Skip to main content
TR

Thomas Rechsteiner

Active
Die MitteFraktion M-E
SchweizAppenzell I.-Rh.

Mandate
Party
Die MitteSource: M-E
Parliamentary group
Fraktion M-E
Parliament
Schweiz
Electoral district
Appenzell I.-Rh.
Chamber / sector
NR
Seat number
193
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
14. November 1971
Marital status
verheiratet
Occupation
Generalagent/in
Contact
Address
Zielstrasse 23
9050 Appenzell
References & source
Wikidata
Q77074965
Source body
CHE
Source updated
03.06.2026
Record updated
11.10.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(8575)
  1. Ja
  2. Ja
  3. Ja
  4. Ja
  5. Ja
Interests(11)
Access badges(2)
  • Persönliche/r Mitarbeiter/in
    Horber Ruedi
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
  • Gast
    Rechsteiner Eveline
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
Speeches(141)
  1. Redetext
    Schweiz

    Au nom de la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil national (CSSS-N), je vous présente un rapport sur la motion 25.3429, "Ne plus exclure le secteur du travail temporaire de l'indemnité en cas d'intempéries". L'objet de la délibération d'aujourd'hui est la version modifiée par le Conseil des États.

    La motion trouve son origine dans une proposition formulée au sein de la CSSS-N. Les 10 et 11 avril 2025, la commission a décidé, par 15 voix contre 8 et 2 abstentions, de déposer la motion. À l'origine, celle-ci demandait de ne plus exclure de manière générale le secteur du travail temporaire de l'indemnité en cas d'intempéries. Le Conseil fédéral a proposé de la rejeter. Le Conseil national a adopté la motion le 17 juin 2025, par 115 voix contre 69 et 4 abstentions.

    Die SGK-S unterstützte das Grundanliegen, schlug aber eine Einschränkung vor: Anspruch sollen nur Arbeitnehmende haben, die seit mindestens 6 Monaten in einem durchgehenden Arbeitsverhältnis in der Temporärbranche beschäftigt sind. Der Ständerat nahm diese geänderte Fassung am 9. Juni 2026 mit 31 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung an.

    Die SGK-N hat diese Differenz am 21. August 2026 erneut beraten. Mit 13 zu 11 Stimmen und 0 Enthaltungen beschloss sie, dem Ständerat zu folgen. Die Minderheit Gutjahr beantragt die Ablehnung der Motion.

    Für die Kommissionsmehrheit ist die Sechsmonatsgrenze eine sachgerechte und ausgewogene Lösung. Temporärarbeit besteht nicht nur aus kurzfristigen Einsätzen. 59 Prozent der Temporärarbeitenden verfügten im Jahr 2023 über einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Gerade im Baugewerbe werden Arbeitsverhältnisse zudem häufig für längere Zeit oder für eine ganze Saison abgeschlossen. Wer seit mindestens 6 Monaten durchgehend beschäftigt ist, steht faktisch in einem längerfristigen Arbeitsverhältnis.

    Genau dort soll die Schlechtwetterentschädigung ihren Zweck erfüllen: Arbeitsplätze bei vorübergehenden wetterbedingten Ausfällen erhalten und Kündigungen vermeiden. Gleichzeitig können Temporärunternehmen eingearbeitetes Personal weiterbeschäftigen, statt es wegen einer zeitlich begrenzten wetterbedingten Unterbrechung zu verlieren. Die Mehrheit sieht darin auch einen Beitrag zur Stabilität für die betroffenen Arbeitnehmenden und Unternehmen. Naturalmente la ricerca, lo sviluppo e il design sono risultati importanti della Svizzera. Esistono però altri modi per mettere in evidenza la provenienza di questi risultati.

    La maggioranza riconosce al contempo le peculiarità del settore del lavoro interinale. Negli incarichi a breve termine vi è una maggiore flessibilità e le interruzioni dovute alle condizioni meteorologiche possono essere in parte compensate da altri incarichi. Per questo motivo, il diritto all'indennità non deve essere esteso in modo generalizzato all'intero settore. Il limite di sei mesi crea una chiara distinzione tra incarichi di breve durata e rapporti di lavoro più stabili, tenendo così conto delle obiezioni del Consiglio federale.

    Die Mehrheit ist zudem der Auffassung, dass Fragen zur Abrechnung, zur Vermeidung von Überentschädigungen und zum administrativen Vollzug im Rahmen der Gesetzgebung geregelt werden können. Die Motion gibt den Auftrag zur Ausarbeitung einer gesetzlichen Lösung; sie nimmt diese Detailregelungen nicht vorweg.

    Die Minderheit Gutjahr hält dagegen am heutigen Ausschluss fest. Sie verweist auf das besondere Dreiecksverhältnis zwischen Verleihbetrieb, Einsatzbetrieb und Arbeitnehmenden sowie auf die Möglichkeit, Personal bei wetterbedingten Ausfällen anderweitig einzusetzen. Sie befürchtet zusätzlichen administrativen Aufwand und schwerwiegende Abgrenzungsfragen. Aus ihrer Sicht rechtfertigen diese Besonderheiten keine Ausdehnung der Schlechtwetterentschädigung. Diese Haltung erhielt in der SGK-N 11 Stimmen.

    Die Mehrheit will somit weder eine uneingeschränkte Öffnung noch den heutigen vollständigen Ausschluss. Sie unterstützt eine gezielte Lösung für längerfristig beschäftigte Temporärarbeitnehmende.

    Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen deshalb, die Motion in der vom Ständerat geänderten Fassung anzunehmen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP wird auf die Vorlage eintreten. Wir tun das aus einer einfachen Überzeugung heraus: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist kein Selbstzweck. Sie muss den Menschen dienen, die Behandlungsqualität verbessern, die Arbeit der Gesundheitsfachpersonen erleichtern und dort, wo es möglich ist, Kosten dämpfen. Genau an diesen Zielen messen wir das neue elektronische Gesundheitsdossier (E-GD).

    Das heutige EPD ist in Betrieb und hat wichtige Grundlagen geschaffen. Es muss und soll bis zur Ablösung stabil weitergeführt werden. Gleichzeitig müssen wir aber die nächste Generation beraten und die Übergangsphase möglichst kurz halten. Wer die Beratung verzögert, verlängert auch die Zeit, in der bestehende und neue Strukturen parallel geführt werden müssen. Das ist weder für die Leistungserbringer noch für Bund, Kantone und die Bevölkerung sinnvoll.

    Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP will die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen konsequent nutzen. Für uns ist deshalb richtig, dass das E-GD breiter angelegt wird: mit einer einheitlichen technischen Infrastruktur, einer verbindlichen Teilnahme der Leistungserbringer und einem einfachen Zugang für die Bevölkerung.

    Die einheitliche technische Infrastruktur ist eine Chance. Sie soll verhindern, dass dieselben technischen Aufgaben mehrfach entwickelt und betrieben werden. Zentralisierung ist dort sinnvoll, wo sie Standards vereinheitlicht, Schnittstellen vereinfacht und Kosten reduziert. Gleichzeitig braucht es klare Verantwortlichkeiten und eine saubere Kontrolle der Kosten.

    Die Wirkung eines Gesundheitsdossiers hängt entscheidend von seiner Verbreitung ab. Ein digitales Netz nützt wenig, wenn nur Einzelne daran angeschlossen sind. Deshalb begrüssen wir, dass die relevanten Leistungserbringer eingebunden werden sollen. Für die Bevölkerung ist das Opt-out-Modell grundsätzlich richtig: Das Dossier wird automatisch eröffnet, wer es nicht will, kann widersprechen. Damit entfällt ein komplizierter Eröffnungsprozess, ohne die informationelle Selbstbestimmung aufzuheben.

    Diese Selbstbestimmung ist für die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP zentral. Die Bürgerinnen und Bürger müssen bestimmen können, wer auf welche Daten zugreifen darf. Zugriffe müssen nämlich zweckgebunden und nachvollziehbar sein und protokolliert werden. Wer kein E-GD will, darf in der medizinischen Versorgung jedoch nicht benachteiligt werden. Datenschutz ist keine Ergänzung am Schluss, sondern Teil der Architektur. Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Protokollierung und klare Verantwortlichkeiten müssen deshalb von Anfang an funktionieren.

    Der zweite zentrale Punkt ist der konkrete Nutzen. Digitalisierung bringt nur dann etwas, wenn sie die Abläufe verbessert. Eine Ärztin soll einen Austrittsbericht nicht per Telefon suchen müssen. Ein Spital soll im Notfall rasch sehen können, welche Medikamente eingenommen werden. Laborresultate sollen nicht nochmals erhoben werden, nur weil das erste Resultat nicht verfügbar ist. Gesundheitsfachpersonen sollen Daten nicht mehrfach von Hand erfassen müssen.

    Aus einem digitalen Archiv muss ein digitales Arbeitsinstrument werden. Deshalb sind strukturierte Daten, gemeinsame Standards und funktionierende Schnittstellen entscheidend. Die Systeme der Leistungserbringer müssen möglichst direkt mit dem E-GD kommunizieren können. Sonst schaffen wir statt Digitalisierung eine zweite administrative Ebene.

    Ebenso wichtig ist das Zusammenspiel mit Digisanté und dem Swiss Health Data Space. Wir dürfen nicht mehrere digitale Welten nebeneinander aufbauen, die sich am Ende nicht verstehen. Die Leistungserbringer sollen sich möglichst nur einmal anschliessen müssen. Daten sollen nach dem Prinzip "once only" einmal erfasst und dort verwendet werden, wo eine gesetzliche Berechtigung besteht. Das reduziert Medienbrüche und schafft Mehrwert.

    Das ist auch gesundheitspolitisch wichtig. Die Mitte setzt sich seit Jahren dafür ein, das Wachstum der Gesundheitskosten zu bremsen. Wir haben das auch festgehalten: Wir nennen Verschwendung, Ineffizienz, Doppelspurigkeiten und Überversorgung ausdrücklich als Probleme und fordern, die Chancen der Digitalisierung konsequent zu nutzen.

    Das E-GD wird diese Kosten nicht über Nacht senken. Aber ohne eine funktionierende digitale Infrastruktur werden wir viele bekannte Ineffizienzen nicht beseitigen können. Mehrfachuntersuchungen kosten Geld, manuelle Übermittlungen Zeit. Unvollständige Informationen können zu Fehlern und Folgebehandlungen führen. Gute Digitalisierung kann deshalb kostendämpfend wirken, wenn sie Prozesse vereinfacht und nicht neue Bürokratie schafft.

    Auch die Anschlusspflicht schafft Verbreitung, aber noch keine Akzeptanz. Akzeptanz entsteht erst dann, wenn ein System einfach, sicher und im Alltag nützlich ist. Ärztinnen, Ärzte, Spitäler, Apotheken, Spitex und weitere Leistungserbringer müssen spüren, dass ihnen das E-GD Arbeit abnimmt. Ein System, das Prozesse vereinfacht, wird genutzt. Ansonsten bleibt es Makulatur.

    Für die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP ist zudem wichtig, dass bereits getätigte Investitionen, bestehende Daten, technische Elemente und aufgebautes Fachwissen soweit sinnvoll weiterverwendet werden. Das heutige EPD soll, soweit sinnvoll, weiterverwendet werden. Es soll in Betrieb bleiben und einen geordneten Übergang gewährleisten, bis das neue E-GD übernehmen kann. Wir müssen deshalb die Beratung vorantreiben, damit diese Übergangsphase nicht länger dauert als nötig.

    Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP positioniert sich bei den Minderheiten wie folgt:

    Zum Antrag der Minderheit Glarner auf Nichteintreten sagen wir klar: Wir wollen eintreten und das Geschäft heute beraten.

    Die Minderheit Rechsteiner Thomas zu Artikel 2 Buchstabe a Ziffer 3 und Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe d - es geht um die Gesundheitsfachpersonen - unterstützen wir. Ein vom Versicherten freigegebener und klar begrenzter Zugriff des vertrauensärztlichen Dienstes kann Kostengutsprachen schneller, sicherer und kundenfreundlicher machen, ohne den Versicherern einen allgemeinen Zugriff auf alle Daten zu eröffnen.

    Auch die Minderheit Rechsteiner Thomas zu Artikel 7 Absatz 2 unterstützen wir. Wo regelmässig Daten ausgetauscht werden, ist der direkte Anschluss an Primärsysteme über eine standardisierte Schnittstelle richtig. Dies verhindert Medienbrüche und Doppelerfassungen; für unverhältnismässige Fälle kann der Bundesrat Ausnahmen vorsehen.

    Den Antrag der Minderheit Weichelt zu Artikel 9 lehnen wir ab. Die Finanzierung soll der Aufgabenteilung folgen: Der Bund verantwortet die zentrale technische Infrastruktur, die Kantone bleiben als Träger der Gesundheitsversorgung in der Mitverantwortung für den Betrieb.

    Eine vollständige Verlagerung der Betriebskosten auf den Bund überzeugt uns nicht.

    Den Antrag der Minderheit Roduit zu Artikel 14 Absatz 5 unterstützen wir. Konkrete Beispiele im Gesetz schaffen Klarheit darüber, was unter behandlungsrelevanten Daten verstanden wird. Das stärkt die Verständlichkeit für Patientinnen und Patienten sowie für die Leistungserbringer. Das ist auch deshalb wichtig, damit alle wissen, was behandlungsrelevant ist, falls es einmal eine Volksabstimmung über dieses Gesetz geben sollte.

    Die Minderheit Weichelt bei Artikel 30 Absatz 1 unterstützen wir nicht. Die technische Infrastruktur soll national einheitlich sein; die Organisation der Gesundheitsversorgung bleibt grundsätzlich Sache der Kantone. Deshalb sollen die Kantone auch bei der Gemeinschaft ihre Verantwortung behalten.

    Wir, Die Mitte. EVP, wollen mit dieser Vorlage eine breite Nutzung, einen einfachen Zugang, klare Zuständigkeiten, eine bessere Interoperabilität, einen hohen Schutz der Daten und effizientere Prozesse erreichen. Bei den Kosten, der Governance, den Zugriffsrechten und der technischen Ausgestaltung gibt es sicher Fragen, die wir in der heutigen Diskussion klären müssen. Offene Fragen sind aber ein Auftrag zur Verbesserung und kein Grund für Nichteintreten.

    Nichteintreten würde die Digitalisierung nicht vereinfachen. Es würde die Übergangsphase verlängern und den zusätzlichen Nutzen des E-GD weiter hinausschieben. Die Mitte-Fraktion will das Geschäft deshalb jetzt beraten und es zu einer tragfähigen Lösung führen.

    Die Fraktion Die Mitte. EVP wird auf die Vorlage eintreten, die Minderheiten Rechsteiner Thomas und Roduit unterstützen, sonst der Mehrheit folgen und in der Gesamtabstimmung der Vorlage zustimmen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Ich spreche zu drei Minderheiten, zuerst zum vertrauensärztlichen Dienst, dann zum Anschluss an die Primärsysteme und zuletzt noch zur Definition von behandlungsrelevanten Daten.

    Zuerst komme ich zum vertrauensärztlichen Dienst. Mit dieser Minderheit will ich einen konkreten und heute bereits bestehenden Prozess sinnvoll in das elektronische Gesundheitsdossier integrieren. Die vertrauensärztlichen Dienste der Krankenversicherer prüfen nach Artikel 57 KVG, ob die Voraussetzungen für eine Leistungspflicht in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erfüllt sind. Dazu benötigen sie logischerweise medizinische Unterlagen der Leistungserbringer. Die für die Übermittlung nötigen Prozesse bestehen heute bereits, teilweise jedoch über E-Mail, Post oder andere voneinander getrennte Wege.

    Genau hier kann das E-GD einen echten Mehrwert schaffen. Es kann Kostengutsprachen schneller, sicherer, kundenfreundlicher und effizienter machen. Das ist Digitalisierung, wie wir sie brauchen: nicht zusätzliche Administration, sondern weniger Medienbrüche und einfachere Abläufe. Wichtig ist, es geht nicht um einen allgemeinen Zugriff der Krankenversicherer auf Gesundheitsdaten. Die vertrauensärztlichen Dienste sind von den übrigen Aufgaben der Versicherer operativ und auch datenschutzrechtlich getrennt. Der Zugriff wäre zudem nur für die Aufgaben nach Artikel 57 KVG möglich. Es ist meines Erachtens entscheidend, dass die Patientin oder der Patient die Berechtigung erteilt. Es handelt sich um ein Opt-in: Wer keinen Zugriff will, kann ihn verweigern.

    Damit erhalten die Versicherer keine zusätzlichen Daten für allgemeine Analysen oder für andere Abklärungen. Wir schaffen vielmehr einen klar begrenzten Anwendungsfall, bei dem bereits heute benötigte medizinische Informationen sicherer und direkter übermittelt werden können. Bei der grossen Zahl von Kostengutsprachen ist auch das Einsparungspotenzial relevant: weniger Porto, weniger manuelle Verarbeitung, weniger Rückfragen und schnellere Entscheide. Davon profitieren die Patientinnen und Patienten, die Leistungserbringer und letztlich auch die Prämienzahler.

    Ich bitte Sie deshalb, diese Minderheit zu unterstützen.

    Ich komme zum zweiten Minderheitsantrag bei Artikel 7 Absatz 2 zu einem direkten Anschluss der Primärsysteme. Dieser Antrag betrifft eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Digitalisierung: den direkten Anschluss der Primärsysteme über standardisierte Schnittstellen. Hausarztpraxen, Spitäler, Labore und andere Leistungserbringer mit einem regelmässigen Datenaustausch sollen ihre Systeme direkt mit dem E-GD verbinden können. Daten sollen dort erfasst werden, wo sie entstehen, und anschliessend strukturiert und möglichst automatisiert weitergegeben werden.

    Ein digitales Gesundheitsdossier darf nicht neben den bestehenden Arbeitsprozessen stehen, es muss Teil dieser Prozesse sein. Wenn Daten zuerst im Primärsystem erfasst und danach über ein separates Portal übertragen werden müssen, schaffen wir neue Arbeit und neue Fehlerquellen. Genau das wollen wir vermeiden. Der direkte Anschluss schafft klare Standards, verbessert die Datenqualität und erleichtert später auch die B2B-Kommunikation. Gleichzeitig ist die Regelung nicht starr: Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen, wenn eine Tiefenintegration für bestimmte Berufsgruppen nicht sinnvoll oder unverhältnismässig ist.

    Wir sollten deshalb jetzt den Grundsatz festlegen: Wo regelmässig relevante Gesundheitsdaten entstehen und ausgetauscht werden, soll die direkte technische Anbindung der Standard sein.

    Ich bitte Sie, auch bei Artikel 7 Absatz 2 den Antrag der Minderheit Rechsteiner Thomas zu unterstützen.

    Artikel 14 Absatz 5, Minderheit Roduit, übernommen von mir: Es geht um behandlungsrelevante Daten.

    Die Minderheit will im Gesetz beispielhaft festhalten, welche Daten als behandlungsrelevant gelten: insbesondere Medikationsinformationen, Austritts-, Überweisungs- und Operationsberichte, für die Weiterbehandlung wesentliche Diagnosen wie Allergien und Intoleranzen sowie Untersuchungsbefunde. Das schafft Klarheit und Verlässlichkeit. Patientinnen und Patienten wie auch Gesundheitsfachpersonen sehen, welchen konkreten Nutzen das E-GD im Behandlungsalltag hat. Gleichzeitig bleibt die Aufzählung offen und die Datenhoheit der Patientinnen und Patienten gewahrt.

    Ich bitte Sie, auch die Minderheit Roduit zu unterstützen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Ich bin nicht im Ständerat und kann diese Frage nur schwer beantworten. Aber aus Gesprächen mit Kollegen aus dem Ständerat weiss ich, dass man sich dort diese Gedanken auch gemacht hat. Ich werde keine Prognose abgeben, wie es dort ausgeht. Aber ich hoffe, die Ständeräte stehen für ihre Stände ein und lehnen auch ab.

  5. Redetext
    Schweiz

    Auf den ersten Blick mag die Forderung der Motion attraktiv erscheinen. Wird eine zusätzliche AHV-Rente ausbezahlt, sollen auch die daraus resultierenden entstehenden Steuererträge wieder der AHV zugeführt werden. Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass dieser Vorschlag erhebliche finanzielle, föderalistische und systematische Probleme schafft.

    Aus fünf Gründen ist die Motion abzulehnen:

    1. Die Finanzierung der AHV ist eine Bundesaufgabe. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wurde die Verantwortung für die AHV bewusst und konsequent dem Bund zugewiesen. Kantone und Gemeinden finanzieren die AHV heute nicht direkt. Genau diese Entflechtung war ein zentrales Ziel des Neuen Finanzausgleichs (NFA). Die Motion würde dieses Prinzip durchbrechen. Sie würde dazu führen, dass Kantone und Gemeinden plötzlich zur Mitfinanzierung einer Bundesaufgabe herangezogen würden, ohne dass sie auf die Ausgestaltung der Aufgabe einen entsprechenden Einfluss hätten. Damit wird ein Grundsatz unseres Föderalismus verletzt. Wer eine Aufgabe verantwortet, soll sie auch finanzieren.

    2. Die Motion schafft einen problematischen Präzedenzfall. Wenn künftig sämtliche positiven finanziellen Auswirkungen von Bundesbeschlüssen bei Kantonen und Gemeinden abgeschöpft werden, stellt sich sofort die Gegenfrage: Müsste der Bund dann nicht umgekehrt auch sämtliche negativen Auswirkungen kompensieren? Denn genau solche negativen Effekte entstehen ebenfalls. Wer die Mehreinnahmen abschöpfen will, müsste konsequenterweise auch die Mindereinnahmen und Mehrkosten berücksichtigen. Eine einseitige Betrachtung ist weder sachgerecht noch fair.

    3. Die Motion greift in die bestehende Steuersystematik ein. Bundesgesetze können Auswirkungen auf die Einnahmen von Kantonen und Gemeinden haben. Diese werden jedoch grundsätzlich nicht laufend über den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer nachkorrigiert. Anpassungen des Kantonsanteils wurden in der Vergangenheit nur bei grossen Reformen vorgenommen, beispielsweise beim NFA oder bei der Steuerreform und AHV-Finanzierung. Die vorliegende Motion würde dieses bewährte Prinzip aufgeben und einen neuen Mechanismus schaffen, bei dem künftig jede fiskalische Nebenwirkung eines Bundesentscheids nachträglich korrigiert werden müsste.

    4. Die Umsetzung ist alles andere als einfach. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat aufgezeigt, dass die Abschöpfung der Steuermehreinnahmen faktisch über eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer am besten möglich wäre. Das ist aber nicht einfach so zu lösen. Zudem bestehen technische Herausforderungen. Die Steuermehreinnahmen der Kantone werden nach dem Forderungsprinzip berechnet, der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer hingegen nach dem Kassaprinzip ausbezahlt. Sie sehen, die Zahlungsströme laufen also zeitlich nicht parallel. Eine präzise und verursachergerechte Abschöpfung ist deshalb kaum möglich und würde zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen.

    5. Die Auswirkungen auf Kantone, Städte und Gemeinden wären erheblich. Viele Kantone würden einen Teil dieser Belastung zwangsläufig den Gemeinden weitergeben. Gerade Städte und Gemeinden lehnen die Motion deshalb auch entschieden ab, da diese Gemeinwesen weder für die Finanzierung der AHV verantwortlich sind noch die Möglichkeit haben, diese Ausgaben zu steuern. Gleichzeitig müssten sie die finanziellen Folgen davon tragen. Dies schwächt die finanzielle Handlungsfähigkeit von Kantonen und Gemeinden und erschwert die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben.

    Die Verantwortung der Finanzierung der 13. AHV-Rente liegt beim Bund. Die Lösung kann nicht darin bestehen, den Kantonen und Gemeinden nachträglich Mittel zu entziehen und damit die klaren Aufgaben und die Finanzierungsordnung unseres Föderalismus zu verwässern. Die Motion verletzt bewährte Grundsätze der fiskalischen Äquivalenz, schafft neue Abgrenzungsprobleme, greift in die Steuerautonomie von Kantonen und Gemeinden ein und führt zu einer unnötigen Verkomplizierung unseres Finanzsystems. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.

Contributions(384)
Memberships(13)

Images(1)

  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0