RG
dipl. Lm.-Ing. ETH

Ruth Genner

Former member
Die Grünen
SchweizZürich

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Party
Die GrünenSource: GRÜNE
Parliament
Schweiz
Electoral district
Zürich
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Personal
Gender
Female
Born
13. Januar 1956
Occupation
dipl. Lm.-Ing. ETH/Lehrbauftragte ETH
Language
German
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Haumesser 16
8038 Zürich
Also active in
Kantonsrat
Die Grünen· I Zürich 1+2Former
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Q117716
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CHE
Source updated
14.11.2025
Record updated
24.05.2026
First imported
14.08.2025
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Speeches(352)
  1. Redetext
    Schweiz

    Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Graf Maya, "Verbot von mittel- und schwerbelastenden Tierversuchen an Primaten", Folge zu geben.

    Die Tierschutzverordnung sieht bei Tierversuchen verschiedene Schweregrade der Belastung vor. Primaten stehen punkto Leidensfähigkeit den Menschen nahe. Grosse Menschenaffen wie Bonobos, Schimpansen, Gorillas oder Orang-Utans erfahren zum Beispiel bei Deprivation oder Privatisation langwierige Auswirkungen wegen der entsprechenden Eingriffe. Bei einer Deprivation wächst das Jungtier bei den biologischen Eltern auf, wird aber zu bestimmten und für das Jungtier nicht vorhersehbaren Zeitpunkten von ihnen getrennt. Der Entzug der elterlichen Fürsorge führt bei den Jungtieren zu einer akuten Stressreaktion, wie das auch bei Menschenkindern der Fall ist. Bei der Privatisation wird das Jungtier gleich nach seiner Geburt von der biologischen Mutter entfernt und wächst in einer Umgebung auf, die zwar sein Überleben garantiert, wobei das Tier aber kaum auf weitere Stimuli trifft, welche eine biologische Mutter normalerweise bietet. Eine Privatisation hat dramatische Auswirkungen auf die langfristige Entwicklung des Nachwuchses. Genau wie Menschenkinder erfahren diese Menschenaffen durch diese Versuche langwierige Schäden.

    Solche Experimente sind auch unter dem Aspekt der Ethik nicht haltbar. Sowohl die Eidgenössische Kommission für Tierversuche wie auch die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich haben verschiedene ethische Positionen erwogen, welche die Grundhaltungen in der Beurteilung der Primatenforschung prägen. Die Unterscheidung zwischen grossen Menschenaffen und anderen Primaten spielt in der Diskussion des moralischen Status für manche eine entscheidende Rolle. Es gäbe dazu Einiges auszuführen. Immanuel Kant knüpft die Würde eines Menschen an die Vernunft. All den Wesen, die vernünftig und moralisch handlungsfähig seien, komme Würde zu, sagt Kant. Kant ging davon aus, dass auf Erden nur der Mensch über diese Eigenschaften verfüge. Wenn sich nun aber erwiese, dass auch andere Lebewesen diese Eigenschaften besitzen, käme ihnen dieselbe Würde zu.

    Auch wenn strittig ist, ob grosse Menschenaffen über die Fähigkeit der Vernunft und der moralischen Handlungsfähigkeit verfügen, zeigen neuere empirische Studien Verhaltensweisen auf, die nur so zu erklären sind, dass diese Tiere über [PAGE 2056] solche Eigenschaften verfügen. Menschenaffen müssten folglich gleich behandelt werden wie nichteinwilligungsfähige Menschen. Forschung bei nichteinwilligungsfähigen Menschen ist nur dann moralisch erlaubt, wenn diese selbst von der Forschung profitieren. Rein fremdnützige Forschung ist nicht erlaubt. Primaten dürften demnach ebenfalls nicht nur für fremdnützige experimentelle Forschung eingesetzt werden.

    Unsere Bevölkerung steht belastenden Tierversuchen grundsätzlich kritisch gegenüber. Sie befürwortet solche Versuche mehrheitlich nur dann, wenn diese zur Heilung von Krankheiten bei Mensch und Tier unerlässlich sind und eher an Tieren wie Ratten und Mäusen durchgeführt und streng kontrolliert werden. Ausgerechnet die Schweiz, welche mit dem Verbot der Haltung von Legehennen in Käfigbatterien und der Beschränkung von Tiertransporten auf wenige Stunden weltweit Beachtung und Zustimmung fand, lässt im ansonsten fortschrittlichen neuen Tierschutzgesetz selbst schwerbelastende Tierversuche mit grossen Menschenaffen zu. Länder wie Holland, Schweden, Grossbritannien und Österreich haben Konsequenzen gezogen und belastende Tierversuche mit grossen Menschenaffen verboten.

    Ich möchte Sie deshalb bitten, auch bei uns diese belastenden Tierversuche an Primaten zu verbieten und entsprechend der parlamentarischen Initiative Graf Maya Folge zu geben.

  2. Redetext
    Schweiz

    Wir haben zwar eine modifizierte Fahne bekommen, aber zu Artikel 175 fehlt noch der Titel. Ein Hinweis wie "Selbstanzeige" sollte da gegeben werden.

    Wir stehen dazu: Es ist demokratisch so entschieden, dass wir heute offensichtlich Hand bieten für eine straflose Selbstanzeige - einmalig. Einmalig soll jemand, der Steuern hinterzogen hat, die Chance haben, reinen Tisch zu machen. Das ist auch das, was in Artikel 175 Absatz 3 postuliert wird. Wir fügen uns diesem Entscheid - auch als Oppositionspartei, kann ich da noch beifügen.

    Artikel 175 Absatz 4 postuliert für die Selbstanzeige im Fall der wiederholten Steuerhinterziehung einen Rabatt auf der Busse, und zwar einen extrem hohen Rabatt. Der Bundesrat [PAGE 2021] will, dass die Busse auf einen Fünftel ermässigt wird. Was soll denn das? Herr Bundesrat Merz, nicht einmal im Berner Ausverkauf bekommen Sie 80 Prozent Rabatt! Ich meine, wir können hier, wenn wir einen Rabatt gewähren, allerhöchstens auf 50 Prozent heruntergehen. Das ist der Grund, warum wir als Grüne klar für die Minderheit I (Meier-Schatz) einstehen. Der Antrag meiner Minderheit II ist ein Antrag zur Güte, in dem Sinne, dass wir sagen: wenn schon ein Rabatt, dann höchstens ein Rabatt von 50 Prozent.

    Es ist uns aber auch als Fraktion - meiner Vorrednerin ist es genauso ergangen - schleierhaft, warum man mehrmals eine Selbstanzeige machen können soll. Das ist eine direkte Aufforderung dazu, wiederholt Steuern zu hinterziehen. Diesen Anreiz wollen wir mit diesem Gesetz nicht schaffen. Deshalb muss dieser Absatz 4 gestrichen werden. Sonst setzen wir hier einen Anreiz für natürliche Personen und später, in Artikel 181a, sogar einen Anreiz für juristische Personen. Das darf nicht sein!

    Ich möchte Sie bitten, hier klar zu legiferieren, diese Selbstanzeige einmal straffrei zu lassen und nachher wirklich nach gewohntem Recht und auch nach Gerechtigkeit zu verfahren und bei der Busse keinen Erlass zu geben. Sonst haben wir einfach die Repetition, und das wollen wir nicht.

  3. Redetext
    Schweiz

    Ich stelle Ihnen namens der grünen Fraktion einen Nichteintretensantrag.

    Die grüne Fraktion hat sich immer konsequent gegen eine Steueramnestie ausgesprochen, weil sie gesagt hat, es sei ein falsches Signal, das wir damit gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern setzen. Bei der Vernehmlassung über eine allgemeine Steueramnestie haben sich auch die Kantone mehrheitlich gegen eine Steueramnestie ausgesprochen. Sie haben auch ganz klar gesagt, dass es ein falsches Zeichen wäre, weil wir dann eigentlich sagen würden: Es lohnt sich, Steuern zu hinterziehen; irgendwann kommt eine Amnestie.

    Die andere Argumentation, die immer wieder vorgebracht wird, ist die, dass man sagt, es komme damit Steuersubstrat an den Tag. Wir meinen jedoch, Steuersubstrat müsse an den Tag kommen, indem man klare Beurteilungen von Steuererklärungen macht, und das braucht entsprechend Steuerkommissäre, sei das in Gemeinden oder Kantonen oder aufseiten des Bundes - halt dort, wo es notwendig und auch möglich ist. In diesem Zusammenhang möchte ich dem [PAGE 2013] Bundesrat auch die Frage stellen, wo er in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen und Bemühungen gemacht hat, um das Steuersubstrat in diesem Sinne eben besser zu erfassen als bisher.

    Wir von der grünen Fraktion stellen wie gesagt einen Nichteintretensantrag. Warum? Weil wir in Sachen Steuersystem immer konsequent gewesen sind; wir sehen bei dieser Vereinfachung zu viele Konsequenzen für unser Steuersystem. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Steuersenkungen vorgenommen, vornehmlich für hohe Einkommen und grosse Vermögen. Das geht wie beim Schneiden einer Wurst: Rädchen für Rädchen wird abgehauen. Und so ist eben das Steuersubstrat immer wieder geschmälert worden. Dabei ist bei diesem Prozess des Steuerabbaus kein Hauch eines Gleichgewichts festzustellen, zumal das Existenzminimum noch heute besteuert wird. Der Antrag, dass das Existenzminimum von der Besteuerung befreit werden solle, stand ja in der letzten Legislatur in diesem Rat zweimal zur Debatte. Da wurde also nicht Hand geboten, um den tiefsten Einkommen steuerlich entgegenzukommen.

    Nun sollen heute aber Erben, die Erbschaften von Erblassern bekommen und die Steuern hinterzogen haben, entlastet werden. Das tönt schön, es tönt auch nach Vereinfachung - wie es im Titel unserer heutigen Vorlage ausformuliert ist: "Vereinfachung der Nachbesteuerung". Tatsache jedoch ist, dass es um einen Erlass im Steuersystem geht, um eine reduzierte Nachsteuer, was als nicht gerecht empfunden werden kann.

    Das andere Element in der heutigen Vorlage ist, dass erstmals auch eine Selbstanzeige erfolgen kann, die in einer Straffreiheit resultiert. Das ist sozusagen eine Steueramnestie, die man selber initiiert, entweder als natürliche Person oder eben auch - und das ist noch viel weitreichender - als juristische Person. Ich meine, das wäre ein ganz falsches Zeichen. Die Hoffnungen des Finanzministers liegen bei dieser Vorlage in einer möglichst hohen Quote von Selbstanzeigen, sodass dann später, nach diesem Akt der eigenen Amnestie, über mehr Steuersubstrat verfügt werden kann.

    Wir Grünen fragen uns, ob das Zeichen so richtig gesetzt wird. Es sind nämlich genau diejenigen, die im Bereich der Sozialhilfe nach härtesten Kontrollen rufen und im Steuerbereich jeweils kaum Kontrollen verlangt haben, die hier nun einen Abbau vornehmen wollen. Deshalb sind wir auch wirklich daran interessiert, dass zusätzliche Steuerkommissäre eingesetzt werden, sodass die wichtige Massnahme der Kontrolle eben auch umgesetzt werden kann.

    Bei der straflosen Selbstanzeige will diese Vorlage dann noch einen Schritt weiter gehen, indem sie postuliert, dass bei einer möglichen wiederholten Selbstanzeige bei der Nachbesteuerung Rabatt gewährt wird. Es werden also förmlich die folgenden Zeichen gesetzt: Man kann Steuern hinterziehen, es ist nicht so schlimm. Man kann sich nachher selber anzeigen. Bei einem zweiten oder wiederholten Mal kann man es wieder tun - und in diesem Sinne eine eigene Steueramnestie einleiten, wobei man mindestens einen Rabatt erfährt.

    Namens der grünen Fraktion bitte ich Sie deshalb, auf diese Vorlage nicht einzutreten, das geltende Recht zu wahren und sich wirklich für den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit starkzumachen. Das bedeutet eine ordentliche Besteuerung von geerbten Vermögen und auch eine entsprechende Nachbesteuerung.

    In diesem Sinne bitte ich Sie, nicht einzutreten.

  4. Redetext
    Schweiz

    Ich spreche zu den Präventionsmassnahmen, bei denen die Schweiz im europäischen Vergleich sehr schlecht dasteht. Wenn wir die OECD-Zahlen vergleichen, dann sehen wir, dass die Schweiz mit 2,2 Prozent, z. B. im Vergleich zu Deutschland und Holland mit 5,5 Prozent, markant hintenansteht. Bundesrat Couchepin hat geschätzt, dass schweizweit insgesamt rund 1 Milliarde Franken für Präventions- und Gesundheitsförderungsmassnahmen ausgegeben werden. Wenn man das zu etwa 60 Milliarden Franken für Behandlungskosten ins Verhältnis setzt, dann kommen wir auf einen Anteil von bloss etwa 1,5 Prozent für Gesundheitsförderung und Prävention. Das ist eindeutig zu wenig.

    Sie haben es von meinem Vorredner gehört: In den vergangenen Jahren wurden die Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung markant gekürzt, nämlich um fast 40 Prozent. Das ist eine sehr kurzsichtige Handlung, wenn wir davon ausgehen, dass die Mittel für Prävention genau jene Mittel sind, die wir später nicht bezahlen müssen: Wir sparen damit spätere Kosten im Gesundheitsbereich.

    Warum wollen wir mehr Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung? Es geht erstens einmal um den Bereich "Übergewicht verhindern und reduzieren", zweitens um den Bereich "Alkoholismus bekämpfen" und drittens um den Bereich "HIV-Infektionen vermeiden". Der Antrag der Minderheit II (Dormond Béguelin) verlangt für diese Aufgaben, auch im Sinne eines Wiederaufstockens der Mittel, pro Person und Jahr 1 Franken. Das ist sinnvoll investiertes Geld.

    Ich möchte nun spezifisch noch etwas zum Übergewicht sagen. Wir wissen: Übergewicht ist eine der grossen Herausforderungen für das Gesundheitswesen im 21. Jahrhundert. Wir haben gesehen, dass das Problem des Übergewichts auch in der Schweiz diese Entwicklung mitmacht. Wir sehen, dass bereits 37 Prozent der Erwachsenen übergewichtig sind, und vor allem - das müsste uns zu denken geben - bringt jedes fünfte Kind zu viel Gewicht auf die Waage. Die zunehmende Übergewichtigkeit der Bevölkerung führt zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, auch zu gewissen Krebserkrankungen und zu Depressionen. Das Risiko für chronische Krankheiten steigt mit der Zunahme des Gewichts progressiv an. Unter den Folgen des Übergewichts finden sich vier der fünf Hauptrisikofaktoren für einen Herzinfarkt. Neben den psychischen Problemen stellt Übergewicht physisch eine besondere Belastung dar und bedeutet vor allem auch für Jugendliche eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität. Es ist einerseits eben das Übergewicht, das hier zu Krankheiten führt, andererseits aber auch der Bewegungsmangel.

    Ferner ist es sehr wichtig - das hat mein Vorredner als Walliser ausgelassen -, auch im Bereich der Alkoholprävention aktiv zu sein; wir brauchen da eine zusätzliche Finanzierung von wirksamen und effizienten Massnahmen. Mit einem jährlichen Durchschnittskonsum von 8,6 Litern reinen Alkohols pro Einwohner ist die Schweiz im internationalen Vergleich ein Hochkonsumland. Fast jede fünfte Person hat einen Alkoholkonsum, der in Bezug auf die Gesundheit risikoreich oder schädlich ist, also einen Alkoholkonsum, der über dem Durchschnitt liegt. Die Verbreitung des Rauschtrinkens unter Jugendlichen nimmt ganz klar zu. Alkoholkonsum verursacht jährlich etwa dreieinhalbtausend Todesfälle; die meisten davon, nämlich fast 80 Prozent, betreffen Männer. Wir haben hier also eine Krankheit, die stark geschlechtsspezifisch ausgeprägt ist. Alkoholkonsum ist eine der wichtigsten Ursachen für den vorzeitigen Verlust von Lebensjahren, mit einem Anteil von fast einem Zehntel.

    Ich möchte Sie bitten, heute im Sinne einer vorausschauenden Politik ein klares Signal für mehr Prävention und Gesundheitsförderung zu setzen und die Mittel, die in der vergangenen Legislatur eben übermässig gekürzt worden sind, wieder etwas aufzustocken. Wir erwarten vom Bundesrat im kommenden Jahr ferner das Gesetz für Gesundheitsförderung und Prävention, wo es natürlich auch um strukturelle Massnahmen geht und nicht einfach um finanzielle Massnahmen wie jetzt, die vor allem strukturell, aber auch individuell ansetzen.

    Ich möchte Sie bitten, die Minderheit II (Dormond Béguelin), allenfalls die Minderheit I (Wäfler) zu unterstützen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Die Grünen unterstützen ganz klar beide Konventionen der Unesco. Zu deren Inhalt muss ich eigentlich nichts mehr ausführen, das hat vor allem die Kommissionssprecherin sehr detailliert und gut gemacht.

    Der Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist ein explizites Anliegen der Grünen. Wir haben dazu auch ein Kulturpapier verfasst, das sich genau auf diese beiden Konventionen bezieht. Deshalb wollen wir, dass diese Konventionen jetzt ratifiziert werden. Wir unterstützen den Bundesrat bei all seinen Bemühungen zur Förderung der kulturellen Vielfalt. Wir erwarten jedoch unsererseits ein engagiertes Handeln des Bundes, vorab auch im Bereich der Sprachen. Das ist ein Teilaspekt der Konvention, welcher explizit in die Konvention aufgenommen wurde, und zwar dank der Schweiz. Gerade deshalb soll der Bundesrat nun auch im eigenen Haus selber aktiv sein und die im Sprachengesetz festgehaltenen Verbesserungen und neuen Möglichkeiten umsetzen. Das gilt ja vor allem auch für die Förderung des Dialogs.

    Wir Grünen wünschen uns eine aktive Kulturpolitik, wie sie übrigens auch vonseiten der Verfassung gefordert ist. Sie haben in den Broschüren, die uns heute Morgen auf die Pulte gelegt wurden, auch den genauen Hinweis auf den entsprechenden Verfassungsartikel bekommen. Es ist also höchste Zeit, diese Konventionen zu ratifizieren; auch für die Ratifizierung der Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, welche die Unesco nämlich bereits im Jahr 2003 verabschiedet hat, ist es nun höchste Zeit. Wir sind deshalb froh, dass diese Ratifizierung vorgenommen werden kann. Inhaltlich entspricht auch diese Konvention voll unseren eigenen Kulturerhaltungsbestrebungen.

    Es gilt nicht nur das Kulturerbe im eigenen Lande zu schützen, sondern wir verlangen mit diesen Konventionen auch ein internationales Engagement und eine entsprechende Koordination. Auch die Schweiz hat weltweit ihren Beitrag zum wichtigen immateriellen Kulturgüterschutz zu leisten. Diese Zahlungen an den Fonds sind deshalb für uns selbstverständlich.

    Ich möchte Sie bitten, beide Konventionen zu ratifizieren und damit deutlich zu bejahen, dass es durchaus im schweizerischen Interesse ist, dass wir da jetzt dabei sind.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199
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    01.01.2025 – 19.01.2026
  • Version 2
    19.01.2026 – 31.12.2199

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