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Klarheit schaffen: Kriminelle Ausländer konsequent ausschaffen – Rechtssicherheit im Kanton Bern stärken

(2025.GRPARL.290)MotionAnnahme und gleichzeitige Abschreibung
Grosser Rat Bern (BE)02.06.2025 – 12.03.2026
Speeches(26)
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26 Results
  • Speech
    Edith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
    Präsidentin. Jetzt dachte ich schon, dass es vielleicht doch noch einen Stichentscheid gibt, aber das ist nicht der Fall. Sie haben der Abschreibung zugestimmt.

    Damit sind wir am Ende dieses Traktandums angelangt, und ich übergebe die Ratsleitung meinen Vizepräsidentinnen.

  • Speech
    Edith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
    Präsidentin. Sie haben die Motion angenommen.

    Wir stimmen jetzt noch über die Abschreibung ab: Wer der Abschreibung zustimmt, stimmt Ja, wer sie ablehnt, stimmt Nein.

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    Edith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
    Präsidentin. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich glaube, es ist keine punktweise Abstimmung verlangt, wir können in globo abstimmen, es sei denn ... – Gut. Wer diese Motion annimmt, stimmt Ja, wer sie ablehnt, stimmt Nein.
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    Speech
    Grosser Rat
    Philippe Müller, SID-Direktor. Das ist jetzt so ein Vorstoss oder eine Diskussion, in der eigentlich alles gesagt wurde und ich eigentlich gar nichts sagen wollte. Jetzt muss ich aber trotzdem Frau Grossrätin Berger-Sturm antworten: Es ist der Migrationsdienst, der die Ausschaffungshaft anordnet, und das wird in jedem Fall gerichtlich überprüft, Frau Grossrätin, ausser bei Dublin-Fällen, bei denen der Betroffene das nicht will. Also die maghrebinischen Intensivtäter, um sie korrekt zu bezeichnen, sind sicher nicht darunter, und das wird überprüft. Alles andere, auch was Grossrat Grupp eben gefragt hat, steht in der Antwort. Merci.
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    Edith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
    Präsidentin. Gut, ich glaube, wir sind am Ende dieser Debatte angelangt, und ich gebe dem Sicherheitsdirektor das Wort, Regierungsrat Philippe Müller.
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    Edith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
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    Christoph Grupp(Die Grünen)
    Grosser Rat
    Christoph Grupp, Biel/Bienne (GRÜNE), Einzelsprecher. Lieber Hans Schär, ich verstehe die Beweggründe respektive den Inhalt und die Forderungen dieser Motion nicht, wenn ich als Absender Hans Schär lese. Ihr habt einen Sicherheitsdirektor, mit dem ihr sicher sehr gut zusammenarbeitet. Ihr könnt alle Anforderungen mit ihm diskutieren, und unser Sicherheitsdirektor ist auch nicht als einer bekannt, der seine Linie nicht durchziehen kann.

    Jetzt würde natürlich, wie das auch von gewissen Vorrednern gesagt wurde, die Vermutung in der Luft liegen, dass du das einfach gemacht hast, weil wir gerade im Wahlkampf sind. Aber das würde ich bei dir eigentlich nie annehmen, weil du ein integrer Mann bist, Hans Schär. Also verstehe ich schlichtweg nicht, was die Beweggründe sind, dass du das so eingereicht hast.

    Denn die Regierung sagt uns, dass all diese Anliegen zwar gerechtfertigt sind, aber dass sie sie erfüllt und es auch nicht besser machen kann als so, wie sie es macht, und dass sie sich beim Bund einsetzt.

    Es ist übrigens auch so eine typische, man sagt, Briefträgermotion, mit der man der Regierung einen Auftrag gibt, sich beim Bund, an einer übergeordneten Stelle, für Sachen zu verwenden, die eben nicht in der Kompetenz des Kantons liegen. Und ich glaube, auch diesbezüglich ist es nicht nötig, dass wir unserem Sicherheitsdirektor quasi einen Schemel zur Verfügung stellen, damit er dann beim Briefkasten auch genug weit hinaufkommt, um den Brief einzuwerfen. Auch das ist einfach nicht nötig. Darum habe ich immer noch sehr wenig Verständnis.

    Jetzt habe ich aber von Nils Fiechter auch gehört, dass er offenbar anzweifelt, dass der Kanton Bern den Gesetzesvollzug genügend macht. Auch das erstaunt mich, und es nimmt mich dann wunder, wie sich der Sicherheitsdirektor zu diesem Vorwurf äussert, dass er offenbar die gesetzliche Grundlage und den Gesetzesvollzug im Kanton verschleppt.

    Voilà. Diese Motion hat für mich wirklich sehr, sehr viel mehr Fragen hinterlassen als Antworten, die mir sinnvoll erscheinen. Und deshalb kann ich nicht anders: Ich lehne sie ab und würde sicher auch der Abschreibung zustimmen. Danke für die Aufmerksamkeit.

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    Edith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
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    Karin Berger-Sturm(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
    Karin Berger-Sturm, Grosshöchstetten (SP), Einzelsprecherin. Mir kommt es irgendwie vor, als hätte ich dieses Votum fast genau so schon einmal gehört.

    Ich möchte noch etwas sagen zu dem, was Regierungsrat Müller wiederholt gesagt hat, dass die Ausschaffungshaft verschärft und verlängert werden soll. Die SP erachtet diese Forderung nach langer und verschärfter Ausschaffungshaft als hoch problematisch. Und ich, und wir sind klar gegen diesen Paradigmenwechsel. Schon jetzt stellen sich gewichtige Fragen zur Administrativhaft, auch im Kanton Bern, denn der Kanton Bern ist Oberinhaftierer, er hat in diesem Bereich die meisten Haftanordnungen. Es braucht bei längerer Administrativhaft mindestens eine richterliche Überprüfung und anwaltliche Vertretung.

    Denn Administrativhaft wird vom Migrationsdienst angeordnet. Es ist kein Gericht, das dies anordnet. Ausschaffungshaft soll, wenn überhaupt, eine rein administrative Massnahme sein, so steht es im Gesetz: Inhaftierungen nur zum Bereitstellen einer absehbaren Ausschaffung. Sie wird von den Migrationsbehörden angeordnet und nicht von Gerichten. Sie ist keine Strafhaft, und das Bundesgericht hat entschieden und darauf hingewiesen, dass sie explizit nicht als Abschreckung oder vermeintliche Verhinderung von Straftaten eingesetzt werden kann. Das ist eine hoch problematische Forderung, die Verlängerung und Verschärfung von Ausschaffungshaft.

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    Edith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
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    Nils Fiechter(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Nils Fiechter, Oberwil im Simmental (SVP), Einzelsprecher. Kriminelle Ausländer müssen endlich konsequent ausgeschafft werden. Mit der Zustimmung zur Ausschaffungsinitiative der SVP haben die Schweizerinnen und Schweizer am 28. November 2010, vor mehr als 15 Jahren, zum Ausdruck gebracht, dass sie eben kriminelle Ausländer aus dem Land verweisen wollen.

    Obwohl diese Forderung nichts weiter als dem gesunden Menschenverstand entspricht und glasklar verständlich ist, lässt eine saubere Umsetzung des Volkswillens noch immer und bis heute auf sich warten. Die Arbeitsverweigerung in Bundesbern und auch in einzelnen Kantonen ist leider ein Trauerspiel. Es war jahrelang Druck seitens der SVP nötig, insbesondere des ehemaligen Parteipräsidenten und Alt-Nationalrat Toni Brunner, der mit seiner Strichliste nicht lockerliess, bis der Bund dann endlich mit ersten Zahlen zu Ausschaffungen herausrückte.

    Obwohl die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative schon seit 2016 in Kraft ist, wurden erst 2024 erste konkrete Zahlen dazu veröffentlicht. Alarmierend sind dabei nicht nur die tiefen Zahlen bei den Ausschaffungsentscheiden, schlichtweg beschämend sind die beträchtlichen Unterschiede der Vollzugsquoten in den Kantonen! Nur gerade in sechs Kantonen sind mehr als 90 Prozent der angeordneten Landesverweise im Jahr 2024 auch tatsächlich vollzogen worden, nämlich in Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Glarus und Zug, diese haben alle eine hundertprozentige Vollzugsquote, Basel-Stadt hat 96,6 Prozent und Solothurn hat 96,3 Prozent.

    In mehreren Kantonen scheint man sich hingegen um den verfassungsgemässen Auftrag und den Respekt gegenüber dem Souverän zu foutieren. Die sogenannte Härtefallklausel, die gegen den Willen der SVP in die Gesetzgebung eingefügt wurde, scheint bei gewissen Gerichten offenbar keinen Anklang finden respektive sie wird überstrapaziert und dient zur Umgehung des Gesetzes: Die Gerichte machen dann eben politische Gründe geltend. Es stehen nicht mehr die Opfer und die Sicherheit der Bevölkerung im Zentrum, sondern offenbar ausländische Straftäter, die als Gäste in unser Land gekommen sind und das Gastrecht missbraucht haben.

    Die Härtefallklausel dient also, und die SVP hat schon immer davor gewarnt, als reine Täterschutzklausel. Und auch der Kanton Bern liegt leider mit einer Vollzugsquote von nur 76,8 Prozent deutlich unter dem schweizerischen Spitzenwert von 100 Prozent. Und deshalb ist eben der vorliegende Vorstoss richtig und wichtig, der sicherstellen will, dass unsere Behörden bei rechtskräftigen Urteilen ausländerrechtliche Massnahmen konsequent und schnell durchsetzen können. Ich bitte Sie deshalb, dieser Motion zuzustimmen. Danke vielmals.

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    Edith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
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    Manuel C. Widmer(Die Grünen)
    Grosser Rat
    Manuel C. Widmer, Bern (GRÜNE), Einzelsprecher. Lassen Sie mich meiner Irritation über zwei Sachen Ausdruck geben: Erstens darüber, dass wir jetzt seit bald ein paar Stunden darüber reden, dass die bürgerliche Mehrheit in diesem Rat mit der bürgerlichen Mehrheit im Regierungsrat nicht wirklich zufrieden über die Umsetzung von bürgerlich geprägten Gesetzen ist, und diese gern noch verstärkt hätte. Das komme ich ehrlich gesagt nicht mehr ganz nach. Aber es wurde insbesondere vorhin gesagt, es habe nichts mit Wahlkampf zu tun. Die Vermutung liegt dann eben doch ein bisschen auf der Hand, dass es vielleicht etwas mit Wahlkampf zu tun hat. Darauf könnte insbesondere der Umstand hinweisen, dass die FDP wieder einmal versucht, die SVP rechts zu überholen.

    Das ist das Zweite, das mich irritiert, ist nicht, dass die FDP das versucht, aber dass die FDP immer noch glaubt, irgendjemand würde sie dann wählen dafür, dass sie die gleichen Positionen oder noch stärkere Positionen vertritt als die SVP. Da wählt man doch lieber das Original als die FDP. Das verstehe ich auch immer noch nicht.

    Grossrätin Gschwend Pieren hat es geschafft, in einem Satz den Rechtsstaat zu loben, aber gleichzeitig rechtsstaatliche Verfahren, die im Ausweisungsverfahren enthalten sind, als falsch oder als schwierig zu bezeichnen. Ja, entweder funktioniert der Rechtsstaat, aber dann gehören auch die gerichtlichen Verfahren vor der Ausweisung dazu, oder er funktioniert nicht. Aber beides in einem, das kann nicht funktionieren.

    Und jetzt noch eine letzte Bemerkung, vielleicht ein bisschen in einer fuchsschen Flapsigkeit: Ich bin mir nicht sicher, ob eines dieser nordafrikanischen Länder nach der Überweisung dieser Motion sagen wird: «Oh, du, im Grossen Rat haben sie dann diese Motion überwiesen, jetzt müssen wir etwas ändern!»

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    Edith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
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    Willy Schranz(Eidgenössisch-Demokratische Union)
    Grosser Rat
    Willy Schranz, Adelboden (EDU), Fraktionssprecher. Meine Vorrednerin hat es gesagt, wir bearbeiten jetzt mehrere Vorstösse, die in die gleiche Richtung gehen. Aber ihr erlaube mir jetzt trotzdem, Ihnen noch unsere Sicht zu diesem Vorstoss kundzutun. Die Motion verlangt, Klarheit zu schaffen, kriminelle Ausländer konsequent auszuschaffen, die Rechtssicherheit im Kanton Bern zu stärken.

    Der Rechtsstaat funktioniert nur dann glaubwürdig, wenn Entscheide auch tatsächlich umgesetzt werden. Wenn Personen, die in unserem Land eine schwere Straftat begehen, rechtskräftig verurteilt werden, erwartet die Bevölkerung zu Recht, dass die vorgesehenen Konsequenzen umgesetzt werden, und dazu gehört eben in gewissen Fällen auch eine Ausschaffung.

    Die Motion greift genau diesen Punkt auf: Sie verlangt keine Schnellschüsse, sondern drei sehr vernünftige Punkte. Erstens die Prüfung, wie die Abläufe beim Vollzug verbessert werden können, zweitens die Sicherstellung, dass die Behörden über die nötigen Mittel verfügen, damit die Massnahmen rasch und pragmatisch umgesetzt werden können, und drittens Transparenz darüber, weshalb die Ausschaffung heute zum Teil nicht oder verzögert vollzogen wird.

    Der Regierungsrat legt in seiner Antwort dar, dass viele Abläufe bereits geregelt sind und dass ein grosser Teil der Hürden ausserhalb des Kantons liegt, sei es bei internationalen Verfahren oder bei den Herkunftsstaaten oder bei bundesrechtlichen Zuständigkeiten. Das ist eine wichtige Einordnung, die zeigt, dass die Situation komplexer ist, als man manchmal gerade das Gefühl hat.

    Wir stellen aber gleichwohl fest, dass die Abläufe zwar geregelt sind, wir aber der Meinung sind, dass sie effizienter umgesetzt werden könnten und auch effizienter umgesetzt werden müssten. Gerade deshalb ist es sinnvoll, diesen Vorstoss zu überweisen. Die Motion verlangt keine Massnahmen ausserhalb des Rechtsstaats, sondern eine faktenbasierte Analyse und eine konsequente Nutzung und Umsetzung des vorhandenen Handlungsspielraums.

    Denn auch wenn gewisse Informationen bereits vorliegen, bleibt das Grundanliegen aktuell: Wir brauchen eine klare Übersicht, wo der Vollzug funktioniert, wo er blockiert ist und welche Verbesserungen möglich sind. Die Bevölkerung erwartet zu Recht, dass wir beim Thema Sicherheit und Rechtsdurchsetzung genau hinschauen.

    Eine Überweisung dieser Motion schafft Transparenz, stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und ermöglicht dem Grossen Rat, die Entwicklung weiterhin sachlich zu beurteilen und zu begleiten.

    Aus diesen Gründen beantragt sie der EDU-Fraktion einstimmig die Annahme der Motion in allen Punkten und natürlich, nicht abzuschreiben. Danke vielmals.

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    Edith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
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    Elisabeth Dubler(Die Grünen)
    Grosser Rat
    Elisabeth Dubler, Bern (GRÜNE), Fraktionssprecherin. So. Das ist jetzt der dritte Vorstoss, den wir heute behandeln, der ein bisschen in das Päckchen von Themen gehört, die man einfach bewirtschaften will, bei denen sogar unsere bürgerliche Regierung findet, dass es erledigt ist. Und trotzdem müssen wir hier stundenlang darüber debattieren. Und ich habe schon in meinem ersten Votum gesagt, dass mir die Stossrichtung vor allem auch von vielen meiner Vorrednerinnen wirklich zu denken gibt.

    Aber ja, jetzt sind wir beim dritten Vorstoss, Rechtssicherheit im Kanton Bern stärken. Ich glaube, unser Sicherheitsdirektor hat heute schon mehrmals betont, wie wichtig ihm das ist, und ich glaube, wir vertrauen ihm da sogar ein bisschen.

    Unsere Fraktion schliesst sich für einmal den Ausführungen der Regierung an. Die heutigen Abläufe zur Ausschaffung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern haben sich bewährt – soweit man das in diesem sensiblen Bereich überhaupt sagen kann. Der Kanton verfügt zudem bereits über die notwendigen Strukturen. Es besteht ein Leistungsauftrag mit dem SRK, den wir hier in der letzten Session verlängert haben. Aus unserer Sicht gibt es in diesem Bereich deshalb keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Wir werden Ziff. 1 zum Teil annehmen, aber gleichzeitig auch als erfüllt abschreiben.

    Zur Ziff. 2: Der Handlungsspielraum des Kantons ist bekannt und wird bereits heute ausgeschöpft. Wenn es um zusätzliche Ressourcen geht, hat das Parlament jedes Jahr im Rahmen des Budgets die Möglichkeit, entsprechende Mittel zu sprechen. Und auch hier sehen wir deshalb keinen zusätzlichen Auftrag, der über die bestehenden Instrumente hinausgeht.

    Ziff. 3 ist aus unserer Sicht von der Regierung sehr ausführlich behandelt worden. Die Regierung legt dar, welche Massnahmen bereits bestehen und wie diese umgesetzt werden. Aus unserer Sicht ist die Forderung damit erfüllt und kann abgeschrieben werden. Es braucht kein weiteres Monitoring dieser Massnahmen, denn es wurde wirklich in der Antwort der Regierung sehr deutlich ausgeführt.

    Insgesamt zeigt die Stellungnahme der Regierung klar, dass die notwendigen Prozesse bestehen, und sie funktionieren aus ihrer Sicht. Zusätzliche Aufträge würden kaum einen Mehrwert bringen, und entsprechend werden wir keine weiteren Massnahmen ergreifen. Merci.

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    Edith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
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    Andrea Gschwend-Pieren(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Andrea Gschwend-Pieren, Kaltacker (SVP), Fraktionssprecherin. Wenn Ausreisepflichtige nicht ausreisen müssen, wieso müssen denn Steuerpflichtige Steuern zahlen? Die Sicherheit der Bevölkerung und die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaats stehen und fallen damit, ob geltendes Recht auch konsequent umgesetzt wird.

    Gerade bei der Ausschaffung von kriminellen Ausländern ist das Vertrauen vieler Bürger in den Staat in den letzten Jahren zunehmend erschüttert worden. Die Schweizer Bevölkerung hat sich klar geäussert: Mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative wurde entschieden, dass ausländische Staatsangehörige, die schwere Straftaten begehen, unser Land verlassen müssen. Wer das Gastrecht missbraucht und hier Straftaten begeht, hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt.

    Trotz dieser klaren Vorgaben erleben wir in der Praxis immer wieder Unsicherheiten und unterschiedliche Auslegungen. Die Verfahren ziehen sich in die Länge, Entscheide werden angefochten, und teilweise bleibt unklar, wie die Bestimmungen konkret umgesetzt werden. Das führt zu Rechtsunsicherheit sowohl für die Behörden als auch für die Bevölkerung. Und beeindruckt hat mich ja auch, wie viele Juristen dafür auf Staatskosten beschäftigt werden.

    Der vorliegende Vorstoss setzt genau hier an. Ziel ist es, im Kanton Bern Klarheit zu schaffen und sicherzustellen, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen konsequent angewendet werden. Für die SVP ist das ein zentrales Anliegen. Es kann nicht sein, dass Personen, die hier schwere Straftaten begehen, am Ende trotzdem im Land bleiben.

    Das ist weder gegenüber der Bevölkerung noch gegenüber all jenen Ausländerinnen und Ausländern fair, die sich an unsere Gesetze halten und sich hier korrekt integrieren und auch korrekt verhalten.

    Wer kriminell wird, muss die Konsequenzen tragen. Dazu gehört im Fall von ausländischen Straftätern auch die Ausschaffung.

    Und übrigens noch ein Wort zum Ausschaffungsprozess, in dem die Ausschaffung dann nur manchmal oder gar nicht vollzogen wird, Sie konnten das in der Antwort des Regierungsrats lesen, das ist für mich recht eindrücklich: Reisepapiere beschaffen, eine Risikoanalyse machen, einen Flug buchen, Tickets bestellen und zahlen, einen erneuten Flug buchen, einen Sonderflug buchen, einen Charterflug, der ausschliesslich für die Ausschaffungen genutzt wird, inklusive eine unbestimmte Anzahl von Polizisten vor und auf dem Flug, medizinisches Begleitpersonal, plus ein Beobachter der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) – das alles zusammen staatlich offeriert, das finde ich persönlich wirklich Wahnsinn!

    Der Kanton Bern muss alles in seiner Kompetenz stehende tun, um die Umsetzung der geltenden Bestimmungen sicherzustellen und um für klare Verhältnisse zu sorgen. Rechtssicherheit bedeutet auch, dass Entscheide nachvollziehbar, konsequent und einheitlich umgesetzt werden. Dieser Vorstoss trägt dazu bei, genau diese Klarheit zu schaffen, er stärkt die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaats und setzt ein wichtiges Signal für die Sicherheit der Bevölkerung.

    Aus diesen Gründen unterstützt die Fraktion der SVP den Vorstoss einstimmig und bestreitet die Abschreibung, denn das Anliegen ist in unseren Augen ein Dauerauftrag. Gerade und insbesondere auch bei der Ziff. 3, wo wir lesen können, dass lediglich 69 Prozent der Ausschaffungen vollzogen werden. Das möchte die SVP-Fraktion schon noch ein bisschen verfolgen und über die Entwicklung dieser Zahlen auf dem Laufenden gehalten werden. Deshalb: Wir nehmen das einstimmig an und bestreiten die Abschreibung.

  • Speech
    Edith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat

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