Die Uno untergräbt das Fundament unserer Rechtsordnung
(09.3719)- Redetext
- RedetextIgnazio Cassis(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Sie wissen es: UNO-Sanktionen sind ein wichtiges Instrument zur Wahrung von Frieden und Sicherheit. Sie greifen aber tief in die Rechte des Individuums ein. Vermögenswerte werden eingefroren, Reisen werden untersagt. Rechtsstaatliche Verfahren sind deshalb keine Nebensache. Sie sind eine Voraussetzung für die Legitimität und Wirksamkeit von Sanktionen. Genau hier setzt das Kernanliegen der Motion Marty Dick an. Betroffene sollen die Möglichkeit haben, Sanktionen von einer unabhängigen Instanz überprüfen zu lassen, falls sie das Gefühl haben, dass sie zu Unrecht verurteilt worden sind.
Heute umfasst die konsolidierte Sanktionsliste des Sicherheitsrates 736 Personen und 275 Entitäten, insgesamt 1011 Einträge. Seit 2005 setzt sich die Schweiz zusammen mit anderen Staaten dafür ein, dass Betroffene eine unabhängige Überprüfung verlangen können. Ein erster Meilenstein war die Schaffung einer Ombudsperson der UNO im Jahr 2009. An diese können sich Personen und Organisationen für ihre Streichung von der Al-Kaida- und IS-Sanktionsliste wenden. Ein zweiter wichtiger Schritt gelang der Schweiz während ihrer Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der UNO. Im Juli 2024 wurde für die übrigen vier Sanktionsregime ein verstärkter Focal-Point-Mechanismus geschaffen. Über mehr als zwei Jahre konnte dieser neue Mechanismus jedoch nicht operativ werden. Der UNO-Generalsekretär konnte die Stelle mangels Zustimmung des UNO-Sicherheitsrates nicht besetzen. Und der bisherige Focal Point von 2006 kann den verstärkten Mechanismus nicht anwenden.
Die Schweiz intervenierte deshalb im Jahr 2025 beim UNO-Sicherheitsrat und organisierte im Februar dieses Jahres ein Treffen mit Mitgliedern des Sicherheitsrates, um die bestehenden Herausforderungen zu diskutieren. Seit dem 1. September, also seit genau einem Monat, ist der verstärkte Mechanismus operativ. Die vom Sicherheitsrat ernannte Frau Yvonne Ching Ling Lee aus Singapur hat ihr Amt als Focal Point angetreten. Das verstärkte Verfahren findet nun erstmals Anwendung. Damit wurde ein langfristiges Schweizer Anliegen umgesetzt. Für eine Beurteilung der praktischen Wirksamkeit ist es jedoch noch zu früh.
Le Conseil fédéral considère depuis plusieurs années que l'objectif principal de la motion Marty est en principe atteint, car la Suisse offre une protection juridique contre les actions de l'ONU. À l'échelle internationale, pour le Focal Point, il faudra voir si le nouveau mécanisme fonctionne de manière effective et impartiale et si ces conclusions sont prises en compte par les comités de sanction.
Pour la motion elle-même, le Conseil fédéral ne se prononce donc pas encore sur son classement. Il propose en revanche d'accepter le postulat de votre Commission de politique extérieure qui vise le dressement du bilan complet de la mise en oeuvre de la motion Marty et d'identifier d'éventuelles lacunes. Notre objectif reste le même : des sanctions efficaces, crédibles et conformes à l'État de droit.
- RedetextLaurent Wehrli(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Dans sa séance du 30 juin 2026, la Commission de politique extérieure du Conseil national a décidé, à l'unanimité, de déposer un postulat de commission chargeant le Conseil fédéral de présenter au Parlement un rapport qui, premièrement, dresse un bilan de la mise en oeuvre de la motion Marty 09.3719 et expose dans quelle mesure l'objectif principal, c'est-à-dire l'accès à une procédure de recours indépendante, est considéré comme réalisé.
Deuxièmement, il évalue l'état actuel des voies de droit pour tous les régimes de sanction de l'ONU, en particulier les compétences et l'ancrage institutionnel du médiateur. Troisièmement, il indique comment la Suisse a utilisé sa participation au Conseil de sécurité de l'ONU pour renforcer les garanties de procédure. Quatrièmement, il présente les lacunes restantes et propose des mesures concrètes que la Suisse peut prendre pour oeuvrer et améliorer ainsi la situation en collaboration avec les États qui partagent ses vues et d'autres améliorations encore.
Au regard de la motion Marty 09.3719, adoptée par le Parlement, il convient de noter que le Conseil de sécurité de l'ONU a introduit une procédure permettant aux personnes concernées d'être rayées de la liste des sanctions. De plus, le Tribunal fédéral a confirmé qu'un tel recours peut être déposé en Suisse. L'objectif principal de cette motion apparaît donc comme atteint. Il demeure toutefois des lacunes. Le médiateur dispose notamment de compétences limitées et les garanties de procédure ne sont pas équivalentes d'un régime de sanction de l'ONU à l'autre.
Ce postulat garantit donc qu'un éventuel classement de la motion ne revient pas à faire un pas en arrière, ceci d'autant plus que la Suisse a joué un rôle de pionnière dans ce domaine.
Le Conseil fédéral partage cet avis et propose d'accepter ce postulat. Je vous rappelle donc que la commission de notre conseil vous propose, à l'unanimité, d'adopter ce postulat et, en parallèle, fortes des considérations susmentionnées, elle vous propose, par 14 voix contre 8 et 2 abstentions, de prolonger d'un an le délai de traitement de la motion.
- RedetextNiklaus-Samuel Gugger(Evangelische Volkspartei)Schweiz
Die Aussenpolitische Kommission hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni einstimmig beschlossen, ein Kommissionspostulat einzureichen. Es beauftragt den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht vorzulegen. Dieser soll vier Dinge leisten.
Erstens, er soll Bilanz ziehen, was seit der Einreichung der Motion Marty Dick 09.3719 im Jahr 2009 umgesetzt wurde und beurteilen, ob das Hauptziel erreicht ist, nämlich ein unabhängiges Beschwerdeverfahren für die Betroffenen.
Zweitens, er soll aufzeigen, wie es heute um den Rechtsschutz in allen UNO-Sanktionsregimen steht, insbesondere welche Befugnisse die Ombudsperson hat und wie sie institutionell verankert ist.
Drittens, er soll darlegen, wie die Schweiz ihre Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat genutzt hat, um faire Verfahren zu stärken.
Viertens, er soll zeigen, welche Lücken weiterhin bestehen und mit welchen konkreten Massnahmen die Schweiz gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten weitere Verbesserungen erreichen kann.
Zur Motion Marty Dick 09.3719, die unser Parlament seinerzeit angenommen hat, ist Folgendes festzuhalten. Der UNO-Sicherheitsrat hat ein Verfahren eingeführt, mit dem betroffene Personen von der Sanktionsliste gestrichen werden können. Zudem hat das Bundesgericht bestätigt, dass eine solche Beschwerde auch in der Schweiz erhoben werden kann. Das Hauptziel der Motion erscheint damit erreicht zu sein.
Dennoch bestehen weiterhin Lücken. So verfügt die Ombudsperson nur über beschränkte Kompetenzen, und die Verfahrensgarantien sind nicht in allen UNO-Sanktionsregimen gleichwertig. Das Kommissionspostulat stellt daher sicher, dass eine allfällige Abschreibung der Motion keinen Rückschritt bedeutet. Das gilt umso mehr, als die Schweiz in diesem Bereich eine Pionierrolle gespielt hat. Der Bundesrat teilt diese Einschätzung und beantragt die Annahme des Kommissionspostulates.
Gestützt auf diese Überlegungen beantragt Ihnen die Kommission zudem mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Behandlungsfrist der Motion Marty Dick um ein Jahr zu verlängern.
- Redetext
- RedetextIgnazio Cassis(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Zusammengefasst sind die UNO-Sanktionen ein wichtiges Instrument zur Wahrung von Frieden und Sicherheit. Sie greifen jedoch tief in die Rechte des Individuums ein; Vermögenswerte werden eingefroren und Reisen untersagt. Rechtsstaatliche Verfahren sind daher keine Nebensache. Das Anliegen war: Wie können wir garantieren, dass sich ein Mensch dagegen wehren kann, wenn er das Gefühl hat, unrechtmässig behandelt zu werden?
Zur quantitativen Vorstellung: Die konsolidierte Sanktionsliste des UNO-Sicherheitsrates umfasst heute 736 Personen und 275 Entitäten, insgesamt 1011 Einträge. Seit 2005 - und damit seit mittlerweile 21 Jahren - setzt sich die Schweiz zusammen mit anderen Staaten dafür ein, dass Betroffene eine unabhängige Überprüfung ihres Falls verlangen können. Einen ersten Meilenstein konnten wir 2009 mit der Schaffung einer Ombudsstelle erreichen. Deren Zuständigkeit blieb jedoch auf Organisationen wie Al-Kaida und Isis beschränkt; d. h., nur die als Mitglieder dieser zwei Terrororganisationen sanktionierten Personen konnten sich an die Ombudsstelle wenden.
Während unserer Präsenzmitgliedschaft als nicht permanentes Mitglied des UNO-Sicherheitsrates ist uns in den Jahren 2023 und 2024 mit der Schaffung des Focal Point ein zweiter Meilenstein gelungen, der Berichterstatter hat es erwähnt. Dieser Focal Point wurde zwar relativ lange nicht besetzt, doch am 1. September dieses Jahres, also vor genau einem Monat, hat der UNO-Generalsekretär diesen Posten mit Frau Yvonne Ching Ling Lee aus Singapur besetzt. Nun werden wir beobachten, was für Aktivitäten durchgeführt werden.
Hierzu hat der Nationalrat ein Postulat eingereicht. Er erwartet einen Bericht über die letzten zwanzig Jahre, inklusive des neuen, jüngst geschaffenen Focal Points. Auf der Basis des Berichtes in Erfüllung des Postulates wird die Motion dann wahrscheinlich definitiv abgeschrieben werden können.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Weiterführung der Motion um ein weiteres Jahr zustimmen.
- RedetextBeat Rieder(Die Mitte)Schweiz
Die Berichterstattung über diese älteste Motion, die wir im Rat behandeln, ist äusserst interessant und lehrreich, aber weniger konfliktreich als die vergangenen drei Tage. Die APK-S hat nämlich an ihrer Sitzung vom 3. September 2026 gestützt auf Artikel 122 Absatz 6 des Parlamentsgesetzes darüber beraten, ob sie die Verlängerung der Behandlungsfrist oder die Abschreibung der Motion beantragt. Sie beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, die Behandlungsfrist ein weiteres Mal, um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Das erste Mal beschloss dies der Ständerat am 31. Mai 2011. Trotzdem hat die Motion an Aktualität und Wichtigkeit nichts verloren. Der Schutz von Personen, die auf Sanktionslisten der UNO stehen, ist nach wie vor prekär und ist zu verbessern. Es handelt sich bei dieser Fristverlängerung daher um eine weitere Verlängerung unserer Bemühungen, die Sanktionslisten des UNO-Sicherheitsrates rechtsstaatlich auszugestalten.
Letztes Mal, hier beginnt der interessante Teil, konnte ich Ihnen rapportieren, dass der Focal Point for Delisting der UNO geschaffen wurde und nur mehr eine verantwortliche Person gesucht werden müsse. Kurz vor dieser Verhandlung wurde mir dann mitgeteilt, dass dies zwischenzeitlich erfolgt ist. Am 11. Juni 2026 wurde Frau Yvonne Ching Ling Lee von der UNO als Focal Point for Delisting eingesetzt. Sie begann mit ihren operativen Arbeiten am 1. September 2026. So, wie es aussieht, könnten wir in einiger Zeit diese Motion vielleicht effektiv abschreiben, und die diplomatischen Bemühungen des Bundesrates und unserer Diplomaten in New York hätten hier zu einem Erfolg geführt.
- Redetext
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- RedetextIgnazio Cassis(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Seit 2005 setzt sich die Schweiz zusammen mit gleichgesinnten Staaten für bessere Verfahrensgarantien bei UNO-Sanktionen ein. Zu den Meilensteinen gehört die Schaffung einer Ombudsperson der UNO im Jahr 2009. An diese können sich Personen und Organisationen für die Streichung ihres Namens von der Liste der Sanktionen gegen Al-Kaida und den IS wenden.
Wie ich Ihnen letztes Jahr berichtet habe, haben wir während unserer Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat erreicht, dass im Juli 2024 einstimmig eine Resolution zur Schaffung eines sogenannten Focal Point verabschiedet wurde; der Berichterstatter hat dies richtigerweise in Erinnerung gerufen. Dieser Focal Point deckt die vierzehn Sanktionsregime ausserhalb des Al-Kaida- und des IS-Sanktionsregimes ab. Personen und Organisationen unter diesen Regimen können Gesuche um Streichung an den Focal Point richten. Die Kompetenzen des Focal Point gehen zwar weniger weit als jene der Ombudsperson, dennoch stärkt der neue Focal-Point-Mechanismus die Rechte der Betroffenen und die Wirksamkeit des Verfahrens.
Der UNO-Generalsekretär konnte die Stelle des Focal Point mangels der Zustimmung des UNO-Sicherheitsrates noch nicht besetzen. Aus Sicht der Rechtsstaatlichkeit und der Betroffenen ist diese Situation unbefriedigend. Deshalb wird die Schweiz beim Sicherheitsrat intervenieren, um auf die umgehende Besetzung dieser Vakanz hinzuwirken.
Le Conseil fédéral estime que l'objectif principal de la motion est en principe atteint, car la Suisse offre une protection juridique contre les sanctions de l'ONU.
La création du "focal point" a marqué une nouvelle étape importante en matière d'État de droit. Le "focal point" n'ayant pas encore été désigné, l'efficacité de ce mécanisme ne peut pas encore être évaluée. Le Conseil fédéral continuera à oeuvrer pour des améliorations de l'État de droit dans tous les régimes de sanction, que la motion soit prolongée ou classée.
- RedetextBeat Rieder(Die Mitte)Schweiz
Es handelt sich um eine etwas ältere Motion unseres ehemaligen Kollegen Dick Marty. Im Jahre 2009 beauftragte das Parlament den Bundesrat, sich für mehr Rechtsstaatlichkeit beim UNO-Sanktionsregime gegen Terrorismus einzusetzen. Die Schweiz setzt sich bereits seit 2005 gemeinsam mit einer Gruppe gleichgesinnter Staaten für eine Verbesserung des Rechtsschutzes im Rahmen des UNO-Sanktionssystems ein. In der Folge wurde die Frist für die Erfüllung der Motion jährlich wieder um ein Jahr verlängert, und die Kommissionen haben sich jeweils vom Bundesrat über die Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden halten lassen.
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 1.[NB]September 2025, gestützt auf den Bericht der Verwaltung, mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Behandlungsfrist um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Erwägungen der Kommission sind ein wenig kurz geraten; lassen Sie mich daher kurz den Standpunkt der Kommission darlegen.
Der Bundesrat hat erfolgreich mit anderen Staaten die UNO-Resolution 2744 erwirkt, in welcher ein verbessertes Focal-Point-Verfahren zur Streichung von UNO-Sanktionslisten vorgesehen ist. Das heisst, die betroffenen Personen haben nun eine Möglichkeit, an eine unabhängige Instanz zu gelangen und sich von diesen Listen streichen zu lassen. Die Schaffung der verstärkten Focal-Point-Verfahren stellt einen sehr wichtigen Schritt in Richtung Rechtsstaatlichkeit, in Richtung Due Process auf UNO-Ebene dar, da es bisher kein geregeltes Überprüfungsverfahren für die Sanktionsregime gab. Nun hat uns die Verwaltung berichtet, dass zwar das Focal-Point-Verfahren eingerichtet ist, die Führungsperson für dieses Focal-Point-Verfahren anlässlich der letzten Beratungen von der UNO aber nicht gewählt werden konnte, weil die geeignete Person ihre Kandidatur zurückgezogen hatte und die übrigen Kandidaten noch nicht evaluiert worden waren. Daher war die APK-S mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung der Ansicht, dass wir noch die Wahl dieser Führungsperson für das neue Verfahren abwarten sollten, damit wir auch[NB]sichergehen[NB]können, dass das Focal-Point-Verfahren nicht nur auf dem Papier besteht, sondern effektiv auch funktionsfähig ist.
Deshalb stellt unsere Kommission hier den Antrag, die Frist für die Erfüllung der Motion 09.3719 um ein weiteres Jahr zu verlängern.
- Redetext
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- RedetextIgnazio Cassis(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Das EDA hat sich im Sinne der Motion Marty Dick auch im vergangenen Jahr für die Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in den Sanktionsregimes des UNO-Sicherheitsrates eingesetzt. Ich bin selber nach Washington zum State Department gegangen und habe dort Antony Blinken, den Secretary of State, getroffen, um einen Schritt vorwärtszukommen.
Heute können wir auf eine erfolgreiche Geschichte zurückblicken. Dank der Mitgliedschaft der Schweiz im [PAGE 810] UNO-Sicherheitsrat hat das EDA erfolgreich umgesetzt, was seit Jahren gewünscht worden war.
Wie Sie wissen, engagiert sich die Schweiz zusammen mit einer Gruppe von gleichgesinnten Staaten bereits seit 2005 für bessere Verfahrensgarantien beim Erlass von UNO-Sanktionen. Das schulden wir der Motion von Dick Marty, wie Ständerat Rieder in Erinnerung gerufen hat. Die Schaffung einer Ombudsperson der UNO im Jahr 2009 war hierzu ein wichtiger Meilenstein. An diese können sich Personen und Organisationen für die Streichung ihres Namens von der Liste der Sanktionen gegen Al-Kaida und den "Islamischen Staat" wenden. Bisher gab es aber nur für dieses Sanktionsregime eine Ombudsperson. Auf unsere Initiative hin hat die Gruppe gleichgesinnter Staaten letztes Jahr, wie zu Beginn gesagt, vom Sicherheitsrat verlangt, die Zuständigkeit der Ombudsperson auf alle 14 Sanktionsregimes auszudehnen, und hier begannen die Schwierigkeiten.
Da UNO-Sanktionen hochsensible nationale Interessen betreffen, erwiesen sich die Widerstände im Sicherheitsrat für dieses Anliegen als zu gross. Das war auch der Grund meines Treffens in Washington. Es gelang uns jedoch, die USA davon zu überzeugen, dass Verbesserungen für ein faires und effizientes Verfahren nötig sind. Die Vorschläge der Schweiz mündeten in einer Resolution des Sicherheitsrates, welche vor wenigen Wochen, am 19.[NB]Juli dieses Jahres, einstimmig verabschiedet und von mehr als fünfzig Staaten aus verschiedenen Regionen mitgetragen wurde.
Der Berichterstatter hat in Erinnerung gerufen, worum es geht: Die Resolution sieht einen sogenannten Focal Point mit verstärktem Mandat für die 14 Sanktionsregimes ausserhalb des Al-Kaida-Sanktionsregimes vor. Gelistete Personen und Organisationen können heute Gesuche um Streichung von der Sanktionsliste an den Focal Point richten. Dieser ermittelt die Fakten und unterbreitet sie dem Sanktionsausschuss. Anders als im Verfahren der Ombudsperson muss dieser Ausschuss aber mit Einstimmigkeit die Streichung von der Sanktionsliste beschliessen. Demgegenüber braucht es im Verfahren der Ombudsperson Einstimmigkeit, um eine Person auf der Liste zu belassen, wenn die Ombudsperson eine Streichung empfiehlt.
Trotz dieses Einstimmigkeitserfordernisses beim Streichen von der Liste stärkt der neue Focal-Point-Mechanismus die Rechte der Betroffenen und die Effizienz des Verfahrens.
Avec la résolution sur le Point focal, une nouvelle étape a été franchie. Cependant, du point de vue du Conseil fédéral, l'objectif principal de la motion Marty Dick est déjà atteint depuis longtemps, car il existe aujourd'hui, nonobstant la réglementation de l'ONU, une protection judiciaire contre les sanctions de l'ONU. Malgré cela, la Suisse continuera à oeuvrer pour des améliorations de l'Etat de droit dans tous les régimes de sanctions, même après la fin de notre adhésion au Conseil de sécurité, que la motion soit prolongée ou classée.
- RedetextBeat Rieder(Die Mitte)Schweiz
Wir beantragen Ihnen einstimmig die Fristverlängerung für die Behandlung dieser Motion aus dem Jahr 2009, die hier vor den Rat kommt. Ich werde etwas ausführlicher darauf eingehen, weil es doch wahrscheinlich die letzte Fristverlängerung sein wird, die wir beantragen müssen. Daher wird auch meine Berichterstattung ein wenig eingehender sein.
Der ehemalige Ständerat Dick Marty hat diese Motion im Jahr 2009 eingereicht, und am 8.[NB]September 2009 wurde sie im Ständerat angenommen - das ist also eine Ewigkeit her. Es wurde dann sowohl im Ständerat als auch im Nationalrat elfmal die Frist verlängert. Das zeigt, dass das Anliegen von Kollege Dick Marty sehr berechtigt war.
Mit der Motion Marty Dick wurde der Bundesrat im Jahr 2009 beauftragt, sich für mehr Rechtsstaatlichkeit bei UN-Sanktionsregimes gegen Terrorismus einzusetzen. Die Schweiz setzte sich bereits seit 2005 gemeinsam mit einer Gruppe gleichgesinnter Staaten, "like-minded" Staaten, für eine Verbesserung des Rechtsschutzes im Rahmen des UNO-Sanktionssystems ein. Seit 2009 gibt es für Sanktionen gegen Al-Kaida und den "Islamischen Staat" eine Ombudsperson, an die sich Individuen und Entitäten für eine Streichung von der Sanktionsliste wenden können. Seit Juli 2024, und das ist die Neuigkeit, gibt es jedoch aufgrund massgeblicher Initiative der Schweiz - massgeblicher diplomatischer Initiative, man kann die Diplomaten auch loben - neu für alle 14 anderen Sanktionsregimes einen verstärkten Focal Point, an den sich Sanktionierte wenden können, wobei die Hürde für eine Streichung von der Liste etwas höher ist als bei der Ombudsperson. In der Schweiz gewährt das Bundesgericht seit 2018 auf der Basis eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Sinne der Motion gerichtlichen Rechtsschutz auch gegenüber einer UNO-Sanktion.
An der Sitzung der APK-S vom 19.[NB]August 2024 wurde von der Verwaltung auf diese neue UNO-Resolution 2744 hingewiesen, in welcher ein verbessertes Focal-Point-Verfahren zur Streichung von UNO-Sanktionslisten vorgesehen ist. Dieser Bericht ging während der laufenden Beratungen ein, und die Kommission hat anschliessend entschieden, dass wir uns zuerst ausführlich mit diesem neuen System des Focal-Point-Verfahrens beschäftigen werden. Wenn wir sehen, dass dieses Verfahren den Ansprüchen der Motion Marty Dick[NB]entspricht,[NB]könnten wir dann in einem Jahr zusammen mit dem Nationalrat einer Abschreibung dieser Motion zustimmen.
Die Schaffung eines verstärkten Focal-Point-Verfahrens stellt einen sehr wichtigen Schritt in Richtung Rechtsstaatlichkeit, "due process", auf UNO-Ebene dar, da es bisher kein geregeltes Überprüfungsverfahren für die anderen 14 Sanktionsregimes gab. Im Vergleich zur Ombudsperson ist die Hürde für eine Streichung jedoch höher. Es braucht für die Streichung im Focal-Point-Verfahren die Zustimmung aller Mitglieder eines Sanktionsausschusses, während es beim Ombudspersonverfahren die Zustimmung aller Mitglieder des Sanktionsausschusses braucht, um eine Empfehlung der Ombudsperson für Delisting umzustossen. Das ist bisher nicht passiert, aber aufgrund der aktuellen politischen Situation ist nicht zu erwarten, dass die Schweiz auf diplomatischem Weg hier noch weitere Fortschritte erzielen kann. Das heisst, mit dem verstärkten Focal-Point-Verfahren sind wir am Ende der Fahnenstange angekommen, von dem, was die Schweiz bewerkstelligen kann, aber ich muss hier betonen: Positives bewerkstelligen kann. Die Diplomatie hat hier das Maximum herausgeholt.
Damit, was ein Kleinstaat wie die Schweiz getan hat, kann man zufrieden sein, und deshalb beantragen wir Ihnen ein letztes Mal eine Fristverlängerung. Anschliessend werden die Kommissionen vom EDA einen Bericht darüber erhalten, was dieses neue Verfahren ausgelöst hat, und in einem Jahr könnten wir diese Motion definitiv abschreiben.
Es ist schade, dass der ehemalige Ständerat Dick Marty diesen Fortschritt nicht miterlebt hat, weil er im Dezember 2023 gestorben ist. Umso mehr gebührt ihm Respekt dafür, dass er diese Motion hier eingegeben hat. Wir haben darauf entsprechend reagiert und die Motion unterstützt.
Mein Dank geht auch an den Bundesrat und die entsprechenden Verantwortlichen, dass sie das ernst genommen und alles unternommen haben, damit hier die Rechtsstaatlichkeit in der Schweiz hochgehalten wird.
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