Regula Bühlmann · GRÜNE
In der Motion geht es um Leistungen der medizinischen Grundversorgung im Akutbereich. Es geht um Hebammen, die diese Leistungen erbringen, und es geht um Familien, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, gerade auch an Orten, wo das nächste Spital mit Geburtsabteilung nicht gerade um die Ecke liegt. Anders, als es die Antwort des Regierungsrates glauben lässt, geht es bei dieser Motion nicht in erster Linie um eine Unterversorgung mit Hebammenleistungen, sondern um eine Unterfinanzierung.
In der Berner Kantonsverfassung ist die finanzielle Sicherheit von Frauen rund um die Geburt klar verankert. Leistungen, die vor, während und nach einer Geburt nötig sind, sind grösstenteils durch die Krankenkassen gedeckt. Aber es gibt eine Ausnahme. Familien benötigen rund um eine Geburt auch Betreuung daheim. Hebammen übernehmen die Betreuung. Viele dieser Leistungen sind aber nicht planbar. Es sind keine Notfälle, aber sie sind schwer planbar.
Hebammen sind darum durch Art. 30a des Berner Gesundheitsgesetzes (GesG) verpflichtet, einen Bereitschaftsdienst zu leisten. Einen Notfalldienst zu organisieren, wie es der Regierungsrat in seiner Antwort vorschlägt, ist jedoch kein gangbarer Weg, nicht nur, weil eben lange nicht alle Einsätze Notfälle sind. Eine Geburt ist ja kein Notfall, aber halt auch schlecht planbar. Es ist auch wegen der engen Klientinnenbindung und der Vorkenntnisse zu individuellen Schwangerschaftsverläufen schwierig, einen Notfalldienst zu organisieren.
Das bedeutet, dass Hebammen, die bei einer betreuten Familie eine Geburt erwarten oder mit Komplikationen während einer Schwangerschaft oder dem Wochenbett rechnen müssen, an jedem Wochentag und rund um die Uhr für einen Einsatz bereit sein müssen. Sie verzichten dafür vielleicht auf ein Wanderwochenende, auf ein Konzert oder einen Familienbesuch.
Die Krankenkasse selbst bezahlt aber schlussendlich nur die Kosten für die effektiven Einsätze. Für die Zeit, während der sie bereit sind für einen möglichen Einsatz, müssen die Hebammen den Familien eine Pauschale in Rechnung stellen, und nicht alle Familien können diese Pauschale bezahlen. Die freischaffenden Hebammen im Kanton Bern haben deshalb einen Fonds geschaffen, um auch Familien betreuen zu können, die diese Pauschale nicht bezahlen können. Sie stopfen also mit ihrem eigenen Einkommen das Loch, das es bei der Finanzierung von Hebammenleistungen gibt.
Aber eigentlich sind es die Kantone und Gemeinden, die in der Pflicht sind, gesetzliche Leistungen, die nicht gedeckt sind, zu finanzieren. Darum fordern wir in Punkt 1 dieser Motion, den wir aufrechterhalten, dass der Kanton Bern mit den Hebammen eine Lösung sucht für eine Finanzierung der Leistungen, die er per Gesetz bestellt. Für uns ist unverständlich, dass die Regierung diese Motion ablehnt und nicht zu einer Lösung beitragen will, denn eigentlich sollte der Kanton die Bereitschaftsdienste der Hebammen nicht nur finanzieren, weil er sie per Gesetz einfordert, sondern auch weil die Hebammen ein zentraler Pfeiler in der gesundheitlichen Grundversorgung sind. Sie übernehmen Leistungen rund um eine Geburt, die sonst die Geburtenabteilungen von Spitälern übernehmen müssten.
Wenn die Hebammen diese Leistungen nicht mehr erbringen würden, würde das für schwangere und junge Eltern oft lange Anfahrtswege zu Spitälern bedeuten. Und das wird nicht besser, wenn jetzt Geburtenabteilungen geschlossen werden, wie es ja momentan passiert. Wir werden also in Zukunft in vielen Regionen umso mehr auf Hebammen angewiesen sein, die schwangere und junge Familien vor Ort und bedürfnisgerecht betreuen können. Wenn wir eine tatsächliche Unterversorgung verhindern wollen, sollten wir die Leistungen der Hebammen finanzieren, die nicht von der Krankenversicherung gedeckt sind. Basel-Land, Basel-Stadt und Graubünden machen das auch. Bitte helfen Sie mit, dass auch der Kanton Bern mitzieht.