Philipp Müller
- Party
- FDP.Die Liberalen
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Aargau
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 5. September 1952
- Wikidata
- Q122842
- Source body
- CHE
- Source updated
- 14.11.2025
- Record updated
- 02.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizZivildienstgesetz und Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe. Änderung (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008Result: 134 Yes · 58 No · 2 Abst. · 6 Absent
- NeinSchweizResult: 125 Yes · 59 No · 1 Abst. · 15 Absent
- NeinSchweizResult: 82 Yes · 110 No · 1 Abst. · 7 Absent
- NeinSchweizBürgerrechtsgesetz. Änderung (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 102 Yes · 86 No · 1 Abst. · 11 Absent
- NeinSchweizVerschärfung der Schuldenbremse (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 86 Yes · 52 No · 3 Abst. · 59 Absent
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- RedetextTotalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020No. 17.071Schweiz
Nur kurz an Kollege Hösli als Einblick in meine tägliche Arbeit: Natürlich können auch weniger gut verdienende Leute, die ein Einfamilienhaus, eine Wohnung oder sonst irgendetwas haben, eine solche Massnahme ergreifen. Sie gehen zur Bank, und die Bank ist in der Regel sehr aufgeschlossen. Sie erkennt, dass eine energetische Sanierung eine massive Wertsteigerung des Gebäudes zur Folge hat, und entsprechend sind diese Massnahmen via Kredite oder Hypotheken, die heute ja absurd billig sind, zu finanzieren. Das musste einfach noch gesagt sein.
- RedetextTotalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020No. 17.071Schweiz
Zuerst möchte ich meine Interessenbindung offenlegen: Seit nunmehr 38 Jahren mache ich beruflich nichts anderes als Gebäudesanierungen, energetische Sanierungen, Gebäudehüllen, Wärmesysteme usw., daneben natürlich auch Neubauten - wenn es nicht gerade Mietwohnungen sind, die zu Zehntausenden leer stehen.
Ich habe hier vor mir ein Schreiben eines Baudirektors, der die Position der Energiedirektoren natürlich unterstützt. Er schreibt, dass energetische Sanierungen nicht mehr gemacht würden, sondern dass der Wärmeerzeuger ersetzt würde, wenn der CO2-Grenzwert bereits ab 2023 gälte. Die Hauseigentümer würden ihr Geld in den Ersatz der Wärmeerzeuger investieren müssen statt in energetische Sanierungen. Danach würden beispielsweise mit Luft-Luft-Wärmepumpen - richtig wäre: mit Luft-Wasser-Wärmepumpen - schlecht isolierte Gebäude beheizt. Dies mache ihnen auch im Hinblick auf den Stromverbrauch im Winter grosse Sorgen.
Mit Verlaub, das ist eine sehr theoretische Sicht der Dinge, und ich möchte meine Argumente aus der Praxis dagegenhalten. Wenn ich also eine Heizung - einen Wärmeerzeuger - ersetzen muss und vor der Wahl stehe, welche Variante ich bevorzuge, ist nicht das Stichdatum 2023 wichtig. Kollege Luginbühl hat notabene ganz am Rande erwähnt, was [PAGE 855] wichtig ist. Es ist nicht so, dass 2023 alle Ölheizungen rauszuschmeissen oder Massnahmen zu ergreifen sind. Wenn ich eine Heizung bis 2030 betreibe und sie dann ersetze, so gelten dann - und erst dann - die Vorschriften gemäss diesem neuen Gesetz.
Sie haben gemerkt, ich spreche hier für die Mehrheit. Ich unterstütze die Kommissionsmehrheit. Was bedeutet ihr Antrag in der Praxis? Wir haben jetzt sehr viel Theorie gehört, und ich unterstelle den Energiedirektoren, dass sie auch sehr viel Theorie gewälzt haben. Ich will das nicht unter den Tisch wischen; ich will das natürlich auch würdigen. Aber die Praxis besagt etwas anderes: Wer kommt heute noch auf die Idee, eine Ölheizung mit einer Ölheizung zu ersetzen? Wer ist noch so dumm?! Muss ich deutlicher fragen? Wer macht so etwas? Die Alternative, wie sie hier, in diesem Schreiben des Baudirektors, aufgezeigt wird, ist: Er ersetzt die Ölheizung durch eine Wärmepumpenheizung, aber saniert die Gebäudehülle nicht: keine neuen Fenster, keine neue Fassadenisolation. Ja, wer ist denn so blöd, das zu tun? Damit heizt er ja mit Strom; es ist praktisch eine Direktheizung via Strom. Dann wird er eine Stromrechnung erhalten, die ihm sämtliche Mieter vertreibt oder ihn selber in den Ruin treibt, wenn er im selbstgenutzten Wohneigentum wohnt. - Das ist nicht die Realität!
Die Realität ist, dass mit der Gebäudehülle, vorab mit den Fenstern - wir haben heute Fenster mit einem K-Wert von 0,6 Watt pro Quadratmeter Kelvin -, etwa ein ums Vierfache besserer Wert als noch vor fünfzehn, zwanzig Jahren erreicht wird. Das ist aus der Realität gesprochen. Ich mache das täglich. Also, wer macht so etwas, wie es hier als Einwand gegen die Mehrheit geschrieben steht? Das macht niemand, meine Berufskollegen nicht und auch die Privaten nicht, die beraten werden. Und wenn sie sich nicht beraten lassen und einfach etwas drauflosbasteln, ja gut, für diese Leute können wir kein Gesetz machen, dann müssen sie halt an der Stromrechnung leiden.
Im Übrigen können die Kantone Vorschriften machen. Wenn ich eine Wärmepumpenheizung einbaue, muss ich ja ein Baugesuch einreichen. Zumindest bei der Luft-Wasser-Heizung ist das so, und bei der Erdsondenheizung sowieso. Dann kann der Kanton via Muken oder via Baubewilligung schreiben: Ich will, dass in diesem Bau ein Aussenmauer-Gesamtisolationswert von 0,2 oder 0,3 oder 0,6 Watt pro Quadratmeter Kelvin eingehalten werden muss. Das kann der Kanton machen, und er wird es machen. Wenn er schlau ist, macht er das mit den Muken, ganz einfach.
Und noch etwas: Warum schmeisse ich alle Ölheizungen raus? Ich gewinne Platz. Ich habe einen Öltank weniger. Ich gewinne ein Zimmer. In vielen alten Häusern hat er Zimmergrösse oder Bastelraumgrösse oder irgendetwas.
Und wenn Sie den Kantonen einfach glauben, dass diese die Muken, wie ich höre, sehr schnell vorantreiben, dann muss ich Ihnen etwas sagen: Ich habe meine Erfahrungen gemacht mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, der BPUK. 2008, vor elf Jahren, habe ich im Nationalrat einen Vorstoss gemacht; er kam in beiden Räten durch. Man hat im November 2010 ein Konkordat gemacht: Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe. Es haben noch nicht 26 Kantone unterzeichnet, sondern bis jetzt 15 Kantone. So sehr pressiert es also auch hier nicht, obwohl es um eine im Vergleich zum CO2-Gesetz harmlose Sache geht, nämlich um eine formelle, nicht materielle Harmonisierung von ganz einfachen Begriffen. Nicht einmal das hat nach neun Jahren die Zustimmung aller Kantone gefunden.
Ich bin auch der Meinung, dass der Antrag Graber Konrad die Bedenken der Kantone aufnimmt und in diesem Sinne zu unterstützen ist.
Eines möchte ich zum Schluss noch bemerken. Lassen Sie mich das Feld thematisch noch etwas öffnen. Die WAK-SR hat ja betreffend Eigenmietwert irgendeinen Vorschlag gemacht, den ich noch nicht genau angeschaut habe. Aber ich möchte doch festhalten, und so weit hat mich Banknachbar Noser aufgeklärt: Wenn Sie die Abzugsfähigkeit für energetische Massnahmen aufheben, dann schiessen Sie sich ins Knie. Dann schiessen Sie sich ins Knie! Wenn die Kantone das können, Frau Kollegin Häberli, umso besser. Ich möchte als Grundsatz festhalten: Wir müssen dafür sorgen, dass die Abzugsfähigkeit bei selbstgenutztem Wohneigentum weiterhin gewährleistet ist, sonst wird weniger oder gar nicht mehr saniert, insbesondere energetisch.
Ich hoffe jetzt, dass ich Sie nicht gelangweilt und Ihnen Einblick in den Alltag eines energetischen Bausanierers gegeben habe. Vielen Dank.
- RedetextSchweiz
Am 2. November 2018 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates den Beschluss gefasst, einen Erlassentwurf auszuarbeiten. In der eingereichten parlamentarischen Initiative wird das Folgende verlangt: "Es werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit Mitglieder des Bundesrates nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt keine bezahlten Mandate in Unternehmen annehmen dürfen, die einen engen Bezug zu den Bereichen des Departementes des ausscheidenden Bundesratsmitglieds haben oder die wichtige Aufträge des Bundes oder von bundesnahen Betrieben enthalten. Die Wartefrist für die Übernahme solcher Mandate ist auf eine vernünftige Zeit zu beschränken."
Ihre Staatspolitische Kommission hat diese Initiative am 12.[NB]Februar 2019 ein erstes Mal beraten und mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Darauf hat die SPK-NR am 11. April 2019 mit 11 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung an ihrem ursprünglichen Entscheid festgehalten und die Initiative dem Nationalrat als Initiative der SPK zur Vorprüfung unterbreitet. Der Nationalrat hat der parlamentarischen Initiative am 3. Juni 2019 mit 109 zu 58 Stimmen Folge gegeben. Darauf hat Ihre Kommission, also die SPK-SR, die parlamentarische Initiative am 4. Juli 2019 ein zweites Mal beraten und wiederum abgelehnt, dieses Mal im Verhältnis von 8 zu 2 Stimmen. So weit also zur Chronologie der Initiative bzw. zu deren bisherigem Verlauf. Lehnen Sie diese parlamentarische Initiative nun ebenfalls ab, ist diese endgültig erledigt.
Nun zu den Argumenten Ihrer Kommission, die Ihnen eine Ablehnung empfiehlt. Festzuhalten ist vorab, dass sich der Ständerat bereits vor fünf Jahren deutlich gegen eine Vorlage aus dem Nationalrat ausgesprochen hat, die eine Karenzfrist bei Mandaten und Funktionen für ehemalige Bundesräte und Bundesrätinnen einführen wollte. Wir können legiferieren, wie wir wollen - es wird immer eine Lücke geben. Die Formulierung "auf eine vernünftige Zeit zu beschränken" öffnet Tür und Tor für weitere Diskussionen und Interpretationen. Was ist "eine vernünftige Zeit"? Das weiss zurzeit niemand. Zudem sollten wir auch ein Interesse daran haben, dass sich noch junge Bundesräte und Bundesrätinnen wieder im Berufsleben etablieren und so die Staatskasse entlasten könnten.
Die Kommission will es zudem nach wie vor dem Verantwortungsbewusstsein der ehemaligen Mitglieder des Bundesrates überlassen, wann sie nach Ausscheiden aus dem Amt welche Mandate übernehmen wollen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf das Aide-Mémoire für Mitglieder des Bundesrates - sozusagen eine Betriebsanleitung -, welches auch Hinweise bezüglich Annahme von Mandaten nach Ausscheiden aus dem Amt enthält. Es ist kaum möglich, eine generell-abstrakte Regelung zu formulieren, die allen [PAGE 723] möglichen Einzelfällen gerecht werden könnte. Weiter stellt sich die Frage, warum Wirtschaft und Gesellschaft von den grossen Erfahrungen der ehemaligen Mitglieder des Bundesrates nicht profitieren sollen.
In diesem Sinne ersucht Sie die Staatspolitische Kommission des Ständerates, der vorliegenden parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
- RedetextSchweiz
Sie wissen, dass der Nationalrat gestern den Beschluss des Ständerates vom Juni dieses Jahres bestätigt hat. Damit, könnte man meinen, ist die Fuhre geführt oder das Geschäft so weit erledigt und entsprechend auf der Schiene.
Travail Suisse, die das Ganze mit der Volksinitiative initiiert hat, hat offensichtlich auch gemerkt, dass ein Vaterschaftsurlaub überholt ist, mittlerweile nicht mehr den liberalen Grundsätzen entspricht und insbesondere dem Mehrheitswillen des Parlamentes, allenfalls auch der Bevölkerung, nicht mehr Rechnung trägt, und überlegt sich einen Rückzug.
Nur habe ich heute auch mehrfach lesen können, dass die Diskussion zu dieser Thematik eigentlich erst begonnen hat.[NB]Man hat festgestellt, dass es nicht um einen Mutterschafts-, Vaterschafts- oder was auch immer für einen Urlaub gehen kann, sondern dass für die Zukunft ein Elternurlaub ein Thema sein muss. In diesem Sinne ist die vorliegende Motion durch den Entscheid des Nationalrates von gestern quasi überflüssig geworden. Aber sie steht für eine neue Diskussion, die im Sinne dessen, was ich gesagt habe, erst jetzt beginnen wird. Darum werden wir nicht herumkommen. Sie haben auch gelesen, dass verschiedene Parteien, Organisationen usw., vielleicht auch zusammen, eine entsprechende Volksinitiative planen und allenfalls auch lancieren werden, die weit, weit über das hinausgeht, was gestern vom Zweitrat, dem Nationalrat, beschlossen worden ist.
Ich erlaube mir, kurz noch inhaltlich etwas zu dieser vorliegenden Motion für einen modernen und flexiblen Elternurlaub zu sagen - ich betone: modern. Das kann man wohl vom reinen Vaterschaftsurlaub nicht sagen. Diese Motion fordert die Einführung eines 16-wöchigen Elternurlaubs. Festzuhalten ist, dass internationales Recht nicht tangiert wird, wie aus dem Motionstext ersichtlich ist. Es ist den Eltern überlassen, ob sie sich freiwillig arrangieren, beispielsweise den Urlaub von 16 Wochen teilen - 8 und 8 Wochen oder 10 und 6 Wochen oder wie auch immer. Das können die Eltern selber bestimmen. Sollten sie sich nicht einig werden - auch das soll es ja noch geben, dass die Eltern kurz nach der Geburt eines Kindes in solchen Dingen nicht mehr so einig sind -, dann ist selbstverständlich das Arbeitsrecht und auch die internationale Konvention zu beachten. Das heisst - und das steht im Motionstext ausdrücklich -, die 14 Wochen Mutterschaftsurlaub sind gesetzt, wie es bis anhin war.
Ich verzichte auf weitere inhaltliche Ausführungen, um Sie nicht zu langweilen, weil wir im Juni in dieser Sache ja sehr intensiv und eingehend diskutiert haben, weil Sie wahrscheinlich auch schon gelesen haben, was in den Zeitungen darüber geschrieben worden ist, und weil Sie vielleicht gestern die Debatte im Nationalrat verfolgt haben.
In diesem Sinn bitte ich Sie um Unterstützung dieser Motion, um den Startschuss für eine moderne Lösung der ganzen Thematik zu geben.
- RedetextStopp der Administrativhaft für Kinder!No. 18.321Schweiz
Mit der Standesinitiative fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf, das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration dahingehend zu ändern, dass die Administrativhaft für Minderjährige in der Schweiz verboten wird. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat diese Initiative am 29. April 2019 beraten und empfiehlt mit 7 zu 5 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Damit spricht sich die SPK dagegen aus, die Administrativhaft für minderjährige Migrantinnen und Migranten gänzlich zu verbieten. Die Kantone sollen aber angehalten werden, die Administrativhaft nur als letztes Mittel und stets verhältnismässig anzuwenden.
Zu bemerken ist vorab, dass der Titel dieser Standesinitiative verfänglich ist, denn es geht nicht um Kinder, sondern um Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren; dies, weil das Bundesrecht schon heute die Administrativhaft für Menschen unter 15 Jahren untersagt. Es gab einzelne Kantone, die Minderjährige unter 15 Jahren kurzfristig zusammen mit ihren Eltern in Administrativhaft nahmen. Vor dem Hintergrund des Kindeswohls wurde die Trennung von Eltern und Kindern in diesen Fällen als nicht vertretbar erachtet. Die Unterbringung erfolgte in diesen Fällen allerdings nur für eine kurze Dauer, meist während der Nacht vor der Rückführung. Zudem fand der Aufenthalt in besonderen Räumlichkeiten statt, meist in entsprechend ausgestalteten Familienzellen.
Dennoch ist auch der Bundesrat zur Auffassung gelangt, dass für eine solche Unterbringung von Minderjährigen unter 15 Jahren in Haftanstalten keine Gesetzesgrundlage besteht, wie ich eingangs erwähnt habe. Das Staatssekretariat für Migration hat deshalb die Kantone angewiesen, dass fortan keine minderjährigen Personen unter 15 Jahren mehr in Haftanstalten untergebracht werden sollen.
Zurzeit ist eine Arbeitsgruppe des Bundes - auch aufgrund eines Berichtes der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 16. Juni 2018 - an der Erarbeitung von sogenannten Best Practices, welche alternative Möglichkeiten zur Administrativhaft hervorheben wollen. Solche alternativen Möglichkeiten sind bereits heute im geltenden Ausländerrecht vorgesehen. Dies alles trifft aber nicht auf Personen von 15 bis 18 Jahren zu. In solchen Fällen ist die [PAGE 615] Gesetzesgrundlage ganz klar und deutlich vorhanden. Auch ist für diese Minderjährigen nur eine verkürzte Administrativhaft zulässig. Ob im Fall einer Wegweisung von 15- bis 18-jährigen Migrantinnen und Migranten auch eine Administrativhaft vorgesehen werden soll oder nicht, entscheiden allein die Kantone. Weil jede Administrativhaft regelmässig richterlich überprüft werden muss, wenden die Kantone dieses Instrument bei Minderjährigen von 15 bis 18 Jahren aber nur zurückhaltend an.
Aus all diesen Gründen sieht die Kommission keinen Grund, hier gesetzgeberisch tätig zu werden und in die Kompetenz der Kantone einzugreifen. Ich erlaube mir weiter den Hinweis, dass der Nationalrat in der vergangenen Frühjahrssession einer parlamentarischen Initiative mit derselben Forderung mit 118 zu 53 Stimmen keine Folge gegeben hat.
Im Namen der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen daher, der vorliegenden Standesinitiative Genf ebenfalls keine Folge zu geben.
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