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Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben. Bundesgesetz

(22.022)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz04.03.2022
Speeches(97)
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97 Results
  • Redetext
    Martin Candinas(Die Mitte)
    Schweiz
  • Redetext
    Karin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Sie haben gehört, worum es inhaltlich geht. Das hier ist die letzte Differenz im[NB]EMBAG zwischen National- und Ständerat. Ihre Kommission beantragt Ihnen, hier dem Ständerat zu folgen. Der Bundesrat unterstützt das. Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Entgegenkommen, so können wir diese Gesetzesarbeit abschliessen.

  • Redetext
    Greta Gysin(Die Grünen)
    Schweiz

    Sarò molto breve anch'io. Rimane da discutere una sola divergenza con il Consiglio degli Stati. Siamo quindi giunti all'ultimo punto in discussione di questa legge federale concernente l'impiego di mezzi elettronici per l'adempimento dei compiti delle autorità. L'ultima divergenza riguarda l'articolo 4 capoverso 4. Si tratta di regolare le convenzioni che la Confederazione, nell'ambito [PAGE 392] dell'attuazione di questa legge, può concludere, in particolare con enti di diritto pubblico, soprattutto con i comuni. Il Consiglio degli Stati vuole che la Confederazione consulti i cantoni interessati prima di concludere queste convenzioni. Il Consiglio degli Stati ha deciso di mantenere questa divergenza all'unanimità.

    Quando abbiamo discusso questo articolo l'ultima volta in questo consiglio c'era una forte minoranza che voleva adottare anch'essa la versione del Consiglio degli Stati. In questo senso la Commissione delle istituzioni politiche che si è riunita la mattina presto dell'8 marzo ha deciso di rinunciare a mantenere questa divergenza e permettere così di adottare questa legge senza dover andare in Conferenza di conciliazione. In questo senso vi porto la raccomandazione della Commissione delle istituzioni politiche di adottare questa legge come l'ha decisa il Consiglio degli Stati e poi di sostenerla nella votazione finale venerdì.

  • Redetext
    Andri Silberschmidt(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Sie haben es gehört: Wir befinden uns in der dritten und letzten Runde der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben.

    Der Ständerat ist uns in vier von fünf Punkten gefolgt, was wir sehr erfreut zur Kenntnis genommen haben. Er beharrt nur noch auf einer Differenz. Es handelt sich hierbei um Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzentwurfes. Namentlich geht es darum, ob der Bund die Kantone anhören muss oder nicht, bevor er mit Gemeinden oder Gemeindeorganisationen Vereinbarungen basierend auf dem Gesetzentwurf abschliesst.

    Wir waren in der Kommission immer der Meinung, dass das der Bund bei solchen Vereinbarungen wahrscheinlich sowieso tun würde. Der Ständerat wollte dies explizit im Gesetzentwurf erwähnen. Ihre Kommission tagte am 8. März sehr kurz, weil sie einstimmig der Meinung war, dass sie bei diesem Punkt dem Ständerat folgen wird. Es gibt auch keinen Minderheitsantrag. Somit haben wir keine Differenzen mehr und wären bereit für die Schlussabstimmung.

    In diesem Sinne mache ich Ihnen beliebt, den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zu unterstützen. Es ist ein neues und ein sehr wichtiges Gesetz für die Bundesverwaltung, um basierend darauf die Digitalisierung der Verwaltung und der zentralen und dezentralen Einheiten voranzutreiben.

    In diesem Sinne danke ich Ihnen vielmals für Ihre Unterstützung.

  • Redetext
    Martin Candinas(Die Mitte)
    Schweiz
  • Redetext
  • Redetext
    Karin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich möchte zuerst Ihrer Kommission herzlich für die Bereinigung der Differenzen danken. Es ist ja so, dass der Nationalrat letzte Woche doch bereits einige Schritte auf Sie zu gemacht hat. Es sind noch zwei wichtige Differenzen verblieben. Sie haben es von Ständerat Würth gehört: Gerade in der Frage der Unterstellung der dezentralen Verwaltungseinheiten konnte im Nationalrat ein sinnvoller Kompromiss gefunden werden. Ihre Kommission hat bei Artikel 4 Absatz 4 festgehalten. Gemäss diesem Artikel sind die betroffenen Kantone vor dem Abschluss von Vereinbarungen über die technische oder organisatorische Umsetzung der Zusammenarbeit anzuhören. Das ist an sich eine Selbstverständlichkeit, aber es schadet auch nicht, wenn man es ins Gesetz schreibt. Der Bundesrat ist hier also einverstanden.

    Damit habe ich gesagt, dass wir mit allen Punkten einverstanden sind. Ich werde mich nicht mehr äussern.

  • Redetext
    Benedikt Würth(Die Mitte)
    Schweiz

    Wir sind in der dritten Runde bei diesem Geschäft. Ich erlaube mir, gleich alle Differenzen, die bestehen, zu kommentieren. Dann können wir nachher zügig durch die Beschlussfassung gehen. Wir hatten in der Kommission fünf Differenzen zu behandeln; vier haben wir bereinigt. Ich erläutere kurz die einzelnen Punkte.

    Wie Sie sehen, folgen wir bei Artikel 2 Absatz 2 dem Nationalrat, mit 12 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Es geht hier um die Steuerung der dezentralen Einheiten des Bundes. Uns war es immer ein Anliegen, dass wir den Geltungsbereich dieses Gesetzes so steuern, dass der Bundesrat eben auch die entsprechenden Einheiten vom Geltungsbereich ausnehmen kann. Es war ja auch der Sinn der Auslagerung solcher Betriebe, dass sie eben spezielle Rahmenbedingungen vorfinden. Über die Steuerung der Eignerstrategien kann der Bundesrat dann entsprechende Ausnahmen vorsehen. Das hat der Nationalrat nun aufgenommen, darum folgen wir ihm auch mit 12 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

    Bei Artikel 3 Absatz 4 geht es um eine eher redaktionelle Thematik. Dem Ständerat war es ein Anliegen, zu berücksichtigen, dass nicht alle Bevölkerungsgruppen digital unterwegs sind und dass es auch spezifische Bedürfnisse gibt. Denken wir beispielsweise auch an Behinderte. Im Text von Artikel 3 Absatz 4 des Entwurfes des Bundesrates steht, dass die Leistungen der gesamten Bevölkerung zugänglich sein sollen. Mit der "gesamten Bevölkerung" sind alle Gruppen gemeint. Vor diesem Hintergrund können wir uns auch hier dem Nationalrat anschliessen. [PAGE 131]

    Dann kommen wir zu Artikel 4 Absatz 4: Das ist die einzige Position, an der wir festhalten wollen. Es geht dort um vertikale Vereinbarungen, die der Bund mit den Gemeinden und mit den Städten abschliessen kann. Hier ist es uns sehr wichtig, dass wir in der vertikalen Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Transformation eine gewisse Ordnung behalten und die Kantone in einer solchen Fallkonstellation eben auch angehört werden.

    Ich kann das am Beispiel meines Kantons illustrieren: Wir haben mit dem Kanton und den Gemeinden eine eigenständige Organisation geschaffen, die die digitale Transformation vorantreibt. Es wäre sehr störend, wenn in einer Konstellation, in der der Bund beispielsweise mit der Stadt St. Gallen eine Vereinbarung schliesst, der Kanton komplett aussen vor bleibt.

    Hier will die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung festhalten. Ich bitte Sie, hier ebenfalls bei der Linie des Ständerates zu bleiben.

    Bei Artikel 9 will Ihre Kommission dem Beschluss des Nationalrates folgen. Dort geht es um die Frage der Offenlegung von Open-Source-Software. Der Grundsatz soll sein, dass man den Quellcode offenlegen muss, aber - und das war der Kommission immer wichtig - im Gesetz soll auch eine Ausnahmemöglichkeit verankert sein, insbesondere dann, wenn es um Rechte Dritter geht oder wenn sicherheitsrelevante Gründe vorliegen. Diese Elemente hat der Nationalrat nun aufgenommen, und darum können wir ihm auch folgen - die Kommission tat das einstimmig mit 12 Stimmen - und diese Differenz ausräumen.

    Die letzte Differenz finden Sie auf Seite 8 der Fahne. Bei Artikel 14 Absatz 2 geht es um die Frage der Veröffentlichung der sogenannten Metadaten und darum, wie das im Einzelnen zu regeln ist. Dort möchte der Bundesrat, dass er das BFS ermächtigen kann, im Einvernehmen mit der Bundeskanzlei die Form der Metadaten zu regeln. Wir wollten ursprünglich etwas mehr Flexibilität zugunsten des Bundesrates. In der Praxis wird es aber so sein, dass das BFS hier zuständig ist. Wir können gut auf die Ursprungsversion des Bundesrates zurückgehen und somit dem Nationalrat zustimmen, der am Entwurf des Bundesrates festhalten will.

    Zusammengefasst bereinigen wir also vier von fünf Differenzen. Bei Artikel 4 Absatz 4, wo es um die Anhörung der Kantone geht, wollen wir festhalten. Ich gehe davon aus, dass der Nationalrat in diesem föderalistischen Punkt dem Ständerat folgen wird. Ich hoffe, dass das dann so bereinigt werden kann und dass es in dieser Session zur Schlussabstimmung kommt.

  • Redetext
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    Martin Candinas(Die Mitte)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
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    Martin Candinas(Die Mitte)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
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    Martin Candinas(Die Mitte)
    Schweiz
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    Andri Silberschmidt(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Wir befinden uns in der Differenzbereinigung zum EMBAG. Ich komme nochmals darauf zu sprechen, wieso wir dieses Gesetz überhaupt brauchen. Dieses Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage für die Bundesverwaltung, um sich zu digitalisieren, Standards festzulegen, Interoperabilität festzulegen und so weiter und so fort. Das sind ja alles Themen, die sonst, in der Privatwirtschaft oder auch persönlich, selbstverständlich sind. Aber weil es sich um den Bund handelt, braucht es halt eine gesetzliche Grundlage, sodass der Bund eben auch diese Themen, die für uns im Alltag selbstverständlich sind, umsetzen kann.

    Das Gesetz gibt dem Bundesrat also die Berechtigung, Vereinbarungen abzuschliessen - unter anderem mit Gemeinden und Kantonen -, Standards festzulegen und auch Interoperabilitätsplattformen zu betreiben. Das Gesetz geniesst auch eine Verfassungsgrundlage, man muss allerdings sagen: Wenn man es sehr viel weiter formulieren würde, so würde diese Verfassungsgrundlage schwammig. Aber so, wie es heute vorliegt, ist es auch verfassungskonform.

    Ihre Staatspolitische Kommission hat sich am 16. Februar getroffen, um die Differenzen zum Ständerat zu besprechen. Ich komme auf die Punkte zu sprechen, wo wir dem Ständerat gefolgt sind:

    Die Kernfrage, zu der es eine Differenz gab - Sie haben es gehört -, war, ob das Gesetz auch für die Kantone zwingend gelten soll, wenn sie Bundesrecht umsetzen. Wir haben im Nationalrat das letzte Mal bestimmt, dass auch die Kantone dem Gesetz unterstellt werden sollen. Ich denke auch, dass eine Mehrheit der Kommission inhaltlich immer noch dieser Meinung wäre, aber der Ständerat hat das einstimmig, ohne gross darüber zu diskutieren, ausgeschlossen. Wenn wir das Gesetz in dieser Session abschliessen wollen oder wenn wir generell ein Gesetz über die Digitalisierung der Bundesverwaltung machen wollen, so kriegen wir das mit dem Ständerat wahrscheinlich nur hin, sofern die Kantone nicht im Geltungsbereich sind. Deshalb hat sich die Mehrheit der Kommission entschieden, die Kantone auszunehmen, nicht aus Überzeugung, aber aus Vernunft.

    Wir sind dem Ständerat auch bei diversen sprachlichen Anpassungen gefolgt. Wir sind erfreut, dass das Prinzip "Digital first" im Gesetz verankert wird - nicht mit dem englischen Begriff, aber in diesem Sinne und Geist -, sodass das Gesetz immer zur Anwendung kommen soll, ausser es gibt Gründe dafür, dass man mit Papier arbeiten will. Aber grundsätzlich soll die Bundesverwaltung digital arbeiten.

    Wir haben einige wenige Differenzen und hoffen, dass wir mit unseren Kompromissanträgen den Ständerat überzeugen können. Einerseits geht es um die dezentralen Einheiten. Ich bin froh, dass der Bundesrat dem Antrag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates folgt. Und zwar wollen wir im Grundsatz alle dezentralen Einheiten des Bundes diesem Gesetz unterstellen und dem Bundesrat einfach das Recht geben, Ausnahmen vorzusehen. Im Entwurf des Bundesrates ist es umgekehrt formuliert, nämlich so, dass der Bundesrat dezentrale Einheiten dem Gesetz unterstellen kann, aber nicht muss. Wir wollen hier dem Bundesrat einen Schubs geben und beantragen, dass die dezentralen Einheiten grundsätzlich dem Gesetz unterstellt sind.

    Weiter sind wir bei Artikel 3 Absatz 4 der Meinung, dass nicht noch spezifisch im Gesetz erwähnt werden muss, dass die Bedürfnisse der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden müssen, weil das Gesetz das ohnehin schon vorsieht. [PAGE 138]

    Bei Artikel 4 geht es um den Abschluss von Vereinbarungen. Da will der Ständerat, dass die Kantone zwingend angehört werden müssen. Wir finden diese Formulierung nicht notwendig. Wir schlagen Ihnen vor, dem Bundesrat zu folgen. Der Bundesrat soll in eigener Kompetenz Vereinbarungen abschliessen dürfen. Ich bin ein Verfechter des Föderalismus, aber wir müssen dem Bundesrat nicht für jede Vereinbarung die Pflicht auferlegen, mit allen Kantonen Anhörungen durchzuführen. Das ist nicht verhältnismässig.

    Bei Artikel 9, "Open Source Software", haben wir einen Kompromiss eingereicht. Wir sind der Meinung, dass die Quellcodes von Software generell offengelegt werden sollen, ausser wenn Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe dagegen sprechen. Wir glauben, dass wir damit auch dem Ständerat im Sinne seiner Diskussionen folgen und einen Kompromiss präsentieren.

    Last, but not least bitten wir Sie, dem Bundesamt für Statistik die Hoheit bei der Verwaltung der Metadaten zu geben. Es wäre schädlich, wenn verschiedene Bundeseinheiten verschiedene Metadaten regeln. Wir brauchen eine Bundeseinheit, welche hier in der Verantwortung steht, und das soll das Bundesamt für Statistik sein.

    Auch hier bitten wir Sie, dem Bundesrat zu folgen.

  • Redetext
    Greta Gysin(Die Grünen)
    Schweiz

    Discutiamo oggi le divergenze relative alla legge federale concernente l'impiego di mezzi elettronici per l'adempimento dei compiti delle autorità. Su alcuni punti la commissione - l'abbiamo già sentito - ha mantenuto le divergenze con la Camera alta, ma ha fatto un passo non indifferente verso la versione degli Stati in particolar modo per quanto riguarda il campo d'applicazione e le dinamiche con i cantoni.

    Siamo all'articolo 2 della legge. Nella prima lettura il Consiglio nazionale aveva voluto estendere il campo di applicazione della legge alle amministrazioni cantonali quando sono incaricate di applicare il diritto federale. Considerate la ferma opposizione del Consiglio degli Stati nonché quella espressa dalle autorità cantonali, la maggioranza della commissione ha rinunciato nella seconda lettura a voler estendere il campo di applicazione anche ai cantoni. Con 14 voti contro[NB]10, la maggioranza commissionale ha voluto così dar fiducia e credito alla convinzione dei cantoni che sarà possibile far progredire la standardizzazione digitale più rapidamente con la cooperazione volontaria dei diversi livelli federali, piuttosto che imponendo dall'alto degli standard non desiderati. Una minoranza Gredig propone di mantenere la versione del Consiglio nazionale.

    La commissione rimane però convinta che la legge debba applicarsi anche alle unità amministrative decentralizzate, e al capoverso 2 ha quindi optato per una formulazione più chiara rispetto a quella proposta dal Consiglio federale.

    All'articolo 3 si mantiene la divergenza al capoverso 4. L'articolo dice chiaramente che le prestazioni devono essere accessibili a tutta la popolazione. Per realizzare questo obiettivo è evidente che è necessario tener conto delle diverse esigenze di gruppi della popolazione. Non è quindi necessario specificarlo nella legge, creando una bruttura legislativa.

    All'articolo 4 capoverso 4, la maggioranza commissionale, con 15 voti contro 10, vi propone di mantenere la versione del Nazionale, quindi di non prevedere l'obbligo, per il Consiglio federale, di consultare i cantoni interessati da possibili convenzioni. Non lo si ritiene né utile né necessario. Se i comuni vogliono progredire nella digitalizzazione, devono poterlo fare senza che il cantone metta loro bastoni tra le ruote e vi si opponga. Una minoranza Rutz Gregor vi propone invece di adottare la versione del Consiglio degli Stati.

    All'articolo 9 viene regolata la pubblicazione dei codici sorgente dei software utilizzati dalle autorità federali. La commissione unanime vi propone di mantenere la versione del Nazionale, ma con una piccola aggiunta che tiene pieno conto delle preoccupazioni della Camera alta. La nuova formulazione è dunque da intendersi come una soluzione di compromesso - speriamo possa trovare l'avvallo anche della Camera alta.

    Agli articoli 10 e 12, per questioni di efficienza procedurale più che per convinzione, la commissione vi propone di adottare la versione degli Stati.

    All'articolo 14 si mantiene per contro la divergenza, quindi la versione del Nazionale: nella gestione dei metadati è sensato concentrare la gestione presso un'unica autorità amministrativa, un unico ufficio, nello specifico l'Ufficio federale di statistica. Si vuole evitare che si costruiscano delle strutture parallele inutili e costose, creando confusione e meccanismi tutt'altro che efficienti.

    Riassumendo, la commissione del Nazionale vi propone di mantenere alcune piccole, minori divergenze con la Camera alta, ma nel nocciolo della questione, il campo d'applicazione, fa un passo non indifferente verso il Consiglio degli Stati. L'auspicio è che la Camera gemella raccolga questo spirito, decidendo anch'essa di fare dei piccoli passi nella nostra direzione, di allinearsi alle nostre proposte. Questo permetterebbe di concludere la deliberazione di questa legge in questa sessione e senza dover indire una Conferenza di conciliazione.

  • Redetext
    Karin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Sie sehen es auf der Fahne: Beim vorliegenden Gesetz gibt es noch einige Differenzen, zwei davon sind erheblich. Sie betreffen die Frage der Unterstellung der dezentralen Verwaltungseinheiten des Bundes und die Ausweitung des Geltungsbereichs der Artikel 11 bis 13 EMBAG auf die Kantone. In beiden Punkten ist Ihre Kommission nun dem Ständerat entgegengekommen.

    Dezentrale Verwaltungseinheiten werden geschaffen, wenn sich in einem bestimmten Bereich ein Bedürfnis nach einer gewissen Autonomie der Verwaltung ergibt. Diese Autonomie der Verwaltungseinheiten kann es erfordern, dass das EMBAG oder einzelne Bestimmungen davon nicht zur Anwendung kommen. Würden die dezentralen Verwaltungseinheiten generell dem EMBAG unterstellt, wäre gegebenenfalls unklar, ob eine Verbindlicherklärung von Standards und Behördendiensten mit der Autonomie einer Einheit im Widerspruch steht.

    Ihre Kommission schlägt nun vor, die dezentralen Verwaltungseinheiten zwar grundsätzlich dem Gesetz zu unterstellen, dem Bundesrat aber die Kompetenz zu geben, einzelne davon auszunehmen. Mit dieser Lösung wird den Anliegen der dezentralen Verwaltungseinheiten Rechnung getragen, sie ist deshalb zu unterstützen.

    Die wohl wichtigste Differenz bleibt in Bezug auf die Geltung des Gesetzes für die Kantone; Sie haben es auch von den verschiedenen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen gehört. Diese Frage war schon in einem früheren Stadium der Erarbeitung des Erlasses umstritten. So war im Vernehmlassungsentwurf noch vorgesehen, dass der Bundesrat IKT-Mittel und -Standards gegenüber kantonalen Behörden und ihren externen Verwaltungsträgern verbindlich erklären könne, soweit dies für den einheitlichen und korrekten Vollzug von Bundesrecht erforderlich sei. Dagegen wehrten sich die Kantonsregierungen entschieden. Für sie war nicht nachvollziehbar, dass der Bund in dieser Phase des kooperativen Aufbruchs - zeitgleich erfolgte ja die Schaffung der Digitalen Verwaltung Schweiz - einseitige hoheitliche Anordnungen zulasten der Kantone vorschlug. Zudem zweifelten sie die Verfassungsmässigkeit eines solchen Eingriffs des Bundes in die Autonomie der Kantone an.

    Der Bundesrat nahm diese Bedenken ernst und engte den Geltungsbereich daher ein. Eine Erweiterung des [PAGE 137] Geltungsbereichs der Artikel 11 bis 13 EMBAG auf kantonale Verwaltungen steht im Widerspruch zu der mit der Digitalen Verwaltung Schweiz verfolgten kooperativen Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen bei der digitalen Transformation. Angesichts des grossen Widerstands der Kantone ist die Erweiterung des Geltungsbereichs deshalb abzulehnen. Der kooperative Ansatz ist aber nicht nur aufgrund des Widerstands der Kantone vorzuziehen, er ist insgesamt auch zielführender. Eine Harmonisierung mittels einseitiger Anordnungen, die von den Kantonen nicht mitgetragen werden, ist nicht realistisch. Aus diesen Gründen begrüsst der Bundesrat den Entscheid Ihrer Kommission, in Bezug auf die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf die Kantone die Fassung des Ständerates zu übernehmen.

    Ich bitte Sie daher, den Anträgen Ihrer Kommission zu folgen.

  • Redetext
    Angelo Barrile(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    In der Eintretensdebatte und in der ersten Lesung haben wir festgestellt: Die Digitalisierung von Verwaltung und Behörden in der Schweiz hinkt auf allen Ebenen hinterher. Wir haben den Anschluss ziemlich verpasst. Der Nationalrat hat als Erstrat dann einen notwendigen Schritt gemacht und gesagt, wir müssen das EMBAG so ausgestalten, dass die Digitalisierung der behördlichen Aufgabenerfüllung wirklich ermöglicht wird.

    Nun sind wir in der Differenzbereinigung, weil bei der Beratung im Ständerat erwartungsgemäss doch einige Differenzen entstanden sind. Einige haben wir beseitigen können, einerseits, weil wir gesehen haben, dass der Ständerat[NB]eine bessere Formulierung gefunden hat - das finde ich gut -, andererseits, weil wir gemerkt haben, dass unsere Forderungen zum Teil zu weit gegangen sind. Aber es gibt doch ein paar Kernanliegen, die wir als Nationalrat unbedingt aufrechterhalten sollten. Wir haben es gehört, für uns ist das der Minderheitsantrag Gredig bei Artikel 2. Wir können nicht zuerst sagen, wir machen einen kleinen, notwendigen Schritt vorwärts, und dann, nach der Ständeratsdebatte, plötzlich sagen: Wir bewegen uns nur minimal, nur ein bisschen, denn wir hinken zwar hinterher, aber zu mutig wollen wir nicht sein.

    Es geht darum, dass für die dezentralen Einheiten der Bundesverwaltung und für jene kantonalen Stellen, die Bundesrecht anwenden, auch eine einheitliche digitale Anwendung vorgeschrieben wird. Das ist auch abgeklärt worden. Kollege Rutz hat es am Rand angetönt: Es ist verfassungsmässig möglich. Es verstösst nicht gegen die Verfassung, und es geht hier nicht um die digitalen Aufgaben, die von den Kantonen her kommen. Hier geht es um die Aufgaben, die das Bundesrecht vorsieht. Deshalb finden wir es richtig, dass wir hier die Differenz aufrechterhalten. Wir müssen dieses zentrale Thema unbedingt nochmals diskutieren.

    Wir lehnen den Minderheitsantrag Rutz Gregor ab und unterstützen die Begründung der Mehrheit.

    Wir sind dankbar für den Kompromiss bei Artikel 9, "Open Source Software". Wir haben gemerkt, dass beide Räte dasselbe wollen bezüglich der Offenlegung des Quellcodes. Wir haben eine gute Formulierung gefunden: Der Quellcode wird veröffentlicht, sofern keine Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe dagegen sprechen.

  • Redetext
    Damien Cottier(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Le groupe libéral-radical vous demande de suivre partout les propositions de la majorité.

    A l'article 2 alinéa 2, il estime que la proposition de la commission, la nouvelle formulation s'agissant des unités décentralisées de l'administration fédérale, est bonne, à savoir que l'on inverse la proposition par rapport à ce qui figurait dans les étapes précédentes de notre discussion, dans la précédente proposition du Conseil national en particulier. Il ne s'agit pas de prévoir que le Conseil fédéral impose l'utilisation de moyens informatiques semblables à des unités décentralisées de l'administration fédérale, mais il s'agit de prévoir que, par défaut, elles les utilisent également, et que le Conseil fédéral peut prévoir des exceptions. On inverse donc la logique: la règle serait une participation et des exceptions seraient possibles, plutôt que de prévoir qu'elles ne participent pas à ce système et que le Conseil fédéral puisse les y faire participer. Cela nous semble être une bonne proposition, à la lumière des explications que nous avons reçues.

    Il est clair que certaines unités décentralisées - notamment l'Institut fédéral de la propriété intellectuelle -, ne pourront pas participer, étant donné qu'elles participent à des systèmes avec des unités homologues sur plan international. Il faut prévoir des exceptions, ce que le Conseil national n'avait pas prévu la dernière fois. Mais il ne faut pas que l'exception devienne la règle. Dans ce sens, cette proposition nous semble raisonnable.

    Par contre, il nous semble aussi raisonnable de renoncer à l'obligation de demander au préalable l'accord du canton concerné, que le Conseil des Etats avait voulu introduire. C'est le coeur de la proposition de la minorité Gredig, que nous vous demandons de ne pas soutenir. Le groupe libéral-radical a fait évoluer sa position suite au débat qui a eu lieu à la fois dans votre commission et dans l'autre conseil. Il nous semble qu'il serait en effet pertinent que la plupart des cantons et des administrations cantonales participent aux efforts en matière de numérisation. Mais imposer n'est pas la meilleure de manière de faire eu égard à nos institutions et eu égard à l'esprit de collaboration qui est sous-jacent à cette loi.

    A l'article 2, nous vous demandons de suivre la majorité de la commission.

    C'est également le cas à l'article 4 alinéa 4. Il s'agit là des conventions que la Confédération peut passer. Il nous semble qu'il n'est pas nécessaire de prévoir chaque fois une consultation des cantons. Si la Confédération conclut des conventions de ce type, par exemple avec des entités communales pour les tâches qui sont de sa responsabilité, qui sont prévues par la loi, elle doit pouvoir le faire sans qu'il y ait le frein supplémentaire d'une consultation des cantons concernés. Si on parle de conventions internationales, cette précision est inutile puisqu'il existe une loi fédérale sur la participation des cantons à la politique extérieure qui prévoit déjà une consultation obligatoire des cantons lorsque leurs compétences sont touchées. Donc, il ne serait pas nécessaire de l'inscrire dans la présente loi.

    C'est la raison pour laquelle nous vous demandons de suivre la majorité de la commission et de rejeter la proposition de la minorité Rutz Gregor.

    Enfin, concernant l'article 9, comme cela a déjà été évoqué par d'autres intervenants, il nous semble que la proposition de la commission est une proposition constructive pour se rapprocher du Conseil des Etats, en cadrant bien la discussion sur le sujet de l'"open source"; c'est une contribution utile de la commission. Là aussi, nous remercions la commission pour ce travail.

    Dans l'ensemble, nous vous demandons de toujours suivre la majorité.

  • Redetext
    Gerhard Andrey(Die Grünen)
    Schweiz

    En bref, le groupe des Verts soutient la minorité Gredig à l'article 2 sur le champ d'application et la position de la majorité de la commission à l'article 4 alinéa 4 concernant la possibilité pour la Confédération de conclure librement des accords directement avec les communes et salue la nouvelle proposition constructive de la commission à l'article 9 alinéa 1 sur le thème des logiciels open source.

    Beim Antrag der Minderheit Gredig zu Artikel 2 geht es um den Geltungsbereich und um einen elementaren Bestandteil der Vorlage: eine breite Wirkung behördlicher Digitalisierung. Es wird wesentlich sein, wie dieser Geltungsbereich ausgestaltet sein wird.

    Gerne können wir hier drin lamentieren, wenn einmal mehr eine Schlagzeile zu schlecht funktionierender Digitalisierung über die Staatsebenen hinweg die Runde macht. Wenn wir die aktuelle Vorlage aber nicht auf die Kantone und Gemeinden ausweiten und damit notabene ausschliesslich Bundesrecht vollziehen, dann darf der Bund womöglich weiterhin Faxe betreiben, nicht weil er das unbedingt will, sondern weil er von den Kantonen eben keinen Standardkanal verlangen kann. Es ist ja nicht so, dass die Bundesverwaltung einen Riesendrang verspürt, alte Technologien einzusetzen, aber zuweilen wird sie von den anderen Staatsebenen schlicht dazu gezwungen.

    Ich bitte Sie deshalb, hier die Haltung des Nationalrates aus der letzten Beratung im Plenum zu bestätigen und die Minderheit Gredig zu unterstützen.

    Bei Artikel 4 sind wir hingegen froh, dass die Kommission an der bundesrätlichen Version festhält. Auch hier geht es darum, dass es wenig Hürden gibt, damit die Digitalisierung über alle Staatsebenen hinweg funktionieren kann. Es muss möglich sein, dass fortschrittliche Gemeinden auch ohne Anhörung der Kantone vorwärtsmachen und an der Digitalen Verwaltung Schweiz bauen können. Denn in die Vorlage sind ja auch Checks and Balances eingebaut, nämlich die Pflicht zur Interoperabilität und zur Mehrfachnutzung von Software.

    Das bringt mich zum letzten Artikel, nämlich Artikel 9 zu Open-Source-Software. Im Gegensatz zu einer aus dem Agglomerationsverkehrsfonds finanzierten Brücke kann Software ohne Zusatzkosten mehrfach eingesetzt werden. Die öffentliche Hand hat ein vitales Interesse, diesen Umstand zu nutzen. "Public money, public code" - Geld der öffentlichen Hand soll durch das freie Zur-Verfügung-Stellen von Software einen Nutzen an anderer Stelle ermöglichen.

    Wir Grünen sind deshalb froh um den Kompromissantrag aus der Kommission, dem sich der Ständerat hoffentlich auch anschliessen kann. [PAGE 136]

Data: OpenParlData · CC BY 4.0