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Wirbeltiere. Gesetzliche Bestimmungen

(93.459)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz16.12.1993
Speeches(16)
Sorted by Speech date, Descending
16 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für den Ordnungsantrag Suter .... 79 Stimmen

    Dagegen .... 85 Stimmen

    [VS]

  • Redetext
    Barbara Polla(Liberal-Demokratische Partei)
    Schweiz

    Vous vous souvenez que le groupe libéral a voté l'entrée en matière sur les deux initiatives parlementaires, notamment du fait que l'un des deux projets avait été déposé par notre ancienne collègue, Suzette Sandoz. Néanmoins, la majorité de notre Conseil a très clairement refusé d'entrer en matière. Même si cette décision ne va pas dans notre sens, nous estimons qu'il n'est absolument pas justifié de revenir en arrière sur un vote aussi clair de notre Chambre, et nous nous plierons donc à cette [PAGE 2540] décision. Nous ne pouvons pas imaginer que, chaque fois que notre Conseil vote quelque chose qui ne convient pas à une minorité, on revienne sur le vote qui a eu lieu.

  • Redetext
    Hanspeter Seiler(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Redetext
    Erwin Jutzet(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Das Problem lag doch darin, dass weder in der Kommission für Rechtsfragen noch im Büro Opposition angemeldet wurde. Man konnte davon ausgehen, dass dieses Geschäft unbestritten ist. Darum war es seitens des Büros vernünftig, dass man keine lange Eintretensdebatte halten sollte, um Zeit zu sparen. Darum ist es, in Dialekt gesprochen, "fies", wenn Herr Baader kommt und hierzu - gleichsam über Nacht - einen Nichteintretensantrag stellt.

    In diesem Sinne ist die Frage, ob es eine Verweigerung war, falsch gestellt. Es ist schlechter politischer Stil, die Opposition nicht vorher anzumelden, sondern damit erst hier zu kommen und sowohl das Büro als auch die Kommission für Rechtsfragen zu täuschen!

  • Redetext
    Georges Theiler(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Herr Jutzet, Sie haben nun die Behauptung aufgestellt, das Parlament hätte in dieser Frage das Gespräch nicht gewollt und die Diskussion nicht führen wollen. Ich stelle fest, dass das Büro für das Geschäft Kategorie IV beschlossen hat und dass niemand in diesem Saal dagegen opponiert hat. Finden Sie nun wirklich, das Parlament habe die Diskussion verweigert, wenn alle in diesem Saal der Kategorie IV zugestimmt haben?

  • Redetext
    Erwin Jutzet(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Herr Baader hat bereits eine Eintretensdebatte lanciert. Er hat sehr materiell diskutiert. Geben Sie uns doch diese Möglichkeit bitte auch, damit wir ihm antworten können, und verweigern Sie diese Diskussion nicht.

    Zur Frage, ob das ein Betriebsunfall war oder nicht: Ich erinnere daran, dass wir die Vorlage in der ersten Woche dieser Wintersession behandelt haben, als viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier neu waren und mit dem Piepser vielleicht noch nicht so gut umgehen konnten. Ich selber war zu diesem Zeitpunkt in der Wandelhalle, und es hat nur ein einziges Mal geläutet. Geben Sie uns die Möglichkeit zu diskutieren.

    Ich erinnere daran, dass diese Parlamentarische Initiative von einem Freisinnigen, Herrn Kollege Loeb, eingereicht worden war und dass sich Frau Sandoz dagegen ausgesprochen hatte. Es gab dann während Jahren Diskussionen. Während Dutzenden von Stunden wurde in Subkommissionen diskutiert, und es kam zu einem tragbaren Kompromiss, der in der Kommission für Rechtsfragen überhaupt nicht bestritten war. Diese Diskussion können Sie nicht einfach abklemmen, indem Sie sagen, man wolle sich über dieses Thema nicht streiten. Wenn Sie nach der Diskussion zum Ergebnis kommen, dass das keine gute Vorlage ist, können Sie immer noch nein sagen.

    Aber es ist kein guter Stil, Herr Baader, in der Kommission keine Opposition anzumelden, nicht gegen die Vorlage zu stimmen und uns dann hier in den Rücken zu fallen und Nichteintreten zu beantragen. Wo führt das hin? Die Leute sollen ihre Opposition doch in der Kommission ausdrücken und nicht im Rat einen "Staatsstreich" verüben.

    Ich bitte Sie also, die Diskussion nicht zu verweigern, die Vorlage wirklich zu diskutieren und dann zu entscheiden.

  • Redetext
    Pia Hollenstein(Die Grünen)
    Schweiz

    Als Mitglied der Subkommission, die fünf Jahre an diesem Entwurf gearbeitet hat, und im Namen der Grünen bitte ich Sie, den Ordnungsantrag Suter anzunehmen und auf die Diskussion einzutreten.

    Ich möchte auf einen Punkt hinweisen, der jetzt noch nicht genannt wurde: Es ist in dieser Sache eine Volksinitiative angekündigt. Eines kann ich Ihnen versichern: Wenn wir nicht eintreten, die Diskussion nicht führen, dann wird die Volksinitiative möglicherweise einen strengeren, nicht so liberalen Entwurf bringen, und die Volksinitiative wird dann von der Bevölkerung angenommen werden.

    Wenn Sie also mitbestimmen wollen, dass Sie eine nicht allzu strenge Formulierung haben, dann treten Sie besser auf die Diskussion ein. Die einzelnen Formulierungen können Sie ja abschwächen. Sie können z. B. dem schwächeren Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen und müssen nicht die Minderheitsanträge annehmen.

    Ich bitte Sie in diesem Sinne, die Diskussion nicht zu verweigern. Es geht einfach nicht, nach so vielen Jahren Arbeit - eine grosse Vernehmlassung wurde schweizweit gemacht! - jetzt nicht einmal auf die Diskussion einzutreten.

  • Redetext
    Caspar Baader(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag Suter abzulehnen.

    Zum Ersten wollen Sie berücksichtigen, dass der Rat am letzten Montag mit 73 zu 58 Stimmen in dieser Sache klar Nichteintreten beschlossen hat.

    Zum Zweiten muss ich festhalten, dass der Rat hier ordnungsgemäss befunden hat. Da die Eintretensdebatte in Kategorie IV stattfand, musste ich meinen Antrag schriftlich - mit Begründung - einreichen. Zu Beginn der Verhandlung, um 14.30 Uhr, lag der Antrag auf Ihrem Pult. Der Rat hatte also bis zur Abstimmung genügend Zeit, meine kurze Begründung und die Fahne zu studieren. Anscheinend hat er dies auch getan, sonst hätte er bei diesem Geschäft, das [PAGE 2539] sich in Kategorie IV befand, meinem Nichteintretensantrag nicht Folge geleistet, obschon sich beide Kommissionssprecher gegen meinen Antrag ausgesprochen hatten. Von einem Betriebsunfall kann meiner Meinung nach keine Rede sein.

    Zum Dritten: Herr Kollege Suter, ich bin der Meinung, dass Sie mit dem Ordnungsantrag ein falsches Zeichen setzen. Es kann nicht angehen, dass in diesem Parlament nun in Zukunft immer wieder, wenn jemand bei einem Geschäft abwesend oder unterlegen war, ein Rückkommensantrag gestellt wird; dies müssten wir sonst auch bei anderen Geschäften tun.

    Inhaltlich ging es mir bei meinem Nichteintretensantrag aber um zwei Grundsatzfragen: um eine ethische und eine rechtspolitische.

    Zur ethischen Grundsatzfrage: Als Agronom und begeisterter Halter von Haustieren - einer Katze, drei Ziegen, zwanzig Kaninchen und zwei Bienenvölkern - bin ich als Erster der Auffassung, dass alle Tiere artgerecht und mit Würde zu behandeln sind. Damit dies gewährleistet ist, geniessen die Tiere ja den speziellen Schutz des Tierschutzgesetzes. Daneben braucht es keine neuen gesetzlichen Bestimmungen. Ich wehre mich entschieden dagegen, dass Tiere mit denselben Massstäben wie Menschen gemessen werden.

    Weiter gibt es keinen ethischen Grund dafür, für Tiere im häuslichen Bereich - dazu gehören nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch Fische, Reptilien, Vögel und Kaninchen - andere Massstäbe anzusetzen als für Nutztiere. Deshalb ist auch nicht einzusehen, weshalb für solche Tiere andere Rechtsgrundlagen zu schaffen sind.

    Zum Rechtlichen: Als praktizierender Anwalt erlaube ich mir, Sie darauf hinzuweisen, dass wir mit dieser Vorlage nur neue Probleme schaffen und keine bisherigen lösen. Heute unterscheidet unser Recht zwischen Personen (Rechtssubjekten) und Sachen (Rechtsobjekten) - dazu gehören auch die Tiere. Nun soll eine dritte Kategorie, eine Zwischenkategorie, geschaffen werden: Tiere sollen zwar keine Sachen sein, rechtlich aber - dort, wo nichts anderes bestimmt ist - eben doch wie Sachen zu behandeln sein.

    Dies ist ein eigenartiges Anliegen. Gestatten Sie mir, das an zwei Beispielen darzulegen:

    1. Neu soll es möglich sein, einem Tier direkt etwas zu vermachen. Dies weist auf das Tier als Rechtssubjekt hin. Das Vermächtnis wird nun aber in eine Auflage umgedeutet - hier zeigt sich wieder, dass dies in Richtung Objekt geht. Dazu brauchen wir keine neue Bestimmung. Schon heute ist es möglich, mit einem Testament etwas einer Person zuzuwenden, damit diese für ein Tier sorgt.

    2. Auch beim Scheidungsrecht ist es bereits heute so, dass Tiere im Rahmen des Güterrechtes zugewiesen werden. Hier muss nicht noch eine spezielle Bestimmung geschaffen werden.

    Diese Beispiele zeigen, dass diese Vorlage nichts zu einer Klärung, vielmehr zur Verunsicherung im Rechtsleben beiträgt.

    Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag abzulehnen.

  • Redetext
    Fulvio Pelli(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    A la suite de la motion d'ordre Suter, le groupe radical-démocratique a discuté une deuxième fois des deux initiatives parlementaires. Il est arrivé à la conclusion que le résultat de la votation de lundi dernier n'est pas dû au hasard, mais est le résultat d'une volonté qui s'était formée entre-temps. Ce n'était pas une erreur, car la volonté de la grande majorité des radicaux était de soutenir la proposition Baader Caspar de non-entrée en matière. Le groupe radical-démocratique a des doutes concernant les deux initiatives, bien qu'elles émanent des rangs radicaux et libéraux. Surtout, les conséquences à long terme des deux initiatives ne sont pas très claires, et la division des animaux en deux catégories reste problématique.

    C'est pour cette raison que le groupe radical-démocratique, dans sa grande majorité, ne votera pas la motion d'ordre Suter.

  • Redetext
    Marc Frédéric Suter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Bei der Abstimmung über das Eintreten auf die Parlamentarische Initiative "Tier keine Sache", die ja in der zweiten Phase in unseren Rat kam, ist uns ein Betriebsunfall passiert, der wohl von den meisten gar nicht beabsichtigt war. Warum ein Betriebsunfall? Vielleicht haben viele gedacht, das Thema sei für uns nicht sehr weltbewegend, weshalb man darauf nicht eintreten müsse. Ich kann das verstehen. Es gibt aber viele Leute ausserhalb des Bundeshauses, für die dieses Anliegen wichtig ist und die eine Klärung durch das Parlament erwartet haben.

    In der Kommission ist kein Widerstand entstanden; es ist namentlich kein Nichteintretensantrag gestellt worden, zumal nicht von Kollege Baader, der der Kommission für Rechtsfragen angehört. Auch die Fraktionen haben nicht grundsätzlich Widerstand signalisiert in der Art: Von dieser ganzen Geschichte wollen wir gar nichts wissen, wir können sie ohne Prüfung zurückweisen.

    In der Kommission ist acht Jahre lang seriöse Arbeit geleistet worden. Wir haben eine Subkommission eingesetzt. Dies alles im Auftrag des Parlamentes, das die Parlamentarische Initiative Loeb mit überwältigendem Mehr seinerzeit unterstützt und damit diese Arbeiten ausgelöst hatte. Herr Professor Karl Spühler von der SVP, ehemaliger Bundesrichter, hat diese Vorschläge, die Ihnen zugeleitet worden sind, als Experte bearbeitet.

    Dies alles hätten wir bei der Abstimmung über das Eintreten bedenken sollen. Bedenken sollen hätten wir auch, dass das Nichteintreten ohne Diskussion beschlossen worden ist. Ich finde das bedenklich bei einem Anliegen, für das eine Volksinitiative sehr rasch zustande kommen wird. Es ist falsch, wenn wir als Parlament nicht auch hier einen "Dienst am Kunden" leisten wollen und uns ohne Diskussion einfach über dieses berechtigte Anliegen hinwegsetzen. Den Bedenken von Herrn Baader kann man in der Detailberatung durchaus Rechnung tragen. Das ist überhaupt kein Problem. Unsere Fraktion beispielsweise ist gegen den Affektionswert. Aber darüber kann und sollte man diskutieren.

    Es ist falsch, vom Bundeshaus das Signal auszusenden: Wir sind gar nicht interessiert; wir wischen das vom Tisch, ohne Diskussion, nicht einmal in der Kategorie III, nicht einmal mit Voten der Fraktionssprecher. Das ist nicht elegant, das ist kein guter Stil. Wir als neues Parlament haben gegenüber dem alten eine gewisse Verpflichtung. Das Geschäft ist vorgespurt worden. Führen Sie bitte die Diskussion. Sie können ja mit Fug und Recht gegen die Initiative sein. Aber verweigern Sie nicht einer jahrelangen Arbeit einfach die Auseinandersetzung.

    Nehmen sie die Sache ernst, und treten Sie auf die Vorlage ein.

  • Redetext
    Hanspeter Seiler(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Redetext
    Ruth Metzler-Arnold(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Die Vorlage, die die Kommission für Rechtsfragen Ihnen unterbreitet, geht auf zwei Parlamentarische Initiativen zurück, denen Ihr Rat in den Jahren 1993 und 1994 Folge gegeben hat. Eine Subkommission verfasste in jahrelanger Arbeit einen Bericht und einen Entwurf, die nach Genehmigung durch die Gesamtkommission Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens bildeten, an dessen Ergebnisse sie in der Folge angepasst wurden; schliesslich wurden sie zu Ihren Handen verabschiedet.

    Bis zu diesem Zeitpunkt äusserte der Bundesrat sich nicht dazu, und auch die Mitwirkung der Verwaltung beim Ausarbeiten des Entwurfes war bloss beratender Art.

    Seither nahm der Bundesrat zum Bericht und zum Entwurf Ihrer Kommission Stellung. Daraus können Sie ersehen, dass er dem Grundanliegen der vorgeschlagenen Gesetzesrevision zustimmt. So begrüsst er, dass die Vorlage dem gewandelten Volksempfinden gegenüber Tieren Rechnung trägt. Seine Bedenken sind punktueller Natur und richten sich gegen einzelne Bestimmungen.

    Erlauben Sie mir ein paar wenige grundsätzliche Bemerkungen. Die vorgeschlagene Neuregelung geht zwar davon aus und hält ausdrücklich fest, dass Tiere rechtlich nicht mehr als Sachen zu betrachten sind. Sie sind aber doch insoweit als Sachen zu behandeln, als für sie keine Sondernormen gelten. Wenn Sie nun die einzelnen vorgeschlagenen Bestimmungen anschauen, dann können Sie feststellen, dass kaum Gefahr besteht, dass Tiere in unserem Rechtssystem nun plötzlich als Menschen oder menschenähnliche Wesen gelten.

    Der Bundesrat stand den Parlamentarischen Initiativen grundsätzlich wohlwollend gegenüber. Der Entscheid, auf die Vorlage einzutreten oder nicht, obliegt aber heute Ihnen - genau gleich wie jener, den Ihr Rat vor Jahren fällte, als er beschloss, diesen Parlamentarischen Initiativen Folge zu geben.

  • Redetext
    Luzi Stamm(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Es ist mehr als sieben Jahre her, dass unser Kollege François Loeb die Parlamentarische Initiative eingereicht hat mit dem Zweck, die rechtliche Stellung der Tiere zu verbessern. Es folgte die Parlamentarische Initiative Sandoz Suzette, die dasselbe Ziel für die Wirbeltiere hatte. Es ist in folgendem Sinne ein eigenartiges Thema: Viele Leute, die zum ersten Mal mit diesem Thema konfrontiert werden, reagieren mit den Worten, das sei ein völlig untergeordnetes, unwichtiges Thema. In der Diskussion zeigt sich dann das Gegenteil: Oft dieselben Leute äussern sich dann aber überdurchschnittlich sehr engagiert zu diesem Thema. Das ist ein interessantes Phänomen.

    Der Aufwand, den die Kommission betrieb, war beträchtlich. Es gab so etwas wie ein "zweistufiges Vernehmlassungsverfahren": Wir haben in einer ersten Runde die ausgearbeitete Version der Subkommission Universitätsprofessoren vorgelegt. In einer zweiten Runde gab es ein normales Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen und bei interessierten Kreisen.

    Was Sie auf dem Tisch haben, lehnt sich in einem gewissen Sinne an ausländische Vorbilder an, vor allem an Vorbilder aus dem deutschsprachigen Raum. In Deutschland und in Österreich existieren Varianten und Gesetze, die dem Vorgeschlagenen ungefähr entsprechen. Es gibt auch Länder, in denen sich die Rechtsprechung in diese Richtung entwickelt hat; ich denke an Frankreich, wo beispielsweise der Affektionswert, auf welchen wir später zu sprechen kommen werden, seit 1962 gemäss Gerichtspraxis eine gewisse Rolle spielt. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch das vom Europarat erarbeitete Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren.

    Kernstück dieser Revision ist Artikel 713 ZGB, welcher klar statuiert: "Das Tier ist keine Sache." Rechtlich gesprochen wird damit eigentlich eine dritte Kategorie geschaffen: Sie haben das Personenrecht, Sie haben das Sachenrecht, und jetzt sollen als eine neue Kategorie die Tiere dazwischen geschaltet werden. Das tönt revolutionär, ist im Grund genommen aber gar keine revolutionäre Neuerung. Es ist zu einem gewissen Teil ein Streit um Worte. Man hätte auch ins Gesetz hineinnehmen können, dass die Tiere weiterhin Sachen sind, und man hätte z. B. eine Generalklausel ins Gesetz aufnehmen können, die ungefähr so hätte lauten können: "Tiere werden rechtlich nur so weit als Sachen behandelt, als keine abweichenden Vorschriften bestehen." Die Kommission hat aber ganz bewusst eine Variante gewählt, mit der - wie gesagt - explizit im Gesetz steht: "Tiere sind keine Sachen."

    Es liegt ein Nichteintretensantrag Baader Caspar, SVP, vor. Ich glaube nicht, dass die dort aufgeführten Bedenken stichhaltig sind. Es gilt grundsätzlich zu bedenken, dass die Bestimmungen des Tierschutzes, unabhängig von der vorliegenden Revision, natürlich nach wie vor Geltung haben und behalten werden.

    Auch die Definition, was ein Haustier ist und was nicht, mag in der Theorie schwierig sein; in der Praxis werden sich wahrscheinlich keine grossen Probleme stellen. Wenn es Probleme gibt - z. B. im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht -, dann ist eben im Einzelfall z. B. zu beurteilen, ob es [PAGE 2491] sich um einen Hund handelt, der zum Haushalt gehört, oder ob es sich um eine eigentliche Hundezucht handelt mit sehr wertvollen Tieren, die nicht mehr als Haustiere angesehen werden können.

    Nicht zuletzt wegen der Parlamentarischen Initiative Sandoz Suzette haben wir auch relativ lange darüber gesprochen, ob es notwendig sei, den Ausdruck "Tier" zu definieren. Was ist überhaupt ein Tier? Auch das mag in der Theorie als Problem erscheinen, in der Praxis ist es meines Erachtens keines. Die Abgrenzung könnte theoretisch schon heute ein Problem sein.

    Bekanntlich ist heutzutage ein Tier eine Sache. Wenn Sie ein Tier töten, ist das eine Sachbeschädigung. Man könnte schon heute die Frage aufwerfen: Ist es eine Sachbeschädigung, wenn man ein Kleinsttier tötet? Man wird sagen, wenn man eine Mücke, eine Fliege oder einen Floh zerdrückt, ist das selbstverständlich keine Sachbeschädigung. Sobald man aber den Floh eines Flohzirkus zertritt, dann ist es eine Sachbeschädigung. An diesem Beispiel - ich wählte absichtlich ein fast "lächerliches" Beispiel - sehen Sie, dass man alles theoretisch als Problem empfinden kann. In der Praxis wird es keines sein.

    Wir haben eine ganze Reihe von Rechtsgebieten, in welchen wir Ihnen Änderungen vorschlagen. Ich fasse jetzt diejenigen zusammen, die nachher in der Detailberatung nicht zur Sprache kommen werden.

    Da ist einmal das Erbrecht. Das ist ein Thema, das in der Praxis vielleicht noch am ehesten vorkommt. Man liest jeweils in der Presse, dass jemand dem Hund XY eine gewisse Summe vermacht habe. Wir schreiben nun explizit ins Gesetz, was das bedeuten wird. Das bedeutet in keiner Art und Weise - auch nach der neuen Fassung nicht -, dass das Tier eine Rechtsstellung erwerben wird, vergleichbar mit einer Person. Wir sagen neu explizit Folgendes: Wenn ein Tier z. B. in einem Testament eine gewisse Summe zugesprochen erhält, dann ist die Folge, dass der Erbe mit diesem Geld für das betreffende Tier sorgen muss. Derjenige, der das Geld ohnehin erbt, muss dafür sorgen, dass das betreffende Tier artgerecht versorgt wird. Ich glaube, dass auch das Erbrecht in der Praxis kein grosses Problem sein wird - auch wenn dies im Nichteintretensantrag Baader Caspar explizit aufgeführt ist.

    Das richterliche Zusprechen des Eigentums gemäss Artikel 729a ZGB werden wir nachher in der Detailberatung besprechen.

    Ich komme zur Frage des Fundes, wenn also jemand ein Tier verliert, das andernorts gefunden wird. Hier haben wir auch gesetzliche Neuerungen eingeführt. Nach heutiger Praxis kann jeder alte Eigentümer, wie das im Sachenrecht üblich ist, ein verlorenes Tier während fünf Jahren wieder zurückfordern. Es werden ganz seltene Einzelfälle sein, bei welchen jemand ein Tier findet, bei sich behält, und nach langer Zeit fordert es der ursprüngliche Eigentümer zurück, wobei es, z. B. bei Kindern, zu einem Drama kommen kann. Ein Problem ergibt sich hingegen in der Praxis bei den Tierheimen. Ihnen werden oft gefundene Tiere abgeliefert. Wenn sie damit rechnen müssen, dass der ehemalige Eigentümer auch nach längerer Zeit noch auftaucht und sein Tier zurückfordert, haben die Tierheime erhebliche Probleme. Selbst wenn sie einen idealen neuen Tierhalter finden, können sie das Tier nach geltendem Recht nicht einfach und schnell genug weitergeben. Deshalb haben wir eine ausserordentlich kurze Frist von nur zwei Monaten ins Gesetz geschrieben, die auf den ersten Blick erstaunen mag. Wir haben aber gesehen, dass wir damit das sinnvolle Resultat kreieren, wonach der neue Eigentümer nach allerspätestens vier Monaten ein Tier behalten darf. Wenn nämlich ein Tierheim das Tier nach fast zwei Monaten weggibt und es während mindestens zwei Monaten beim neuen Eigentümer weilt, geht es spätestens dann definitiv in seinen Besitz über.

    Im Bereich der gefundenen Tiere - dies ein Detail - schlagen wir Ihnen ausserdem vor, dass die Kantone eine zentrale Stelle einrichten müssen, bei welcher gefundene und verlorene Tiere gemeldet werden müssen bzw. können; damit soll das Wiederfinden von verlorenen Tieren erleichtert werden. Das ist übrigens die einzige relevante Kostenfolge, die diese Vorlage haben könnte; es werden also keine gravierenden Kosten verursacht.

    Beim Obligationenrecht schlagen wir Ihnen zwei Neuerungen vor: Die eine betrifft die Heilungskosten, die andere den Affektionswert. Letzteren werden wir in der Detailberatung nochmals diskutieren.

    Zu den Heilungskosten: Nach dem allgemeinen Schadenersatzprinzip können Sie, wenn eine Sache beschädigt worden ist, diese auf Kosten des Schädigers reparieren lassen. Sobald die Reparatur teurer zu stehen kommt als der Kauf eines Ersatzobjektes, müssen Sie das Ersatzobjekt kaufen; Sie dürfen nicht eine absurd teure Reparatur zulasten des Schädigers durchführen. Bei den Tieren sagen wir nun explizit, dass wir bei ihnen eine Ausnahme machen wollen. Es mag Fälle geben, bei denen der Kauf eines neuen Rassehundes vielleicht 1000 Franken kosten würde, wenn man den Hund aber gesund pflegen müsste, käme das vielleicht auf 2000 Franken zu stehen. Wir schreiben nun explizit ins Gesetz, dass man in solchen Fällen die teurere Heilung wählen kann.

    Es gibt Universitätsprofessoren, die sagen, der Richter könne das nach heutiger Regelung bereits im Einzelfall tun. Wir haben aber Wert darauf gelegt, dass der Gesetzestext für den Allgemeinbürger klar lesbar ist, und deshalb beschlossen, das explizit in das Gesetz aufzunehmen.

    Auch dazu eine Detailbemerkung: Der Bundesrat möchte die von der Kommission beantragte Formulierung "Im Rahmen von Treu und Glauben" (Art. 42 Abs. 3 OR) weglassen. Persönlich glaube ich, dass der Bundesrat Recht hat, weil die Treu-und-Glauben-Bestimmung nach Artikel 2 ZGB ohnehin im ganzen Recht gilt.

    Über den Affektionswert reden wir später bei der Detailberatung.

    Kurz zum Strafgesetzbuch: Das Strafgesetzbuch wird leicht angepasst. Das ist aufgrund der Tatsache, dass wir eine dritte, "mittlere" Kategorie schaffen, eine zwingende Notwendigkeit. Nach bisherigem Recht waren eine Tötung oder eine Verletzung eines Tieres eine Sachbeschädigung. Diese ist nach Strafgesetzbuch automatisch unter Strafe gestellt, wenn sie vorsätzlich passiert. Wenn wir das Strafrecht jetzt nicht anpassen würden, wäre plötzlich selbst eine bewusste vorsätzliche Verletzung oder Tötung eines Tieres nicht mehr strafbar.

    Bei der Anpassung des Strafrechtes bitte ich Sie, daran zu denken, dass das Tierschutzgesetz und die dortigen Strafbestimmungen ohnehin gelten.

    Auch zum Schuldbetreibungs- und Konkursrecht werde ich mich bei der Detailberatung äussern.

    Ich bitte Sie im Namen der Kommission, diesen Änderungsanträgen zuzustimmen und den Nichteintretensantrag Baader Caspar abzulehnen. Ich glaube, dass die neuen Bestimmungen im Gesetz dem Empfinden der Bevölkerung entsprechen.

    Ich erinnere mich an einen Fall, als ich ein junger Gerichtsschreiber war. Eine Frau kam ins Gericht und beklagte sich lauthals darüber, ihr Nachbar habe ihren Hund tot geschlagen. Ich weiss noch, wie die Frau reagierte, als der Gerichtsschreiber ihr sagte, das könnte allenfalls Sachbeschädigung sein. Ihre empörte Reaktion zeigt, dass die Bevölkerung das Tier nicht als Sache empfindet. Wenn wir die Änderung so durchführen, wie die Kommission sie Ihnen beantragt, richten wir uns nach diesem Empfinden.

    Eine allerletzte Bemerkung: Es gibt eine ganze Reihe von Organisationen und Petitionen, die das unterstützen, was die Kommission vorschlägt, interessanterweise auch zahlreiche aus der Romandie und aus dem Tessin: Pétition de la Ligue suisse des droits de l'animal - hier wurden in nur drei Monaten 40 500 Unterschriften gesammelt -, Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte, Verband für Heimtiernahrung, zahlreiche Tierschutzorganisationen, Schweizerische Kynologische Gesellschaft, "Schweizerisches Hunde- und Katzenmagazin" usw.

    Ich bitte Sie, allen Anträgen der Kommission zuzustimmen.

    [PAGE 2492]

  • Redetext
    Hubert Lauper(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    L'animal n'est pas une chose. Il aura fallu plus de sept ans pour que cette affirmation devienne peut-être une réalité juridique en droit suisse. C'est en effet le 24 août 1992 que M. Loeb a déposé une initiative parlementaire visant à modifier le droit suisse, de sorte que les animaux ne soient plus considérés comme des choses, mais comme une catégorie à part.

    Constatant que l'opinion publique ne partage plus la conception de l'animal-chose héritée du droit romain, l'auteur de l'initiative demande une modification du droit qui réponde à la sensibilité et aux habitudes des gens. Dans le même temps, Mme Sandoz a également déposé une initiative parlementaire le 16 décembre 1993 visant à compléter le Code civil de manière à consacrer la qualité particulière des animaux vertébrés en tant qu'êtres vivants. L'initiative Sandoz Suzette se distingue de l'initiative Loeb en ce sens qu'elle vise uniquement les vertébrés et la modification du seul Code civil.

    Le Conseil national a donné suite à ces deux initiatives parlementaires et la Commission des affaires juridiques s'est mise à la tâche. Elle a élaboré un projet de modification de loi permettant de traduire dans les textes les deux initiatives. Une sous-commission a été créée. Un avant-projet a été déposé. Une consultation a été organisée et nous avons aujourd'hui le résultat de ce travail législatif.

    Entre-temps, quatre pétitions allant dans le même sens que les deux initiatives ont été déposées. Il s'agit des pétitions suivantes:

    1. celle de la Ligue suisse contre la vivisection, "L'animal être vivant", munie de 40 500 signatures;

    2. la pétition déposée par le "Tierschutzbund Zürich", "Das Tier darf keine Sache mehr sein", munie de 3209 signatures;

    3. la pétition déposée par la "Stiftung für das Tier im Recht", "Das Tier darf keine Sache mehr sein", munie de 8962 et 669 signatures;

    4. la pétition de la Société cynologique suisse; "L'animal être vivant", munie de 4548 signatures.

    Nous vous proposons de classer toutes ces pétitions avec l'adoption des textes que nous vous soumettons.

    Après avoir analysé les résultats de la consultation, la Commission des affaires juridiques a élaboré les modifications législatives qui touchent le Code civil, le Code des obligations, le Code pénal et la loi sur la poursuite pour dettes et la faillite. Elle a demandé l'avis du Conseil fédéral, qui s'est déclaré d'accord avec le projet tout en proposant l'une ou l'autre modification, sur lesquelles nous reviendrons.

    Les propositions du Conseil fédéral n'ont pas été soumises à la commission. Il appartiendra à notre Conseil d'en décider, en laissant éventuellement au Conseil des Etats le soin d'y voir plus clair après les décisions du Conseil national.

    S'agissant du Code civil, après y avoir introduit une déclaration à l'article 641a suivant laquelle les animaux ne sont pas des choses, la commission vous propose de modifier ou de compléter les dispositions sur la propriété mobilière. Il s'agit de traiter autrement que des choses les animaux trouvés, en ce qui concerne les recherches sur le propriétaire, sur le délai d'acquisition et sur l'attribution de la propriété ou de la possession des animaux, en cas de mesures protectrices de l'union conjugale, d'une séparation de corps, d'un divorce, d'un partage successoral, de la dissolution d'une société simple ou d'une copropriété.

    Il convient de souligner que la notion d'animal visée par le projet est celle d'animal vivant en milieu domestique et qui n'est pas gardé dans un but patrimonial ou de gain, ce qui devrait exclure notamment les bovidés et les chevaux de course.

    D'autre part, en droit successoral, la commission propose que la libéralité pour cause de mort faite à un animal, ce qui est souvent le cas, soit réputée charge de prendre soin de l'animal de manière appropriée. Elle propose également une modification du Code des obligations en ce qui concerne la réparation du dommage, savoir que les frais de traitement d'un animal doivent être payés par le responsable du dommage, même si ceux-ci dépassent la valeur de l'animal. La majorité de la commission propose également la possibilité d'une espèce de réparation pour tort moral en cas de blessure ou de mort d'un animal. La minorité de la commission et le Conseil fédéral s'y opposent.

    Enfin, une minorité de la commission propose de modifier la loi sur la poursuite pour dettes et la faillite et de déclarer insaisissables les animaux vivant en milieu domestique et qui ne sont pas gardés dans un but patrimonial ou de gain.

    Nous constatons que les dispositions qui vous sont soumises sont raisonnables et correspondent à la manière dont on entend traiter les animaux aujourd'hui.

    Au nom de la commission, je vous invite à entrer en matière.

  • Speech
    Speech
    Schweiz

    Antrag der Kommission

    Eintreten

    [VS]

    Antrag Baader Caspar

    Nichteintreten

    Schriftliche Begründung

    Die Vorlage geht sowohl rechtspolitisch wie ethisch betrachtet in eine falsche Richtung. Das Schweizer Recht unterscheidet heute zwischen Personen (Rechtssubjekten) und Sachen (Rechtsobjekten). Mit der Formulierung des neuen Artikel 641a ZGB "Tiere sind keine Sachen" wird für Tiere eine "Zwitterstellung" geschaffen, welche eine grosse Rechtsunsicherheit bringen wird. Nach dem neuen Artikel 482 Absatz 4 ZGB können ihnen einerseits wie bei Menschen erbrechtliche Zuwendungen (die dann umgedeutet werden) gemacht werden, andererseits kann der Richter bei gemeinschaftlichem Eigentum an Tieren nach dem neuen Artikel 651a ZGB wie bei Sachen das Eigentum daran zuweisen.

    Auch ethisch betrachtet ist es äusserst fraglich, faktisch zwei Arten von Tieren zu schaffen, nämlich eine Kategorie "Haustiere" und eine Kategorie "übrige Tiere" (Nutztiere). Der Antragsteller hat als Halter von Haustieren grosses Verständnis für die Sympathie, die man diesen Tieren entgegenbringen kann. Trotzdem stellt sich aber die Grundsatzfrage: Sind nach Auffassung des Schweizer Parlamentes Hunde und Katzen tatsächlich bessere Tiere als Pferde oder Kühe? Die Tiere - und zwar alle - haben aufgrund der Tierschutzgesetzgebung, des Strafrechtes usw. bereits einen genügenden speziellen Schutz.

    Diese Vorlage schafft eine Reihe von Problemen, z. B.:

    - Wie sind Tiere und insbesondere Haustiere künftig von den Versicherern zu versichern? Bisher waren sie in der Sachversicherung mit einbezogen. Dieser Versicherungsschutz wird grundsätzlich entzogen, wenn die Qualifikation der Tiere als Sachen entfällt.

    - Will das Parlament tatsächlich, dass der Scheidungsrichter sich künftig zusätzlich zur güterrechtlichen Auseinandersetzung noch gemäss Artikel 651a ZGB speziell mit der Zusprechung von Hunden und Katzen an einen Ehegatten und der "angemessenen Entschädigung" an den anderen befassen muss?

    Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten und nein zu einer falsch verstandenen Vermenschlichung der Haustiere zu sagen. Bleiben wir bei der bewährten Rechtsordnung!

    [VS]

    Proposition de la commission

    Entrer en matière

    [PAGE 2490] [VS]

    Proposition Baader Caspar

    Ne pas entrer en matière

  • Speech
    Speech
    Schweiz

    Ordnungsantrag Suter

    Die Abstimmung über den Nichteintretensantrag Baader Caspar zu den Parlamentarischen Initiativen

    - 92.437 Loeb François, "Tier keine Sache", und

    - 93.459 Sandoz Suzette, "Wirbeltiere. Gesetzliche Bestimmungen",

    ist zu wiederholen.

    [VS]

    Motion d'ordre Suter

    Le Conseil se prononce une nouvelle fois sur la proposition de non-entrée en matière Baader Caspar relative aux initiatives parlementaires

    - 92.437 Loeb François, "L'animal, être vivant", et

    - 93.459 Sandoz Suzette, "Animaux vertébrés. Dispositions particulières".

Data: OpenParlData · CC BY 4.0