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Master of Arts

Sarah Wyss

Active
Sozialdemokratische ParteiFraktion S
SchweizBasel-Stadt

Mandate
Party
Sozialdemokratische ParteiSource: SP
Parliamentary group
Fraktion S
Parliament
Schweiz
Electoral district
Basel-Stadt
Chamber / sector
NR
Seat number
99
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
3. August 1988
Occupation
Berater/in
Language
German
Contact
Address
Schorenweg 36
4058 Basel
Also active in
Grosser Rat
Sozialdemokratische Partei· Sozialdemokratische Partei· KleinbaselFormer
References & source
Wikidata
Q96283678
Source body
CHE
Source updated
03.06.2026
Record updated
06.07.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(6788)
  1. Ja
  2. Ja
  3. Ja
  4. Ja
  5. Ja
Interests(11)
Access badges(3)
  • Lobbyist
    Ley Sophie · Interessenvertreter/in
    since 02.06.2026Schweiz
    Association suisse des infirmières et des infirmiers SBK - ASI
  • Lobbyist
    Banny Dominik · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    BCW
  • Lobbyist
    Leschhorn Strebel Martin · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 30.05.2026Schweiz
    Medicus Mundi Schweiz
Speeches(589)
  1. Redetext
    Schweiz

    Geschätzter Herr Kollege, Sie haben vorhin noch einen Vergleich mit dem Cannabis-Gesetz gemacht. Hier nähme mich schon wunder, wieso Sie diese Revision anführen. Können Sie bestätigen, dass es hier überhaupt nicht um ein Verbot von Alkohol, sondern lediglich um eine Empfehlung geht? Das heisst, können Sie erklären, weshalb Sie immer diese Vergleiche ziehen?

  2. Redetext
    Schweiz

    Ich würde überhaupt nichts garantieren. Ich kann sagen, was wir in der Kommission besprochen haben: Es ist klar, dass es keine neuen Datenerhebungen gibt, es müssen nicht neue Daten geliefert werden. Wir sprechen hier vor allem über den Spitalbereich, das ist das zentrale.

  3. Redetext
    Schweiz

    Mir hat vielleicht die Stimme versagt, aber es hat mir nicht die Sprache verschlagen, deshalb möchte ich jetzt nochmals drei Themen aufnehmen, die wir auch in der Kommission diskutiert haben.

    Erster Punkt: Dieser betrifft die sogenannte Datenkrake. Hier möchte ich festhalten, dass mit dieser Vorlage keine zusätzlichen Daten erhoben werden, sondern sie werden einfach standardisiert, sodass die Leistungserbringer sie nur noch einmal eingeben müssen. Aktuell, und das wurde bereits mehrere Male gesagt, müssen sie die Daten beispielsweise beim BFS eingeben, dann noch bei den Kantonen, bei Swiss DRG und anderen Stellen. Das bedeutet relativ viel Aufwand, und das soll vereinheitlicht werden, und es soll eine Entlastung geben.

    Zweiter Punkt: Das ist die Kritik der Finanzierung, die wir auch diskutiert haben. Der Mehraufwand für die Leistungserbringer ist in dem Sinne nicht gegeben - das haben wir diskutiert -, sondern es soll eine Entlastung sein. Wer gegebenenfalls einen Mehraufwand haben könnte, das wurde auch so in der Kommission gesagt, ist das Bundesamt für Statistik, aber nicht die Leistungserbringenden.

    Dritter Punkt: Diesen haben wir auch in der Kommission diskutiert, und den möchte ich hier nochmals betonen, das ist der ganze ambulante Bereich. Es gab einen Antrag, das auch noch auf die Spitex und andere ambulante Bereiche auszudehnen. Dieser Antrag wurde jedoch nicht aufrechterhalten, und darüber wird heute im Rat nicht abgestimmt. Selbstverständlich kann das im Folgenden dann auch genutzt werden, aber hier gibt es de facto keinen Zusatzaufwand. Das wollte ich noch festhalten.

    Ich bitte Sie immer noch, der Mehrheit zu folgen, Sie haben mich als Kommissionssprecherin nicht überzeugt, jetzt plötzlich der Minderheit zu folgen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Der Bundesrat hat die Botschaft zu dieser Vorlage am 18. Februar 2026 verabschiedet. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für die konsequente Umsetzung des Once-only-Prinzips im stationären Gesundheitsbereich zu schaffen. Künftig sollen Leistungserbringende die erforderlichen Daten nur noch an eine zentrale, vom Bundesamt für Statistik betriebene Plattform übermitteln müssen.

    Bereits heute enthält das KVG mit Artikel 59a Ansätze einer einmaligen Datenerhebung. Die bestehenden Bestimmungen sollen jedoch neu strukturiert und weiterentwickelt werden. Zu diesem Zweck wird Artikel 59a KVG aufgehoben und sein Regelungsgehalt in die neuen Artikel 22 und 22a E-KVG überführt. Ergänzend sind Anpassungen in weiteren Sozialversicherungsgesetzen erforderlich, namentlich im Unfallversicherungsgesetz, im Militärversicherungsgesetz und im Invalidenversicherungsgesetz. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Datennutzung auch in diesen Bereichen auf einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage erfolgen kann. Ziel der Vorlage ist natürlich der Abbau von Doppelspurigkeiten bei der Datenerhebung, die Entlastung der Spitäler, die Verbesserung der Datenqualität usw.

    Die Vorlage ist primär eine Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsvorlage und basiert nicht zuletzt auf FDP-Motionen aus dem Parlament. Sie soll die Datennutzung im Gesundheitswesen effizienter machen, die Belastung der Spitäler reduzieren und gleichzeitig bessere Grundlagen für Tarife, Planung und Aufsicht schaffen. Kritische Diskussionen innerhalb unserer Kommission gab es vor allem betreffend Datenschutz, Zugriffsrechten auf Einzeldaten und Governance der gemeinsamen Datenplattform.

    Wir haben dann am 7. Mai drei Themen vertieft diskutiert. Die drei Themen waren Vertraulichkeit und Datenschutz, Mehraufwand für die Verwaltung und die Administration sowie die Finanzierung. Diese Themen konnten befriedigend geklärt werden. Jedoch gab es seitens einiger Kommissionsmitglieder das Anliegen, dass doch bitte der Zweitrat auch das BFS noch anhören möge, damit geprüft werden kann, wie hoch gegebenenfalls der Zusatzaufwand ist. Bezüglich der Finanzierung wurde auch erwähnt, dass diese langfristig via Digisanté geht und sich die derzeitige Kürzung bei Digisanté kontraproduktiv auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen auswirken kann; einfach, dass Sie sich das in der Budgetberatung dann nochmals überlegen.

    In der Eintretensdebatte gab es zwei Anträge, welche beide mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt wurden. Es gab den Antrag auf Nichteintreten mit der Begründung, dass der Bund noch kein erfolgreiches IT-Projekt geführt habe, und der Befürchtung, dass dies Tür und Tor für eine staatliche, zentrale Einheitsversicherung öffnen würde. Der zweite Antrag, ebenfalls abgelehnt mit 17 zu 8 Stimmen, war der Antrag auf Rückweisung mit dem Auftrag, keine zentrale Plattform vorzulegen.

    In der Detailberatung gab es vier Anträge in der Kommission, welche keine Mehrheit fanden und auch nicht aufrechterhalten wurden. Die einzige Anpassung, welche Ihnen Ihre Kommission, wenn auch sehr knapp, mit Stichentscheid, beantragt, ist die Ergänzung von Artikel 22a Absatz 5bis. Diese Präzisierung soll sicherstellen, dass die Datenempfänger, insbesondere die Leistungserbringenden, formalisiert die Möglichkeit erhalten, Änderungen und Ergänzungen betreffend die zu erhebenden Daten zu beantragen. Damit soll das Verfahren beim BFS präzisiert werden, um sicherzugehen, dass die Leistungserbringenden mit einbezogen werden, da kein Projekt ohne Leistungserbringer funktionieren könne. Eine starke Minderheit - ich habe es gesagt, der Beschluss wurde mit Stichentscheid gefällt - folgte der Verwaltung, welche den Antrag ablehnte. Diese starke Minderheit vertrat die Ansicht, die Zielsetzung sei zwar zu unterstützen, aber das KVG sei der falsche Ort, um dies zu regeln. Sie bestätigt aber, dass die Stakeholder angehört und einbezogen werden. Aber gemäss Verwaltung soll das BFS entscheiden, wie das geschehen soll. Zudem befürchtet die Minderheit, dass ein Widerspruch zum Bundesstatistikgesetz entsteht. Der Antrag der Kommission wurde, wie gesagt, sehr knapp angenommen; es war ein Stichentscheid bei 12 zu 12 Stimmen.

    Kurz und knapp: Ich möchte der Verwaltung für die Zusammenarbeit danken und bitte Sie, überall der Mehrheit zu folgen und die drei Minderheitsanträge abzulehnen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Nach diesen Worten, die Sie wahrscheinlich überhaupt nicht gehört haben, weil Sie so laut sind, habe ich fast ein bisschen Mühe, überhaupt noch zu sprechen. Trotzdem werde ich mich ganz kurz äussern.

    Niemand von uns möchte eine Energiemangellage, auch ich nicht. Aber was hier als vermeintliche Lösung vorgeschlagen wird, ist energiepolitisch, staatspolitisch und finanzpolitisch mehr als schwierig. Die Blackout-Initiative hat eine immense finanzpolitische Tragweite. Es ist absolut unseriös, mehr noch, fatal und fahrlässig, wenn die finanzpolitischen Auswirkungen einfach nicht beleuchtet werden - doch genau dies geschah, egal, ob Initiative oder Gegenvorschlag. Wir haben als Finanzkommission die UREK-N gebeten, die finanziellen Auswirkungen genauer anzuschauen und die damit verbundenen Risiken für die öffentliche Hand vorgängig zu klären, beziehungsweise die Risiken transparent auszuweisen; auch die Tragbarkeit für die öffentliche Hand sollte beurteilt werden. Dies geschah nicht.

    Es ist fahrlässig - es ist fahrlässig, die finanzielle Tragweite der Blackout-Initiative zu ignorieren, und das, obwohl sich alleine die Baukosten auf defensiv geschätzt mindestens 13 Milliarden Franken belaufen. 13 Milliarden entsprechen dem Kaufbetrag von achtzig F-35-Flugzeugen; 13 Milliarden entsprechen dem Betrag für fünf Jahre Direktzahlungen an die Landwirtschaft; 13 Milliarden sind die Baukosten eines einzigen Atomkraftwerks, und dafür könnte 1300 Jahre lang der Herdenschutz vor dem Wolf gewährleistet werden.

    Die Energieversorgung ist wichtig, ja, und sie wird noch zunehmend wichtiger, auch mit der Digitalisierung und dem entsprechenden Energiebedarf. Aber machen wir keinen Rückschritt unter dem Deckmäntelchen der Technologieoffenheit. Gehen wir gemeinsam in die Zukunft der erneuerbaren Energien, und investieren wir dort. Ich bitte Sie deshalb, zumindest den Minderheitsantrag I (Wismer Priska) zur Rückweisung und Überprüfung der finanzpolitischen Auswirkungen zu unterstützen.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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