Nahrungsmittel. Kennzeichnung von besonderen Eigenschaften aufgrund der schweizerischen Gesetzgebung
(02.439)- Redetext
- Redetext
- RedetextJoseph Deiss(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
La législation suisse sur la production des denrées alimentaires est souvent plus stricte que celle d'autres Etats, et ceci peut susciter un besoin d'information parmi les consommateurs et consommatrices et représenter un désavantage concurrentiel pour les produits indigènes. Ce n'est donc pas seulement un problème pour les agriculteurs, c'est aussi, Madame Sommaruga, dans l'intérêt du consommateur d'avoir une information aussi complète que possible sur les produits et leurs caractéristiques.
Il est vrai qu'il y a déjà une disposition dans l'ordonnance sur les denrées alimentaires et les objets usuels, et Madame Sommaruga pose la question de la nécessité d'une deuxième réglementation. Je crois qu'il y a toute une série d'arguments qui plaident en faveur de cette solution. Tout d'abord - Monsieur Germann l'a rappelé -, l'inscription de ce besoin dans la loi donne une meilleure garantie, une meilleure continuité à cette disposition, mais aussi une meilleure visibilité et légitimité vis-à-vis de l'extérieur, notamment dans des négociations. La solution dans le cadre de la loi est donc un signe politique plus fort.
Ensuite, lorsque Madame Sommaruga dit qu'il ne faut pas donner trop d'espoir aux agriculteurs, je lui donne entièrement raison. J'ai d'ailleurs défendu ce point de vue aussi dans le débat sur la protection des animaux où il y avait des propositions qui visaient à introduire dans la loi sur la protection des animaux le principe de la déclaration de la détention des animaux. C'était un souci qui émanait notamment des milieux agricoles qui pensaient que chez nous les règles étaient toujours plus strictes qu'à l'étranger et le débat a démontré que ce n'était pas nécessairement le cas. Il est tout aussi aisé, sinon beaucoup plus, d'avoir du bétail en liberté en Argentine ou ailleurs en Amérique que chez nous et, par conséquent, une telle disposition peut aussi avoir un effet boomerang.
Néanmoins, je crois qu'il serait bon d'accepter ce texte maintenant. Lors du débat sur la protection des animaux, j'avais utilisé l'argument Ehrler selon lequel il ne fallait pas encore l'ajouter à la loi sur la protection des animaux, puisque nous avions à l'époque une disposition déjà acceptée au Conseil national sur laquelle nous appuyer, à savoir la possibilité de déclarer les produits ainsi que leurs qualités.
Sur la base de ces arguments, je vous invite donc à adopter ce projet.
Je dirai encore que le problème va au-delà des critères de santé, comme la législation sur la production des denrées alimentaires pouvait le faire croire. Il s'agit véritablement de mettre en valeur d'autres qualités d'un produit: authenticité, tradition, que sais-je encore.
Je vous rappelle que le Conseil national a approuvé ce projet par 143 voix contre 0. Au nom du Conseil fédéral, j'invite donc votre conseil à suivre cette première décision.
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ich gehöre zu jener starken Minderheit, die der Kommissionspräsident erwähnt hat, die gegenüber diesem Geschäft Vorbehalte angemeldet hat. Ich werde heute allerdings keinen Antrag stellen. Es ist mir einfach wichtig, nochmals aufzuzeigen, wo allenfalls Probleme mit diesem Geschäft verbunden sein könnten.
Selbstverständlich unterstütze ich jede Massnahme, die es unseren Landwirten auch ermöglicht, die Vorteile ihrer Produkte auszuloben und entsprechend gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten zu kommunizieren. Was wir hier tun, ist allerdings aus zwei Gründen etwas problematisch. Wir regeln zum einen dasselbe zweimal, einmal in der Lebensmittelverordnung, dort ist es schon festgeschrieben, und jetzt noch einmal im Landwirtschaftsgesetz. Ob das sinnvoll ist? Da mache ich zumindest ein Fragezeichen.
Das Zweite ist, dass wir der Landwirtschaft mit diesen Vorschriften auch nicht zu viele Hoffnungen machen sollten. Selbstverständlich soll die Landwirtschaft die Vorteile ihrer Produkte ausloben können. Die Landwirtschaft muss sich aber auch an den Täuschungsschutz halten, und sie wird nicht irgendetwas Schönes auf ihre Produkte schreiben können, sondern es muss auch stimmen, es muss wahr sein. Und auch ausländische Lebensmittel haben zum Teil Vorteile gegenüber unseren Landwirtschaftsprodukten. Von daher muss man sich auch darauf gefasst machen, dass importierte Lebensmittel dann auch ausgelobt werden und dann zum Teil vielleicht gegenüber unseren Lebensmitteln sogar wieder Vorteile aufweisen.
Was etwas störend bleibt, ist, dass wir jetzt also zweimal das Gleiche regeln. Wir regeln es auch in zwei verschiedenen Departementen. Die gleiche Regelung ist zwei verschiedenen Bundesräten unterstellt. Ich wage das hier zu sagen: Es ist auch ein bisschen das Resultat dessen, dass sich offenbar innerhalb des Bundesrates die zwei zuständigen Departemente nicht einigen konnten, wer hier wirklich die Federführung übernehmen will. Ist es der Gesundheits- und Täuschungsschutz im Bundesamt für Gesundheit, oder ist es eben die Landwirtschaft im Bundesamt für Landwirtschaft? Jetzt haben wir also zwei verschiedene Zuständigkeiten. Ob das der Landwirtschaft am Schluss insgesamt nützt, ob das zur Rechtssicherheit beiträgt, ob das für den Vollzug dieser Gesetze bzw. dieser Verordnung nützlich ist, da mache ich ein sehr grosses Fragezeichen.
Ich wehre mich nicht mehr dagegen. Offenbar ist das Bedürfnis so gross, hier zweimal das Gleiche an zwei Orten festzulegen, dass man das jetzt so durchführt. Ich hoffe einfach für die Bauern und Bäuerinnen in der Schweiz, dass sie sich dann wirklich so einsetzen, dass ihnen diese Bestimmungen etwas bringen, und zwar nicht mehr Konfusionen als Vorteile.
- RedetextHannes Germann(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Die zur Diskussion stehende Änderung des Landwirtschaftsgesetzes basiert auf einer parlamentarischen Initiative Ehrler. Auslöser war die Tatsache, dass die schweizerische Gesetzgebung höhere Anforderungen an die Lebensmittelproduktion stellt, als dies in anderen Staaten der Fall ist; dies insbesondere beim Tierschutz und im Umweltschutzbereich. Ohne flankierende Massnahmen, insbesondere ohne adäquate Deklarationsmöglichkeiten, kann das zu Wettbewerbsnachteilen für die inländische Produktion führen. Darüber hinaus besteht auch auf Konsumentenseite ein entsprechendes Informationsbedürfnis über besonders tier- oder umweltgerecht produzierte Landwirtschaftsprodukte. Gegen eine Positivdeklaration, also die Kennzeichnung der höheren Anforderungen an inländische Produkte im Vergleich zu importierten Produkten, wurde bisher immer der Einwand erhoben, dass die Auslobung dieses höheren Standards im Rahmen der geltenden Gesetzgebung nicht möglich sei, weil dieser Standard ja gesetzlich vorgeschrieben sei und damit als Selbstverständlichkeit betrachtet werden müsse.
Das vermag heutigen Ansprüchen weder auf Produktions- noch auf Konsumentenseite zu genügen. Das Anliegen des Initianten ist denn auch sowohl in den Räten als auch im Bundesrat auf offene Ohren gestossen. Nun liegt der unter Federführung der WAK-NR entstandene Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von besonderen Eigenschaften bei Nahrungsmitteln aufgrund der schweizerischen Gesetzgebung vor. Er ist durch das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Veterinärwesen, dem Seco und dem Büro für Konsumentenfragen erarbeitet worden, ist also äusserst breit abgestützt.
Konkret handelt es sich um die Einfügung eines neuen Artikels 16a ins bestehende Landwirtschaftsgesetz. Nach der Lebensmittelgesetzgebung ist es zwar bereits heute grundsätzlich zulässig, auf die bei der Herstellung eines Lebensmittels angewendeten Produktionsverfahren, auf die entsprechenden Gesetzesvorschriften oder auf die auf diese Produktionsverfahren zurückzuführenden besonderen Eigenschaften des betreffenden Lebensmittels hinzuweisen. Verboten ist nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b der Lebensmittelverordnung vom 1. März 1995 hingegen das sogenannte Ausloben von Eigenschaften, die alle anderen vergleichbaren Lebensmittel auch aufweisen. Als solches gelten nach heutiger Vollzugspraxis beispielsweise Hinweise darauf, dass ein bestimmtes Lebensmittel den bestehenden gesetzlichen Anforderungen genügt. Die Abgrenzung der Angaben, die derartige Hinweise betreffen und demnach verboten sind, von denjenigen, die für die Konsumentinnen und Konsumenten tatsächlich einen Informationsgewinn bringen, erweist sich in der Praxis jedoch als sehr schwierig.
Verschiedentlich ist in diesem Zusammenhang darauf verwiesen worden, dass dem Anliegen der parlamentarischen Initiative grundsätzlich auch durch eine Präzisierung der rechtlichen Bestimmungen auf Verordnungsstufe hätte Rechnung getragen werden können. Die Kennzeichnungsbestimmungen tendenziell im Lebensmittelrecht zu konzentrieren hätte den Vorteil, dass deren Anwenderfreundlichkeit erhöht würde. Der Nationalrat ist indes zur Überzeugung gelangt, dass die Positivdeklaration auf Gesetzesstufe geregelt werden müsse. Der Nationalrat hat denn auch die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes ohne Gegenstimme gutgeheissen. In der WAK des Ständerates hat sich die Diskussion im Endeffekt darauf fokussiert, ob die Kennzeichnung von besonderen Eigenschaften bei Nahrungsmitteln auch im Landwirtschaftsgesetz oder eben ausschliesslich in der Verordnung zum Lebensmittelgesetz geregelt werden sollte, dies auch, um den Täuschungsschutz sicherzustellen. Eine starke Minderheit der WAK tendierte zu einer derartigen Regelung auf Verordnungsstufe. Die entsprechende Verordnung ist nämlich vom Bundesrat inzwischen angepasst worden und liegt jetzt vor. Die erwähnte starke Minderheit hätte sich lieber an die neue Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung gehalten. Es sei, so die Argumentation, alles abgedeckt, was die Landwirtschaft brauche. Zudem plädierte diese Minderheit aus gesetzessystematischen Gründen und im Sinne der Rechtssicherheit für die Schweizer Landwirtschaft und die Konsumenten dafür, bei einer einheitlichen Regelung in der Verordnung zu bleiben.
Die Mehrheit der WAK des Ständerates plädierte indessen im Sinne des Nationalrates und des Bundesrates, also für eine Regelung auf Gesetzesstufe. Den Ausschlag gab eigentlich ein Votum von Herrn Jacques Chavaz, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft. [PAGE 31] Dahinter steht, wie betont worden ist, auch der Bundesrat. Herr Deiss konnte wegen anderweitiger, wichtigerer Verpflichtungen leider nicht dabei sein. Diese Aussagen gelten natürlich trotzdem: "Das Niveau Gesetz bietet eine andere Nachhaltigkeit als eine Verordnung, weil es vom Parlament beschlossen wird, was z. B. auch in der Diskussion mit ausländischen Partnern, die solche Möglichkeiten in der schweizerischen Gesetzgebung ausräumen wollen, von Vorteil ist. Das Gesetz bietet hierin mehr Sicherheit als eine Verordnung, die laufend verändert wird. Zudem ist der Geltungsbereich von Lebensmittelgesetz und Landwirtschaftsgesetz nicht ganz derselbe. Dem Landwirtschaftsgesetz sind sämtliche landwirtschaftlichen Rohstoffe unterstellt. Theoretisch wären auch Bereiche wie Futtermittel oder Blumen denkbar. Wichtig dabei ist, dass die Rohstoffkette sauber nachvollzogen werden kann und nicht nur die Verkaufsfront beim Konsumenten vorhanden ist. Die Differenzierungsstrategie - die vom Bundesrat gefahren wird - steht im Zusammenhang mit den Bestimmungen, wonach Bergprodukte oder AOC-Produkte besonders gekennzeichnet werden können usw. Daher ist sie kohärent mit den bestehenden Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes. Auch punkto Vollzug gibt es keine Probleme, es gibt keine neue Verordnung, keine Widersprüche." Weil zudem schon im Nationalrat die Aussicht gegeben war, dass die Bestimmung ins Landwirtschaftsgesetz übernommen wird, haben Bundesrat und Verwaltung auf eine wörtliche Übereinstimmung geachtet. Das erscheint uns sehr wichtig.
In diesem Sinne plädiere ich im Namen der WAK für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.
- SpeechSpeechSchweiz
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
[VS]
Bundesgesetz über die Landwirtschaft
Loi fédérale sur l'agriculture
[VS]
Detailberatung - Discussion par article
[VS]
Titel und Ingress, Ziff. I, II
Antrag der Kommission: BBl
[VS]
Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission: FF
[VS]
Angenommen - Adopté
- RedetextThérèse Meyer-Kaelin(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Les deux rapporteurs ont signalé qu'ils renonçaient à s'exprimer.
J'aimerais souhaiter un excellent anniversaire à Madame Brigitta Gadient. (Applaudissements)
- RedetextJoseph Deiss(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Le Conseil fédéral approuve la proposition dont vous délibérez en ce moment. Je rappelle qu'il existe déjà un article dans la loi fédérale sur l'agriculture concernant la déclaration négative, que nos exigences envers les produits sont souvent supérieures à ce qui est pratiqué à l'étranger et que, par conséquent, une déclaration positive peut être souhaitable.
Le Conseil fédéral approuve aussi cette proposition en constatant que l'article 16a de la loi sur l'agriculture introduit une possibilité de déclaration facultative et n'entraîne par conséquent pas la création d'une nouvelle bureaucratie ou d'une charge administrative pour ceux qui n'en veulent pas.
- RedetextRuth Genner(Die Grünen)Schweiz
Ich kann mich in grossen Teilen der Argumentation meiner Vorrednerin anschliessen. Eine klare, deutliche Deklaration ist an sich eine berechtigte Forderung der Konsumentinnen und Konsumenten. Hinweise und Positivdeklarationen sind aber möglicherweise auch verwirrend, vor allem dann, wenn die erwähnten Lebensmittel keine höheren Forderungen und Anforderungen erfüllen als jene, die gesetzlich bei uns vorgeschrieben sind. Die grüne Fraktion wird deshalb ohne Begeisterung dem Anliegen, das hier vorliegt, zustimmen.
Ich meine, gerade diejenigen, die jetzt diese Forderung unterstützen, im Hinblick darauf, dass bei uns produzierte Lebensmittel eben etwas teurer sind als im Ausland produzierte, werden darauf achten müssen, dass unsere Produktionsbedingungen gut sind und ökologisch bleiben und dass auch für die Bauern gute Rahmenbedingungen da sind. In diesem Zusammenhang ist die ganze "Billig-Diskussion" bei der Lebensmittelherstellung und beim Lebensmittelverkauf eigentlich doch sehr kontraproduktiv; das als Zwischenbemerkung.
Abschliessend möchte ich als Verwaltungsrätin von Bio Inspecta natürlich die Qualität von Labels hervorheben, weil Labels für die Konsumentinnen und Konsumenten die einfachste Form der Informationsvermittlung darstellen. Ein Label liefert ganz knapp eine Information, die überdies kontrolliert und zertifiziert wird. Wenn Sie eine Bioknospe sehen, wissen Sie, dass Sie ein Bioprodukt haben, bei dessen Produktion Rahmenbedingungen erfüllt werden mussten, die andere nicht erfüllen.
Wir werden also hier zustimmen, aber wenig begeistert.
- RedetextHildegard Fässler-Osterwalder(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Vielleicht erinnern Sie sich an unsere Debatte zu dieser parlamentarischen [PAGE 318] Initiative. Die SP-Fraktion hat damals für Nichtfolgegeben gestimmt. Warum?
1. Deklarationen sind an und für sich neutral. Eine Deklaration hält fest, was in einem Produkt enthalten ist bzw. wie es hergestellt wurde. Sie enthält eigentlich keine Wertung.
2. Wenn man Dinge deklariert, die selbstverständlich sind, kann das zu einer Täuschung für die Konsumenten führen. Wenn man also schreibt: "Unser Produkt enthält den Farbstoff X nicht", dieser aber in all diesen Produkten überhaupt nicht drin sein darf, dann ist das eigentlich eine Täuschung, bzw. man wirbt mit einem Argument, das man für alle anderen Produkte auch verwenden könnte.
Wir haben festgestellt, dass es in der Diskussion vor allem darum ging, dass man gewisse Dinge loben kann, die bei unseren Produkten drin sind bzw. die unsere Produktionsmethoden auszeichnen. Wir stehen dafür ein, dass man dies über das Marketing, über Werbung oder über Labels machen soll und nicht im Sinne einer Deklaration.
Nun hat der Rat aber beschlossen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, und wir haben dieses Geschäft in der WAK weiter beraten. In der Kommission konnte dann auch unsere Delegation zustimmen - es gab vielleicht eine oder zwei Enthaltungen -, weil unsere Forderungen durch die Änderung im Bundesgesetz über die Landwirtschaft doch einigermassen aufgenommen wurden. Insbesondere wird in Artikel 16a Absatz 2 darauf hingewiesen, dass der Täuschungsschutz gewährleistet sein muss. Das ist unser wichtigstes Anliegen.
Zudem ist auch etwas eingegrenzt worden, was als Deklarationsgegenstand überhaupt gemeint ist. Es geht vor allem darum, dass wir unsere Produkte im Vergleich zu Importprodukten als besser darstellen können. Es kann auf unsere Produktionsmethoden hingewiesen und damit allenfalls ein Marktvorteil erarbeitet werden, den Importprodukte eben nicht haben.
Eigentlich bin ich nach wie vor der Ansicht, dass solche Dinge über Marketingmassnahmen gemacht werden sollen. Aber das Gesetz sieht jetzt so aus, dass wir ihm nicht mehr widersprechen müssen. Einigermassen lustlos - weil wir es eigentlich für unnötig halten - wird die SP-Fraktion diesem Geschäft zustimmen.
- RedetextJosef Leu(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Die CVP-Fraktion unterstützt die vorberatende Kommission in ihrem Antrag, das Landwirtschaftsgesetz mit einem neuen Artikel 16a zu ergänzen. Damit wird der Hauptstossrichtung im Sinne des Initianten und unseres ehemaligen Kollegen Melchior Ehrler Rechnung getragen. Wir meinen, dass die Information über besondere Eigenschaften und Produktionsvorschriften bei der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte auf zunehmend liberalisierten Märkten von zentraler Bedeutung ist. Denn mit der Globalisierung bezüglich der Lebensmittelprodukte im Rahmen der nächsten WTO-Runde wird sich der Importdruck auf die schweizerische Landwirtschaft erhöhen. Damit steigt die Dringlichkeit dieses Anliegens zusätzlich. Gerade daher scheint uns eine Regelung auf Gesetzes- und nicht nur auf Verordnungsstufe politisch angezeigt und sachlich vertretbar. Wir werden mit Interesse verfolgen, inwiefern mit den freiwilligen Kennzeichnungen im Sinne von Artikel 16a auch die Informationsbedürfnisse der Konsumentenschaft in Bezug auf in der Schweiz verbotene Produktionsmethoden abgedeckt werden können.
Vorerst aber sind wir mit der vorgeschlagenen Regelung einverstanden und bitten Sie, der Änderung, wie sie die Kommission beim Landwirtschaftsgesetz beantragt, zuzustimmen.
- RedetextThérèse Meyer-Kaelin(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Le groupe radical-libéral communique qu'il soutient le projet de la commission.
- RedetextHansjörg Walter(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Die parlamentarische Initiative Ehrler "Nahrungsmittel. Kennzeichnung von besonderen Eigenschaften aufgrund der schweizerischen Gesetzgebung" liegt schon drei Jahre zurück. Ich bin erleichtert, dass wir jetzt so weit sind, dass wir darüber befinden können. Der parlamentarische Vorstoss wurde intensiv mit den Grossverteilern und der Verwaltung diskutiert. Damals wurde uns gesagt, dass es keine Möglichkeit gebe, dies auf dem Verordnungsweg zu ändern; deshalb dieser parlamentarische Vorstoss.
Die Kommission will nun mit einem neuen Gesetzesartikel, Artikel 16a im Landwirtschaftsgesetz, eine Änderung vornehmen und damit auf die Eigenschaften oder Produktionsmethoden der Landwirtschaft hinweisen, dies auch dann, wenn sie nicht über die hohen Anforderungen der schweizerischen Gesetzgebung hinausgehen; es ist also eine Positivdeklaration. Um diese Selbstverständlichkeit möglich zu machen, hat sich die WAK entschieden, dies im Landwirtschaftsgesetz einzugliedern, wo auch der Rest der Deklarationsvorschriften geregelt ist. Mit der vorgeschlagenen Positivdeklaration kann sich insbesondere die schweizerische Landwirtschaft mit ihren Produkten von den Mitbewerbern differenzieren. Unsere strengen Produktionsmethoden sollen transparent sein. Wir sind überzeugt, dass die Konsumentinnen und Konsumenten, welche Wert auf eine Deklaration legen, dies auch honorieren werden.
Diese Massnahme ist vollzugstauglich, sie ist KMU-verträglich, sie verstösst nicht gegen internationales Recht in Bezug auf die EU oder die WTO. Die Deklarationsart ist nicht diskriminierend gegenüber ausländischen Produktionsmethoden, welche nicht auf unserem Level sind. Zuletzt verstärkt sie die Wettbewerbsfähigkeit unserer Produkte, indem wir eben dem Konsumenten den Wettbewerbsnachteil mit unseren erhöhten Produktionsvorschriften, hinter denen wir voll stehen, erklären können.
Zu guter Letzt noch: Diese Anwendung ist letztlich freiwillig. Produzenten und Verarbeiter müssen dies nicht deklarieren. Der Markt wird also entscheiden, ob diese Massnahme bei der Abgrenzung zwischen einheimischer und ausländischer Produktionsmethode Erfolg bringt.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, dieser Vorlage zuzustimmen.
- RedetextHans Rudolf Gysin(FDP.Die Liberalen)Schweiz
In sehr vielen Fällen stellt die schweizerische Gesetzgebung deutlich höhere Anforderungen an die Lebensmittelproduktion als jene anderer Staaten. Die von Kollege Ehrler eingereichte parlamentarische Initiative möchte deshalb die Bundesgesetzgebung in dem Sinne ändern, dass einheimische Nahrungsmittel, die etwa in Bezug auf Ökologie, Tierschutz oder Lebensmittelsicherheit von Gesetzes wegen höhere [PAGE 317] Standards erfüllen als vergleichbare importierte Nahrungsmittel, entsprechend gekennzeichnet und ausgelobt werden können. Es handelt sich dabei eigentlich um ein wichtiges Thema, nämlich um die Gleichstellung der Schweizer Produzenten und der ausländischen.
Mit der heutigen Regelung werden Schweizer Produzenten nämlich benachteiligt, weil sie aufgrund von höheren gesetzlichen Anforderungen an die Lebensmittelproduktion im Vergleich zu ausländischen Anbietern in ihrer unternehmerischen Freiheit beeinträchtigt sind. Sicher tragen diese Anforderungen in vielen Fällen zu verbesserter Qualität und damit zum guten Image von Schweizer Produkten bei. Aber wenn die Konsumentinnen und Konsumenten nicht über den entsprechenden Mehrwert informiert werden dürfen, so führt dies faktisch zu einem Konkurrenznachteil für inländische Produkte. Eine Kennzeichnung der höheren Anforderungen an die Schweizer Produkte, also eine sogenannte Positivdeklaration, ist somit angebracht und wäre eine erfolgversprechende wirtschaftsfördernde Massnahme.
Nach der Diskussion eines departementsübergreifenden Berichtes und der darin enthaltenen verschiedenen Varianten zur gesetzlichen Regelung des Anliegens gelangte die WAK mit 20 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zum Ergebnis, dem Rat eine Ergänzung des Landwirtschaftsgesetzes durch einen neuen Artikel 16a vorzuschlagen. Darin wird festgehalten, dass landwirtschaftliche Produkte mit Hinweisen auf Eigenschaften und Produktionsmethoden, welche sich aufgrund von gesetzlichen Vorschriften ergeben, oder mit Hinweisen auf diese Vorschriften versehen werden können. Diese Hinweise beruhen auf freiwilliger Basis.
Bedenken wurden in der Kommission in dem Sinne geäussert, dass die Positivdeklaration bereits heute zulässig und daher eine zusätzliche Regelung nicht nötig sei.
Auch müsse befürchtet werden, dass der Täuschungsschutz für die Konsumentinnen und Konsumenten untergraben werde. Diesen Bedenken muss wie folgt entgegnet werden: Es ist zwar in der Tat so, dass es nach der Lebensmittelgesetzgebung bereits heute zulässig ist, auf die bei der Herstellung eines Lebensmittels angewendeten Produktionsverfahren, die entsprechenden Gesetzesvorschriften oder die auf diese Produktionsverfahren zurückführenden besonderen Eigenschaften hinzuweisen. Verboten ist heute hingegen das Ausloten von Eigenschaften, welche alle anderen vergleichbaren Lebensmittel auch aufweisen. Gemäss heutiger Vollzugspraxis sind das beispielsweise Hinweise darauf, dass ein bestimmtes Lebensmittel den bestehenden gesetzlichen Anforderungen genügt. Nach heutiger Gesetzgebung erweist sich die Abgrenzung jener Angaben, die derartige Hinweise betreffen und demnach verboten sind, von denjenigen, die Konsumenten und Konsumentinnen tatsächlich einen Informationsgewinn bringen, als schwierig. Hier bestehen mit den jetzigen rechtlichen Bestimmungen ein erheblicher Interpretationsspielraum und somit eine Rechtsunsicherheit, welche nach Ansicht der Kommission im Umfeld der zunehmend liberalisierten Märkte unbedingt beseitigt werden muss. Der Schweizerische Bauernverband betont, dass die vorgeschlagene Regelung dringend nötig sei, und meint zu Recht, dass es für die einzelnen Landwirtinnen und Landwirte absolut legitim sei, auf die Vorzüge der einheimischen Produkte hinweisen zu dürfen, wenn importierte Lebensmittel in der Produktion nicht den gleichen Anforderungen genügen müssten. In diesem Zusammenhang sei es auch unverständlich, dass die Mehrbelastung der Landwirtschaft zurzeit als Selbstverständlichkeit qualifiziert werde. In seiner Stellungnahme vom 24. November 2004 meint auch der Bundesrat, dass eine Klärung der Rechtslage in diesem Bereich angebracht sei. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass Informationen über besondere Eigenschaften bzw. Produktionsvorschriften bei der Vermarktung der einheimischen landwirtschaftlichen Produkte von zentraler Bedeutung seien, und stimmt dem Antrag der Kommission zu.
Ich beantrage Ihnen hiermit, dem einstimmig zustandegekommenen Entscheid der vorberatenden Kommission zu folgen und die Ergänzung des Landwirtschaftsgesetzes im vorgeschlagenen Sinne zu unterstützen.
- RedetextJean-François Rime(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Le Conseil national a donné suite à l'initiative parlementaire Ehrler par 117 voix contre 51 lors de la session d'hiver 2003 (BO 2003 N 1961). Lors de sa séance du 6 avril, la Commission de l'économie et des redevances a demandé à l'administration de faire une proposition permettant de répondre à l'initiative Ehrler. Je vous rappelle qu'il s'agit de prévoir un étiquetage tenant compte des caractéristiques propres aux productions locales. Les exigences locales élevées posées à la production alimentaire en Suisse influencent les coûts de production et il est important d'en informer les consommateurs.
Les différents offices consultés - l'Office fédéral de l'agriculture, l'Office fédéral de la santé publique, l'Office vétérinaire fédéral, le SECO, le Bureau fédéral de la consommation - ont proposé trois variantes. Les possibilités étaient les suivantes: la modification de la loi sur l'agriculture, une modification de la loi sur les denrées alimentaires ou une nouvelle réglementation de l'ordonnance sur les denrées alimentaires.
Une modification de l'ordonnance échappe au contrôle du Parlement et le risque est grand qu'on n'atteigne pas les buts souhaités. Du point de vue pratique, l'exécution reste de la compétence des chimistes cantonaux. Si on veut donner un signe fort, il s'agit donc d'agir au niveau de la loi. Une modification de la loi sur les denrées alimentaires aurait aussi permis de donner satisfaction à l'auteur de l'initiative.
La CER est cependant d'avis que la modification de la loi sur l'agriculture est davantage conforme aux buts visés par l'initiative. Dans le contexte de la libéralisation des marchés, elle souhaite promouvoir la commercialisation des produits agricoles avec des informations sur leurs caractéristiques particulières et sur les prescriptions de production.
Par 20 voix contre 0 et 2 abstentions, la commission vous propose donc d'accepter le nouvel article 16a de la loi sur l'agriculture.
- SpeechSpeechSchweiz
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben .... 117 Stimmen
Dagegen .... 51 Stimmen
- RedetextJean-Philippe Maitre(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
L'initiative de notre ancien collègue Ehrler a pour but de modifier la législation fédérale pour permettre ce qu'on appelle un étiquetage positif, c'est-à-dire pas seulement un étiquetage basé sur des références relatives aux interdictions de produits, mais un étiquetage qui mette en valeur un certain nombre de caractéristiques de la production. Cet étiquetage a donc pour objectif de valoriser la production indigène.
Aujourd'hui, en effet, la législation ne permet que de mettre en évidence les modes de production qui sont interdits en Suisse et c'est ce qui fait que certains produits font l'objet d'une déclaration dite négative. Ce système est évidemment nécessaire, mais il n'est pas satisfaisant ou à tout le moins pas suffisant.
Certes, on reproche aux déclarations dites positives de mettre en évidence ce qui en soi n'aurait rien d'exceptionnel puisque découlant de la stricte observation des lois et règlements suisses. Mais, ce que l'on veut par l'étiquetage positif, ça n'est pas poursuivre un objectif de politique sanitaire, c'est poursuivre un objectif de promotion commerciale. Cet objectif correspond à l'un des buts de la politique agricole, qui est de valoriser la production indigène.
Dans sa prise de position, le DFE dit que l'étiquetage positif est en soi aujourd'hui déjà possible.
La majorité de la commission a estimé qu'il y avait néanmoins un besoin de légiférer de façon à ce que ce soit absolument clarifié. Il y a aujourd'hui une certaine controverse sur la possibilité et la portée de l'étiquetage positif.
Voilà les raisons pour lesquelles la majorité de la commission vous propose, dans cette première phase, de donner suite à l'initiative parlementaire Ehrler.
- RedetextMax Binder(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Das wird von der Minderheit nicht verlangt. Der Initiant ist nicht mehr im Rat. [PAGE 1962]
- SpeechSpeechSchweiz
Antrag der Mehrheit
Der Initiative Folge geben
[VS]
Antrag der Minderheit
(Sommaruga, Berberat, Fässler, Goll, Gysin Remo, Strahm, Wyss)
Der Initiative keine Folge geben
[VS]
Proposition de la majorité
Donner suite à l'initiative
[VS]
Proposition de la minorité
(Sommaruga, Berberat, Fässler, Goll, Gysin Remo, Strahm, Wyss)
Ne pas donner suite à l'initiative
- AbstimmungSpeechSchweiz
Bundesgesetz über die Landwirtschaft
Loi fédérale sur l'agriculture
[VS]
Abstimmung - Vote
[NAM]
Für Annahme des Entwurfes .... 140 Stimmen
Dagegen .... 50 Stimmen
[PAGE 512]
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