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Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungsverfahren. Bundesgesetz

(06.103)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz08.12.2006
Speeches(23)
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23 Results
  • Redetext
    Christoffel Brändli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Redetext
    Christoffel Brändli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Redetext
    Doris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich möchte der Kommission und ihrem Sprecher für die gute Vorberatung und die Unterstützung dieses Geschäftes danken. Tatsächlich denke ich, dass Sie alle mit uns die Meinung teilen, dass der unternehmerische Alltag vor allem von Kleinunternehmen sehr oft auch mit administrativem Aufwand belastet ist. Der Staat hat natürlich auch ein Interesse daran, hier staatliche Regulierungen, administrative Lasten vor allem für kleinere Unternehmen zu reduzieren. Es gibt einige Staaten in Europa, die begonnen haben, die Kosten zu messen. Dänemark zum Beispiel ist einer der ersten Staaten, die die administrativen Kosten messen, und sie wurden dort auf 2,2 Prozent des Bruttoinlandproduktes geschätzt. In der Schweiz haben wir derzeit keine aussagekräftigen Zahlen dazu. Wir wurden mittels Indikatoren etwa von der OECD oder der Weltbank eingeschätzt, und gemäss diesen Ratings stehen wir im internationalen Vergleich relativ gut da. Das soll uns nicht davon entbinden, unsere Regulierungsdichte weiterhin zu senken und die Regulierungen kontinuierlich immer wieder auf ihre Notwendigkeit hin zu durchforsten.

    Der Bundesrat hat 1999 und 2003 zwei Berichte verabschiedet und, wie Herr Germann gesagt hat, im Januar 2006 den der heutigen zur Beratung zugrunde liegenden Bericht, in dem wir ebenfalls die Vereinfachung des unternehmerischen Alltags nochmals genauer angeschaut haben. Im neuen Bericht sind hundert Massnahmen vorgesehen, und er wurde vom Bundesrat bis heute auch mehrheitlich umgesetzt. Das meiste kann, was Bewilligungsverfahren betrifft, auf der Stufe von Verordnungen und somit ohne Belastung des Parlamentes geklärt werden. Dann gibt es Vereinfachungen von Verfahren, die Sie jetzt durch diese fünf Gesetzesrevisionen zu entscheiden haben, und dann noch ein ganzes Bündel von Massnahmen, die wir mit E-Government, mit der digitalen Lohnabwicklung zum Beispiel, angehen können. Auch hier braucht es keine Gesetzes- und Verordnungsrevisionen. Sie finden das alles im Bericht.

    Heute steht, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, ein Teil dieses ganzen Berichtes zur Beratung an, umgesetzt in fünf Bundesgesetzen, wo es darum geht, das Arbeiten für unsere Unternehmen zu vereinfachen. Wir möchten aber auch hier die Arbeiten fortführen; das ist mir wichtig als Botschaft für die Zukunft. Am 29. Mai hat in Bern, zusammen mit den Kantonen, eine Konferenz über die mögliche Anwendung des sogenannten Standardkostenmodells stattgefunden. Mit diesem Modell wäre es auch in der Schweiz möglich, administrative Kosten zu messen; es könnte dann einheitlich, zusammen mit den Kantonen, umgesetzt werden. Das ist ein Modell, das wir neuerdings z. B. in Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement, etwa bei der Mehrwertsteuer und deren Gesetz, anwenden und mit dem wir aussagekräftige Feststellungen über die Aufwendungen im Bereich der Mehrwertsteuer machen können.

    Am 7. Dezember, also in Kürze, wird eine weitere Tagung stattfinden. Auch hier wird es darum gehen, im Erfahrungsaustausch mit den Kantonen Bemühungen zu koordinieren und zu integrieren und die bestehenden Instrumente der Regulierungsfolgenabschätzung, den KMU-Test und das KMU-Forum, laufend zu verbessern.

    Zuletzt hat die E-Government-Strategie des Bundes auch zur Einsetzung eines Strategieorganes und eines Expertenkomitees geführt - auch hier werden wieder die Bundes-, die Kantons- und sogar die Gemeindeebene koordiniert. Davon versprechen wir uns auch im Behördenverkehr, aber dann auch im Verkehr mit der KMU-Wirtschaft durch vereinfachte elektronische Transaktionen einen weiteren Schritt hin zu einer qualitativ hochstehenden, aber geringstmöglich belastenden administrativen Verwaltung.

    Zum Schluss noch eine allgemeine Bemerkung: Jede neue Regulierung bringt natürlich auch eine administrative Belastung mit sich. Die Nachfrage von unterschiedlichster Seite nach zusätzlichen, neuen Regulierungen ist nach wie vor spürbar. Deshalb erhoffen wir uns vom neuen Parlament möglichst Disziplin bei den Anträgen - dass Sie sich immer überlegen: Welche neuen Regulierungen und welche neuen Weisungen, Verordnungen und welchen Aufwand hat das zur Folge? Ich lade Sie hier herzlich und gerne ein, dass Sie sich, mit uns, auch inskünftig anstrengen und weiter für eine schlanke, aber schlagkräftige Bundesverwaltung einstehen.

    Zu den einzelnen Bereichen werde ich mich, falls gewünscht, in der Detailberatung äussern.

  • Redetext
    Hannes Germann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Im Bestreben, den unternehmerischen Alltag in administrativer Hinsicht zu vereinfachen, hat der Bundesrat dem Parlament am 8. Dezember 2006, also vor rund einem Jahr, das Bundesgesetz über die Aufhebung und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren vorgelegt. Die Grundlage dieser Botschaft war ein bundesrätlicher Bericht zur Vereinfachung des unternehmerischen Alltags; er enthielt die Antworten auf sechs spezifische Empfehlungen der GPK. Mit der Botschaft lancierte der Bundesrat ein Aktionsprogramm mit über hundert Massnahmen zur administrativen Entlastung der Unternehmen, vor allem auch der KMU. Gemäss Schätzung könnten die Schweizer Unternehmen um fast eine Milliarde Franken pro Jahr entlastet werden; dieses Potenzial liegt als Schätzung dem Bericht und der Botschaft auch zugrunde.

    Dann hat der Bundesrat, speziell für die KMU, ebenfalls ein Portal eingerichtet. Die KMU haben die Möglichkeit erhalten - oder haben sie immer noch -, Vorschläge zur weiteren Reduktion der administrativen Belastung mitzuteilen, eben elektronisch über dieses Portal.

    Dann ist ja eine Motion aus dem Nationalrat dazugekommen. Es ist die Motion Engelberger 06.3087, "Vereinfachung des unternehmerischen Alltags", die der Kommissionspräsident erwähnt hat. Dort drin steht: "Diese Arbeiten sind zwar allesamt lobenswert, können aber nur dann erfolgreich sein, wenn folgende Voraussetzungen geschaffen werden: ein systematisches, konsequentes Projektmanagement; politisch unabhängige, handlungs- und durchsetzungsfähige Strukturen und ein einheitlich angewendetes Messinstrument, wie es" in anderen Ländern und "der EU Anwendung findet." Der Bundesrat stand ja auch diesem Ansinnen sehr positiv gegenüber, er hat das rasch umgesetzt und auch in die Botschaft einfliessen lassen. Eine Schwierigkeit besteht tatsächlich darin, die Kosten der administrativen Belastung und damit auch die Wirksamkeit einzelner Massnahmen zu messen. Der Bundesrat setzt darum auf die Anwendung eines Standardkostenmodells. Es soll gemeinsam auf Bundes- und Kantonsebene etabliert werden, dies mit dem Ziel einer weiteren Reduktion der administrativen Kosten, unter denen vor allem die KMU leiden. Aber immerhin gibt es bereits jetzt beachtliche Fortschritte.

    Von den rund hundert Massnahmen zur administrativen Entlastung und Erleichterung der Regulierung, die bereits auf dem Verordnungsweg oder über Weisungen umgesetzt sind oder vor der Umsetzung stehen und die im Anhang der Botschaft ab Seite 364 im Detail aufgeführt sind, erfordern einige eine Gesetzesänderung. Die entsprechenden Vorlagen wurden in der vergangenen Session vom Nationalrat angenommen und sind auch in unserer Kommission für Wirtschaft und Abgaben auf Zustimmung gestossen. Der Entwurf des Bundesrates sieht im Wesentlichen Vereinfachungen in folgenden Gesetzen vor:

    1. Mit einer Änderung des Alkoholgesetzes ist die Aufhebung der Bewilligung für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus vorgesehen. Die kantonale Bewilligung ermöglicht den Handel mit diesen Produkten in der ganzen Schweiz.

    2. Eine Änderung des Umweltschutzgesetzes bewirkt die Aufhebung der Meldepflicht von Transporteuren von Sonderabfällen sowie von Unternehmungen, die für Dritte die Entsorgung von Sonderabfällen organisieren. Das macht Sinn, denn diese Dokumente sind bereits in den Transportscheinen enthalten.

    3. Mit einer Änderung des Gewässerschutzgesetzes wird die kantonale Bewilligung für die Entsorgung nichtverschmutzter Abwässer aufgehoben, denn die Vereinbarkeit mit dem Entwässerungsplan ist die Voraussetzung für die Baubewilligung.

    4. Mit einer Änderung des Arbeitsgesetzes wird das Verfahren für die Erteilung von Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen sowie das Unterstellungsverfahren für industrielle Betriebe vereinfacht. Die Verfahren werden den Kantonen übertragen, die diese Aufgaben bereits heute teilweise erfüllen.

    5. Die Änderung des Edelmetallkontrollgesetzes schliesslich dient der Aufhebung der Handelsbewilligung für Edelmetalle. Dieses Gesetz ist kein griffiges Instrument zur Unterbindung von illegalem Handel mit Schmelzgut und Schmelzprodukten. Die Schmelzbewilligung soll hingegen nicht aufgehoben werden.

    Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, auf die Vorlage einzutreten, und hat sie unverändert angenommen. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun. Weil das Geschäft [PAGE 1002] in unserer Kommission völlig unbestritten war, werde ich mich in der Detailberatung zu den einzelnen Artikeln nur noch im Falle von Fragen äussern.

  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes .... 135 Stimmen

    (Einstimmigkeit)

  • Redetext
    Christine Egerszegi-Obrist(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Charles Favre(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    La loi sur le travail prévoit que l'exécution de la loi incombe aux cantons, alors que la haute surveillance est de la compétence de la Confédération. Cependant la loi assigne à la Confédération quelques tâches d'exécution, notamment la procédure d'assujettissement d'entreprises régies par les prescriptions spéciales pour les entreprises industrielles ainsi que la procédure d'approbation des plans et d'autorisation d'exploiter. La révision de la loi sur le travail en 1998 a essayé de clarifier quelque peu les rôles de chacun.

    La révision d'aujourd'hui propose de poursuivre le désenchevêtrement des tâches sur les deux points suivants.

    1. L'assujettissement des entreprises industrielles en vertu des prescriptions spéciales de la loi sur le travail; on transfère là une compétence de l'Office fédéral du développement économique et de l'emploi, le SECO, aux cantons.

    2. L'approbation des plans et l'autorisation d'exploiter pour les entreprises industrielles, article 7 alinéas 1 et 3; il n'est plus nécessaire d'avoir le rapport de l'Inspection fédérale du travail. Là aussi on transfère la compétence de la Confédération aux cantons.

    Il y a eu une procédure de consultation et une très forte majorité approuve le projet de simplification. Quelques réticences ont été émises par le fait qu'il pourrait y avoir des pratiques cantonales différentes, qui provoqueraient des situations différentes pour les entreprises.

    La commission se rallie au projet du Conseil fédéral, car il s'agit d'une véritable simplification.

    Concernant l'assujettissement, aujourd'hui les cantons établissent le dossier et font ensuite la demande à la Confédération. Nous pensons que les cantons peuvent aller jusqu'au bout de la procédure et donner eux-mêmes l'autorisation.

    La tâche de haute surveillance de la Confédération lui permet de fixer le cadre et ainsi d'éviter qu'il y ait une disharmonie dans l'application au niveau des différents cantons. De plus, cette proposition va diminuer les coûts administratifs. Il n'y aura plus de rapports de l'Inspection fédérale du travail. Ce sont donc 1000 rapports de moins nécessaires à l'application de cette loi. Et avec la disparition de cette tâche, il est possible de diminuer le nombre de postes de travail de 1,5 unité, ce qui est déjà prévu dans le programme d'abandon de tâches.

    Ainsi, je vous demande de suivre la majorité de la commission qui, par 17 voix contre 6 et 1 abstention, a accepté le projet du Conseil fédéral.

  • Redetext
    Bruno Zuppiger(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Mit der Revision der Artikel 5 und 7 des Arbeitsgesetzes soll ein alter Zopf abgeschnitten werden. Es geht hier auch um ein schwerfälliges Verfahren, das mit seiner Zweistufigkeit erst noch sehr lange dauert und immer wieder zu Widersprüchen führt. Es geht hier um die Beseitigung einer Doppelspurigkeit respektive um eine Entflechtung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen, wie wir sie schon mehrfach befürwortet haben.

    Das Seco übt gemäss dieser Änderung die Aufsicht über die Kantone aus, ist jedoch nicht mehr zuständig für die einzelnen Plangenehmigungsverfahren. Damit haben die Betriebe, die KMU und die Industriebetriebe, den Vorteil, dass sie nur noch einen Ansprechpartner für Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen haben. Damit unter den Kantonen eine einheitliche Praxis gewährleistet werden kann, führt das Seco Schulungen der Arbeitsinspektoren durch und ist für das Controlling und für verschiedene Audits in den Kantonen zuständig. Die klassische Aufsicht liegt also beim Bund, der Vollzug bei den Kantonen.

    Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit - das Stimmenverhältnis in der Kommission war 17 zu 6 bei 1 Enthaltung - Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates.

  • Redetext
    Doris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Auch hierüber habe ich mich schon in der Eintretensdebatte geäussert. Uns geht es wirklich darum, die heutigen Doppelspurigkeiten auszumerzen, damit wie beim NFA Bund und Kantone sauber zugeteilte Zuständigkeiten haben: der Bund somit bei der Aufsicht, die Kantone beim Vollzug. Das scheint uns sinnvoll und praktikabel zu sein. Die bisherige Gesetzgebung hat eben zu grossen Vermengungen bei der Aufgabenzuteilung und zu mehreren Ansprechpartnern für die KMU geführt.

    Deshalb bitte ich Sie, auch hier klar zu legiferieren, die Aufsicht dem Bund und den Vollzug den Kantonen zuzuweisen und somit der Mehrheit der Kommission zu folgen.

  • Redetext
    Susanne Leutenegger Oberholzer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Auch hier geht es darum, dass wir mit der Vereinfachung der Bewilligungsverfahren nicht das Schutzniveau senken dürfen; hier geht es um den Vollzug des Arbeitsgesetzes. Wir kennen heute ein zweistufiges Verfahren. Die Vollzugsbehörden sind in den Kantonen. Von dort gehen die Verfahren zum Bund und danach wieder zurück an die Kantone. Im Vernehmlassungsverfahren hatten die Gewerkschaften grosse Bedenken, dass die heute einheitliche Praxis aufgeweicht wird, dass wir nachher in den 26 Kantonen unterschiedliche Praxen haben werden und dass damit der Schutz der Arbeitnehmenden nicht mehr im gleichen Umfang gewährleistet sein wird wie heute.

    Die Minderheit beantragt deshalb, am geltenden Recht und damit an diesem zweistufigen Verfahren festzuhalten, weil die Bedenken, die wir auch in der Kommission geäussert haben, nicht ausgeräumt worden sind. Ich bitte Sie deshalb, dieses zweistufige Verfahren beizubehalten und den Bund nicht aus der Kompetenz und seiner Verpflichtung zu entlassen.

  • Redetext
    Christine Egerszegi-Obrist(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Charles Favre(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    La loi actuelle prévoit en effet que "les entreprises qui collectent ou transportent des déchets spéciaux, qui organisent .... l'élimination de déchets spéciaux .... doivent en avertir l'autorité". Cette disposition a été adoptée par analogie avec la réglementation européenne, dans le cadre du débat sur l'Espace économique européen.

    Cependant, il existe déjà dans notre législation sur la protection de l'environnement des normes qui vont dans cette direction. Les entreprises qui transportent des déchets spéciaux doivent indiquer leurs nom et adresse dans les documents de suivi. Cela suffit aux cantons pour vérifier si elles respectent leurs obligations. Il n'y a donc pas besoin d'une obligation générale d'avertir l'autorité comme le prévoient les articles 30f alinéa 4 et 30g alinéa 2 de la loi sur la protection de l'environnement. Du reste, l'ordonnance qui précise ce point-là n'a pas été mise en vigueur.

    Nous pouvons donc, sans risque de diminuer le niveau de protection, procéder à une simplification. La consultation sur cette simplification a montré qu'une large majorité des organisations et des cantons consultés a considéré que cela était possible. Il y a eu quelques oppositions, notamment de la part de gens craignant une espèce de "désharmonisation" avec la législation de l'Union européenne.

    La majorité de la commission suit le Conseil fédéral et accepte la simplification proposée, car il n'y a pas une diminution de la sécurité et parce que la Suisse, sur ce point-là, n'est pas liée par des traités internationaux contraignants. C'est la raison pour laquelle, par 15 voix contre 8, la commission a décidé de suivre le Conseil fédéral. Je vous demande d'en faire de même.

  • Redetext
    Bruno Zuppiger(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Bei dieser Änderung geht es darum, dass eine Doppelspurigkeit ausgemerzt wird, die, wie Frau Bundesrätin Leuthard ausgeführt hat, eigentlich gar nie ihre Wirkung entfaltet hat. Die Verantwortung liegt bei den Kantonen, und das soll auch weiterhin so sein. In der Vernehmlassung waren denn auch fast alle, mit Ausnahme von, glaube ich, Basel-Stadt, mit dieser Änderung einverstanden, weil die Informationen ohnehin bei den Kantonen liegen. Die Kantone erhalten die notwendigen Informationen mit den Begleitscheinen, welche die Transporteure von Sonderabfällen auszufüllen haben. Die Kantone sind sich der Gefahren sehr wohl bewusst. Mit dieser Änderung wird das Schutzniveau nicht etwa verringert, sondern es wird wie gesagt lediglich eine Doppelspurigkeit ausgemerzt.

    Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, dieser Änderung zuzustimmen.

  • Redetext
    Doris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich habe bereits in meinem Eintretensvotum darauf hingewiesen: Diese Bestimmung wurde bis heute nie vollzogen, sie ist nicht in Kraft, die Meldepflicht allein bringt auch nichts, und wie ich dargelegt habe, sind die Gefahrenguttransporte anderweitig organisiert. Sie können das bedenkenlos aufheben, wie Ihnen das die Mehrheit der Kommission beantragt.

  • Redetext
    Christine Egerszegi-Obrist(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützt.

  • Redetext
    Susanne Leutenegger Oberholzer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die SP-Fraktion und die grüne Fraktion sind nicht einverstanden damit, dass man mit der Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens auch umweltpolitisch Änderungen vornimmt. Wir haben grösste Bedenken, dass eine falsche Richtung eingeschlagen wird, wenn man das geltende Recht in Bezug auf die Entsorgung von Sonderabfällen aushebelt. Wir bitten Sie deshalb, diese Änderungen des Umweltschutzgesetzes nicht vorzunehmen und es bei der bisherigen Meldepflicht zu belassen, zum einen für die Unternehmungen, die Sondermüll sammeln und befördern oder für Dritte entsorgen, und zum anderen für die Unternehmungen, die andere Abfälle sammeln.

    Ich glaube auch nicht, dass diese Änderungen des Umweltschutzgesetzes aus Gründen der Vereinfachung der Administration nötig sind; sie bringen auch keine qualitative Verbesserung der Vorlage. Gleichzeitig droht damit eine Lücke im Bereich des Umweltschutzes.

  • Redetext
    Christine Egerszegi-Obrist(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Doris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich bedanke mich für die guten Voten zu dieser Botschaft. Wir sind uns alle einig und haben seit Jahren darüber diskutiert, dass staatliche Regulierungen für die Wirtschaft schlecht sind, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit und die Produktivität bremsen, dass die zunehmende Zahl von Regulierungen vor allem für die kleinen und mittleren Betriebe im Alltag Schwierigkeiten verursacht, die bewältigt werden müssen, damit man sich im Dschungel der Vorschriften überhaupt noch zurechtfindet.

    Dies ist kein schweizerisches Phänomen; administrative Belastungen gibt es natürlich in allen Ländern. In manchen Staaten hat man begonnen, die dadurch verursachten Kosten genauer einzuschätzen. So wurden etwa in Dänemark die administrativen Kosten auf rund 2,2 Prozent des Bruttoinlandproduktes geschätzt. Im internationalen Vergleich steht die Schweiz gut da - dass die Situation gut ist, bestätigen auch die OECD, die Weltbank und das Weltwirtschaftsforum -, was uns aber nicht von der Aufgabe entbindet, weiterhin an der Entlastung zu arbeiten.

    Seit Ende der Neunzigerjahre kümmert sich der Bundesrat regelmässig um die administrative Entlastung. Berichte gab es in den Jahren 1999 und 2003. Wie der [PAGE 1397] Kommissionssprecher, Herr Zuppiger, zu Recht erwähnt hat, haben Sie im Januar 2006 den Aktionsplan "Vereinfachung des unternehmerischen Alltags" erhalten. Dieser Bericht enthält hundert Massnahmen. Um diesen Bericht geht es: Er hat drei Teile und ist gleichzeitig ein Teil des Wachstumspaketes des Bundesrates.

    Ich möchte zu den drei Bundesgesetzen, die den Hauptteil Ihrer heutigen Debatte ausmachen werden, kurz ein paar Bemerkungen anbringen. Die in der Botschaft beantragten Änderungen zu fünf Bundesgesetzen sind nur ein kleiner Teil der Anstrengungen, die vorgenommen wurden, um die Vorgabe der administrativen Entlastung zu erfüllen. Zahlreiche Massnahmen liegen in der Kompetenz des Bundesrates oder sogar der Departemente und können daher ohne Beschluss des Parlamentes umgesetzt werden. Einige wichtige Massnahmen zur administrativen Entlastung sind im ersten Teil der Botschaft beschrieben. Sie finden dort etwa 75 Bewilligungsverfahren, die in den Jahren 2006 bis 2008 vereinfacht oder gar ersatzlos aufgehoben wurden oder werden.

    Die Arbeiten zur administrativen Entlastung unserer Unternehmen werden in verschiedenen Bereichen auch weitergeführt. Am 29. Mai hat in Bern eine breitabgestützte Konferenz zur möglichen Anwendung des sogenannten Standardkostenmodells zur Messung der administrativen Kosten stattgefunden. Bereits damals wurde mithilfe dieses Modells die administrative Be- respektive Entlastung durch das Mehrwertsteuergesetz und dessen Revision detailliert gemessen. Weitere Projekte mit Messungen werden folgen. Das hat den Sinn, dass wir effektiv besser in der Lage sind, mögliche Vereinfachungen überhaupt zu identifizieren, entsprechende Änderungen zu lancieren respektive auch zu wissen, welchen volkswirtschaftlichen Aufwand sie verursachen. Am 7. Dezember wird dazu eine weitere Tagung zwischen Bund und Kantonen stattfinden. An dieser Tagung geht es vor allem darum, den Erfahrungsaustausch zwischen Bund und Kantonen zu nutzen und auch hier die Entlastungsbemühungen der Kantone zu koordinieren.

    Die bestehenden Instrumente - die Regulierungsfolgenabschätzung, der KMU-Test und das KMU-Forum -, die bei den Gesetzesänderungen zur Anwendung gelangen, werden laufend verbessert werden. Sie wissen, dass auch die E-Government-Strategie des Bundesrates dazu beitragen wird, die administrative Belastung zu senken.

    Ich möchte zu drei der Gesetze, die Ihnen vorliegen, noch kurz eine Bemerkung zuhanden des Amtlichen Bulletins abgeben: Beim Umweltschutzgesetz (USG) finden Sie auf der Fahne auch eine Minderheit. Ich möchte jetzt nochmals darlegen, weshalb wir hier die Aufhebung zweier Artikel beantragen, die erst 1995 in das Umweltschutzgesetz aufgenommen wurden. Ihre Kommission hat diese Frage eingehend diskutiert und dann mehrheitlich entschieden, dem Bundesrat zu folgen.

    Diese Artikel wurden damals im Hinblick auf einen allfälligen EWR-Beitritt der Schweiz konzipiert. Die EU verlangte in ihrem Abfallrecht nämlich schon damals eine Bewilligung für Transporteure, die Sonderabfälle transportieren. Bei einem EWR-Beitritt hätte die Schweiz die EU-Abfallverordnung übernehmen müssen. Dazu ist es nicht gekommen, wie Sie wissen. Aus diesem Grunde können diese Artikel gestrichen werden. Die erforderliche Meldung in diesen Fällen, die für sich alleine steht, bringt nichts. Die Vorschrift wurde bis heute weder konkretisiert noch vollzogen. Die Sicherheit bei Abfalltransporten ist vielmehr durch andere Vorschriften garantiert. So regeln etwa die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA), die OECD-Bestimmungen sowie das Basler Übereinkommen die Bewilligungen für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen. Mit diesen Bewilligungen und den Begleitscheinen wird die Nachverfolgbarkeit der Abfalltransporte sichergestellt. Mit den Gefahrengutvorschriften ADR/SDR wird sodann die eigentliche Transportsicherheit garantiert. Schliesslich ist es den kantonalen Vollzugsbehörden jederzeit möglich, im Rahmen eines Exportbewilligungsverfahrens auch das Vorhandensein einer Transporthaftpflichtversicherung zu kontrollieren.

    Für den Inlandverkehr mit Abfällen gilt dasselbe. Hier sorgen die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen und die genannten Vorschriften dafür, dass keine Information verlorengeht. Die Kantone haben via Begleitscheine ebenfalls Zugriff auf die Identität des Transporteurs. Die Aufhebung der erwähnten Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes tangiert die Kontrolle von Unternehmen, welche von der Schweiz aus den Verkehr mit Abfällen zwischen Drittstaaten organisieren, deshalb nicht. Das bleibt in Artikel 30f Absatz 1 USG sowie in der VeVA geregelt.

    Der zweite Bereich betrifft das Arbeitsgesetz. Hier geht es um das Verfahren zur Unterstellung von Betrieben unter die Sondervorschriften für industrielle Betriebe und um das Plangenehmigungs- und das Betriebsbewilligungsverfahren, die heute Doppelspurigkeiten von Bund und kantonalen Vollzugsbehörden hervorrufen. Aufsichts- und Vollzugskompetenzen sind heute vermischt, und die Betriebe haben den Nachteil, damit eben auch mehrere Ansprechpartner zu haben. Mit der Revision der Artikel 5 und 7 des Arbeitsgesetzes werden die Kompetenzen von Bund und Kantonen in diesem Bereich entflochten. Dem Bund wird klar die Aufsicht zugewiesen, währenddem die Kantone bei der Unterstellung der industriellen Betriebe unter das Arbeitsgesetz, aber auch bei Plangenehmigung und Betriebsbewilligung die volle Vollzugskompetenz ausüben können. Der Bund als Aufsichtsbehörde wird die Vollzugsbehörden aber auch schulen, er wird ihre Praxis überprüfen - vor allem auch im Hinblick auf eine einheitliche Praxis -, und er steht selbstverständlich beratend zur Seite. Auf diese Weise können wir in diesem Bereich eine schweizweite "unité de doctrine" sicherstellen.

    Zum dritten Bereich, dem Edelmetallkontrollgesetz: Auch in diesem Gesetz bietet die aktuelle Handelsbewilligung ein wenig taugliches Instrument, um illegalen hehlerischen Handel mit Schmelzgut und Schmelzprodukten zu verhindern. Diese Bewilligung wollen wir heute abschaffen. Ich möchte hier aber nochmals zu Protokoll geben, dass wir über das Abschaffen einer unnötigen Bewilligung sprechen und nicht über ein anderes Problem beim Handel mit Edelmetallen; das heutige Thema ist das Edelmetallkontrollgesetz und nicht das Geldwäschereigesetz.

    Zum Schluss nochmals eine allgemeine Bemerkung: Es ist eine Tatsache - auch Herr Wandfluh hat darauf hingewiesen -, dass laufend neue Regulierungen in Kraft treten, sei es durch Bundesgesetze oder neue Verordnungen. Allein in der "AP 2011" haben Sie dem Bundesamt für Landwirtschaft neun neue Aufgaben zugewiesen. Es ist klar, dass neue Aufgaben immer wieder nach Regulierungen rufen. Das bringt somit entsprechende Belastungen für die KMU mit sich. Deshalb bin ich froh, wenn wir uns alle in die Pflicht nehmen und möglichst auf Neuregulierungen verzichten oder sie, wenn sie dennoch nötig sind, mindestens so wenig aufwendig wie möglich ausgestalten. Wir haben mit dieser Botschaft eine Möglichkeit, unnötige oder veraltete Regulierungen abzuschaffen. Dies sollten wir nutzen, um mit dem Blick nach vorn auch inskünftig diszipliniert zu legiferieren, um möglichst wenig neuen Aufwand zu verursachen.

    Ich bitte Sie daher, auf dieses Geschäft einzutreten und der Linie der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates zu folgen.

  • Redetext
    Gerold Bührer(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Bewilligungsverfahren und administrative Auflagen haben nun einmal einen hohen Stellenwert in der Wirtschaft. Denn sie verursachen je nachdem zusätzliche Kosten und beanspruchen Zeit. Das alles hat einen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit. Jene Länder, die hier übermarcht haben, haben einen hohen Preis bezahlen müssen, sei es, dass ihre Wirtschaftsdynamik schlechter war, sei es, dass sie nicht die Beschäftigung schaffen konnten, die sie hätten schaffen können. Wenn wir die Weltwirtschaft betrachten, sind wir auch in jüngerer Vergangenheit Zeugen einer solchen Entwicklung geworden. Nehmen Sie beispielsweise die hohe Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes London und die als Folge der Überregulierung zunehmend leidende Attraktivität des Platzes New York.

    Auch wir - wir sollten uns alle einschliessen, sprich Parlament, Bundesrat und Verwaltung - haben beträchtlich gesündigt. Auch wir haben in vielen Belangen - ich verzichte auf Beispiele - einen kostenträchtigen Perfektionismus zugelassen. Wenn wir die Umfragen in der mittelständischen Wirtschaft konsultieren, so zeigen diese deutlich allein seit Mitte der Achtzigerjahre, also innerhalb von rund zwanzig Jahren, beinah eine Verdoppelung des Zeitaufwandes für die Bewältigung der administrativen Auflagen. Es sind natürlich genau jene Betriebe, die nicht die entsprechenden Spezialisten haben, die stark unter dieser Lawine leiden. Allein auf Bundesebene haben wir seit 1990 den Umfang von Gesetzen und Verordnungen von über 38 000 auf rund 55 000 Seiten anwachsen lassen.

    Unsere Fraktion ist daher der Meinung, dass hier Handlungsbedarf gegeben ist. Wir treten auf die Vorlage ein, stimmen überall mit der Mehrheit, weil wir keine Verwässerung wollen. Wir sind aber ebenso der festen Überzeugung, dass die Übung bei Weitem noch nicht abgebrochen werden kann. Bundesrat, Verwaltung, aber auch wir selbst - das Parlament - bleiben aufgefordert, weitere Straffungen, weitere Verbesserungen in Bezug auf die administrativen Auflagen und die kostenträchtigen Bewilligungsverfahren an die Hand zu nehmen.

  • Redetext
    Hansruedi Wandfluh(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Die SVP-Fraktion unterstützt das Aktionsprogramm zur administrativen Entlastung vom 18. Januar 2006 und die Botschaft "Vereinfachung des unternehmerischen Alltags". Wir unterstützen die Aufhebung oder Vereinfachung aller hier vorgeschlagenen Massnahmen. Wir teilen aber auch die Meinung des Bundesrates, dass die Hausaufgaben des Bundesrates, der Verwaltung und auch des Parlamentes noch nicht abgeschlossen sind. Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, die noch Vereinfachungspotenzial haben. Ich erinnere an die Mehrwertsteuer-Thematik, an die Meldung von Lohndaten und an andere Projekte. Wir wären froh, wenn diese Projekte zügig vorangetrieben werden könnten.

    Die Aufhebung und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren ist das eine. Die Schaffung von neuen Vorschriften und von neuen Auflagen ist das andere. Viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier zerbrechen sich den Kopf darüber, was noch geregelt werden könnte. Wir müssen uns künftig vielmehr fragen, welche Regulierungen überflüssig sind. Ich möchte die Parlamentarierinnen und Parlamentarier der nächsten Legislatur - wer auch immer von uns noch dabei sein mag - bitten, das Schwergewicht ihrer Aktivitäten entsprechend zu verschieben und so zu einem schlanken Staat beizutragen.

    Ich beantrage Ihnen im Namen der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und generell der Mehrheit zu folgen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0