Angelo Barrile
- Party
- Sozialdemokratische Partei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Zürich
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 22. August 1976
- Wikidata
- Q23060461
- Source body
- CHE
- Source updated
- 05.08.2026
- Record updated
- 06.08.2026
- First imported
- 14.08.2025
- NeinSchweizUnnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2023 · 11.09.2023Result: 78 Yes · 87 No · 29 Abst. · 6 Absent
- NeinSchweizEntlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz UEG) (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2023 · 11.09.2023Result: 120 Yes · 67 No · 1 Abst. · 12 Absent
- NeinSchweizEntlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz UEG) (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2023 · 11.09.2023Result: 137 Yes · 36 No · 10 Abst. · 17 Absent
- JaSchweizZGB. Änderung (Unternehmensnachfolge) (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2023 · 11.09.2023Result: 97 Yes · 89 No · 3 Abst. · 11 Absent
- NeinSchweizDBG und StHG. Abzug von Investitionen in den Erdbebenschutz ermöglichen (Motion)NationalratHerbstsession 2023 · 11.09.2023Result: 87 Yes · 97 No · 8 Abst. · 8 Absent
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- RedetextSchweiz
In der Eintretensdebatte und in der ersten Lesung haben wir festgestellt: Die Digitalisierung von Verwaltung und Behörden in der Schweiz hinkt auf allen Ebenen hinterher. Wir haben den Anschluss ziemlich verpasst. Der Nationalrat hat als Erstrat dann einen notwendigen Schritt gemacht und gesagt, wir müssen das EMBAG so ausgestalten, dass die Digitalisierung der behördlichen Aufgabenerfüllung wirklich ermöglicht wird.
Nun sind wir in der Differenzbereinigung, weil bei der Beratung im Ständerat erwartungsgemäss doch einige Differenzen entstanden sind. Einige haben wir beseitigen können, einerseits, weil wir gesehen haben, dass der Ständerat[NB]eine bessere Formulierung gefunden hat - das finde ich gut -, andererseits, weil wir gemerkt haben, dass unsere Forderungen zum Teil zu weit gegangen sind. Aber es gibt doch ein paar Kernanliegen, die wir als Nationalrat unbedingt aufrechterhalten sollten. Wir haben es gehört, für uns ist das der Minderheitsantrag Gredig bei Artikel 2. Wir können nicht zuerst sagen, wir machen einen kleinen, notwendigen Schritt vorwärts, und dann, nach der Ständeratsdebatte, plötzlich sagen: Wir bewegen uns nur minimal, nur ein bisschen, denn wir hinken zwar hinterher, aber zu mutig wollen wir nicht sein.
Es geht darum, dass für die dezentralen Einheiten der Bundesverwaltung und für jene kantonalen Stellen, die Bundesrecht anwenden, auch eine einheitliche digitale Anwendung vorgeschrieben wird. Das ist auch abgeklärt worden. Kollege Rutz hat es am Rand angetönt: Es ist verfassungsmässig möglich. Es verstösst nicht gegen die Verfassung, und es geht hier nicht um die digitalen Aufgaben, die von den Kantonen her kommen. Hier geht es um die Aufgaben, die das Bundesrecht vorsieht. Deshalb finden wir es richtig, dass wir hier die Differenz aufrechterhalten. Wir müssen dieses zentrale Thema unbedingt nochmals diskutieren.
Wir lehnen den Minderheitsantrag Rutz Gregor ab und unterstützen die Begründung der Mehrheit.
Wir sind dankbar für den Kompromiss bei Artikel 9, "Open Source Software". Wir haben gemerkt, dass beide Räte dasselbe wollen bezüglich der Offenlegung des Quellcodes. Wir haben eine gute Formulierung gefunden: Der Quellcode wird veröffentlicht, sofern keine Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe dagegen sprechen.
- RedetextSchweiz
Wir haben es gehört: Die Digitalisierung sollte auch in der Verwaltung fortschreiten. Sie schreitet zwar auch fort, aber wir sehen, dass da noch grosse Lücken bestehen und es auch einen Wildwuchs gibt.
Gerade in unserem Land, das föderalistisch strukturiert ist, ist die Digitalisierung der Verwaltung auf allen Staatsebenen eine grosse Herausforderung. Leider müssen wir zugeben, dass das, was wir diesbezüglich bisher erreicht haben, kein Ruhmesblatt für unser Land ist. Im Vergleich zu anderen Ländern belegen wir nämlich - die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher haben es bereits erwähnt - einen Platz im hinteren Mittelfeld. Das ist ernüchternd.
Die SP-Fraktion wird natürlich auf diesen Gesetzentwurf eintreten, da er notwendig ist. Er ist - ich gebe es zu - nicht unbedingt der grosse Wurf, der uns jetzt wesentlich voranbringen würde. Für eine griffigere Regelung des E-Government-Bereichs fehlen leider bis heute die gesetzlichen und vor allem auch die verfassungsrechtlichen Grundlagen. Wir wären gerne noch etwas weiter gegangen, aber die Grundlagen hierfür bestehen noch gar nicht. Deshalb sind wir froh, mit diesem Gesetz einmal einen ersten Schritt in die richtige Richtung machen zu können, der aber doch schon ein[NB]bisschen zu spät erfolgt, wie wir es gehört haben.
Mit diesem Gesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben schaffen wir endlich die Rechtsgrundlage für den Umgang mit und den Austausch von Daten innerhalb der Bundesverwaltung, zwischen der Bundesverwaltung und den kantonalen Behörden und auch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wir unterstützen dieses Gesetz, weil drei wichtige Grundprinzipien, die wir von der SP mittragen, im vorliegenden Entwurf der SPK-N berücksichtigt werden.
Das erste Prinzip, "Digital first", heisst, dass der digitale Weg für die Kommunikation der Behörden auf Bundesebene als Regelfall gesetzt wird. Das zweite Prinzip, "Open Source", beinhaltet eine von den Bundesbehörden entwickelte und weiterentwickelte Software, die allen Interessierten lizenzfrei zur Verfügung stehen soll. Das dritte Prinzip, "Open Government Data", besagt, dass die Behördendaten grundsätzlich von Privaten kostenlos weiterverwendet werden können. Auch wenn wir gerne weiter gegangen wären, unterstützen wir gerade mit der aktuellen Version eine Öffnung und die gesetzliche Grundlage, um die Digitalisierung voranzutreiben.
Wir wären gerne weiter gegangen, ich habe es gesagt. Aber wenn es verfassungsrechtlich noch nicht möglich ist, den Kantonen auch die Standards als Verpflichtung vorzuschreiben, ist das zwar ärgerlich, aber natürlich auch ein Teil unseres Föderalismus. Das ist der Grund, weshalb wir sagen, das Rahmengesetz sei notwendig, und wir unterstützen es. Sowohl der Bundesrat wie auch wir als Parlament werden in Zukunft die Aufgabe meistern können, die gesetzlichen Grundlagen zunehmend zu erweitern und auch die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu setzen.
Wenn wir gerade beim Eintreten sind, sage ich noch etwas zur Detailberatung und danach nichts mehr: Wir werden mit einer Ausnahme die Mehrheit unterstützen. Die von der Minderheit Gysin Greta beantragte Bestimmung soll in Artikel 9 als Grundlage festgelegt werden, da geht es um das Prinzip "Open Source". Wir unterstützen hier die Minderheit; die Rechte Dritter müssen gewahrt werden, aber das muss unserer Meinung nach nicht explizit im Gesetz festgehalten werden.
Ich gehe nicht auf alle Minderheitsanträge ein. Wir unterstützen die Mehrheit, weil die aktuelle Vorlage der SPK-N im Vergleich zum Beschluss des Ständerates den Anwendungsbereich erweitert hat und unseren Zielen näher kommt. Insbesondere möchte ich erwähnen, dass die dezentralen Einheiten der Bundesverwaltung auch dem Gesetz unterstellt werden, das war ein wichtiges Anliegen. Ich möchte auch erwähnen, dass die Verwaltung überall dort, wo es möglich ist, elektronische Mittel einsetzen soll; das soll die Regel und nicht die Ausnahme sein. Auch freut mich, dass die Daten der Register, unter anderem beispielsweise der Handelsregister, in Zukunft für alle einfacher zugänglich sein werden. Es freut mich, dass unser Antrag in der Kommission eine Mehrheit gefunden hat.
Deshalb unterstützen wir, wie gesagt, die Mehrheit. Vielen Dank, wenn Sie uns folgen.
- RedetextSchweiz
Genau vor zwei Wochen wurde der aktuelle "Hate crime"-Bericht veröffentlicht. Er betrifft die Meldungen, die jährlich bei der LGBT-plus-Helpline eintreffen. Es geht um Hassverbrechen gegen queere Personen. Was diese Zahlen zeigen, ist alarmierend. 2021 haben die Meldungen im Vergleich zum Vorjahr um 50 Prozent zugenommen. Das heisst, dass letztes Jahr knapp weniger als 100 Fälle gemeldet wurden, bei denen queere Personen angegriffen wurden. Das sind fast zwei pro Woche. 30 Prozent dieser Personen, also fast ein Drittel, haben physische Gewalt erlebt.
Alle eineinhalb Wochen werden also in der Schweiz Menschen angegriffen, weil sie queer sind. Meistens geschieht dies im öffentlichen Raum. Kaum jemand greift ein. Die Folgen sind sehr einschränkend und stark für die psychisch und physisch Betroffenen, aber auch für die Community. Immer mehr queere Menschen trauen sich nicht, sich öffentlich zu zeigen oder zu sich selber zu stehen. Das finde ich ernüchternd und erschreckend, gerade heute, zwei Jahre nachdem sich das Volk in der Abstimmung ganz klar zur Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm geäussert hat, gerade heute, im Jahr, in dem die "Ehe für alle" eingeführt wird. [PAGE 885]
Die queeren Menschen können nicht öffentlich zu sich selber stehen, ohne zu riskieren, angegriffen oder verletzt zu werden. Es gibt ein direktes Risiko, auf der Strasse angegriffen zu werden, dies in dieser Gesellschaft, die immer wieder bekräftigt hat, dass wir akzeptiert und gleich sind wie alle anderen Menschen auch. Es besteht ganz klar ein dringender politischer und gesellschaftlicher Handlungsbedarf, und da setzt mein Postulat an. Ich verlange einen nationalen Aktionsplan zur Verminderung von Hassverbrechen gegen queere Personen. Es braucht endlich griffigere Massnahmen - Massnahmen, die in der Schweiz leider bis heute fehlen.
Es braucht eine Unterstützung und einen Schutz für die gewaltbetroffenen Personen inklusive eines besseren Zugangs zu Opferhilfen und Rechtsmitteln. Es braucht aber auch präventive Massnahmen zur Verminderung der Gewalt und der feindlichen Einstellung gegen lesbische, schwule, bisexuelle, Trans- und queere Menschen. Denn die Prävention ist das beste Mittel. Wenn etwas passiert ist, dann ist es schon zu spät. Es braucht ganz klar auch eine Täter- und Täterinnenarbeit.
Beim Postulat geht es darum, dass ein Aktionsplan erarbeitet und umgesetzt wird. Der Bund sollte hier den Lead haben. Er kann und darf die Erarbeitung und Umsetzung nur in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden sowie in Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen und auch mit den Expertinnen und Experten zum Thema vornehmen.
Der Bundesrat vertritt in seiner Antwort eine ablehnende Haltung und schreibt, es seien die Kantone und Gemeinden in der Verantwortung. Ja, das ist so. Aber wir sehen, was passiert: Es passiert zu wenig. Einzelne Regionen und Gemeinden sind aktiv. Beispielsweise die Stadt Zürich oder der Kanton Fribourg erheben solche Fälle. Andere Aktionen sind total unkoordiniert, lokal und ohne Zusammenhang. Die Schweiz ist nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention auch verpflichtet. Wir müssen weitere Massnahmen gegen geschlechterbasierte Gewalt treffen. Dazu ist die Schweiz als ganzes Land verpflichtet.
Die Bevölkerung hat zweimal klar signalisiert: Queere Menschen haben einen Platz in unserem Land und sollen gleiche Rechte haben; Diskriminierung hat keinen Platz. Dazu gehört auch die Gewalt. Wir als Parlament sind gefordert, hier zu handeln. Wir müssen die queeren Menschen im Alltag wieder schützen, sodass alle Menschen in unserem Land sich auch in der Öffentlichkeit so zeigen können, wie sie sind, ohne um ihre Gesundheit zu fürchten.
Es braucht einen Aktionsplan. Die heutige Situation ist unbefriedigend. Es ist nicht ein neues Instrument. Wir kennen etwas Ähnliches im Kampf gegen Rassismus. Auch da sind zwar die Kantone und Gemeinden gefordert, aber ein nationaler Aktionsplan koordiniert das alles. Das brauchen wir auch für die queeren Menschen.
- RedetextSchweiz
Bevor ich loslege, gebe ich meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsident des[NB]Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO).
Das Thema, um das es in meiner Motion geht, ist im Parlament nicht neu; es ist leider weiterhin ungelöst. Es geht um den Mangel an Fachkräften im Gesundheitswesen, insbesondere bei Ärztinnen und Ärzten. Die Gesundheitskrise im Rahmen der Corona-Pandemie hat noch stärker aufgezeigt, wie notwendig es ist, dass wir im Gesundheitswesen genug Personal zur Verfügung haben. Es geht nicht nur um die Pflegeberufe - hier ist es ganz klar, und ich bin froh, dass das Volk gesagt hat, wir müssten hier mehr machen -, sondern auch um sämtliche anderen Berufe im Gesundheitswesen.
Als ich die Motion im Mai 2020 eingereicht habe, waren wir gerade in der ersten grossen Welle der Corona-Pandemie. Damals wurden in gewissen Kantonen Ärztinnen und Ärzte aus dem Ruhestand rekrutiert. Menschen, die zur Risikogruppe gehörten und eigentlich hätten zuhause bleiben müssen, sind also wieder in den Beruf eingestiegen, weil zu wenige Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung standen. Auch diejenigen, die ihre Tätigkeit reduziert oder eingestellt hatten, sind eingesprungen. Ausserdem haben wir Medizinstudierende rekrutiert und in "Schnellbleichen" auf den möglichen Einsatz in den Spitälern vorbereitet.
Nach wie vor ist es eine Tatsache: Es werden in der Schweiz zu wenig Ärztinnen und Ärzte ausgebildet. Weiterhin sind wir stark abhängig von den im Ausland Ausgebildeten. Ich finde das einerseits ein Problem ethischer Natur - wir überlassen die Ausbildung anderen Ländern -, andererseits ist es, wie wir gesehen haben, auch ein Problem der Abhängigkeit, die kurzfristig nicht beseitigt werden kann.
Der aktuelle Mangel wird sich in Zukunft noch verstärken. Es gibt einen demografischen Wandel in der Bevölkerung und somit auch in der Ärzteschaft. Es gibt auch immer komplexere Fälle - die Medizin wird komplexer -, und es gibt mehr Teilzeitarbeitende. Wir brauchen in der Schweiz mehr Medizinerinnen und Mediziner.
Ich bin zwar froh, dass die Anzahl Studienplätze auf knapp 1300 pro Jahr erhöht wurde. Trotzdem reicht das heute nicht, und es wird auch in Zukunft nicht reichen, wenn wir bedenken, dass derjenige, der heute mit dem Medizinstudium beginnt, erst in zwölf bis zwanzig Jahren mit der Facharztausbildung fertig sein wird. Wenn wir schon jetzt sagen, es würden zu wenige ausgebildet, dann will ich mir gar nicht ausmalen, wie die Situation in zwanzig Jahren aussehen wird.
Ein Problem, das wir heute, gerade mit den knappen personellen Ressourcen, auch haben - als VSAO-Präsident kann ich das sagen -: Die Einsatzpläne in den Spitälern sind zu knapp bemessen. Ein grosser Teil der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte in den Spitälern hält sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebene 50-Stunden-Woche. Der Bundesrat mit dem SECO und die Kantone schaffen es nicht, dafür zu sorgen, dass das Arbeitsgesetz dort eingehalten wird. Deshalb müssen wir handeln, jetzt und nicht erst später.
Die verschiedenen Forderungen sind klar:
Ich möchte, dass die Zahl der Studienplätze in der Schweiz weiterhin erhöht wird, solange der Numerus clausus so gilt wie heute, und das ist eine Bundesaufgabe. Wir können das nicht den Universitätskantonen überlassen.
Ich möchte auch, dass der Numerus clausus nicht das alleinige Merkmal ist. Es gibt verschiedene Eignungsbeurteilungen, die ausprobiert werden. Das Beispiel des Praktikums, das ich genannt habe, ist nicht durchsetzbar, das weiss ich, das ist mir klar. Aber es gibt auch noch andere gute Lösungen.
Ich möchte, dass die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Ärzteschaft verbessert wird. Es geht hier nicht darum, dass sich die Politik inhaltlich einmischt, wie es in der Antwort des Bundesrates steht. Es geht darum, dass die finanziellen Ressourcen für Weiterbildungen, die zum Teil fehlen, auch durch die öffentliche Hand bereitgestellt werden. Wir haben alle ein Interesse, dass die Ärzteschaft die Patientinnen und Patienten gut betreut, dass sie sich weiterbildet und auch gerne im Beruf bleibt.
Die Umsetzung all dieser Forderungen muss auch angemessen finanziert werden. Da braucht es eine Verteilung zwischen Bund, Kantonen und den beteiligten Institutionen, das ist klar.
Der Ständerat hat eine praktisch gleichlautende Motion Carobbio Guscetti ohne Gegenstimme angenommen, bei uns wurde sie knapp abgelehnt. Heute haben wir nochmals eine Chance, darauf zurückzukommen.
Ich bitte Sie deshalb: Blicken Sie in die Zukunft! Wir haben die Verpflichtung, politische Entscheidungen zu treffen, damit die ärztliche Betreuung in der Schweiz in Zukunft gewährleistet ist, auch mit Menschen, die in der Schweiz ausgebildet wurden.
Ich hoffe, Sie nehmen diese Motion an.
- RedetextSchweiz
Geschätzter Herr Kollege Brunner, ich frage noch einmal nach: Sie haben gesagt, die Eizellenspende sei aufwendiger und medizinisch nicht ganz unproblematisch für die Frau. Zudem sei in der Kommission beispielsweise gesagt worden, überzählige Eizellen seien die einzige Möglichkeit. Gibt es noch andere Möglichkeiten? Für mich ist dieser Unterschied wichtig.
- MotionMitunterzeichner(-in)Stopp den Boni bei systemrelevanten BankenNo. 17.3322
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- SpezialStaatspolitische Kommission-NR Parlament in Krisensituation(Parlament in Krisensituat)Schweiz
- Mitglied07.09.2020 – 03.12.2023
- Ständig
- StändigGeschäftsprüfungskommission Nationalrat Subkommission EDI/UVEK(GPK-N EDI/UVEK)Schweiz
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- StändigSchweiz
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
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- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- Mitglied10.12.2015 – 01.12.2019
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