BZ

Bruno Zuppiger

Former member
Schweizerische Volkspartei
SchweizZürich

·

Mandate
Party
Schweizerische VolksparteiSource: SVP
Parliament
Schweiz
Electoral district
Zürich
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
24. Februar 1952
Died
19. Februar 2016
References & source
Wikidata
Q116446
Source body
CHE
Source updated
11.06.2026
Record updated
14.06.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(6415)
  1. Ja
    Schweiz
    Bucheffektengesetz (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008
    Result: 170 Yes · 0 No · 1 Abst. · 29 Absent
  2. Nein
    Schweiz
    Result: 138 Yes · 53 No · 1 Abst. · 8 Absent
  3. Hat nicht teilgenommen
    Schweiz
    Result: 37 Yes · 114 No · 1 Abst. · 48 Absent
  4. Hat nicht teilgenommen
    Schweiz
    Result: 155 Yes · 1 No · 5 Abst. · 39 Absent
  5. Enthaltung
    Schweiz
    Result: 144 Yes · 7 No · 5 Abst. · 44 Absent
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Speeches(313)
  1. Redetext
    Schweiz

    Frau Graf-Litscher, ich bin einer der betroffenen Zürcher Oberländer. Können Sie sich vorstellen, welches die Auswirkungen sind, wenn pro Tag über 30 000 Autos durch ein Wohngebiet fahren, und was das auch für die Nebenstrassen in diesem Wohngebiet bedeutet? Der Verkehr verhält sich wie ein Gewässer: Der Verkehr führt dort durch, wo es noch fliesst. Wenn Sie diese Lücke nicht schliessen, werden wir weiterhin den geschilderten Zustand haben. Alles, was Sie hier jetzt abgelesen haben, ist sehr ideologisch; es stimmt in Tat und Wahrheit nicht. Es könnte Paul Stopper gewesen sein, der Ihnen das geschrieben hat. Können Sie sich solche Verhältnisse in einem Gebiet vorstellen, in dem Sie selber wohnen?

  2. Redetext
    Schweiz

    Bekanntlich ist in der Bundesverfassung die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Aus- und Weiterbildung als Grundsatz festgelegt. Angesichts der Tatsache, dass an Fachhochschulen und höheren Fachschulen, aber auch an weiteren Institutionen Forschung und Innovation Pflicht sind, gilt es, die Wissenschaften und die Institutionen der beruflichen Aus- und Weiterbildung näher zusammenzubringen. Dies hat der Bundesrat auch anerkannt; ich möchte Herrn Bundesrat Berset danken, dass er diesen Grundsatz auch befürwortet.

    Ohne Dialog und Zusammenarbeit ist das gegenseitige Verständnis kaum gewährleistet oder gar infrage gestellt. Als praktisches Beispiel wäre da etwa das umstrittene Weissbuch "Zukunft Bildung Schweiz" zu erwähnen. Bekanntlich hat es bei dieser Studie klar am Verständnis und am Dialog zwischen den beiden Bildungsrichtungen gefehlt. Umso heftiger fielen dann auch die Reaktionen seitens der Organisationen der Berufsbildung aus.

    Die praktisch orientierte Berufs- und Weiterbildung ist ein ganz besonderes Erfolgsmodell der Schweiz, welches unser Land vor Jugendarbeitslosigkeit und falschen Entwicklungen in der Bildungslandschaft bewahrt hat. Immerhin sind es etwa zwei Drittel aller jungen Menschen, die den Weg der beruflichen Aus- und Weiterbildung wählen. Die Tertiär-B-Bildung verzeichnet etwa gleich viele Abschlüsse wie die akademische Bildung. Aus diesem Grund ist es ausserordentlich wichtig, dass bei der Forschung und Innovation nicht getrennte Ziele und Wege verfolgt werden, sondern dass der Bund den Dialog zwischen den beiden gleichwertigen Bildungswegen in geeigneter Form fördert und auch unterstützt.

    Daher beantragt Ihnen die Minderheit der Kommission, den Passus zur Förderung des Dialogs ins Gesetz aufzunehmen. Damit hat der Ständerat die Möglichkeit, diese Frage der Zusammenarbeit und des Dialogs noch vertieft zu diskutieren. Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Passus in das Gesetz aufnehmen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Mit dem neuen Artikel 64a der Bundesverfassung erhielt der Bund 2006 den Auftrag, die Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen. Bis 2011 leistete der Bund jährlich Finanzhilfen an verschiedene Dachverbände der Weiterbildung. Die gesetzliche Grundlage für die Unterstützung von Organisationen der Weiterbildung waren die Richtlinien des Eidgenössischen Departementes des Innern vom 20. Januar 1992.

    Bei diesen Organisationen handelt es sich um Dachverbände, welche es sich zum Ziel gesetzt haben, den Erwachsenen nach der obligatorischen Schulzeit jene Kompetenzen zu vermitteln, welche insbesondere ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft verbessern können. Das Parlament hat die Aufgaben dieser Dachverbände, insbesondere in den Bereichen der Koordination, der Transparenz und der Qualität der Weiterbildung, bisher unterstützt und anerkannt.

    Mit der Annahme des Kulturförderungsgesetzes in den beiden Räten im Dezember 2009 entschied das Parlament, den Anwendungsbereich von Artikel 15 auf die Bereiche Leseförderung und Bekämpfung des Illettrismus zu beschränken. Das Gesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Damit wurden auch die eingangs erwähnten Richtlinien aufgehoben, welche es bis dahin ermöglicht hatten, die Dachverbände der Weiterbildung zu unterstützen.

    Eine neue Regelung der Finanzierungsmassnahmen für Weiterbildungsbereiche mit Ausnahme der Leseförderung und der Bekämpfung des Illettrismus ist im künftigen Weiterbildungsgesetz vorgesehen. Da dieses jedoch erst Ende 2012 an das Parlament überwiesen werden soll, könnte im Jahr 2012 die Finanzierung der Dachverbände nicht mehr fortgeführt werden. Im Rahmen der Beratung der BFI-Botschaft 2012 hat das Parlament beim Bundesbeschluss 1 beschlossen, 0,9 Millionen Franken für die Unterstützung der Dachverbände bereitzustellen. Gemäss Artikel 32 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes braucht es jedoch für die Ausgaben des Bundes zwingend eine gesetzliche Grundlage. Daher bleiben die Beiträge bis zum Vorliegen einer Gesetzesgrundlage gesperrt.

    Um die Organisationen im Sinne einer Überbrückung weiterhin im gleichen Umfang unterstützen zu können, nahmen sowohl der Stände- als auch der Nationalrat eine Motion (11.3180) zur Übergangsfinanzierung für die Dachverbände der Weiterbildung bis Ende 2012 an. Die Motion beauftragt den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass ab 2012 bis Inkrafttreten des Weiterbildungsgesetzes die bestehenden Subventionen für die Dachverbände der Weiterbildung unverändert gesichert bleiben. Am 18. Januar dieses Jahres überwies der Bundesrat einen dringlichen Gesetzentwurf an das Parlament und erfüllte damit die Motion.

    Das vorliegende Gesetz regelt die finanzielle Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung für das Jahr 2012. Es ist nach meiner Erinnerung das erste Gesetz, das nur in einem Jahr gültig ist und dann automatisch verfällt; es tritt nämlich am 31. Dezember 2012 automatisch wieder ausser Kraft. Die in diesem Gesetz festgelegten Bedingungen entsprechen der bisherigen Praxis. Mit der Vorlage wird lediglich verhindert, dass gut funktionierende, vom Bund über lange Jahre unterstützte Strukturen der Weiterbildung gefährdet sind. Das Gesetz soll auch kein Präjudiz sein. Die Grundsatzdiskussion über die künftige finanzielle Unterstützung von Organisationen der Weiterbildung soll nämlich in Kenntnis der Ergebnisse der Vernehmlassung im Rahmen der Erarbeitung des Weiterbildungsgesetzes stattfinden.

    Sowohl die WBK des Ständerates als auch die WBK Ihres Rates haben dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt. Der Ständerat hat die Vorlage letzte Woche einstimmig verabschiedet.

    Im Namen der WBK Ihres Rates beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und ihr so, wie sie der Bundesrat vorgelegt hat, zuzustimmen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Herr Hodgers, sind Sie sich bewusst, dass wir dem Bundesrat mit unserem Entscheid, der ab 2014 gelten soll, einen Planungsauftrag gegeben haben? Sind Sie sich auch bewusst, dass das Parlament noch nie einem Finanzreferendum zugestimmt hat und dass wir, wenn wir entscheidungsreife Projekte gehabt haben, diese immer über die ordentlichen Ausgaben finanziert haben? [PAGE 1788]

  5. Redetext
    Schweiz

    Herr Bundesrat, Sie haben jetzt ausgeführt, dass gemäss Absicht des Bundesrates die Flugzeuge erst ab 2020 bis 2022 beschafft werden sollen. Ich frage Sie, ob es üblich ist, dass der Bundesrat, wenn er dem VBS den Auftrag zu einer Evaluation gibt, nach Abschluss der Evaluation sagt, man höre jetzt einfach auf, man habe [PAGE 1697] jetzt 20 oder 30 Millionen Franken in den Sand gesetzt und man beginne dann in ein paar Jahren wieder mit der Evaluation eines Rüstungsgutes, das für die Schweizer Luftwaffe und für die Sicherung des Luftraums unseres Landes nötig ist. Ist das üblich, oder was ist da in den Bundesrat gefahren?

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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