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NG
Dr. h.c.

Niklaus-Samuel Gugger

Active
Evangelische VolksparteiFraktion M-E
SchweizZürich

Mandate
Party
Evangelische VolksparteiSource: EVP
Parliamentary group
Fraktion M-E
Parliament
Schweiz
Electoral district
Zürich
Chamber / sector
NR
Seat number
109
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
1. Mai 1970
Occupation
Unternehmensberater/in
Contact
Address
Feldstrasse 2
8400 Winterthur
References & source
Wikidata
Q18132152
Source body
CHE
Source updated
08.10.2026
Record updated
18.10.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(10800)
  1. Hat nicht teilgenommen
  2. Ja
  3. Ja
  4. Ja
  5. Ja
Interests(11)
Access badges(3)
  • Lobbyist
    Hohler Damaris · Interessenvertreter/in
    05.01.2026 – 31.12.2199Schweiz
    BirdLife Schweiz
  • Access badge
    Hohler Damaris
    03.10.2025 – 04.01.2026Schweiz
  • Persönliche/r Mitarbeiter/in
    Rudin Michel
    30.09.2025 – 02.07.2026Schweiz
Speeches(78)
  1. Redetext
    Schweiz

    Die Aussenpolitische Kommission hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni einstimmig beschlossen, ein Kommissionspostulat einzureichen. Es beauftragt den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht vorzulegen. Dieser soll vier Dinge leisten.

    Erstens, er soll Bilanz ziehen, was seit der Einreichung der Motion Marty Dick 09.3719 im Jahr 2009 umgesetzt wurde und beurteilen, ob das Hauptziel erreicht ist, nämlich ein unabhängiges Beschwerdeverfahren für die Betroffenen.

    Zweitens, er soll aufzeigen, wie es heute um den Rechtsschutz in allen UNO-Sanktionsregimen steht, insbesondere welche Befugnisse die Ombudsperson hat und wie sie institutionell verankert ist.

    Drittens, er soll darlegen, wie die Schweiz ihre Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat genutzt hat, um faire Verfahren zu stärken.

    Viertens, er soll zeigen, welche Lücken weiterhin bestehen und mit welchen konkreten Massnahmen die Schweiz gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten weitere Verbesserungen erreichen kann.

    Zur Motion Marty Dick 09.3719, die unser Parlament seinerzeit angenommen hat, ist Folgendes festzuhalten. Der UNO-Sicherheitsrat hat ein Verfahren eingeführt, mit dem betroffene Personen von der Sanktionsliste gestrichen werden können. Zudem hat das Bundesgericht bestätigt, dass eine solche Beschwerde auch in der Schweiz erhoben werden kann. Das Hauptziel der Motion erscheint damit erreicht zu sein.

    Dennoch bestehen weiterhin Lücken. So verfügt die Ombudsperson nur über beschränkte Kompetenzen, und die Verfahrensgarantien sind nicht in allen UNO-Sanktionsregimen gleichwertig. Das Kommissionspostulat stellt daher sicher, dass eine allfällige Abschreibung der Motion keinen Rückschritt bedeutet. Das gilt umso mehr, als die Schweiz in diesem Bereich eine Pionierrolle gespielt hat. Der Bundesrat teilt diese Einschätzung und beantragt die Annahme des Kommissionspostulates.

    Gestützt auf diese Überlegungen beantragt Ihnen die Kommission zudem mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Behandlungsfrist der Motion Marty Dick um ein Jahr zu verlängern.

  2. Redetext
    Schweiz

    Die Diskussion in der Kommission hat eines klar aufgezeigt: Wir beraten heute mehr als nur ein Freihandelsabkommen, wir beraten die Grundsatzfrage, wie die Schweiz in einer zunehmend unsicheren Welt bestehen will. Die Weltwirtschaft verändert sich, Handelskonflikte nehmen zu, geopolitische Spannungen prägen die internationale Politik. Für die Schweiz ist das eine Herausforderung. Wir sind kein grosser Binnenmarkt, wir sind ein kleines und - dank der Exportwirtschaft - ein florierendes Land. Wir leben von offenen Märkten, vom Handel mit Partnern aus aller Welt. Jeden zweiten Franken verdanken wir dem Export, und Malaysia ist dabei ein wichtiger Partner. Das Handelsvolumen zwischen der Schweiz und Malaysia beträgt 2,3 Milliarden Franken pro Jahr. Malaysia ist der viertwichtigste Handelspartner der Schweiz in Südostasien. Mit rund 35 Millionen Einwohnern bietet das Land grosses Potenzial. Malaysia ist ein bedeutender Standort für die globale Elektronikindustrie. Das Land ist führend in der Halbleiterproduktion. Heute wird dieser Markt von China dominiert, das macht uns abhängig und verwundbar. Auch hier bietet uns ein Abkommen mit Malaysia einen grossen Mehrwert: Wir diversifizieren unsere Lieferketten, reduzieren unsere Abhängigkeiten, erhöhen unsere Resilienz.

    Aus all diesen Gründen hat sich die Aussenpolitische Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung klar für die Genehmigung dieses Abkommens ausgesprochen.

    Die Kommission hat sich aber auch ernsthaft mit den Bedenken der Minderheiten auseinandergesetzt. Eine Minderheit Molina beantragt die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, zusätzliche Massnahmen auszuarbeiten, um:

    1. die Bestimmungen des Nachhaltigkeitskapitels durchzusetzen, insbesondere im Zusammenhang mit dem nachhaltigen Anbau von Palmöl;

    2. den Zugang zu erschwinglichen Medikamenten für alle zu gewährleisten;

    3. die Rechte von Kleinbauern zu wahren.

    Natürlich wünscht sich die Kommission einen nachhaltigen Handel - einen Handel, der Umwelt, Biodiversität und Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung wahrt. Aber die Mehrheit der Kommission kam zum Schluss, dass dies gewährleistet ist. Der Handel mit Palmöl wird den Process and Production Methods (PPM) unterstellt. Dies wird sicherstellen, dass entlang der Wertschöpfungskette ethische und ökologische Qualitätsstandards eingehalten werden. Dieser Ansatz ist praxiserprobt, und wir kennen ihn bereits aus dem Freihandelsabkommen mit Indonesien. Darum lehnte die Kommission den Antrag auf Rückweisung mit 17 zu 8 Stimmen ab.

    Eine zweite Minderheit Molina beantragt, dass der Bundesrat eine Verordnung erlässt, die den Import von Zwangsarbeitsprodukten verhindert. Auch hier ist die Grundhaltung der Kommissionsmehrheit klar. Natürlich ist die Zwangsarbeit in Malaysia eine ernstzunehmende Herausforderung. Natürlich wünscht sich die Kommission einen Handel, der die Menschen in ihren Freiheiten stärkt und ihre Rechte schützt. Die Mehrheit der Kommission vertritt die Ansicht, dass dieses Abkommen einen Schritt in die richtige Richtung geht.

    Malaysia verpflichtet sich ausdrücklich zur Achtung der Normen der Internationalen Arbeitsorganisation. Dazu gehört auch das Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit. Für weiterführende Massnahmen stehen der Schweiz schlicht und einfach keine effektiven Kontrollmechanismen vor Ort zur Verfügung. Dieses Abkommen ist ein Fortschritt, insbesondere für die 1,8 Millionen Menschen in Malaysia, welche unter der Armutsgrenze leben. Für sie können wir eine echte Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation herbeiführen, und zwar nicht nur mit Forderungen, die nicht kontrollierbar sind, und nicht nur mit Versprechen, die nicht eingehalten werden können. Aus diesem Grund lehnte die Kommission auch den entsprechenden Antrag ab, und zwar mit 15 zu 8 Stimmen und 1 Enthaltung.

    Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass das Abkommen solide ist, dass es der Schweiz und Malaysia gleichermassen Vorteile bringt, und zwar der Wirtschaft und den Menschen, und dass es Verbesserungen in Bezug auf Wirtschaft, Umweltschutz und Arbeiterrechte bewirken wird. Daher beantragt die Kommissionsmehrheit die Annahme des Entwurfs.

  3. Redetext
    Schweiz

    Niemand will einen Blackout, das ist unbestritten. Und ja, die Versorgungssicherheit ist eine ernsthafte Frage, die EVP nimmt sie ernst. Aber eine ernsthafte Frage verdient auch eine ehrliche Antwort, und ehrlich gesagt: Weder die Initiative noch der indirekte Gegenvorschlag liefern diese Antwort.

    Sprechen wir zuerst über das, was gerne verschwiegen wird, die Kosten. Die neuesten Atomkraftwerke in Europa, Hinkley Point in England, Flamanville in Frankreich, Olkiluoto in Finnland, haben alle eines gemeinsam: massive Kostenüberschreitungen, jahrelange Verzögerungen, staatliche Milliardenhilfen. Kein einziges wurde im Budget und im Zeitplan fertiggestellt. In der Schweiz gibt es kein einziges Bauunternehmen, das ein AKW errichten könnte. Wir wären auf ausländische Konzerne angewiesen, und die grössten AKW-Bauer der Welt heissen heute Rosatom aus Russland und CNNC aus China. Das ist die Realität. Unsere Stromerzeuger sind weder gewillt noch in der Lage, ein neues AKW ohne massive staatliche Subventionen auch nur zu planen. Wer zahlt dann? Der Steuerzahler! Und wer zahlt für Rückbau, Stilllegung und Endlagerung? Auch das sind die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, aber diejenigen von morgen. Denn diese Kosten sind in den heutigen Strompreisen kaum abgebildet, weil sie schlicht nicht abschätzbar sind. Wir verstecken die wahren Kosten und täuschen uns damit selbst über die wirtschaftliche Attraktivität der Atomkraft. Das ist keine enkeltaugliche Politik. Das ist versteckte Schuld an kommenden Generationen.

    Dazu kommt die geopolitische Dimension. Die Schweiz hat kein eigenes Uran. Heute beziehen wir 45 Prozent unseres Urans aus Russland, aus demselben Russland, das die Ukraine angreift, das Energieinfrastrukturen zerstört, das das AKW Saporischschja besetzt hat. Mit neuen Atomkraftwerken würden wir diese Abhängigkeit zementieren, nicht auflösen. Das ist das Gegenteil von Versorgungssicherheit.

    Die Initiative und der Gegenvorschlag sprechen von Versorgungssicherheit. Es wird jedoch verschwiegen, dass neue Sicherheitsrisiken geschaffen werden. Die zentrale Organisation von AKW machen sie zu einem einfachen Ziel von Terrorangriffen und Militäranschlägen. Ein Blick in die Ukraine reicht aus, um das Ausmass dieses Risikos zu verstehen.

    Auch die Entsorgungsfrage bleibt ungelöst. Hochradioaktiver Abfall strahlt Tausende von Jahren. Kein einziges der grossen Kernkraftländer, nicht die USA, nicht Frankreich, nicht Russland, nicht China, hat eine sichere Entsorgung realisiert. Auch die Schweiz ist immer noch davon entfernt, die Endlösung zu realisieren. Wir reden über Versorgungssicherheit für uns und hinterlassen das strahlende Problem unseren Grosskindern. Das widerspricht dem Kern unseres politischen Auftrags.

    Die Initiative verspricht Sicherheit durch neue AKW, die frühestens in 20 bis 30 Jahren ans Netz gehen könnten. Der Gegenvorschlag streicht das Neubauverbot ersatzlos, ohne Strategie, ohne Finanzierungsplan, ohne Klärung der Haftungsfragen. Eine Mehrheit der Kantone hat genau das bemängelt. Es gilt sicherzustellen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht gebremst wird. Denn wenn Kapital und Aufmerksamkeit in den AKW-Neubau fliessen, fehlt beides für Solarenergie, Wasserkraft, Speichertechnologien und Smart Grids; also für das, was unsere Versorgungssicherheit tatsächlich und zeitnah stärkt.

    Die EVP lehnt die Initiative klar ab. Die EVP lehnt auch den Gegenvorschlag ab. Denn Verantwortung bedeutet, die wahren Kosten zu nennen, die echten Risiken zu benennen und nicht die Last auf jene abzuwälzen, die heute noch keine Stimme haben.

    Ich danke, dass Sie die Initiative zur Ablehnung empfehlen und den indirekten Gegenvorschlag ablehnen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP spricht sich vorbehaltlos für die Genehmigung des modernisierten Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine aus.

    Die Ausgangslage ist klar, wie Sie auch schon von den Vorrednerinnen und Vorrednern gehört haben. Wenn wir dieses Geschäft annehmen, gibt es keine Verlierer. Ein Umstand, der, wie wir alle wissen, im politischen Geschehen doch sehr selten vorkommt.

    Die Wirtschaft gewinnt und somit alle Bürgerinnen und Bürger beider Länder. Ein modernisiertes Freihandelsabkommen mit der Ukraine schafft Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit und stärkt somit die Schweizer Exportwirtschaft. Insbesondere die neuen Bestimmungen im Bereich des E-Commerce und der Nachhaltigkeit setzen die Rahmenbedingungen für den Handel der Zukunft. Um den Wohlstand langfristig zu sichern, ist es unabdingbar, den Freihandel mit bewährten Partnerinnen und Partnern zu stärken. Mit Blick auf die unsichere geopolitische und wirtschaftliche Situation sowie die Ungewissheiten, welche die Beziehungen mit der EU aktuell umgeben, ist dies umso wichtiger.

    Aber auch die Ukraine profitiert wesentlich von der Modernisierung dieses Freihandelsabkommens; dies aus wirtschaftlicher und politischer Perspektive. Vor vier Jahren begann die völkerrechtswidrige russische Invasion der Ukraine, und in Europa macht sich unverkennbar Unterstützungsmüdigkeit breit. Zum heutigen Zeitpunkt sendet dieses Freihandelsabkommen ein wichtiges politisches Signal nach Kiew: Wir stehen hinter euch und glauben an eine friedliche und erfolgreiche Zukunft für das ukrainische Volk.

    Aus diesen Gründen stimmt die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP für die Genehmigung des modernisierten Freihandelsabkommens zwischen der Ukraine und den EFTA-Staaten und bittet den Rat, dieser Empfehlung zu folgen. Denn dieses Abkommen ist ganz einfach eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

  5. Redetext
    Schweiz

    Stellen Sie sich einen Moment vor: Ein Paar freut sich auf ein Kind. Es plant, es hofft, es liebt - und dann, plötzlich, ist alles vorbei. Keine Wiege, kein erster Schrei, nur Leere und Stille. Und danach kommt der Alltag zurück, sofort - zurück zur Arbeit, zurück zur Pflicht.

    Und unser Gesetz sagt: Kein Anspruch auf Trauerzeit. Genau hier liegt das Problem. Heute gilt, dass eine Frau, die ihr Kind vor der 23. Schwangerschaftswoche verliert, keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub hat. Auch der Vater hat keinen Anspruch, obwohl auch er betroffen ist, obwohl auch er trauert. Genau das anerkennt unser Recht heute nicht ausreichend, obwohl der Bundesrat selbst von erschütternden Ereignissen spricht und obwohl wir wissen, dass etwa jedes vierte bis sechste Kind aller bekannten Schwangerschaften in einer Fehlgeburt endet. Das entspricht in der Schweiz schätzungsweise rund 20 000 Fällen pro Jahr. Eltern, die ein ungeborenes Kind verlieren, brauchen Anerkennung. Anerkennung dafür, dass ein Verlust, egal wann er passiert, real ist. Anerkennung dafür, dass Trauer Raum braucht. Das wäre echtes Mitgefühl.

    Diese Motion will hier eine Lücke füllen. Konkret fordern wir mindestens drei Tage bezahlten Urlaub für die Mutter, mindestens einen Tag für den zweiten Elternteil. Die Forderung ergänzt auf unkomplizierte Weise das bestehende System, ohne es infrage zu stellen. Der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub bei Totgeburten bleibt bestehen. Mit der Umsetzung der Motion Gysin Greta 21.3734 wird künftig auch der Vater oder die Ehefrau der Mutter bei einer Totgeburt einen Leistungsanspruch haben. Dieser Schritt ist richtig und wichtig. Aber bei einer Fehlgeburt in den ersten Monaten der Schwangerschaft gibt es weder für die Mutter noch für den Vater einen Anspruch auf eine Trauerzeit. Genau diese Lücke bleibt bestehen.

    In diesem Zusammenhang ist das Postulat 23.3962 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates zu erwähnen. Es ist überwiesen und noch in Bearbeitung. Wie der Titel "Unterstützung für Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt" zeigt, berücksichtigt es jedoch in erster Linie die Mutter. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur vorliegenden Motion in Aussicht gestellt, im Rahmen des Postulatsberichtes die Situation beider Elternteile zu beleuchten. Hierzu habe ich zuhanden des Amtlichen Bulletins, aber auch direkt an die Frau Bundesrätin, eine Frage, und ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, mir dies zu bestätigen: Sie haben die Motion Gysin Greta im Bundesrat schon besprochen. Wollen Sie die Aufhebung dieser Regelungslücke von der 1. bis zur 23. Woche unterstützen? Es ist ein wichtiger und zu begrüssender Schritt, dass der Bundesrat die Problematik erkannt hat und dass er bereit ist, den Blick zu erweitern, über die Situation der Mutter hinaus, hin zu einer umfassenderen Betrachtung des gemeinsamen elterlichen Verlustes.

    Vor diesem Hintergrund und im Vertrauen darauf, dass der Bundesrat auch diese Frage im Rahmen des laufenden Berichtes umfassend prüft, würde ich meine Motion dann zurückziehen.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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