicherungen auf die Präventionstätigkeit, Vereinfachungen bei der Steuerpflicht gemeinnütziger Organisationen und eine neue Steuerausnahme für bestimmte Formen der Gönnerschaft.

    Der Bundesrat schlug auch die Aufhebung der Steuerausnahme für vermietete Parkplätze im Gemeingebrauch vor. Dieser Vorschlag wurde von den Gemeinden und den Kantonen aber vehement bekämpft. Argumentiert wurde mit dem zusätzlichen administrativen, personellen und finanziellen Aufwand, der daraus entstehen würde. Die Mehreinnahmen würden von den anfallenden Kosten beinahe wieder zunichtegemacht, so wurde argumentiert. Sowohl in der Anhörung zur Vorlage als auch in der Vernehmlassung wurde dieser Vorschlag abgelehnt. Aus unserer Sicht können wir auf diese Neuerung verzichten, da es keinen Sinn macht, diese Regelung gegen den geschlossenen Widerstand der Betroffenen durchzusetzen.

    Insgesamt betrachten wir die Vorlage aber als gut. Die Änderungen sind sinnvoll. Wir von der BDP-Fraktion werden die Vorlage unterstützen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Wir haben bei der Standortförderung 2016-2019 noch drei Differenzen zum Ständerat zu bereinigen.

    Beim Bundesbeschluss 1 geht es um E-Government. Ich möchte hier die Argumente nicht nochmals wiederholen, sie sind seitens der Minderheit, aber auch des Bundesrates genannt worden. Es geht darum, ob man dem Bundesrat folgen will, der 17,7 Millionen Franken dafür vorsieht. Der Ständerat hat dem Bundesrat zugestimmt. Der Nationalrat hat sich mehrheitlich für 12,4 Millionen Franken ausgesprochen. Die WAK hat in der letzten Beratung mit 13 zu 9 Stimmen eine Mehrheit für den Entwurf des Bundesrates bzw. gemäss Beschluss des Ständerates gefunden. Die Mehrheit der Kommission beantragt, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Die Mehrheit hat sich überzeugen lassen: Die Argumente sind gut und stichhaltig; man kann mit E-Government auch für die KMU verbesserte Bedingungen herbeiführen.

    Beim Bundesbeschluss 3 geht es um die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus. Von Herrn Ritter als Sprecher der Minderheit de Buman haben wir gehört, welches die Beweggründe für eine Aufstockung auf 230 Millionen Franken sind. Die Mehrheit der Kommission möchte hingegen bei den 220,5 Millionen Franken verbleiben und an unserem Beschluss festhalten bzw. dem Entwurf des Bundesrates folgen. Begründet wird dies vor allem mit finanziellen Argumenten. Der Bund muss sparen, und auch Schweiz Tourismus muss seinen Beitrag daran leisten. Das sind die Beweggründe vor allem der Kommissionsmehrheit. Die Kommission hat sich knapp mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung für Festhalten ausgesprochen. Der Ständerat hat sich das erste Mal mit 21 zu 18 Stimmen für 230 Millionen ausgesprochen. Bei der zweiten Beratung war das Abstimmungsresultat etwas deutlicher: Er hat sich mit 24 zu 19 Stimmen für die Variante mit 230 Millionen ausgesprochen.

    Zum Bundesbeschluss 5: Hier geht es um die Nachhaltigkeit in der neuen Regionalpolitik. Der Nationalrat hat einen [PAGE 1734] neuen Artikel 5a eingefügt. Dieser Artikel 5a bezweckt eine Stärkung der Innovation, der Wertschöpfungsketten und der Wirtschaftskreisläufe in den Regionen. Von diesem Ziel ist die Kommission eigentlich nicht abgekommen. Das ist ein Ziel der neuen Regionalpolitik. Aber wir haben uns auch informieren lassen, auch von den Kantonen und auch vonseiten des Bundesrates, dass dieser Innovationsgedanke sowieso in der neuen Regionalpolitik verankert ist und dass die neue Regionalpolitik in erster Linie einen Exportbasis-Ansatz hat. Das muss Wertschöpfung bringen, indem man Produkte und Leistungen eben aus einer Region heraus exportieren kann.

    Diese Wertschöpfungsketten, die regionale Wertschöpfung und die wirtschaftlichen Kreisläufe können neuerdings vor allem auch von Projekten zur regionalen Entwicklung genutzt werden. Da gibt es einen gewissen Unterschied zwischen der neuen Regionalpolitik und diesen Projekten zur regionalen Entwicklung. In den Projekten zur regionalen Entwicklung ist es ausgesprochen der Fall, dass diese Wertschöpfungsketten vor allem in den Regionen gestärkt werden sollen. Hier gibt es auch eine Differenzierung, aber im Grunde genommen legt auch die Kommission Wert auf diese regionale Wertschöpfung, obwohl die Kommission jetzt Artikel 5a fallengelassen hat und sich hier dem Ständerat und dem Bundesrat angeschlossen hat. Es gibt hier keinen Minderheitsantrag mehr.

  4. Redetext
    Schweiz

    Die vorgeschlagene Ergänzung des Geldwäschereigesetzes ist sachlich nachvollziehbar und richtig. Mit vielen Staaten wird die Schweiz den automatischen Informationsaustausch einführen und dadurch die Steuerkonformität im Ausland ansässiger Kundinnen und Kunden sicherstellen können. Bei Staaten aber, mit denen [PAGE 1715] kein automatischer Informationsaustausch besteht, ist diese Steuerkonformität nach wie vor nicht gegeben. Die BDP hat sich immer für eine Weissgeldstrategie eingesetzt, das heisst, es ist unser Ziel, dass Vermögen von Schweizern im Ausland, aber auch von Ausländern in der Schweiz korrekt versteuert werden. Steuerbetrug und Steuerhinterziehung waren und sind für uns kein erstrebenswertes Ziel. Wir wollen einen sauberen und steuerkonformen Finanzplatz.

    Wir haben aber auch zur Kenntnis genommen, dass die Branche diese Revision strikte ablehnt. Sie wird als verfrüht angesehen und als ein Alleingang der Schweiz gesehen. Andere Länder würden keine ähnlichen Bestimmungen einführen und die Revision des Geldwäschereigesetzes sei international nicht koordiniert oder abgestimmt. Diese Überlegungen können wir auch nachvollziehen. Vielleicht geht alles etwas zu schnell. Uns von der BDP ist es wichtig, dass der automatische Informationsaustausch jetzt sauber umgesetzt werden kann. Mit der gleichzeitigen Revision des Geldwäschereigesetzes könnte das Fuder im Moment überladen werden. Wir können zu einem schrittweisen Vorgehen Ja sagen, dass wir also jetzt die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs angehen und zu einem späteren Zeitpunkt auch den zweiten Schritt machen, nämlich die Revision des Geldwäschereigesetzes. Bis dahin sieht man auch, wie sich der automatische Informationsaustausch international entwickelt hat.

    Die BDP-Fraktion wird heute demnach gegen Eintreten stimmen, dies aber, wie gesagt, nicht, weil wir die Vorlage als falsch oder schlecht beurteilen, sondern weil wir meinen, dass wir schrittweise vorgehen sollten.

  5. Redetext
    Schweiz

    Nein, das tue ich nicht. Herr Professor Matteotti und das EJPD haben - mit Auflagen - gesagt, dass die Vorlagen und dieses Gesetz verfassungskonform sind. Wir haben Vertrauen, sowohl in Herrn Matteotti als auch in das EJPD, und gehen davon aus, dass sie hier sachgerecht entschieden haben.

Contributions(1054)
Memberships(8)
  • Ständig
    Schweiz
    • Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
    • Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
  • Spezial
    Schweiz
    • Mitglied15.12.2011 – 15.06.2012
  • Rat
    Schweiz
    • Parlament (Legislativrat)05.12.2011 – 29.11.2015
    • Parlament (Legislativrat)03.12.2007 – 04.12.2011
    • Parlament (Legislativrat)01.12.2003 – 02.12.2007
    • Parlament (Legislativrat)06.12.1999 – 30.11.2003
  • Ständig
    Schweiz
    • Fraktionspräsident/in05.12.2011 – 20.03.2015
    • Fraktionspräsident/in23.09.2011 – 04.12.2011
  • Ständig
    Schweiz
    • Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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