Andrea Gschwend-Pieren
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- SVP
- Parliament
- Grosser Rat (BE)
- Electoral district
- Emmental
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 1978
- Occupation
- Betriebswirtschafterin / Unternehmerin / lic.oec.HSG
- Language
- lang_d
- Address
- Kaltacker
- Source body
- BE
- Source updated
- 01.11.2026
- Record updated
- 16.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaGrosser RatAbstimmung / VoteResult: 151 Yes · 1 No · 1 Abst. · 1 Absent
- JaGrosser RatAbstimmung / VoteBerner Wanderwege; Kantonsbeiträge 2025–2029 (Kreditgeschäft GR)Result: 137 Yes · 0 No · 2 Abst. · 2 Absent
- JaGrosser RatAbstimmung / VoteResult: 119 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
- NeinGrosser RatAbstimmung / VoteResult: 3 Yes · 137 No · 3 Abst. · 3 Absent
- NeinGrosser RatAbstimmung / VoteResult: 75 Yes · 74 No · 0 Abst. · 0 Absent
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- Speech
- Speech
- SpeechEinführung eines Reparaturbestätigungsverfahrens im Kanton BernNo. 2025.GRPARL.458Grosser Rat
- SpeechSicherheitskosten bei gewalttätigen Veranstaltungen an Verursacher weiterverrechnen!No. 2025.GRPARL.1545Grosser Rat
- SpeechGeltendes nationales Verhüllungsverbot im Kanton Bern durchsetzen!No. 2025.GRPARL.493Grosser RatAndrea Gschwend-Pieren, Kaltacker (SVP), Fraktionssprecherin. Ich bin ab und an am Wochenende oder in den Ferien in Grindelwald unterwegs. Kürzlich kam uns dort im Dorf einmal mehr eine Gruppe vollverschleierter Frauen entgegen, und mein 6-jähriger Sohn hat gefragt: «Mama, wieso haben diese Frauen solche Tücher an?». Ich habe ihm dann gesagt: «Ja, das ist halt ihre Religion, ihre Kultur.» Er hat weiter gefragt: «Aber wollen die das denn?». Ich habe geantwortet: «Wohl eher nicht. Es sind ihre Männer, die ihnen das befehlen.» Mein Sohn hat schon konsterniert geschaut, denn von zu Hause ist er sich eigentlich eher gewohnt, dass die Frau das Sagen hat. Aber er hat dann trotzdem noch einmal weitergefragt: «Aber dann sieht man ja gar nicht, ob die lachen, zufrieden sind, oder ob sie hässig sind, böse, traurig!». Da ist mir der Kragen geplatzt, und ich habe ihm gesagt: «Ja, da hast du vollkommen recht; und übrigens ist es in der Schweiz auch verboten, sich so zu verschleiern.» Eine kindlich unschuldige Feststellung, frei von jeglichen Vorurteilen, ein Kind, das bereits richtig spürt, dass wir uns hier, bei uns, nicht verschleiern, dass wir einander das Gesicht zeigen.
Gerade im Berner Oberland sieht man häufig vollverschleierte Frauen. Das Verhüllungsverbot geht weit über die Frage nach der Kleidung hinaus. Es geht um unser Zusammenleben, es geht um Sicherheit, es geht um Offenheit, und es geht schlussendlich auch um Gleichberechtigung. Nämlich, dass eine Frau nicht unterdrückt werden darf. Und an all die Feministinnen hier im Saal: Jetzt können Sie einmal ein Zeichen für die Frauen setzen.
Und es geht um die Werte unseres Rechtsstaats. Die Schweizer Bevölkerung hat entschieden. Nicht irgendeine Behörde, nicht irgendein Gericht, sondern das Volk hat sich im Jahr 2021 deutlich für das nationale Verhüllungsverbot ausgesprochen. Dieser Volksentscheid ist zu respektieren, auch im Kanton Bern. Unsere direkte Demokratie lebt davon, dass demokratisch gefällte Entscheide nicht nur akzeptiert, sondern auch wirksam umgesetzt werden. Volksentscheide sind nicht lediglich eine symbolische Empfehlung.
In einer offenen Gesellschaft zeigen wir einander das Gesicht. Das Gesicht ist Ausdruck von Kommunikation, Vertrauen und gegenseitigem Respekt. Wer miteinander lebt, arbeitet, lernt, diskutiert, begegnet sich offen. Eine vollständige Verhüllung steht diesem Grundgedanken entgegen.
Zudem gibt es auch sicherheitspolitische Gründe. Das Verhüllungsverbot wurde erwähnt, zusammen mit dem kantonalen Vermummungsverbot. Auch wenn die beiden Begriffe in einem unterschiedlichen Kontext verwendet werden, geht es um das Unkenntlichmachen einer Person. Behörden und Polizeikräfte müssen Personen identifizieren können, insbesondere bei Demonstrationen, Grossveranstaltungen oder öffentlichen Zusammenkünften. Vermummung oder Verhüllung erschwert die Strafverfolgung und kann gezielt missbraucht werden, um Gewalt und Sachbeschädigung anonym zu begehen.
Der Rechtsstaat darf nicht wegschauen. Wer Straftaten begeht, soll nicht hinter einer vollständigen Verhüllung verschwinden können. Vermummung schützt nicht Freiheit, Vermummung schützt die, die Verantwortung vermeiden wollen.
Ein Gesetz ohne konsequente Durchsetzung verliert seine Glaubwürdigkeit. Ein demokratischer Rechtsstaat darf erwarten, dass seine Gesetze eingehalten werden, und wenn es dafür regelmässige Kontrollen braucht, ja, dann braucht es Kontrollen. Wenn an einem neuralgischen Punkt notorisch zu schnell gefahren wird, wird ein Radarkasten hingestellt, um Law and Order durchzusetzen. Also, wir erwarten auch hier eine konsequente Durchsetzung des Gesetzes.
Und ja, wir müssen es klar aussprechen: Das Verhüllungsverbot ist auch eine Antwort auf zunehmende Radikalisierung und auf Ideologien, die unsere offenen Werte ablehnen. Wer Frauen unsichtbar machen will, wer gesellschaftliche Abschottung propagiert oder religiösen Extremismus demonstrativ in den öffentlichen Raum trägt, darf nicht erwarten, dass Staat und Bevölkerung einfach wegschauen. Seit dem Jahr 2009, dies als Nebenbemerkung, ist ja im gleichen Kontext auch das Minarettverbot in Kraft.
Kurz zusammengefasst: Die Fraktion der SVP unterstützt diese Motion in allen Punkten einstimmig und lehnt bei den Ziffern 1 und 4 die Abschreibung ebenfalls einstimmig ab.
- MotionMitvorstösserin/MitvorstösserPraxisnahe Baubewilligungsverfahren ermöglichenNo. 2026.GRPARL.154
- MotionMitvorstösserin/MitvorstösserBaubewilligungen im Blindflug? – Transparenz und Effizienz endlich sicherstellenNo. 2025.GRPARL.1512
- MotionMitvorstösserin/Mitvorstösser
- MotionMitvorstösserin/MitvorstösserVerhältnismässige Unterbringung von Geflüchteten in kleinen GemeindenNo. 2026.GRPARL.129
- MotionMiteinreichendeVerhältnismässige Unterbringung von Geflüchteten in kleinen GemeindenNo. 2026.GRPARL.129
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0