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Andrea Gschwend-Pieren · SVP

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Grosser Rat (BE)12.03.2026
Andrea Gschwend-Pieren, Kaltacker (SVP), Fraktionssprecherin. Wenn Ausreisepflichtige nicht ausreisen müssen, wieso müssen denn Steuerpflichtige Steuern zahlen? Die Sicherheit der Bevölkerung und die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaats stehen und fallen damit, ob geltendes Recht auch konsequent umgesetzt wird.

Gerade bei der Ausschaffung von kriminellen Ausländern ist das Vertrauen vieler Bürger in den Staat in den letzten Jahren zunehmend erschüttert worden. Die Schweizer Bevölkerung hat sich klar geäussert: Mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative wurde entschieden, dass ausländische Staatsangehörige, die schwere Straftaten begehen, unser Land verlassen müssen. Wer das Gastrecht missbraucht und hier Straftaten begeht, hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt.

Trotz dieser klaren Vorgaben erleben wir in der Praxis immer wieder Unsicherheiten und unterschiedliche Auslegungen. Die Verfahren ziehen sich in die Länge, Entscheide werden angefochten, und teilweise bleibt unklar, wie die Bestimmungen konkret umgesetzt werden. Das führt zu Rechtsunsicherheit sowohl für die Behörden als auch für die Bevölkerung. Und beeindruckt hat mich ja auch, wie viele Juristen dafür auf Staatskosten beschäftigt werden.

Der vorliegende Vorstoss setzt genau hier an. Ziel ist es, im Kanton Bern Klarheit zu schaffen und sicherzustellen, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen konsequent angewendet werden. Für die SVP ist das ein zentrales Anliegen. Es kann nicht sein, dass Personen, die hier schwere Straftaten begehen, am Ende trotzdem im Land bleiben.

Das ist weder gegenüber der Bevölkerung noch gegenüber all jenen Ausländerinnen und Ausländern fair, die sich an unsere Gesetze halten und sich hier korrekt integrieren und auch korrekt verhalten.

Wer kriminell wird, muss die Konsequenzen tragen. Dazu gehört im Fall von ausländischen Straftätern auch die Ausschaffung.

Und übrigens noch ein Wort zum Ausschaffungsprozess, in dem die Ausschaffung dann nur manchmal oder gar nicht vollzogen wird, Sie konnten das in der Antwort des Regierungsrats lesen, das ist für mich recht eindrücklich: Reisepapiere beschaffen, eine Risikoanalyse machen, einen Flug buchen, Tickets bestellen und zahlen, einen erneuten Flug buchen, einen Sonderflug buchen, einen Charterflug, der ausschliesslich für die Ausschaffungen genutzt wird, inklusive eine unbestimmte Anzahl von Polizisten vor und auf dem Flug, medizinisches Begleitpersonal, plus ein Beobachter der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) – das alles zusammen staatlich offeriert, das finde ich persönlich wirklich Wahnsinn!

Der Kanton Bern muss alles in seiner Kompetenz stehende tun, um die Umsetzung der geltenden Bestimmungen sicherzustellen und um für klare Verhältnisse zu sorgen. Rechtssicherheit bedeutet auch, dass Entscheide nachvollziehbar, konsequent und einheitlich umgesetzt werden. Dieser Vorstoss trägt dazu bei, genau diese Klarheit zu schaffen, er stärkt die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaats und setzt ein wichtiges Signal für die Sicherheit der Bevölkerung.

Aus diesen Gründen unterstützt die Fraktion der SVP den Vorstoss einstimmig und bestreitet die Abschreibung, denn das Anliegen ist in unseren Augen ein Dauerauftrag. Gerade und insbesondere auch bei der Ziff. 3, wo wir lesen können, dass lediglich 69 Prozent der Ausschaffungen vollzogen werden. Das möchte die SVP-Fraktion schon noch ein bisschen verfolgen und über die Entwicklung dieser Zahlen auf dem Laufenden gehalten werden. Deshalb: Wir nehmen das einstimmig an und bestreiten die Abschreibung.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0