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Zweitwohnungen. Bundesgesetz

(14.023)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz19.02.2014
Speeches(268)
Sorted by Speech date, Descending
268 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Schweiz

    Au lendemain de l'acceptation par le peuple de l'initiative populaire "pour en finir avec les constructions envahissantes de résidences secondaires", le groupe des Verts avait pris la parole pour en appeler à une application à la fois flexible et pragmatique, mais néanmoins respectueuse des objectifs du nouvel article constitutionnel. Selon nous, la loi, telle qu'elle nous est soumise aujourd'hui, après son dernier passage au Conseil des Etats, correspond, dans les grandes lignes, à cette définition et dès lors nous la soutiendrons lors du vote final, alors que nous nous étions encore abstenus lors du dernier traitement du projet par notre conseil.

    En effet, grâce au fameux compromis négocié par la Fondation Weber, les pires exceptions ont été retirées de la loi, en particulier la possibilité de construire des résidences secondaires à la simple condition qu'elles soient mises en location sur une plate-forme.

    Mieux encore: le Conseil des Etats a amélioré la loi sur plusieurs points supplémentaires, qui ne faisaient pas partie du compromis. J'aimerais en particulier saluer l'amélioration du contrôle de l'application de la loi, qui permettra d'en vérifier l'application correcte. Ce contrôle avait été demandé par les Verts lors de la consultation déjà. En effet, le monitoring est très important à nos yeux, d'autant plus aujourd'hui, car la loi qui sera appliquée par les cantons est loin d'être parfaite. Il s'agit d'un compromis, il y a encore toute une série d'exceptions dont il faudra observer attentivement l'application. Je [PAGE 600] pense en particulier à la possibilité de transformer des résidences principales en résidences secondaires.

    Le groupe des Verts attend de l'administration fédérale qu'elle contrôle régulièrement l'évolution du processus, et nous serons également très attentifs, comme nos élus dans les cantons, à ce que l'application de la loi soit conforme à la volonté populaire et à la teneur du nouvel article constitutionnel. Notre souhait est que la loi contribue à une transition de modèle de développement économique dans les régions concernées, qui ont actuellement un modèle de développement économique très axé sur la construction, et nous souhaitons qu'elles puissent, notamment grâce à cette loi, passer à un modèle de développement plus axé sur le tourisme.

    Je voudrais enfin faire un petit clin d'oeil au conseiller aux Etats Recordon, qui a inventé une jolie expression: "la naturalisation des idées". On a beaucoup parlé de naturalisation des personnes pendant cette législature. Or ce qui s'est passé avec le compromis correspond à une naturalisation des propositions et des idées qui avaient été défendues sans succès en commission par les représentants des groupes socialiste, des Verts et vert'libéral, et parfois même par une partie du centre. En effet, il a fallu que les idées prennent pour appellation "propositions Amstutz" pour qu'elles obtiennent une majorité dans notre conseil. C'est un exemple de naturalisation des idées, et nous prenons bonne note du fait que Monsieur Amstutz est disponible pour trouver de tels compromis. Nous n'hésiterons pas à refaire appel à ses services.

    [VS]

  • Redetext
    Silva Semadeni(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die SP-Fraktion begrüsst den am Schluss der Beratungen überraschend erreichten Kompromiss zum Zweitwohnungsgesetz. Wir sind überzeugt, dass die Eindämmung des Zweitwohnungsbaus eine Chance für das Berggebiet darstellt und zur Stärkung des übernachtungsorientierten Tourismus führen wird. Es wird insbesondere die Hotellerie, die unter Druck steht, stärken.

    Die Gewinnerin ist die Landschaft, das wahre Kapital des Tourismus. Die Bergkantone und die Berggemeinden sind nun aufgefordert, dort, wo weitgehende Ausnahmen im Zweitwohnungsgesetz verblieben sind, der weiteren Zersiedelung und der Verödung der Dorfkerne durch kantonale und kommunale raumplanerische Massnahmen Einhalt zu gebieten.

    Die SP-Fraktion begrüsst ausdrücklich, dass das ursprüngliche Anliegen der Zweitwohnungs-Initiative nun voraussichtlich ohne Referendum umgesetzt werden kann. Es ist bemerkenswert und ungewöhnlich, ja fast unglaublich, dass SVP- und FDP-Fraktion einige unserer Vorschläge in letzter Minute doch noch im Plenum akzeptieren konnten, obwohl sie diese in der Kommission hartnäckig bekämpft hatten. Wir haben immerhin einen Kompromiss erreicht. Es wäre ebenso begrüssenswert, wenn insbesondere die SVP für die anstehende Umsetzung anderer vom Volk angenommenen Initiativen ebenfalls Kompromissbereitschaft zeigen würde.

  • Redetext
    Stéphane Rossini(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Yannick Buttet(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Le Conseil des Etats a globalement accepté le compromis décidé dans notre conseil. Il a maintenu des divergences en ce qui concerne quatre articles dans le sens d'un certain durcissement du projet.

    A l'article 2 alinéa 4, le Conseil des Etats maintient sa position quant à une définition large de ce qu'est une résidence secondaire, contrairement à notre conseil qui souhaitait la restreindre.

    A l'article 4 alinéa 1bis, le Conseil des Etats ne partage pas le point de vue de notre conseil quant à la possibilité de libérer de la tenue de statistiques relatives aux résidences secondaires les communes dont la proportion de résidences secondaires est nettement inférieure à 20 pour cent. Dans un souci de précision, le Conseil des Etats veut imposer l'inventaire des logements à toutes les communes suisses. En commission, il a été précisé que la charge administrative en résultant se limiterait au minimum, de manière à éviter une explosion de la bureaucratie. La commission aura d'ailleurs la possibilité de s'exprimer sur l'ordonnance y relative.

    A l'article 4 alinéa 3, le Conseil de Etats souhaite maintenir la version du Conseil fédéral par souci de cohérence avec l'article 2.

    A l'article 9 alinéa 2, le Conseil des Etats a décidé de remplacer l'expression "surface brute au sol" par "surface utile principale" puisque cette dernière notion est utilisée dans l'ensemble de la loi et se réfère à une définition officielle de la Société suisse des ingénieurs et des architectes.

    Enfin, le Conseil des Etats a jugé l'article 26 alinéa 3bis comme étant trop imprécis ou trop difficile à mettre en oeuvre. Il a décidé de le biffer. [PAGE 309]

    Dans le souci de maintenir le fameux compromis, et au regard des résultats très clairs à ce sujet dans notre conseil, la commission a renoncé à contester les positions très arrêtées du Conseil des Etats, même si celles-ci vont plus loin que le compromis. Ainsi, il ne subsiste plus de divergence entre nos deux chambres sur cet objet, et la mise en oeuvre de cette loi peut être espérée pour le début de 2016.

  • Redetext
    Albert Rösti(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Der Ständerat ist bei der Beratung der Zweitwohnungs-Initiative der Fassung des Nationalrates weitgehend gefolgt, dies insbesondere bei den drei wesentlichen Korrekturen, die der Nationalrat gegenüber der damaligen Kommissionsmehrheit zur Erlangung der Einigung mit den Initianten verabschiedet hat. Es sind dies erstens die Streichung der Möglichkeit zur Erstellung neuer touristischer Wohnungen, wenn diese unter anderem auf Verkaufsplattformen ausgeschrieben werden, zweitens die Möglichkeit des Ausbaus von ortsbildprägenden anstelle von erhaltenswerten Bauten und drittens die Umnutzung von strukturierten Beherbergungsbetrieben zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung im Umfang von 50 Prozent der Bruttogeschossfläche. Diesen drei Punkten ist der Ständerat so gefolgt.

    Beim letzten Punkt hat der Ständerat eine kleine Präzisierung angebracht, indem er nicht von Bruttogeschossfläche, sondern von Hauptnutzungsfläche spricht, also von der Fläche, die effektiv genutzt werden kann, d. h. ohne die überbaute, durch Wände beanspruchte Fläche. Das ist eine richtige begriffliche Präzisierung, die aber an der Grundhaltung nichts ändert.

    Der Ständerat ist dann allerdings in weiteren drei Punkten vom Nationalrat abgewichen. So will er in Artikel 2 Absatz 4 der Version des Bundesrates folgen. Der Nationalrat wollte hier, dass touristisch genutzte Wohnungen zu den Erstwohnungen gezählt werden. Der Ständerat macht hier insbesondere Probleme bei der Datenerfassung geltend und sagt, man habe damit eine neue Kategorie geschaffen. Wenn aber touristisch genutzte Wohnungen als Zweitwohnungen gelten, bedeutet das natürlich, dass damit der Zweitwohnungsanteil auch höher sein kann. Davon werden einige Gemeinden betroffen sein.

    Auch bei Artikel 4, bei welchem der Nationalrat beschlossen hat, dass Gemeinden, welche den Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent klar unterschreiten, von der Inventarisierung befreit werden, will der Ständerat die bundesrätliche Lösung, dass alles erfasst werden muss. Dies beschloss er vor dem Hintergrund, dass über die Wohnungs- und Einwohnerregister in allen Gemeinden die notwendigen Daten vorhanden seien und deshalb kaum zusätzlicher Aufwand entstehen werde. Es wurde uns auch von Frau Bundesrätin Leuthard in der Kommission entsprechend bestätigt, dass hier kein bürokratischer Aufwand betrieben würde.

    Dann letztlich zu dem vom Nationalrat bei Artikel 26 eingefügten Absatz 3bis: Er hätte die Bewilligungspraxis zwischen dem Abstimmungsdatum der Initiative, dem 12. März 2012 und dem 31. Dezember 2012, geregelt. Er hätte insbesondere eine Gleichbehandlung ermöglicht zwischen jenen, deren Gesuch einfach noch bewilligt wurde, weil keine Einsprachen gemacht wurden, und den anderen, die auch ein Gesuch eingereicht haben, deren Bau aber über eine Einsprache verhindert wurde. Diese Gleichschaltung will man nicht. Der Ständerat sagt hier, das würde Tür und Tor für eine weitere Aufweichung öffnen, die er so nicht akzeptieren kann.

    Damit und insbesondere bei den Artikeln 2 und 26 hat der Ständerat Flexibilisierungen gestrichen, die eigentlich von den Initianten akzeptiert worden wären. Das ist eigentlich schade. Da die Resultate im Ständerat aber sehr klar waren und insbesondere die Beschlüsse bei diesen zwei Artikeln einstimmig erfolgten, verzichtet die UREK-NR auf weitere Anträge, die wohl in der Differenzbereinigung sowieso keine Chance hätten. Dies erfolgt insbesondere im Interesse einer verzugslosen Verabschiedung und Inkraftsetzung dieses Gesetzes. Das Gesetz sollte nun noch in dieser Session verabschiedet werden und zur Schlussabstimmung kommen können. So kann insbesondere bei altrechtlichen Bauten eine gewisse Flexibilität eingeführt werden. Die Bausubstanz kann so gut erhalten werden.

    Die Differenzen sind somit ausgeräumt. Wir haben hier keine Minderheitsanträge mehr zu diskutieren. Ich bitte Sie namens der Kommission, dem Gesetz in dieser Form zuzustimmen.

  • Redetext
    Claude Hêche(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Ivo Bischofberger(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Bei Absatz 1 beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, sich dem Beschluss des Nationalrates, d. h. der gekürzten Fassung des Entwurfes des Bundesrates, anzuschliessen.

    Beim vom Nationalrat eingefügten Absatz 3bis beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, bei der Fassung Bundesrat bzw. Ständerat zu bleiben und diesen Absatz 3bis zu streichen. Nach Auffassung der Kommission käme diese Zusatzbestimmung auch in Würdigung der jetzt diskutierten Gesamtvorlage einer massiven Aufweichung respektive einer Ausweitung gleich, denn die Version des Nationalrates kann keine verfassungsmässigen Interessen geltend machen. Auch der Bezug auf Treu und Glauben findet keine Begründung, und schliesslich verstösst diese Ergänzung in Absatz 3bis auch gegen die einschlägige bundesgerichtliche Rechtsprechung. Zusammengefasst beantragt Ihnen die Kommission, diesen Absatz 3bis zu streichen.

    Bei Absatz 4 empfiehlt Ihnen die Kommission einhellig die Zustimmung zur Fassung des Nationalrates.

  • Redetext
    Claude Hêche(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Ivo Bischofberger(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Die Kommission beantragt Ihnen hier mit 13 zu 0 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen, das heisst, seinen Ergänzungen in den Absätzen 1 und 2, sowie der Streichung des von uns eingefügten Absatzes 3 zuzustimmen.

  • Redetext
    Claude Hêche(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Doris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich befürchte, dass auch dies ein Artikel ist, der dereinst sowieso vom Bundesgericht beurteilt werden muss. Es ist so, dass Hauptnutzfläche und Bruttogeschossfläche nicht identisch sind. Zum Teil wird von Kanton zu Kanton juristisch unterschiedlich bemessen, was der Fall ist. Das macht die Sache schwierig. Die Bezeichnung "Hauptnutzfläche", da sind wir uns alle einig, ist praktikabel, da haben wir eine klare Begrifflichkeit.

    In der Verfassung steht halt einfach auch diese Angabe von 20 Prozent, die kann man nicht interpretieren. Wir haben deshalb versucht, das in unserem bundesrätlichen Vorschlag zu umschiffen. Der Ständerat hat die Angabe von 30 Prozent aufgenommen; mit der Hauptnutzfläche kombiniert kann man das vor Bundesgericht vielleicht gerade noch so aufrechterhalten. Wir haben schon da gesagt: Das dürfte bereits ein Grenzfall sein. Wenn Sie dann die absolute und die relative Grenze fallen lassen, dann ist aus unserer Sicht die Verfassungswidrigkeit einfach gegeben. Wir sind hier effektiv in einem diffizilen Bereich.

    Deshalb plädiere ich dafür, dass Sie am Beschluss des Ständerates festhalten; das entspräche dem Antrag der Minderheit Berberat. Das grenzt die grosse Möglichkeit, dass Sie verfassungswidrig legiferieren, unseres Erachtens klar ein.

  • Redetext
    Martin Schmid(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich möchte einfach noch auf einen Aspekt hinweisen, wenn hier immer wieder die Frage der Verfassungsmässigkeit diskutiert wird: Wenn wir diese Gesetzgebung wirklich verfassungstreu hätten umsetzen wollen, dann hätten wir doch konsequenterweise - und das hätte ich von der Minderheit erwartet - den Begriff "Bruttogeschossfläche" ins Gesetz schreiben sollen. Denn im Verfassungswortlaut steht der Begriff "Bruttogeschossfläche". Wir befinden uns ja nicht an einem juristischen Baurechtsseminar, in dem wir über die Unterschiede diskutieren, die zwischen der Bruttogeschossfläche und den Nebennutzflächen liegen. Das sind unterschiedliche Begriffe. Die Verwaltung [PAGE 115] hat meines Erachtens zu Recht erkannt, dass man eben die Bruttogeschossfläche nicht mit der Hauptnutzfläche gleichsetzen kann, weil es in der Praxis Unterschiede gibt. Hier hat der Gesetzgeber schon einen ganz anderen Weg eingeschlagen, als die Verfassung uns vorgegeben hätte. Sonst hätte man konsequenterweise, wenn man jetzt auf dieser Schiene argumentiert, die Bruttogeschossfläche ins Gesetz schreiben müssen. Dann wären, das kann ich Ihnen sagen, auch für viele Berggebiete die Probleme nämlich gelöst gewesen. Heute ist in einem Berggebietsdorf ein Estrich, der nicht ausgebaut ist, eine bestehende Bruttogeschossfläche. Das ist aber laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung keine Hauptwohnfläche.

    Sie sehen nach diesen Ausführungen relativ schnell, dass wir hier einen Kompromiss gesucht haben, der eben nicht zu einer Landschaftsverschandelung führt. Es gibt keine neuen Bauten auf der grünen Wiese. Aber dieser Antrag der Mehrheit ermöglicht es der einheimischen Bevölkerung in peripheren Gebieten, ihre bestehenden Kubaturen auszubauen. Das ist genau der Sinn der Sache. Ich glaube, deshalb haben auch die Initianten zu diesem Kompromiss Ja sagen können, weil er eben dazu führt, dass auf der grünen Wiese keine neue Wohnungen gebaut werden und dass eben nicht die Landschaft stärker belastet wird. Vielmehr gibt diese Bestimmung den Einheimischen die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln. Ich glaube auch - Kollege Hösli hat das gesagt -, dass das für die einheimische Bevölkerung in peripheren Gebieten die entscheidendste Bestimmung in diesem Gesetz ist.

    Ich bitte Sie deshalb, hier der Mehrheit zuzustimmen.

  • Redetext
    Werner Hösli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Der Umbau und die Erweiterung der altrechtlichen Wohnungen sind für die Rand- und Bergregionen von sehr grosser Wichtigkeit. Für die wirklichen Hotspot-Tourismusregionen wird dies weniger Bedeutung haben, da ist ja wahrscheinlich sowieso schon alles mehr oder weniger genutzt und verbaut. Aber in strukturschwachen Regionen ist der Kauf einer alten Liegenschaft durch eine junge Familie oftmals von der Möglichkeit zum Ausbau nach heutigen Bedürfnissen abhängig. Manchmal sind die Käufer auch Personen aus dem Unterland oder Rückkehrer, die den Lebensabend in etwas ruhigeren und erholsameren Gegenden geniessen wollen. Aber bis dahin dauert es manchmal noch ein paar Jahre - eine gute Gelegenheit also, in dieser Zeit umzubauen.

    Dass man diese Erweiterung nun gemäss Nationalrat auf 30 Prozent der vorbestehenden Hauptnutzfläche begrenzt und nicht mehr auf maximal 30 Quadratmeter, ist ein Teil der Kompromisslösung, Frau Kollegin Bruderer Wyss; das ist jetzt halt einfach so. Man hat ja im Rahmen dieses Kompromisses auch auf die Berücksichtigung der Wohnungen verzichtet, die auf kommerziell betriebenen Vertriebsplattformen angeboten werden. Gerade solche Wohnungen hätten diesen strukturschwachen Gebieten eine gewisse Entwicklungsmöglichkeit geboten. Aber das ist jetzt halt der Kompromiss, den man da gemacht hat.

    Zudem muss man ja auch berücksichtigen, dass bei Erweiterungen immer auch die üblichen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen. Ich denke da an Grenzabstände, an Gebäudehöhen oder an Ausnützungsziffern. Es ist also sowieso nicht ohne Weiteres möglich, einfach umzubauen, wie man will und wie es einem gerade passt, denn es sind auch andere gesetzliche Regeln einzuhalten. Diese Bestimmung ist also, wie gesagt, für die Berg- und Randregionen wichtig, welche sowieso nicht auf Rosen gebettet sind. Dass Sie die Verfassung bereits mit der Vorgabe von 30 Prozent ritzen, haben Sie ja anerkannt. Wenn Sie jetzt diese 30 Prozent einfach so stehenlassen, verschlimmern Sie diese Sache wirklich nur sehr wenig.

    Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

  • Redetext
    Pascale Bruderer Wyss(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ich glaube in der Tat, dass dieser Artikel 12 Absatz 2bis hier sinnbildlich ist für die Debatte, wie sie vorhin auch in Bezug auf diese ominöse Kompromisssuche geführt wurde. Das Problem ist ja nicht, dass man im Laufe eines Gesetzgebungsprozesses Kompromisse sucht - ganz im Gegenteil! Das Problem ist auch nicht, dass es Volksinitiativen gibt, die gegen den Willen des Bundesrates und der Mehrheit des Parlamentes von der Bevölkerung angenommen werden. Das Problem ist vielmehr der Ausgangspunkt, von dem aus wir jetzt bei dieser Suche nach Kompromissen gestartet sind. Dieser Artikel, wie er aus dem Nationalrat kommt, liegt deutlich ausserhalb dessen, was die Verfassung vorgibt. Wenn wir anschauen, was die Verfassung hier verlangt, sehen wir, dass es zwei Beschränkungen sind: einerseits die Beschränkung des Anteils von Zweitwohnungen auf 20 Prozent des Gesamtbestands der Wohneinheiten und andererseits die Beschränkung der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde auf höchstens 20 Prozent. Sie sehen hier in der Variante des Nationalrates eine Vorgabe, die bei 30 Prozent liegt. Da braucht es dann relativ viel Fantasie, um bei der Umsetzung von Augenmass oder von Kompromiss zu reden. Da sind wir weit weg von einem Kompromiss, der noch verfassungskonform ist. Aus diesem Grund haben wir ja im Ständerat nicht nur eine prozentuale Angabe vorgesehen, sondern auch noch eine absolute Ziffer eingeführt. Ich glaube, dass von einer Kompromissvorlage wirklich nur dann die Rede sein kann, wenn man irgendwo versucht, im Rahmen dessen, was die Verfassung vorgibt, eine Umsetzung anzupeilen, die mit Augenmass möglich ist.

    Ich finde es ja schön und gut, wenn man sich am runden Tisch trifft, einen Kompromiss sucht und uns dann sagt, wie dieser Kompromiss in welchen Artikeln auszusehen hat. Aber dass man uns dann auch noch sagt, in welchen Artikeln es um einen Kompromiss geht und wo nicht, finde ich relativ heikel. Ich glaube, wir müssen diese Vorgaben, die wir eben zu berücksichtigen haben, einerseits aufgrund des Votums der Bevölkerung, andererseits aufgrund der Idee, hier doch eine vertretbare und mit Augenmass durchgeführte Umsetzung aufzugleisen, überall im Kopf behalten; sicher auch hier in Artikel 12, wo die Fassung des Nationalrates weit weg ist von dem, was uns die Verfassung vorgibt.

    Darum bitte ich Sie, hier auf der Linie des Ständerates zu bleiben, also die prozentuale Vorgabe mit den 30 Prozent mit der Vorgabe der 30 Quadratmeter zu kombinieren, die wir eingeführt haben. Dann sind wir immer noch nicht ganz genau beim Kern der Verfassung selber. Aber ich glaube, dann dürfen wir sagen, dass wir mit einer gewissen Flexibilität operieren, die vermutlich auch nötig ist. Da kann ich die Worte von Herrn Berberat nur unterstützen. Ich glaube, diese Flexibilität ist hier geboten. Wir bieten auch Hand dazu und gehen davon aus, dass auch bei anderen Volksinitiativen, die umgesetzt werden müssen, eine solche Flexibilität möglich sein wird, eben auf der Suche nach vertretbaren Kompromissen. Und so ein Kompromiss ist ganz bestimmt auch hier in Artikel 12 zu suchen.

  • Redetext
    Didier Berberat(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Je vous demande de soutenir la proposition de minorité qui prévoit de maintenir la décision de notre conseil et de ne pas adhérer à celle du Conseil national.

    Comme cela a été rappelé par le rapporteur, une discussion sur les aspects constitutionnels a eu lieu. Je vous rappelle toutefois que l'agrandissement d'un logement créé selon l'ancien droit et utilisé comme résidence secondaire augmente la surface dédiée aux résidences secondaires et est de ce fait contraire à l'objectif visé par l'article constitutionnel, qui est de limiter la surface habitable dédiée aux résidences secondaires à 20 pour cent. Le fait d'agrandir un [PAGE 114] logement fait donc qu'en fin de compte, on viole la Constitution.

    C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral, dans son projet, n'avait pas prévu de possibilités d'agrandissement, et avait même exclu qu'on puisse le faire. Notre conseil a souhaité en faire autrement puisqu'une proposition a été adoptée, qui consistait à prévoir que l'agrandissement était possible pour autant qu'il n'excède pas 30 pour cent de la surface et 30 mètres carrés. Le Conseil national a décidé de biffer la limitation à 30 mètres carrés.

    Comme l'adoption par notre conseil de cette disposition sur la possibilité d'agrandir était déjà à la limite de la constitutionnalité, le fait de supprimer un des deux termes de la double limitation m'apparaît vraiment comme très malvenue, et je pense qu'il serait judicieux de conserver la limitation à 30 mètres carrés. En effet, si on part du principe qu'il peut exister des résidences secondaires avec 200 mètres carrés au départ, cela signifie qu'on pourrait agrandir de 60 mètres carrés, ce qui me paraît beaucoup trop. 30 mètres carrés, c'est à peu près la surface de deux chambres confortables.

    En effet, on peut comprendre l'argument qui consiste à dire qu'il faudrait éventuellement, de temps en temps, lorsque la famille s'agrandit, lorsqu'on souhaite donner un peu plus de confort à sa résidence secondaire, pouvoir agrandir celle-ci de quelque peu. Nous étions contre au départ, lors de la première délibération, mais enfin on peut l'admettre et s'accommoder de cette solution, mais par contre pas de la suppression de ce double plafonnement que souhaite imposer le Conseil national.

    Je vous demande par conséquent de soutenir la proposition de la minorité, d'autant plus que l'on constate que, dans cette proposition et dans le compromis qui a été souvent cité, on est assez loin du texte de l'initiative populaire. Les initiants aussi ont été souples, c'est le moins qu'on puisse dire. A ce propos, en écoutant le débat, j'ai remarqué que de nombreux représentants des groupes saluaient ce compromis, c'est bien! Je formule le voeu que lorsqu'ils lanceront eux-mêmes une initiative populaire, ils soient aussi ouverts au compromis que les initiants dans le cadre de la loi sur les résidences secondaires.

  • Redetext
    Ivo Bischofberger(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Die Minderheit beantragt, an der Fassung des Ständerates festzuhalten; Didier Berberat wird dies noch ausführen. Die Kommission entschied mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung.

    Generell ist mit Blick auf Artikel 75b der Bundesverfassung darauf hinzuweisen, dass sich die Diskussionen wiederholten, die wir in Bezug auf die Verfassungsmässigkeit dieses ganzen Absatzes anlässlich unserer Beratungen hier im Plenum am 25. September 2014 geführt haben. Das Abwägen betreffend eine moderate Erweiterung stand wiederum im Zentrum der Diskussion.

    Im Kontext der gesamten Vorlage, inklusive der Würdigung der sogenannten Kompromissbestimmungen, will die Mehrheit Ihrer Kommission den bewilligten, strukturschwachen Betrieben hier unterstützend entgegenkommen und dementsprechend der offener gefassten Version des Nationalrates folgen.

  • Redetext
    Claude Hêche(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Ivo Bischofberger(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Die Vorlage des Bundesrates sah ja vor, dass in den Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dennoch neue Zweitwohnungen bewilligt werden könnten, einerseits zur Erhaltung von geschützten Baudenkmälern gemäss Absatz 1 und andererseits zur Erhaltung ortsbildprägender Bauten innerhalb einer Schutzzone für ein schützenswertes Ortsbild gemäss Absatz 2. In der nationalrätlichen Fassung ist Absatz 2 nun gestrichen und der Begriff der ortsbildprägenden Bauten in Absatz 1 eingefügt. Damit wird die Möglichkeit erweitert, ortsbildprägende Bauten als Zweitwohnungen umzunutzen. Dies wäre nun auch unabhängig von der Bedeutung des Ortsbildes möglich. Ohne eine qualitative Eingrenzung auf bedeutende Ortsbilder und Ortsbildteile - gemäss dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz - wird die Interpretation von "ortsbildprägend" recht schwierig. Im ländlichen Raum zum Beispiel ist die grosse Mehrheit der Bauten in einer charakteristischen und örtlich vorherrschenden Bauweise erstellt worden. Eine Praxis oder Leitlinie, was unter "ortsbildprägend" verstanden werden könnte, gibt es zurzeit noch nicht. Der Spielraum der kommunalen Behörden wäre in diesem Fall also sehr gross und die Umsetzung der Regelung wahrscheinlich auch heterogen.

    Entsprechend beantragt die Kommission zwar einstimmig, diesem Artikel - Teil 3 des Kompromisses - in der Fassung des Nationalrates zuzustimmen, dies jedoch mit der klaren Erkenntnis und dem expliziten Hinweis zuhanden der Materialien, dass der Begriff "ortsbildprägend" in der Verordnung dann präzis zu fassen respektive auszuführen ist. Mit diesen Bemerkungen zuhanden des Amtlichen Bulletins beantragt Ihnen die Kommission wie gesagt einstimmig, sich dem Nationalrat anzuschliessen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0