Niklaus-Samuel Gugger · EVP
Die Aussenpolitische Kommission hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni einstimmig beschlossen, ein Kommissionspostulat einzureichen. Es beauftragt den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht vorzulegen. Dieser soll vier Dinge leisten.
Erstens, er soll Bilanz ziehen, was seit der Einreichung der Motion Marty Dick 09.3719 im Jahr 2009 umgesetzt wurde und beurteilen, ob das Hauptziel erreicht ist, nämlich ein unabhängiges Beschwerdeverfahren für die Betroffenen.
Zweitens, er soll aufzeigen, wie es heute um den Rechtsschutz in allen UNO-Sanktionsregimen steht, insbesondere welche Befugnisse die Ombudsperson hat und wie sie institutionell verankert ist.
Drittens, er soll darlegen, wie die Schweiz ihre Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat genutzt hat, um faire Verfahren zu stärken.
Viertens, er soll zeigen, welche Lücken weiterhin bestehen und mit welchen konkreten Massnahmen die Schweiz gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten weitere Verbesserungen erreichen kann.
Zur Motion Marty Dick 09.3719, die unser Parlament seinerzeit angenommen hat, ist Folgendes festzuhalten. Der UNO-Sicherheitsrat hat ein Verfahren eingeführt, mit dem betroffene Personen von der Sanktionsliste gestrichen werden können. Zudem hat das Bundesgericht bestätigt, dass eine solche Beschwerde auch in der Schweiz erhoben werden kann. Das Hauptziel der Motion erscheint damit erreicht zu sein.
Dennoch bestehen weiterhin Lücken. So verfügt die Ombudsperson nur über beschränkte Kompetenzen, und die Verfahrensgarantien sind nicht in allen UNO-Sanktionsregimen gleichwertig. Das Kommissionspostulat stellt daher sicher, dass eine allfällige Abschreibung der Motion keinen Rückschritt bedeutet. Das gilt umso mehr, als die Schweiz in diesem Bereich eine Pionierrolle gespielt hat. Der Bundesrat teilt diese Einschätzung und beantragt die Annahme des Kommissionspostulates.
Gestützt auf diese Überlegungen beantragt Ihnen die Kommission zudem mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Behandlungsfrist der Motion Marty Dick um ein Jahr zu verlängern.