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Ersatzbeschaffung von Wohneigentum. Förderung der beruflichen Mobilität

(04.450)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz18.06.2004
Speeches(93)
Sorted by Speech date, Descending
93 Results
  • Redetext
    Hansheiri Inderkum(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Dick Marty(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    C'est une longue histoire. Elle commence en 2004, et je peux vous dire que le texte du projet nous convainc de moins en moins, à tel point que la commission, à l'unanimité moins une voix, vous demande de ne pas entrer en matière.

    Ce projet a été traité en commission au moins une dizaine de fois. Je rappelle qu'il prévoit de passer de la méthode absolue à la méthode relative pour imposer les gains immobiliers. Selon la méthode relative, l'imposition du gain est différée en fonction du réinvestissement par rapport au produit obtenu. Cela implique que l'imposition d'une partie du gain immobilier, qui n'est pas réinvestie, est également différée. En revanche, selon la méthode absolue, seule est différée l'imposition de la partie réinvestie du gain, alors que la part du gain librement disponible est imposée.

    J'aimerais aussi vous rappeler que tous les cantons, à la seule exception de celui de Neuchâtel, sont opposés à ce projet. Sa mise en oeuvre apporterait en effet des complications administratives importantes. Mais surtout, nous avons constaté que, contrairement à ce que laisse croire le titre de l'initiative à l'origine du projet, le passage de la méthode absolue à la méthode relative ne favoriserait nullement la mobilité.

    C'est avec une conviction absolue que la commission vous demande de maintenir votre décision de ne pas entrer en matière. Je vous rappelle que, lors de la session d'hiver 2010, vous aviez déjà décidé une fois de ne pas entrer en matière. Aujourd'hui, vous avez la possibilité de mettre un point final à ce feuilleton. Si vous n'avez pas été convaincus après sept ans de discussion, je ne crois pas que ce soit aujourd'hui que vous serez tout à coup convaincus que c'est la voie à suivre.

    Le Conseil fédéral a, lui aussi, pris très clairement position en expliquant que le passage à la méthode relative était "inconcevable et inapproprié".

    Je vous prie donc de suivre la commission en maintenant votre décision de ne pas entrer en matière.

  • Redetext
    Hansheiri Inderkum(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Le président (Germanier Jean-René, président): Le groupe PBD soutient la proposition de la majorité.

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen

    Für den Antrag der Minderheit ... 72 Stimmen

    [PAGE 52]

  • Redetext
    Philipp Müller(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich möchte noch auf das Votum von Frau Fässler eingehen, die sich Sorgen um die Hauseigentümer macht, die ja mit dieser Vorlage im Falle eines Umzugs und einer Ersatzbeschaffung bessergestellt werden sollen. Wir haben jetzt von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf gehört, dass die Steuererleichterung eben doch real ist, dass die Steuer mit der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler für einen höheren Betrag aufgeschoben werden kann. Nun höre ich mit Erstaunen, dass Frau Fässler sich Sorgen macht, dass dann eben die Steuerrechnung irgendwann zum falschen Zeitpunkt kommt. Frau Fässler macht sich also Sorgen, dass eine Steuer, die man noch nicht bezahlen musste, irgendwann doch bezahlt werden muss, und dann könnte es der falsche Moment sein. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es in Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe e - ich bitte Sie, dies nachzulesen - eine Kann-Bestimmung gibt. Es ist also mit der neuen Gesetzgebung den Steuerpflichtigen selbst überlassen, ob sie den Aufschub wollen oder ob sie ihn nicht wollen. Ich bitte, dies doch zu berücksichtigen.

    Es geht hier ganz klar um eine Vorlage, die vom Hauseigentümerverband aus wohlüberlegten Gründen unterstützt wird, und ich bitte Sie in diesem Sinne, der Mehrheit zu folgen.

  • Redetext
    Eveline Widmer-Schlumpf(Bürgerlich-Demokratische Partei)
    Schweiz

    Bevor dieser parlamentarischen Initiative Folge gegeben wurde, war sie insgesamt zehnmal entweder in den WAK oder im Nationalrat oder Ständerat behandelt worden. Zwischenzeitlich wurde nun - Sie wissen das - ein Gesetzentwurf erarbeitet, um den Wechsel von der absoluten zur relativen Methode bei der Berechnung des Steueraufschubes bei der Grundstückgewinnsteuer zu machen. Sieben Jahre Geschichte, es wurde gesagt - wenn diese Vorlage oder diese Vorstellung, der Wechsel von der absoluten zur relativen Methode, so überzeugend, so gut wäre, dann hätte man wahrscheinlich schon lange die Lösung gefunden, aber die Tatsache, dass man so lange daran herummacht, zeigt eben, dass es keine echte Verbesserung wäre.

    Sowohl die WAK-SR wie auch der Ständerat selbst sind auf die Gesetzesvorlage nicht eingetreten. Sie haben erkannt, dass der Wechsel von der absoluten zur relativen Methode mit einer verbesserten Mobilität nichts zu tun hat, denn auch heute, bei der absoluten Methode, wird nur derjenige Teil des Gewinnes versteuert, der nicht in eine Ersatzliegenschaft reinvestiert wird. Alle Kantone haben sich im Übrigen dafür ausgesprochen, bei der absoluten Methode zu bleiben, alle Kantone einzeln, mit Ausnahme des Kantons Neuenburg. Und dann hat ebenfalls noch die Finanzdirektorenkonferenz aufgezeigt, worin eigentlich die grossen Defizite eines solchen Wechsels bestehen würden. Die Mobilität der Steuerzahler würde nicht erhöht; ich denke, das kann man an Beispielen aufzeigen. Tatsache ist ja auch, dass die heutige Methode diese Mobilität nicht einschränkt, d. h. - ich habe es gesagt -, dass der Teil, der reinvestiert wird, nicht besteuert wird. Das waren dann auch die Überlegungen, die der Ständerat gemacht hat und aufgrund deren er zum Nichteintreten gekommen ist.

    Ich zeige es Ihnen an einem Beispiel mit Zahlen auf, was der Wechsel von der absoluten zur relativen Methode heisst: Sie kaufen eine Liegenschaft für 600 000 Franken, Sie verkaufen später diese Liegenschaft für 700 000 Franken, machen also 100 000 Franken Gewinn und kaufen für 550 000 Franken eine Ersatzliegenschaft. Der gesamte Grundstückgewinn von 100 000 Franken bleibt also zur freien Verfügung, denn dieser Gewinn muss für die neue Liegenschaft nicht reinvestiert werden. Nach der heutigen Methode muss nun dieser gesamte Gewinn von 100 000 Franken versteuert werden. Nach der anderen, der relativen Methode müssten vom frei verfügbaren Gewinn nur 21 500 Franken versteuert werden, auf den restlichen 78 500 Franken - das Verhältnis von 550 000 zu 700 000 Franken ist 78,5 Prozent, deshalb geht es auch um 78,5 Prozent von 100 000 Franken - würde die Steuer aufgeschoben, obwohl dieser Betrag für das neue Heim nicht gebraucht wird. Ganz interessant wird es - darauf hat Frau Nationalrätin Fässler hingewiesen -, wenn dann auch das Ersatzgrundstück unter den Gestehungskosten, also ohne Gewinn, verkauft wird, denn dann wird der Grundstückgewinn im Nachhinein dennoch aufgerechnet und wird für die Steuerpflicht massgebend.

    Es wird nicht einfacher, wenn man es in Worten statt in Zahlen sagt: Bei der Anwendung dieser Methode wird für den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei einer teilweisen Reinvestition auf das Verhältnis zwischen dem Veräusserungserlös der alten Liegenschaft und dem Erwerbspreis für das Ersatzobjekt abgestellt. Die relative Methode führt also dazu, dass auch ein Teil des frei verfügbaren Grundstückgewinns, welcher nicht reinvestiert wird, dem Steueraufschub unterliegt, aber allenfalls dann beim nächsten Verkauf zu einem Preis unter den Gestehungskosten zum Tragen kommt und dann als Gewinn besteuert wird.

    Hier geht es um die Umsetzung einer privilegierten Besteuerung der Liegenschaftsbesitzer. Ich habe Ihnen gesagt, wie sich die Kantone dazu gestellt haben. Das massgebliche Element für eine Ablehnung des Anliegens und für ein Beibehalten der absoluten Methode ist, denke ich, dass man die gewünschte Verbesserung der Mobilität mit diesem Übergang zur relativen Methode nicht erreichen kann und dass das System enorm kompliziert ist und einen enormen Aufwand bietet, wie ich Ihnen an einem Beispiel mit Zahlen gezeigt habe. Wenn wir das Steuersystem vereinfachen wollen - das ist das oberste Credo auch in diesem Rat -, was auch ich möchte, wäre dies ein meines Erachtens falscher Schritt. Bleiben Sie bei der absoluten Methode.

  • Redetext
    Louis Schelbert(Die Grünen)
    Schweiz

    Die Fraktion der Grünen empfiehlt Ihnen, der Minderheit zu folgen und diese Vorlage abzulehnen. Herr Theiler hat soeben gesagt, sie unterstütze die berufliche Mobilität. Es ist aber so: Auch wenn Sie bei der alten, der absoluten Methode bleiben, steht diese der beruflichen Mobilität überhaupt nicht im Weg. Mit dieser Lösung lässt sich das Hauptziel der parlamentarischen Initiative jedenfalls ebenso gut erreichen, wie es gemäss Behauptung der Unterstützer der Vorlage bei ihrer Methode der Fall sei.

    Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage hat klar gezeigt: Die Kantone wollen die relative Methode nicht. Alle Kantone ausser dem Kanton Neuenburg sind für die absolute Methode. Dies entspricht auch der heute gängigen Praxis. Sie ist für die Verwaltungen viel weniger aufwendig, sie führt zu weniger Steuerausfällen, und sie ist auch für die Steuerpflichtigen viel weniger kompliziert. Im Übrigen entspricht die absolute Methode auch dem Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ausserdem ist es so, das wurde in der Kommission klar, dass die relative Methode für bestimmte Steuerpflichtige auch Nachteile haben kann. Der grosse Nachteil ist der, dass diese Steuerpflichtigen immer eine latente Steuerschuld haben. Wenn diese Personen ihr Objekt in einem wirtschaftlich ungünstigen Moment verkaufen wollen bzw. verkaufen müssen, kann es zu Härtefällen kommen. Das ersparen Sie ihnen, wenn Sie bei dem bleiben, was heute gilt, nämlich der absoluten Methode.

    Ich möchte Sie bitten, der sehr knapp unterlegenen Minderheit zu folgen und diese Vorlage endlich zu beerdigen. Im Ständerat hatte das Vorhaben überhaupt keine Chance, es wurde einstimmig abgelehnt. Ich bitte Sie, das hier jetzt auch zu tun. Es wäre ja dieser Rat, der diese unendliche Geschichte noch weiter fortsetzen würde, wenn er der Vorlage zustimmen würde. Im Ständerat hat sie wie gesagt überhaupt keine Chance.

  • Redetext
    Georges Theiler(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Zuerst eine Bemerkung zu unserer Arbeit in den Räten: Diese parlamentarische Initiative wurde am 18. Juni 2004 eingereicht. Wir können, ohne definitive Beschlüsse gefasst zu haben, bald ihr siebenjähriges Bestehen feiern. Dieser Umstand müsste uns eigentlich massiv zu denken geben. Sieben Jahre, um eine solche Frage zu regeln, das ist doch etwas lang; ich glaube, da stimmen Sie mir alle zu. Es würde dem Image des Parlamentes schaden, wenn dieses Beispiel Schule machen würde.

    Die berufliche und private Mobilität hat in den letzten zwanzig Jahren zugenommen, das ist keine Frage. Das Anliegen aus dem Jahre 2004 ist schon deshalb berechtigt, weil die Mobilität seit damals noch mehr zugenommen hat. Wir erwarten von jungen, vor allem aber auch von älteren Menschen, dass sie sich beruflich verändern, was sehr oft auch einen Wechsel des Wohnorts bedingt.

    Die heutige Besteuerung im Falle eines Wechsels des Wohnorts ist unfair, wenn man Wohneigentum besitzt. Es braucht deshalb eine Änderung. Die Angelegenheit geht auf ein Urteil des Bundesgerichtes aus dem Jahre 2004 zurück. Dass jemand bei einem Wechsel des Wohnorts weniger Wohnraum benötigt und deshalb eine kleinere Investition tätigt - nur dieses Problem wird mit der Vorlage gelöst -, kommt vor allem bei älteren Menschen vor, welche sich bei einer solchen Gelegenheit sagen, dass sie z. B. von einem Einfamilienhaus in eine Wohnung umziehen wollen. Eine Wohnung ist in der Regel günstiger. In solchen Fällen kommt die heutige, ungerechte Lösung zur Anwendung.

    Ich bitte Sie, der erhöhten Mobilität und den Bedürfnissen der älteren Menschen Rechnung zu tragen.

    Auf die Kompliziertheit der Methode will ich hier nicht eingehen, das ist nun wirklich sehr schwierig nachzuvollziehen. Aber es ist so oder so eine komplizierte Angelegenheit, und die Steuerbehörden müssen so oder so relativ viel Rechenarbeit leisten. Die Daten müssen allerdings logischerweise von den Betroffenen eingegeben werden. Die Methode "Hegetschweiler" ist also mit Bestimmtheit nicht wesentlich komplizierter.

    Die parlamentarische Initiative will also eine logische Forderung betreffend einen Umstand, welcher eigentlich im Gesetz noch nicht vernünftig geregelt ist, einlösen. Die relative Methode stellt eine Verbesserung für den Bürger dar. Und warum soll man eigentlich nicht eine Verbesserung für den Bürger erreichen, wenn das nötig und sinnvoll ist?

    Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die parlamentarische Initiative Hegetschweiler und empfiehlt Ihnen, bei Ihren Beschlüssen zu diesem Thema zu bleiben und an ihnen festzuhalten.

    [PAGE 51]

  • Redetext
    Caspar Baader(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, hier der Mehrheit zuzustimmen, das heisst Festhalten am früheren Beschluss des Nationalrates. Wir wollen diesen Systemwechsel. Warum?

    Wir wollen, dass die Mobilität, und zwar die wohneigentumsmässige Mobilität, d. h. der Umzug einer Familie von einem Kanton in einen anderen, mit dem Verkauf der eigenen Liegenschaft im alten Kanton und dem Erwerb einer neuen Liegenschaft im neuen Kanton erleichtert wird. Auf Stufe der Kantone soll in diesem Fall die Grundstückgewinnsteuer für den reinvestierten Teil aufgeschoben werden. Wir wollen die relative Methode, welche den Vorteil hat, dass beim Verkauf einer selbstbewohnten Liegenschaft nur der nichtreinvestierte Teil der Grundstückgewinnsteuer unterliegt, während auf dem reinvestierten Teil keine Grundstückgewinnsteuer zu bezahlen ist. Das bedeutet eine proportionale Aufteilung des zu besteuernden Gewinns. Eine solche bringt klare Vorteile, weil dann die Eigentümer, d. h. die Erwerber von Wohneigentum, mehr Eigenkapital zur Verfügung haben, weil sie diesen Anteil der Grundstückgewinnsteuern nicht abliefern müssen.

    Mir ist bewusst, dass diese relative Methode für die Steuerverwaltungen einen gewissen Mehraufwand bringt. Aber wissen Sie, es geht mir nicht um die Steuerverwaltungen. Mir geht es um die Hauseigentümer, die ihre Mobilität verbessern können sollen. Diese haben dadurch keinen Mehraufwand, es sind höchstens die Steuerverwaltungen, die kantonsübergreifend Informationen zu den Verkäufen von Liegenschaften und allfällig erfolgten Aufschüben austauschen müssen. Aber entscheidend sind für mich die Hauseigentümer, es geht mir um deren Mobilität.

    Darum bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

  • Redetext
    Hildegard Fässler-Osterwalder(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ich möchte Sie bitten, sich dem Ständerat anzuschliessen, und zwar aus drei Gründen:

    1. Der Titel der parlamentarischen Initiative ist irreführend. Verlangt wird ja die Förderung der beruflichen Mobilität. Diese ist aber gewährleistet, ob man jetzt hier die absolute oder die relative Methode anwendet. Warum? Um die berufliche Mobilität zu fördern oder zumindest nicht zu hemmen, hat der Gesetzgeber den Aufschub der Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer ausdrücklich im Gesetz verankert; das bleibt so. Dieser Aufschub ist also weiterhin gewährleistet, denn der Zweck dieser Regelung ist es, dem verfassungsmässigen Auftrag der Wohneigentumsförderung nachzukommen. Wenn man berufliche Mobilität verlangt, muss man schauen, dass jemand, der Wohneigentum hat, es verkauft und an einem anderen Ort wieder Wohneigentum kauft, eine gewisse Flexibilität hat. Genau deswegen gibt es diesen Aufschub, und zwar auch bei der absoluten Methode. Mit der parlamentarischen Initiative wird also vorgegeben, dass man etwas Neues schaffe, indem man die Methode ändere, und das stimmt nicht.

    2. Die relative Methode provoziert einen administrativen Mehraufwand. Hier drin wird laufend von Vereinfachung des Steuersystems gesprochen, aber genauso laufend machen wir das Gegenteil. Mit der relativen Methode muss laufend eingetragen werden, wer wann schon wie viele Steuern bezahlt hat und wie viel er bei einem weiteren Verkauf allenfalls nachbezahlen muss. Die relative Methode eignet sich also wirklich nicht zur Vereinfachung des Steuersystems, im Gegenteil.

    3. Diese Initiative bestraft jene, deren Unterstützung sie vorgibt. Es ist nämlich nicht so, dass man mit der relativen Methode tatsächlich einen Vorteil hat. Warum? Es ist eine Folge der relativen Methode, dass beim Verkauf der Ersatzliegenschaft der aufgeschobene Gewinn aus dem ersten Verkauf genau dann versteuert werden muss, wenn man keine weitere Ersatzbeschaffung vornimmt. Das ist auch dann der Fall, wenn beim Verkauf der Ersatzliegenschaft kein neuer Grundstückgewinn anfällt. Wenn man sein Grundstück endgültig verkauft, kann es also sein, dass man Steuern bezahlen muss, ohne dass man einen Gewinn erwirtschaftet hat. Das ist der Haken an dieser Methode. Jetzt so zu tun, als ob das für die Steuerzahlenden etwas Günstiges wäre, ist einfach irreführend.

    Es ist nicht einmal wirklich im Sinne der Wohneigentümer und -eigentümerinnen, es so zu regeln, weil es wirklich so sein kann, dass man dann zu einem Zeitpunkt, zu dem man gar keinen Gewinn gemacht hat, Steuern bezahlen muss. Es ist doch naheliegend, und unser Steuersystem funktioniert auch so, dass die Versteuerung dann stattfinden soll, wenn man etwas verdient, wenn man einen Gewinn macht. Das ist eigentlich das Natürlichste in unserem System.

    Ich möchte Sie bitten, der knappen Minderheit - in diesem Fall ist das Urteil mit 12 zu 11 Stimmen gefallen - zuzustimmen. Ich möchte daran erinnern, dass die Finanzdirektorenkonferenz zu diesem Systemwechsel bereits am 3. Oktober 2005 ganz klar Nein gesagt hat. Wenn Sie eine Rückfrage in den Kantonen gestartet haben, so werden Sie nur im Kanton Neuenburg gehört haben, dass man die relative Methode sinnvoller findet. Die anderen Kantone haben einhellig gesagt, man solle bei der absoluten Methode bleiben.

  • Redetext
    Dominique de Buman(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Il n'est jamais trop tard pour revenir à une certaine raison. En effet, si je m'exprime au nom de la très forte minorité de la commission - la décision de maintenir la position du conseil, soit d'entrer en matière, a en fait été prise par 12 voix contre 11 et 1 abstention -, c'est que cette position, qui apparaît ici quelque peu minoritaire, est en réalité l'option unanime - j'insiste sur ce terme - du Conseil des Etats. Ledit conseil a non seulement décidé à l'unanimité de ne pas entrer en matière, mais surtout il a pris sa décision de manière tacite, tellement le point de vue de sa commission était évident et a entraîné précisément cette adhésion.

    Pourquoi donc cette position du Conseil des Etats? Parce qu'il s'agit en réalité, rappelons-le très brièvement, de passer, en cas de réalisation des immeubles, selon la méthode de fiscalisation de ce transfert, d'une méthode absolue à une méthode relative. Dans la méthode absolue, seule la partie réinvestie peut bénéficier d'une imposition différée, le reste est soumis immédiatement à l'impôt. Par contre, dans la méthode relative, que notre conseil avait approuvée lors du premier examen du projet au mois de juin 2010, par 104 voix contre 58, la taxation de la totalité de l'argent obtenu lors de la vente d'un bien immobilier, y compris la partie du gain dont le propriétaire dispose librement, est reportée ultérieurement. Cela signifie qu'en cas de changement de méthode, il y a plusieurs chantiers, plusieurs dossiers fiscaux qui vont être ouverts dans différents cantons, avec ce que cela implique comme atteinte à la transparence et à la sécurité juridique.

    Ce n'est donc pas un hasard si la Conférence des directrices et directeurs cantonaux des finances, à l'unanimité moins la voix du représentant du canton de Neuchâtel, demande de s'en tenir à la méthode dite absolue, qui a d'ailleurs été en quelque sorte avalisée - mais ça, ce n'est certes pas un argument pour un parlement - en tant qu'indication par le Tribunal fédéral, lors d'un arrêt de 2004 déjà.

    Non seulement les cantons sont opposés à cette modification adoptée par notre conseil en première lecture, mais encore le Conseil fédéral lui-même propose d'en rester au droit en vigueur. Je cite brièvement son avis du 31 mars 2010: "Le Conseil fédéral est d'avis qu'un nouveau passage à la méthode relative est inconcevable et inapproprié." Il est rare que le gouvernement s'exprime aussi fermement. Le gouvernement estime que la méthode absolue en vigueur est pertinente et meilleure du point de vue constitutionnel, sans parler du système fiscal, car on sait qu'il y a des systèmes fiscaux pour la propriété privée et un système fiscal applicable au domaine commercial. Or, si l'on devait modifier la pratique actuelle et introduire la méthode relative, on ferait une différence entre le statut qui régit le parc immobilier privé et celui qui régit le parc immobilier de nature commerciale.

    C'est pour toutes ces raisons que le Conseil des Etats, répondant à notre conseil, a estimé qu'il n'était pas question d'introduire de nouveaux privilèges fiscaux, ni surtout de modifier le principe de sécurité juridique, sans parler de l'atteinte au principe de capacité économique contenu dans la Constitution fédérale. Celui qui s'exprime au Conseil des Etats au nom de la commission n'est autre que notre collègue Frick, et je crois que s'il y a un connaisseur de ces matières économiques, c'est bien lui.

    C'est donc en invoquant tous ces arguments que je vous demande de vous rallier au Conseil des Etats, de revenir à une certaine raison, même si dans un premier temps nous avons [PAGE 50] hésité au sujet du changement de méthode. La délégation du groupe PDC/PEV/PVL à la Commission de l'économie et des redevances de notre conseil s'est posé elle-même cette question dans un premier temps. Face aux faits, face au droit, face au terrain politique, notre position est acquise: nous nous rallions au Conseil des Etats.

  • Redetext
    Jean-François Rime(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Philipp Müller l'a dit, il s'agit là d'un relativement vieil objet puisqu'il date de 2004. Le but de l'initiative parlementaire Hegetschweiler est de faciliter la mobilité des gens qui doivent chercher du travail. Sur le fond, l'auteur de l'initiative et le Conseil fédéral veulent changer l'imposition du gain en capital lors de la réalisation d'un objet immobilier et du rachat d'un nouvel objet lors d'un déménagement. En langage technique, il s'agit d'appliquer la méthode relative, qui est proposée par l'auteur de l'initiative et par le projet que vous aviez adopté il y a quelques mois, plutôt que la méthode absolue, qui est soutenue par les cantons.

    Le 10 juin 2010, vous avez soutenu, par 104 voix contre 58, ce projet présenté par la Commission de l'économie et des redevances. Le 7 décembre de la même année, le Conseil des Etats a décidé de ne pas entrer en matière sur ce projet. En résumé, il refuse d'accorder un avantage fiscal momentané - parce qu'il s'agit effectivement d'un report d'impôt - à une personne qui acquiert un nouveau logement après la vente de son premier logement. Le 17 janvier 2011, la majorité de votre commission a décidé de maintenir la position qui avait été adoptée par ce conseil au mois de juin 2010 - la décision a été prise par 12 voix contre 11 et 1 abstention.

    Au nom de la majorité de la commission, je vous demande de maintenir votre position et de soutenir le projet que vous aviez déjà adopté en juin 2010.

  • Redetext
    Philipp Müller(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die Vorlage, über die wir jetzt beraten, hat einen sehr langen Leidensweg [PAGE 49] hinter sich. Am 18. Juni 2004 wurde sie vom damaligen Nationalrat Rolf Hegetschweiler eingereicht. Der Nationalrat gab der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler am 9. Mai 2006 und am 25. September 2007 Folge, der Ständerat schloss sich schliesslich am 4. Dezember 2007 an. Am 9. Februar 2009 nahm die WAK-NR den Vorentwurf mit 14 zu 5 Stimmen an und beschloss, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung wurde am 7. April 2009 eröffnet und dauerte bis zum 15. Juli 2009. Am 19. Januar 2010 beriet die WAK-NR den vorliegenden Entwurf und stimmte ihm mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Am 26. April 2010 befasste sich die WAK-NR nochmals mit der Vorlage, da der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben und Anträge gestellt hatte. Der Nationalrat stimmte der Vorlage am 10. Juni 2010 mit 105 zu 56 Stimmen deutlich zu, der Ständerat wiederum lehnte die Vorlage am 7. Dezember 2010 ab. In der Folge beugte sich Ihre WAK am 17. Januar 2011 nochmals über die Vorlage. So viel zur parlamentarischen Leidensgeschichte.

    Ich werde materiell nur noch in aller Kürze auf die Vorlage eingehen. Ihre Kommission unterstützt das Kernanliegen des Initianten nach wie vor, wir haben das ja bereits mehrfach und eingehend diskutiert: Bei der Ersatzbeschaffung für den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer soll gemäss der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler die relative Methode angewandt werden. Bei dieser Methode soll für den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei einer teilweisen Reinvestition des Veräusserungserlöses auf das Verhältnis zwischen dem Veräusserungserlös der alten Liegenschaft und dem Erwerbspreis für das Ersatzobjekt abgestellt werden. Im heutigen Recht gelten bei einer Ersatzbeschaffung nur für Erwerber einer Ersatzliegenschaft, die teurer als die Anlagekosten des bisherigen Wohneigentums ist, Steuererleichterungen.

    Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte verlangen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer mehr berufliche Mobilität. Muss in diesem Zusammenhang oft kurzfristig Wohneigentum veräussert werden, kann die Ersatzbeschaffung von Wohneigentum am neuen Ort als Folge der Besteuerung massiv erschwert oder gar verunmöglicht werden. Um die verlangte Mobilität in solchen Fällen nicht zu behindern und um dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung nachzukommen, hat der Gesetzgeber ausdrücklich den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bzw. die Befreiung von der Handänderungssteuer vorgesehen. Das wäre also so weit nichts Neues.

    Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 2. März 2004 den entsprechenden Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes vom 21. März 2003 in dieser Angelegenheit gestützt, was eine Abkehr von der vorherigen Praxis bedeutete. Das Urteil verstösst damit gegen den Grundgedanken der ursprünglichen Regelung. Damit der Grundgedanke der steuerprivilegierten Ersatzbeschaffung zum Tragen kommt, soll er im Gesetzestext unmissverständlich zum Ausdruck kommen.

    Die Kommission hat mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung Festhalten am ursprünglichen Beschluss des Nationalrates beschlossen. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.

  • Redetext
    Hansheiri Inderkum(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Bruno Frick(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 8 zu 2 Stimmen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Nachdem kein anderer Antrag gestellt wurde, beschränke ich mich auf eine Zusammenfassung der Kommissionsargumente zuhanden des Amtlichen Bulletins und vor allem des Nationalrates.

    Bisher galt beim Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum für den Steueraufschub die sogenannte absolute Methode. Soweit ein Grundstücksgewinn nicht wieder für den Erwerb eines selbstgenutzten Ersatzobjektes investiert wird, ist er zu versteuern. Das heisst, an einem einfachen Beispiel aufgezeigt: Ein Grundstück wurde für 600 000 Franken gekauft, und es wird nun für 700 000 Franken veräussert, woraus ein Gewinn von 100 000 Franken resultiert. Nun wird ein selbstbewohntes Ersatzobjekt im Betrag von wieder 700 000 Franken angeschafft. Damit wird der ganze Gewinn investiert, und die Steuer wird vollständig aufgeschoben. Werden aber nur 630 000 Franken investiert, verbleibt ein Gewinn von 70 000 Franken, und dieser ist sofort zu versteuern; diese 70 000 Franken werden ja nicht wieder investiert, sondern stehen als Gewinn dem früheren Eigentümer zur Verfügung.

    Nun will die Initiative die sogenannte relative Methode einführen. Das heisst: Wenn der Verkaufserlös nicht vollständig reinvestiert wird, ist die Besteuerung im Verhältnis von Verlaufserlös zu Wiederanschaffungspreis aufzuschieben. In unserem Beispiel wäre das so: Wenn wieder ein Grundstück für 630 000 Franken gekauft wird, wird nicht nur die Steuer für einen Gewinn von 30 000 Franken aufgeschoben, sondern für 90 Prozent des Gewinns, weil der Wiederanschaffungspreis von 630 000 Franken 90 Prozent des Verkaufspreises von 700 000 Franken ist. Sie sehen sofort: Der Betrag, für den ein Steueraufschub gewährt wird, wird mit der neuen, relativen Methode in aller Regel wesentlich höher als bei der absoluten Methode.

    Wenn Sie nun mein Beispiel nicht ganz verstanden haben, dann dürfen Sie beruhigt sein: Die Sache ist nämlich komplizierter als die bisherige Regelung. Man muss tatsächlich zweimal lesen, bis man das System ganz erfasst hat. Die Wirkung aber, die der Entwurf des Nationalrates erzielt, ist in den meisten Fällen ein höherer Aufschub und entsprechend in der Grosszahl der Fälle eine Schmälerung des Steuersubstrats. Das hat dazu geführt, dass sich alle Kantone, mit Ausnahme des Kantons Neuenburg, gegen die neue Regelung ausgesprochen haben. Bei den Parteien und insbesondere bei den Verbänden, beim Hauseigentümerverband, beim Gewerbeverband usw., ist die Situation anders; sie tendieren stark in Richtung der relativen Methode, die grössere Steueraufschübe gewährt. Für alle Kantone wäre es aber eine neue Praxis - eine Praxis, die sie auch als aufwendiger und komplizierter betrachten und die ihnen Steuersubstrat wegnimmt.

    Die Initiative segelt unter dem Titel "Förderung der beruflichen Mobilität". Ihre Kommission ist der Ansicht, die Mobilität werde heute nicht beeinträchtigt. Soweit nämlich ein Gewinn in selbstbewohntes Wohneigentum reinvestiert wird, wird die Steuer auch aufgeschoben. Die Mobilität wird dadurch nicht beeinträchtigt.

    In Abwägung aller Gründe hat sich Ihre Kommission mit grosser Mehrheit gegen das Eintreten ausgesprochen. Sie ist der Überzeugung, das alte System sei gerechter, weil damit der nichtwiederinvestierte Gewinn versteuert und nur für den wiederinvestierten Gewinn der Aufschub gewährt wird. Diese Lösung verdient nach unserer Auffassung den Vorzug gegenüber einem überhöhten Steueraufschub. Wir bitten Sie daher, die heutige Regelung beizubehalten.

  • Redetext
    Hansheiri Inderkum(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Bst. a - Let. a

    [VS]

    Erste Abstimmung - Premier vote

    [NAM]

    Für den Entwurf des Bundesrates ... 94 Stimmen

    Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen

  • Redetext
    Philipp Müller(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Herr Schmidt, Sie sind ja auch Exekutivmitglied. Wenn Sie bei einem Steuerdossier die Übersicht über Jahrzehnte haben, dann können Sie bei der alten Version bleiben. Ich befürchte, dass Sie diese Übersicht nicht haben.

  • Redetext
    Roberto Schmidt(neo – Die sozialliberale Mitte)
    Schweiz

    Herr Kollega Müller, eine Frage zu Buchstabe b: Ein Aargauer Ehepaar verkauft nach vierzig oder fünfzig Jahren seine grosse Villa und kauft im Tessin eine kleine Wohnung. Finden Sie es richtig, dass in einem solchen Fall eines Tages nur der Kanton Tessin von den aufgeschobenen Steuern profitiert, obwohl das Ehepaar während vierzig Jahren im Aargau die ganze Infrastruktur benutzte?

  • Redetext
    Philipp Müller(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Wir haben es hier ja mit verschiedenen Minderheiten zu tun. Bei Artikel 12 Absatz 3bis Buchstabe a gibt es einen Antrag des Bundesrates auf Streichung. Diesen Antrag hat die Kommission materiell nicht gross diskutiert, und er wurde mit 12 zu 6 Stimmen abgelehnt. Wir halten am Entwurf fest.

    Wichtig ist die Minderheit Fässler, die eine Neuformulierung von Artikel 12 Absatz 3bis Buchstabe a verlangt. Hier geht es um das Kernstück der ganzen Vorlage. Die Minderheit fordert die absolute Methode, womit die Revision, die wir jetzt beraten, praktisch obsolet wird.

    Die Kommission hat diesen Antrag denn auch abgelehnt, mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, und bittet Sie, dies ebenfalls zu tun.

    Dann haben wir noch einen Antrag des Bundesrates bei Artikel 12 Absatz 3bis Buchstabe b, einen Antrag auf eine neue Formulierung. Dieser Antrag wurde ohne weitere Diskussion mit 12 zu 6 Stimmen abgelehnt. Auch hier bittet Sie die Kommission, am Entwurf festzuhalten.

    Schliesslich haben wir bei Artikel 12 Absatz 3bis Buchstabe b die Minderheit Kiener Nellen, die eine Neuformulierung verlangt.

    In Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe e wird die Voraussetzung für einen Steueraufschub umschrieben: Die dauernd und ausschliesslich selbstgenutzte Liegenschaft wird verkauft und eine neue Liegenschaft wird, ebenfalls für die dauernde und ausschliessliche Selbstnutzung, gekauft. Es soll verhindert werden, dass jemand eine Liegenschaft, die er selbst genutzt hat, verkauft, eine neue kauft, dort ein oder zwei Jahre wohnt und dann diese Liegenschaft in eine Mietliegenschaft umwandelt. In diesem Sinne wäre das eben eine Steuerumgehung. Deshalb ist in Absatz 3bis Buchstabe b eine Frist von fünf Jahren festgelegt. Wenn jemand die neue Liegenschaft wirklich während fünf Jahren selbst genutzt hat, ist anzunehmen, dass dies dauernd und ausschliesslich der Fall sein wird.

    Die Kommissionsmehrheit unterstützt es auch, dass man sich hier vom Territorialitätsprinzip entfernt, indem nach fünf Jahren nur noch derjenige Kanton, in dem die Ersatzliegenschaft liegt, berechtigt ist, die aufgeschobene Steuer einzuziehen. Dahinter stehen vor allem Praktikabilitätsgründe. Wenn eine Liegenschaft nach Jahrzehnten verkauft wird, wird es schwierig, die Nachbesteuerung in [PAGE 924] demjenigen Kanton, in dem die ersetzte Liegenschaft lag, zu vollziehen.

    Die Kommission hat diesen Minderheitsantrag mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt und bittet Sie auch hier, bei der Mehrheit zu bleiben.

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