Karin Berger-Sturm · SP
Ich möchte noch etwas sagen zu dem, was Regierungsrat Müller wiederholt gesagt hat, dass die Ausschaffungshaft verschärft und verlängert werden soll. Die SP erachtet diese Forderung nach langer und verschärfter Ausschaffungshaft als hoch problematisch. Und ich, und wir sind klar gegen diesen Paradigmenwechsel. Schon jetzt stellen sich gewichtige Fragen zur Administrativhaft, auch im Kanton Bern, denn der Kanton Bern ist Oberinhaftierer, er hat in diesem Bereich die meisten Haftanordnungen. Es braucht bei längerer Administrativhaft mindestens eine richterliche Überprüfung und anwaltliche Vertretung.
Denn Administrativhaft wird vom Migrationsdienst angeordnet. Es ist kein Gericht, das dies anordnet. Ausschaffungshaft soll, wenn überhaupt, eine rein administrative Massnahme sein, so steht es im Gesetz: Inhaftierungen nur zum Bereitstellen einer absehbaren Ausschaffung. Sie wird von den Migrationsbehörden angeordnet und nicht von Gerichten. Sie ist keine Strafhaft, und das Bundesgericht hat entschieden und darauf hingewiesen, dass sie explizit nicht als Abschreckung oder vermeintliche Verhinderung von Straftaten eingesetzt werden kann. Das ist eine hoch problematische Forderung, die Verlängerung und Verschärfung von Ausschaffungshaft.