Werner Hösli
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Glarus
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- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 30. August 1961
- Wikidata
- Q17305567
- Source body
- CHE
- Source updated
- 14.11.2025
- Record updated
- 24.05.2026
- First imported
- 14.08.2025
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- RedetextTotalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020No. 17.071Schweiz
Wir haben das in der Kommission schon intensiv diskutiert und sind am Schluss zur Lösung gelangt, dass wir dem Bundesrat relativ hohe Kompetenzen geben. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass sich der Bundesrat in der Gesamtbetrachtung der Probleme mit den an die Schweiz angrenzenden Flughäfen und mit der Wettbewerbsverzerrung sicherlich die richtigen Gedanken machen wird. Es ist ja auch nicht im Interesse des Bundesrates, wenn am [PAGE 913] Schluss alle zum Einsteigen nach Stuttgart oder Mailand gehen und die Fluggesellschaften, die in der Schweiz noch landen, irgendwie benachteiligt werden. Ich glaube, so viel Fingerspitzengefühl müsste man dem Bundesrat zutrauen und darf man ihm auch zutrauen.
Mich treibt ein bisschen etwas anderes um, wir wissen es aufgrund der Interpellation Minder 19.3650: Im Jahr 2018 haben die Departemente 21[NB]000 Flugreisen gebucht. Die Tendenz war in den letzten Jahren jeweils steigend, und wahrscheinlich sind das nicht selten Flüge zu Umweltkonferenzen: Gerade beim UVEK ist in den letzten Jahren, 2016 bis 2018, die Zahl der Flüge um 10 Prozent angestiegen. Das ist nicht wenig.
Total betrachtet sind pro Arbeitstag 100 Bundesangestellte mit dem Flugzeug in der Luft - man muss sich das einmal vorstellen! Dieses Problem ist mit einer Flugticketabgabe nicht zu lösen, denn die Mehrkosten dafür bezahlt sowieso wieder der oder die Steuerzahlende. Hier nützt eine Lenkungsabgabe gar nichts, sondern es braucht, Frau Bundesrätin, eine Umlenkung im Denken des Bundesrates und der Verwaltung! Ich hoffe inständig, dass man sich im Bundesrat die richtigen Gedanken zu diesen Fakten macht. Nur mit einer Einführung der Flugticketabgabe kann er seine Hausaufgaben zur Minderung der Reise- und Fluglust in der Bundesverwaltung meines Erachtens nicht abhaken.
- RedetextTotalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020No. 17.071Schweiz
Es ist noch nicht allzu lange her, da war die CO2-Abgabe bei uns gerade mal 60 Franken pro Tonne. Heute beträgt sie 96 Franken pro Tonne. Nun wollen wir ein Maximum von 210 Franken pro Tonne festlegen, welches für die Zielerreichung nötig sei. Ich weiss nicht, wie das bei Ihnen aussieht, aber bei meinen Rechenkünsten ergibt das doch immerhin 250 Prozent Erhöhung innert weniger Jahre. Würden wir bei Gebühren, die uns direkt betreffen, zum Beispiel bei Haushaltsgebühren, über eine solche Erhöhung debattieren, würde man vermutlich nicht so locker-flockig mit diesen Zahlen umgehen. Aber wo die Betroffenheit fehlt, fehlt meistens auch ein bisschen die Sensibilität. Das ist eine alte Weisheit.
So beeindruckt es die Mehrheit der Kommission und, ich gehe davon aus, wahrscheinlich auch die Mehrheit dieses Rates wenig, wenn wir beim Blick über die Grenze feststellen, dass in den umliegenden Ländern die CO2-Abgabe im Bereich von 30 bis 40 Franken liegt - wenn es sie überhaupt gibt. Deutschland zum Beispiel wird seine CO2-Reduktionsziele nicht erreichen, aber drückt sich immer noch um eine solche Abgabe. In Frankreich bekämpft die Gelbwesten-Bewegung die Erhöhung von CO2-Umweltabgaben, die sich auf einem um Welten tieferen Niveau befinden, und das auch devisenbereinigt.
Wenn wir nun also die Abgabe auf 210 Franken erhöhen, werden auch die Zielvereinbarungsmassnahmen teurer. Es geht am Schluss immer auf: Die Höhe der CO2-Abgabe bestimmt die Kosten - entweder als Abgabe oder als Massnahme. Das kann man drehen und wenden, wie man will.
Es ist damit sonnenklar: Eine Abgabe von 210 Franken in der Schweiz und von 0 bis 40 Franken im Ausland ist wettbewerbsverzerrend bzw. benachteiligt den Standort Schweiz. So kommt irgendwann einmal die eine oder die andere Unternehmung sicherlich auf die Idee einer Standortverschiebung ins Ausland. Das nützt dann zwar unserer [PAGE 903] landesinternen Klimabilanz, aber global gesehen ist es wohl eher eine Verschlechterung, weil sich im Ausland viel billiger CO2 ausstossen lässt. Hier fehlt wohl der Blick in die nächste Geländekammer.
Auch die Rückverteilung und Abgabe an die Bevölkerung und die Wirtschaft bringt dem einzelnen Unternehmen wenig. Es gibt nun mal einfach Unternehmen, die sich viel besser und einfacher erneuerbar ausrichten können als andere. Die Rückverteilung über die Lohnsumme ist ja sowieso eher willkürlich als gerecht. Wir sollten uns deshalb in dieser Frage nicht von Opting-out, Zielvereinbarung und Zielerreichung blenden lassen. Fakt ist, dass es letztlich diese 210 Franken kosten wird, wenn wir es heute so beschliessen.
Die Minderheit ist überzeugt, dass wir im Vergleich mit dem nahen Ausland den Wirtschaftsstandort Schweiz nicht mit überhöhter inländischer CO2-Sensibilität weiter schwächen sollten. Denn jedes Unternehmen, das wir nicht verlieren, ist letztlich ein Gewinn für den globalen CO2-Ausstoss. Mit der Festlegung einer Untergrenze von 96 Franken pro Tonne setzt die Minderheit ein Zeichen, dass wir einen guten CO2-Standard halten wollen und Nichtstun für uns auch keine Alternative ist. Aber mit dem Maximum von 120 Franken setzen wir ebenso ein Zeichen für unseren konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandort mit eigenen Arbeitsplätzen. Mehr machen und innovativ sein ist auch dann erlaubt, wenn man es sich wirtschaftlich leisten kann.
Bitte folgen Sie der Minderheit.
- RedetextTotalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020No. 17.071Schweiz
Kollege Noser hat vorhin dargelegt, dass die Berggebiete vom Klimawandel mehr betroffen seien und es deshalb richtig sei, dass die Personen, die dort [PAGE 900] wohnen, per saldo für die Abgabe beim Treibstoff auch mehr bezahlen müssen. Das ist eine sehr kuriose Auslegung, das muss ich sagen. Man könnte jetzt sagen: Gut, ihr seid selber schuld, dass ihr dort wohnt, kommt doch zu uns in die Städte. Lasst die Land- und Berggebiete sausen, dort soll wachsen und geschehen, was will; die gibt es einfach nicht mehr. Wir ziehen uns zurück, nicht ins Reduit, sondern in die Städte.
Wenn das irgendwie das Ziel wäre, das wir auch mit dieser CO2-Gesetzgebung verfolgen, dann wären wir, glaube ich, wirklich auf dem völlig falschen Pfad. Die Rand- und Bergregionen bzw. die Leute, die dort wohnen, geben relativ viel für dieses Land her. Sie machen viel, und sie sind nicht überall auf Rosen gebettet, sondern sie schauen, dass wir dieses Land, die Schweiz, mit all seinen Schönheiten und Erlebnismöglichkeiten erhalten können. Sie wollen das auch unterhalten. Man sollte diese Leute nicht abstrafen.
Ich bin auch der Meinung, dass man in diesen Regionen etwas stärkere Fahrzeuge braucht. Das ist halt einfach so, da geht es halt einfach mal bergauf. Es gibt dort zum Glück auch noch Winter. Darum braucht es unter Umständen auch vom Fahrzeugtyp her den ein bisschen kräftigeren.
Deshalb bitte ich Sie schon, hier unbedingt der Minderheit zu folgen und nicht nach dem Motto, das Kollege Noser dargelegt hat - im Sinne von: Es ist ja doch egal, wenn sich die Berggebiete und die Randregionen entvölkern -, mit der Mehrheit zu stimmen. Das wäre nun wirklich ein ganz fataler Ansatz.
- RedetextTotalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020No. 17.071Schweiz
Ich möchte noch die Frage von Kollege Philipp Müller beantworten, der gefragt hat, wer denn so etwas mache, eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen und nicht gleichzeitig eine energetische Massnahme bei der Gebäudehülle zu realisieren. Ich kann es ihm sagen: Diejenigen, die ein Eigenheim besitzen, für einen normalen Lohn arbeiten gehen und eine Familie unterhalten müssen, die machen das - diejenigen, die nicht 50[NB]000, 100[NB]000 oder sogar eine Million Franken auf der hohen Kante haben, genau die!
- RedetextTotalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020No. 17.071Schweiz
Ich möchte diese Ratssitzung jetzt wirklich auch noch einen Moment verlängern, und zwar geht es mir darum, dass Kollege Luginbühl gesagt hat, die Kantone erreichten die Ziele nicht und sie sagten uns nicht, wie sie sie erreichen wollen. Aber die Kantone wissen eben, dass sie die Bevölkerung bei dieser ganzen Klimadebatte und in dieser Revision des CO2-Gesetzes mitnehmen müssen, wenn das am Schluss zum Erfolg führen soll. Dieses Top-down-Prinzip ist eben sehr schlecht, es muss wirklich ein Bottom-up-Ansatz sein, damit alle, die sensibilisiert sind, auch wissen, wohin sie kommen wollen. In ein, zwei oder fünf Jahren - diese Differenz, das muss man schon auch einmal sehen, macht mit Blick auf das globale Klima wirklich nichts aus. Wichtig ist, dass wir vorwärtskommen, und vorwärts kommen wir nur gemeinsam und nicht gegeneinander. Das müsste man wahrscheinlich in dieser Frage eigentlich auch einmal berücksichtigen. Einfach zu sagen, da könnten wir jetzt die kantonale Hoheit einmal nicht berücksichtigen, das gehe jetzt nicht, wir müssten da halt von oben befehlen - das ist ein ganz schlechter Ansatz, und dieser könnte am Schluss dazu führen, dass wir vor dem Nichts stehen.
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