Einschränkung der "Dumont-Praxis"
(04.457)- AbstimmungSpeechSchweiz
Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung von Instandstellungskosten bei Liegenschaften
Loi fédérale sur le traitement fiscal des frais de remise en état des immeubles
[VS]
Abstimmung - Vote
[NAM]
Für Annahme des Entwurfes ... 151 Stimmen
Dagegen ... 29 Stimmen
- RedetextLouis Schelbert(Die Grünen)Schweiz
Die Grünen stimmen der Abschaffung der Dumont-Praxis zu.
In den vorgängigen Phasen haben wir die parlamentarische Initiative noch abgelehnt. Lassen Sie mich den Sinneswandel kurz erklären: Die Ablehnung hatte steuerpolitische Gründe. Es besteht zudem die Befürchtung, die Aufhebung der Dumont-Praxis führe zu Verschlechterungen im dauernden Unterhalt der Liegenschaften. In unseren Augen gelten diese Argumente nach wie vor. Wir Grünen setzen uns jedoch auch konsequent für die energetische Erneuerung von Gebäuden ein. Dem steht die Dumont-Praxis entgegen. Im Rahmen der Allianz "Energetische Gebäudesanierung - jetzt!" haben wir im Sinne eines Entgegenkommens die Zustimmung zur Abschaffung gegeben. Wir erwarten im Gegenzug, dass sich alle Partner an die Abmachungen halten.
In diesem Sinne bitten wir Sie, der Abschaffung zuzustimmen.
- Redetext
- Redetext
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Zu Artikel 32 Absatz 2 DBG: Diese Bestimmung wird dahingehend ergänzt, dass bei Liegenschaften im Privatvermögen auch die Kosten der Instandstellung von neuerworbenen Liegenschaften steuerlich abgezogen werden können. Dabei geht es hier - das möchte ich namens der Kommission zuhanden der Materialien deutlich festhalten - ausschliesslich um werterhaltende Aufwendungen. Wir führen keine neue Abgrenzung ein, und wir meinen damit ganz klar keine wertvermehrenden Aufwendungen. Man kann also unter dem Titel "Kosten der Instandstellung" nicht eine Gesamtrenovation mit Wertvermehrung vornehmen.
Zu Artikel 9 Absatz 3 StHG: Auch hier gilt neu, dass bei Liegenschaften im Privatvermögen die Kosten der Instandstellung von neuerworbenen Liegenschaften steuerlich abziehbar sind. Was ich zu Artikel 32 Absatz 2 DBG gesagt habe, gilt hier analog.
Zu Artikel 72i StHG: Hier präzisiert die Kommission das Vorgehen im Rahmen des StHG. Die Kantone haben zwei Jahre Zeit, um ihre Gesetzgebung den geänderten Vorschriften anzupassen. Nach Ablauf dieser Frist finden dann Artikel 9 Absatz 3 erster und zweiter Satz StHG direkte Anwendung, falls das kantonale Steuerrecht dem widersprechen sollte. Dieses Vorgehen ist eher unüblich, denn eigentlich müsste man davon ausgehen, dass eine solche Bestimmung nur dann eingeführt wird, wenn die Kantone das materielle Ziel weitgehend einhellig unterstützen. Davon kann in diesem Fall aber nicht wirklich die Rede sein. Ich habe es beim Eintreten bereits erwähnt: 11 Kantone und die Finanzdirektorenkonferenz haben sich für die Beibehaltung [PAGE 686] der Dumont-Praxis ausgesprochen, 13 Kantone waren für deren Abschaffung.
Ihre Kommission hat dem entgegengehalten, dass die Kantone durch die Abschaffung der Dumont-Praxis zwar mit Ausfällen bei der Einkommensteuer rechnen müssen, dass sie hingegen bei der Grundstückgewinnsteuer auf Mehreinnahmen zählen können. Ob sich diese Ausfälle und Mehreinnahmen in etwa die Waage halten, hat Ihre Kommission nicht abgeklärt. Auch der Bundesrat hat hierzu keine Aussagen gemacht.
Ihre Kommission hat in der Gesamtabstimmung dieser Vorlage mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
- Redetext
- RedetextEveline Widmer-Schlumpf(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Ich spreche hier als Mitglied des Bundesrates und nicht als ehemalige Präsidentin der Finanzdirektorenkonferenz - so viel zum Vizepräsidenten, Herrn Berset.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Abschaffung der Dumont-Praxis auf Bundes- und Kantonsebene - und Kantonsebene! - die zweckmässigste Lösung ist. Diese Meinung wird, wie Sie wissen, von der Mehrheit des Nationalrates geteilt, und auch die vorberatende Kommission Ihres Rates teilt diese Auffassung.
Was sind die Gründe für eine komplette Abschaffung der Dumont-Praxis? Die bundesrätliche Sichtweise folgt sowohl einer harmonisierungsrechtlichen als auch einer veranlagungsökonomischen Logik. Wir müssen uns in diesem Zusammenhang zwei Rahmenbedingungen vor Augen halten. Zum einen wird die Dumont-Praxis seit dem Bundesgerichtsurteil vom 27. April 1997 nur noch bei stark vernachlässigten Liegenschaften angewendet, wenn es sich also nicht um periodischen Unterhalt handelt, sondern um das Nachholen eines unterbliebenen Unterhalts. Der Einfluss der Dumont-Praxis auf die steuerliche Regelung von Instandstellungskosten ist also bereits heute sehr marginal. Zum andern ist, das wissen Sie, die Praxis in den Kantonen sehr unterschiedlich; Sie können diese Unterschiede dem Bericht der WAK-NR entnehmen. Diese Tatsachen führen dazu, [PAGE 685] dass mit einer vollständigen Abschaffung die Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von Instandstellungskosten zwischen Bund und Kantonen wie auch unter den Kantonen beseitigt werden können, was aus harmonisierungsrechtlichen Gründen zu befürworten ist. Eine derartige Harmonisierung brächte denn auch für die Veranlagungsbehörden administrative Vorteile und damit letztendlich auch erhebungswirtschaftliche Einsparungen. So gesehen erweist sich der Gesetzesvorschlag zur vollständigen Aufhebung der Dumont-Praxis als sachgerecht, und wir befürworten diesen Vorschlag.
Zur Frage der Mindererträge bei Abschaffung der Dumont-Praxis, wie sie von Frau Ständerätin Sommaruga aufgeworfen wurde: Die Eidgenössische Steuerverwaltung verfügt über keine statistischen Grundlagen, die eine Berechnung der finanziellen Auswirkungen einer Aufhebung der Dumont-Praxis bei der direkten Bundessteuer ermöglichen würden. Aufgrund der Daten, welche der Steuerverwaltung zur Verfügung stehen, können Aussagen zur bisherigen Höhe der Unterhaltskosten gemacht werden. Der vollständige Wegfall des Liegenschaftskostenabzugs würde bei der direkten Bundessteuer einen Mehrertrag von 10 bis 11 Prozent des Steueraufkommens der natürlichen Personen ergeben. Angesichts des Aufkommens der direkten Bundessteuer bei den natürlichen Personen von etwa 8 bis 8,5 Milliarden Franken beträgt der Liegenschaftskostenabzug demzufolge etwa 800 bis 900 Millionen Franken. Diese Zahl versteht sich brutto, d. h. gemäss dem neuen Verteilschlüssel des NFA entfallen 83 Prozent auf den Bund, und etwa 17 Prozent sind Kantonsanteile. Nimmt man an, dass die Betriebskosten 20 Prozent ausmachen, bewegen sich die Liegenschaftsunterhaltskosten in der Grössenordnung von 640 bis 720 Millionen Franken. Für die finanziellen Folgen der Aufhebung der Dumont-Praxis lässt sich aus diesen Schätzungen nichts ableiten, da eine Aufschlüsselung mangels geeigneter statistischer Bezugsgrössen nicht möglich ist, denn die Steuererklärungen enthalten ja nur die vom Steuerzahler geltend gemachten Abzüge. Für die Steuerbehörde bleiben jedoch die Aufwendungen, die wegen der Dumont-Praxis nicht geltend gemacht worden sind, eine Unbekannte, und häufig wird während der Dumont-Frist von fünf Jahren bloss ein Pauschalabzug eingesetzt. Insofern hat man also hier ohnehin keine genügenden Erkenntnisse.
Eine komplette Abschaffung der Dumont-Praxis hätte Folgen für die kantonale Grundstückgewinnsteuer; darauf wurde hingewiesen. Instandstellungskosten, die bei der Einkommenssteuer abziehbar sind, können bei der Berechnung der kantonalen Grundstückgewinnsteuer nicht mehr den Gestehungskosten zugerechnet werden. Insofern steigt dann der nach der Veräusserung zu versteuernde Gewinn, womit das Einnahmenpotenzial der Sondersteuer erhöht wird. Allerdings, und das ist auch zu beachten, verzögert sich der Zufluss in diese kantonale Einnahmenquelle, falls nach der Veräusserung eine selbstgenutzte Ersatzliegenschaft erworben wird; das ist der sogenannte Besteuerungsaufschub. Weil der Bund keine Sondersteuer auf Grundstückgewinnen des Privatvermögens erhebt, kann der aus den Instandstellungskosten resultierende Minderertrag bei der direkten Bundessteuer nicht analog zu den kantonalen Einkommenssteuern kompensiert werden.
Dann noch zu Ihrem Prüfungsauftrag, den Sie im Frühling dieses Jahres gegeben haben: Sie haben um eine Beurteilung der verfassungsrechtlichen energetischen und steuerlichen Auswirkungen einer an hochrangige energiesparende Investitionen - also Minergie oder gleichwertige Standards - gekoppelten Abschaffung der Dumont-Praxis gebeten; Sie haben darum ersucht, das zu prüfen. Es liegen jetzt von drei Ämtern Ergebnisse vor: vom BJ, vom BFE und von der ESTV, also von der Steuerverwaltung. Sie zeigen, dass eine derartige Zwangsverknüpfung zum einen zu einer Komplizierung des Steuerrechts mit personellem Mehraufwand im Bereich des Vollzugs und zu neuen Abgrenzungsproblemen führen würde. Zum anderen würde sich dann eine Ungleichbehandlung zwischen Alt- und Neueigentümern ergeben. Kurzum: Für das Massenverfahren würde sich eine praktikablere Lösung aufdrängen.
Die Abschaffung der Dumont-Praxis auf Bundes- und Kantonsebene ist aus harmonisierungsrechtlicher und aus verwaltungsökonomischer Optik zu begrüssen. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass nach Ansicht des Bundesamtes für Justiz aus verfassungsrechtlicher Sicht dieser Handlungsspielraum besteht - es stellte sich ja einmal die Frage, ob das aus verfassungsrechtlicher Sicht überhaupt möglich sei -, sodass also diese Praxis auch unter verfassungsrechtlichen Aspekten aufgehoben werden kann.
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen somit, die vom Nationalrat angenommene Vorlage zu unterstützen, und ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer vorberatenden Kommission zu folgen.
- RedetextLuc Recordon(Die Grünen)Schweiz
Je fais partie de celles et ceux qui, jusqu'à maintenant, et notamment au Conseil national et dans sa Commission de l'économie et des redevances, ont défendu la pratique Dumont, du moins dans son essence, précisément pour des questions d'égalité de traitement sur le plan fiscal telles qu'elles ont été exposées par mon préopinant, Monsieur Berset. Je trouve cependant que la limitation - et même la suppression - de cette pratique a effectivement pour conséquence de donner un coup d'accélérateur à des rénovations. Si celles-ci sont faites dans une optique d'amélioration et d'assainissement sur le plan énergétique de l'enveloppe des bâtiments, ce qui tend heureusement à être de plus en plus le cas aujourd'hui, elles correspondent à un intérêt public de plus en plus considéré, à juste titre, comme majeur.
A ce sujet, il s'est formé au début de cet été - vous ne l'ignorez certes pas - ce qu'on a appelé une "Alliance énergétique" (Allianz Energetische Gebäudesanierung - Jetzt!) à l'instigation de Monsieur Ineichen, conseiller national, dont font partie nombre de parlementaires, notamment au sein de notre conseil, sur tous les bancs. Je ne citerai pas leurs noms pour ne pas blesser leur modestie, mais je crois pouvoir dire que même la présidente de la Commission de l'économie et des redevances s'est clairement ralliée à cette alliance. Dans les objectifs d'ensemble qui se sont dégagés, il y a tout à la fois l'abandon de la pratique Dumont et d'autres objectifs importants, comme l'affectation partielle de la taxe sur le CO2, qui est peut-être d'ailleurs le pivot des propositions de l'"Alliance énergétique".
Dans ce contexte d'ensemble, il s'agit de voir l'abandon de la pratique Dumont comme un élément important d'un ensemble de mesures en matière d'assainissement énergétique, d'efficacité énergétique et d'économies d'énergie dans le bâtiment. A ce titre-là, particulier, j'estime pouvoir me rallier, en dépit des inconvénients importants précédemment cités, à la limitation et même à l'abandon de la pratique Dumont telle qu'elle nous est proposée par la Commission de l'économie et des redevances.
Pour cette raison, je vous prie à mon tour de bien vouloir entrer en matière et, ensuite, de soutenir les propositions qui nous sont faites.
- RedetextAlain Berset(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ce que nous appelons la pratique Dumont - je ne reviens pas sur ce que cela signifie puisque la présidente de la commission l'a rappelé - est la solution qui a été trouvée par le Tribunal fédéral pour appliquer la loi dans le respect de la volonté du législateur, tout en assurant l'application du principe constitutionnel de l'égalité de traitement, donc en respectant en même temps la volonté du constituant. Je dois vous dire qu'au moment où nous traitons cet objet dans notre conseil, j'ai quelques regrets parce que, au final, la solution qui se dégage et qui va s'imposer, qui est la suppression pure et simple de la pratique Dumont et non seulement sa limitation comme le demandait l'auteur au départ, signifie dans le fond que nous acceptons ici un certain affaiblissement de l'application du principe de l'égalité de traitement dans cette question, cela sans répondre sérieusement à la critique sur ce point. Quand je dis qu'on ne répond pas sérieusement à la critique sur ce point, c'est parce que tous les arguments qui sont apportés dans le débat en faveur de la suppression de la pratique Dumont sont de type économique. On cache ou on oublie les arguments de type juridique, alors qu'un équilibre entre les deux devrait exister et que, jusqu'ici, un tel équilibre existait.
Les arguments de la majorité, ceux qui s'imposent en général dans ce débat, se réfèrent à la nécessité de favoriser la construction, de favoriser la rénovation de bâtiments. Mais de toute façon des bâtiments sont construits et sont rénovés. La question qui se pose est celle du délai. Celui-ci peut être gênant et, parfois même, perçu comme chicanier. Mais, jusqu'ici, il a toujours été justifié avec la volonté de respecter un principe constitutionnel important. C'est la raison qui fait que les cantons se sont assez fortement opposés, pas tous, à la suppression de la pratique Dumont. C'est aussi la raison qui a poussé la Conférence des directrices et directeurs cantonaux des finances, sauf erreur de ma part, dans un courrier d'ailleurs signé par Madame Eveline Widmer-Schlumpf alors qu'elle était présidente de cette conférence, à s'y opposer aussi fortement.
En commission, je dois vous le dire, on a aussi essayé de trouver d'autres solutions. J'avais notamment proposé qu'on fasse un lien entre les déductions et l'assainissement énergétique des bâtiments, parce que nous savons que c'est un enjeu important pour notre pays. Nous n'avons pas réussi à le faire par ce qu'il nous a été démontré, de façon assez convaincante, il faut bien le dire, que ça pourrait conduire à créer de nouvelles inégalités. Alors, je ne peux pas me plaindre ici du fait que la suppression de la pratique Dumont crée une inégalité et puis en souhaiter une autre par ailleurs. Donc, j'ai finalement renoncé à poursuivre dans cette voie. Tout ça, pour vous dire qu'au final je n'ai pas d'autre solution à proposer. C'est un peu un regret de ma part. En définitive, je trouve que nous sommes probablement allés trop loin dans cette affaire et je vais donc m'abstenir sur cet objet lors du vote sur l'ensemble.
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Die sogenannte Dumont-Praxis geht auf einen Bundesgerichtsentscheid von 1973 zurück. Damals entschied das Bundesgericht, dass Kosten für die Unterhaltsarbeiten, die unmittelbar nach dem Grundstückerwerb vorgenommen würden, als anschaffungsnaher Aufwand qualifiziert werden müssten. Da dieser Aufwand in Form von Instandstellungskosten den Wert eines Grundstücks im Vergleich zum Zeitpunkt des Erwerbs vermehre, seien diese Kosten steuerlich nicht abzugsfähig. Als "unmittelbar nach dem Erwerb der Liegenschaft" galt ein Zeitraum von fünf Jahren. Das Bundesgericht stützte sich bei diesen Überlegungen auf das Gebot der Rechtsgleichheit. Wer eine Liegenschaft in schlechtem Zustand und zu einem entsprechend tiefen Preis kaufte, sollte steuerlich nicht bessergestellt werden als jene Personen, die eine Liegenschaft nach der Renovation durch den früheren Eigentümer zu einem entsprechend höheren Preis erwarben.
1997 hat das Bundesgericht mit einem erneuten Entscheid diese Praxis präzisiert und eingeschränkt. Die Dumont-Praxis sollte nur dann angewendet werden, wenn es sich um eine vernachlässigte Liegenschaft handelte. Bei gut unterhaltenen Liegenschaften sollten hingegen neu auch allfällige Instandstellungskosten vom rohen Einkommen abgezogen werden können.
Im Oktober 2004 hat Nationalrat Philipp Müller eine parlamentarische Initiative eingereicht. Darin verlangt er eine weitere Einschränkung der Dumont-Praxis, indem die Frist von fünf auf zwei Jahre gesenkt werden und eine Liegenschaft nur dann als vernachlässigt gelten soll, wenn die Instandstellungskosten in den ersten zwei Jahren nach dem Erwerb mehr als 20 Prozent des Erwerbspreises betragen. Die parlamentarische Initiative verlangt ausserdem, dass die Kantone diese eingeschränkte Dumont-Praxis anwenden oder sie auch ganz abschaffen können.
Die WAK des Nationalrates hat im Februar 2007 einen Gesetzentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Dabei standen verschiedene Szenarien zur Diskussion. Zusammengefasst ergab die Vernehmlassung, dass 11 Kantone die Dumont-Praxis beibehalten wollen und 13 Kantone sie auf Bundes- und Kantonsebene abschaffen wollen. Weitestgehend einig waren sich die Teilnehmenden der Vernehmlassung darin, dass man für Bund und Kantone eine einheitliche Regelung anstreben sollte. Alles andere hätte negative Auswirkungen auf die formelle Steuerharmonisierung.
In seiner Stellungnahme sprach sich auch der Bundesrat im November 2007 dafür aus, dass die Regelung für den Bund und die Kantone die gleiche sein solle. Die WAK des Nationalrates hat daraufhin ihren Gesetzentwurf entsprechend angepasst. Im Frühjahr dieses Jahres hat sich der Nationalrat dann mit 127 zu 56 Stimmen dafür entschieden, die Dumont-Praxis sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene abzuschaffen. Den Kantonen wird für die Umsetzung dieser Bestimmung eine Frist von zwei Jahren eingeräumt. Damit geht der Nationalrat beträchtlich weiter, als dies vom Urheber der parlamentarischen Initiative ursprünglich gefordert worden war.
Der Beschluss des Nationalrates wirkt sich auf die Steuereinnahmen von Bund und Kantonen unterschiedlich aus. Da die Instandstellungskosten in Zukunft bei der Einkommenssteuer abziehbar sind, können sie bei der Berechnung der kantonalen Grundstückgewinnsteuer nicht mehr den Gestehungskosten zugerechnet werden. Das heisst konkret, dass das Einnahmenpotenzial der Grundstückgewinnsteuer steigt, während aufgrund der neu gewährten Abzüge die Einnahmen bei der Einkommenssteuer unter Umständen zurückgehen. Da der Bund keine Grundstückgewinnsteuer erhebt, ist auf Bundesebene mit Steuerausfällen zu rechnen. Über das Ausmass dieser Ausfälle bestehen keine Berechnungen, und darüber, wie solche Ausfälle zu finanzieren sind, hat man sich im Nationalrat nicht unterhalten, und auch der Bundesrat hat sich hierzu - zumindest bis jetzt - nicht geäussert.
Ihre WAK hat die Stossrichtung des Nationalrates mehrheitlich unterstützt. Hingegen hat sich Ihre Kommission noch Gedanken dazu gemacht, ob man die Abschaffung der Dumont-Praxis nicht dazu benutzen sollte, bei Instandstellungsarbeiten von vernachlässigten Liegenschaften gleichzeitig auch energetische Sanierungen zu fördern. Ein Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartementes, der zusammen mit dem Bundesamt für Energie erarbeitet wurde, hat die Möglichkeiten und die Grenzen eines solchen Vorgehens aufgezeigt. Da energiesparende Investitionen schon heute, also unter der geltenden Dumont-Praxis, zu 50 Prozent abgezogen werden können, stellte sich die Frage, inwiefern mit einer Differenzierung der Dumont-Praxis je nach erreichtem Energiestandard der Vollzug überhaupt noch handhabbar wäre und ob nicht neue Abgrenzungsschwierigkeiten entstehen würden. Ihre Kommission ist schliesslich mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zum Schluss gelangt, dass eine solche Differenzierung kaum vollzogen werden kann, und hat sich deshalb dem Beschluss des Nationalrates, die Dumont-Praxis sowohl auf Bundes- wie auf Kantonsebene abzuschaffen, angeschlossen. [PAGE 684]
Aufgrund der Diskussionen, die wir im Hinblick auf energetische Sanierungen und Steuerabzüge geführt haben, ist Ihre Kommission aber gleichzeitig zum Schluss gelangt, dass es sich lohnt, das heute geltende Abzugsregime für energetische Massnahmen einmal etwas genauer anzuschauen. Die Fragen stehen im Raum, inwiefern diese Abzüge überhaupt zielführend sind und ob sie die Wirkung, die man sich von ihnen erhofft, auch tatsächlich erzielen. Ihre Kommission hat deshalb das Finanzdepartement gebeten, ihr hierzu einen Bericht vorzulegen, der in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie und dem Bundesamt für Wohnungswesen erstellt wird. Ihre Kommission ist sich auch bewusst, dass die heute bestehenden Abgrenzungsprobleme zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen mit der Abschaffung der Dumont-Praxis nicht gelöst werden. Deshalb ist die Kommission immer noch der Meinung, dass mit einer echten Vereinfachung des Steuersystems mehr Probleme gelöst werden könnten, als wenn wir bestehende Steuerabzüge mit der Abschaffung der Dumont-Praxis ausdehnen. Das ist auch die Meinung einer grossen Mehrheit unseres Rates, die sich letzte Woche im Rahmen des Legislaturprogramms für ein deutlich vereinfachtes Steuersystem ausgesprochen hat. Insofern fällen wir heute einen Entscheid, auf den wir vielleicht schon bald wieder zurückkommen.
Ich bitte Sie namens der Kommission, auf die Vorlage einzutreten.
- AbstimmungSpeechSchweiz
Abstimmung - Vote
[NAM]
Für Eintreten ... 125 Stimmen
Dagegen ... 56 Stimmen
[VS]
- RedetextAndré Bugnon(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Nous votons sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité Meier-Schatz.
- RedetextHans Rudolf Gysin(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Frau Kollegin Fässler hat vorhin den Initianten angegriffen. Das ist falsch; es war die Kommission, die den Ball des Initianten aufgegriffen hat. Die Kommission hat daraus die beste Lösung gemacht, sodass schlussendlich die parlamentarische Initiative von Philipp Müller eine gute Anregung war, aus der man die bestmögliche Lösung gemacht hat. Es waren schliesslich der Bundesrat und die Mehrheit der Kantone, die sich in der Vernehmlassung geäussert haben - Sie haben es vorhin gehört -, welche aus Steuerharmonisierungsgründen die Dumont-Praxis auch in den Kantonen konsequent abschaffen wollten. Die Gegner haben vorhin keine wesentlichen neuen Argumente vorgebracht.
Deshalb bitte ich im Namen der Kommission: Treten Sie auf die Vorlage ein, und stimmen Sie den Anträgen der Mehrheit zu.
- RedetextJean-François Rime(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Je crois que presque tout a été dit, mais permettez-moi quand même d'apporter deux ou trois remarques de détail.
Monsieur de Buman nous a dit notamment que l'application de la pratique Dumont avait été fortement réduite puisque les cantons avaient introduit la notion d'immeuble "mal entretenu", donc que seuls ceux-ci étaient touchés par la pratique Dumont. La notion d'entretien n'est définie nulle part et elle se prête à une interprétation arbitraire. J'ai eu moi-même l'occasion d'en faire l'expérience dans le cas d'un immeuble que j'ai hérité de mon père: j'ai dû aller au tribunal administratif - avec des dossiers de gérance à n'en plus finir - pour faire reconnaître que l'immeuble avait quand même été bien entretenu.
Monsieur Schelbert a évoqué à juste titre le problème des logements sociaux. Il est vrai que dans toutes les villes on a un problème de logements sociaux. Celui qui aujourd'hui achète un immeuble pour mettre en location des appartements sociaux est très sensible à tous ces aspects de fiscalité. Je crois que son argumentation devrait plutôt vous inciter à abroger la pratique Dumont.
Madame Fässler, Monsieur de Buman et Monsieur Schelbert ont invoqué le problème des pertes fiscales. J'affirme que les cantons ne savent pas à combien pourraient se monter ces pertes fiscales, parce que la pratique Dumont est largement connue depuis 1973. Les gens qui se font - permettez-moi le terme - piéger par cette pratique sont relativement peu nombreux.
Cette pratique est une simple entrave qui oblige l'acquéreur à simplement reporter l'entretien de cinq ans pour ne pas être pénalisé - Madame Fässler, je crois qu'on peut utiliser le terme "pénalisé" - par cette pratique qu'il est urgent d'abroger.
- RedetextHans-Rudolf Merz(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Der Bundesrat kam unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse und in Abwägung aller Vor- und Nachteile - und es hat von beidem - zum Schluss, dass sich die Abschaffung der Dumont-Praxis auf beiden Ebenen, Bund und Kantone, als zweckmässigste Lösung erweist. Die bundesrätliche Stellungnahme folgt in erster Linie einer harmonisierungsrechtlichen und einer verwaltungsökonomischen Logik. Seit dem Bundesgerichtsurteil von 1997 wird diese Dumont-Praxis ohnehin nur noch bei stark vernachlässigten Liegenschaften angewendet. Sie spielt deshalb heute in der Praxis bei der steuerlichen Regelung von Instandstellungskosten keine grosse Rolle mehr. Auch ist die Praxis in den Kantonen ganz und gar unterschiedlich.
Gemäss Bundesverfassung erlässt der Bund Grundsätze über die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden. Mit einer vollständigen [PAGE 452] Abschaffung der Dumont-Praxis würden die Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von Instandstellungskosten zwischen Bund und Kantonen wie auch unter den Kantonen beseitigt. Das würde den Veranlagungsbehörden administrative Vorteile und erhebungswirtschaftliche Einsparungen bringen. In letzter Konsequenz würde eine inhaltliche Übereinstimmung zwischen dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und dem Steuerharmonisierungsgesetz im Bereich der abziehbaren Liegenschaftskosten im Privatvermögen sichergestellt. So gesehen erweist sich die vollständige Abschaffung dieser Dumont-Praxis als sachgerecht.
Eine komplette Abschaffung der Dumont-Praxis ist generell auch aus wirtschaftlichen Gründen positiv zu beurteilen, indem sie nämlich die Rahmenbedingungen für die betroffenen Branchen auch unter ökologischen Aspekten schafft. Je weniger Entscheide aufgrund steuerlicher Überlegungen gefällt werden müssen, desto besser wirkt sich dies auf die Schweizer Wirtschaft aus. Konkret würden Anreize geschaffen, die Renovationsarbeiten an neuerworbenen Liegenschaften eben sofort an die Hand zu nehmen, da die Frist von fünf Jahren wegfällt. Die Kantone haben ja zum Ausgleich nach wie vor die Grundstückgewinnsteuer, sodass die Befürchtungen, durch Renovationen komme es zu Spekulationen, nicht berechtigt sind.
Die Abschaffung der Dumont-Praxis auf Bundes- und Kantonsebene erweist sich somit aus harmonisierungsrechtlichen, veranlagungsökonomischen und wirtschaftlichen Gründen als die zweckmässigste Lösung. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen daher, dieser parlamentarischen Initiative zuzustimmen und die gesetzgeberische Lösung zu unterstützen, wie sie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgeschlagen hat und wie sie die Mehrheit Ihrer Kommission jetzt unterstützt.
- Redetext
- RedetextRoger Nordmann(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Monsieur Theiler, vous avez évoqué le fait qu'il est sensé sur le plan énergétique de rénover complètement un bâtiment qui a été mal entretenu. Ne pensez-vous pas dès lors qu'il serait sage de lier l'abrogation de la pratique Dumont à l'exigence d'un assainissement qui corresponde au moins au standard Minergie ou à une norme équivalente?
Cela permettrait parfois de déduire même davantage que ce qu'autorise la simple pratique Dumont, ce qui serait aussi un très fort levier pour dire aux propriétaires: "Si vous achetez un bâtiment vieux, mal entretenu, alors vous pouvez déduire les frais de remise en état, mais seulement si vous avez un concept d'assainissement énergétique qui garantit d'atteindre le standard Minergie ou l'équivalent." En liant l'abrogation de la pratique Dumont à la condition d'un assainissement énergétique global du bâtiment, nous obtiendrions un effet de levier beaucoup plus fort, qui encouragerait fortement à utiliser le standard Minergie. Personnellement, à cette condition, je serais favorable à l'abrogation de la pratique Dumont. Mais la simple abrogation sans correction me paraît quand même injuste et ne garantit pas que l'on obtiendra une plus-value sur le plan énergétique.
- RedetextGeorges Theiler(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Die Dumont-Praxis ist für mich auch eine CO2-Fördermassnahme. Und es erstaunt mich schon, dass jetzt ausgerechnet Frau Fässler und auch Herr Schelbert die energiepolitische Dimension praktisch ausklammern. Am gesamten CO2-Ausstoss haben die Gebäude einen sehr grossen Anteil. Vor allem aber haben und kennen wir heute - und das ist ja das, was in diesem Bereich die Massnahmen erleichtern würde - die technischen Mittel, um bei der Wärmeproduktion den CO2-Ausstoss zu verringern. Ein Beispiel sind die neuerstellten Häuser: Über 60 Prozent aller neuerstellten Häuser sind heute mit alternativen Energieproduktionssystemen ausgestattet. Bei den Altbauten haben wir das grosse Problem, dass wir entsprechende Anreize nicht haben. Die Dumont-Praxis wirkt da gerade gegenteilig. Wenn wir also die Dumont-Praxis abschaffen, tun wir etwas Vernünftiges für eine sparsame Energieverwendung, und wir tun etwas Positives für unsere Umwelt.
Wenn Frau Fässler sagt, dass hinsichtlich Energie keine technischen Massnahmen vorgeschrieben sind, dass bei Renovationen aber auch Energiemassnahmen vorzunehmen sind, muss ich ihr sagen: Wenn Sie heute in diesem Markt tätig sind, wenn Sie einen Mieter oder einen Eigentümer einer Stockwerkeinheit finden wollen, müssen Sie solche Massnahmen treffen, das verlangt der Markt; und dann wird es auch getan. Das müssen Sie gar nicht in ein Gesetz schreiben, das braucht es nicht. Deshalb können Sie unter diesem Aspekt ruhig zustimmen, wie Sie das gesagt haben.
Die Dumont-Praxis wirkt aber auch negativ auf die Renovation von erworbenen Liegenschaften und ist damit eine volkswirtschaftliche Bremse. Wenn Frau Fässler sagt, dass ein Verkäufer ja renovieren könne, muss ich Ihnen sagen, dass das praxisfremd ist. Ein Verkäufer hat in der Regel ein Problem; er ist vielleicht illiquid und will und muss die Liegenschaft verkaufen; er wird aber ganz sicher nicht auf die Idee kommen, vorher da noch eine Renovation durchzuführen. Dieser Anreiz ist, selbst wenn er noch steuerliche Vorteile hat, nicht genügend gross.
Wir von der FDP wollen keine Energieverschwender sein, und wir wollen auch keine volkswirtschaftliche Bremse, das heisst, wir wollen diese Bremse lösen.
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, der parlamentarischen Initiative Müller Philipp zuzustimmen.
- RedetextHildegard Fässler-Osterwalder(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Es ist nicht einfach so, dass diese parlamentarische Initiative einen falschen Titel trägt. Ich habe noch selten erlebt, dass eine parlamentarische Initiative mit einem Ziel eingereicht wurde, das dann im Laufe der Beratungen dermassen - und zwar dermassen einseitig - verändert wurde, wie das hier geschehen ist. Wenn ich heute Herrn Müller gehört habe, muss ich also schon sagen: Das ist nicht mehr fair, was Sie hier betreiben! Sie reichen eine parlamentarische Initiative ein, in der ganz klar vorgegeben ist, was das Ziel sein soll: Verkürzung der Wartefrist für steuerliche Abzüge nach dem Kauf einer vernachlässigten Liegenschaft, grösserer Anteil des vernachlässigten Unterhalts bei der Berechnung. Und jetzt stehen Sie hier vorne und haben den Mut zu behaupten, Sie seien ja eigentlich schon immer dafür gewesen, dass man die Dumont-Praxis ganz abschafft! Ich erwarte von Ihnen in Zukunft, dass Sie eine Initiative dann auch so formulieren. Würden wir je in unserer Richtung etwas dermassen verändern, dass es nicht mehr dem entspricht, was die parlamentarische Initiative wollte, möchte ich hören, was Sie dann dazu sagen!
Aber jetzt zum Inhaltlichen: Es wird behauptet, das sei eine Vorlage zur Wohneigentumsförderung. Wenn jemand Wohnraum erwerben will, braucht er Kapital. Wer kein Kapital hat, kann auch nicht davon profitieren, dass er dann weniger Steuern bezahlen muss, wenn er so eine Liegenschaft kauft. Deshalb ist das ein absolutes Scheinargument. Mit dieser Vorlage können Sie keine Wohneigentumsförderung machen.
Weiter wird behauptet, es werde mehr saniert, für die Bauwirtschaft werde mehr herausschauen. Auch dieses Argument ist falsch. Wenn jemand im Besitze einer Liegenschaft ist, ist er daran interessiert, sie zu unterhalten, und das gibt Arbeit für die Bauwirtschaft. Ob man das jetzt macht, bevor man die Liegenschaft verkauft, oder ob ein neuer Käufer das macht, kommt für die Bauwirtschaft auf genau dasselbe heraus. Es ist schlicht nicht wahr, dass wir damit die Bautätigkeit anregen.
Niemand, der eine Liegenschaft hat, hat doch ein Interesse, sie verlottern zu lassen. Warum? Zum einen ist es nicht besonders schön, in einer solchen Liegenschaft zu wohnen. Zum anderen sind die Kosten für den Unterhalt nachher nur höher. Es macht also durchaus Sinn, dass jemand, der eine Liegenschaft hat, diese regelmässig unterhält.
Warum ist die Abschaffung der Dumont-Praxis jetzt aber falsch? Sie ist aus verfassungsrechtlichen Gründen falsch. In der Verfassung steht, bezüglich Steuern seien wirtschaftlich gleichgestellte Personen gleich zu behandeln. Hier handelt es sich um ein Steuerprojekt und nicht um ein Wohnbauförderungsprojekt. Wenn wir also den steuerlichen Aspekt anschauen, dann müssen wir überlegen: Sind Personen mit gleicher wirtschaftlicher Lage gleich behandelt? Antwort: nein! Wenn Sie nämlich für 500 000 Franken eine [PAGE 451] guterhaltene Liegenschaft erwerben, dann geben Sie die 500 000 Franken einfach aus, ohne irgendwelche steuerlichen Konsequenzen. Kaufen Sie aber eine vernachlässigte Liegenschaft für 300 000 Franken und investieren 200 000 Franken, damit sie wieder instand gestellt ist, haben Sie auch 500 000 Franken ausgegeben, aber Sie bekommen eine Steuervergünstigung: Sie können die 200 000 Franken bei den Steuern abziehen.
Das ist der Punkt, der hier die Ungerechtigkeit ausmacht. Es ist nicht die Frage der Wohnraumförderung, sondern die Steuerfrage. Da muss man eben Leute vergleichen, die dasselbe tun. Man muss die Käufer und Käuferinnen vergleichen und nicht einen Besitzer mit einem, der kaufwillig ist. Sie vermischen hier Äpfel und Birnen. Es geht um die Käufer und Käuferinnen, und die sind gleich zu behandeln.
Es ist nicht wahr, dass alle Kantone dafür sind, dass wir die Dumont-Praxis abschaffen. Lesen Sie bitte den Bericht zur Vernehmlassung. Insbesondere auch mein Kanton war nicht dafür. Was hier in der Vorlage allenfalls vernünftiger ist, ist, dass man eine Steuerharmonisierung macht. Es werden also alle Kantone gezwungen, die Dumont-Praxis abzuschaffen. Das ist mindestens von der Systematik her richtig. Aber es wird in gewissen Kantonen zu Steuerausfällen führen, die dort nicht gewollt sind, weshalb auch gewisse Kantone gegen diese Vorlage sind.
Nochmals, Herr Müller: Rechnen muss man können, aber man muss mit Elementen rechnen, die vergleichbar sind, nicht mit unvergleichbaren.
Herr Rime, wenn Sie sagen, der Käufer einer Liegenschaft werde bestraft, wenn man die Dumont-Praxis beibehalte, ist das völlig unsinnig! Er bekommt einen Bonus, wenn man die Dumont-Praxis abschafft; von Bestrafung kann keine Rede sein. Wenn man eine Liegenschaft kauft, kann es doch nicht sein, dass man nur deswegen schon Anrecht auf eine Steuerermässigung hat.
Jetzt noch zur Energiefrage: Lesen Sie die Fahne durch! Finden Sie irgendwo den Passus, dass nur eine energetisch qualitativ hochstehende Sanierung abzugsfähig sei? Das wird mit keinem Wort erwähnt! Wenn das der Fall wäre, könnte ich allenfalls noch zustimmen, wenn also nur Sanierungen abzugsfähig wären, die auch energetisch von Nutzen sind. Das ist aber nicht der Fall. Sie können das Gebäude irgendwie sanieren; Sie können es sogar energetisch völlig miserabel sanieren und das Ganze trotzdem steuerlich abziehen. Das ist nicht sinnvoll. Ich weiss, dass ich heute in dieser Sache wahrscheinlich verlieren werde, und halte deshalb zuhanden des Amtlichen Bulletins und des Ständerates fest:
1. Wenn der Ständerat allenfalls eine Klausel einführen würde, dass die Abzugsfähigkeit nur bei energetisch wertvollen Sanierungen zum Tragen kommt, könnten wir wieder darüber sprechen.
2. Es darf nicht sein, dass eine solche Sanierung in einer einzigen Periode von den Steuern abgezogen werden kann. Sie muss in verschiedenen Schritten - zum Beispiel verteilt auf drei Steuerperioden - abzugsfähig sein. Sonst können Sie problemlos ein solches Haus kaufen und dann das nächste Jahr überhaupt keine Steuern bezahlen, weil Sie dermassen viel abziehen können.
Im Interesse der Steuergerechtigkeit muss ich Sie bitten, auf diese Vorlage nicht einzutreten.
- RedetextMarkus Zemp(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Namens einer grossen Mehrheit der CVP/EVP/glp-Fraktion beantrage ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen, dem Entwurf zuzustimmen und damit die Dumont-Praxis abzuschaffen.
Kollega Schelbert hat gerade gesagt, dass der Titel falsch sei. Natürlich, Herr Müller hat diese parlamentarische Initiative mit dem Titel "Einschränkung der Dumont-Praxis" eingereicht. Aber im Verlaufe der Verhandlungen in der WAK ist die Vorlage zu einer WAK-Vorlage geworden, und wir, die Mehrheit, schlagen nun vor, dass man diese Dumont-Praxis abschafft. Wir folgen damit der grossen Mehrheit der Kantone, die das schon ganz oder teilweise gemacht haben. Ich wiederhole nur, was die Kollegen Walter und Müller Philipp usw. schon gesagt haben: Was spricht dafür?
Da staune ich schon etwas, dass die Grünen nicht mehr Sympathie für diese Vorlage haben. Mit der Abschaffung der Dumont-Praxis beseitigen wir ein steuerliches Hindernis, welches dazu führt, dass Sanierungen von Altgebäuden nicht schnell an die Hand genommen werden. Mit der Abschaffung dieser Praxis werden Altgebäude - und sie sind klimapolitisch gesehen eines der grossen Probleme - schnell saniert, und das dient unter anderem auch der Klimapolitik. Ich denke: Wenn hier dank der Abschaffung der Dumont-Praxis in den nächsten Jahren ein Effort kommt, dann tut das unserer Volkswirtschaft gut: Es wird mehr saniert. Wir können Investitionen ins Energiesparen machen. Bitte unterstützen Sie das!
Dann muss ich auch hier noch etwas sagen: Die Kantone werden verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren diese Praxis in ihrer Gesetzgebung umzusetzen. Es ist also falsch, was von Herrn Schelbert gesagt worden ist, wonach die Kantone das nicht müssten. Damit lösen wir ein weiteres Problem: Wir harmonisieren die Steuergesetzgebung zwischen Bund und Kantonen in diesem Bereich und kommen damit auch dem verfassungsmässigen Ziel der Steuerharmonisierung entgegen.
Es wird immer wieder die Benachteiligung genannt von jemandem, der ein renoviertes Gebäude kauft, gegenüber jemandem, der ein vernachlässigtes kauft. Der Markt wird das richten! Es wird dann eben etwas attraktiver, ein altes und vernachlässigtes Gebäude zu kaufen und zu sanieren, weil man hier steuerlich sofort Möglichkeiten hat.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
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