Finanzierung ungedeckter Hebammenleistungen
(2025.GRPARL.117)- SpeechEdith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)Grosser RatPräsidentin. Sie haben die Motion als Postulat angenommen.
- SpeechEdith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)Grosser RatPräsidentin. Wir kommen zur Abstimmung. Die Motionärin hat in ein Postulat gewandelt und die Ziffer 2 ist zurückgezogen. Wir stimmen also über die Ziffer 1 als Postulat ab: Wer die Motion als Postulat annimmt, stimmt Ja, wer dies ablehnt, stimmt Nein.
- SpeechRegula Bühlmann(Die Grünen)Grosser RatRegula Bühlmann, Bern (GRÜNE), Motionärin. Vielen Dank. Vielleicht noch einmal ganz kurz: Es sind keine Partikularinteressen, sondern es sind unterschiedliche Voraussetzungen. Eine Geburt und alles darum herum sind keine Notfälle, aber es ist halt auch nicht planbar. Mein Vater war Zahnarzt. Er leistete auch Notfalldienste, quasi im Organisierten, aber das waren wirklich Notfälle. Das waren nicht Patientinnen, die er vorher schon gekannt hatte und die nicht genau wussten, wann denn dieser Zahn raus muss. Bei den Hebammen ist es eben genau anders.
Aber da wir davon ausgehen, dass wir mit der Motion wahrscheinlich nicht durchkommen, wandeln wir und bitte Sie sehr, den Vorstoss als Postulat anzunehmen, damit der Regierungsrat prüft, wie man die Hebammenleistungen finanzieren kann, die er fordert, die aber im Moment einfach nicht bezahlt sind.
- SpeechSpeechGrosser RatPierre Alain Schnegg, directeur de la DSSI. La loi sur la santé publique (LSP) prévoit que certaines professions doivent gérer les services d’urgence. Il s’agit, entre autres, des médecins, des dentistes, des pharmaciens, des sages-femmes. Si maintenant nous nous mettons à financer quelque chose de particulier pour un de ces groupes, pourquoi ne participerions-nous pas au financement d’autres groupes ? Je crois que nous ne pouvons pas nous permettre de regarder ça uniquement par le biais d’une profession particulière. Lorsqu’il y a vraiment une pénurie de spécialistes, la chose peut être vue différemment.
J’aimerais également dire que le canton n’est pas partenaire tarifaire. Si des prestations sont sous-payées, c’est aux organisations professionnelles de négocier avec le partenaire qui prend en charge le financement, dans ce cas les caisses maladie. Ces contrats peuvent être également dédits de manière à être renégociés et obtenir des conditions qui correspondent à la couverture des coûts des différentes branches. Et il est important que le canton ne se mêle pas de ce genre de discussion. C’est la raison pour laquelle le gouvernement vous invite à rejeter cette motion. Merci de votre attention.
- SpeechMadeleine Amstutz(Parteilos)Grosser RatMadeleine Amstutz, Sigriswil (parteilos), fraktionslose Sprecherin. Der Punkt 2 wurde zurückgezogen. Den Punkt 1 unterstütze ich, auch wenn das Anliegen von der anderen politischen Seite kommt. Aber von mir aus gesehen ist es gerechtfertigt, eine Regelung auszuarbeiten. Insbesondere der Bereitschaftsdienst soll gleichberechtigt bezahlt werden, ob die Arbeiten von freischaffenden Hebammen gemacht werden oder durch Spitalleistungen.
Es gibt auch noch Hausgeburten, bei denen die Leute gar kein Spital als erste Ansprechperson haben, und gerade in den Landregionen ist man darauf angewiesen, dass der Bereitschaftsdienst gewährt wird.
Wir haben es schon mehrmals gehört: Wir müssten vielleicht auch mal ein bisschen weniger Gesetze machen, aber wenn das Gesetz es vorschreibt, dass diese Leistungen zu erbringen sind, dann müssen sie halt auch finanziert werden. Deshalb stimme ich Ja. Merci.
- SpeechPriska Weber-Grunder(Die Mitte)Grosser RatPriska Weber-Grunder, Aarwangen (Die Mitte), Fraktionssprecherin. Ich werde mich ein bisschen kürzer fassen. Die ungedeckten Kosten sind ein leides Thema, nicht nur bei den Hebammen. Leider wird die grosse Mehrheit von Die Mitte diese Motion ablehnen. Sollte es zu einem Postulat kommen, wird es teilweise angenommen werden. Wir sind froh, dass der Punkt 2 gestrichen wurde. Wichtig ist uns, dass der Regierungsrat die Bedürfnisse der Hebammen erkannt hat und dass er bereit wäre, bei einem Versorgungsengpass eine Anpassung zu prüfen.
Wir von Die Mitte sehen, dass die ungedeckten Pikettkosten einen finanziellen Einschnitt für selbstständige Hebammen darstellen, und anerkennen die sehr wertvolle Arbeit, welche die Hebamme tagtäglich leisten. Merci vielmals. Laut kantonalem Gesetz sind sie zu Pikett- und Notfallleistungen verpflichtet. Die Notfallleistungen – ganz wichtig – werden durch die Krankenkasse vergütet, aber Pikettleistungen, die sie sieben bis acht Wochen lang bieten, sind zwar im Gesetz verankert, aber es bezahlt sie niemand.
Das ist ein alter Hut, der von früher her kommt, von den Gemeindehebammen her. Und wer von uns arbeitet schon gratis? Niemand! Was sind denn 150 Franken für die Sicherheit von jungen Müttern und der kleinsten Erdenbewohnern im Vergleich, wenn sie ins Spital gehen müssen und Folgekosten entstehen. Arbeiten wir doch besser mit Prävention und vergüten den Hebammen diese Kosten. Merci vielmals.
- SpeechEdith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)Grosser RatPräsidentin. Vielleicht noch eine kurze Bemerkung. Ich verstehe, dass es ein emotionales Thema ist, aber ich bitte Sie wirklich, von Fäkalausdrücken Abstand zu nehmen. – Als Nächste spricht für die Mitte-Fraktion Grossrätin Priska Weber-Grunder.
- SpeechSusanne Clauss(Sozialdemokratische Partei)Grosser RatSusanne Clauss, Biel/Bienne (SP), Fraktionssprecherin. Mein Herz blutet heute als Hebamme, das kann ich sagen, wegen den vorherigen Ablehnungen dieser geburtshilflichen Anliegen. Es geht hier um alle in dieser Gesellschaft. Jeder und jede von Ihnen braucht im Leben eine Hebamme oder hat eine gebraucht, anders kommen Sie nicht auf die Welt. So.
Stellen Sie sich jetzt also vor, Sie oder Ihre Frau hat vor vier Tagen geboren – vor vier Tagen. Sie ist bereits seit zwei Nächten zu Hause. Das ist die Ausgangslage, die heute schon in vielen Fällen so ist, gerade wenn viel anfällt in den grossen Zentren, weil mittlerweile alles geschlossen ist, und das wird 2026 Usus sein. Kleine Rückblende: Vor 30 Jahren blieben die Frauen noch zehn Tage im Spital. Für viele, gerade auf dem Land, war das richtige Erholung. Sie waren dort betreut, sie mussten nicht wieder eingebettet werden in den Hof und Haushalt zum Arbeiten.
Es ist Samstagabend. Sie – oder Ihre Frau – bekommen Schüttelfrost und Fieber, und das ist nicht irgendwie ein Ausnahmefall, sondern das ist unsere tägliche Arbeit. Sie sind richtig Scheisse krank – Entschuldigung, richtig, richtig krank. Daneben haben Sie ein Neugeborenes, das ununterbrochen schreit, und Sie finden nirgends eine Hebamme, denn diese arbeitet noch von 8 bis 5 Uhr, und am Samstag und Sonntag macht sie auch frei und ist vielleicht in den schönen Bergen am Wandern oder am Skifahren, wie auch immer. Der Vater ist überfordert, den Hausarzt gibt es auch nicht mehr, und das nächste Spital mit Geburtshilfe ist etwa eine Stunde weit weg, denn diese sind auch geschlossen. Das ist nicht utopisch, meine sehr verehrten Damen und Herren, sondern das wird in naher Zukunft Realität sein.
Falls es tatsächlich utopisch bleibt, ist es den altruistischen Hebammen zu verdanken, die ganz viele Leistungen immer wieder kostenlos und gratis machen, einfach, weil sie sich den Frauen verpflichtet fühlen. «Kein Problem», denken Sie. Doch, denn die Mutterschaftsleistungen wären eigentlich gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu 100 Prozent kostenbefreit. Jetzt ist es aber so, dass wir diesen Frauen, damit wir wirklich rund um die Uhr für sie da sind, einen kleinen Betrag in Rechnung stellen. Das stösst ganz viele vor den Kopf. Es ist nicht verwunderlich, dass wir immer weniger Fachkräfte haben und dass sie diese Arbeit nicht mehr machen wollen. Es ist übrigens auch bei den Hebammen so, dass viele mittlerweile sagen: «Ich bin am Wochenende nicht abrufbar.»
Zurück zum Fieber: Es ist ein klassischer Milchstau mit Brustentzündung. Das Schlechteste, das man nämlich in einem solchen Fall machen kann, ist, ein Kind und eine Frau einzupacken und noch eine Stunde lang zu fahren. Es braucht Ruhe und es braucht vor allem professionelle Stillhilfe und Beratung durch eine Hebamme. Es versteht sich von selbst, dass die Hebamme in einer solchen Situation sofort kommt, und das ist so. Ich bin 20 oder 25 Jahre lang auch nachts und am Wochenende zu diesen Frauen gefahren und habe sie sofort betreut, ohne zu überlegen, wer mir das jetzt mit wie vielen Franken abgelten wird, denn das ist eine ganz akute Situation.
Aber es geht nicht nur um die Notfälle. Es geht auch darum, dass eine Frau heute verpflichtet ist, quasi schon in der Schwangerschaft eine Hebamme zu suchen. Sie kann nicht nach der Geburt anrufen und sagen: «Sorry, ich habe geboren, ich muss heute Abend nach Hause.» Dann findet sie keine Hebamme, weil diese ausgelastet sind. Sie haben genug Arbeit. Dann geht sie ohne Hebamme nach Hause. Das ist ein Risiko, denn die Hebamme macht ganz viele wichtige Sachen, gerade in diesen ersten vier Tagen.
Zwei der wichtigsten Präventionsleistungen sind die Überwachung des Neugeborenen, ob es zu gelb wird oder nicht. Man weiss aus Studien in den USA, wo genau dies passiert ist – keine Hebamme mehr daheim, aber kurzfristig nach Hause geschickte Frauen, denn in gewissen Staaten ist das dort so: diese sind ambulant, haben aber keine Hebamme zu Hause –, dass die Hirnschäden von zu gelben Kindern massiv zunehmen, weil sie niemand überwacht und niemand sagt: «Okay, dieses Kind ist jetzt zu gelb, man sollte es vielleicht wieder in die Kinderklinik bringen.» Das andere ist der berühmte Phenylketonurie-Test (PKU-Test) in der Ferse, mit dem man Stoffwechselerkrankungen sucht. Wenn dieser vergessen geht, werden auch diese wieder zunehmen.
Es geht hier nicht um einen Branchenvergleich – es ist übrigens die gleiche Branche, Frau Koller. Es geht nicht darum, Berufsvergleiche zu machen. Der Arzt hat die Notfall-Leistungen in seinem Tarifvertrag geregelt. Es blinkt ... (Die Präsidentin bittet die Rednerin, zum Schluss zu kommen. / La présidente demande à l’oratrice de conclure.) Ich muss zum Schluss kommen. Sie haben das andere schon gehört. Das Gesetz des Kantons schreibt uns eigentlich vor, dass wir die Bereitschaft leisten. (Die Präsidentin bittet die Rednerin erneut, zum Schluss zu kommen. / La présidente demande encore une fois à l’oratrice de conclure.) Wir würden Ihnen gerne beliebt machen, dass Sie uns unterstützen, sowohl in der Motion als auch im Postulat. Merci vielmals.
- SpeechAndrea de Meuron(Die Grünen)Grosser RatAndrea de Meuron, Thun (GRÜNE), Fraktionssprecherin. Ich kann es vorwegnehmen: Die grüne Fraktion unterstützt diese Motion, weil sie eine offensichtliche Lücke in unserer Gesundheitsversorgung schliessen will.
Die Ausgangslage: Wir haben es gehört, nicht nur Vorrednerinnen und Vorredner haben es thematisiert, das Thema Geburten, sondern auch vorhergehende Vorstösse. In diesem Fall sind die Hebammen gesetzlich verpflichtet, rund um die Uhr auch in Notfallsituationen einsatzbereit zu sein. Gleichzeitig gibt es eben keine zeitgemässe Finanzierung, und wir haben es auch gehört: Wenige Gemeinden im Kanton leisten einen Beitrag an die Pikettkosten.
Damit müssen Hebammen den Bereitschaftsdienst in der Folge direkt den Familien verrechnen. Das ist doch eine klare Benachteiligung für diejenigen, die sich wohl für eine Form der kostengünstigen Geburtshilfe entscheiden, und es trifft vor allem auch noch gerade diejenigen, die es sich dann vielleicht auch nicht leisten können. Das ist also grundsätzlich eine falsche Situation.
Andere Kantone – auch dies haben wir schon gehört, aber ich möchte es hier unterstreichen – zeigen, dass das eben geht. Da ist der Kanton Bern auch gefordert. Wir haben auch gehört, dass es Städte gibt, die Pikettgelder zahlen, aber das kann ja wohl nicht zielführend sein. Ich denke, es braucht eine Regelung auf kantonaler Ebene, und gerade wenn es der Kanton verlangt, soll er auch bereit sein, es mitzufinanzieren.
Hebammen sind ein unverzichtbarer Pfeiler der medizinischen Grundversorgung. Gerade jetzt, wo wir wissen, dass Geburtenabteilungen schliessen, sind wir doch hier in diesem Saal umso mehr gefordert, die Hebammen entsprechend zu unterstützen, weil sie für die werdenden Mütter eine zentral wichtige Anlaufstelle sind. Und, wir haben es vorhin gehört: sogar auch für werdende Väter. Also, so gesehen ist das doch ganz wichtig. Wir sichern eine qualitativ gute und sichere Betreuung vor, während und nach der Geburt. Wenn wir jetzt nicht handeln – das ist ein kleines, wichtiges Puzzleteilchen –, riskieren wir einfach Versorgungslücken in einem sensiblen Bereich unserer Gesundheitsversorgung.
Deshalb werden wir Grünen diese Motion ganz klar unterstützen. Wir fordern eine faire Finanzierung, die den Hebammen ermöglicht, ihre Arbeit auszuführen, eine Stärkung der ambulanten Geburtshilfe im ganzen Kanton und damit auch eine spürbare Entlastung für unsere Familien. Merci deshalb auch für die Unterstützung.
- SpeechSpeechGrosser RatAndrea de Meuron, Thun (GRÜNE), Fraktionssprecherin. Ich kann es vorwegnehmen: Die grüne Fraktion unterstützt diese Motion, weil sie eine offensichtliche Lücke in unserer Gesundheitsversorgung schliessen will.
Die Ausgangslage: Wir haben es gehört, nicht nur Vorrednerinnen und Vorredner haben es thematisiert, das Thema Geburten, sondern auch vorhergehende Vorstösse. In diesem Fall sind die Hebammen gesetzlich verpflichtet, rund um die Uhr auch in Notfallsituationen einsatzbereit zu sein. Gleichzeitig gibt es eben keine zeitgemässe Finanzierung, und wir haben es auch gehört: Wenige Gemeinden im Kanton leisten einen Beitrag an die Pikettkosten.
Damit müssen Hebammen den Bereitschaftsdienst in der Folge direkt den Familien verrechnen. Das ist doch eine klare Benachteiligung für diejenigen, die sich wohl für eine Form der kostengünstigen Geburtshilfe entscheiden, und es trifft vor allem auch noch gerade diejenigen, die es sich dann vielleicht auch nicht leisten können. Das ist also grundsätzlich eine falsche Situation.
Andere Kantone – auch dies haben wir schon gehört, aber ich möchte es hier unterstreichen – zeigen, dass das eben geht. Da ist der Kanton Bern auch gefordert. Wir haben auch gehört, dass es Städte gibt, die Pikettgelder zahlen, aber das kann ja wohl nicht zielführend sein. Ich denke, es braucht eine Regelung auf kantonaler Ebene, und gerade wenn es der Kanton verlangt, soll er auch bereit sein, es mitzufinanzieren.
Hebammen sind ein unverzichtbarer Pfeiler der medizinischen Grundversorgung. Gerade jetzt, wo wir wissen, dass Geburtenabteilungen schliessen, sind wir doch hier in diesem Saal umso mehr gefordert, die Hebammen entsprechend zu unterstützen, weil sie für die werdenden Mütter eine zentral wichtige Anlaufstelle sind. Und, wir haben es vorhin gehört: sogar auch für werdende Väter. Also, so gesehen ist das doch ganz wichtig. Wir sichern eine qualitativ gute und sichere Betreuung vor, während und nach der Geburt. Wenn wir jetzt nicht handeln – das ist ein kleines, wichtiges Puzzleteilchen –, riskieren wir einfach Versorgungslücken in einem sensiblen Bereich unserer Gesundheitsversorgung.
Deshalb werden wir Grünen diese Motion ganz klar unterstützen. Wir fordern eine faire Finanzierung, die den Hebammen ermöglicht, ihre Arbeit auszuführen, eine Stärkung der ambulanten Geburtshilfe im ganzen Kanton und damit auch eine spürbare Entlastung für unsere Familien. Merci deshalb auch für die Unterstützung.
- Speech
- SpeechEdith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)Grosser RatPräsidentin. Bevor wir weitergehen, möchte ich auf der Tribüne die 5. und 6. Klasse des Schulhauses Spitalacker in Bern unter der Leitung vom Thomas Leiser begrüssen. Herzlich willkommen im Rathaus! (Applaus / Applaudissements)
Wir fahren weiter mit der nächsten Sprecherin: Grossrätin Andrea de Meuron für die grüne Fraktion.
- SpeechMonika Stampfli(Grünliberale Partei)Grosser RatMonika Stampfli, Nidau (GLP), Mitmotionärin, Fraktionssprecherin. Es würde einem – und da gehöre ich auch dazu, vor allem im Rahmen der Schliessungen der Geburtenabteilungen – leichtfallen, dem Berufsstand der Hebamme ein Partikularinteresse zuzugestehen, wenn nicht auch andere Branchen mit der genau gleichen Herausforderung kämpften. Die Grünliberalen bieten Hand, die ungelösten Herausforderungen bei den Bereitschafts- und Notfalldiensten in der nächsten Legislatur in Angriff zu nehmen, aber nur, wenn für alle Betroffenen eine gerechte Lösung gefunden wird. Einzelanpassungen für nur eine Branche können wir nicht unterstützen.
Als Mitmotionärin habe ich in der Zwischenzeit den Fächer aufgemacht und kann die Haltung der Grünliberalen, die Ablehnung der Motion, verstehen und auch vertreten. Die Grünliberalen lehnen diese Motion und ein allfälliges Postulat ab mit dem Ziel, in Zukunft eine Lösung für alle Betroffenen zu finden. Danke.
- SpeechBruno Martin(Eidgenössisch-Demokratische Union)Grosser RatBruno Martin, Gerolfingen-Täuffelen (EDU), Fraktionssprecher. Es ist schon vieles über die Frauen gesagt worden, und ich schaue gerade, dass ich einige Zeilen auslassen könnte, die doppelt oder dreifach oder schon mehrfach gesagt worden sind, aber Sie müssen sich trotzdem kurz Zeit nehmen für mich.
Die Hebammen leisten im Kanton Bern während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett Bereitschaftsdienst und Notfalldienst. Ja, die 7 mal 24 Stunden kennen auch andere Berufsgattungen, aber sie sind natürlich in der Minderheit vertreten in diesem Saal. Der Akutbereich und die Grundversorgung gehören zu ihren Aufgaben. Ab und zu sind sie auch für die Väter da. Aus eigener Erfahrung weiss ich, wie das ist, wenn man in Ohnmacht fällt, und ich war froh, dass sie bei zwei von vier Geburten auch noch ein bisschen zu mir schauten. Die Hebammen waren auch in der schwierigen Zeit da, als alles zu war, und während alle Leute Angst um ihr Leben hatten, halfen sie bei Geburten mit und halfen, neues Leben auf die Welt zu stellen.
Das Berner Gesundheitsgesetz verpflichtet die Hebammen zum Notfalldienst. Die Finanzierung seitens der öffentlichen Hand fehlt, und wie Kollegin Hurni schon gesagt hat: 1,3 Mio. Franken haben die Leute eigentlich selber bezahlt im Jahr 2024. Es widerspricht auch, wie wir gehört haben, der Berner Verfassung, die eigentlich die Frau vor und nach der Geburt schützt. Die Finanzierung ist notwendig, und weil die Versorgung durch die Spitäler im Wandel ist und die Regionen einheitlich und vor allem fair behandelt werden sollten, ist die EDU als Familienfraktion da, um diese Motion zu unterstützen. Ich danke vielmals für das Zuhören.
- SpeechMelanie Beutler-Hohenberger(Evangelische Volkspartei)Grosser RatMelanie Beutler-Hohenberger, Gwatt (EVP), Mitmotionärin, Fraktionssprecherin. Wir reden jetzt also nur noch über den Punkt 1, mit dem der Regierungsrat beauftragt wird, mit dem Hebammenverband eine Regelung auszuarbeiten, die den Bereitschaftsdienst oder auch Pikettdienste von Hebammen entschädigen soll. Im Zuge der veränderten Versorgungslandschaft in der stationären Geburtshilfe – ich erinnere an die kürzlich geschlossene Geburtsabteilung in Frutigen, von der wir vorhin gesprochen haben, oder an den Schliessungsentscheid in Langenthal – kommt der ambulanten ausserklinischen Geburtshilfe, eben von Hebammen geleistet, eine immer grössere und wichtigere Bedeutung zu.
Auch der Kanton selber stellt im Sinne der integrierten Versorgung stark auf Hebammen ab, ganz besonders, wenn sie aufsuchende Dienste leisten, sei es vor oder nach der Geburt, und die Wöchnerinnen und ihre Babys zu Hause besuchen und versorgen. Für diejenigen, die es nicht wissen: Es geht dabei z. B. um Fragen oder Sachen betreffend Milcheinschuss, Stillprobleme, Gelbsucht. Es werden verschiedene Tests an Neugeborenen gemacht. Die Mutter wird vor allem beim hormonellen Wechsel, durch den sie geht, unterstützt etc. Genau um solche Leistungen geht es bei dieser Motion.
Der EVP-Fraktion ist eine gute Versorgung von Müttern und Kindern ein Herzensanliegen. Die vulnerable Phase vor, während und nach einer Geburt ist eine höchst schützenswerte Zeit. Deshalb finden wir es auch stossend, dass sich der Kanton eigentlich als Besteller von Leistungen – hier sprechen wir jetzt eben vom Bereitschafts- oder Pikettdienst – aus der Verantwortung zieht und nicht zahlen will. Hebammen leisten während etwa drei Wochen vor einer Geburt bis etwa acht Wochen nach einer Geburt Pikettdienste. Das ist also eine lange Zeit, während der man auf Pikett, also in Bereitschaft sein muss. Es ist aber auch ganz wichtig, dass man wirklich immer sofort ausrücken könnte, weil sich die Dinge rund um die Geburt oder das Wochenbett plötzlich rasch ändern können.
Dieser Pikettdienst ist aus Sicht der EVP-Fraktion ein wichtiger Pfeiler der Grundversorgung von Müttern, Kindern und Familien. Zusätzlich haben die Frauen laut der Berner Kantonsverfassung – das wusste ich gar nicht mehr – und den Sozialzielen sogar ein Recht, dass sie «vor und nach einer Geburt materiell gesichert sind». Der eingerichtete Solidaritätsfonds der Hebammen für Familien, welche die Kosten für den Pikettdienst eben nicht selber tragen können, zeigt ja gerade, dass hier eine neue Regelung hermuss und dass es nicht erklärbar ist, dass die Hebammen Pflichten haben, die sie notabene gerne erfüllen, dass die heisse Kartoffel der Finanzierung aber vom Kanton an die betroffenen Familien oder die Hebammen abgeschoben wird.
Die EVP-Fraktion hat höchsten Respekt vor der Arbeit von Hebammen, die im Verhältnis übrigens günstige, präventive und gesundheitsfördernde Arbeit leisten, und nimmt diese Motion fast einstimmig an. Andere Kantone haben es uns vorgemacht und finanzieren diese Leistungen. Ich appelliere an Sie, dass wir den Müttern und Kindern in unserem Kanton auch die bestmögliche Versorgung rund um die Geburt angedeihen lassen wollen und dies entsprechend finanzieren.
- SpeechKurt Wenger(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatKurt Wenger, Meikirch (SVP), Fraktionssprecher. Dass sich Ratsangehörige unter uns für eine erhöhte Entschädigung von Hebammen während ihrer Bereitschaftsdienste und während ihrer Einsätze bei irregulären Arbeitszeiten einsetzen, ist nachvollziehbar. Hebammen sind eine wichtige Berufsgruppe. Ambulant tätige Hebammen – besonders in ländlichen Gebieten –, die nicht in Spitälern arbeiten, können sich nicht vertreten lassen und sind deshalb oft rund um die Uhr im Einsatz und dadurch weniger gut entschädigt.
Wenn man die Forderungen und Begründungen der Motionäre genau liest und mit den Antworten des Regierungsrates abgleicht, kommt man zum Schluss, dass man diese Unterschiede halt schon relativieren muss und dass es andere Lösungsansätze gibt, als dass der Kanton dagegen Einfluss nehmen muss. Fakt ist: Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sieht keine Pikettentschädigung vor. Diese Leistungen wurden früher durch die Gemeinden abgedeckt, wie z. B. heute noch in Aarwangen, in Gsteig, in Allmendingen und in Wynigen. Damit sich die Hebammen jetzt, diesen Umständen Rechnung tragend, für ihre zeitlich irregulären Einsätze doch entschädigen lassen können, ist der bernische Hebammenverband innovativ geworden. 2023 richtete er einen Solidaritätsfonds ein, in den alle Gebärenden einzahlen und aus dem Einkommensschwächere bei regulären Geburtszeiten von den Mehrkosten entlastet werden können.
Zudem sagt der Regierungsrat zu Ziffer 1, dass sich Hebammen gemäss Art. 30a des Gesundheitsgesetzes bei einem ambulanten Notfalldienst beteiligen sollen. Die Regierung sagt weiter, dass der Kanton heute nur den ärztlichen Notfalldienst in unterversorgten Regionen für die Pikettleistungen finanziell unterstützt und dass er bei den Hebammen von keiner Unterversorgung ausgeht. Immerhin bietet die Regierung an, eine gesetzliche Anpassung zu prüfen, falls der Berner Hebammenverband eine Unterversorgung transparent darlegen kann.
Zur Ziffer 2, die zurückgezogen wurde, sage ich nichts. Die SVP empfiehlt Ihnen deshalb mit einem klaren Mehr, die Vorlage sowohl als Motion wie auch als allfälliges Postulat abzulehnen. Merci für die Aufmerksamkeit. Ich habe geschlossen.
- SpeechMichael Elsaesser(FDP.Die Liberalen)Grosser RatMichael Elsaesser, Kirchberg (FDP), Fraktionssprecher. Die FDP schliesst sich grundsätzlich der Argumentation des Regierungsrates an, der festhält, dass für die Organisation des ambulanten Notfalldiensts die entsprechenden Berufsverbände zuständig sind. Im Bereich der ärztlichen Notfallversorgung werden heute ausschliesslich unterversorgte Regionen mit kantonalen Mitteln unterstützt. Bezüglich Hebammenleistungen besteht gemäss Regierungsrat keine solche regionale Unterversorgung. Aus Sicht der FDP wäre es im Sinne der Gleichbehandlung von Gesundheitsfachpersonen nicht richtig, wenn man hier für Hebammen ein anderes Finanzierungsmodell wählen würde. Die FDP lehnt deshalb diese Motion einstimmig ab. Merci.
- SpeechBeatrix Hurni(Sozialdemokratische Partei)Grosser RatBeatrix Hurni, Frutigen (SP), Mitmotionärin. Hebammen sind unverzichtbar. Von der Schwangerschaft über die Geburt bis zum Wochenbett begleiten sie Familien mit Fachwissen, Herz und Geduld. Besonders im ambulanten Bereich leisten sie 24/7-Bereitschaftsdienste, oft nachts, an Wochenenden oder Feiertagen, ein Dienst, der für Eltern lebenswichtig sein kann. Doch die Arbeit, wir haben es gehört, wird nicht fair entlöhnt.
2024 haben Familien im Kanton Bern rund 1,3 Mio. Franken selber bezahlt oder die Hebammen haben auf ihr Einkommen verzichtet. Beides ist untragbar. Niemand sollte wegen seines Portemonnaies eine schlechtere Versorgung erhalten, und Hebammen müssen unter fairen Bedingungen arbeiten können.
Diese Situation verstärkt sich in den ländlichen Regionen, wo Geburtsabteilungen geschlossen wurden; wir haben soeben davon gesprochen. Die Hebammen tragen dort die Verantwortung, dass die Frauen sicher und gut betreut werden. Hinzu kommt, dass Frauen immer kürzer im Spital bleiben. Ab 2026 sollen es nur noch zwei Nächte sein. Die Betreuung daheim übernehmen nachher die Hebammen mit mehr Verantwortung und mehr Aufwand.
Andere Kantone wie Basel-Land und -Stadt oder Graubünden haben die Finanzierung des Bereitschaftsdiensts bereits geregelt. Der Kanton Bern hat hier Handlungsbedarf. Es geht hier nicht nur um Geld, es geht um Versorgungssicherheit, vor allem auch in den ländlichen Gebieten, um eine gute Betreuung von Frauen und Familien und um die Attraktivität eines essenziellen Berufs. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte unterstützen Sie diesen Vorstoss für die Sicherheit von Frauen und Familien und für einen starken Hebammenberuf. Merci vielmals.
- SpeechRegula Bühlmann(Die Grünen)Grosser RatRegula Bühlmann, Bern (GRÜNE), Motionärin. Noch kurz eine Ergänzung: Wir haben heute morgen die Ziffer 2 zurückgezogen.
In der Motion geht es um Leistungen der medizinischen Grundversorgung im Akutbereich. Es geht um Hebammen, die diese Leistungen erbringen, und es geht um Familien, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, gerade auch an Orten, wo das nächste Spital mit Geburtsabteilung nicht gerade um die Ecke liegt. Anders, als es die Antwort des Regierungsrates glauben lässt, geht es bei dieser Motion nicht in erster Linie um eine Unterversorgung mit Hebammenleistungen, sondern um eine Unterfinanzierung.
In der Berner Kantonsverfassung ist die finanzielle Sicherheit von Frauen rund um die Geburt klar verankert. Leistungen, die vor, während und nach einer Geburt nötig sind, sind grösstenteils durch die Krankenkassen gedeckt. Aber es gibt eine Ausnahme. Familien benötigen rund um eine Geburt auch Betreuung daheim. Hebammen übernehmen die Betreuung. Viele dieser Leistungen sind aber nicht planbar. Es sind keine Notfälle, aber sie sind schwer planbar.
Hebammen sind darum durch Art. 30a des Berner Gesundheitsgesetzes (GesG) verpflichtet, einen Bereitschaftsdienst zu leisten. Einen Notfalldienst zu organisieren, wie es der Regierungsrat in seiner Antwort vorschlägt, ist jedoch kein gangbarer Weg, nicht nur, weil eben lange nicht alle Einsätze Notfälle sind. Eine Geburt ist ja kein Notfall, aber halt auch schlecht planbar. Es ist auch wegen der engen Klientinnenbindung und der Vorkenntnisse zu individuellen Schwangerschaftsverläufen schwierig, einen Notfalldienst zu organisieren.
Das bedeutet, dass Hebammen, die bei einer betreuten Familie eine Geburt erwarten oder mit Komplikationen während einer Schwangerschaft oder dem Wochenbett rechnen müssen, an jedem Wochentag und rund um die Uhr für einen Einsatz bereit sein müssen. Sie verzichten dafür vielleicht auf ein Wanderwochenende, auf ein Konzert oder einen Familienbesuch.
Die Krankenkasse selbst bezahlt aber schlussendlich nur die Kosten für die effektiven Einsätze. Für die Zeit, während der sie bereit sind für einen möglichen Einsatz, müssen die Hebammen den Familien eine Pauschale in Rechnung stellen, und nicht alle Familien können diese Pauschale bezahlen. Die freischaffenden Hebammen im Kanton Bern haben deshalb einen Fonds geschaffen, um auch Familien betreuen zu können, die diese Pauschale nicht bezahlen können. Sie stopfen also mit ihrem eigenen Einkommen das Loch, das es bei der Finanzierung von Hebammenleistungen gibt.
Aber eigentlich sind es die Kantone und Gemeinden, die in der Pflicht sind, gesetzliche Leistungen, die nicht gedeckt sind, zu finanzieren. Darum fordern wir in Punkt 1 dieser Motion, den wir aufrechterhalten, dass der Kanton Bern mit den Hebammen eine Lösung sucht für eine Finanzierung der Leistungen, die er per Gesetz bestellt. Für uns ist unverständlich, dass die Regierung diese Motion ablehnt und nicht zu einer Lösung beitragen will, denn eigentlich sollte der Kanton die Bereitschaftsdienste der Hebammen nicht nur finanzieren, weil er sie per Gesetz einfordert, sondern auch weil die Hebammen ein zentraler Pfeiler in der gesundheitlichen Grundversorgung sind. Sie übernehmen Leistungen rund um eine Geburt, die sonst die Geburtenabteilungen von Spitälern übernehmen müssten.
Wenn die Hebammen diese Leistungen nicht mehr erbringen würden, würde das für schwangere und junge Eltern oft lange Anfahrtswege zu Spitälern bedeuten. Und das wird nicht besser, wenn jetzt Geburtenabteilungen geschlossen werden, wie es ja momentan passiert. Wir werden also in Zukunft in vielen Regionen umso mehr auf Hebammen angewiesen sein, die schwangere und junge Familien vor Ort und bedürfnisgerecht betreuen können. Wenn wir eine tatsächliche Unterversorgung verhindern wollen, sollten wir die Leistungen der Hebammen finanzieren, die nicht von der Krankenversicherung gedeckt sind. Basel-Land, Basel-Stadt und Graubünden machen das auch. Bitte helfen Sie mit, dass auch der Kanton Bern mitzieht.
- SpeechEdith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)Grosser RatPräsidentin. Wir kommen zu Traktandum 48. Das ist eine Motion von Grossrätin Regula Bühlmann. Der Regierungsrat beantragt die Ablehnung. Wir führen eine freie Debatte. Es geht um die «Finanzierung ungedeckter Hebammenleistungen», und ich gebe als Erstes der Motionärin das Wort: Grossrätin Regula Bühlmann.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0