Mehr Steuergerechtigkeit dank dem Bundesgerichtsurteil über die degressive Besteuerung
(07.3308)- Redetext
- RedetextHans-Rudolf Merz(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Notre autonomie est déterminée par des initiatives parlementaires, des motions, des postulats et des interpellations. C'est la raison pour laquelle nous avons mis en route quelques projets dans le domaine de l'imposition, notamment en ce qui concerne l'imposition des familles, des couples mariés, des entreprises, de la taxe sur la valeur ajoutée. Donc, l'initiative provient parfois du Parlement, parfois du Conseil fédéral. A la fin, c'est vous, le Parlement, parfois avec le soutien du peuple, qui décidez sur les projets d'imposition.
- RedetextJosef Zisyadis(Alternative Linke)Schweiz
Monsieur le conseiller fédéral, il y a une question qui m'obsède: est-ce que c'est vous, en tant que conseiller fédéral responsable de la politique financière, qui allez prendre des décisions? ou est-ce que vous attendrez toujours les décisions du Tribunal fédéral pour définir votre conduite? Quelle est votre autonomie?
- RedetextHans-Rudolf Merz(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich glaube, diese Frage müssen Sie den Kantonen stellen, die solche Steuerregimes haben. Ich antworte hier im Auftrag des Bundesrates, der für die Steuerpolitik der Eidgenossenschaft verantwortlich ist. Sie müssen sich an die Kantone wenden.
- RedetextHans-Jürg Fehr(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Herr Bundesrat, Sie haben sich zur Verfassungsmässigkeit der Teilbesteuerung von Dividenden geäussert, und Sie haben gesagt, dass die Lösung, die wir jetzt im Bundesrecht getroffen haben - 50/60 Prozent -, gemäss den Gutachten, die Sie erstellen liessen, verfassungsgemäss sei. Meine Frage: Es gibt eine Reihe von Kantonen, die nur noch 20, 25, 30 oder 40 Prozent besteuern, also unter 50 Prozent. Würden Sie auch das als verfassungsgemäss bezeichnen?
- RedetextHans-Rudolf Merz(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich habe mich ausgiebig über das Urteil im Fall Obwalden geäussert, sowohl in der schriftlichen Antwort auf Ihre Interpellation als auch jetzt hier in den mündlichen Ausführungen. Zudem wurde mir in dieser Debatte keine einzige konkrete Frage gestellt, Frau Leutenegger Oberholzer. Ich habe die Debatte hier zusammengefasst und beurteilt und habe nochmals gewisse Schwerpunkte gesetzt; das ist auch meine Aufgabe. Es ist meine [PAGE 1020] Aufgabe, Ihnen die Steuerpolitik des Bundesrates zu erläutern, was ich hier gemacht habe.
- RedetextSusanne Leutenegger Oberholzer(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Herr Bundesrat, Sie haben jetzt lange gesprochen, ohne materiell zur zentralen Frage Stellung zu nehmen. Ich erlaube mir jetzt, sie in Form einer Zusatzfrage vorzubringen. Sie, Hans-Rudolf Merz, haben im letzten Jahr gesagt: "Ich halte das neue Steuersystem des Kantons Obwalden für verfassungskompatibel und unterstütze es." Meine Frage: Wie ist erstens heute Ihr Kommentar dazu, und welche Lehren ziehen Sie zweitens daraus?
- RedetextHans-Rudolf Merz(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich werde zuerst einige wenige Gedanken zum Steuerwettbewerb äussern und mich dann zu den Interpellationen und zur heutigen Debatte noch vernehmen lassen.
Zunächst zum Steuerwettbewerb. Der liberale Politiker und Industrielle Walther Rathenau hat einmal gesagt: "Die Klage über die Schärfe des Wettbewerbs ist in Wirklichkeit meist nur eine Klage über den Mangel an Einfällen." In der Tat, auch heute - und vielleicht heute erst recht wieder - hört man Klagen über die Schärfe des Wettbewerbs in Form von Forderungen an die Politik. Der Staat, so wird gesagt, müsse die Marktkräfte zähmen, namentlich indem er reguliert, verbietet, subventioniert, harmonisiert, kontingentiert, boykottiert - Sie kennen alle diese Begriffe. Angesichts solcher Forderungen wird übersehen, dass Wohlstand und Prosperität unseres Landes im Wesentlichen eben auf Freiheit und auf Wettbewerb beruhen. Freiheit und Wettbewerb sind eng mit unserer demokratischen Tradition verbunden. Sie befördern namentlich die Entscheidungsfreiheit des Individuums. Damit ist der Liberalismus der Nährboden für den Fortschritt. Er löst unter anderem eine Rivalität unter Ideen aus, die sich dann eben im Wettbewerb wechselseitig zu einem Höchstmass an Produktivität und an schöpferischer Initiative herausfordern. Der Wettbewerb wirkt aber nicht nur im Markt leistungsfördernd, sondern selbst in Sport, Kunst und Kultur kennen wir ihn.
Wie aber steht es um den Wettbewerb in der Finanz- und Steuerpolitik? Verschiedentlich wird ihm hier der Kampf angesagt, so auch heute hier in der Debatte. Klagen über die Schärfe des Wettbewerbs sind en vogue. Aber im Kontrast zu diesen Klagen über die Schärfe des Wettbewerbs stehen wissenschaftliche Erkenntnisse. Es sind Erkenntnisse, die sagen, dass der Steuerwettbewerb Vielfalt gewährleistet, Auswahl gewährleistet, Effizienz und Innovation. Warum? Wenn sowohl Bürger als auch Unternehmen ihre Wohn- bzw. Standorte bewusst auswählen können, dann zwingt das eben Politik und Verwaltung von konkurrierenden Standorten, eine attraktive Kombination von öffentlichen Leistungen mit einer möglichst geringen fiskalischen Belastung anzubieten. Wie sie das machen, hat eben sehr viel mit Steuerpolitik zu tun. Der Nutzen des Steuerwettbewerbs für unsere Gesellschaft ist vielfältig, stehen doch die Kantone untereinander in einem Qualitätswettbewerb.
Dieser Wettbewerb beinhaltet ein Innovationspotenzial, denn auch im Experimentieren mit neuen Lösungen liegt eben Innovation. Die realpolitische Alternative zum Steuerwettbewerb wäre ein Steuerkartell; aber Kartelle sind für Bürgerinnen und Bürger selten von Vorteil. Ich wage zu behaupten, dass kartellistische Steuerstrukturen für den Bürger letztlich teurer sind, ohne dass er auf entsprechend mehr Leistungen zählen könnte.
Das Urteil des Bundesgerichtes zum Obwaldner Steuertarif hat daran nichts geändert. Die Rahmenbedingungen, unter welchen dieser Wettbewerb stattfinden soll, wurden in einem Bereich konkretisiert. Aber das Urteil stellt den Steuerwettbewerb als solchen nicht infrage. Es versteht sich aber, dass dieses Urteil zu akzeptieren und umzusetzen ist.
Was innenpolitisch für die Schweiz gilt, vertreten wir seit je auch gegenüber unseren ausländischen Partnern. Für die Schweiz ist der Steuerwettbewerb nicht nur ein theoretisches Konzept. Unsere Erfahrungen mit dem Steuerwettbewerb sind gut. Wieso sollte dies nicht auch für den internationalen Bereich gelten? Unsere Doppelbesteuerungsabkommen, die EU-Zinsbesteuerung und die Kohäsionszahlungen sind allesamt Ausdruck dieser Überzeugung. Die Schweiz hat nicht den Vorteil eines grossen Binnenmarktes; Herr Gutzwiller hat soeben darauf hingewiesen, dass sie auch nicht von natürlichen Gegebenheiten wie Rohstoffvorkommen oder Meeranschluss profitieren kann. Als kleine, aber offene Volkswirtschaft sind wir auf eine attraktive Steuerpolitik angewiesen. Um unsere natürlichen Wettbewerbsnachteile zu kompensieren, müssen wir eben im internationalen Wettbewerb um Arbeitsplätze und Wohlstand mithalten.
Dieser Wettbewerb findet statt, mit oder ohne uns. Es überrascht deshalb nicht, dass sich auch andere kleine Länder durch offensive Strategien profilieren, gerade auch im Steuerwettbewerb. Wo die Systeme gerecht, effizient und demokratisch abgestützt sind, kann nie von schädlichem Wettbewerb gesprochen werden. Das gilt namentlich auch im Verhältnis zur Europäischen Union. Aus Sicht der Schweiz [PAGE 1018] fallen die in Übereinstimmung mit dem Steuerharmonisierungsgesetz erlassenen kantonalen Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung nicht in den Anwendungsbereich des Freihandelsabkommens von 1972. Aber selbst wenn sie unter dieses Abkommen fielen, würden diese Steuererleichterungen keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Freihandelsabkommens darstellen. Aus diesen Gründen ist die Schweiz der Meinung, dass keine Verletzung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EG vorliegt, und deshalb gibt es auch keinen Anlass zu Verhandlungen.
Wie es sich aber für Partner mit engen Handelsverflechtungen und einem lebhaften kulturellen Austausch gehört, werden wir nun die gegenseitigen Positionen im Dialog erörtern. Dialog heisst konkret, dass es erstens um die Darlegung des rechtlichen Standpunktes, zweitens um eine Diskussion über staatliche Beihilfen und über Wettbewerbsverzerrungen und schliesslich drittens um das Aufzeigen unserer schweizerischen Steuersouveränität geht. Durch die Verweigerung des Dialogs würde das Problem nicht verschwinden, sondern die Fronten würden sich verhärten.
Wer Wettbewerb befürwortet, muss auch den Mut zu Reformen aufbringen. Unser Steuersystem muss deshalb laufend überprüft und gegebenenfalls gestärkt werden; das wird mittelfristig vor allem Massnahmen für besonders mobile Produktionsfaktoren erfordern. Gerade im Bereich der Steuerbelastung auf Unternehmensgewinnen ist eine internationale Dynamik auszumachen, die uns mittelfristig - da muss ich einschieben: Steuerdebatte mit der EU hin oder her - zum Handeln zwingt. Der Bundesrat hat sich für verschiedene Reformprojekte im Bereich der Unternehmens-, der Mehrwert- und der Familienbesteuerung entschieden mit dem Ziel, die steuerliche Attraktivität der Schweiz zu sichern. Er will damit Wohlstand und Wirtschaftskraft zum Nutzen unseres Landes erhalten.
Ich nehme jetzt Stellung zu den beiden dringlichen Interpellationen und beginne mit jener im Zusammenhang mit der Steuerdegression Obwalden: Das Bundesgericht hat am 1. Juni diesen Tarif als verfassungswidrig erklärt. Damit hat es den im Jahr 2005 von den Obwaldner Stimmbürgern mit 86 Prozent gutgeheissenen Steuertarif aufgehoben. Verletzt wird laut dem Urteil das Gebot der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die schriftliche Begründung dieses Urteils liegt uns noch nicht vor. Für eine differenzierte Analyse der bundesgerichtlichen Erwägungen ist es daher zu früh, aber immerhin kann man doch schon einiges sagen.
Die SVP-Fraktion erblickt in diesem Urteil aus Lausanne eine Einmischung des Bundesgerichtes in einen bislang der Verantwortlichkeit der Politik zugeordneten Bereich; sie fragt, ob der Bundesrat eine solche Einmischung als richtig erachte. Das Bundesgericht ist gemäss unserer Verfassung legitimiert, kantonale Gesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit zu überprüfen, und zu diesen kantonalen Gesetzen gehören auch Steuergesetze. Gegebenenfalls kann und muss das Bundesgericht kantonale Gesetze aufheben. Über diese von Volk und Ständen übertragene Kompetenz verfügt unser Bundesgericht seit 1874. Ausserdem werden die Bundesrichter - das haben wir heute Morgen wieder erlebt - von der Bundesversammlung gewählt, und deshalb ist das Bundesgericht zur Ausübung dieser Verfassungskontrolle demokratisch legitimiert.
Bei dem vom Bundesgericht angewendeten Grundsatz der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit handelt es sich um einen von Volk und Ständen beschlossenen Verfassungsartikel, und dieser Verfassungsgrundsatz beschränkt eben in gewisser Weise die kantonale Steuersouveränität. Nun ist aber das Bundesgerichtsurteil keine Absage an den Steuerwettbewerb als solchen; insofern ist der SVP-Fraktion zuzustimmen. Die Bundesverfassung anerkennt die kantonale Tarifautonomie. Sie lässt daher den Steuerwettbewerb auch mittels der Steuerhöhe und der Steuersätze eben zu. Die Kantone sind beispielsweise frei im Hinblick auf die Gewichtung von einzelnen Steuerarten, den Verlauf der Progression, die Höhe der Abzüge und viele andere Punkte mehr. Den Kantonen verbleibt auch nach diesem Bundesgerichtsurteil ein sehr grosser Spielraum für Steuerwettbewerb. Der Bundesrat unterstützt die Bestrebungen der Kantone, diesen Spielraum zu nutzen und sich mit innovativer Politik die finanzielle Autonomie zu sichern.
Die SP-Fraktion begrüsst ihrerseits das Bundesgerichtsurteil. Der Bundesrat steht hinter der verfassungsmässigen Gewaltenteilung. Er ist der Auffassung, dass die Rechtskontrolle zum Rechtsstaat gehört. Es versteht sich deshalb von selbst, dass die Steuergesetze des Bundes, der Kantone und der Gemeinden die verfassungsmässigen Grundsätze zu beachten haben. Aber das Bundesgerichtsurteil bedeutet kein Ende des Steuerwettbewerbs. Der Steuerwettbewerb bleibt das erfolgreiche Mittel für den sparsamen Umgang mit dem Geld der Steuerzahlenden.
Das Bundesgericht hat sich zur Frage der Verfassungsmässigkeit der Pauschalbesteuerung bisher noch nicht geäussert. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Besteuerung nach dem Aufwand gesetzlich heute klar geregelt ist. Es handelt sich um eine spezielle Kategorie von Steuerpflichtigen, die nach determinierten Kriterien besteuert werden. Die Kantone wenden hier eine langjährige Praxis an.
Schlussfolgernd kann man sagen, dass die beiden Vorstösse aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln erfolgen, und dennoch haben sie Gemeinsamkeiten. Beide gehen nämlich davon aus, dass das Bundesgericht neues Recht geschaffen habe. Damit überschätzen sie aber die Folgen dieses Urteiles für die Steuerpolitik. Das Bundesgericht hat mit dem vorliegenden Urteil einen bestehenden Verfassungsgrundsatz auf einen konkreten kantonalen Tarif angewendet. Der Steuerwettbewerb bringt bei einer Gesamtbetrachtung deutlich mehr Vorteile als Nachteile. Das ist auch meine tiefe Überzeugung. Jeder Wettbewerb braucht Leitplanken, und vorliegend ist es die Einhaltung verfassungsmässiger Rechte bzw. von verfassungsmässigen Leitplanken.
In der Debatte ist aus der grünen Fraktion der Vorschlag gekommen, das System der Besteuerung nach dem Modell Zehnder weiterzuverfolgen. Ich möchte mich zu diesem Thema kurz äussern. Durch das Modell Zehnder werden Einkommensteile über einer bestimmten Einkommensgrenze ausschliesslich vom Bund besteuert. Im Gegenzug verzichtet der Bund vollständig auf die Besteuerung von Einkommensteilen unter dieser Grenze. Jeder Kanton kann dann selber eine zweite Einkommensgrenze festlegen. Dieses Modell ist durchaus ein origineller Vorschlag zur Einschränkung des Steuerwettbewerbs im Inland, aber das Modell beinhaltet eine Reihe von Nachteilen. Zunächst bewirkt es eine materielle Steuerharmonisierung im obersten Einkommenssegment. Der Verlust der Bürgernähe für die Steuerpolitik und der erforderliche Umbau des in Kürze erst in Kraft tretenden NFA wären weitere gravierende Auswirkungen. Auch die Einschränkung des Innovationspotenziales sowie der Autonomie der Kantone und Gemeinden ist unerwünscht. Und schliesslich trägt das Modell nicht zu einem tieferen Erhebungsaufwand bei.
Es wurde in der Interpellation der SP-Fraktion die Frage nach der Verfassungsmässigkeit der Unternehmenssteuerreform gestellt. Ich werde auch dazu noch Stellung nehmen. Die wirtschaftliche Doppelbelastung ist gewissermassen eine steuerliche Strafe. Sie ist ein Fehlanreiz, wodurch Unternehmer aus steuerlichen Gründen Gelder in der Firma parkieren und quasi schlafen lassen, anstatt sie eben weiterzuinvestieren. Die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung ist eine Kernmassnahme der Unternehmenssteuerreform II. Sie begeht den bewährten Weg der Kantone; so kommen Entlastungen primär jenen Investoren zugute, die eben unternehmerisch engagiert sind. Daher werden diejenigen Anteilshaber entlastet - und nur diejenigen -, welche mindestens 10 Prozent eines Unternehmens halten. Zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung kommt ein Teilbesteuerungssatz von 60 Prozent im Privatvermögen und von 50 Prozent im Geschäftsvermögen zur Anwendung. Zur Verfassungsmässigkeit dieser Reform lagen dem Parlament zu seiner Entscheidung zwei Gutachten vor. [PAGE 1019]
1. Das Bundesamt für Justiz - das ist jene Bundesstelle, die jeweils die Verfassungsmässigkeit der Bundesgesetze prüft - kommt zum Ergebnis, dass die Einführung einer Teilbesteuerung der Dividenden nicht zwingend mit der Einführung einer Kapitalgewinnsteuer verbunden sein muss. Damit wird auch dem klaren Volksentscheid aus dem Jahr 2001 gegen eine Kapitalgewinnsteuer entsprochen. Aufgrund der unterschiedlichen Vorbelastung durch die kantonalen Gewinn-, Einkommens- und Vermögenssteuern ist es nicht möglich, ein eindeutiges Mass der Teilbesteuerung zu nennen, das es aus verfassungsrechtlichen Gründen einzuhalten gibt. Vielmehr geht es um eine Bandbreite. Das Bundesamt für Justiz gelangt zum Schluss, dass das Teilbesteuerungsmass von 50 Prozent nicht innerhalb einer verfassungsrechtlichen Bandbreite liegt. Indessen ist ein Teilbesteuerungssatz von 60 Prozent innerhalb dieser Toleranz.
2. Ein weiteres Gutachten, nämlich jenes des Staatsrechtlers Prof. Etienne Grisel, kommt zum Ergebnis, dass weder ein Teilbesteuerungssatz von 50 Prozent noch ein solcher von 60 Prozent aus verfassungsrechtlicher Sicht ein Problem darstelle. Im Weiteren sei die Kompensation durch eine Kapitalgewinnsteuer nicht angezeigt.
Um verfassungsrechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, hat sich das Parlament für einen Teilbesteuerungssatz von 60 Prozent entschieden. Mit diesem Beschluss und den beiden Gutachten ist die Frage der Verfassungsmässigkeit geklärt. International, so viel sei noch beigefügt, ist die wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschütteter Unternehmensgewinne in vielen Ländern gemildert. 19 EU-Länder mildern die wirtschaftliche Doppelbelastung zum Teil markant, einige haben sogar ein Dividendenfreistellungsverfahren. Entsprechend befindet sich die Schweiz im OECD-Vergleich heute noch auf einem schlechten Rang.
Viele Kantone haben bereits reagiert. Mehr als die Hälfte hat die Teilbesteuerung der Dividenden eingeführt. Der Bund beschreitet jetzt mit der Unternehmenssteuerreform II keinen neuen Weg.
Ich komme zu den Fragen zum Steuerstreit zwischen der Schweiz und der EU. Am 13. Februar hat die EU-Kommission die Schweiz über ihren Entscheid informiert, wonach die im Steuerharmonisierungsgesetz verankerten besonderen Steuerberechnungsvorschriften für Holding-, Verwaltungs- und gemischte Gesellschaften eine Form der staatlichen Beihilfe darstellen würden; eine Beihilfe, die nicht mit der ordnungsgemässen Anwendung des Freihandelsabkommens von 1972 vereinbar sei. Die Kommission hat ausserdem den Rat um ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Schweiz ersucht. Darin wird von der Schweiz erwartet, dass sie die entsprechenden Steuerbestimmungen aufhebt oder so abändert, dass die unterschiedliche Besteuerung von in- und ausländischen Einkünften beseitigt wird. Zudem hat sich die EU die Möglichkeit vorbehalten, gegen die Schweiz Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Gegenstand der Kritik der EU sind also die Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus, wie sie in Artikel 28 des Steuerharmonisierungsgesetzes definiert sind: Holding-, Verwaltungs- und gemischte Gesellschaften. Diese Unternehmenstypen sind in der Schweiz nicht steuerbefreit. Sie zahlen nämlich auf Bundesebene Gewinnsteuern wie alle anderen Unternehmenstypen auch. Der besondere Steuerstatus beschränkt sich auf die kantonale und auf die kommunale Gewinnsteuer. Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Gesellschaften ist sehr hoch, wie unsere Schätzungen zeigen. Es handelt sich nämlich um etwa 20 000 mehrheitlich schweizerisch beherrschte Unternehmen mit rund 150 000 Arbeitsplätzen, und diese Gesellschaften generieren heute mehr als 3 Milliarden Franken Steuereinnahmen. Das sind knapp 40 Prozent der Gewinnsteuereinnahmen bei juristischen Personen. Rechnen wir noch die Einkommens- und Mehrwertsteuereinnahmen der 150 000 Mitarbeitenden dazu, was rund 4,5 Milliarden entspricht, so kommen wir insgesamt auf Steuereinnahmen von mehr als 7 Milliarden Franken. Diese Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass eine Aufhebung dieser Steuerregimes ohne begleitende Massnahmen eine massive Abwanderung dieser Gesellschaften und damit der Arbeitsplätze zur Folge hätte.
Vereinzelte Investoren haben mir bereits signalisiert, dass sie aufgrund des EU-Anliegens verunsichert sind. Sie erwarten deshalb von uns Berechenbarkeit und Stabilität. Deshalb wiederhole ich an dieser Stelle, was ich von Anfang an zu diesem Thema gesagt habe: Wir werden keine Verschlechterung der Steuerbedingungen in unserem Land zulassen, sondern wir wollen und müssen im Gegenteil steuerlich attraktiv bleiben. Denn der Standortwettbewerb zwischen Staaten wird, Steuerstreit mit EU hin oder her, immer intensiver. Die Attraktivität der Schweiz bezüglich Unternehmensbesteuerung hängt von zwei Faktoren ab: erstens von der Höhe der Gewinnbesteuerung insgesamt; zweitens von der Akzeptanz unseres Steuersystems im Ausland.
Welches sind die Argumente, mit denen wir in den Dialog einsteigen?
1. Die Argumentation der Europäischen Union, wonach wir das Freihandelsabkommen verletzen, ist rechtlich nicht haltbar. Zwischen der Schweiz und der EU besteht keine vertragliche Regelung, welche eine Angleichung der Unternehmensbesteuerung vorsieht. Dies gilt insbesondere auch für das Freihandelsabkommen, das ausschliesslich den Handel mit bestimmten Waren abdeckt.
2. Die Schweiz ist nicht Mitglied des EU-Binnenmarktes. Sie war auch nicht beteiligt an der Erarbeitung der dort geltenden Regeln. Entsprechend sind weder die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages noch der unter den Mitgliedstaaten vereinbarte Steuerkodex auf die Schweiz anwendbar. Es ist darum nicht akzeptabel, dass die EU der Schweiz die entsprechenden Wettbewerbsregeln des Binnenmarktes über ein Abkommen aufzwingen will, das seit 50 Jahren zur Zufriedenheit beider Seiten funktioniert hat.
3. Die Schweiz ist ein souveräner Staat. Wir dürfen unsere Steuerautonomie nicht preisgeben. Ein Vertrag mit der EU würde nicht nur unsere Autonomie bei der Ausgestaltung der Unternehmensbesteuerung einschränken, er würde auch einen Rahmen für weitere EU-Forderungen schaffen und damit generell unsere Steuerhoheit beschränken. Das dürfen wir nicht zulassen.
Die Schlussfolgerungen: Im bevorstehenden Dialog mit der EU geht es um die Wahrung der Interessen der Schweiz. Im Vordergrund stehen vier Anliegen:
1. Für Bund und Kantone ist der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz von zentraler Bedeutung.
2. Die Schweiz muss ihre Souveränität in Steuersachen wahren.
3. Es gilt zu vermeiden, dass durch den Steuerstreit der bisher erfolgreiche bilaterale Weg zum Erliegen kommt.
4. Es gilt sicherzustellen, dass weder die Unternehmenssteuerreform II noch der NFA gefährdet wird.
In dem Masse, in dem die politischen Kräfte unseres Landes hinter solchen Interessen gebündelt sind, wird es der Schweiz gelingen, die Steuerverfassung und die Steuerpolitik auch gegen aussen zu behaupten.
- RedetextFelix Gutzwiller(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Sie haben es gehört: Die Vertreter der FDP und der Liberalen haben hier klar gesagt, dass sie zum Steuerwettbewerb im Inland und zum Steuerwettbewerb mit dem Ausland stehen.
Zuerst zum Steuerwettbewerb mit dem Ausland, in dem wir unser Potenzial auch in Zukunft souverän wahrnehmen wollen: Sie wissen, dass unser Land gemessen an der Bevölkerungszahl weltweit auf Platz 96 liegt, also zu den Zwergen gehört; als Handelsnation belegen wir schon Rang 21. Es gibt aber kein vergleichbares Land mit einer ebensolchen Dichte an international bedeutenden und auf den Weltmärkten konkurrenzfähigen Unternehmen. Da sind wir kein Zwerg, da sind wir bei den wichtigsten Ländern dabei, da sprechen wir weltweit mit. Diese Position begründet auch das Wohlstandsniveau dieses Landes. Diese Erfolgsposition wollen wir auch in Zukunft sichern.
Diese Erfolgsposition haben wir aber nicht geschenkt erhalten. Wir haben sie uns erarbeitet. Sie ist die Folge der Konkurrenzfähigkeit des Standortes, der hohen Qualifizierung und Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden und der Leistung der Unternehmungen. Die Konkurrenzfähigkeit dieses Standortes wiederum hängt nicht nur, aber doch auch vom Faktor Besteuerung ab. Wir haben uns während Jahren zentrale Steuervorteile erarbeitet. Was macht denn dieses Erfolgsmodell Schweiz aus? Es ist die tiefe Gesamtsteuerlast, es ist das gute Steuerklima, es sind die zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen und die übrigen vorteilhaften Standortfaktoren in den Bereichen Infrastruktur, Personaldienstleistungen und Rechtssicherheit. Für viele ausländische Gesellschaften sind diese Faktoren wichtig, und damit sind auch die Steuern für diese Erfolgsposition von zentraler Wichtigkeit.
Nun einige kurze Kommentare zur Debatte über den Wettbewerb im Inland, die eben stattgefunden hat. Zum Ersten ist hier festzuhalten: Entgegen dem, was hier in dieser Debatte gesagt wurde, ist auch empirisch belegt, dass in der Tendenz jene Kantone, die - salopp gesagt - oben attraktiv sind, auch unten entlasten können, nicht umgekehrt, wie das teilweise gesagt wurde. Zum Zweiten ist festzuhalten, dass die Steuergerechtigkeit durchaus von einer Vereinfachung des Steuersystems profitieren kann. Vereinfachte Steuersysteme sind tendenziell auch gerechtere Steuersysteme. Im Übrigen hat sich die FDP-Fraktion in vielen Belangen sehr klar für die Steuergerechtigkeit eingesetzt, ich erinnere nur an die leidige Geschichte der Ehepaarbesteuerung.
Zur direkten Bundessteuer nur ein Wort, Sie müssen sich die Zahlen vor Augen halten: 8,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung - 8,6 Prozent - zahlen heute 68,9 Prozent der direkten Bundessteuer für natürliche Personen, 30 Prozent bezahlen hier gar nichts. Auch diese Zahlen müssen zur Kenntnis genommen werden, wenn wir über die Wettbewerbssituation im Inland und die Steuersituation des Landes reden.
Angenommen, wir hätten diese Steuervorteile nicht, würden wir sicher mit der Abwanderung zahlreicher ausländischer Zwischenholdings, Headquarters, Handelsgesellschaften rechnen müssen, wir hätten die Verlagerung von hochwertigen Konzernfunktionen ins Ausland zu gewärtigen, und wir hätten Einbussen für den Dienstleistungssektor usw. hinzunehmen. Wir hätten Wohlstandsverluste.
Der Steuerwettbewerb mit dem Ausland, aber auch im Inland ist zentral für diesen Standort Schweiz. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die Schweiz ihre Erfolgsposition weiter ausbaut.
- RedetextWerner Marti(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Die Begründung zum Urteil des Bundesgerichtes liegt noch nicht vor. Gleichwohl ist das Verdikt dieses Urteils klar: Steuerwettbewerb ist nur unter Beachtung des verfassungsmässigen Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zulässig. Hier handelt es sich nicht einfach um einen Richterspruch, der im freien Raum erlassen worden ist, sondern das Bundesgericht hat lediglich festgelegt und festgehalten, was bereits in Artikel 127 Absatz 2 unserer Bundesverfassung steht.
In diesem Zusammenhang bin ich, milde ausgedrückt, erstaunt und, richtig ausgedrückt, empört über die Rechtsauffassung, die die Sprecher der SVP-Fraktion hier zum Ausdruck gebracht haben. Wenn die SVP nicht bereit ist, die Verfassung und die Gewaltenteilung in unserem Land unter dem Titel der Demokratie anzuerkennen, dann, muss ich Ihnen sagen, sind Sie auch keine Demokraten. Unsere Verfassung ist vom Volk und von den Ständen erlassen worden, daran sind wir gebunden; denn wer den Rechtsstaat infrage stellt, der gefährdet schlussendlich auch die Demokratie. Die Demokratie ist nur durch den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung gewährleistet. Wenn Sie solche Demokraten sind, meine Damen und Herren von der SVP-Fraktion, dann benutzen Sie Ihre demokratischen Mittel: Machen Sie eine Initiative, und ändern Sie Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung, outen Sie sich öffentlich und endgültig als Vertreter der Reichen und Superreichen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit einem solchen Vorschlag; Sie werden nämlich Schiffbruch erleiden, denn das will das Volk nicht.
Zur Verfassungsmässigkeit zum Zweiten: Ich bin nicht erstaunt darüber, dass sich der Bundesrat in seiner Beantwortung in allen Landessprachen über die Verfassungsmässigkeit der Pauschalbesteuerung ausschweigt. Denn wenn er dazu Stellung nehmen würde, wäre die Antwort klar: Im Lichte von Artikel 127 Absatz 2 ist auch diese Praxis nicht verfassungsmässig. Denn weshalb soll das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nur für Schweizer und Ausländer gelten, die hier wohnen und arbeiten, nicht aber für die superreichen Ausländer, die Pauschalarrangements mit unseren Kantonen aushandeln können? In diesem Zusammenhang muss ich mich nochmals an die Vertreterinnen und Vertreter der SVP-Fraktion wenden: Sie, die empört sind über jede Rente und jede Kinderzulage, die ins Ausland geht, sind mit der Unterstützung der Pauschalbesteuerung die grossen Steigbügelhalter für die superreichen Ausländer, damit diese von unserem Land profitieren können. Wenn [PAGE 1017] das nicht bewusste politische Vernebelungstaktik ist, dann wäre es - zumindest bei einer natürlichen Person - als Schizophrenie zu diagnostizieren.
- RedetextJean-François Rime(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Vous utilisez des statistiques que nous contestons et je crois qu'il est faux de dire qu'en Suisse il y a toujours plus de gens pauvres. Notre pays a la chance de très bien se porter, nous avons un taux de chômage extrêmement bas. D'ailleurs, si nous avons tellement de gens qui veulent venir chez nous, c'est que le niveau de vie en Suisse est vraiment excellent.
- RedetextMargret Kiener Nellen(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Seit es den Steuerwettbewerb in dieser angeheizten Form in der Schweiz gibt - also seit ungefähr fünfzehn Jahren -, gibt es immer mehr arme Menschen in der Schweiz. Finden Sie bzw. Ihre Partei das gut?
- RedetextJean-François Rime(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Comme dernier orateur du groupe UDC, j'aimerais résumer notre position dans le domaine de la fiscalité. Je voudrais tout d'abord constater que la fiscalité suisse est extrêmement compliquée avec ses impôts directs, indirects, ses taxes, ses émoluments et ses contributions aux assurances sociales obligatoires. Même la TVA, et vous l'avez bien compris, Monsieur le conseiller fédéral, qui est un impôt moderne, nécessite une révision urgente. Du fait de cette complexité, les comparaisons internationales sont extrêmement difficiles.
On peut cependant affirmer que la quote-part de l'Etat dans notre pays a augmenté dans les dernières années, alors qu'elle baisse dans la plupart des pays industriels. Elle dépasse aujourd'hui 50 pour cent si on ajoute aux impôts les contributions aux assurances sociales privées obligatoires et les taxes. D'ailleurs, le montant de ces taxes et émoluments cantonaux, communaux et fédéraux a passé de 1903 francs par habitant en 1990 à 3290 francs par habitant en 2004. Et je ne suis vraiment pas sûr que ces chiffres tiennent compte de tout.
La Suisse n'est donc pas un paradis fiscal. On l'a entendu il y a quelques minutes de la bouche du président du Parti socialiste, si on suivait ne fût-ce qu'une partie des propositions de la gauche, ça deviendrait véritablement un enfer. Le Parti socialiste, on l'a entendu, souhaite introduire au niveau fédéral un impôt sur les successions en ligne directe, tout en maintenant l'impôt sur la fortune, ce qui ferait tout simplement une triple imposition: revenu, fortune et successions; un impôt sur le gain en capital; une taxe sur le CO2 sur les carburants; un taux d'impôt unifié au niveau fédéral pour les gros revenus; une TVA à 15 pour cent pour être eurocompatible, etc. Pour des raisons de temps, j'arrête ici ma liste qui n'est pas exhaustive, loin de là, et je fais naturellement confiance à nos camarades de gauche pour faire preuve de beaucoup plus d'imagination encore. La notion de redistribution par l'impôt fait d'ailleurs toujours partie des dogmes fondamentaux du Parti socialiste.
Ce même parti a fait de la concurrence un cheval de bataille pour les élections fédérales de 2007, en soutenant notamment les importations parallèles qui vont mettre en danger certains secteurs économiques de notre pays, en soutenant une introduction unilatérale du principe du "Cassis de Dijon". La concurrence fiscale contribue aussi à faire baisser les prix. Cette concurrence entre cantons est nécessaire, on l'a entendu plusieurs fois ce matin. Pourquoi les contribuables d'un canton bien géré devraient-ils être pénalisés pour satisfaire les goûts de luxe des cantons ou des villes à majorité rose-verte? Au niveau international, nous ne sommes naturellement pas les seuls à décider. D'autres pays vont encore plus loin que nous: le Luxembourg, l'Irlande, la Tchéquie, la Slovaquie pour n'en citer que quelques-uns.
Comme dernier point, j'aimerais faire un lien entre la fiscalité et la promotion économique. Il y a deux façons de faire de la promotion économique: celle des étatistes et de la gauche, qui veulent distribuer l'argent pour attirer de nouvelles entreprises, et celle de l'UDC et des autres partis responsables, qui veulent agir sur les conditions-cadres et notamment sur la fiscalité. En appliquant ce deuxième principe d'ailleurs, on ne favorise pas que de nouvelles entreprises, mais on permet également aux entreprises en place depuis longtemps de profiter d'une fiscalité plus intéressante.
Pour terminer, Monsieur le conseiller fédéral, le groupe UDC vous demande de tout mettre en oeuvre - et nous savons que vous allez le faire - pour garantir l'indépendance et la compétitivité de notre pays dans le domaine de la fiscalité.
Nous soutiendrons tous vos projets qui vont dans ce sens.
- RedetextJosef Zisyadis(Alternative Linke)Schweiz
Je crois qu'il vous faut absolument relire la législation fiscale, car vous n'avez rien compris, et ça, depuis longtemps déjà!
- RedetextJean Fattebert(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Avez-vous entendu tout à l'heure notre collègue vaudois, Monsieur Nordmann, démontrer par une mathématique très simple que, contrairement à ce que vous dites, il ne s'agit pas d'impôts dégressifs, mais moins progressifs?
- RedetextJosef Zisyadis(Alternative Linke)Schweiz
Tout d'abord, permettez-moi de rendre hommage à mes trois compagnons, citoyens du canton d'Obwald: ce sont eux qui ont rendu possible, par leur engagement personnel, le fait que l'on établisse cette jurisprudence exceptionnelle, qui, par sa clarté et les limites qu'elle a fixées, a posé des garde-fous qui restreignent l'autonomie cantonale et remettent en cause toute cette idéologie de la toute-puissance du vote populaire considéré comme étant au-dessus de notre Constitution fédérale. Je leur rends cet hommage parce que je sais qu'aujourd'hui encore, ils doivent rester cachés parce qu'ils subissent des pressions et parce qu'ils sont dans l'incapacité d'apparaître au grand jour. C'est cela aussi la démocratie dans notre pays!
Messieurs les membres du gouvernement obwaldien, ici présents, vous devriez aujourd'hui remettre une médaille à ces hommes et à ces femmes. Qu'ils soient rassurés et heureux, car la majorité des citoyens de notre pays est à leur côté. Non seulement ils ont gagné, mais ils ont permis à notre pays de faire un pas important dans la lutte pour plus de justice fiscale.
Le Tribunal fédéral a fait en effet oeuvre de salubrité publique, et c'est tant mieux! Mais il a fait plus que cela indirectement: en contestant la légitimité des impôts dégressifs, il a remis à sa place plusieurs acteurs de la politique fiscale de notre pays.
Il a remis à sa place le gouvernement du canton d'Obwald, qui, contre l'avis de tous les autres cantons, a joué et qui semble continuer à vouloir jouer le rôle de poisson pilote de la fiscalité conçue comme cadeau fiscal permanent aux plus riches de la société. Après les impôts dégressifs, voilà maintenant qu'il rejoue encore une nouvelle partition avec le "flat rate tax".
Mais le Tribunal fédéral a aussi remis à sa place le Conseil fédéral, qui a donné dans la cacophonie et qui a refusé de prendre une position claire sur les impôts dégressifs. Il est aujourd'hui remis tout simplement à sa place, alors qu'il devait s'affirmer, le premier et d'emblée, comme le gouvernement qui applique notre Constitution.
Je ne ferai qu'une seule citation; j'aurais pu choisir une intervention de Monsieur le conseiller fédéral Merz, mais je choisirai la pire des interventions que j'ai entendues pendant tout ce débat, c'est-à-dire celle de Monsieur le conseiller fédéral Blocher. Ce dernier a dit le 22 décembre 2005: "Celui qui considère que les impôts dégressifs sont contraires au droit et à la justice doit expliquer en quoi les impôts progressifs seraient justifiés." Voilà comment un représentant de notre gouvernement s'exprime sur les impôts dégressifs et progressifs!
Derniers acteurs à être remis à leur place, ce sont les partis représentés à la droite de cet hémicycle, et d'abord l'UDC, puis le PRD et le PLS, le PDC, qui ont défendu bec et ongles la concurrence fiscale au nom d'un droit de souveraineté cantonale qui se situerait au-dessus des lois fédérales. Et certains continuent encore, aujourd'hui, scandaleusement, à vouloir remettre en cause la séparation des pouvoirs!
En définitive, l'un des deux seuls vrais gagnants dans cette affaire, c'est le peuple suisse, tous ces hommes et toutes ces femmes qui travaillent toute l'année et qui ne peuvent pas frauder le fisc, comme le font des milliers de riches de cette société qui profitent de toutes les lacunes de notre système pour se soustraire à leur devoir fiscal.
L'autre gagnant, c'est le fédéralisme, et j'en suis bien content, parce que j'y tiens, au fédéralisme suisse! Nous y tenons, nous, à "A gauche toute!/Links!". C'est la nécessité d'une collaboration fiscale intercantonale qui doit avoir des règles, des bases mutuelles de solidarité, au lieu de la recherche permanente qui vise à se "piquer" les riches les uns aux autres.
Alors, Mesdames et Messieurs les parlementaires des groupes UDC, radical-libéral et démocrate-chrétien, vous pouvez faire la politique de l'autruche, des fiers-à-bras ou, comme le dit Monsieur Bührer, du "jass", avec l'Union européenne. Vous n'aurez réussi à faire qu'une seule chose, c'est à retarder la nécessaire mise à jour de notre politique fiscale. Car au moment où l'Union européenne prend conscience qu'il [PAGE 1016] faut mettre quelque frein à la concurrence fiscale parce que tout cela a des conséquences négatives sur l'économie, vous êtes en train de vouloir délibérément continuer à violer l'accord de libre-échange de 1972. Oui, la Suisse accorde des avantages fiscaux aux entreprises internationales réalisant des bénéfices à l'étranger et profite donc de pratiques fiscales similaires à de la concurrence déloyale.
Vous êtes en train de mener notre pays dans une impasse, et c'est pour cela que nous pensons que si ça continue, il se pourrait bien que la Suisse soit comme Swissair, à l'aube d'un "grounding", s'il n'y a pas de véritables réformes fiscales et, surtout, de mise en place d'une harmonisation fiscale européenne.
- RedetextChristophe Darbellay(Die Mitte)Schweiz
Parce que cette affaire concerne d'abord les cantons et que ce n'est pas à la Confédération, dans un système centralisé, de fixer les règles du jeu. Si les limites fixées par la Constitution sont outrepassées, c'est au Tribunal fédéral de trancher sur le plan matériel.
Je crois que le Parti socialiste, dont la capacité d'innovation est infinie pour inventer de nouveaux impôts, ne nous cacherait pas que dans cette volonté d'une justice fiscale, il y a une volonté d'aller beaucoup plus loin. Je ne crois pas que l'augmentation de la charge fiscale sur les individus et sur les entreprises soit une bonne chose pour ce pays.
- RedetextJean-Noël Rey(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Monsieur Darbellay, vous avez dit que vous combattriez l'initiative populaire fédérale du Parti socialiste "pour des impôts équitables". Qu'est-ce qui vous gêne, en tant que démocrate-chrétien valaisan, dans le fait de fixer des seuils, des minima d'imposition pour les gros revenus, à partir de 250 000 francs imposables, et les grandes fortunes, à partir de 2 millions de francs?
- RedetextChristophe Darbellay(Die Mitte)Schweiz
Depuis la décision du Tribunal fédéral, le système d'impôt dégressif du canton d'Obwald a été considéré comme non conforme à la Constitution. Le Parti démocrate-chrétien a pris acte de cette décision. Nous aurions évidemment préféré que l'immense majorité du peuple obwaldien obtienne gain de cause, mais nous devons accepter cette décision. C'est l'Etat de droit, c'est la séparation des pouvoirs qui veut cela. C'est dire si les attaques sans nuances de ceux qui préfèrent la manipulation des masses au respect des institutions nous semblent déplacées.
Il reste une large marge de manoeuvre, d'après la décision par notre Haute Cour, dont le canton d'Obwald saura profiter puisque le Tribunal fédéral a considéré que le système d'impôt proportionnel était conforme à la Constitution. Il aura fallu sept jours au canton d'Obwald pour tirer parti de la marge de manoeuvre qui lui était ainsi offerte, pour concevoir l'avenir de son système fiscal et de son économie. Je salue l'effort considérable qu'ont fait les autorités obwaldiennes sous la direction de leur brillant ministre des finances, le démocrate-chrétien Hans Wallimann. Le canton d'Obwald a été capable non seulement de rester attractif pour les hauts revenus, mais aussi d'être plus attractif pour la classe moyenne. Il a fait la démonstration que l'on peut ainsi traiter l'ensemble de la population de manière optimale.
Cela montre aussi les chances et la force du système fédéraliste: la capacité d'innovation, de flexibilité, d'adaptation pour sauvegarder un système fiscal attractif, quoi qu'en pensent les Arnaud Montebourg, la gauche et quelques fonctionnaires de Bruxelles. La réaction du canton d'Obwald nous montre aussi clairement que toutes les classes de la population profitent d'un système d'impôt attractif. La concurrence saine est une bonne chose pour une affectation efficace des moyens publics, pour toutes les catégories de la population. Cela renforce la capacité compétitive de la Suisse, notre place économique. Cela contribue au maintien et à la création d'emplois. Le Parti démocratre-chrétien s'engagera toujours pour que les cantons disposent de l'autonomie la plus importante possible dans leur fiscalité.
D'autres instruments contribuent aussi à ce que tous les cantons possèdent une certaine égalité des chances. Il y a ainsi l'instrument de la nouvelle péréquation financière et celui, très important, de l'harmonisation formelle des impôts; enfin, sur le plan matériel, en dernier recours, le Tribunal fédéral considérera si un système est conforme ou non à la Constitution. Ceux qui ont des doutes peuvent toujours saisir le Tribunal fédéral, qui décide en dernier recours.
Par conséquent, le cas d'Obwald a prouvé que nos institutions fonctionnaient, que les conditions-cadres pour une concurrence fiscale saine entre les cantons existaient et qu'il n'y avait pas lieu de parler d'une concurrence fiscale [PAGE 1015] sauvage et destructrice. Il n'y a pas lieu non plus d'utiliser des termes comme le "parasitisme fiscal", tel que l'a fait la gauche. Il n'y a pas à agir avec les différents pouvoirs - nous en avons trois - comme le font certains en faisant semblant de préparer un minestrone. Il n'y a pas aujourd'hui de nécessité de modifier la loi ou la Constitution. Il y a aujourd'hui la nécessité de laisser les cantons prendre leur destinée en main dans les limites qui sont données par la Constitution. Laissons travailler les cantons, ce sont des partenaires importants. Ils ont contribué à donner de l'attractivité à ce pays et ils le feront encore demain. Dans le canton de Zoug, non seulement les hauts revenus et les holdings payent moins d'impôts, mais aussi les citoyens qui ont une situation financière moins favorable.
Pour nous, l'initiative populaire fédérale du Parti socialiste "pour des impôts équitables" ne peut pas être acceptée. Nous nous engagerons contre cette dernière. Nous voulons que la concurrence fiscale entre les cantons reste un élément central.
En ce qui concerne la bagarre entre la Suisse et l'Union européenne au sujet de la fiscalité, le groupe démocrate-chrétien, bien avant que le débat ne prenne autant d'ampleur, avait déposé la motion 06.3746, "Moratoire des négociations dans le domaine fiscal. Pas d'ingérence de Bruxelles dans la souveraineté des cantons", pour demander au Conseil fédéral que la concurrence fiscale entre les cantons, que leur souveraineté fiscale, ne soit pas négociable sur le plan international.
Le Conseil fédéral nous a répondu en février 2007, nous attendons qu'il tienne aujourd'hui la ligne qu'il a développée dans sa prise de position, selon laquelle le système de concurrence fiscale entre les cantons n'est pas négociable. Nous voulons maintenir l'attractivité du système fiscal suisse, n'en déplaise à l'Union européenne, qui ferait mieux de faire ses devoirs et d'éviter de vouloir imposer à la Suisse ce qu'elle n'est pas en mesure d'imposer chez elle. Il est des paradis fiscaux dans l'Union européenne qui sont tout aussi attractifs que les conditions qui sont offertes en Suisse.
Puis, il y a la fiscalité des entreprises, puisque le Parti socialiste combat toute forme de réforme. Le référendum, l'initiative, ce sont évidemment des droits, mais ce sont surtout des méthodes pour mobiliser les gens et les amener aux urnes. Nous contestons ce dialogue et ce vocabulaire qui s'apparente à celui de la lutte des classes, contre les grands actionnaires, contre le grand capital. Il s'agit d'une réforme pour les petites et moyennes entreprises, qui constituent le tissu essentiel de l'économie suisse. Il ne s'agit pas de privilèges fiscaux pour les riches. Il s'agit de revaloriser le travail, pas l'oisiveté.
Même vos camarades dans l'Union européenne l'ont bien compris lorsqu'ils étaient au pouvoir: ils ont résolu le problème de la double imposition. Pourquoi ne passerait-on pas aussi à l'acte en Suisse, si l'on savait considérer les choses de manière objective, sans faire de politique-spectacle?
- RedetextHans-Jürg Fehr(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Wir begeben uns jetzt in den Bereich der Spekulation, Herr Kollege Stamm. Das Bundesgericht wird nie und nimmer irgendjemandem vorschreiben, wie zu besteuern ist. Das Bundesgericht wird nur beurteilen, ob kantonale Steuergesetze der Bundesverfassung entsprechen oder nicht. Im Fall der Degression in Obwalden hat das Bundesgericht klar geurteilt; ich bin überzeugt, es hätte dies auch im Fall der Degression in Schaffhausen getan, wenn es die Klage zugelassen hätte. Was nicht verfassungsgemäss ist, muss geändert werden.
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