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Legales Jagen unter Alkoholeinfluss – ein Auslaufmodell auch im Kanton Bern

(2023.RRGR.105)MotionAblehnung
Grosser Rat Bern (BE)15.03.2023 – 30.11.2023
Speeches(22)
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22 Results
  • Speech
    Grosser Rat
    Präsident. Sie haben die Motion abgelehnt. Somit ist die Abschreibung obsolet.
  • Speech
    Grosser Rat
    Präsident. Dann stimmen wir über eine Motion ab. Sollte sie angenommen werden, geht es noch um die Abschreibung. Wer dieser Motion zustimmen will, stimmt Ja, wer die Motion ablehnt, stimmt Nein.
  • Speech
    Casimir von Arx(Grünliberale Partei)
    Grosser Rat
    Casimir von Arx, Spiegel b. Bern (GLP), Motionär. Ja, besten Dank für die angeregte Debatte. Ich beginne mit ein paar Repliken. Zu Grossrat Bichsel: Ich habe direkt aus dem Kanton Zürich von jemandem, der genau dort beruflich unterwegs ist, die gegenteilige Information, nämlich dass die Alkoholkontrollen sehr wohl durchgeführt werden. Das können wir nun so zur Kenntnis nehmen. Aus dem Kanton Bern hat mir Grossrätin Gasser gesagt, dass sie sogar kontrolliert wird, ob sie zu viele Pilze im Wald gesammelt hat.

    Um vielleicht noch ein bisschen ein Mengengerüst zu machen, habe ich einmal umgerechnet, wie viele Kontrollen eigentlich pro Jahr im ganzen Kanton stattfinden müssten, damit man die gleiche Kontrolldichte hat wie im Strassenverkehr. Es sind etwa 125 auf das ganze Jahr, wenn man die gleiche Kontrolldichte möchte. Ob dies wirklich das Problem ist, wage ich zu bezweifeln.

    Noch ein Wort zur bestehenden Regelung: Auch die Kantone Zürich und Neuenburg hatten, bevor sie diese Regeln eingeführt haben, genau so etwas wie wir im Kanton Bern. Aber ich glaube ... Wenn Sie es im JWG, Art. 6, nachlesen, sehen Sie eben, dass es nicht sehr spezifisch ist und auch nicht sehr gut anwendbar. Man kann – der Regierungsrat hat es erwähnt – fakultativ, vor der Zulassung zur Jagd, ein Leumundszeugnis einholen, um zu bestätigen, dass die jagdwillige Person für ein Verhalten bekannt ist, das nicht mit der Jagd vereinbar ist. Ich glaube, von daher ist man relativ weit weg von einer klaren Bestimmung mit einem Grenzwert, um den es jetzt hier eben geht.

    Vielleicht noch kurz zum Kanton Neuenburg: Dort wurde die Regelung nach einem Vorfall mit einem Mountainbike-Fahrer eingeführt; das kam dann tatsächlich in der Zeitung. Da gab es einige Schreckmomente, weil es sich um einen Menschen gehandelt hat. Man hat festgestellt, dass man kein griffiges Gesetz hat. Dann hat man das Gesetz gemacht, und auch der Neuenburger Jagdverband hat verlauten lassen, dass er sich nicht dagegen wehre.

    Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass wir es im Kanton Bern so machen können, dass wir diese Aufgaben rechtzeitig angehen und nicht abwarten, bis es zu einem Aufschrei kommt. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie dieser Motion zu. Das ist keine Misstrauensbekundung, sondern es geht um eine Weiterentwicklung hin zu einer zeitgemässen Jagd. Falls die Motion angenommen wird, was ich sehr hoffe, schreiben Sie sie bitte nicht ab, weil das Anliegen der Motion offensichtlich nicht erfüllt ist. Danke.

  • Speech
    Speech
    Grosser Rat
    Christoph Ammann, WEU-Direktor. Ich versuche von der heiteren Ebene wieder auf die Sachebene zu kommen und damit zum Vorstoss und der Forderung, die gestellt wird. Sie fordert eine Gesetzesanpassung, damit man Jägerinnen und Jäger ausschliessen kann, wenn sie einmalig oder wiederholt unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen jagen.

    Schon hier beginnt die Unsicherheit. Was heisst Jagen? Ist das der Moment, in dem jemand mit der Waffe im Anschlag auf ein Tier zielt und nachher schiesst? Oder versteht man unter Jagen die ganze Tätigkeit, wenn sich eine Jägerin oder Jäger am Morgen aufmacht, beispielsweise ins Hochgebirge geht, dort wartet, schaut und vielleicht gar nie ein wildes Tier sieht?

    Was aber klar ist und was im Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG) auch geregelt ist, ist, dass die Jagd eine verantwortungsvolle Tätigkeit ist, die ein hohes Pflichtbewusstsein voraussetzt. Entsprechend dicht ist schon heute, liebe Grossrätinnen und Grossräte, das Netz von gesetzlichen Regelungen. Sie alle haben zum Ziel, dass die Sicherheit gewährleistet ist, dass der Tierschutz eingehalten wird. Es ist die sogenannte Sorgfaltspflicht beim Ausüben des Jagens. Und es ist schon heute so, dass Personen, die wegen ihrem Verhalten, das bekannt ist, die ein unvereinbares Verhalten an den Tag legen, gar kein Jagdpatent, keine Jagdbewilligung erhalten.

    Es kann das Verhalten sein, das Dritte gefährdet beim Jagen. Es können aber auch gesundheitliche Voraussetzungen sein, die zu einer Bewilligungsverweigerung führen. Es ist nicht nur, wenn es gesundheitliche Gründe sind, am Beispiel von einer typischen und diagnostizierten Alkoholkrankheit, sondern dies gilt auch für Personen, von denen man weiss, dass sie dem Alkohol in einem Mass zusprechen, die mit der Jagdausübung nicht vereinbar ist. Dies können Sie heute schon in Art. 6 des JWG lesen. Dies hat die Sprecherin der SVP-Fraktion auch erwähnt, und deshalb hat sie für den Fall einer Annahme dieses Vorstosses die Abschreibung verlangt.

    Es ist so: Wer die Sorgfaltspflicht verletzt, muss mit Sanktionen rechnen, und dies ist bei wiederholtem übermässigem Alkoholkonsum auch heute schon der Fall. Dafür gibt es schon heute auch andere Instrumente, die nicht nur sogenannt prophylaktisch – wie dies in der Debatte gesagt wurde –, sondern die direkt wirken. Wer auf der Strasse unterwegs ist, auf der Anfahrt oder auf der Rückfahrt, wird nach KSVG beurteilt, unabhängig davon, was er vorher gemacht hat. Dies gilt auch für Jägerinnen und Jäger.

    Es tut mir weh – und ich sage dies jetzt als oberster Jäger, der zwar selber nicht jagt, aber ein hohes Verständnis hat von dem, was die Jägerschaft tut, und regelmässig auch mit der bernischen Wildhut draussen im Gelände unterwegs ist –, wenn man hier in der Debatte zum Teil den Eindruck erhalten hat, dass man die Jägerschaft unter Generalverdacht stellt. Die Annahme einer solchen Motion bestärkt einen solchen Generalverdacht. Auch dann, wenn Jägerinnen und Jäger nach der Jagd irgendwo in einem gemütlichen Kreis ein Gläschen trinken, sind sie dem Verdacht ausgesetzt, dass sie dies vorher auch schon getan haben und dass sie möglicherweise ein Tier nicht getroffen oder angeschossen haben oder was auch immer. Das ist nicht so, das ist nicht die Realität.

    Das weiss ich aus dem, was mir die Wildhut zurückmeldet. Das weiss ich aufgrund der Zahlen zu Verstössen, die wir jährlich gemeldet bekommen. Das sehe ich bei Beschwerden, so weit sie bei mir auf dem Tisch landen. Das ist nicht das Bild, das reale Bild dessen, was die Jägerschaft im Kanton Bern tut. Dies ist das eine, also die Regelung, die wir schon haben, und die Sorgfaltspflicht, die heute schon gilt. Das Zweite – dies wurde auch schon mehrfach erwähnt – ist der Vollzug. Es ist eben etwas anderes, ob man mit dem Fahrzeug als Lenkerin oder Lenker auf der Strasse angehalten wird und bläst. Dann ist der Straftatbestand klar. Dann ist er klar. Aber im Gelände draussen ist es viel schwieriger, juristisch hieb- und stichfeste Feststellungen eines solchen Tatbestands zu machen. Dann stellt sich die Frage: Wer macht dies und wie macht man dies?

    Die Vermutung von Grossrat Krähenbühl und anderen teile ich, wenn ich sehe, wie meine Wildhut im Moment personell ausgestattet ist. Ich vermute, dass wir letztendlich einfach tote Buchstaben schaffen, wenn wir jetzt eine Regelung machen, die über das hinausgeht, was wir heute schon haben und griffig ist und Wirkung zeigt. Ich kann im Hochgebirge nicht vor jede Jagdhütte Wildhüterinnen, Wildhüter stellen und schauen, was nachher passiert. Oder Sie stellen mir dann das Personal zur Verfügung. Das alles sind Gründe, welche die Regierung dazu gebracht haben, Ihnen diese Motion zur Ablehnung zu empfehlen.

  • Speech
    Sarah Gabi Schönenberger(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
    Sarah Gabi Schönenberger, Schwarzenburg (SP), Einzelsprecherin. Ich versuche jetzt noch ein bisschen die Stimmung aufzuheitern. Deshalb komme ich spontan hier nach vorne. Mir ist in den Sinn gekommen ... Ja, es wurde gesagt, die Jägerei ganz sein zu lassen. Ja, weshalb nicht? Lassen wir doch die Wölfe jagen, statt sie zu schiessen, weil die Wölfe beim Jagen ja wenigstens nicht besoffen sind, und dann können wir uns nachher die Alkoholkontrollen sparen. Wenn Sie dies dann doch nicht wollen, die bürgerliche Seite, dann heissen wir doch diesen Vorstoss gut, weil Stichkontrollen durchaus möglich sind. Merci.
  • Speech
    Alfons Bichsel(Die Mitte)
    Grosser Rat
    Alfons Bichsel, Merligen (Die Mitte), Einzelsprecher. Eigentlich wollte ich zu diesem Thema gar nichts sagen, aber Sie zitieren hier einen Kanton – ich gebe es jetzt gerade zu, mein Bruder ist Fischerei- und Jagdaufseher im Kanton Zürich –, und ich kann Ihnen einfach sagen, es ist genau so, wie Samuel Krähenbühl es sagt: Es ist ein absoluter Papiertiger. Er bringt dreimal gar nichts, weil im Wald keine Kontrollen stattfinden.

    Als Jäger haben Sie heute einfach ein Problem. Sie müssen sich – und dies ist das Zentrale daran – heute als Jäger permanent entschuldigen, dass sie anscheinend permanent besoffen unterwegs sind. Das tut mir einfach furchtbar leid. Es gibt wohl tatsächlich aus der Vergangenheit gewisse Themen, die nicht so gut gelaufen sind. Aber, und dies ist die Ausgangssituation: Der Jäger ist sich seiner Verantwortung heute zu 100 Prozent bewusst. Er hegt und pflegt.

    Ich sage Ihnen eines: Gehen Sie einmal ins Berner Oberland und gehen Sie vielleicht einmal mit einem Berner Jäger mit und schauen Sie einmal in seinen Rucksack, was er unterwegs alles dabei hat, was er braucht, um seiner Jagd nachgehen zu können. Er ist definitiv nicht gefüllt mit Bier und Wein, dieser Rucksack. Und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Er ist so weit in den Bergen oben, dass er den Rückweg, wenn er dann gejagt hat, mit seinem Wild sicherstellen können muss. Dann ist der Alkohol, wenn er ihn dann eben mitnimmt, tatsächlich nicht dienlich. In den Gebieten, in denen er unterwegs ist, ist er für sich selber auch ein Risiko, wenn er alkoholisiert unterwegs ist.

    Um den Kanton Zürich mit den Massnahmen zu zitieren, die er definiert hat, ausgesprochen von jemandem, der tatsächlich in diesem Gebiet unterwegs ist – sorry, tut mir furchtbar leid –: bringt unter dem Strich nichts.

  • Speech
    Manuel C. Widmer(Die Grünen)
    Grosser Rat
    Manuel C. Widmer, Bern (GRÜNE), Einzelsprecher. Ja, also, bevor ich verdächtigt werde, ein Feind der Jagd zu sein: (Der Präsident bittet um Ruhe im Saal. / Le président réclame le silence dans l’assemblée.) So ein grosser Fan wie ich von Wildfleisch bin, könnte ich mir das gar nicht leisten. Deshalb bin ich auf jeden Fall jemand, der die Jagd befürwortet, der auch die Regulierung durch die Jagd befürwortet. Aber mich nervt ein Schema, das hier in diesem Saal, seit ich im Grossen Rat bin, gefahren wird, nämlich das Schema: «Wir sind zwar schon gleicher Meinung, aber ...»

    Nachher kommen die immer gleichen Themen, weshalb man dann trotzdem nichts machen will zu diesem Thema, weshalb man denn trotzdem dagegen ist, z. B.: Man kann es nicht kontrollieren oder es braucht wieder viel Geld oder bei uns im Kanton kann man das nicht tun. Was mir am wenigsten einleuchtet: Wenn es in anderen Kantonen funktioniert, weshalb soll es im Kanton Bern nicht funktionieren? Das ist eines der Argumente, das ich definitiv nicht verstehe. Sie haben dort Wege gefunden, und wenn sie dort Wege finden, finden wir diese hier auch.

    Die Selbstverantwortung ist ein wichtiges Thema. Die Selbstverantwortung hört aber dort auf, wo eine Gefährdung entsteht. Ich sehe die Gefährdung nicht einmal so bei den Personen, die Gefährdung liegt beim Tier, nämlich dass ein Tier angeschossen wird, dass ein Tier nicht sauber getroffen wird, dass ein Tier am Schluss verendet, weil man es nicht mehr findet, weil jemand nicht gut getroffen hat. Dass man ab und zu nicht gut trifft, verrät der Begriff Zielwasser. Dieses nimmt man nämlich ab und zu, um eine ruhige Hand zu haben, und wenn die Hand dann ein bisschen mehr Tremor hat, braucht man ein bisschen mehr Zielwasser. Und man hat ja selber kein Kontrollröhrchen bei sich, um zu schauen, ob das Zielwasser schon über das Ziel hinausgeschossen ist.

    Meine Damen und Herren, Sie verschenken niemandem nichts, wenn Sie hier zustimmen. Bitte sagen Sie Ja dazu, auch wenn ich froh wäre, wenn der eine oder andere in Zukunft am Wolf vorbeischiessen würde. (Heiterkeit / Hilarité)

  • Speech
    Mathias Müller(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Mathias Müller, Orvin (SVP), Einzelsprecher. Ich bin nicht unbedingt bekannt dafür, dass ich für neue Gesetze bin. Ich bin der Meinung, wir leben in einer Welt, die absolut überreguliert ist, und daran sind wir selber schuld als Politiker. Aber ich teile auch die Meinung von Christa Ammann betreffend die Eigenverantwortung: Freiheit geht einfach nur zusammen mit Eigenverantwortung, und wenn irgendeiner auf die Jagd geht und dies unter Alkoholeinfluss tut, dann zeigt er einfach, dass er nicht genug Eigenverantwortung übernehmen kann. Es tut mir leid.

    Also, dort hört es einfach auf, und da bin ich absolut gleicher Meinung wie Christa: Es geht hier um den Tierschutz und um die Fremdgefährdung. Freiheit geht zusammen mit Eigenverantwortung, meine Damen und Herren. Wenn jemand diese nicht wahrnehmen kann, dann soll er auch nicht jagen gehen.

    Mir ist schon klar, dass die meisten Jäger nüchtern sind, wenn sie auf die Jagd gehen. Aber wissen Sie, was passiert, wenn ein Unfall passiert und – das wurde vorhin gesagt – dies dann in den Medien kommt? Dann wird darüber berichtet. Und dann wird es heissen: «Wissen Sie, was das Problem ist? Die Waffe ist das Problem. Die Waffe ist das Problem. Jetzt müssen wir die Waffe verbieten. Die Menschen dürfen keine eigenen Schusswaffen mehr haben, usw.» Darum wird es gehen, und dann will man die Jagd gerade als Ganzes verbieten. Darum geht es.

    Deshalb: Stimmen Sie dem zu. Es geht nicht darum, dass wir die Freiheit abschaffen, sondern dass wir eben die Freiheit und unsere Traditionen weiter behalten können. Und deshalb: Freiheit geht einher mit Eigenverantwortung, und wer Eigenverantwortung nicht wahrnehmen kann, soll auch nicht auf die Jagd gehen, wenn er besoffen ist. Fertig, Schluss.

  • Speech
    Grosser Rat
    Präsident. Ich schliesse die Rednerliste in 30 Sekunden. Das Wort hat als nächster Einzelsprechender Grossrat Mathias Müller von der SVP.
  • Speech
    Andrea Rüfenacht(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
    Andrea Rüfenacht, Burgdorf (SP), Einzelsprecherin, Mitmotionärin. So lustig wie Herr Krähenbühl kann ich es natürlich nicht machen, aber mir ist jetzt gerade etwas aufgefallen. Viele von uns Grossräten und Grossrätinnen fahren ja nachher Auto, z. B. nach der Abendsession. Das ist ein Argument, weshalb ich die Motion mitunterschrieben habe: Als die Grenze von 0,8 auf 0,5 Promille gegangen ist, gab es auch grosse Diskussionen. Das hat viele Emotionen ausgelöst. Mir ist aufgefallen, dass es vorher einfach Leute gab, die das Gefühl hatten: Drei Stangen – das reicht locker, und wenn ich vorher noch zwei Stunden ein bisschen herumsitze und vorher noch etwas gegessen habe, dann reiche das schon, dann passe das noch hinein.

    Dann hat man die Grenze gesenkt und es waren immer noch die Gleichen – was weiss ich, ein halbes Prozent dieser Leute –, die immer noch gemeint haben: Drei Stangen passen schon. Man hat dann auch nicht hunderttausende von Polizisten eingestellt – so, wie es jetzt auch nicht nötig sein wird. Es gab Stichprobenkontrollen. Es wurde einmal die eine oder der andere erwischt. Es reichte halt gerade nicht mehr, weil die Grenze tiefer war. Dann hat so ein Gesinnungswandel stattgefunden. Das ist so ein Gruppeneffekt. Man hat dann gemerkt: «Ah, okay, vielleicht ist doch eine Stange einfach das Limit, und dann ist gut.»

    Unterdessen treffe ich eigentlich keine solchen Leute mehr in diesen Landbeizen, in denen ich im Emmental noch viel verkehre. Es ist dort auch schon selbstverständlich geworden, dass sie einen Taxidienst haben, um einen nach Hause zu bringen, wenn man das nachher gerne will. Es hat einfach wirklich einen Gesinnungswandel gegeben. Das ist das, was ich hoffe, hier zu erreichen.

    Wir wollen nicht mehr Wildhüter und diese werden auch nicht so stark belastet. Ich kenne auch einen und habe ihn gefragt, wie schlimm das dann wäre. Es sei nicht schlimm, er könnte dies schon übernehmen und er würde natürlich Stichproben machen. Dies würde reichen, weil es ein neues Reglement gibt, eine neue Vorschrift, und es gibt Stichproben, bei denen ganz selten jemand erwischt würde, weil sie ja nur ganz selten zu viel getrunken haben.

    Aber das gibt nachher so eine Signalwirkung. Wahrscheinlich käme es eben in den Medien, und dann würde der Rest dieser Leute noch viel weniger darüber nachdenken, dass sie vor dem Schiessen so viel trinken würden, dass irgendjemand gefährdet sein könnte oder das Tier gar nicht mehr gefunden würde. Deshalb: Bitte stimmen Sie diesem Vorstoss zu. Herzlichen Dank. Es soll ein Signal sein.

  • Speech
    Samuel Krähenbühl(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Samuel Krähenbühl, Unterlangenegg (SVP), Einzelsprecher. Ich spreche auf vielseitigen Wunsch von Grossratskollege Hans-Peter Kohler. Er hat gefunden, ich solle ein bisschen donnern. Das mache ich jetzt. Hören Sie, das ist ein Kandidat für den rostigen Paragrafen, und das von einem Grossrat, der liberal im Namen hat und für den ich sonst sehr viel Sympathien habe. Das ist jetzt nicht für nichts, sondern für gar nichts. Schade, dass die Jungen nicht mehr auf der Tribüne sind. Man lamentiert jeweils, dass alles immer teurer werde, dass es immer mehr Gesetze und Vorschriften gebe. Das ist jetzt wirklich für nichts. Kollege Roggli hat viele der Gründe erläutert.

    Ich bin selber weder Jäger noch hatte ich bis jetzt je mit Alkohol am Steuer ein Problem. Aber es gibt aus meiner Sicht auch keine Evidenz, dass es überhaupt ein Problem gibt mit Alkohol beim Jagen. Da wird ein Bild gezeichnet von halbwilden, besoffenen Jägern, die durch den Wald torkeln. Auch ein Jäger will treffen. Er besäuft sich nicht. Wissen Sie, was sie je nach dem bezahlen, wenn sie einen Hirsch schiessen und vielleicht noch das falsche Tier? Sie sind ja nicht einfach doof.

    Wenn man so will, wenn man Angst hat: «Uh, es könnte ja trotzdem passieren könnte. Und es sind wenige und diese gehen durch die Maschen.» Ja, man könnte auch einmal darüber diskutieren, ob man vielleicht auch für Grossräte während der Session eine Promillegrenze einführen könnte. (Heiterkeit / Hilarité) Ich möchte jeweils nicht immer bei jedem, so nach einem kalten Wintermittag, testen, ob er nach dem Schnäpschen oder dem Wein die Promillegrenze einhält. Wir würden vielleicht auch bessere Entscheide fällen, wenn wir eine Promillegrenze hätten. (Heiterkeit / Hilarité)

    Aber das ist irgendwie absurd, und deshalb wiederhole ich ein Zitat, das ich einmal im Zusammenhang mit dem generellen Rauchverbot auf den Schularealen gesagt habe – auch so etwas Dummes, das wir immer wieder behandeln –, und hier passt es definitiv: «z’Bode horne»!

  • Speech
    André Roggli(Die Mitte)
    Grosser Rat
    André Roggli, Rüschegg Heubach (Die Mitte), Fraktionssprecher. Es ist ein wichtiges Anliegen, dass unsere Jägerinnen und Jäger seriös jagen und dass sie vor allem auch für die entsprechende Sicherheit besorgt sind, wenn sie am Jagen und Schiessen sind. Unfälle unter Alkoholeinfluss, das verspreche ich Ihnen, werden geahndet und es wird sofort hingeschaut. Ich verspreche Ihnen auch, dass man es sofort in allen Zeitungen lesen würde, wenn ein solcher Unfall passieren würde. Wenn ich zurückschaue, habe ich im Kanton Bern noch nicht viel zu diesem Thema gelesen. Wenn ein Bündner Jäger auf einen Einachser schiesst, kommt dies in allen Zeitungen. Also, da würde ganz sicher ganz genau hingeschaut.

    Der namhafte Verband, den Herr von Arx erwähnt hat ... Ich verspreche Ihnen auch, dass die meisten regionalen Jagdvereine grösser sind als der namhafte Jagdverband, den er erwähnt hat. Das Anliegen der Motionärinnen und Motionäre für Sicherheit ist durchaus berechtigt. Ich bin völlig der Meinung, dass dies gut ist. Ich weiss nicht, wer von Ihnen je auf der Jagd war oder wer einmal bei einem Jagdtag dabei war und hineinschauen konnte, wie das läuft, oder wer vielleicht mit Jägerinnen und Jägern geredet hat.

    Hanspeter hat vorhin gesagt, dass er so einen Jäger angetroffen habe. Als Hundebesitzer bin ich regelmässig im Wald. Ich bin mit meinen Hunden auch im Wald, wenn Jagd ist. Ich könnte auch dort sagen, dass ich mich gar nicht sicher fühle, aber ich fühle mich durchaus sicher, wenn ich im Wald bin. Ich gehe zu den Jägern hin, rede mit ihnen und sage: «Du, wo seid ihr unterwegs? Wo ist die ideale Hunderunde?» Wir kommen gut zurecht und nebeneinander durch. Ich hätte noch nie gerochen, dass einer Alkohol getrunken hat. Ich hätte noch nie gesehen, dass einer torkelt.

    Unsere Jäger sind durchaus seriös. Ich weiss, es gibt uralte Geschichten, die man sich erzählt, wie diese getrunken haben und wie sie besoffen durch den Wald stürmen. Das ist nicht mehr die heutige Realität. Das steht auch in der Antwort der Regierung. 99 von 100 Jägern sind mit dem Auto unterwegs und sind dem KSVG unterstellt, und diese haben ihre 0,5 Promille – genau, was gefordert wird. Da müssen wir nicht noch extra etwas schaffen, das dies kontrolliert. Wenn wir dies schaffen wollen, wenn Sie dies einführen wollen, dann sagen Sie gleichzeitig Ja zu einer Erhöhung der Anzahl Wildhüterinnen und Wildhüter, damit sie ihrem Job gerecht werden können. Sie müssen dann entsprechende Kurse machen.

    Sie sagen gleichzeitig Ja dazu, dass die Polizeikorps aufgestockt werden, damit sie in der Lage sind, Kontrollen zu machen. Vorhin wurde gesagt: «Wir wollen nicht, dass Kontrollen gemacht werden.» Wenn wir ein Gesetz einführen, wollen wir, dass Kontrollen gemacht werden, sonst brauchen wir gar nicht darüber zu sprechen. Worüber diskutieren wir überhaupt hier in diesem Saal? Also, in diesem Sinn verstehe ich nicht genau, was Sie mit dieser Motion wollen, aber ich bin vielleicht auch ein bisschen neben aussen, spielt keine Rolle. Die Mitte steht dem Anliegen schräg entgegen und lehnt dieses ab. Ich hoffe, dass Sie dies auch tun können. Merci.

  • Speech
    Ernst Tanner(Eidgenössisch-Demokratische Union)
    Grosser Rat
    Ernst Tanner, Ranflüh (EDU), Fraktionssprecher. Die Regulierung des Wildbestands wird seit vielen Jahren durch die Jägerinnen und Jäger mit viel Leidenschaft ausgeführt und gepflegt. Wir helfen nicht mit, das Signal von Misstrauen an die Jagenden zu senden, dass sie mit dem Alkohol nicht umgehen können. Der Kanton Graubünden hat sehr viele Jäger. Ich kenne einige Jäger und Jägerinnen dort oben, und als grosser Kanton mit so vielen Jägern hat er nämlich auch nichts. Die EDU-Fraktion hat keine Hinweise, dass in der Jagdgesetzgebung weitere Regelungen nötig sind. Deshalb lehnen wir diese Motion grossmehrheitlich ab.
  • Speech
    Christa Ammann(Alternative Linke Bern)
    Grosser Rat
    Christa Ammann, Bern (AL), Fraktionssprecherin. Ich glaube, ich bin nicht gerade bekannt für Verbote im Bereich der bewusstseinserweiternden Substanzen, sondern ich bin sehr für die Eigenverantwortung. Wenn es aber um Fremdgefährdung geht, finde ich, muss man schauen, welche Regeln es braucht. Deshalb finde ich es interessant, wenn man seitens der SVP hört, dass Eigenverantwortung wichtig ist. Dies gilt irgendwie für das Jagen und den Alkoholkonsum, je nachdem, aber für andere bewusstseinserweiternde Substanzen nicht. Mich dünkt, es gibt hier gewisse Widersprüche.

    Was wir hier anschauen müssen, sind die Folgen des Alkoholkonsums auf andere, und dies betrifft einfach auch das Tierleid. Ich finde, dass es da Massnahmen braucht, wie dies die Motion fordert. Es ist eben nicht ein Verbot, sondern es ist die Promillegrenze des Strassenverkehrs. Wir haben es schon mehrfach gehört. Wir fordern auch nicht eine flächendeckende Suche von Jägern und Jägerinnen, und alle müssen blasen. So hat es zum Teil in den Voten irgendwie auch getönt für mich – plötzlich kommt jemand mit dem Röhrchen hinter dem Baum hervor.

    Dies ist es ja auch nicht, sondern es geht auch um eine Grundsatzfestlegung und es geht eben um Massnahmen, die man nachher ergreifen kann, falls ein Jäger kontrolliert wird, weil er ein Tier angeschossen hat und er dann, wenn er einen zu hohen Pegel hat, damit rechnen muss, das Patent zu verlieren. Dies ist die einzige Forderung. Im Moment ist es ja nicht so. Man kann ja nicht nachweisen, dass er schon einen Pegel hatte, als er mit dem Auto hingefahren ist. Deshalb reicht ja die Regelung des KSVG im Moment nicht, weil er ja theoretisch ausnüchtern könnte, bevor er nachher wieder nach Hause fährt. Deshalb hier die Ergänzung, auch im Sinne des Schutzes der Tiere.

    Vielleicht noch zur Wirkung: Es wurde zum Teil auch wegen der Kontrolle gesagt, dass dies umständlich bis unmöglich ist. Dieses Argument greift einfach zu kurz. Auch im Strassenverkehr werden nicht flächendeckende, sondern punktuelle Kontrollen gemacht und trotzdem ist es dort durch die gesetzliche Regelung und das Risiko einer Kontrolle, respektive nachher auch der Konsequenzen, gelungen, dass deutlich, deutlich weniger Leute alkoholisiert Auto fahren als noch im Jahr 2000. Das Bundesamt für Statistik (BfS) hat eine Erfassung gemacht und der Anteil der positiven Alkoholtests hat bei Kontrollen auch nach 2005 noch abgenommen.

    2005 hat man entschieden, dass man auch Leute blasen lassen kann, die nicht starke Anzeichen einer Trunkenheit haben, plus hat man dann noch die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 Promille gesetzt. Trotzdem ist dort bei den Kontrollen der Anteil der positiven Kontrollen hinunter. Es hat also durchaus eine Wirkung, und ich finde, wir könnten dies jetzt auch hier bei der Jagd wegen der Fremdgefährdung, wegen der Schusswaffen – dies haben wir mehrfach gehört – annehmen. Die Fraktion der Grünen wird dies so tun. Ich bitte Sie, über den Schatten zu springen und dies auch zu tun. All jenen, die schon jetzt bei der Jagd nicht trinken, schadet dies überhaupt gar nichts, nimmt ihnen nichts weg. Danke vielmals.

  • Speech
    Sibylle Plüss-Zürcher(FDP.Die Liberalen)
    Grosser Rat
    Sibylle Plüss-Zürcher, Boll (FDP), Fraktionssprecherin. Es wird sicher niemand in diesem Rat bestreiten, dass unter Alkoholeinfluss nicht gejagt werden sollte. Dass es aber trotzdem passiert, bestreiten weder ich noch die FDP-Fraktion. Die Sicherheit und die Verantwortung während der Jagd muss eigentlich immer oberste Priorität haben. Die Motion geht uns aber zu weit, ganz nach dem Motto: «Wehret den Anfängen.» Spontan kommen mir auch noch andere Aktivitäten in den Sinn, wo die Regelung wahrscheinlich auch sinnvoll wäre, z. B. auf der Skipiste oder im Boot auf der Aare. Aber wollen wir dies wirklich?

    Für die FDP-Fraktion gibt es mehrere Gründe, weshalb ein Verbot in dieser Angelegenheit nicht sinnvoll ist. Es ist schwer durchzusetzen. Dies glauben wir dem Regierungsrat, weil die Feststellung des Alkoholgehalts im Blut während der Jagd logistisch herausfordernd ist. Anders als im Strassenverkehr, wo regelmässig Kontrollen möglich sind, ist die Überwachung im abgelegenen Jagdgebiet schwieriger.

    Aus unserer Sicht ist es besser, auf die Eigenverantwortung und die Selbstregulierung der Jäger zu setzen, anstatt strikte Verbote zu erlassen. Man könnte sich auch überlegen statt eines kompletten Verbots, Grenzwerte wie beim Autofahren für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Alkohol während der Jagd, einzuführen.

    Die Fraktion der FDP wird die Motion ablehnen. Ganz einfach aufgrund der Tatsache, dass eine sinnvolle Kontrolle respektive Durchsetzung, wie gefordert, für uns gar nicht möglich sein wird. Danke vielmals.

  • Speech
    Grosser Rat
    Präsident. Sie haben es gehört: Die Abschreibung wird verlangt. Wir fahren weiter mit der Fraktion der FDP mit Grossrätin Sibylle Plüss-Zürcher.
  • Speech
    Anne-Caroline Graber(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Anne-Caroline Graber, La Neuveville (UDC), porte-parole de groupe. Notre collègue Casimir von Arx, s’inspirant des mesures légales prises par les cantons de Zurich et de Neuchâtel, demande que les personnes pratiquant la chasse sous l’effet répété de l’influence de l’alcool, de stupéfiants ou de médicaments se voient retirer leur permis de chasse.

    Le groupe UDC rejette cette motion. Nous le faisons pour les raisons développées par le Conseil-exécutif lui-même pour motiver son rejet de cette motion. Aujourd’hui déjà, les chasseuses et les chasseurs doivent remplir des conditions sérieuses et strictes pour obtenir le permis de chasse. Par ailleurs, il est très pertinent d’affirmer que les dispositions de la loi cantonale sur la circulation routière (LCCR) constituent déjà une barrière très efficace pour inciter les chasseuses et les chasseurs à ne pas consommer des stupéfiants, des médicaments incompatibles avec la conduite automobile ou de l’alcool en quantité excessive.

    On pourra toujours nous rétorquer que les chasseurs peuvent se déplacer à trois ou quatre dans un véhicule et qu’un seul s’abstiendra de boire de l’alcool, mais il faut bien voir que dans la réalité, la majorité des chasseuses et des chasseurs se déplacent individuellement, en voiture privée.

    De surcroît, l’acceptation de cette motion entraînerait des coûts disproportionnés avec ses effets positifs escomptés. Pour contrôler la consommation d’alcool de chasseurs peu nombreux, déployant leur passion ou leur hobby sur de vastes territoires éloignés des localités, escarpée, parfois même dangereux et difficiles d’accès et cela en de nombreux endroits du deuxième canton suisse par la superficie, il faudrait, pour exercer des contrôles dissuasifs et crédibles, engager des dizaines d’agents de la sécurité supplémentaires, équipés de véhicules tout-terrain et appelés à travailler le week-end encore plus que du lundi au vendredi. En l’occurrence, le simple principe de la proportionnalité ne serait pas respecté.

    Le bon sens lui-même indique que cette motion va trop loin, même si elle porte le saut louable d’une protection élevée des personnes et d’une minimisation des souffrances animales qui nous préoccupe autant que le motionnaire. Ajoutons finalement que de notre point de vue, l’esprit et les motivations qui sous-tendent cette motion s’inscrivent dans cette évolution délétère vers une société toujours plus contrôlante, technocratique et bureaucratique.

    Comme vous le savez, toutes et tous les membres de notre groupe sont très attachés aux libertés individuelles classiques et au respect aussi étendu que possible de la sphère privée. Tout en récusant l’anarchisme sous toutes ses formes et les désordres de toute nature, notre groupe milite en faveur d’une préservation substantielle des libertés individuelles assumées de manière responsable. Nous ne voulons pas d’une société dans laquelle des agents étatiques ou agissant pour le compte de l’État encadrent et surveillent toujours davantage d’activités humaines.

    Vous comprendrez dès lors que notre groupe rejette la motion au sujet de laquelle nous débattons. Si cette motion devait être acceptée, le groupe UDC demande son classement. Je vous remercie de votre attention. – Juste encore une remarque concernant la motivation du classement : nous estimons que les objectifs qui sont recherchés dans cette motion sont déjà atteints au travers des dispositions de la législation actuelle. Voilà pourquoi nous vous recommandons le classement de la motion en cas d’acceptation. Merci encore de votre attention.

  • Speech
    Nicola von Greyerz(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
    Nicola von Greyerz, Bern (SP), Fraktionssprecherin. Alkohol ist die älteste Droge. Es gibt sogar eine Theorie, dass sich der Mensch wegen des Alkohols dem Ackerbau zugewendet hat und sesshaft geworden ist. Ob dies historisch wirklich stimmt, kann vielleicht Sämi Krähenbühl als Historiker sagen. Alkohol ist aber vor allem ein Zellgift. Es ist ein Zellgift, welches sich auf alle Organe im Körper auswirkt. Es reagieren nicht alle Organe gleich. Eines reagiert besonders, es ist das Gehirn.

    Das Problem liegt aber in meinen Augen an einem anderen Ort, und zwar liegt das Problem dort, dass Alkoholkonsum etwas Trügerisches hat. Es ist hat nämlich das Trügerische, dass die Person, die es trinkt, die körperliche Veränderung erst später merkt, also erst, wenn sie eigentlich schon da sind. Man hat eine verzerrte Selbstwahrnehmung. Dies führt dazu, dass viele Betrunkene das Gefühl haben, dass sie fitter sind und aufmerksamer sind, als sie es eigentlich effektiv sind.

    Ab 0,2 Promille hat man schon eine verminderte Koordination der Bewegung, bei 0,3 Promille hat man schon Probleme bei der Einschätzung von Entfernungen – dies ist beim Schiessen, beim Jagen vielleicht ein bisschen ein Problem – und bei 0,5 Promille hat man schon einen deutlichen Nachlass der Reaktionsfähigkeit. Auch dies beim Jagen vielleicht ein bisschen ein Problem. Dies sind alles Dinge, welche wir, glaube ich, beim Jagen effektiv nicht brauchen können.

    Deshalb unterstützt die SP-JUSO-Fraktion die Motion, dass es beim Jagen eine Promillegrenze geben soll, ganz klar. Der prophylaktische Aufschrei, der jetzt wahrscheinlich kommt, wenn ich die Rednerliste anschaue, ist nicht begründet. Es geht hier nicht um 0,0 Promille, sondern es geht wie beim Strassenverkehr um 0,5. Das eine oder andere Gläschen darf man trotzdem noch trinken.

    Die Aussage des Regierungsrates, dass die Motion schlecht umsetzbar sei, ist in unseren Augen auch nicht begründet, denn es geht nicht darum, dass man die Jagdbewilligung entzieht. Man könnte die Jagdbewilligung ja heute schon entziehen. Es geht vielmehr um eine prophylaktische und abschreckende Wirkung, dass man, wenn man betrunken ist – wie dies soeben mein Vorredner beschrieben hat – und nachher betrunken erwischt wird, wenn man ein Tier nicht getroffen hat, dass man dann bestraft werden kann. Darum geht es.

    Sobald Schusswaffen im Spiel sind, ist nämlich die absolute Zuverlässigkeit gefragt. Dies haben wir in anderen Lebensbereichen auch. Wenn man auf dem Bau arbeitet, ist es nicht erlaubt, dass man betrunken ist. Weshalb man betrunken soll jagen dürfen, ist mir nicht ganz klar. Und Sie mögen sich vielleicht auch noch an gewisse Werbungen erinnern, die früher geschaltet wurden, bei denen es hiess: «Nein danke, ich fahre.» Man könnte einfach auch sagen: «Nein danke, ich jage.»

    Wie meine Vorredner schon gesagt haben, der Kanton Zürich und der Kanton Neuenburg haben die Alkoholgrenze beim Jagdgesetz schon eingeführt. Es wurde diskussionslos eingeführt. Ich verstehe nicht, weshalb man dies im Kanton Bern nicht auch kann. Und deshalb möchte wir Ihnen als SP-JUSO-Fraktion wärmstens ans Herz legen, dieser Motion zuzustimmen. Danke vielmals.

  • Speech
    Hanspeter Steiner(Evangelische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Hanspeter Steiner, Boll (EVP), Mitmotionär. Ich sage Ihnen den Grund, weshalb ich die Motion unterschrieben habe. Es war auf einer Wanderung während der Jagdzeit. Man hörte einen Schuss. Nach ein paar Minuten hörte man auf der gegenüberliegenden Geröllhalde ein Geräusch: Ein Reh, welches das Hinterbeinchen nur noch nach sich zieht, versucht, die Geröllhalde zu überwinden. Kurze Zeit später kommt auf meiner Seite auch der Jäger daher, ein komischer Gang, und will vorbeigehen. Er hat das angeschossene Tier nicht bemerkt. Da bin ich zu ihm hingegangen und habe ihm gezeigt, wo das Tier ist. Er war – auf Berndeutsch gesagt – «gchäppelet», hatte eine Alkoholfahne. Man kann vielleicht sagen, einmalige Begebenheiten. Ich bin mir nicht so sicher.

    Ich bin überzeugt, dass die grosse Mehrheit der Jäger ihrem Hobby verantwortungsvoll nachgeht. Dass es bis jetzt im Umgang mit Alkohol beim Jagen keine Regeln gab, war mir nicht bekannt. In seiner Antwort sagt der Regierungsrat, dass die Jäger ja meistens mit dem Auto unterwegs sind. Dies gilt aber nicht für die Hochjagd, sondern nur für die Niederjagd. Man mietet eine Alphütte oder hat ein Jägerhäuschen und bleibt dort für mehrere Tage, meistens einige zusammen. Dass man dort zum Abendessen ein Glas nimmt, ist nicht verwerflich. Mehr sollte es aber nicht sein, wenn man am nächsten Tag mit der Waffe hantieren will.

    Es ist wie bei vielem: Etwas regeln muss man nicht wegen der grossen Mehrheit, sondern wegen ein paar wenigen, die verantwortungslos handeln. Wie beim Autofahren ist es auch beim Jagen: Die grosse Mehrheit macht es korrekt und verantwortungsvoll. Eine Lösung braucht es für eine Minderheit. Vergessen wir nicht, es geht um das Hantieren mit einer Waffe unter Alkoholeinfluss und um das Tierwohl. Mein Beispiel hat es gezeigt. Die Kantone Zürich und Neuenburg haben es schon getan. Ich würde übrigens die Lösung des Kantons Zürich bevorzugen, die erst bei einem wiederholten Verstoss einen Entzug des Jagdpatents vorsehen würde. Meine Kolleginnen und Kollegen: Nüchtern betrachtet ist es, glaube ich, gut, wenn wir dieser Motion zustimmen.

  • Speech
    Melanie Gasser(Grünliberale Partei)
    Grosser Rat
    Melanie Gasser, Ostermundigen (GLP), Mitmotionärin. Die Jagd hat z. B. gerade in Frankreich eine ausserordentlich grosse Bedeutung. In der Jagdsaison 2022/2023 hat es in Frankreich bei Jagdunfällen sechs Tote und 78 Verletzte gegeben. Sogar die Weinnation, die so gerne einmal ein Glas Wein trinkt – ich bin überzeugt, auch bei der Jagd –, hat die Konsequenzen gezogen. Es drohen mittlerweile saftige Bussengelder, wenn man in Frankreich angetrunken auf die Jagd geht.

    Die erhobenen Zahlen in Frankreich zeigen, dass das Risiko nicht sehr gross ist, aber es ist eben auch nicht inexistent. Der gesunde Menschenverstand sagt uns doch, dass das Risiko durch eine Alkoholisierung, auch wenn es eine leichte sein mag, steigt und gerade das Schiessen ist doch eine Präzisionsarbeit. Wer schon einmal auf eine Zielscheibe geschossen hat – ich kann mich dazuzählen – weiss haargenau, dass es viel Konzentration braucht und ein ganz ruhiges Händchen. Alkohol trübt genau diese Sinne. Es geht ja auch nicht darum, dass wir den Alkohol ganz verbieten wollen, aber halt einfach in einem Mass, in dem man sich noch genügend konzentrieren kann, so wie auch im Strassenverkehr.

    Es geht mir hier auf gar keinen Fall um eine grundsätzliche Kritik an der Jagd. Die Jägerschaft nimmt eine wichtige Rolle ein im Kanton. Es ist nicht nur ein Hobby. Die Jägerschaft trägt einen grossen Beitrag zu unseren Wäldern bei, mit der Hege und der Pflege. Sie leisten einen grossen Beitrag für unsere Natur und nicht zuletzt ist der Abschuss wichtig für das Gleichgewicht der Artenvielfalt in den Wäldern. Ich bin weder Veganerin noch Vegetarierin – gut, der Tierschutz lag mir schon immer am Herzen – aber nicht zuletzt schätze auch ich im Herbst ein Rehschnitzel auf dem Teller. Es geht also wirklich nicht um die grundsätzliche Kritik an der Jagd. Ich bin auch überzeugt, dass der allergrösste Teil der Jäger sehr vorbildlich handelt, aber auch da gibt es halt eine kleine Dunkelziffer, die nicht so tut, wie sie sollte.

    Es geht auch darum, die gesamte Reputation der Jägerschaft zu schützen und dass wir reagieren können, wenn sich manche Leute nicht so verhalten, wie sie sollten, und sich nicht an die neue State of the Art der Jägerschaft halten, die heute sagt, dass es selbstverständlich sei, dass man nicht betrunken jagen geht. (Der Präsident bittet die Rednerin, zum Schluss zu kommen. / Le président demande à l’oratrice de conclure.) Ich glaube, für die meisten ist es selbstverständlich, aber nicht für alle.

    Es geht darum, das Tierwohl zu schützen, wenn man nicht richtig trifft, aber es geht auch darum, dass ich mich als Pilzsammlerin im Herbst im Wald doch ein bisschen wohler fühle, wenn ich weiss, dass keine Jäger schiessen, ... (Der Präsident bittet die Rednerin erneut, zum Schluss zu kommen. / Le président demande encore une fois à l’oratrice de conclure.) ... die bereits zwei, drei Biere getrunken haben. Danke vielmals für die Aufmerksamkeit.

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