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Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen

(18.455)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz27.09.2018
Speeches(43)
Sorted by Speech date, Descending
43 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Maja Riniker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Maja Riniker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Elisabeth Baume-Schneider(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    En préambule, je précise volontiers que, ces dernières années, le Conseil fédéral a constaté à réitérées reprises que la distinction entre indépendants et salariés, telle qu'elle est prévue actuellement en droit des assurances sociales, était suffisamment souple pour permettre et accompagner l'évolution du marché du travail. Le projet qui vous est soumis aujourd'hui se base donc sur l'initiative parlementaire Grossen Jürg 18.455, "Accorder la qualité de personne exerçant une activité lucrative indépendante en tenant compte de la volonté des parties". La majorité de votre commission souhaite que les accords entre les parties soient déterminants pour établir le statut en matière d'assurance sociale. Une minorité, quant à elle, souhaite que les accords entre les parties ne soient pris en considération que dans les cas limites où les critères actuels de délimitation du statut, à savoir le risque entrepreneurial et la subordination d'un point de vue organisationnel, ne suffisent pas pour établir clairement le statut. De plus, votre commission souhaite qu'il soit possible pour les partenaires des indépendants d'aider ces derniers dans le décompte des cotisations. La prise en compte des accords entre les parties constituerait un changement de conception fondamental en droit des assurances sociales. Il ne s'agit pas juste d'une petite adaptation. Elle est contraire à la nature d'une assurance sociale de droit public qui doit reposer sur des critères clairs et objectifs.

    Der Parteiwille ist ein Konzept aus dem Zivilrecht und subjektiver Natur. Es ist schwierig, den Parteiwillen klar festzustellen. Die Anwendung auf öffentliches Recht würde zwangsläufig erhebliche Komplikationen mit sich bringen und könnte die Rechtssicherheit stark beeinträchtigen. Angesichts der ungleichen Kräfteverhältnisse zwischen den Vertragsparteien besteht ein erhöhtes Risiko, dass die schwächere Partei gezwungen wird, den Status als Selbstständigerwerbende zu akzeptieren. Dies könnte den sozialen Schutz der Arbeitnehmenden beeinträchtigen, und die daraus resultierenden Versicherungslücken würden der Allgemeinheit aufgebürdet.

    Der Bundesrat hat ausserdem in den letzten Jahren mehrfach festgestellt, dass die sozialversicherungsrechtliche Unterscheidung zwischen selbstständigen und unselbstständigen Erwerbstätigen ausreichend flexibel ist und eine Gesetzesänderung in diesem Bereich nicht erforderlich ist.

    Cela a été dit, plus de 90 pour cent de demandes du statut d'indépendant sont acceptées. Cela démontre que la réglementation en vigueur fait et a fait ses preuves et que le libre développement économique n'est, ainsi, pas entravé. La majorité des participants à la consultation rejette la nouvelle réglementation proposée, estimant qu'il n'est pas nécessaire de légiférer en la matière et exprimant des préoccupations quant aux conséquences d'une telle adaptation. Celles et ceux qui la soutiennent se sont majoritairement prononcés en faveur de la version retenue par la majorité de votre commission.

    Par 13 voix contre 12, cela a été dit, votre commission vous propose d'entrer en matière sur le présent projet, tandis que la minorité Meyer Mattea vous invite à ne pas y donner suite. Le Conseil fédéral est d'avis que la réglementation actuelle offre une sécurité juridique adaptée, suffisante, et que la distinction entre salarié et travailleur indépendant est suffisamment flexible.

    Je vous invite dès lors à suivre la minorité Meyer Mattea et à ne pas entrer en matière sur le présent projet de révision. [PAGE 764]

  • Redetext
    Rémy Wyssmann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Ich möchte noch kurz den Mehrheitswillen der SVP-Fraktion kundtun: Wir unterstützen diese Vorlage. Für uns ist es zentral, dass der Parteiwille berücksichtigt wird.

    Ich möchte noch ein kleines Votum anfügen zum letzten Satz meines Vorredners; es geht um die Frage, wie wir den Parteiwillen abklären. Zurzeit haben wir in den Sozialversicherungsverfahren das Problem, dass es reine Aktenverfahren sind. Wie wollen Sie in einem reinen Aktenverfahren den Parteiwillen abklären? Das geht gar nicht. Sie müssen die Leute befragen. Deshalb ist es klar - und das muss hier deutlich gesagt werden -, dass die Leute befragt werden müssen, wenn es in einer Rechtsstreitigkeit um die Statusfrage geht, und zwar sowohl im Verwaltungsverfahren wie auch im nachgelagerten Beschwerdeverfahren vor den Sozialversicherungsgerichten, denn die Sozialversicherungsgerichte sind da die einzigen gerichtlichen Instanzen mit voller Kognition. Sie müssen den Parteiwillen in der Sachverhaltsprüfung abklären. Das geht nur mittels Partei- und Zeugenbefragung.

  • Redetext
    Andri Silberschmidt(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Vielen Dank, Herr Schmezer. Mein Menschenbild geht davon aus, dass erwachsene Menschen prinzipiell urteilsfähig sind und auch entsprechende Entscheide treffen können. Es ist jedoch klar: Wenn eine Person offensichtlich nicht selbstständig ist, dann wird sie auch nach neuem Recht nicht selbstständig sein können. Es ist also nicht so, dass der Parteiwille stärker gewichtet würde als die organisatorische Unterordnung und das unternehmerische Risiko. Diese Kriterien würden neu gleich gewichtet werden. Die Gesetzesänderung bedeutet bei Fällen, bei denen es klar ist, keine Änderung in der Praxis. Sie bedeutet nur eine Änderung bei unklaren Fällen; dort wird sie helfen. Vielleicht sagt der Parteiwille ja auch aus, dass man angestellt sein will, und entsprechend würde es dann auf diese Seite gehen.

  • Redetext
    Ueli Schmezer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Herr Nationalrat, Sie haben gesagt, es gehe um eine kleine Anpassung. Ich finde, das ist eine historische Untertreibung, denn es wäre eine fundamentale Änderung und überhaupt nicht harmlos. Es geht ja letztlich - auch die Vorredner haben das gesagt - um Folgendes: Wenn eine Person etwas will, dann soll ihr Wille berücksichtigt werden. Das finde ich auch okay, wenn sie es wirklich will. Aber um wollen zu können, muss man beurteilen können, was es bedeutet, selbstständigerwerbend zu sein. Deshalb auch an Sie die Frage: Wie verhindern Sie, dass z.[NB]B. ein Kurierfahrer in diese Selbstständigkeit gedrängt wird, die für ihn nicht gut ist, und so das ganze soziale Risiko selbst tragen muss?

  • Redetext
    Andri Silberschmidt(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Geschätzter Herr Kollege, ich bin in dieser Frage kein Experte, wie Sie es sind; ich denke, diese Frage müsste in der Kommission für Rechtsfragen geklärt werden.

  • Redetext
    Rémy Wyssmann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Herr Kollege, ich bin auch ein Verfechter des Parteiwillens. Wir wissen aber, dass das bei den Sozialversicherungsgerichten reine Aktenprozesse sind. Deshalb die Frage: Befürworten Sie es auch, dass die Parteien bei Gerichtsverfahren, bei denen es um eine solche Beitragsstreitigkeit geht, gerichtlich befragt werden?

  • Redetext
    Andri Silberschmidt(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Wir debattieren heute Morgen über die Frage, wann man als angestellt gilt und wann als selbstständig. Die Antwort auf diese Frage entscheidet darüber, wie man versichert ist und wer für diese Versicherung bezahlt. In den meisten Fällen ist die Antwort auf diese Frage klar. Wenn man beispielsweise einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber hat, dann ist man angestellt. Wenn man aber als Künstler für viele Auftraggeber arbeitet, ist man grundsätzlich selbstständig.

    Für die Unterscheidung zwischen Selbstständigen und Angestellten, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, werden in der Praxis das Mass der organisatorischen Unterordnung und das unternehmerische Risiko berücksichtigt. Diese Unterscheidung wird jedoch schwieriger, wenn man zum Beispiel auf einer Plattform Aufträge entgegennimmt und daneben für weitere Kunden arbeitet. Ein Beispiel ist die Taxibranche. Es gibt viele Taxifahrerinnen und Taxifahrer, die auf einer Plattform Aufträge entgegennehmen, aber daneben auch noch privat Kunden bedienen. In der Vergangenheit ist es den Sozialversicherungsanstalten und der Taxibranche leider nicht gelungen, bei der Frage, wann man angestellt ist und wann nicht, ein gemeinsames Verständnis zu finden. Das hat letztendlich dazu geführt, dass zum Beispiel das bekannte Plattformunternehmen Uber die Funktionen in seiner App mehrmals angepasst hat. Beispielsweise kann man als Kunde oder Kundin mittlerweile nicht mal mehr die Fahrerinnen und Fahrer bewerten, denn das könnte ja dazu führen, dass die Person dann als angestellt gilt. Obwohl die Plattformen ständig den Anforderungen der Sozialversicherungsanstalten nachgekommen sind, also auch sehr viele Anpassungen in der App vorgenommen haben, stellen sich die Sozialversicherungen immer noch auf den Standpunkt, dass die Fahrer nicht selbstständig sind.

    Es geht hier, könnte man meinen, um eine Detailfrage, und es liegt wahrscheinlich nicht an mir oder an uns, diese Detailfrage zu beantworten. Was wir als FDP-Liberale Fraktion wollen, ist Folgendes: Wenn es darum geht, zu entscheiden, ob jemand angestellt oder selbstständig ist, sollen nicht nur das Mass der organisatorischen Unterordnung und das unternehmerische Risiko berücksichtigt werden, sondern auch der Wille des Betroffenen, und zwar auf gleicher Stufe. Wird also mit den objektiven Kriterien nicht klar, ob jemand angestellt oder selbstständig ist, soll der Wille des Betroffenen Gewicht erhalten. Wenn in einem strittigen Fall der Betroffene sagt, er wolle selbstständig arbeiten, dann soll er als selbstständigerwerbend gelten. Wenn die Einschätzung mit objektiven Kriterien aber klar ist, soll der Parteiwille nicht massgebend sein. Dann wird ja mit den beiden anderen wesentlichen Kriterien - mit dem Mass der organisatorischen Unterordnung und dem unternehmerischen Risiko - bereits klar, ob der Betroffene angestellt oder selbstständig ist.

    Die Kommissionsmehrheit will, dass der Parteiwille, d.[NB]h. der Wille des oder der Betroffenen, künftig als gleichwertiges Kriterium neben den beiden anderen Kriterien in die Abgrenzung einfliesst. Es soll kein absolutes Kriterium sein, aber auch kein zweitrangiges. Nur diese Gleichstellung schafft echte Rechtssicherheit.

    Es wurde erwähnt, dass die Gefahr von Missbrauch und Schwarzarbeit bestehe. Ich sehe nicht, weshalb diese Vorlage diese Gefahr steigern sollte, im Gegenteil. Es gibt heute sehr viele Fälle, in denen gegen den Willen des Betroffenen verfügt wird. Daraus ergeben sich Rechtsstreitigkeiten. Diese dauern jahrelang an, woraus sich eine Rechtsunsicherheit ergibt. Genau diesen Umstand wollen wir beheben, indem wir eine kleine Anpassung im Gesetz machen. Diese kleine Anpassung soll dazu führen, dass es weniger strittige Fälle gibt und somit hoffentlich auch weniger Gerichtsfälle. Das wird im Endeffekt auch dazu führen, dass die Bürokratie abnimmt. Wenn man den Parteiwillen berücksichtigt, wird das schneller zu Klarheit führen.

    Wir sprechen hier nicht von Einzelfällen. Es gibt rund 4000 Personen pro Jahr, bei denen trotz ihres eigenen Wunsches nach Selbstständigkeit entschieden wird, dass dieser Status nicht anerkannt wird. Es sind Menschen, die unabhängig arbeiten wollen und deren Willen in der heutigen Praxis nicht angemessen berücksichtigt wird.

    Wichtig ist: Der vorliegende Gesetzentwurf setzt genau das um, was National- und Ständerat bereits mit deutlicher Zustimmung beschlossen haben. Die parlamentarische Initiative wurde in beiden Räten mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. Diese breite Zustimmung verpflichtet. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn wir von diesem Weg abweichen würden. Mit dem Erlass erhält der Bundesrat zudem die Möglichkeit, die Abgrenzungskriterien in einer Verordnung konkret zu regeln. Das bringt mehr Planbarkeit und [PAGE 763] auch Rechtssicherheit im Vollzug, weil sich alle Sozialversicherungsanstalten dann nach diesen Verordnungen richten können. Auch das wird im Interesse der Beteiligten sein.

    An alle, die sich für die soziale Sicherheit einsetzen: Wir ändern mit dem Erlass Artikel 14 Absatz 4bis des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung dahin gehend, dass die Plattformen, wenn sie und die Selbstständigerwerbenden damit einverstanden sind, bei der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge Unterstützung leisten können. Damit lassen sich Lücken vermeiden und die soziale Absicherung verbessern, und das ganz ohne Pflichten und sogar ohne Bürokratie. Die Bürokratie wird sogar abnehmen, wenn wir es ermöglichen, dass die Plattformen und die Selbstständigerwerbenden sich bei der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge koordinieren. Wir stärken damit auch den sozialen Schutz.

    Die FDP-Liberale Fraktion wird entsprechend auf die Vorlage eintreten und überall den Anträgen der Mehrheit folgen. Es ist wichtig, dass das Sozialversicherungsrecht eine Antwort auf moderne Arbeitsformen und auf Plattformen findet. Wir machen damit einen Schritt in Richtung Modernisierung des Sozialversicherungsrechtes und schliesslich auch einen Schritt in Richtung klarer Verhältnisse, was auch der sozialen Absicherung der Betroffenen hilft.

    Ich bitte Sie im Sinne der Betroffenen, immer der Mehrheit zu folgen.

  • Redetext
    Maja Riniker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Sarah Wyss(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die parlamentarische Initiative Grossen Jürg 18.455 will den Status der scheinselbstständig Erwerbenden im ATSG legalisieren; wir haben das jetzt bereits mehrmals gesagt. Wir lehnen diese Vorlage in aller Deutlichkeit ab. Ich werde Ihnen nur kurz darlegen, weshalb wir sie ablehnen; meine Kollegin hat das als Vertreterin der Minderheit schon sehr ausführlich getan.

    Wir stehen heute vor einer Vorlage, die weit über einzelne Wirtschaftsbereiche hinausreicht. Sie betrifft nicht nur die klassischen Plattformanbieter wie Uber und deren Kuriere oder Taxichauffeurinnen. Auch Erwerbstätige in der Wellnessbranche, in der Hotellerie, in der Reinigung oder im Kulturbereich wären von dieser Regelung betroffen. Trotz oder eben gerade wegen des breiten Anwendungsbereiches gehen wir nicht davon aus, dass die geplante Ergänzung von Artikel 12 positive Auswirkungen hat, weder auf den Wirtschaftsstandort noch für die Arbeitnehmenden. Im Gegenteil, wir sehen erhebliche Risiken, die sowohl die betroffenen Personen als auch die staatlichen Institutionen zusätzlich belasten können. Alleinige Profiteure scheinen internationale Tech-Unternehmen zu sein. Leiden tun wir alle: KMU, Arbeitnehmende und Sozialversicherungen.

    Die Zielsetzung dieser Vorlage scheint zu sein, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern - mein Vorredner hat es gesagt - und die soziale Absicherung von selbstständigerwerbenden Dienstleistungserbringern zu verbessern. Doch wir bezweifeln stark, dass diese Ziele mit diesen Mitteln erreicht werden können. Es fehlt ein klarer Mechanismus, wie genau die betroffenen Menschen davon profitieren. Und es braucht diese Flexibilisierung auch nicht. Mein Vorredner hat vorhin Berufsfelder erwähnt: die Ärzteschaft, Hebammen, Physiotherapeuten. Die brauchen diesen neuen Zusatz alle nicht. Es gibt keinen Handlungsbedarf. Auch das Argument, dass durch die Vorlage die Innovationskraft gestärkt und die unternehmerische Freiheit gefördert wird, überzeugt überhaupt nicht. Aus unserer Sicht entsteht vielmehr zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Behörden ebenso wie für die Betroffenen. Und nicht zuletzt - das ist mir auch besonders wichtig - entsteht durch diese Regelung ein erhebliches Missbrauchspotenzial. Es werden Tür und Tor geöffnet für die Aushöhlung des Arbeitnehmendenschutzes; besonders diejenigen, die bereits jetzt in prekären Verhältnissen arbeiten, sind davon betroffen.

    Ja, ich gebe meinem Vorredner recht, es ist keine ideologische Frage. Das zeigt sich schon daran, wer sich alles dagegenstellt: Branchenverbände, Bundesrat, Gewerkschaften - alle sind sich eigentlich einig, dass wir dieser parlamentarischen Initiative nicht zustimmen sollten.

    Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten.

  • Redetext
    Jürg Grossen(Grünliberale Partei)
    Schweiz

    Besten Dank, Herr Schmezer, für diese Frage. Ich sehe nicht, dass dieses Risiko in erheblichem Umfang besteht. Ich glaube, es ist wichtig, zu verstehen, dass sich nicht so viel ändert, nur weil man den Parteiwillen berücksichtigt. Ich habe es vorhin in meinem Votum gesagt: Die bestehende Regelung bleibt ja erhalten, aber es kommt ein weiteres Kriterium dazu. Die[NB]Sozialversicherungen[NB]werden[NB]nach wie vor eine gewissenhafte Prüfung der gesamten Geschichte machen, nur gibt es ein zusätzliches Element, das eben auch berücksichtigt wird.

  • Redetext
    Ueli Schmezer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Herr Grossen, hier wird auch wieder der Parteiwille so betont, aber den Parteiwillen zu berücksichtigen, bedeutet doch auch, dass im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens ein Handwerker aus irgendeinem EU-Land in die Schweiz kommen kann, dass er sich hier als selbstständigerwerbend erklären und dann seine Leistungen günstiger anbieten kann. Das heisst, er wird dann die Betriebe in der Elektrobranche, im Holzbau, im Gartenbau, im Gerüstbau konkurrenzieren, die ihre Leute richtig anstellen und versichern. Wie wollen Sie faire Schweizer Arbeitgeber davor schützen? [PAGE 762]

  • Redetext
    Jürg Grossen(Grünliberale Partei)
    Schweiz

    Heute beraten wir eine parlamentarische Initiative, die auf den ersten Blick juristisch-technisch erscheint. In Wahrheit geht es jedoch um ein Kernanliegen unserer Gesellschaft: um die Selbstbestimmung der Erwerbstätigen. Jährlich - das wurde bis jetzt noch nicht gesagt - werden in der Schweiz laut den Ausgleichskassen rund 4000 Personen gegen ihren Willen von den Behörden als unselbstständig eingestuft, obwohl sie ihre Arbeit bewusst selbstständig ausüben wollen. Diese Betroffenen sind keine exotischen Ausnahmefälle. Es sind Physiotherapeutinnen in Gemeinschaftspraxen, freiberufliche Dolmetscher, IT-Fachleute, Hebammen, Taxifahrende, Ernährungsberaterinnen oder Ärztinnen und Ärzte, die sich in einer Gruppenpraxis zusammengeschlossen haben. Es sind Menschen mit Ausbildung, mit Fachwissen, mit klarem Arbeitswillen und mit dem Wunsch nach Flexibilität und Eigenverantwortung.

    Genau diese Perspektive verdient mehr Gewicht in unserer Gesetzgebung. Betroffene bevorzugen nämlich bewusst die selbstständige Erwerbsform. Hauptgrund ist für die Mehrheit die Flexibilität, zu arbeiten, wann und wie es für sie passt; ein grosser Teil nennt zudem den Wunsch, der eigene Chef zu sein. Diese Menschen schätzen die Selbstständigkeit, weil sie ihnen erlaubt, Beruf und Familie optimal zu vereinbaren, weil sie so selbst gestalten und entscheiden können.

    Die parlamentarische Initiative 18.455 will dieser Realität Rechnung tragen. Sie schlägt vor - wir haben es gehört -, bei der Beurteilung des Erwerbsstatus künftig auch den Parteiwillen, also den Wunsch der betroffenen Person, als eines von mehreren Kriterien zu berücksichtigen. Mir ist es wichtig, zu betonen, dass die heutigen rechtlichen Kriterien vollständig erhalten bleiben. Es entsteht kein automatisches Opt-in in die Selbstständigkeit, und der Schutz vor Scheinselbstständigkeit bleibt gewährleistet. Was wir damit erschaffen, ist keine Revolution, sondern eine sanfte, sehr differenzierte Weiterentwicklung des geltenden Rechts. Der Bundesrat wird die Anwendung dieser Kriterien in der Verordnung noch präzise regeln.

    Die Gesetzesanpassung bringt gleich mehrere Vorteile.

    1.[NB]Mehr Fairness: Die bisherige Praxis ist einseitig. Während Anstellungen kaum je hinterfragt werden, wird bei selbstständigen Tätigkeiten oft unterstellt, es handle sich um Missbrauch, selbst dann, wenn Auftraggebende und Auftragnehmende - eben beide Parteien - eine klare Vereinbarung getroffen haben. Diese Ungleichbehandlung soll korrigiert werden.

    2.[NB]Bessere soziale Absicherung: Die Vorlage bringt auch neue Verantwortlichkeiten für die Auftraggeber, etwa in Bezug auf Informationspflichten gegenüber den Behörden oder in Bezug auf Beiträge an die Sozialversicherung. Die Digitalisierung schafft heute einfache technische Möglichkeiten, die früher nicht denkbar waren.

    3.[NB]Legalere, transparentere Arbeitsverhältnisse: Mit klaren Regeln steigt die Bereitschaft, sich korrekt zu versichern und zu deklarieren. Die Schattenwirtschaft wird, im Gegenteil zu dem, was gesagt wurde, eingedämmt und die Finanzierung der AHV letztendlich verbessert; dies - das ist mir ganz wichtig -, ohne neue Prekariate zu schaffen. Das ist ganz zentral.

    4.[NB]Mehr Chancen für die Menschen: Gerade für Wiedereinsteigerinnen, für ältere Arbeitskräfte oder für Migrantinnen und Migranten können flexible, projektbasierte Arbeitsformen ein Türöffner zum Arbeitsmarkt sein. Dieses Potenzial sollten wir nicht blockieren, sondern nutzen.

    Wir stehen heute nicht vor einem ideologischen Entscheid, sondern vor einer realpolitischen Anpassung an eine längst eingetretene gesellschaftliche Entwicklung; vor einer Anpassung, die dem Wandel in unserer Arbeitswelt - das ist ganz wichtig - verantwortungsvoll Rechnung trägt; vor einer Anpassung, die den Menschen mehr Selbstbestimmung gibt und gleichzeitig die soziale Sicherheit stärkt.

    Die Grünliberale Fraktion unterstützt die parlamentarische Initiative 18.455 geschlossen und folgt damit überall der Mehrheit. Bitte geben auch Sie den Menschen, die täglich ihre eigene Verantwortung leben und auch so arbeiten wollen, die rechtliche Klarheit, die sie verdienen.

  • Redetext
    Schweiz

    Das vorliegende Geschäft steht im Zentrum einer kontroversen Debatte. Auch wenn wir von der Mitte-Fraktion dieses Geschäft als Chance für mehr Flexibilität und unternehmerische Freiheit sehen, warnen wir vor weitreichenden negativen Folgen. Wir werden deshalb, wie es der Bundesrat und die Minderheit Meyer Mattea beantragen, nicht auf das Geschäft eintreten.

    Lassen Sie mich zuerst in ein paar Worten erklären, weshalb wir die Gründe für die Ausarbeitung dieser parlamentarischen Initiative nachvollziehen können. Für die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP ist es wichtig, Unternehmensgründungen grundsätzlich zu vereinfachen und Selbstständigkeit zu ermöglichen. In diesem Sinne ist die Stossrichtung der parlamentarischen Initiative sehr gut. Wir sind auch der Meinung, dass man in der heutigen Zeit der Digitalisierung die Möglichkeit, Beiträge über Auftraggeber - für Dritte, wenn wir es objektiv betrachten - bezahlen zu können, zulassen sollte; das hilft in der heutigen Zeit. Wir möchten moderne und künftige Arbeitsformen zulassen, die von eher kürzeren Einsätzen und mehreren Auftraggebern geprägt sind. Wir möchten die Plattformarbeit nicht verbieten, und wir möchten sie auch mit Selbstständigkeit verbinden. Und die Kriterien für die Unterscheidung zwischen Selbstständigkeit und[NB]Unselbstständigkeit[NB]bei[NB]neuen Modellen haben in der Praxis tatsächlich beim einen oder anderen Ort noch Klärungsbedarf. [PAGE 761]

    Aber nun nenne ich Ihnen die fünf Gründe, weshalb wir nicht auf diese parlamentarische Initiative eintreten möchten.

    1.[NB]Die angesprochene Rechtsunsicherheit im ATSG wird unserer Meinung nach mit der neuen Regulierung nicht kleiner. Die Rechtsunsicherheit bleibt, weil der Parteiwille eine subjektive Erklärung ist; dazu werde ich später kommen. Dass der Kriterienkatalog bei Unternehmensgründungen nur für Selbstständigerwerbende gilt, ist unseres Erachtens ein[NB]bisschen unlogisch. Die Einführung eines Parteiwillens bei der Bestimmung des Erwerbsstatus führt in gewissen Branchen zu einer stärkeren Stellung desjenigen, der den Auftrag vergibt, also des arbeitvergebenden Vertragspartners.

    2.[NB]Bei der Bestimmung des Erwerbsstatus ist für uns das Risiko einer rechtsungleichen Behandlung gross, wenn nicht objektive oder wirtschaftliche Kriterien für die Bestimmung des Erwerbsstatus gelten. Die Einführung des Parteiwillens bei der Bestimmung dieses Status führt in gewissen Branchen tatsächlich zu einer stärkeren Macht desjenigen, der den Auftrag vergibt.

    3.[NB]Zu nennen ist auch der Abbau sozialer Sicherheit und des sozialen Schutzes: Jede Person, die sich in die Selbstständigkeit begibt, muss auch risikofähig sein. Diejenigen, die vor allem in niederschwelligen Arbeitsverhältnissen, in Tieflohnbereichen tätig sind, haben die Risikofähigkeit oft nicht, die es braucht, um für Arbeitslosigkeit, für einen Unfall und für die Altersvorsorge genügend Rücklagen zu machen und vorzusorgen. Für den Fall, dass sie dann ins Auffangnetz des Staates fallen, muss man sich darüber im Klaren sein: Ergänzungsleistungen sind aus Steuergeldern und nicht arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanziert.

    4.[NB]Wir sind auch der Meinung, dass echte Selbstständigkeit durch objektive Kriterien bestimmbar sein soll. Das ist zum Beispiel bei der Gründung einer eigenen Firma der Fall. Es würde auch die Möglichkeit bestehen, eine juristische Firma zu gründen. Das Grundkapital für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung von etwa 20[NB]000 Franken kann man auch als Test der Risikofähigkeit ansehen. Und wenn die Anstellung im Rahmen einer GmbH oder einer AG stattfindet, sind auch die obligatorischen Sozialversicherungen vorhanden. Wir wollen natürlich auch die Administration tief halten, aber wir wollen das Prekaritätsrisiko durch diese Gesetzesänderung im ATSG nicht erhöhen.

    5.[NB]Wir möchten auch Missbrauch verhindern und den Druck auf Arbeitnehmer nicht erhöhen, damit diese dann nicht als Quasiselbstständige abrechnen müssen. Die Mitte steht für Solidarität, Freiheit und Verantwortung. Die Solidarität ist in diesem Geschäft wichtig. Sie wird aber relativiert, da sich diejenige Partei, welche Aufträge vergibt, aus der sozialen Verantwortung ziehen könnte. Die Verantwortung ist ebenfalls wichtig. Die Dienstleistungserbringer müssen korrekt abrechnen und die Arbeitvergebenden ebenfalls. Die Sicherstellung des Status der Selbstständigerwerbenden ist deshalb wichtig. Konkret: Die Einführung der Parteienvereinbarung als gleichgestelltes Kriterium zur Bestimmung könnte Missbrauch, Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit fördern. Das möchten wir nicht.

    Abschliessend meinen wir, dass die parlamentarische Initiative Grossen Jürg zwar auf den ersten Blick mehr Flexibilität und unternehmerische Freiheit verspricht, jedoch erhebliche Risiken birgt. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt und bieten ausreichend Spielraum für neue Arbeitsformen.

    Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP wird deshalb nicht eintreten und bittet Sie, das auch nicht zu tun.

  • Redetext
    Schweiz

    Die Grüne Fraktion ist dezidiert gegen diese Vorlage. Wir haben heute eine gute Regelung, es gibt keinen Bedarf für eine Änderung - Sie haben das in den vielen Stellungnahmen mehrfach gesehen.

    Der Titel dieser parlamentarischen Initiative, "Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen", macht der Wendung "ein Wolf im Schafspelz" alle Ehre. Selbstständig werden ist sehr einfach, das habe ich selbst erlebt. Dafür eine soziale Absicherung zu bekommen, ist aber sehr schwierig bis unmöglich, weil es schlicht und einfach viel zu teuer ist. Das gilt speziell im Tieflohnbereich wie beispielsweise im Gastrobereich oder bei Taxis.

    Das Problem ist heute nicht, die Selbstständigkeit möglich zu machen. Das Problem ist, und es nimmt gar zu, der faktische Zwang für Arbeitnehmende, sich als selbstständig zu bezeichnen, damit sich die Arbeitgebenden der Verantwortung entziehen können. Uber ist das Paradebeispiel. Es gibt erste Erfolge der Arbeitnehmenden vor Gericht. Uber[NB]musste akzeptieren, dass es keine Selbstständigkeit, sondern eine faktische Anstellung war, und Uber muss neu Ferien- und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

    Mit dieser parlamentarischen Initiative sollen jetzt die kleinen Erfolge der Arbeitnehmenden einfach zunichtegemacht werden, mit der falschen Behauptung, es gehe um den Parteiwillen. Selbstständigkeit hat aber gravierende Folgen für die Arbeitnehmenden. Das Risiko liegt zu hundert Prozent bei ihnen. Die gesamte Hardware muss von ihnen selbst besorgt und berappt werden, sei es das Auto, sei es der Computer, einfach alles, was für die Arbeit nötig ist. Die Sozialversicherungen müssen von ihnen selbst bezahlt werden. Die in den Arbeitsgesetzen festgelegten Arbeitsbedingungen müssen von ihnen selbst irgendwie geregelt werden. Und selbstverständlich werden keine Ferien bezahlt.

    Sozialversicherungen sind vor allem über Arbeitnehmenden- und Arbeitgebendenbeiträge organisiert. Bei einer Selbstständigkeit liegen alle Ausgaben auf der Seite der Arbeitnehmenden. Die Arbeitnehmenden haben das Nachsehen, die Arbeitgebenden können sparen. Das kann für Arbeitnehmende existenziell werden; denken wir beispielsweise an einen Unfall.

    Neben den gravierenden Folgen für die Arbeitnehmenden sind wir auch mit Folgen für die Sozialversicherungen konfrontiert. Kommt es bei den Beiträgen für die Sozialversicherungen plötzlich zu einem massiven Einbruch, können sie in Schieflage geraten. Auszugleichen haben das dann diejenigen, die fair einzahlen, eben diejenigen, beispielsweise KMU, die fair ihre Abgaben leisten. Äusserst unfair hingegen ist das, was jetzt beantragt wird, und es rüttelt am Fundament der Sozialversicherungen.

    Wir von der Grünen Fraktion unterstützen deshalb klar den Minderheitsantrag Meyer Mattea auf Nichteintreten, wie es auch der Bundesrat beantragt und wie es die Arbeitnehmendenverbände und x Arbeitgebendenverbände empfehlen. Sie alle haben ihre Stellungnahmen bekommen. Nein zu dieser Zwängerei und Nein zum Abbau der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmende!

  • Redetext
    Mattea Meyer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Was haben der Schweizerische Bauernverband, Hotellerie Suisse, der Schweizerische Baumeisterverband, das Centre Patronal, Swissstaffing, der Verband Zustellung Schweiz, die Suva, die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, zwanzig Kantone, der Bundesrat, die Gewerkschaften und die SP gemeinsam? Alle diese politischen Akteure sehen nicht, weshalb internationale Tech-Konzerne wie Uber besser gestellt werden sollen als Schweizer KMU,[NB]die[NB]sich an die Gesetze halten müssen. Genau das will nämlich die vorliegende parlamentarische Initiative Grossen Jürg.

    Worum geht es hier ganz konkret? Für die Unterscheidung zwischen Selbstständigerwerbenden und Arbeitnehmenden soll neben der organisatorischen Unterordnung und neben dem unternehmerischen Risiko neu auch der allfällige Parteiwille berücksichtigt werden. Etwas weniger juristisch ausgedrückt: De-facto-Arbeitgeber wie Uber sollen De-facto-Angestellte zwingen können, ihren Willen zur selbstständigen Erwerbsarbeit kundzutun. Doch ein Wille setzt voraus, dass er auf Augenhöhe ausgedrückt werden kann und dass weder ein Abhängigkeits- noch ein Machtverhältnis besteht. Wird der Parteiwille neu berücksichtigt, werden damit die tatsächlichen wirtschaftlichen Machtverhältnisse verschleiert.

    Wir schaffen hier eine neue Gesetzesregelung, von der vor allem eine Seite profitiert: die internationalen Plattformkonzerne. Alle anderen haben nichts davon, ausser Nachteile und Kosten.

    Erstens geht diese Initiative zulasten von Erwerbstätigen, die als Scheinselbstständige schlecht bezahlte Arbeit leisten, unbezahlt auf Aufträge warten, das volle Risiko allein tragen und sozialversicherungsrechtlich nicht geschützt sind. Gibt es keine Aufträge, gibt es kein Geld. Es ist keine Überraschung, dass die Berücksichtigung einer Parteivereinbarung im bundesrätlichen Bericht "Digitalisierung - Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts (Flexi-Test)" bei den Erwerbstätigen auf sehr wenig Gegenliebe stösst, weil sie wissen, dass sie dafür bezahlen müssen.

    Zweitens ziehen rechtschaffene, korrekt abrechnende KMU und anständige Betriebe den Kürzeren. Sie zahlen Sozialabgaben, halten sich an Regeln, können deswegen nicht mit den Dumpingpreisen mithalten und verlieren Aufträge und Einkünfte. Die Vorlage beschränkt sich nämlich nicht auf die Plattformwirtschaft, die in Zukunft vermutlich noch stärker wird, sie trifft auch andere Branchen, andere Firmen, wie Anbieterinnen im Wellnessbereich in der Hotellerie, Coiffeursalons und Reinigungsunternehmen, um nur ein paar zu nennen.

    Drittens führt diese Regelung auch über die Landesgrenze hinweg zu Wettbewerbsnachteilen. Denn während wir es Uber und Co. erleichtern, hier zu wirtschaften, geht der europäische Trend in eine komplett andere Richtung: Eine neue EU-Richtlinie hat zum Ziel, Scheinselbstständigkeit bei Mitarbeitenden von digitalen Plattformen zu verhindern.

    Viertens schafft die Initiative für die zuständigen Ausgleichskassen neue Probleme, wo heute keine sind. 99,5 Prozent aller Anmeldungen von Selbstständigerwerbenden gehen ohne strittiges Verfahren über die Bühne. Die neue Regelung würde vor allem neue Streitigkeiten, mehr Komplexität, mehr Bürokratie nach sich ziehen.

    Fünftens müssen die Kantone, Gemeinden und Städte mit Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen einspringen, wenn prekarisierte Erwerbstätige keinen sozialversicherungsrechtlichen Absicherungsmechanismus haben.

    Sechstens und letztens: Mit dieser Regelung werden wir alle, Steuerzahlerinnen, Privatpersonen, Unternehmen, für private Gewinne von internationalen Tech-Konzernen bezahlen.

    Ich bitte Sie daher, nicht auf diese Vorlage einzutreten und meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

  • Redetext
    Cyril Aellen(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Parce que - je vous l'ai expliqué - la commission considère qu'il est important de clarifier la situation et de permettre à des indépendants qui le souhaitent de pouvoir être protégés, et de l'être de la même façon que l'indépendant l'est actuellement. Si la situation n'est pas conforme à ce que vous souhaitez, il ne convient pas de tordre les rapports du droit du travail, mais, le cas échéant, d'améliorer le périmètre des assurances sociales. [PAGE 760]

  • Redetext
    David Roth(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Votre canton, Genève, a, grâce à une action rigoureuse de l'ancien conseiller d'État Mauro Poggia contre les faux indépendants, réussi à faire embaucher 500 ou 600 personnes. Pourquoi voulez-vous, de même que la commission, revenir en arrière ?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0