GB
lic. oec. publ.

Gerold Bührer

Former member
FDP.Die Liberalen
SchweizSchaffhausen

Mandate
Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP-Liberale
Parliament
Schweiz
Electoral district
Schaffhausen
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
23. Juni 1948
References & source
Wikidata
Q120521
Source body
CHE
Source updated
28.03.2025
Record updated
06.07.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(1437)
  1. Hat nicht teilgenommen
    Schweiz
    Result: 99 Yes · 54 No · 4 Abst. · 43 Absent
  2. Hat nicht teilgenommen
  3. Ja
  4. Ja
    Schweiz
    Result: 120 Yes · 28 No · 12 Abst. · 40 Absent
  5. Hat nicht teilgenommen
    Schweiz
    Arbeitsgesetz. Änderung (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2006 · 06.06.2006
    Result: 99 Yes · 64 No · 2 Abst. · 35 Absent
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Speeches(245)
  1. Redetext
    Speech
    Schweiz

    Wenn die Wirtschaftsgeschichte eines gezeigt hat, dann dies: dass es weder international noch interkantonal eine Alternative zum Steuerwettbewerb gibt und dass all jene, die, wie die Linke, unter dem Siegel einer kartellistischen Hochsteuerpolitik soziale Versprechungen machten, letztlich bei den unteren und mittleren Einkommen massiv mehr belasten mussten. Mit anderen Worten: Wer hingeht und immer noch behauptet, eine solche Steuerpolitik verdiene das Etikett "sozial", der klammert die Geschichte schlichtweg aus.

    Auch wir sind uns bewusst, dass die Steuer- und die Finanzpolitik nur ein Faktor sind. Da sind wir mit Ihnen einig. Deswegen aber diesen Faktor einfach auszuklammern oder ihm vor lauter Ideologie jegliche Sachlichkeit zu entziehen, kann nicht Fundament einer verantwortungsvollen Politik sein. Der Steuerwettbewerb und das Bemühen, steuerlich attraktiv zu sein - ich betone: auch oben! -, waren ein eigentlicher Wohlstandsmotor für die Schweiz. Wie anders lassen Sie es sich denn erklären, dass beispielsweise die Innerschweizer Kantone, die vor Jahrzehnten noch weit unten standen, heute derart weit oben stehen?

    Vom Sprecher der SP-Fraktion sind heute Morgen wieder die drei bekannten Thesen in den Raum gestellt worden. Ich staune immer wieder, wie resistent selbst der Präsident der SP gegenüber Fakten ist. Es wurde behauptet, die bürgerliche, freisinnige Steuerpolitik hätte erstens ein Zu-Tode-Sparen, zweitens den ruinösen Steuerwettbewerb und drittens eine Umverteilung von unten nach oben bewirkt. All diese Vorwürfe haben sich ja mittlerweile in Luft aufgelöst, aber sie werden immer wieder aufgetischt.

    1. Zu Tode sparen: Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass seit 1990 die Staatsausgaben aller Gebietskörperschaften von rund 100 auf 170 Milliarden Franken gestiegen sind. Das gibt einen Zuwachs von 70 Prozent, welcher deutlich über dem Zuwachs des Bruttoinlandproduktes von etwas über 40 Prozent liegt. Nichtsdestotrotz kommen Sie hierher und sprechen vom Zu-Tode-Sparen.

    2. Zum "ruinösen Steuerwettbewerb": Hat es denn je eine Periode gegeben, in der eine Steuerreduktion der Öffentlichkeit über Jahre hinweg weniger Steuereinnahmen gebracht hat? Tatsache ist doch, dass auch die von Ihnen bekämpfte Unternehmenssteuerreform I, die 1998 in Kraft getreten ist, deutlich mehr Steuereinnahmen gebracht hat. Der Staat hat von dieser Steuererleichterung geradezu profitiert. Nichtsdestotrotz sprechen Sie von "ruinösem Steuerwettbewerb". Wen denn konnten wir dank dem Umstand, dass wir oben "gute Fische" angezogen haben, deutlich entlasten? Gerade die unteren und mittleren Einkommen konnten deutlich entlastet werden; das ist eine Tatsache. Die Hochsteuerländer belasten gerade die unteren Einkommen deutlich stärker als die Schweiz.

    3. Nehmen Sie zur beklagten Umverteilung doch die Bundessteuerstatistik: Bekanntlich zahlen weniger als 10 Prozent der Steuersubjekte - bei einem Einkommensanteil von 30 Prozent - rund 70 Prozent des Bundessteueraufkommens. Wer bei diesen Zahlen noch in die Welt setzt, wir hätten eine Steuerpolitik der Umverteilung betrieben, der steht mit der Mathematik offenbar auf Kriegsfuss.

    Die Schlussfolgerungen sind unseres Erachtens klar: Es gibt keine Alternative zu einer wachstums- und arbeitsplätzeorientierten Steuerpolitik. Bundesrat Merz hat mit seiner ausgabenseitigen Sanierung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir jetzt gezielte Steuerentlastungen umsetzen können. Diese helfen, Arbeitsplätze zu schaffen, und diese werden wieder Steuereinnahmen generieren. Für uns stehen im Vordergrund:

    1. die Unternehmenssteuerreform II;

    2. eine - ich betone: massvolle, verträgliche - Reduktion des Gewinnsteuersatzes, weswegen wir der entsprechenden Motion zustimmen;

    3. die Revision der Familienbesteuerung;

    4. die Vereinfachung der Mehrwertsteuer; [PAGE 1491]

    5. die Beibehaltung der Position bezüglich der Steuersouveränität.

    Lassen Sie mich zum fünften Punkt noch etwas sagen. Wir stehen voll und ganz hinter dem Bundesrat, der seine Position bekanntlich so umreisst: Aufklärung ja, aber Verhandlungen nein. Ich glaube, wir in Westeuropa dürfen stolz auf die abendländische Wertegemeinschaft sein, die darin besteht, dass Treu und Glauben auch bei internationalen Verträgen gibt. Rechtlich ist die Sache klar: Das Freihandelsabkommen bietet keine Grundlage, um von uns Konzessionen in Bezug auf die Steuerregimes zu den Holding-, Verwaltungs- und gemischten Gesellschaften zu verlangen. Mehr noch, der Bundesrat würde ein gefährliches Präjudiz über das Steuerdossier hinaus schaffen und die Standfestigkeit unseres Landes bei internationalen Verhandlungen untergraben, wiche er bei diesem Dossier von seiner Linie ab. Wir bitten ihn daher, im Interesse der Schweiz mit aller Entschlossenheit bei dieser Linie zu bleiben.

  2. Redetext
    Schweiz

    Bewilligungsverfahren und administrative Auflagen haben nun einmal einen hohen Stellenwert in der Wirtschaft. Denn sie verursachen je nachdem zusätzliche Kosten und beanspruchen Zeit. Das alles hat einen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit. Jene Länder, die hier übermarcht haben, haben einen hohen Preis bezahlen müssen, sei es, dass ihre Wirtschaftsdynamik schlechter war, sei es, dass sie nicht die Beschäftigung schaffen konnten, die sie hätten schaffen können. Wenn wir die Weltwirtschaft betrachten, sind wir auch in jüngerer Vergangenheit Zeugen einer solchen Entwicklung geworden. Nehmen Sie beispielsweise die hohe Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes London und die als Folge der Überregulierung zunehmend leidende Attraktivität des Platzes New York.

    Auch wir - wir sollten uns alle einschliessen, sprich Parlament, Bundesrat und Verwaltung - haben beträchtlich gesündigt. Auch wir haben in vielen Belangen - ich verzichte auf Beispiele - einen kostenträchtigen Perfektionismus zugelassen. Wenn wir die Umfragen in der mittelständischen Wirtschaft konsultieren, so zeigen diese deutlich allein seit Mitte der Achtzigerjahre, also innerhalb von rund zwanzig Jahren, beinah eine Verdoppelung des Zeitaufwandes für die Bewältigung der administrativen Auflagen. Es sind natürlich genau jene Betriebe, die nicht die entsprechenden Spezialisten haben, die stark unter dieser Lawine leiden. Allein auf Bundesebene haben wir seit 1990 den Umfang von Gesetzen und Verordnungen von über 38 000 auf rund 55 000 Seiten anwachsen lassen.

    Unsere Fraktion ist daher der Meinung, dass hier Handlungsbedarf gegeben ist. Wir treten auf die Vorlage ein, stimmen überall mit der Mehrheit, weil wir keine Verwässerung wollen. Wir sind aber ebenso der festen Überzeugung, dass die Übung bei Weitem noch nicht abgebrochen werden kann. Bundesrat, Verwaltung, aber auch wir selbst - das Parlament - bleiben aufgefordert, weitere Straffungen, weitere Verbesserungen in Bezug auf die administrativen Auflagen und die kostenträchtigen Bewilligungsverfahren an die Hand zu nehmen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Das ist immer meine Überzeugung gewesen. Ihre Steuerlektion kann ich mir eigentlich sparen. Was Sie gesagt haben, das haben wir uns aus unserem Steuerlexikon schon längst zu Gemüte geführt.

  4. Redetext
    Schweiz

    Analog zum Jass-Sport dürfen wir auch in der Politik nationale Trümpfe nicht ohne Not aus den Händen geben. In Bezug auf die wahrscheinlich noch länger dauernde Debatte mit Brüssel sind wir daher der festen Überzeugung und bitten den Bundesrat, diesen Weg weiterzubeschreiten, damit wir unter keinen Umständen den steuerlichen Trumpf, den wir haben, unter Druck verspielen. Wir dürfen das nicht, weil erstens die Rechtsposition klar ist und wir nicht zulassen dürfen, dass diese Rechtsposition mit politischen Druckmitteln unterlaufen wird. Wir dürfen zweitens auch die Konzeption des Bilateralismus nicht verlassen, mit anderen Worten: Wir dürfen uns in Rechtsgebieten, die nicht Gegenstand der bilateralen Verträge sind, nicht vereinnahmen lassen. Drittens schliesslich würde ein Nachgeben in dieser Frage unsere legitimen nationalen Standortinteressen schwächen.

    Lassen Sie uns von daher gesehen auch klarmachen, dass die spezielle Konkurrenzfähigkeit bezüglich der Holding-, Verwaltungs- und gemischten Gesellschaften mit - zwar notwendigen - gewinnsteuersatzorientierten Massnahmen nicht kompensiert werden kann. Denn selbst wenn wir bei den Gewinnsteuersätzen erhebliche Senkungen vornehmen könnten, würden wir, wenn wir die spezifisch vorteilhafte Situation bei den Holdings verlören, dramatisch an Steuersubstrat einbüssen, das notabene nicht in die EU zurückfliessen, sondern andere, global konkurrenzfähige Standorte neu begünstigen würde. Lassen Sie uns von daher klarmachen: Es gibt aus unserer Sicht, aus rechtspolitischer Sicht und aus Sicht der Standortattraktivität Erklärungsbedarf, aber keinen Kompromissbedarf in dieser Frage.

    Wir bitten den Bundesrat, auch weiterhin homogen und entschlossen aufzutreten. Es darf nicht sein, dass auf dem internationalen Parkett Unsicherheit über unsere strategische Ausrichtung aufkommt, denn über eines müssen wir uns klar sein: Unsicherheit wird von Konkurrenzstandorten nur allzu gerne ausgenutzt und würde der Schweiz bei Ansiedelungsprojekten oder bei der Beibehaltung attraktiver Unternehmen Schaden zufügen. Deswegen bitten wir den Bundesrat, hier die Zügel in der Hand zu halten, die Politik zu [PAGE 1011] koordinieren und nach aussen keine Spielräume für Spekulationen offenzulassen.

    Lassen Sie mich noch zu einem anderen Steuerwettbewerb, zum innerschweizerischen, etwas sagen. Unsere Fraktion respektiert ohne Wenn und Aber die Gewaltenteilung in diesem Rechtsstaat. Wir respektieren ohne Begeisterung den Entscheid aus Lausanne. Aber lassen Sie mich zu Kollegin Leutenegger Oberholzer auch sagen, dass wir im Rahmen dieses Urteils, ohne der schriftlichen Begründung vorzugreifen, zur Kenntnis nehmen, dass der Steuerwettbewerb auch aus Sicht des Bundesgerichtes als legitim anerkannt worden ist und selbst die Verfassungskonformität einer Flat Rate Tax festgehalten wurde. Das heisst, dass der interkantonale Steuerwettbewerb von unserer Seite weiterhin mit allen Mitteln unterstützt wird. Denn der Steuerwettbewerb ist nicht ruinös; er fördert Wachstum, er fördert Beschäftigung, und er hilft, die Arbeitslosigkeit tief zu halten. Was ruinös ist, ist Ihre Hochsteuerpolitik, eine Politik, die Talente, die Firmen zur Verschiebung an andere Standorte verleitet. Eine Hochsteuerpolitik, die den Wettbewerb missachtet, ist eine asoziale Politik. Wir wollen eine Steuerpolitik im Dienste des Landes. Das heisst Wettbewerb - Wettbewerb letztlich auch im Interesse von Mitteln zugunsten des Gemeinwesens, zugunsten des sozialen Ausgleichs.

  5. Redetext
    Schweiz

    Die Absicht, auch bei der Aufteilung der Quellensteuererträge unter den Kantonen ein gerechtes System zu suchen, hat im Rahmen der WAK auch die FDP-Delegation unterstützt. Die Zielsetzung als solche unterstützen wir natürlich weiterhin. Wir wissen aber auch, dass in der Steuerpolitik nebst der Zielsetzung der Gerechtigkeit ebenfalls die Erhebungswirtschaftlichkeit und die wirtschaftliche Verträglichkeit Kriterien sind, die entsprechend gewichtet werden müssen.

    Wir haben daher im Nachgang zu den Kommissionssitzungen den Aspekt des Erhebungsaufwandes, aber auch die Fragestellung, ob denn die neue Verteilung unter den Kantonen so viel gerechter ist, nochmals genauer unter die Lupe genommen. Diese Abklärungen förderten zutage, dass die Verhältnismässigkeit zwischen dem Mehr an Steuergerechtigkeit und den massiven administrativen Mehrkosten nicht gegeben ist. Lassen Sie mich dazu einige Punkte aufführen:

    1. Mit diesem Vorstoss - und das muss klar sein - würde die Quellenbesteuerung nicht nur für die zweite Säule neu geregelt, sondern auch für die Leistungen aus Freizügigkeitseinrichtungen und aus der Säule 3a.

    2. Es ist klar, dass für die Vorsorgeeinrichtungen - kleine, mittlere und grosse - ein zusätzlicher Aufwand entstehen würde, um das letzte Domizil des Berechtigten abzuklären.

    3. Die Zahlen, die uns vorliegen, zeigen, dass sich diese Quellensteuer im Durchschnitt der Jahre auf netto weniger als 30 Millionen Franken beläuft.

    Das führte dann einfach zum Punkt, dass die Zusatzkosten, die entstehen, in keinem Verhältnis zu den 20 oder 30 Millionen Franken stehen, die dann unter den Kantonen neu aufgeteilt würden. Man kann es auch so sagen: Wir würden uns erhebliche administrative Mehrkosten aufbürden, um Verschiebungen im Mikrobereich herbeizuführen, die in jeder kantonalen Steuerrechnung unwesentlich sind.

    4. Auch der Aspekt der Gerechtigkeit lässt Fragen offen: Ist es so viel gerechter, wenn der letzte Wohnsitzkanton genommen wird, wo wir doch wissen, dass im Zeitalter der Mobilität auch die ausländischen Erwerbstätigen während ihrer Erwerbstätigkeit den Wohnsitz wechseln? Also wird mit diesem Vorstoss auch die Gerechtigkeit nicht unter allen Titeln gefördert.

    Man kann es so zusammenfassen: Der Vorstoss bringt möglicherweise ein Minimum an besserer Aufteilung der Quellensteuer, bewirkt aber einen erheblichen administrativen Mehraufwand. Hier liegt die Widersprüchlichkeit, die bereits erwähnt worden ist: Wir können als Gesetzgeber nicht jahraus, jahrein der administrativen Vereinfachung das Wort reden - vor allem zugunsten der kleinen und mittleren Einrichtungen - und genau diesen mit einer solchen Neuregelung einen erheblichen Mehraufwand bescheren.

    Aus diesen Überlegungen heraus sind wir nach all den nachträglichen Abklärungen zum Schluss gekommen, dass die parlamentarische Initiative Robbiani gut gemeint ist und eine absolut ehrenwerte Zielsetzung hat, dass sie in Bezug auf die Praktikabilität aber nicht tauglich ist und ihr deswegen nicht zugestimmt werden soll.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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