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Zollgesetz

(03.078)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz15.12.2003
Speeches(238)
Sorted by Speech date, Descending
238 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes .... 181 Stimmen

    (Einstimmigkeit)

  • Redetext
    Thérèse Meyer-Kaelin(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Bruno Frick(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Susanne Leutenegger Oberholzer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Um es nochmals klar zu machen: Hier geht es um die Übergangsfristen im Bereich des passiven Veredelungsverkehrs, der darin besteht, dass die Ware zur Verarbeitung ausgeführt wird und nachher wieder in die Schweiz kommt. Es geht um die Zollbefreiung bzw. Zollermässigung.

    Damit Ihnen klar ist, wo wir uns befinden, gestatte ich mir hier noch ganz kurz eine Rückblende zu Artikel 13 Absatz 2bis: Sie haben bei unserer ersten Beratung festgehalten, dass bei Landwirtschaftsprodukten für die erste Stufe der Verarbeitungsindustrie eine Schutznorm verankert werden soll - eben mit diesem Absatz 2bis. Mit dieser Schutznorm wird der passive Veredelungsverkehr grundsätzlich infrage gestellt, d. h., Sie haben damit die bisherige restriktive Praxis auch für die Zukunft zementiert. Der Ständerat hat das gestrichen. Mit der WAK sind Sie diesem Streichungsantrag stillschweigend gefolgt. Der Ständerat hat nun, weil er diese Schutznorm gestrichen hat, die Übergangsfrist zum Schutz der Verarbeitungsindustrie verankert und hat dazu eine Frist bis zum Jahr 2011 vorgesehen. Ab dann soll der passive Veredelungsverkehr die Regel sein, auch im Bereich der verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte.

    Diese Übergangsfrist dient der Industrie zur Vornahme der nötigen Strukturbereinigungen, z. B. auch in Form von Betriebszusammenschlüssen oder Stilllegungen. Ich möchte daran erinnern, dass wir in der Schweiz noch rund 1300 Mühlen haben.

    Ich glaube aber, es ist ganz wichtig festzuhalten, um welche wirtschaftlichen Interessen es hier geht. Es geht nicht einfach um Interessen der Wirtschaft, sondern es geht hier eindeutig um den Schutz der Verarbeitungsindustrie der ersten Stufe.

    Die Kommission ist dem Ständerat bezüglich der Übergangsfrist bis 2011 mit 11 zu 7 Stimmen gefolgt. Die Minderheit möchte nun die Übergangsfrist ganz beiseite lassen und erwartet davon auch, dass die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz sofort vom passiven Veredelungsverkehr profitieren können. Ich denke, sie geht davon aus, dass die Preise dadurch sinken.

    Herr Ineichen hat nun einen Kompromissantrag mit einer Übergangsfrist bis 2008 vorgelegt. Diese Frist war bereits Gegenstand der Beratungen im Ständerat, wurde aber abgelehnt. In der WAK haben wir die Frist bis 2008 nicht diskutiert. Ich kann Ihnen deshalb dazu keine Empfehlung aus der Sicht der Kommission abgeben.

    Ich bitte Sie einfach im Sinne der Kommission, der Mehrheit zu folgen.

  • Redetext
    Jean-François Rime(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    L'argumentation a déjà été développée dans le détail par les intervenants précédents, Madame Meier-Schatz, Monsieur Walter et Monsieur le conseiller fédéral Merz. Permettez-moi quand même de relever que nous avons suivi sur toute la ligne la loi mise en place par le Conseil des Etats et sa logique libérale. Je crois que nous devons aussi, au cas où nous apporterions une petite restriction limitée dans le temps, suivre cette logique. Il s'agit en définitive de l'industrie alimentaire et de postes de travail en Suisse. Nous devons accepter cette petite limitation dans le temps.

    Concernant la proposition Ineichen, je constate qu'on est déjà bientôt à la mi-2005. Il est donc inutile de limiter la durée de cette restriction à 2008. Les mois passent très vite! Je vous propose de suivre le rythme de la politique agricole en acceptant l'échéance de 2011.

    La commission, par 11 voix contre 7, a soutenu cette proposition.

  • Redetext
    Hans-Rudolf Merz(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Übergangsfristen sind immer mit gewissen Gefahren verbunden, weil man nicht weiss, was in dieser Zeit noch alles geschehen kann. Auch hier gilt es zu berücksichtigen, was um dieses Zollgesetz herum in Übergangszeiten passieren kann. Es gibt im Wesentlichen drei Kreise von Subjekten dieses Gesetzes: einmal die Landwirtschaft in diesem Bereich, dann die Nahrungsmittelindustrie bzw. die Wirtschaft und drittens die Konsumentinnen und Konsumenten.

    Nun war es die Absicht der Kommission und des Bundesrates, hier Übergangsfristen zugunsten der Wirtschaft zu schaffen, im Wissen, dass gewisse Anpassungen vorzunehmen und gewisse Massnahmen zu treffen sind, teilweise sogar verbunden mit Investitionen. Deshalb war einmal klar, dass eine Übergangsfrist angezeigt ist. Die Gefahr, dass sie missbraucht wird, ist nicht gross.

    Ein zweites Element ist die Landwirtschaft. Auch für die Landwirtschaft geht es darum, dass sie eine gewisse Planbarkeit bekommt. Unser damaliger Antrag in der Kommission bestand eigentlich darin, zu sagen: Machen wir doch die Übergangsfrist in Übereinstimmung mit einem Abschnitt der Agrarpolitik. Da bieten sich zwei Möglichkeiten an: der Antrag Ineichen auf eine Übergangsfrist bis Ende 2008 und der Antrag der Mehrheit der Kommission auf eine Übergangsfrist bis Ende 2011. Beides sind Abschnitte im Verfolg der Agrarpolitik. Der Bundesrat kann mit beidem leben.

    Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

  • Redetext
    Hansjörg Walter(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Die SVP-Fraktion tritt hier für die Mehrheit ein. Es handelt sich bei der Befristung bis 2011 bereits um einen Kompromiss zwischen der Version des Nationalrates und jener des Ständerates. Es geht hier um einen gewissen Schutz für die Zeit der Anpassung - nicht der Landwirtschaft, sondern der Nahrungsmittelindustrie. Wenn wir uns schon für eine Übergangsbestimmung entscheiden, dann bin ich der Auffassung, dass diese bis 2011 dauern sollte, damit es eine echte Übergangsbestimmung ist. Wir schreiben jetzt das Jahr 2005, mit dem Antrag Ineichen würde die Frist noch zwei Jahre dauern. Ich meine, diese Frist sei zu kurz. Wenn wir uns für eine Übergangsfrist entscheiden, dann für 2011; sonst können wir es auch bleiben lassen.

    Die SVP-Fraktion tritt hier aber für die Frist bis 2011 ein; das ist gewissermassen auch noch kongruent mit der "Agrarpolitik 2011".

  • Redetext
    Lucrezia Meier-Schatz(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Auch hier halten wir fest und halten Wort, obschon wir in der vorherigen Abstimmung unterlegen sind. Wir entschieden uns damals bei Artikel 13 Absatz 3 für diese Lex specialis. Nun hat der Ständerat diesen Artikel 13 Absatz 3 gestrichen und ihn in die Übergangsbestimmungen integriert, damit die Wirkung dieser Ausnahmeregelung für den passiven Veredelungsverkehr zeitlich limitiert ist. Herr Ineichen will ihn jetzt noch enger fassen, mit einer zeitlichen Limitierung auf das Jahr 2008, also auf das Ende der "Agrarpolitik 2007". Ziel dieser Limitierung ist, dass dies der Nahrungsmittelindustrie ermöglicht, sich den neuen, liberaleren Gegebenheiten anzupassen.

    Die befürchteten künstlichen Wettbewerbsverzerrungen, die durch den passiven Veredelungsverkehr entstehen könnten, können so verhindert werden. Eine solche Wettbewerbsverzerrung könnte z. B. dann entstehen, wenn ein Nahrungsmittelproduzent, der nicht in die Produktionsanlagen investiert hat, bei Überschusssituationen inländische Agrarstoffe zu tiefen Preisen aufkauft, um sie im Ausland verarbeiten zu lassen und nach dem Reimport zu günstigen Preisen zu verkaufen. Eine wirtschaftliche Interessenabwägung drängt sich in einer solchen Situation ganz klar auf.

    Daher und auch in Anlehnung an Artikel 148 des EU-Zollkodexes unterstützen wir weiterhin die Mehrheit der Kommission und somit die Verankerung der Schutzklausel für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse und die landwirtschaftlichen Grundstoffe in der Übergangsbestimmung. Wir lehnen aber den enger gefassten Antrag Ineichen ab.

    [PAGE 207]

  • Redetext
    Otto Ineichen(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die Mehrheit der WAK will im Interesse der verarbeitenden Industrie eine kontrollierte Liberalisierung. Sie schlägt eine sehr grosszügige Übergangsfrist bis 2011 vor. Die Minderheit der WAK will im Interesse der Konsumenten zu Recht die kartellähnlichen Strukturen aufbrechen, mit dem Ziel künftig tieferer Preise.

    Ich schlage Ihnen einen Kompromiss vor, nämlich die Frist auf Ende 2008 anzusetzen. Weshalb? Unsere Industrie darf nicht schutzlos dem EU-Markt ausgeliefert werden. Der Differenzzoll nach Artikel 13 Absatz 2 bleibt bestehen. Der Bundesrat kann jederzeit für die im Ausland erzeugte Wertschöpfung einen reduzierten Zoll einführen. Damit ist auch eine reduzierte Übergangsfrist bis 2008 für die verarbeitende Industrie zumutbar. Damit wird aber auch den Interessen der Konsumenten - sprich marktgerechte Preise - Rechnung getragen.

    Ich bitte Sie deshalb, diesem Kompromissantrag im Interesse des Werk- und Arbeitsplatzes Schweiz, aber auch im Interesse der Konsumenten zuzustimmen.

  • Redetext
    Margret Kiener Nellen(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Im Namen der Minderheit der WAK beantrage ich Ihnen, diese vom Ständerat neu als Übergangsbestimmung eingefügte Bestimmung, an der die Mehrheit festhalten will, aus folgenden Gründen zu streichen:

    1. Artikel 132 Absatz 7 ist zu streichen, weil wir ein Zollgesetz wollen, das auch den passiven Veredelungsverkehr vereinfacht statt kompliziert.

    2. Diese Bestimmung ist zu streichen, damit kein Sonderheimatschutz - auch kein befristeter - für eine einzelne Branche entsteht, nämlich für die Verarbeitungsindustrie von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Grundstoffen. Die Anknüpfung an den vierjährigen Zyklus der Agrarpolitik ist nämlich alles andere als zwingend. Worum geht es? Es geht um landwirtschaftliche Waren, die in der Schweiz hergestellt und vorübergehend zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung ins Ausland ausgeführt und dann in die Schweiz reimportiert werden. Lesen Sie Artikel 13 Absatz 1 in Ihrer Fahne: Zollermässigung oder -befreiung gibt es nach Artikel 13 Absatz 1 auch für solche Rückimporte, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Das gilt auch für die landwirtschaftlichen Produkte, und das genügt.

    3. Der neue Absatz ist zu streichen, weil er den problematischen, unbestimmten Rechtsbegriff der "Nichtbeeinträchtigung der wesentlichen Interessen der Wirtschaft im Inland" neu ins Gesetz einführen will. Mit diesem Drohfinger soll die einheimische verarbeitende Industrie geschützt werden, doch damit wird ihr ein Bärendienst erwiesen.

    Die Minderheit will diese Zollbestimmung streichen. Sie will damit zwei Ziele erreichen:

    1. Sie will die Hochpreisinsel Schweiz abbauen, statt durch Zollschutz in diesem Bereich die teilweise massiv überhöhten Verarbeitungskosten hochzuhalten. Das ist im Interesse unserer Konsumentinnen und Konsumenten.

    2. Die Minderheit will die verarbeitende inländische Industrie international fit, international wettbewerbsfähig machen, damit idealerweise die Veredelung als Arbeits- und Mehrwertschöpfungsprozess möglichst in der Schweiz stattfindet. Das ist im Interesse des Produktionsstandortes Schweiz, im Interesse der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Mit zollunterstützter Abschottung - wenn auch befristet, wie das der Ständerat jetzt vorschlägt - ist diesem Ziel nicht gedient, wird diesem Ziel ein Bärendienst erwiesen.

    Ich bitte Sie aus diesen Gründen, diese Übergangsbestimmung - sie ist ein Schönheitsfehler in einem ansonsten liberalisierten Gesetz - aus diesem Gesetz zu streichen.

    Ich bitte Sie, in dieser standortpolitisch wichtigen Frage der Minderheit der Kommission zuzustimmen.

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Der Antrag der Minderheit ist zurückgezogen worden.

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    Für den Antrag der Mehrheit .... 79 Stimmen

    Für den Antrag Darbellay .... 73 Stimmen

    [VS]

    Art. 13 Abs. 2bis; 43 Abs. 2, 2bis; 59 Abs. 4; 60 Abs. 4; 91 Abs. 2

    Antrag der Kommission

    Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

    [VS]

    Art. 13 al. 2bis; 43 al. 2, 2bis; 59 al. 4; 60 al. 4; 91 al. 2

    Proposition de la commission

    Adhérer à la décision du Conseil des Etats

    [VS]

    Angenommen - Adopté

    [VS]

    Art. 132 Abs. 7

    Antrag der Mehrheit

    Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

    [VS]

    Antrag der Minderheit

    (Kiener Nellen, Daguet, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Leutenegger Oberholzer, Müller Geri, Rennwald)

    Streichen

    [VS]

    Antrag Ineichen

    .... gewährt die Zollverwaltung bis Ende 2008 Zollermässigung ....

    [VS]

    Art. 132 al. 7

    Proposition de la majorité

    Adhérer à la décision du Conseil des Etats

    [VS]

    Proposition de la minorité

    (Kiener Nellen, Daguet, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Leutenegger Oberholzer, Müller Geri, Rennwald)

    Biffer

    [VS]

    Proposition Ineichen

    .... jusqu'à la fin de 2008 la réduction ou ....

  • Redetext
    Hans-Rudolf Merz(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Herr Walter, Sie hatten ja in Ihrem Minderheitsantrag Einschränkungen zum Äquivalenzprinzip festgelegt, Sie hätten daran festhalten sollen.

    Jetzt zur Frage bezüglich des Äquivalenzprinzips - Filet, Wurst -: Ja, ich weiss, was der Unterschied ist, aber Sie müssen mir sagen, wie man bei einem Importprodukt, zum Beispiel bei einer Wurst, feststellen kann, ob es Filet drin hat. Die Rückverfolgbarkeit ist das Problem.

  • Redetext
    Hansjörg Walter(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Herr Bundesrat Merz, wissen Sie, dass nach dem Äquivalenzprinzip ein Filet und eine Wurst dasselbe sind? Und wissen Sie, dass nach dem Identitätsprinzip ein Filet ein Filet ist und eine Wurst eine Wurst? Wir haben uns jetzt für das Äquivalenzprinzip entschieden. Deshalb ist es möglich, dass nicht dieselbe Ware wieder ausgeführt werden kann, sondern dass die Ware auf einem anderen Weg in gleichen Mengen wieder ausgeführt werden kann. Damit betrifft dieser Absatz rein schweizerisches Recht, nämlich Konsumentenschutz, Deklaration und Rückverfolgbarkeit.

    [PAGE 206]

  • Redetext
    Susanne Leutenegger Oberholzer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Gestatten Sie mir, vorweg noch einmal kurz die Schutznormen der zwei Artikel in Bezug auf den Veredelungsverkehr zu erläutern. Das scheint mir notwendig zu sein, nachdem ich Herrn Schneider zugehört habe. Bei Artikel 12 geht es um den aktiven Veredelungsverkehr, d. h., die Waren kommen in die Schweiz, werden hier verarbeitet und werden wieder ausgeführt. Der kritische Punkt ist hier der Schutz der Landwirtschaft. Bei Artikel 13 geht es um den passiven Veredelungsverkehr, d. h., die Produkte gehen ins Ausland, werden dort verarbeitet und kommen wieder zurück. Die Übergangsfristen, über die wir nachher noch sprechen werden, betreffen dies. Beim passiven Veredelungsverkehr geht es um den Schutz der Verarbeitungsindustrie in der Schweiz.

    Ich komme also nochmals auf den aktiven Veredelungsverkehr und damit zum Antrag Darbellay zurück. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, diesen Antrag abzulehnen. Der Antrag lag der Kommission zwar nicht vor, doch die Kommission hat den ähnlich gelagerten Antrag der Minderheit Walter Hansjörg abgelehnt, der jetzt zugunsten des Antrages Darbellay zurückgezogen worden ist. Ich möchte zum Antrag Darbellay einfach einige Fragen in den Raum stellen und dabei an das Votum von Herrn Bundesrat Merz anschliessen.

    Auch beim Antrag Darbellay wird das Äquivalenzprinzip grundsätzlich zugelassen, und zwar mit Einschränkungen. Und nun kommen die Einschränkungen im Antrag Darbellay; sie betreffen zunächst einmal die Nahrungsmittelsicherheit. Hier geht es ja wie gesagt um Ware, die wieder ausgeführt wird. Schutzobjekt sind nachher also im Wesentlichen die Verbraucherinnen und Verbraucher im Ausland. Welche Regeln zur Nahrungsmittelsicherheit sprechen Sie hier eigentlich an: jene in der Schweiz oder jene im Land allfälliger Abnehmerinnen und Abnehmer?

    Dann zum Begriff "zum Schutz der Konsumenten": Herr Bundesrat Merz hat das Problem bereits erläutert. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass potenziell auch hier verschiedene Konsumentinnen und Konsumenten angesprochen sind, nämlich die in der Schweiz und die im Ausland. Auch hier ist wieder unklar, wovon Sie sprechen. Dann kommt als neue Wortkreation die "zolltechnische Bereicherung". Es geht hier wahrscheinlich irgendwie um Täuschung, die bekämpft werden soll. Dann kommt das Problem der Rückverfolgung. Herr Bundesrat Merz hat darauf hingewiesen, dass das Verfahren bislang nicht besteht. Zur Einhaltung dieser Bestimmung müsste wohl eine grosse neue Bürokratie aufgebaut werden.

    Ich möchte nochmals daran erinnern: Beim aktiven Veredelungsverkehr profitiert die Schweiz, indem im Inland Wertschöpfung kreiert wird. Mit den bisherigen Beschlüssen hat die Kommission klar dargelegt, dass sie an dieser Wertschöpfung im Inland interessiert ist. Dieser Logik, der Sie bis jetzt gefolgt sind, gilt es jetzt auch in Artikel 12 Absatz 3 zu folgen.

    Ich bitte Sie, im Sinne der Beschlüsse der Kommission zu Artikel 12 Absatz 3 den Antrag Darbellay abzulehnen.

  • Redetext
    Hans-Rudolf Merz(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich möchte mich kurz fassen und sogleich zur Sache kommen, das heisst zu Artikel 12 Absatz 3. Ich bedaure eigentlich, dass Herr Walter Hansjörg seinen Minderheitsantrag zurückgezogen hat, denn der Bundesrat hätte mit diesem Minderheitsantrag, wie ich auch in der Kommission gesagt habe, sehr gut leben können. Was jetzt Herr Darbellay vorschlägt, ist dagegen restriktiver. Damit kann der Bundesrat nicht mehr leben, und ich ersuche Sie, dem Antrag Darbellay nicht zuzustimmen. Mit seinem Antrag laufen wir nämlich Gefahr, dass wir mehr Probleme schaffen als lösen, und zwar aus folgenden Gründen - ich führe sie in Frageform auf -:

    1. Wie müsste dann eine Ware von der Zollverwaltung zurückverfolgt werden können? Wie können wir solche Überprüfungen insbesondere im Ausland machen? Wir müssten ja geradezu ein neues administratives Verfahren einführen. Wir müssten das verbinden mit internationaler Amts- und Rechtshilfe, und das sind völlig neue Dimensionen, die so in dieser Botschaft und in diesem Gesetz nicht vorgesehen waren.

    2. Wenn hier die Rede vom Schutz des Konsumenten ist, dann frage ich: Welchen Konsumenten wollen Sie denn schützen? Betrifft das eher die Preise, oder betrifft es eher die Lebensmittelsicherheit oder die Bekämpfung missbräuchlichen Warenaustausches? Alles wäre möglich, aber das müsste man dann definieren.

    3. Wann liegt eine zolltechnische Bereicherung vor, und wann ist es eine blosse, akzeptierbare Gewinnmarge? Über all diese Dinge konnte man in der Kommission nicht diskutieren. Ich glaube nicht, dass wir der Sache einen Dienst tun, wenn wir hier gleichsam in letzter Minute einen solchen Absatz einfügen.

    Ich ersuche Sie deshalb, nachdem Herr Walter Hansjörg seinen Minderheitsantrag zurückgezogen hat, hier auf jeden Fall Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen.

  • Redetext
    Johann N. Schneider-Ammann(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die FDP-Fraktion unterstützt die Anträge der Mehrheit. [PAGE 205]

    Ich halte mich kurz, aber gestatten Sie mir, dass ich nicht nur zu Artikel 12 Absatz 3 spreche, sondern gleichzeitig auch noch zwei, drei Sätze zu Artikel 132 Absatz 7 verliere. Die Entscheide über die Bestimmungen von Artikel 12 Absatz 3 sollten nicht ohne gleichzeitige Betrachtung von Artikel 132 Absatz 7 erfolgen. Es geht beide Male um den Schutz respektive um Schutzbestimmungen zugunsten der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die zweifelsohne etwas Besonderes darstellen.

    Der Ständerat hielt bei seiner Differenzbereinigungsdebatte über Artikel 12, beim aktiven Veredelungsverkehr, konsequent am Äquivalenzprinzip fest und war nicht bereit, dem Identitätsprinzip eine Hintertür zu öffnen. Die FDP-Fraktion unterstützt diese Haltung vorbehaltlos, sie entspricht liberalem Gedankengut.

    Der Antrag Darbellay geht wieder in Richtung Identitätsprinzip. Das Veredelungsverfahren soll nämlich unter gewissen Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Diese Einschränkungen und Verbote gehen unseres Erachtens zu weit. Mit dem Zollgesetz müssen wir ein Stück weiter in die Richtung von mehr Wettbewerb gehen können. Das Äquivalenzprinzip unterstützt den Produktionsstandort Schweiz und sichert unsere internationale Kompetitivität und damit auch unsere Arbeitsplätze. Der Antrag Darbellay ist also nicht zu unterstützen.

    Ich bitte Sie namens der FDP-Fraktion, bei Artikel 12 Absatz 3 dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

    Gestatten Sie mir, dass ich jetzt noch zwei, drei Sätze zu Artikel 132 Absatz 7 verliere. Wir sind uns durchaus bewusst, dass es Härtefälle geben kann und dass gewisse Anpassungen ihre Zeit brauchen. Aus diesem Grunde begrüssen wir es, dass in Artikel 132 Absatz 7 eine Übergangsfrist vorgesehen wird. Die Frist, die bis 2011 dauern soll, entspräche dem Rhythmus der Landwirtschaftspolitik; sie entbehrt sicherlich nicht einer gewissen Logik, sie macht die Haltung des Bundes berechenbar, sie ist sehr grosszügig und anerkennt den Anpassungsbedarf der entsprechenden Industrie.

    Die FDP-Fraktion bittet Sie, dem Antrag Ineichen, der noch vorgestellt wird, zu folgen. Wenn man das nicht tun kann, dann folge man dem Antrag der Mehrheit.

  • Redetext
    Lucrezia Meier-Schatz(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Sie erinnern sich: Wir hatten bei diesem Artikel anlässlich der ersten Debatte ein Vorgehen gewählt, das eher ungewöhnlich war. Der Präsident hatte uns damals eingeladen, bei Artikel 12 zuerst unsere Haltung zu Absatz 3 festzulegen, bevor er die Absätze 1 und 2 zur Abstimmung unterbreitete. Ich hatte damals für die CVP-Fraktion darauf hingewiesen, dass die Artikel 12 und 13 für uns ausschlaggebend seien, denn wir wollen mit dieser Gesetzesrevision eine Liberalisierung und eine Vereinfachung im Veredelungsverkehr erreichen. Ich hatte damals bereits aufgezeigt, dass wir uns nicht gegen eine sogenannte Lex specialis für die Landwirtschaft wenden werden. Wir haben alles Interesse, den Bedürfnissen der inländischen Lebensmittelproduzenten und der Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Mit der Verankerung bzw. mit der Stärkung des Äquivalenzprinzips und dessen Bevorzugung gegenüber dem Identitätsprinzip haben wir einen Weg eingeschlagen, der unserer Wirtschaft gleich lange Spiesse wie den Mitbewerbern im EU-Raum gibt.

    Ich schlug bereits damals vor, dass wir den Veredelungsverkehr bewilligen, sofern dem keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Beim aktiven Veredelungsverkehr haben wir als Land auch einen direkten Nutzen, da wir die Wertschöpfung steigern können. Wir müssen aber nach wie vor zwischen zwei grossen Bereichen unterscheiden: den Industrieprodukten auf der einen Seite und den Produkten der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie auf der anderen Seite. Im Industriebereich wird die gleiche Ware eingeführt, bearbeitet und wieder ausgeführt. Im landwirtschaftlichen Bereich wird die Ware verändert. Daher war und bleibt es sinnvoll, eine sogenannte Lex specialis in Artikel 12 Absatz 3 einzuführen.

    Ich hatte damals den Landwirtschaftsvertretern versprochen, dass ich mich für diese Lex specialis einsetzen würde, sollten sie der liberaleren Lösung bei den Absätzen 1 und 2 zustimmen. Dieses Vorgehen erlaubte es uns, das Äquivalenzprinzip für die Industriebetriebe einzuführen. Leider hat der Ständerat unsere damalige Fassung nicht übernehmen wollen. Dennoch gilt es jetzt, jenes Versprechen einzulösen, welches wir damals abgegeben haben. Es ist ein Akt der "political correctness", dass wir nun einmal mehr die Minderheit Walter Hansjörg bzw. neu den Antrag Darbellay unterstützen. Auch wenn die vorgeschlagenen Einschränkungen nicht im Sinne eines liberalen Geistes sind und einen Vorwand für eine Marktabschottung liefern können, muss im Interesse der betroffenen Branche eine Lösung angeboten werden, welche der Nahrungssicherheit dienlich ist. Befürchtet wird, dass ohne Präzisierung bzw. ohne klare Ausnahme vom Äquivalenzprinzip für die Landwirtschaft die Herkunftsdeklaration infrage gestellt werden könnte.

    Doch angesichts der Tatsache, dass wir hier nur von der zollrechtlichen Behandlung der Rohstoffe sprechen, ist dieser Einwand nach wie vor nicht stichhaltig. Ich erinnere nur daran, dass in Bezug auf die Deklaration der Lebensmittel und die Aspekte der Lebensmittelsicherheit weiterhin die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen gelten, ungeachtet der Frage, ob die Zollabfertigung zolltechnisch nach dem Identitätsprinzip oder nach dem Äquivalenzprinzip abgewickelt wird. Falls Rohstoffe nach dem Äquivalenzprinzip ausgetauscht werden, sind für deren Deklaration die tatsächlichen Gegebenheiten massgebend. So oder anders sind wir der Auffassung, dass die Rückverfolgbarkeit in jedem Fall, unabhängig vom angewendeten Prinzip, sichergestellt werden muss. Dies gilt notabene sowohl für inländische als auch für ausländische Rohstoffe.

    Ich bitte Sie deshalb namens der CVP-Fraktion, dem Antrag Darbellay zuzustimmen.

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die EVP/EDU-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag Darbellay unterstützt.

  • Redetext
    Schweiz

    L'amendement que je vous propose porte sur la dernière phrase de l'article 12 alinéa 3. Ma proposition se distingue, comme cela a déjà été dit, de celle de notre collègue Walter, dans ce sens qu'elle permet à l'Administration fédérale des douanes d'exiger que le trafic de perfectionnement ait lieu suivant le principe d'identité, de manière à prendre en compte les intérêts fondamentaux des consommateurs. Il en va d'une traçabilité sans faille et d'une amélioration de notre sécurité alimentaire.

    Dans le débat sur l'alimentation, les aspects de sécurité alimentaire et de traçabilité occupent désormais une très large place. Depuis plusieurs années maintenant, la Suisse s'est fortement engagée dans ce sens. Offrir des aliments sains et de qualité constitue un argument de vente majeur. Il serait alors incompréhensible d'anéantir ces efforts en prenant des mesures inadéquates au niveau du trafic de perfectionnement.

    Suivant ma proposition, le principe d'identité pourrait être requis au moment où des matières premières ou des produits qui ne correspondent pas aux normes de production suisse - je citerai par exemple l'utilisation de stimulateurs antimicrobiens de croissance, d'hormones, ou la production d'oeufs en batterie - ont été importés pour le trafic de perfectionnement. Dans ces cas-là, il devrait être possible d'exclure que ces produits soient transformés et vendus en Suisse sans que ceux-ci ne correspondent aux normes en vigueur.

    A ce jour, notre pays ne dispose pas d'instruments efficaces pour combattre la fraude dans ce domaine. Je vous donnerai quelques exemples: à défaut du principe d'identité, des consommateurs pourraient sans autre être trompés par le mélange de produits issus de l'agriculture conventionnelle avec des produits bio, parce que ces deux modes de production tombent aujourd'hui sous la même ligne tarifaire. De même, sans ancrage du principe d'identité, on peut sans autre imaginer de remplacer du filet de boeuf, comme vous le savez relativement cher, par de la saucisse très bon marché. Il en résulterait une tromperie du consommateur et l'enrichissement frauduleux d'un importateur, les droits de douane étant sensiblement différents pour ces deux produits.

    En résumé, ma proposition à l'article 12 alinéa 3 permet le trafic de perfectionnement en tout temps, selon le principe d'équivalence, comme le souhaitait le Conseil fédéral, mais elle permet aussi, dans certains cas précis, clairement définis, d'utiliser le principe d'identité. Par rapport à la proposition de la minorité Walter Hansjörg qui, comme ç'a été dit, n'a pas passé à une seule petite voix près, ma formulation a l'avantage de permettre l'application du principe d'identité lorsque les intérêts du consommateur l'exigent.

    Cette proposition n'engendre donc pas de problèmes particuliers pour l'industrie; elle s'inscrit dans une stratégie cohérente d'amélioration de notre sécurité alimentaire. C'est la solution "win-win", la solution helvétique par excellence.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0