Marc Frédéric Suter
·
- Party
- FDP.Die Liberalen
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Bern
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 3. April 1953
- Died
- 11. Oktober 2017
- Wikidata
- Q42211856
- Source body
- CHE
- Source updated
- 28.03.2025
- Record updated
- 10.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
- Hat nicht teilgenommenSchweizFörderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011 (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 138 Yes · 12 No · 8 Abst. · 42 Absent
- Hat nicht teilgenommenSchweizResult: 164 Yes · 2 No · 2 Abst. · 32 Absent
- Hat nicht teilgenommenSchweizResult: 162 Yes · 13 No · 1 Abst. · 24 Absent
- JaSchweizPatentrechtsvertrag. Genehmigung und Ausführungsverordnung sowie Änderung des Patentgesetzes (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2007 · 04.06.2007Result: 110 Yes · 62 No · 19 Abst. · 9 Absent
- NeinSchweizAgrarpolitik 2011. Weiterentwicklung (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2007 · 04.06.2007Result: 128 Yes · 39 No · 4 Abst. · 29 Absent
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- RedetextBürgerrechtsgesetz. ÄnderungNo. 03.454Schweiz
Die Mehrheit der FDP-Fraktion folgt der Kommissionsmehrheit, wie es Frau Moret ja bereits zum Ausdruck gebracht hat. Lassen Sie mich noch zu einzelnen Aspekten Stellung nehmen, zum einen zur Frage der Urnenentscheidung: Die Mehrheit der FDP-Fraktion lehnt eine solche Entscheidung ab, weil sie sagt, dass zwar kein Anspruch auf Einbürgerung besteht, dass aber die betroffenen Personen Anspruch auf eine faire Behandlung haben. Eine solche faire Behandlung ist bei einer Urnenentscheidung nicht möglich, hingegen kann gerade in kleineren Gemeinden die Fairness des Entscheides bei einer [PAGE 1571] Abstimmung an der Gemeindeversammlung gewährleistet werden. Mit einer solchen Abstimmung kann auch dem berechtigten Anliegen der Mitsprache bei diesem Entscheid Rechnung getragen werden.
Das Bundesgericht hat die Rahmenbedingungen dieser Entscheidfindung klar aufgezeigt. Es geht darum, Willkür zu verhindern, aber der Behörde, die den Entscheid trifft, einen grossen Ermessensspielraum zu geben. Willkürverbot heisst auch, dass eine Begründungspflicht bestehen muss. Es geht auch darum, die Personendaten zu schützen, wie es zu Recht als Titel zu Artikel 15c festgehalten wird.
Wir von der Mehrheit der FDP-Fraktion haben Vertrauen darauf, dass die Kantone die richtige Umsetzung nach den Vorgaben des Bundesgesetzgebers vornehmen werden. Die Generalklausel unter Absatz 2 Litera c hält fest, dass die Angaben, die erforderlich sind, um die Integration überprüfen zu können, notfalls bekanntgegeben werden sollen. Das genügt; eine solche Generalklausel trägt den Möglichkeiten in den verschiedenen Regionen Rechnung. Falsch wäre es aber, hier einen Negativkatalog festzuschreiben. Es ist ganz klar, dass es sich bei den von der Minderheit V (Müller Philipp) verlangten Angaben um einen solchen handelt. In allen Fällen müssten diese Angaben enthalten sein. Dann würde es sich nicht mehr um die Schaffung von Transparenz handeln, sondern darum, einen Negativkatalog zu untermauern. Das ist nicht mit unserer Verfassung in Einklang zu bringen. Artikel 8 der Bundesverfassung bezüglich der Rechtsgleichheit besagt beispielsweise, dass alle gleich zu behandeln seien, ungeachtet ihrer Herkunft, Rasse, Religion oder auch ihrer Befindlichkeit. So soll beispielsweise die Frage, ob jemand invalid ist oder nicht, nicht darüber entscheiden, ob dieser eingebürgert wird oder nicht.
Wir fordern eine würdevolle Einbürgerung. Wir erwarten von den neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, dass sie sich an die Verfassung halten. Wir sollten es gleich halten und ebenfalls die Minimalgarantien der Verfassung gewährleisten. Das wird mit der Linie, die die Kommissionsmehrheit fährt, eingehalten.
Wir bitten Sie, hier der Mehrheit der Kommission Ihre Zustimmung zu geben.
- RedetextJahresbericht 2006 der GPK und der GPDelNo. 07.004Schweiz
Gestatten Sie mir, an die Überlegungen von Herrn Fasel anzuschliessen. Ich bin ein Newcomer in der GPK und habe mir ein paar Gedanken gemacht, wie eigentlich eine Kernaufgabe des Parlamentes, nämlich die Oberaufsicht, wahrgenommen wird.
Zunächst eine Feststellung: Ich habe über den Arbeitsrhythmus in dieser Kommission gestaunt. Es ist ein enormer Arbeitsaufwand; in den Monaten April und Mai gab es jede Woche mehrfach Sitzungen. Wenn Sie noch in einer Subkommission tätig sind, dann haben Sie fast einen Fulltime-Job. Das ist für Leute wie mich, die als Milizler hier im Parlament tätig sind, fast eine unerfüllbare Aufgabe. Man stösst an Grenzen.
Die Wahrnehmung der Oberaufsicht ist auch eine Gratwanderung zwischen Kontrolle und Gestaltung. Die GPK ist zunächst gehalten, die Dinge vergangenheitsbezogen zu betrachten, eben im Nachgang zu kontrollieren, was schon geschehen ist. Und doch ist es erstaunlich - und Herr Toni Brunner hat soeben auf ein paar Geschäfte hingewiesen -, wie aus dieser Kontrollbetrachtung dann Schlussfolgerungen gezogen werden können, die für die Zukunftsgestaltung wirksam sind.
Ich nehme ein Beispiel, nämlich die Überprüfung der Frage: Wie geht der Bundesrat als Eigner grosser Beteiligungen vor? Welche Eignerstrategie hat er? Das wurde in der GPK sehr eingehend diskutiert und ist natürlich ein Aspekt, der für die Zukunftsgestaltung sehr wesentlich ist. Es ist auch nicht zu verkennen, dass dabei, wenn sich die GPK in ein Geschäft vertieft, etwas die Gefahr besteht, dass eine "Gegenregierung" besteht, die vom hohen Balkon der Pädagogik aus gute Ratschläge erteilt. Da muss man sich wohl immer wieder selber an der Nase nehmen und sich sagen, dass das Ziel sein muss: Weniger ist oft mehr.
Nun ein weiterer Gedanke: Die Kontrollfunktion steht in gewissem Sinne im Gegensatz zu den Prinzipien des New Public Management. Man möchte ja, dass die Verwaltung möglichst eigenverantwortlich handeln kann, dass sie einen Spielraum hat und diesen wahrnimmt. Die Kontrolle steht dazu vordergründig im Gegensatz. Ich bin freilich überzeugt, dass eine Verwaltung nur dann eigenverantwortlich und möglichst selbstständig, zielstrebig und unbürokratisch arbeiten kann, wenn diese Kontrolle da ist. Sie wirkt einerseits als präventive Kontrolle oder Druck, andererseits soll sie in der Verwaltung das Wissen fördern: Wenn man gut handelt, wird auch die Überprüfung in einem gewissen Sinne eine Entlastungserklärung bezüglich der übernommenen Verantwortung herbeiführen.
Eigenständigkeit und Kontrolle bedingen sich. Die Aufsicht ist natürlich bei den Betrieben, die eigenständig sind und immer eigenständiger werden sollen, schwer wahrzunehmen. Das gilt für die SBB, für die Post, aber auch für die [PAGE 977] Hochschulen und die Ruag. Wenn Sie das Beispiel der Hochschulen betrachten, hat es mit der Auslagerung der Verantwortung nicht immer geklappt, und es ist für die GPK schwierig, beispielsweise bei der ETHZ im Nachhinein Einfluss zu nehmen.
Nun habe ich mir noch die Frage gestellt, ob die GPK über genügende Instrumente verfüge. Da haben wir ein Riesenproblem bzw. ein Dilemma zwischen Vertraulichkeit und Öffentlichkeit. Es erstaunt nicht, dass immer wieder Indiskretionen stattfinden, weil offenbar nur so das Interesse in der Öffentlichkeit für die wichtige Aufgabe der GPK geweckt werden kann. Auch die Diskussion des Berichtes der GPK - dieses heutige Ritual - löst ein zu geringes Echo aus. Ich sehe, meine Redezeit ist um; einiges wäre noch beizufügen. Es wäre unter anderem zu wünschen, dass man andere Formen der Information fände, vielleicht durch regelmässige Informationen im Sinne einer Fragestunde, möglicherweise auch öffentliche Hearings für gewisse Fragenkomplexe, die die Öffentlichkeit sehr interessieren.
Eine abschliessende Bemerkung: Wenn man etwas geheim halten will, dann publiziert man es im GPK-Bericht, und wenn man etwas an die Öffentlichkeit tragen möchte, wird man gross darauf schreiben: "Bitte geheim halten!"
- RedetextStrafprozessrecht. VereinheitlichungNo. 05.092Schweiz
Herr Bundesrat, ich stelle meine Frage vor dem Hintergrund des Umstandes, dass unter der Präsidentschaft von Herrn Bush der sogenannte Homeland Security Act eingeführt worden ist, in dem genau mit einer solchen Bestimmung geregelt wird, dass ein Beweismittel, das auf strafbare Art erwirkt worden ist, verwertet werden darf, wenn es um die Terrorismusbekämpfung geht und nationale Interessen bedroht sind. Meine Frage ist deshalb folgende: Fallen unter diesen Begriff der strafbar erwirkten Beweise der Einbruch, der Diebstahl von Akten, die Verletzung des Arzt- und Anwaltsgeheimnisses? Fällt darunter auch die Beweiserhebung nach nichtbewilligter Telefonabhörung und nach Verletzung des Briefgeheimnisses?
- RedetextAus für das Bahnhofbuffet Biel-Bienne?No. 07.5215Schweiz
Herr Bundesrat, Sie waren ja auch mal Bieler. Ist es nicht so, dass es einen sozialen Verlust darstellt, wenn sich der Zeitgeist im Wechsel eines Begegnungsortes manifestiert, der seit hundert Jahren einer ist, d. h., wenn ein Bahnhofbuffet durch eine Hamburger-Imbissstube ersetzt wird? Wie Sie auch wissen, ist gerade in Biel - wie in Freiburg übrigens auch - das Bahnhofbuffet ein Ort der Begegnung für die Bevölkerung der Agglomeration. Sollte man also nicht auch aus Ihrer Sicht aus sozialen Gründen diesem Zeitgeist entgegenwirken, zumal 10 000 Petenten das verlangen?
- RedetextAgrarpolitik 2011. WeiterentwicklungNo. 06.038Schweiz
Meinen Eventualantrag stelle ich, damit all jene, die jetzt keine finanziellen Auswirkungen gemäss dem Antrag der Minderheit Fässler mittragen wollen, wenigstens beim Baubewilligungsverfahren Erleichterungen zu unterstützen bereit sind. Denn es geht ja darum, in diesen kantonalen Verfahren weniger Paragrafen und dafür endlich mehr Kilowattstunden produzieren zu können. Ich verweise auf Seite 4 der Fahne, auf den letzten Satz von Absatz 5: Das ist der Text meines Eventualantrages, den ich im Raumplanungsgesetz verankern möchte. Warum? Im Ständerat ist eingewendet worden, es sei nicht zulässig, diese Bauverhinderung nur für den Landwirtschaftsbereich zu beseitigen, sondern wenn schon, dann müsse dies für alle Bereiche und alle Nutzungszonen gelten. Ich kann das nur unterstützen. Wenn Sie also hier generell etwas tun wollen, um diese faktische Bauverhinderung endlich abzustellen, dann unterstützen Sie wenigstens meinen Eventualantrag.
Es wird gesagt, die Baubewilligungsverfahren seien eine kantonale Angelegenheit und wir dürften nicht in diese kantonale Hoheit hineinlegiferieren. Dieser Einwand ist falsch. Das Bundesgericht hat klargemacht, dass die Sicherstellung einer ausreichenden Energieversorgung, namentlich mit einheimischer Energie, im nationalen Interesse ist und wir dafür in Artikel 89 der Bundesverfassung ja eine Verfassungsgrundlage haben. Es gibt Kantone, die hier bereits Erleichterungen vorgesehen haben: damit man Biomasseanlagen installieren kann, damit man Solarthermie auf den Dächern anbringen kann, damit man auch Fotovoltaikanlagen in die Dächer integrieren kann und damit eben nicht Kulturland verschwendet wird. Es gibt also Kantone, die hier als Wegbereiter bereits solche Erleichterungen vorgesehen haben. Nehmen Sie das Beispiel des Kantons Bern: Soweit Heimat-, Ortsbild- oder Naturschutz nicht betroffen sind, können Sie heute ohne Baubewilligung solche Anlagen auf Ihren Dächern installieren - sofern Sie das gut integriert tun.
Es gibt aber andere Kantone - beispielsweise den Kanton Zürich, der sonst immer an der Spitze steht und stehen will -, da gibt es eine faktische Bauverhinderung. Das können wir in vielen Fällen dokumentieren. Es ist wirklich höchste Zeit, dass man aufhört, mit Bürokratie die Installation von Anlagen, die der Gewinnung von erneuerbaren einheimischen Energien dienen, faktisch zu verhindern. Familien, die beispielsweise eine Solaranlage in ihrem Dach einbringen wollen, sollen nicht jahrelang prozedieren müssen, bei Kosten, die weit höher sind als die Installationskosten dieser Anlagen.
Was wir möchten, ist, dass in der Bundesgesetzgebung endlich dieser Grundsatz verankert wird, dass man hier jetzt vorwärtsmacht und die Bewilligungen speditiv erteilt. Wie das gemacht wird, ist dann die Sache der Kantone. Sie haben den Vollzug zu regeln. Sie haben insbesondere in ihren Baugesetzen das Nötige vorzukehren, damit diese Baubewilligungen endlich rasch, unbürokratisch und gezielt erteilt werden. [PAGE 789]
Mein Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen. Es geht um den Abbau bürokratischer Hürden. Deshalb können Sie, wenn Sie nicht so weit gehen wollen wie der Antrag der Minderheit Fässler, wenigstens meinen Antrag unterstützen, damit inskünftig tatsächlich weniger Paragrafen und mehr Kilowattstunden produziert werden.
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)Ausdruck der AbstimmungsergebnisseNo. 94.3091
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)GesundheitsverträglichkeitsprüfungNo. 96.3313
- StändigGeschäftsprüfungskommission Nationalrat Subkommission EDI/UVEK(GPK-N EDI/UVEK)Schweiz
- Mitglied22.06.2007 – 02.12.2007
- Ständig
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Parlament (Legislativrat)05.03.2007 – 02.12.2007
- Parlament (Legislativrat)04.12.1995 – 30.11.2003
- Parlament (Legislativrat)25.11.1991 – 03.12.1995
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