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Besserer Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter

(07.474)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz05.10.2007
Speeches(16)
Sorted by Speech date, Descending
16 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    07.442

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Folgegeben ... 55 Stimmen

    Dagegen ... 103 Stimmen

    [VS]

  • Redetext
    Charles Favre(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Messieurs Rennwald, Daguet, Levrat et Madame Goll nous proposent d'habiliter le Conseil fédéral à ratifier quatre conventions de l'OIT, à savoir une convention touchant le travail de nuit (Convention no 171), une convention touchant le travail temporaire (Convention no 181), une convention touchant le travail à temps partiel (Convention no 175), et une convention touchant la représentation des travailleurs (Convention no 135).

    La commission a eu en fait un débat général sur ces quatre conventions, en se posant une question de principe, à savoir: faut-il ratifier des conventions de l'OIT et ensuite modifier notre droit interne pour être "OIT-compatible" ou, au contraire, faut-il d'abord modifier notre droit interne et ensuite ratifier les conventions de l'OIT? Par le fait que cette réflexion touche les trois initiatives parlementaires, nous les traiterons donc ensemble.

    Quelle est la situation actuelle? Aujourd'hui, il y a une constante de notre gouvernement en matière de politique de ratification, à savoir: la Suisse ratifie une convention de l'OIT si son droit positif satisfait aux exigences de la convention. Donc, d'abord le débat interne, puis la ratification.

    La majorité de la commission rejoint tout à fait cette façon de faire, ceci pour plusieurs raisons: tout d'abord, cela nous permet d'avoir un véritable débat démocratique sans avoir la pression de l'OIT. Il s'agit donc de respecter notre système de démocratie directe, de respecter les droits du peuple et les droits du Parlement. Cette manière de faire évite aussi des procédures qui, par la suite, sont très longues pour harmoniser le droit interne avec la convention que nous aurions signée. Nous avons ici des cas où il y a en effet des divergences et qui sont suivies de débats juridiques. Ce genre de chose n'est pas acceptable. La majorité ne peut accepter le fait que les auteurs cherchent en fait à modifier le droit suisse en passant d'abord par la ratification des conventions internationales et à utiliser ainsi un système de pression.

    Il existe une commission fédérale tripartite pour les affaires de l'OIT, avec la présence des partenaires sociaux, en particulier les représentants du patronat et des syndicats. Cette commission a été mise sur pied dans le cadre d'une convention de l'OIT et a pour mandat d'examiner les conventions non encore ratifiées pour en proposer éventuellement la ratification au Conseil fédéral.

    A ce jour, cette commission n'a pas fait de proposition de ratification des conventions dont nous parlons. Cela signifie que, visiblement, il n'y a pas un besoin urgent en ce sens. Notre commission a débattu de cet élément et a décidé de ne pas renvoyer les propositions de ratification à la commission tripartite, estimant que c'est justement aux partenaires sociaux de présenter les propositions de ratification.

    La majorité de la commission veut également éviter une surréglementation du marché du travail. Elle estime en effet que le marché suisse du travail a une certaine flexibilité et que c'est là un point fort en comparaison internationale, et non une lacune, comme veulent nous le dire les auteurs des initiatives. Cette flexibilité explique à nos yeux pourquoi nous avons un taux de chômage faible dans ce pays et des niveaux de salaire qui sont intéressants. Nous ne tenons pas à renoncer à ces atouts.

    Vous avez entendu tout à l'heure les arguments des auteurs des propositions de minorité. Pour eux, il y a premièrement d'importantes lacunes dans notre droit du travail qu'il s'agit aujourd'hui de combler. Le deuxième argument important qu'il faut relever de la part de la minorité, c'est qu'à l'heure de la mondialisation, il faut avoir des standards internationaux. Le troisième, c'est que la Suisse doit continuer à jouer le rôle moteur qu'elle a toujours joué au niveau de l'OIT.

    La commission, comme je l'ai dit initialement, n'a pas discuté en fait des détails de ces diverses initiatives et de ces diverses conventions, en raison du fait que l'élément de base d'entrée en matière n'était pas rempli. En définitive, il n'a pas été donné suite à ces différentes initiatives selon les résultats de vote suivants: à l'initiative parlementaire Levrat 07.474 par 17 voix contre 8 et aucune abstention; à l'initiative parlementaire Daguet 07.444 par 16 voix contre 9 et aucune abstention; à l'initiative parlementaire Goll 07.457 par 15 voix contre 9 et aucune abstention; à l'initiative parlementaire Rennwald 07.442 par 15 voix contre 9 et aucune abstention.

    Je vous demande d'aller dans la même direction, à savoir de ne pas donner suite à ces quatre initiatives parlementaires.

    [VS]

  • Redetext
    Peter Spuhler(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Jede der vier vorgestellten Initiativen verlangt die Ratifizierung eines Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Bevor wir diese vier Initiativen materiell anschauen, stellt sich die Frage: Was ist eigentlich die Zielsetzung der ILO? Bei der Vorstellung der Initiativen durch die jeweiligen Initianten haben Sie es gehört: Die Zielsetzung ist die weltweite Durchsetzung sozialer und arbeitsmarktrechtlicher Mindeststandards. Die Schweiz - und das kam bei diesen Vorstellungen vielleicht zu wenig zum Ausdruck - steht dabei nicht abseits. Sie hat - das wurde auch bereits erwähnt - immer wieder eine sehr aktive Rolle gespielt. Der Sitz der ILO ist in Genf. Aber die Schweizer Regierung ist bei der Ratifizierung dieser Konventionen vorsichtig. Die Schweiz ratifiziert nur, wenn die entsprechende Konvention mit der innerstaatlichen Gesetzgebung deckungsgleich ist. Da gibt es bei allen vier und auch weiteren Konventionen immer wieder Unterschiede.

    Die Schweiz steht aber auch bei der Ratifizierung nicht abseits. Es wurden bis heute 188 Konventionen ratifiziert. Einige wurden überholt oder durch neue ersetzt. Zurzeit sind 138 Konventionen in Kraft. Davon hat die Schweiz immerhin 47 ratifiziert und steht damit im Mittelfeld. Ich möchte eine kurze Anmerkung betreffend Herrn Rechsteiners Erwähnung des "neoliberalen Virus" machen. Dieser "neoliberale Virus", der in der WAK und auch in unserem Land Einkehr gehalten hat, hat immerhin die Arbeitslosigkeit auf ein Rekordniveau gesenkt. Betreffend die Konventionen ist Frankreich deutlich weiter, hat viel mehr ratifiziert, und auf der anderen Seite stehen die USA mit nur 14 ratifizierten Konventionen.

    Die vorliegenden Konventionen wurden alle bereits einmal vom Bundesrat geprüft. Wie ich bereits erwähnt habe, sind aber grosse Unterschiede zwischen dem Gesetz und den Konventionen vorhanden, daher ist der Bundesrat bei allen vier Konventionen sehr zurückhaltend mit der Ratifizierung. Die Ansicht der Mehrheit der Kommission deckt sich da mit der Ansicht des Bundesrates.

    Ich möchte hier auch erwähnt haben, dass die Schweiz alle acht sogenannten fundamentalen Konventionen der IAO unterzeichnet hat. Diese acht betreffen Zwangsarbeit, Nichtdiskriminierung nach Rasse und Geschlecht, Lohngleichheit, Gewerkschaftsrecht, Recht auf kollektive Lohnverhandlungen, Mindestalter und Kinderarbeit. Es ist also bereits sehr viel eingeführt.

    Einige Anmerkungen zu den einzelnen Konventionen. Zur parlamentarischen Initiative Rennwald 07.442, "Nachtarbeit. Strengere gesetzliche Regelung": Hier ist die Konvention mit dem Gesetz weitgehend kompatibel, und der Bundesrat hat in seiner Antwort klar gesagt, es gehe hier in erster Linie um eine politische Beurteilung und nicht um eine materielle Frage. Die Mehrheit hat hier ganz klar entschieden, dass eben eine Annahme dieser Konvention auch ein Wettbewerbsnachteil wäre.

    Zur parlamentarischen Initiative Daguet 07.444 im Zusammenhang mit dem Personalverleih: Zwischen dem Gesetz und der Konvention hat es hier gewisse Widersprüche, und man möchte explizit darauf verzichten, das anzupassen. Es geht in erster Linie um die Gebühren. Es gibt zwischen unserem Arbeitsvermittlungsgesetz und dieser Konvention eine fundamentale Differenz bei den Gebühren. Das Gesetz sieht Gebühren explizit vor. Gemäss der Konvention sollen Gebühren explizit verboten sein. Dieser Widerspruch hat dazu geführt, dass auch der Bundesrat hier eben der Meinung ist, dass wir auf eine Ratifizierung verzichten sollten, und die Mehrheit der Kommission ist dieser Meinung auch gefolgt.

    Zur parlamentarischen Initiative Goll 07.457 bzw. zur Konvention über die Teilzeitarbeit: Es ist auch in der Kommission unbestritten, dass Teilzeit-, also Temporärarbeit, dem heutigen Zeitgeist entspricht. Durch die Teilzeitarbeit können auch viele Frauen oder heute auch Väter im Arbeitsprozess drinbleiben; es gibt eine hohe Flexibilität. Hier stellt sich natürlich grundsätzlich auch wieder die politische Frage, wie viel Regulierung wir wollen - überregulieren wir nicht diesen Bereich? Der Verlust von Flexibilität im Arbeitsmarkt kann sich natürlich auch kontraproduktiv auswirken, indem dann eben die Arbeitslosenzahlen steigen.

    Ich möchte daran erinnern, dass Deutschland gerade im Temporärarbeitsbereich sehr viel reguliert hat. Beispielsweise können Mitarbeiter nur während zwei Jahren in einem Betrieb tätig sein. Das hat zur Folge, dass diese Mitarbeiter nach zwei Jahren von sogenannten Arbeitsvermittlungsbüros weitergeschoben werden. Also ich glaube, wir müssen hier aufpassen, dass wir die Teilzeitarbeit eben als das ansehen, was sie wirklich ist; wir müssen ihr die hohe Flexibilität belassen und denjenigen, die eben so arbeiten wollen, das auch ermöglichen. Auch hier ist die Mehrheit der WAK dem Bundesrat gefolgt und hat klar auf Ablehnung tendiert.

    Bei der letzten parlamentarischen Initiative, jener von Christian Levrat (07.474), geht es um den besseren Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter. Hier geht es um das Übereinkommen Nr. 135 der Internationalen [PAGE 1183] Arbeitsorganisation (ILO). Die Schweiz hat damals die ILO-Konvention Nr. 98 unterzeichnet. Die ILO-Konvention Nr. 135 verlangt aber nun einen weiter gehenden Schutz der gewerkschaftlichen Vertrauensleute und der gewählten Mitglieder der Betriebskommission. Was unter anderem in der Stellungnahme des Bundesrates steht, ist, dass zurzeit eine Klage des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes hängig ist und dass man abwarten will, wie dieses Verfahren ausgeht. Für die Mehrheit der Kommission ist auch hier wieder die Grundsatzfrage, wie viel politischen Schutz, wie viel politische Überregulierung wir wollen. Wollen wir nicht eher einen flexiblen Arbeitsmarkt? Die Frage zieht sich durch die Behandlung aller vier parlamentarischen Initiativen durch, ob wir eben politisch für eine grössere Regulierung des Arbeitsmarktes einstehen wollen oder nicht.

    Ich möchte auch daran erinnern, dass die liberale Wirtschaftsordnung - im Speziellen das Arbeitsgesetz - viel zur Stärkung der Schweiz beigetragen hat und nach wie vor beiträgt, dies wirtschaftlich und somit auch vom Arbeitsmarkt her gesehen, beigetragen hat und nach wie vor beiträgt. Ich glaube auch, dass die Mehrheit das immer wieder aufgenommen hat und dieser Richtung der Argumentation gefolgt ist. Es stellt sich nach wie vor die Frage, wie viel Schutz wir brauchen. Was ist die beste Ausgangslage für möglichst wenig Arbeitslosigkeit, für eine möglichst hohe Integration im Arbeitsprozess, mit allen Möglichkeiten, die heute der Arbeitsmarkt bietet?

    Die grosse Mehrheit der WAK ist bei allen vier Geschäften der Meinung, dass diese in die falsche Richtung zielen und somit abzulehnen sind.

  • Redetext
    Paul Rechsteiner(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Zur Begründung des Minderheitsantrages: Ich empfehle Ihnen, der parlamentarischen Initiative Levrat 07.474 Folge zu geben, und verweise zusätzlich auf meine Bemerkungen zur parlamentarischen Initiative Rennwald, wo es um die Nachtarbeit ging. Es gibt einen Zusammenhang mit der Politik der Schweiz gegenüber internationalen Konventionen, die dazu führen müsste, dass dieser Initiative Folge gegeben wird. Es gibt aber auch eine materielle Begründung dafür.

    Zunächst zur Haltung der Schweiz gegenüber den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation: Die Schweiz gehört zu den Gründungsmitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation. Anfang des letzten Jahrhunderts kam die Schweiz, bürgerlich geführt, zum Schluss, dass sie als hochindustrialisiertes Land - die Schweiz war schon damals einer der führenden Industriestaaten - ein Interesse an der Angleichung der Arbeitsstandards haben müsse, weltweit, damals aber schwergewichtig in Europa. Sie kam zum Schluss, dass es deshalb aus ökonomischen und sozialen Gründen in ihrem Interesse liege, dass gewisse Minimalstandards geschaffen würden, die sich nicht nur auf die Stufe Nation beschränkten, sondern international anerkannt werden müssten, und dass deshalb die Internationale Arbeitsorganisation nötig sei. Nicht von ungefähr kommt es, dass der Sitz der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf ist. Die Schweiz hat sich wie heute auch damals um die Ansiedlung dieser internationalen Organisationen bemüht - in den letzten Jahren bemühte sie sich um die Ansiedlung des Menschenrechtsrates und weiterer internationaler Organisationen -, weil sie als kleines Land in einer globalisierten Welt natürlich wie kaum ein anderer Staat auch auf internationale Zusammenarbeit, auf internationale Minimalstandards angewiesen ist.

    Was passierte nun in den letzten Jahren, da der neoliberale Virus die Bundesverwaltung und den Bundesrat - und jetzt [PAGE 1182] auch die Mehrheit der WAK des Nationalrates - befallen hat? Es ist so, dass die Schweiz eine Politik der Feindseligkeit gegenüber den Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation entwickelt, die auf die Dauer dazu führen wird - ich muss das deutsch und deutlich sagen -, dass die Schweiz den Sitz der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf aufs Spiel setzt. Wenn die Schweiz als eines der Gründungsmitglieder dieser wichtigen internationalen Organisation selber nicht bereit ist, die wichtigsten Konventionen zu ratifizieren und mit der Entwicklung der Standards Schritt zu halten - die ja in der Schweiz im Allgemeinen erfüllt werden, das muss man anerkennen -, wenn sie gerade die Grundüberlegung, die in einer Welt der Globalisierung erst recht nötig ist, dass nämlich minimale Arbeitsschutzstandards die Voraussetzung für eine globale Wirtschaft sind, nicht beachtet, dann ist das eine Politik, die gefährlich ist.

    Materiell ist es so, dass der Schutz der Vereinigungsfreiheit auch in anderen Konventionen, die von der Schweiz in früheren Jahren akzeptiert worden sind - Abkommen Nr. 98 -, verankert ist. Die Koalitionsfreiheit ist auch in der Bundesverfassung verankert. Die Koalitionsfreiheit, nämlich das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren und zu betätigen, und das Recht, sich gewerkschaftlich repräsentieren zu lassen, diese Rechte gehören zu den "core labour standards", die weltweit respektiert werden müssen, unabhängig davon, ob Konventionen ratifiziert werden oder nicht. Sie gelten also; für die Schweiz ist das ein Stück Überverfassungsrecht; es ist aber auch in unserer Verfassung verankert. Es ist nun nicht einzusehen, weshalb die Schweiz die Konvention Nr. 135, die diese Rechte ja konkretisiert, nicht ratifizieren können soll.

    Darüber hinaus muss man feststellen, dass es ein Problem ist, wenn die Schweiz bei der Umsetzung der bisherigen Konventionen und des heutigen Verfassungsrechtes nicht bereit ist, den notwendigen Schutz der Gewerkschaftsvertreterinnen und Gewerkschaftsvertreter, die in Betriebskommissionen und in den paritätischen Institutionen von Pensionskassen sitzen, zu gewährleisten, wenn sie ihr Amt wahrnehmen. Es ist in der Schweiz leider so, dass ein Arbeitnehmervertreter, der in einem Pensionskassen-Gremium oder in einer Betriebskommission sitzt, entlassen werden kann, wenn dem Arbeitgeber diese Tätigkeit nicht passt. Es ist leider so, dass die schweizerische Gesetzgebung keine Wiederintegration des Arbeitnehmervertreters in den Betrieb vorsieht, keinen Kündigungsschutz, der es gewährleistet, dass das Mandat auch ausgeübt werden kann, wenn es dem Arbeitgeber nicht passt. Das ist eine Lücke, die dringend geschlossen, ja eine offene Wunde, die behandelt werden muss - wenn es nicht heute geschieht, so wird es in Zukunft geschehen müssen. Das Komitee für Vereinigungsfreiheit der Internationalen Arbeitsorganisation hat klar und deutlich festgestellt, dass die schweizerische Gesetzgebung hier den Standards, die zur Umsetzung der Koalitionsfreiheit nötig sind, nicht Genüge tut. Das muss korrigiert werden, jetzt und in der Zukunft.

  • Redetext
    Christian Levrat(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    L'importance de l'OIT comme contrepoids à l'OMC n'est plus à démontrer. A une époque où la dérégulation des marchés, la libéralisation de l'économie et l'abolition des frontières douanières dominent l'agenda politique, il est nécessaire de développer au niveau international un contrepoids, de développer un accompagnement social de la globalisation et de la libéralisation; contrepoids et accompagnement social que nous offre l'OIT avec sa structure tripartite particulière comprenant des employeurs, des employés et des représentants des gouvernements.

    Alors que l'Union suisse des paysans a passé l'été à réclamer des mesures d'accompagnement au round de Doha des négociations de l'OMC, il me paraît légitime que les salariés de Suisse, mais aussi plus largement ceux de la communauté internationale, demandent des mesures d'accompagnement sociales à la globalisation. Et ces mesures d'accompagnement, c'est l'OIT.

    La Suisse a toujours joué un rôle fondamental dans le développement de cette organisation, d'abord en tant que pays hôte, ensuite en tant que moteur d'une réglementation internationale du travail, jusqu'à récemment à tout le moins. Au cours des dernières années, nous avons dû constater une timidité extraordinaire de la Confédération, une réserve inacceptable de la Confédération dans son engagement. De moteur du droit international du travail qu'elle était, la Suisse s'est transformée en un frein qu'elle applique aujourd'hui à l'ensemble des conventions pertinentes. Ce "ralentissement" est illustré par son refus en 2007 - la Suisse ayant été le seul Etat membre de l'OIT à en décider ainsi - de signer une convention sur la protection de la santé des salariés. C'est d'autant plus incompréhensible que les délégations patronales et syndicales suisses ne se sont pas associées au refus du gouvernement.

    Cette timidité est également inacceptable dans sa politique de ratification des conventions de l'OIT. La Convention no 135, que je défends ici, doit permettre de garantir une meilleure protection contre le licenciement abusif en raison d'activités syndicales des employés d'une entreprise. La législation suisse n'a jamais vraiment offert à la liberté syndicale une protection suffisante au niveau constitutionnel. Mais ce déficit de protection se fait sentir plus fortement aujourd'hui dans le cadre de l'internationalisation des marchés et des activités des entreprises. Le Comité de la liberté syndicale de l'OIT ne s'y est d'ailleurs pas trompé. Dans un rapport récent, il a reconnu le bien-fondé d'une plainte de l'Union syndicale suisse relatant plusieurs cas de licenciements antisyndicaux et il a invité le gouvernement suisse à prendre des mesures pour qu'une telle protection "soit réellement efficace dans la pratique".

    Le problème que nous avons est bien là: la Suisse interdit bien sûr les licenciements antisyndicaux mais les sanctions prévues sont si faibles - il s'agit du paiement de six mois de salaire au maximum - qu'elles n'ont aucun effet dissuasif. Alors que certains dans cette salle n'hésitent pas à brandir à tout bout de champ un renforcement des sanctions dans d'autres domaines légaux, je suis pour le moins étonné de me retrouver aujourd'hui en minorité pour défendre la situation de salariés licenciés abusivement pour des motifs antisyndicaux.

    Compte tenu des lacunes de la législation suisse, des lacunes constatées par le Comité de la liberté syndicale de l'OIT, il est indispensable de ratifier la Convention no 135 concernant les représentants des travailleurs, qui offrirait à la Suisse un cadre général adéquat pour apporter les légères améliorations que notre législation devrait voir appliquées.

    En soi, la Convention no 135 n'implique probablement pas une modification fondamentale de la législation actuelle. Elle reprend et précise les obligations qui découlent de la Convention no 98 sur le droit d'organisation et de négociation collective. La Convention no 98 a été ratifiée par la Suisse en 1999, et il n'y a pour nous aucune raison aujourd'hui de ne pas procéder de même avec la Convention no 135.

    Face aux normes de l'OIT, la Suisse adopte une pratique qui consiste à ne ratifier une convention que lorsque le droit interne a évolué en conséquence. D'autres pays adoptent, eux, l'attitude inverse qui consiste à ratifier des conventions et à s'appuyer ensuite sur elles pour adapter leur droit interne. Pour moi, les deux pratiques sont légitimes, il n'y a rien à redire à cela. Mais ce qui n'est pas légitime, c'est de ne faire ni l'un, ni l'autre, c'est de ne pas ratifier une convention et, par conséquent, de ne pas adapter le droit interne, et de refuser par ailleurs de modifier le droit interne pour nous permettre ensuite de ratifier une convention qu'on aurait signée.

    Ni modifier, ni ratifier, c'est simplement une forme d'hypocrisie au niveau international, une hypocrisie que je vous invite à lever en ratifiant cette Convention no 135 concernant les représentants des travailleurs.

  • Redetext
    Susanne Leutenegger Oberholzer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Mit Überzeugung ersuche ich Sie im Namen der Minderheit der WAK, der parlamentarischen Initiative Goll 07.457 Folge zu geben.

    Wie ausgeführt worden ist, verlangt die Konvention zum einen, dass die Teilzeitarbeit gefördert wird, und zum andern, dass sie nichtdiskriminierend ausgestaltet wird. Sie tragen damit zur Stärkung des Standortes bei, davon bin ich überzeugt, und vor allem auch zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Beseitigung bestehender Diskriminierungen. Vor allem aber tragen Sie damit auch zur Gleichstellung der Frauen in den Sozialversicherungen bei. Das ist wichtig, denn die Teilzeitarbeit hat ein Geschlecht: In der Schweiz sind es, ganz anders als in anderen Industriestaaten, vor allem Frauen, die Teilzeit arbeiten. Es ist für sie häufig die einzige Möglichkeit, Erwerbsarbeit mit Familienarbeit zu verbinden.

    Wenn wir nun die reale Situation anschauen, müssen wir feststellen, dass wir direkte Diskriminierungen von Teilzeitarbeitenden haben, vor allem in den Sozialversicherungen. Als Erstes zur IV: Die Berechnung des Invaliditätsgrades bei Teilzeitarbeitenden nach der gemischten Methode führt in den meisten Fällen zu einer klar tieferen IV-Rente als bei Vollzeitbeschäftigten mit dem gleichen gesundheitlichen Schaden. Auch hier trifft es vor allem Frauen. Als Zweites zur zweiten Säule: Der Koordinationsabzug - die Eintrittsschwelle von rund 20 000 Franken ist für viele Teilzeitarbeitende zu hoch - führt dazu, dass sehr viele Teilzeitbeschäftigte nicht in den Genuss einer zweiten Säule kommen.

    Um welche Grössenordnungen es geht, bringe ich Ihnen gerne zur Kenntnis, und zwar gemäss den Informationen aus der WAK. 16 Prozent der Beschäftigten sind nur AHV-altersversichert. Das betrifft in absoluten Zahlen 510 000 Beschäftigte und davon wiederum 410 000 Frauen, die nicht über eine zweite Säule verfügen; und zwar nicht verfügen können, weil das System die Teilzeitarbeitenden benachteiligt.

    Zum Dritten, zur Unfallversicherung: Für die obligatorische Unfallversicherung brauchen Sie ein Mindestwochenpensum von acht Stunden - auch das klar ein Handicap für Teilzeitbeschäftigte. Damit können Sie selber feststellen: klare Diskriminierungen und damit eine Verletzung von Artikel 6 des Übereinkommens.

    Zur Erwerbsarbeit. Auch hier stellen wir Benachteiligungen von Teilzeitbeschäftigten fest: Zunächst einmal deshalb, weil sehr viele Beschäftigte in Teilzeit keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. Sie haben damit nicht den Schutz von [PAGE 1181] Mindestlöhnen und auch keinen wirklich guten Ferienanspruch in realer Freizeit. Benachteiligt sind aber nicht nur die Frauen, sondern auch Männer - und hier bitte ich die Kommissionssprecher, gut zuzuhören -: Männer haben, wenn sie Teilzeit arbeiten, nicht nur schlechtere Aufstiegschancen, sondern sie müssen eine direkte Lohndiskriminierung hinnehmen. Ich weise Sie darauf hin: Gemäss der Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik - sie ist zum Beispiel für die Sozialversicherungsgerichte für die Lohnermittlung wichtig - verdienen teilzeitarbeitende Männer im Schnitt 10 Prozent weniger als vollzeitarbeitende. Auch hier eine Konventionsverletzung, nämlich von Artikel 5.

    Interessant ist, dass all diese Fakten in der Kommission überhaupt kein Thema waren. Die Mehrheit der WAK hat sich nicht dafür interessiert, hat sich inhaltlich überhaupt nicht mit den faktischen Gegebenheiten auseinandergesetzt. Ich habe noch selten auf einem so wichtigen Gebiet, das Hunderttausende von Frauen und Männern in diesem Land betrifft, eine derartig oberflächliche Kommissionsberatung erlebt. Und ich muss Ihnen sagen: So kann man mit den Lohnabhängigen in diesem Land nicht umgehen, beziehungsweise so darf man mit ihnen nicht umgehen!

    Ich bitte Sie: Geben Sie der parlamentarischen Initiative Goll 07.457 Folge!

  • Redetext
    Christine Goll(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Bei den beiden vorangegangenen parlamentarischen Initiativen ging es um verbesserte Schutzmassnahmen, einerseits bei der Nachtarbeit, andererseits bei der Temporärarbeit. Mit meiner parlamentarischen Initiative 07.457 ziele ich auf einen besseren Schutz der Teilzeitarbeit, und zwar schlage ich Ihnen vor, dass wir das mit der Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 175 der Internationalen Arbeitsorganisation aufgleisen.

    Die Realität auf dem Schweizer Arbeitsmarkt zeigt: Teilzeitarbeit ist Frauenarbeit. Im europäischen Vergleich ist in unserem Land der Anteil teilzeitarbeitender Frauen mit 61 Prozent extrem hoch. Der Durchschnittswert im europäischen Mittel beträgt 30 Prozent. Das zeigt eine europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen. Teilzeitarbeit ist eine Form der Erwerbsarbeit, die in der Schweiz am stärksten bei Frauen im Altersspektrum zwischen 30 und 59 Jahren verbreitet ist; das weisen die aktuellen Daten des Bundesamtes für Statistik aus. Dass das so ist, ist kein Zufall, sondern es zeigt, dass das Bedürfnis nach Teilzeitarbeit besteht, weil die Frauen damit Beruf und Familienleben unter einen Hut bekommen können.

    Zwischen den Jahren 1991 und 2005 hat die Zahl der Personen, die aus familiären Gründen Teilzeit arbeiten, deutlich, nämlich um rund 17 Prozent, zugenommen. Dabei zeigt sich aber auch ein starkes Gefälle zwischen den Geschlechtern. 2005 gaben 495 000 Frauen, aber nur 26 000 Männer an, aus Familiengründen teilzeitlich erwerbstätig zu sein. Unbestrittenermassen nimmt aber auch bei Vätern der Wunsch nach Teilzeitarbeitsstellen zu.

    Teilzeitarbeit hat aber natürlich auch problematische Seiten. So ist Teilzeitarbeit immer öfter eine Notlösung für Arbeitnehmende, die keine Vollzeitstelle gefunden haben. Die Zahl der unfreiwillig teilzeitlich Erwerbstätigen schwankt je nach Konjunkturentwicklung. Zu dieser Form der Erwerbsarbeit sind aber auch zunehmend Arbeitnehmende gezwungen, die Mehrfachbeschäftigungen ausüben, um ihren Lebensunterhalt überhaupt bestreiten zu können. Auch Gründe wie Krankheit oder Behinderung spielen heute zunehmend eine Rolle bei der Ausübung einer teilzeitlichen Erwerbstätigkeit.

    Damit sind auch die Folgeprobleme von teilzeitlicher Erwerbsarbeit angesprochen. Teilzeitarbeitende müssen gegenüber Vollzeitarbeitenden zahlreiche Diskriminierungen hinnehmen: beispielsweise beim Lohn, bei den Anstellungs- und Arbeitsbedingungen, bei den Regelungen bezüglich Ferien und Freitagen und insbesondere bei den Sozialversicherungen. Das gilt vor allem für Wirtschaftssektoren und Unternehmen ohne Gesamtarbeitsverträge. So haben viele teilzeitlich Erwerbstätige keine soziale Absicherung durch die zweite Säule, geschweige denn durch eine dritte Säule, weil sie Löhne beziehen, die unter der Schwelle für die obligatorische Versicherung in der beruflichen Vorsorge liegen. Oder noch schlimmer: Sie übertreffen zwar einkommensmässig diese Eintrittsschwelle, haben jedoch mehrere Teilzeitstellen, die nicht kumuliert werden können. Benachteiligungen ergeben sich für Teilzeitarbeitende aber auch bei den anderen Sozialversicherungszweigen, nicht nur im BVG, sondern auch bei der Invaliden- oder Arbeitslosenversicherung und insbesondere auch bei der Unfallversicherung.

    Teilzeitarbeit ist leider auch immer noch ein Karrierehindernis. Teilzeitarbeit entspricht aber auch einem ausgesprochenen Bedürfnis der Wirtschaft. Mit der Ratifizierung der Konvention Nr. 175 über die Teilzeitarbeit und den daraus folgenden Anpassungen des Schweizer Rechtes würde die längst fällige Gleichstellung der Teilzeit- mit der Vollzeitarbeit und damit eben die Gleichbehandlung der Arbeitnehmenden verwirklicht. Wer mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt fordert, muss auch bereit sein, für einen verbesserten Schutz der Teilzeitarbeit einzustehen. Damit wird nämlich auch eine Form der Erwerbsarbeit aufgewertet, die den Standort Schweiz stärkt, einen eigentlichen Wirtschaftsförderungsfaktor darstellt und sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land auswirkt.

  • Redetext
    Louis Schelbert(Die Grünen)
    Schweiz

    Im Namen der Minderheit der WAK beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative 07.444, "Für einen besseren Schutz der Temporärangestellten", Folge zu geben.

    Der bessere Schutz zielt darauf ab, die bestehende Benachteiligung Temporärangestellter gegenüber Festangestellten zu beseitigen. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 181 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) könnten entscheidende Fortschritte erzielt werden. Diese Ratifizierung hat unser Land im Unterschied zu vielen anderen Ländern - darunter zehn aus der EU - bis auf den heutigen Tag nicht vorgenommen.

    Die Mehrheit der Kommission argumentiert, das schweizerische Recht entspreche der Konvention nicht vollumfänglich. Das wollen wir nicht bestreiten. Es ist aber auch richtig, dass die rechtlichen Unterschiede nicht unüberbrückbar gross sind und inhaltlich so gelagert sind, dass sie behoben werden können und behoben werden sollten. In seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative führt das Departement aus, dass eine Ratifizierung den rechtlichen Rahmen bilden würde, der die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen und gleichzeitig einen besseren Ausgleich zwischen beruflichen und familiären Verpflichtungen schaffen könnte. Wenn das Departement seine Ausführungen ernst nimmt, möchten wir es einladen, in diesem Sinn die Ratifizierung und die entsprechend nötigen gesetzlichen Änderungen vorzunehmen.

    Man muss wissen: Die ILO-Konvention stellt im Grunde genommen einen Minimalstandard im internationalen [PAGE 1180] Massstab dar. Es geht also keinesfalls um eine Überregulierung, wie in der Kommission zum Teil befürchtet wurde, sondern es geht lediglich darum, ob wir als Gemeinschaft bereit sind, weltweit minimal anerkannte Standards ebenfalls zu setzen. Wie wichtig das wäre, zeigt zum Beispiel der Bericht des Seco vom 27. September des letzten Jahres zu den flankierenden Massnahmen bei der Personenfreizügigkeit. Er wies eine ausserordentlich hohe Verstossquote bei Temporärfirmen aus. Bei 32 Prozent - 32 Prozent! - der Kontrollen auf dem Bau wurden Verstösse festgestellt, wenn die Arbeitnehmenden über einen Personalverleih auf die Baustellen kamen. Umso stossender ist es, wenn sie für die Vermittlung noch Gebühren bezahlen müssen. Unser Fazit: Die temporär beschäftigten Arbeitnehmenden müssen besser geschützt werden. Der Weg über die Ratifizierung des Übereinkommens würde diesem Ziel dienen.

    Wie gesagt kennt das Departement die Vorteile einer Ratifizierung - nur schade, dass es formelle Hindernisse höher gewichtet. Die Minderheit der Kommission bedauert, dass die tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der ILO bislang nicht mit dem Mandat betraut worden ist, eine mögliche Ratifizierung zu überprüfen. Dies bedauern wir umso mehr, als die Bedeutung der privaten Arbeitsvermittlung wächst. Wir hoffen, dass das Departement seine Haltung modifizieren kann. Vielleicht erteilt ja das Departement der Kommission den Auftrag noch von sich aus, nachdem sich die WAK mit knapper Mehrheit leider nicht dazu aufraffen konnte.

    Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, der parlamentarischen Initiative Daguet 07.444 Folge zu geben.

  • Redetext
    André Daguet(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ich möchte kurz meine parlamentarische Initiative 07.444, "Für einen besseren Schutz der Temporärangestellten", begründen. Es geht darum, mit dieser Initiative zu erreichen, dass das Übereinkommen Nr. 181 der Internationalen Arbeitsorganisation über private Arbeitsvermittler aus dem Jahr 1997 ratifiziert wird.

    Vielleicht kurz zur Begründung: Der Bundesrat hat in seiner Botschaft über die neuen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation selber festgestellt, dass die Schweiz mit der Stossrichtung und den Prinzipien des neuen Übereinkommens einverstanden ist, geht es doch mit der Schweiz gerade um ein Land, das zu der Gruppe von Ländern gehört, welche private Arbeitsvermittler schon seit Langem zulassen. Angesichts des Strukturwandels und der Dynamik des heutigen Arbeitsmarktes, so die Argumentation des Bundesrates, könnte es sinnvoll sein, dieses Übereinkommen zu ratifizieren. Der Bundesrat hat es trotzdem abgelehnt, die Ratifikation vorzuschlagen.

    Wieso ist die Frage der Temporärangestellten so bedeutend? Ein paar Zahlen dazu: Von 2004 bis 2006 hat die Temporärarbeit in der Schweiz um knapp 60 Prozent zugenommen. Wenn wir das in Vergleich zu 1993 setzen, hat sich die Temporärarbeit sogar vervierfacht. Es ist ja nicht ein spezifisch schweizerisches Phänomen, sondern ein Phänomen insgesamt auch in Europa und in anderen Ländern. Mit anderen Worten: Der Anteil der Temporärbeschäftigung ist heute enorm hoch, und deshalb haben wir alles Interesse daran, ein Übereinkommen zu ratifizieren, das die Grundregeln der privaten Arbeitsvermittlung klar regelt. Das mal zur Begründung.

    Wir stellen heute gerade bei Temporärarbeitenden Probleme fest: ungleiche Arbeitsbedingungen und in dem Sinne Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt, Diskriminierungen, die immer noch vorkommen. Wir stellen auch fest, wenn wir Lohnuntersuchungen machen, dass die Differenzen gerade bei der Temporärarbeit im Vergleich zur Arbeit der normal Beschäftigten zum Teil eklatant hoch sind. Angesichts dessen ist es nach unserer Meinung richtig, dass wir mit diesem Übereinkommen effektiv einen klareren gesetzlichen Rahmen für die private Arbeitsvermittlung schaffen. Es ist klar - der Bundesrat hat es ja festgestellt -, dass es in einigen Bereichen Auswirkungen auf die Gesetzgebung hätte: das Verbot, von Arbeitnehmenden Gebühren für die Anmeldung oder Kommissionen für die Vermittlung zu verlangen. Auswirkungen gäbe es auch bei den Kündigungsfristen, bei der Reglementierung des Zugangs zu Aus- und Weiterbildung, beim Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, beim Festlegen von Mindestlöhnen, bei der Überwachung privater Arbeitsvermittler usw. Es gibt also eine ganze Reihe von Gründen, wieso es sinnvoll wäre, dieses Übereinkommen zu ratifizieren und diese Gesetzgebung im Sinne des Bundesrates halt eben anzupassen.

    Die Kommission hat es abgelehnt, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben, obschon im Sinne des Bundesrates ein Vorschlag vorgelegen hat, wonach man nämlich der tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der ILO den Auftrag erteilen könnte, die zu erwartenden Auswirkungen einer eventuellen Ratifizierung zu untersuchen. Die Kommission wollte darauf nicht einsteigen, sie will dieser parlamentarischen Initiative 07.444 keine Folge geben.

    Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit nicht zuzustimmen.

  • Redetext
    Paul Rechsteiner(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Namens der Minderheit empfehle ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Rennwald 07.442 [PAGE 1179] zuzustimmen und die Ratifikation des Übereinkommens über Nachtarbeit in Angriff zu nehmen.

    Dass hier überhaupt eine parlamentarische Initiative zur Diskussion steht, ist auf die leider sträfliche Untätigkeit und Nachlässigkeit des Bundesrates im Umgang mit Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zurückzuführen. Im Fall des Übereinkommens über die Nachtarbeit ist das vor allem auch deshalb besonders störend, weil die Schweiz im Bereiche der Nachtarbeit eine Reihe von Gesetzesänderungen vorgenommen hat, die gerade mit der internationalen Rechtslage, mit der Rechtslage auf der Stufe der ILO begründet worden sind. Ich erinnere Sie an die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen. In diesem Zusammenhang hat man auch mit diesem Übereinkommen, mit dieser internationalen Rechtslage argumentiert. Wenn es nun aber darum geht, auch B zu sagen, nämlich mit den Rechten, die mit diesem Übereinkommen verbunden sind, Ernst zu machen und das Übereinkommen zu ratifizieren - dann sind Bundesrat und Verwaltung untätig, lassen die Dinge treiben. Das ist ein Zustand, der für die Schweiz bedenklich und beschämend ist.

    Es geht um ganz elementare Sachen in diesem Übereinkommen, die aufgrund der schweizerischen Rechtsordnung eigentlich kein Problem sein sollten. Folgendes gehört zu den elementarsten Arbeitsrechten: Wenn jemand aus medizinischen Gründen für Nachtarbeit untauglich ist, soll er ein Recht haben, in die Tagesarbeit versetzt zu werden. Auch das Recht auf Ausgleich, etwas Elementares, ist im Gesetz verankert: ein Ausgleich in Form von Zeit oder Geld, aber vor allem in Form von Zeit. Dasselbe gilt für die Frage der Gesundheitsprüfung: Wenn jemand regelmässig Nachtarbeit leisten muss, hat er das Recht auf eine unentgeltliche Gesundheitsprüfung. Und auch der Mutterschutz und die Nichtdiskriminierung der nachtarbeitenden Frauen und Männer gegenüber den Tagarbeitenden sind elementare Rechte.

    Sie haben vor Kurzem beschlossen, den Jugendschutz abzubauen, das heisst, Nachtarbeit auch für junge Erwachsene zuzulassen. Auch das ist mit entsprechenden Verpflichtungen verbunden: dass man dafür schaut, dass aus der Nachtarbeit keine Nachteile erwachsen. Es ist zwingend, dass auch die Schweiz diese Schritte, die längst fällig sind, nachvollzieht. Das bedeutet, dass dieses Abkommen ratifiziert werden sollte. Besonders beschämend auf der Stufe der parlamentarischen Beratung ist es nun, dass man nicht einmal bereit war, die Rechtslage sorgfältig zu prüfen. Es ist nämlich ohne Weiteres so - Herr Rennwald hat darauf hingewiesen -, dass dieses Abkommen technisch ratifiziert werden könnte, wie die Verwaltung gesagt hat. Man nimmt sich aber nicht die Zeit, die Mühe, das auch im Detail zu prüfen.

    Die Kommission hat es mit einem Stimmenverhältnis von 13 zu 12 Stimmen abgelehnt - im knappestmöglichen Stimmenverhältnis -, diese Prüfung zu veranlassen. In diesem Sinne muss ich Sie bitten, der parlamentarischen Initiative Rennwald 07.442 Folge zu geben.

  • Redetext
    Jean-Claude Rennwald(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    En raison de la révision et de l'adaptation d'un certain nombre de textes consacrés à des catégories de salariés particulièrement concernés par le travail de nuit - je pense notamment au secteur des transports et à l'administration -, notre législation tend à se rapprocher des exigences de la Convention no 171 de l'Organisation internationale du travail (OIT). Toutefois, notre législation ne remplit pas toutes les exigences de cette convention. De nombreuses catégories de salariés, notamment ceux qui sont exclus du champ d'application de la loi sur le travail, ne disposent pas encore de ce qu'on appelle les droits de base, à savoir le droit au transfert à un poste de jour similaire en cas d'inaptitude au travail de nuit, la compensation en temps ou en salaire, un examen médical régulier et gratuit, la protection spécifique en cas de maternité et la non-discrimination entre travailleuses et travailleurs de nuit et de jour.

    La ratification de la Convention no 171 de l'OIT par la Suisse permettrait de combler ces lacunes. Cette ratification nous paraît d'autant plus souhaitable que la Suisse, récemment, a abaissé l'âge de protection des jeunes travailleurs contre le travail de nuit. Un renforcement de l'encadrement de cette forme de travail, notamment sous l'angle de la santé, s'avère ainsi encore plus spécialement important.

    J'aimerais dire aussi deux mots sur la prise de position du Département fédéral de l'économie à propos de mon initiative parlementaire. En fait, il est intéressant de souligner que le département reconnaît que le travail de nuit peut avoir des effets négatifs sur la santé physique et psychique des travailleuses et des travailleurs. Et pour le Conseil fédéral - c'est un autre point à bien souligner -, cette ratification est avant tout "un problème de nature politique". "Dès lors", dit encore le Conseil fédéral, "si la volonté politique existe, les problèmes de technique législative pourront être résolus."

    Dans ces conditions, nous considérons qu'il n'y a pas d'obstacle majeur à la ratification de la Convention no 171 de l'OIT. Je vous demande par conséquent de donner suite à mon initiative parlementaire, tout en ajoutant que les réflexions de nature politique que je viens de faire sont bien sûr également valables pour les autres conventions de l'OIT que nous examinerons ce matin.

  • Redetext
    André Bugnon(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Nous allons procéder de la façon suivante: pour chaque initiative parlementaire, je vais d'abord donner la parole à l'auteur et au porte-parole de la minorité; les rapporteurs interviendront sur les quatre initiatives en bloc à la fin.

  • Speech
    Speech
    Schweiz

    [PAGE 1178]

    07.442

    [VS]

    Antrag der Mehrheit

    Der Initiative keine Folge geben

    [VS]

    Antrag der Minderheit

    (Rechsteiner Paul, Fässler, Leutenegger Oberholzer, Rennwald, Schelbert, Thorens Goumaz, Wyss Ursula, Zisyadis)

    Der Initiative Folge geben

    [VS]

    Proposition de la majorité

    Ne pas donner suite à l'initiative

    [VS]

    Proposition de la minorité

    (Rechsteiner Paul, Fässler, Leutenegger Oberholzer, Rennwald, Schelbert, Thorens Goumaz, Wyss Ursula, Zisyadis)

    Donner suite à l'initiative

    [VS]

    [VS]

    07.444

    [VS]

    Antrag der Mehrheit

    Der Initiative keine Folge geben

    [VS]

    Antrag der Minderheit

    (Schelbert, Fässler, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Thorens Goumaz, Wyss Ursula, Zisyadis)

    Der Initiative Folge geben

    [VS]

    Proposition de la majorité

    Ne pas donner suite à l'initiative

    [VS]

    Proposition de la minorité

    (Schelbert, Fässler, Leutenegger Oberholzer, Rechsteiner Paul, Thorens Goumaz, Wyss Ursula, Zisyadis)

    Donner suite à l'initiative

    [VS]

    [VS]

    07.457

    [VS]

    Antrag der Mehrheit

    Der Initiative keine Folge geben

    [VS]

    Antrag der Minderheit

    (Leutenegger Oberholzer, Fässler, Rechsteiner Paul, Rennwald, Schelbert, Thorens Goumaz, Wyss Ursula, Zisyadis)

    Der Initiative Folge geben

    [VS]

    Proposition de la majorité

    Ne pas donner suite à l'initiative

    [VS]

    Proposition de la minorité

    (Leutenegger Oberholzer, Fässler, Rechsteiner Paul, Rennwald, Schelbert, Thorens Goumaz, Wyss Ursula, Zisyadis)

    Donner suite à l'initiative

    [VS]

    [VS]

    07.474

    [VS]

    Antrag der Mehrheit

    Der Initiative keine Folge geben

    [VS]

    Antrag der Minderheit

    (Rechsteiner Paul, Fässler, Leutenegger Oberholzer, Rennwald, Schelbert, Thorens Goumaz, Wyss Ursula, Zisyadis)

    Der Initiative Folge geben

    [VS]

    Proposition de la majorité

    Ne pas donner suite à l'initiative

    [VS]

    Proposition de la minorité

    (Rechsteiner Paul, Fässler, Leutenegger Oberholzer, Rennwald, Schelbert, Thorens Goumaz, Wyss Ursula, Zisyadis)

    Donner suite à l'initiative

  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    07.444

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Folgegeben ... 57 Stimmen

    Dagegen ... 104 Stimmen

    [VS]

  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    07.457

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Folgegeben ... 59 Stimmen

    Dagegen ... 104 Stimmen

    [VS]

  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    07.474

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Folgegeben ... 55 Stimmen

    Dagegen ... 108 Stimmen

    [PAGE 1184]

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