Liechtenstein
(LIE)- Antwort vom 12. Juni 202611. Juni 2026Motorenlärm, sogenannte «Poser»
zu Frage 1:
Die Landespolizei kann bei Fahrzeugen, die im Verkehr vermeidbaren Lärm verursachen, die Weiterfahrt verhindern. Sie ist dabei befugt, den Fahrzeugausweis abzunehmen und, wenn dies erforderlich ist, das Fahrzeug sicherzustellen. Verursacht ein Motorfahrzeugführer mutwillig vermeidbaren Lärm, kann ihm die Landespolizei zudem den Führerausweis sofort abnehmen.
Neben diesen administrativen Massnahmen sind auch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen. Mit einer Busse von bis zu 20‘000 Franken kann bestraft werden, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er wissen muss, dass dieses den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht. Für unnötiges Vorwärmen des Motors eines stillstehenden Fahrzeugs oder unnötiges Laufenlassen des Motors eines stillstehenden Fahrzeugs ist eine Ordnungsbusse von 80 Franken vorgesehen, bei Motorfahrrädern von 40 Franken.
Auch im Rahmen einer Fahrzeugprüfung beim Amt für Strassenverkehr kann ein Fahrzeug, wenn es aufgrund technischer Manipulationen, z.B. bei der Auspuffsteuerung, übermässigen Lärm erzeugt, bemängelt werden. Im Extremfall wird es stillgelegt und die Weiterfahrt untersagt.
Zudem kann ein Halter eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs vom Amt für Strassenverkehr auch mit einer Administrativmassnahme, i.d.R. einer Verwarnung, belegt werden. Diese bleibt zwei Jahre im Administrativmassnahmenregister vermerkt oder wirkt sich bei einem Unfallereignis sanktionserschwerend aus.
zu Frage 2:
Die liechtensteinischen Regelungen und Sanktionsmöglichkeiten entsprechen denjenigen in der Schweiz.
zu Frage 3:
Es liegen der Regierung keine entsprechenden Daten vor, da die Landespolizei Widerhandlungen wegen Verursachens vermeidbaren Lärms statistisch nicht separat erfasst.
zu Frage 4:
Nein.
zu Frage 5:
Die Regierung kann die Erfahrungen aus der Schweiz in Ermangelung an entsprechenden Informationen nicht beurteilen. Es kann jedoch darauf hingewiesen werden, dass der Bundesrat nach Auswertung der Versuchsbetriebe Ende 2025 beschlossen hat, die Einführung von Lärmradaren zu repressiven Zwecken vorläufig nicht weiterzuverfolgen. Dies vor allem aufgrund des Umstandes, dass die Lärmmessung technisch und rechtlich zu schwierig ist. Geräusche sind schwer zuverlässig zu messen, z. B. wegen Wetter und Umgebungsgeräuschen, und es fehlen klare gesetzliche Grundlagen und Grenzwerte. Stattdessen werden «Lärmdisplays» empfohlen, die Fahrzeuglenkenden ihr Geräuschniveau anzeigen.
- Antwort vom 12. Juni 202611. Juni 2026Erdmandelgras
zu Frage 1:
Der Vollzug der Erdmandelgrasverordnung obliegt dem Amt für Umwelt. Bewirtschafter müssen ihre Flächen regelmässig kontrollieren und neue oder veränderte Befälle melden. Das Amt überprüft und kartiert die Vorkommen, veröffentlicht diese im Geodatenportal und führt bei Bedarf Kontrollen vor Ort durch.
zu Frage 2:
Eine verpflichtende Anordnung von Bekämpfungsmassnahmen durch das Amt für Umwelt ist in der Erdmandelgrasverordnung nicht vorgesehen. Die Pflicht der Bewirtschafter zur Bekämpfung folgt vielmehr direkt aus der Verordnung selbst. Wenn Bewirtschafter dieser Pflicht nicht nachkommen, kann das Amt für Umwelt bei geförderten Massnahmen Förderungs- und Entschädigungsleistungen kürzen oder einstellen, die notwendigen Massnahmen anordnen oder letztlich strafen. Ein strikter Vollzug der Verordnung im dargelegten Sinne, welcher umfassende und ständige Kontrollen im Feld voraussetzen würde, konnte bisher auf Grund fehlender Ressourcen im Amt nicht erfolgen. Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs werden derzeit geprüft.
zu Frage 3:
Siehe Antwort auf Frage 2.
- Frage vom 10. Juni 2026
Die von der Regierung vorgelegte «Sicherheitspolitische Strategie Liechtenstein» setzt den klaren Anspruch, Sicherheit als gesamtstaatliche Aufgabe vorausschauend zu gestalten. Sie definiert unter anderem die «Wirtschaftliche Sicherheit» (Strategieziel Z2) sowie die «Grundversorgung in ausserordentlichen Lagen» (Strategieziel Z12) als Kernziele.
Das Regierungsdokument warnt unmissverständlich vor gravierenden Risiken durch unterbrochene Lieferketten, wachsende Abhängigkeiten bei lebenswichtigen Rohstoffen und die fehlende Verfügbarkeit kritischer Güter. Als Massnahme (M15) wird folgerichtig gefordert, den Stellenwert der wirtschaftlichen Landesversorgung aktiv zu stärken. Die Realität im Land steht heute in Teilen in Widerspruch zu diesen strategischen Absichten. Im Energiebereich hat Liechtenstein seine eigenen Öl- und Gaslager bereits vollständig aufgegeben. Es verbleibt die 1988 eröffnete Getreidesammelstelle in Schaan als die letzte bestehende Lagerstätte auf liechtensteinischem Boden für landwirtschaftliche und kommunale Notvorräte wie Getreide, Dünger oder Salz.
Ein Blick in die Landtagsprotokolle der Jahre 1986 bis 1989 zeigt, dass der damalige Landtag eine bewusste politische Entscheidung für diese physische Eigenständigkeit getroffen hat, auch weil vertragliche Regelungen zur Landesversorgung im Zollvertrag erst in den 90er-Jahren erfolgten. Heute ist die Infrastruktur der GSS Schaan jedoch technisch veraltet und die Revisionskosten sind für die Eigentümerorganisation wirtschaftlich kaum tragbar, während gleichzeitig der Baurechtsvertrag im Jahr 2040 ausläuft. Liechtenstein läuft somit Gefahr, seine letzte Bevorratungsinfrastruktur ersatzlos zu verlieren.
-
Wie kann die Versorgung Liechtensteins bei einer langanhaltenden europäischen Mangellage von Dünger, Energie und Lebensmitteln organisiert werden, insbesondere wenn im Land selbst keine physische Lagerhaltung und Vorräte mehr existieren?
-
Welche belastbaren staatsvertraglichen Vereinbarungen bestehen für allfällige Versorgungsengpässe?
-
Ist die Pflichtlagerhaltung bei den grossen Betrieben der liechtensteinischen Lebensmittelindustrie wie zum Beispiel Hilcona, Ospelt oder der Kronen Käserei AG derzeit geregelt, und verfügen diese über staatlich verordnete Notvorräte für die einheimische Bevölkerung im Krisenfall?
-
Plant die Regierung Investitionen in moderne Lagerkapazitäten, um die Handlungsfähigkeit Liechtensteins vor Ort zu bewahren und die Abhängigkeit von Importen im Krisenfall zu reduzieren?
-
Inwieweit sieht sich das Land in der Mitverantwortung, finanzielle Beiträge an den Unterhalt und die Modernisierung der Getreidesammelstelle zu leisten, um diese als Lagerstätte zu erhalten?
-
- Frage vom 10. Juni 2026
Im Jahr 2025 unterstellte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) das Amt für Umwelt (AU) einer begleitenden Kontrolle gemäss Art. 24 Abs. 2 GVVKG. Die Ergebnisse der Beratungen mit der Regierung sowie der Leitung des Amtes für Umwelt sind im Protokoll der GPK festgehalten.
Darin wird ausgeführt, dass die im Zusammenhang mit der Abteilung Landwirtschaft festgestellten Mängel und Herausforderungen aktiv angegangen worden seien. Gemäss den Ausführungen der Regierung konnten zahlreiche von der Finanzkontrolle empfohlene Massnahmen bereits umgesetzt werden oder befinden sich derzeit in Umsetzung. Die Regierung hält zudem fest, dass sich die Situation in der Abteilung Landwirtschaft deutlich verbessert habe. Gleichzeitig geht aus dem Protokoll hervor, dass die GPK in einzelnen Bereichen weiterhin Klärungsbedarf sieht und die begleitende Kontrolle verlängert hat.
- Welche noch offenen Massnahmen aus der Pendenzenliste der Finanzkontrolle befinden sich derzeit in Umsetzung und bis wann wird mit deren Abschluss gerechnet?
- Weshalb wurde die Durchführung einer Mitarbeiterbefragung durch eine unabhängige Stelle vom Amt für Personal und Organisation (APO) abgelehnt und liegt hierzu mittlerweile eine schriftliche Begründung vor?
- Welche konkreten Massnahmen sind vorgesehen, um die Mitarbeiterzufriedenheit im Amt für Umwelt beziehungsweise in der Abteilung Landwirtschaft künftig regelmässig und unabhängig zu erheben?
- Wie stellt die Regierung sicher, dass Anträge und Gesuche künftig firstgerecht bearbeitet werden und bis wann werden bestehende verzögerte Gesuche beantwortet?
- Welche Massnahmen wurden seit den Schlusszahlungen 2025 ergriffen, um die nachhaltige Stabilität, Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit der Abteilung Landwirtschaft sicherzustellen?
- Frage vom 10. Juni 20269. Juni 2026Erasmus Programm
Das Erasmus+-Programm der EU weist seit Jahren eine deutliche und anhaltende Kostensteigerung auf. Während das Programm 2014 bis 2020 noch über rund Euro 14,7 Mrd. verfügte (ca. CHF 17,9 Mrd.), wurde das Budget für die laufende Periode 2021 bis 2027 bereits auf Euro 26,2 Mrd. erhöht (ca. CHF 28,3 Mrd.), was einer Steigerung von rund 58,6 Prozent entspricht. Für den Zeitraum 2028 bis 2034 liegt ein Vorschlag der EU-Kommission von Euro 40,8 Mrd. (ca. CHF 38,2 Mrd.) vor, was eine weitere Zunahme von etwa 35 Prozent bedeutet. Gleichzeitig werden von Hochschulverbänden und dem EU-Parlament noch deutlich höhere Budgets gefordert. Diese Entwicklung zeigt klar, dass auch künftig mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen ist, insbesondere vor dem Hintergrund politischer Zielsetzungen wie einer starken Ausweitung der Teilnehmendenzahlen und zusätzlicher Förderprioritäten. Bei der letzten Teilnahme Liechtensteins am Erasmus+-Programm wurde befürchtet, dass es für Liechtenstein schwierig werden könnte, das nach Brüssel gezahlte Geld wegen mangelnder Projekte wieder zurückzuholen. Dazu meine Fragen:
- Wie viele Erasmus+-Projekte wurden seit Beginn der laufenden Programmperiode 2021 bis 2027 unter Beteiligung liechtensteinischer Institutionen in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung, Schulbildung (Volksschule und Gymnasien), Erwachsenenbildung, Jugend (ausserschulische Arbeit) und Sport im laufenden Programm bislang durchgeführt?
- Welche Erasmus+-Fördermittel sind den Projekten insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach den genannten Bereichen zugesprochen worden, welcher Anteil dieser Mittel ist bei liechtensteinischen Institutionen verblieben und welcher Anteil an ausländische Projektpartner oder Teilnehmer abgeflossen?
- Wie hoch ist der bisherige finanzielle Rückfluss aus Erasmus+ an liechtensteinische Institutionen insgesamt und welche staatlichen Personal-, Verwaltungs- und Raumkosten sind für die Umsetzung des Programms seit 2021 angefallen?
- An wie vielen von ausländischen Institutionen koordinierten Erasmus+-Projekten haben liechtensteinische Institutionen teilgenommen, und welche Fördermittel sind dabei zugeflossen?
- Wird die Regierung vor einer Entscheidung über eine Teilnahme Liechtensteins am Erasmus+-Programm 2028 bis 2034 eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse erstellen, welche sowohl die finanziellen Auswirkungen als auch mögliche alternative Förderinstrumente für Bildung, Jugend und internationale Mobilität berücksichtigt?
- Frage vom 10. Juni 20269. Juni 2026Ja zu Bargeld
Die angemeldete Volksinitiative «Ja zu Bargeld» soll sicherstellen, dass alle Personen in Liechtenstein ihre bevorzugte Zahlungsmethode frei wählen können. Dazu soll im Gesetz über die Einführung der Frankenwährung mit einem zusätzlichen Artikel Rechtssicherheit hergestellt, Unsicherheiten in der Anwendung beseitigt und die Bargeldannahme rechtlich präziser formuliert werden. Zahlreiche europäische Staaten haben eine Pflicht zur Annahme von Bargeld bereits gesetzlich oder verfassungsrechtlich verankert. Bargeld ist für das Funktionieren des Landes, insbesondere im Fall eines längeren Stromausfalls (Blackout) oder eines Cyberangriffs zentral.
Die Initiative mit dem Titel «JA zu Bargeld» wurde am 19. Februar 2026 eingereicht. Nach mehr als 15 Wochen ist das Ergebnis der Vorprüfung der Volksinitiative immer noch unbekannt. Auch wenn das Volksrechtegesetz keine ausdrückliche Frist vorsieht, erscheint die bisherige Dauer der Vorprüfung aussergewöhnlich lang. Wenn zukünftig Abstimmungssonntage eingeführt werden sollen, müssen auch die Fristen der Vorprüfung von Volksinitiativen klar geregelt sein. Meine Fragen:
-
Erachtet die Regierung den Erhalt einer flächendeckenden Bargeldinfrastruktur und die tatsächliche Verwendbarkeit von Bargeld als notwendig, um Personen ohne Zugang zu elektronischen Zahlungsmitteln die Teilnahme am Wirtschaftsleben zu gewährleisten?
-
Hält die Regierung die Empfehlung des Bevölkerungsschutzes zur Bevorratung von Bargeld bei Krisenlagen für glaubwürdig und zweckmässig, wenn gleichzeitig keine allgemeine Pflicht zur Annahme von Bargeld bestünde?
-
Im geltenden Gesetz betreffend die Einführung der Frankenwährung ist bereits geregelt, dass Münzen nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen, Banknoten hingegen grundsätzlich in beliebiger Höhe anzunehmen sind. Wie beurteilt die Regierung den Vorschlag der Initianten, die Bargeldannahme bei einem offensichtlichen Missverhältnis zwischen Banknotenwert und Rechnungsbetrag bei Wechselgeldfragen zu präzisieren und die der Annahmepflicht von Bargeld ohne Benachteiligung von Barzahlern im Gesetz festzuschreiben?
-
Wie beurteilt die Regierung die Gefahr im Lichte des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes gemäss Art. 31 Landesverfassung, dass Personen, die aus Alters-, Gesundheits- oder anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt auf elektronische Zahlungsmittel zurückgreifen können, bei einer Einschränkung der Bargeldannahme faktisch benachteiligt werden?
-
Wann rechnet die Regierung mit dem Abschluss der Vorprüfung der Volksinitiative «Ja zu Bargeld», und kann sie bereits versichern, dass das Ergebnis den Abgeordneten rechtzeitig vor der Landtagssitzung im September zur Verfügung gestellt wird?
-
- Frage vom 10. Juni 20269. Juni 2026Geplante Änderung des Asylgesetzes
Gemäss Art. 26 Abs. 3 Ausländergesetz (AuG) ist eine Aufenthaltsbewilligung in der Regel auf ein Jahr befristet und mit einer Integrationsvereinbarung verbunden, deren Zweck der Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache und von Grundkenntnissen der Rechtsordnung Liechtensteins ist. Ausländern, denen eine Aufenthaltserlaubnis gewährt wurde, haben innert fünf Jahren das Sprachniveau A2 zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 AIV).
Im nächsten und übernächsten Jahr haben ca. 480 Personen mit Schutzstatus S die Möglichkeit, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Dazu schlägt die Regierung in ihrem Vernehmlassungsbericht zur Änderung des Asylgesetzes vor, Personen mit Schutzstatus S bei fortgeschrittener Integration (Art. 31 AsylG i.V. m. Art. 24 AsylV) in den Anwendungsbereich des AuG zu wechseln. Dazu folgende Fragen:
-
In welchem Umfang sind erwachsene Personen mit Schutzstatus S angehalten oder verpflichtet, Sprachkurse zur Erlernung der deutschen Sprache zu nehmen, in welchem Umfang wurde dieses Angebot wahrgenommen und wie viele Personen haben bisher welches Sprachniveau erreicht?
-
Weshalb erachtet die Regierung bei Personen mit Schutzstatus S Deutschkenntnisse auf Niveau A1 als ausreichend, obwohl Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung gemäss geltenden Integrationsvorgaben innert fünf Jahren Kenntnisse auf Niveau A2 nachweisen müssen?
-
Welche Auswirkungen hätte der Wechsel von Personen mit Schutzstatus S in den Anwendungsbereich des Ausländergesetzes hinsichtlich der Möglichkeiten des Familiennachzugs?
-
Wie begründet die Regierung die Schaffung eines Übergangs in das reguläre Aufenthaltsrecht, wenn sie gleichzeitig davon ausgeht, dass bei ukrainischen Schutzbedürftigen grundsätzlich von einem vorübergehenden Schutzbedarf und einer späteren Rückkehr auszugehen ist?
-
Wie beurteilt die Regierung das bestehende Regelungsgefälle in Sachen Schutzstatus S zur Schweiz?
-
- Frage vom 10. Juni 2026
In der Landtagssitzung vom April 2026 hat der Landtag das Postulat betreffend die Weiterentwicklung der Liegenschaft «Zollhaus Steg» überwiesen. Damit wurde die Regierung eingeladen, von einem Verkauf der Liegenschaft abzusehen und stattdessen Varianten für die künftige Nutzung zu prüfen.
Umso überraschender ist es, dass die Stabsstelle für staatliche Liegenschaften nach der Überweisung des Postulats offenbar erneut bei der Gemeinde Triesenberg sowie bei der Alpgenossenschaft Grosssteg nachgefragt hat, ob ein Kaufinteresse am Zollhaus Steg besteht.
- Weshalb wurde nach der Überweisung des Postulats erneut abgeklärt, ob bei der Gemeinde Triesenberg oder der Alpgenossenschaft Grosssteg ein Kaufinteresse am Zollhaus Steg besteht?
- Prüft die Regierung trotz der Überweisung des Postulats weiterhin einen Verkauf der Liegenschaft «Zollhaus Steg» oder wurden sämtliche Verkaufsabsichten bis zur Behandlung des Postulats sistiert?
- Wurden seit der Überweisung des Postulats weitere mögliche Käuferinnen oder Käufer kontaktiert oder sonstige Verkaufsabklärungen vorgenommen?
- Frage vom 10. Juni 20269. Juni 2026Wildtierunfälle auf der Benderer Strasse
In den vergangenen Jahren kam es auf der Benderer Strasse wiederholt zu Wildunfällen mit Rotwild. Dabei handelt es sich nicht nur um ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Verkehrsteilnehmende, sondern auch um eine Herausforderung im Zusammenhang mit der Entwicklung der Wildtierwanderungen im Talraum. Seit dem Verzicht auf Rotwildfütterungen hat sich das Wanderverhalten des Rotwilds im Talraum verändert. In diesem Zusammenhang werden wiederholt Fragen hinsichtlich Wildtierkorridoren, sicherer Querungsmöglichkeiten sowie der Verkehrssicherheit entlang stark befahrener Strassen aufgeworfen. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur bisherigen Entwicklung der Wildunfälle, zu den bereits geprüften oder umgesetzten Massnahmen sowie zum weiteren Handlungsbedarf.
- Wie viele Wildunfälle spezifisch mit Rotwild wurden auf der Benderer Strasse in den letzten fünf Jahren registriert, aufgeschlüsselt nach Jahr, Unfallort und Tageszeit?
- Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Entwicklung der Wildunfälle mit Rotwild auf der Benderer Strasse und sieht sie darin eine Verschärfung der Situation im Vergleich zur bereits früher als problematisch bezeichneten Situation?
- Welche Massnahmen wurden in den letzten fünf Jahren geprüft oder umgesetzt, um die Zahl der Wildunfälle auf der Benderer Strasse zu reduzieren und welche Wirkung konnten diese Massnahmen nach Einschätzung der Regierung erzielen?
- Wurde die Einführung einer zeitlich oder örtlich beschränkten Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Benderer Strasse konkret geprüft? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, weshalb nicht?
- Welche zusätzlichen Massnahmen, insbesondere Wildwarnsysteme, bauliche Massnahmen einschliesslich der Auslichtung der Windschutzstreifen oder temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen, beabsichtigt die Regierung zu prüfen oder umzusetzen, um die Verkehrssicherheit auf der Benderer Strasse zu erhöhen und weitere Wildunfälle mit Rotwild zu vermeiden?
- Frage vom 10. Juni 2026
In Liechtenstein erhalten Familien bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Kindergeld von 360 Franken pro Kind. Durchschnittlich dauert jedoch eine Lehre heutzutage 3 bis 4 Jahre, was bei einem Abschliessen der obligatorischen Schulpflicht mit 16 einem Abschluss der Lehre mit 19 oder 20 Jahren entspricht. Anhand der Kinderkostentabelle des Kantons Zürich kostet ein Kind im Schnitt rund 1700 Franken pro Monat im Alter zwischen 18 bis 21 Jahren. Ein durchschnittlicher Lehrlingslohn im 3. und im 4. Lehrjahr beläuft sich auf ca. 1200 bis 1300 Franken. Bei Jugendlichen die höhere Schulen besuchen wird gar kein Zusatzeinkommen generiert. Für die Eltern bedeutet dies in diesen zwei Jahren einen grossen finanziellen Aufwand.
Hierzu meine Fragen:
- Könnte sich die Regierung eine Ausbildungsunterstützung analog dem Kindergeld für wohnhafte in Liechtenstein vorstellen?
- Gäbe es eine Möglichkeit, bei der solche Unterstützungen nicht ins Ausland exportiert werden müssten?
- Sähe die Regierung eine solche Unterstützung als gewinnbringend und als familienpolitische Massnahme?
- Frage vom 10. Juni 20269. Juni 2026Windkraftanlagen in Liechtenstein
Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über erneuerbare Energien und insbesondere den möglichen Ausbau der Windenergie in Liechtenstein ergeben sich einige Fragen hinsichtlich des aktuellen Planungsstandes und der Einbindung der Bevölkerung:
-
Wie ist der aktuelle Stand der Abklärungen bezüglich möglicher Standorte für Windkraftanlagen in Liechtenstein?
-
Werden derzeit bereits geeignete Zonen oder Vorranggebiete für Windenergie geprüft oder geschaffen, und falls ja, in welchen Gemeinden?
-
Welche Kriterien werden bei der Prüfung möglicher Standorte berücksichtigt, insbesondere hinsichtlich Natur-, Landschafts- und Wohnschutz?
-
Wie werden die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner beziehungsweise Gemeindebürger in die Entscheidungsprozesse eingebunden und sind Volksabstimmungen vorgesehen?
-
Bis wann rechnet die Regierung mit konkreten Ergebnissen oder weiteren politischen Entscheidungen zu möglichen Windkraftprojekten?
-
- Frage vom 10. Juni 20269. Juni 2026Bedarfsplanung im ärztlichen Bereich
Die Regierung hat in den vergangenen Jahren mehrfach darauf hingewiesen, dass die bestehende Bedarfsplanung im Bereich der Grundversorgung überprüft und Anpassungen beziehungsweise Lockerungen geprüft werden. Insbesondere wurde verschiedentlich auf die Herausforderungen bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung sowie auf die Notwendigkeit einer zeitgemässen Ausgestaltung der Zulassungsregelungen hingewiesen.
Bislang liegen dem Landtag jedoch keine näheren Informationen über den aktuellen Stand dieser Arbeiten, die geplante Ausrichtung einer Reform oder einen möglichen Zeitplan vor. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung um die Beantwortung der folgenden fünf Fragen.
- Welche konkreten Arbeitsschritte zur Überprüfung beziehungsweise Anpassung der ärztlichen Bedarfsplanung wurden seit Beginn der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen?
- Zu welchen Aspekten der bestehenden Bedarfsplanung sieht die Regierung heute einen Anpassungsbedarf und bei welchen Aspekten hält sie am bestehenden System fest?
- Liegen der Regierung bereits fachliche oder rechtliche Grundlagen vor, die eine Anpassung der Bedarfsplanung ermöglichen würden? Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Regierung daraus?
- Bis wann wird die Regierung dem Landtag die Ergebnisse der laufenden Arbeiten beziehungsweise einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen vorlegen?
- Falls die Regierung keinen Zeitpunkt für die Vorlage der Ergebnisse nennen kann: Welche Voraussetzungen müssen aus ihrer Sicht noch erfüllt werden und bis wann rechnet sie damit, dass diese vorliegen?
- Frage vom 10. Juni 2026
Die Klimastrategie Liechtenstein 2050 sowie weitere darauf aufbauende Strategien und Massnahmen wurden auf Grundlage der damals verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und Berichte des Weltklimarats (IPCC) erarbeitet. In den entsprechenden Dokumenten wird ausdrücklich auf die Einschätzungen des Weltklimarats verwiesen und daraus die Dringlichkeit der Massnahmen abgeleitet.
Inzwischen wird in der wissenschaftlichen Diskussion vermehrt darauf hingewiesen, dass einzelne der früher häufig verwendeten Extrem-Emissionsszenarien als weniger wahrscheinlich gelten als noch vor einigen Jahren angenommen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die den Strategien zugrunde liegenden Annahmen weiterhin aktuell sind und ob eine Überprüfung der daraus abgeleiteten Massnahmen angezeigt erscheint.
- Welche Mechanismen bestehen, um sicherzustellen, dass langfristige Strategien wie die «Klimastrategie Liechtenstein 2050» regelmässig anhand neuer wissenschaftlicher sowie wirtschaftlicher Erkenntnisse evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden?
- Frage vom 10. Juni 20269. Juni 2026Digihub.li
Der Landtag hat mit dem Bericht und Antrag Nr. 34/2023 die Förderung des Projekts «dighub.li» mit einem Betrag von CHF 1,5 Mio. für drei Jahre beschlossen. Ziel von «digihub.li» ist es, als zentrale Plattform die digitale Transformation in Liechtenstein voranzutreiben, insbesondere durch die Vernetzung von Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung, die Förderung von Innovationen sowie die Unterstützung von Unternehmen, insbesondere KMU, bei der Digitalisierung. Eingebettet ist die Initiative bzw. das Projekt in das EU-Programm Digitales Europa. Das Staatsbeitrag stellt 50% der gesamten Förderung der Initiative dar. Die anderen 50% sind EU finanziert.
Im damaligen Bericht und Antrag sind vier Kernfelder definiert (ich nenne sie wörtlich):
-
Aufbau eines Ökosystems für die Zusammenarbeit und Digitalisierung von KMU und des öffentlichen Sektors in Liechtenstein
-
Vermittlung von digitaler Kompetenz für KMU und den öffentlichen Sektor mit Forcierung des Wissensaustauschs zwischen der EU und Liechtenstein
-
Coaching von Projekten zur digitalen Transformation
-
Bereitstellung von Innovationsräumen für Startups, KMU und Investoren, um digitale Geschäftsmodelle aufzubauen und zu skalieren.
Die Förderperiode lief bis Mitte Juni 2025, wobei die Finanzierung von Tätigkeiten bis Ende Juni 2026 vorgesehen ist. Im Rechenschaftsbericht heisst es die Vorgaben der Leistungsvereinbarung wurden erfüllt.
Daraus meine Fragen:
-
Welche wesentlichen quantitativen Zielgrössen wurden in der Leistungsvereinbarung festgelegt und wie ist der jeweilige Erfüllungsgrad aktuell?
-
Laut Bericht und Antrag unterliegt «digihub.li» einer Wirkungsmessung und eines Reportings. Welche messbaren Wirkungen auf die Zielsetzung von digihub.li kann die Regierung nachweisen?
-
Ist nach Ende der Förderperiode ein öffentlicher Schlussbericht oder Wirkungsbericht vorgesehen, wenn nein was sind die Gründe?
-
Welche Strukturen und Angebote bestehen nach Auslaufen der Förderung von «li»?
-
- Frage vom 10. Juni 2026
Die kinderärztliche Versorgung in Liechtenstein ist seit längerer Zeit Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Die Regierung bezeichnete die Situation im Oktober 2025 als unzureichend und kündigte verschiedene Massnahmen an, darunter die Schaffung eines pädiatrischen Angebots am Liechtensteinischen Landesspital. Gleichzeitig steht Ende 2026 die Pensionierung eines Kinderarztes bevor und die langfristige Sicherung von Praxisnachfolgen bleibt eine Herausforderung.
Vor diesem Hintergrund richte ich folgende Fragen an die Regierung:
- Weshalb konnte die ursprünglich für 2026 angekündigte Einführung einer kinderärztlichen Versorgung am Liechtensteinischen Landesspital bislang nicht erfolgen, welche Hindernisse bestehen aktuell und mit welchem verbindlichen Zeitplan rechnet die Regierung heute?
- Seit wann ist der Regierung bekannt, dass bei den bestehenden Kinderarztpraxen Nachfolgeregelungen erforderlich werden und welche konkreten Massnahmen wurden seither zur Sicherung dieser Nachfolgen ergriffen?
- Wie hoch ist der Anteil der in Liechtenstein kinderärztlich behandelten Kinder mit Wohnsitz ausserhalb Liechtensteins und welche Auswirkungen hätte ein deutlicher Rückgang dieser Patientenzahlen auf die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Kinderarztpraxen?
- Welche Massnahmen verfolgen der Liechtensteinische Krankenkassenverband und die Liechtensteinische Ärztekammer, um Medizinstudierende frühzeitig für die Fachrichtung Pädiatrie sowie für eine spätere Tätigkeit in Liechtenstein zu gewinnen und welche Erfolge konnten damit bisher erzielt werden?
- Hat die Regierung geprüft, ob die heutigen Tarif- und Vergütungsstrukturen ausreichend sind, um die Tätigkeit als Kinderärztin oder Kinderarzt in Liechtenstein langfristig attraktiv zu halten?
- Frage vom 10. Juni 20269. Juni 2026Goldhandel mit Rabatt 2.0
Im März 2026 beantwortete die Regierung eine Kleine Anfrage des Abg. Daniel Seger zur Geschäftstätigkeit der TGI AG in Vaduz. Dabei wurde ausgeführt, dass der Verkauf von physischem Gold sowie dessen Verwahrung grundsätzlich keine bewilligungspflichtige Tätigkeit darstelle.
Inzwischen hat die FMA jedoch festgestellt, dass die TGI AG mit verschiedenen Produkten ein bewilligungspflichtiges Einlagengeschäft ohne die erforderliche Bewilligung betrieben habe. Zudem wurden Sachverhaltsdarstellungen an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt. In der Folge wurde öffentlich über Hausdurchsuchungen und strafrechtliche Ermittlungen berichtet.
Vor diesem Hintergrund habe ich die folgenden Fragen an die Regierung:
- Welche neuen Erkenntnisse haben seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom März 2026 dazu geführt, dass die FMA nun aufsichtsrechtliche Massnahmen gegen die TGI AG ergriffen hat?
- Waren die von der FMA beanstandeten Produkte bereits zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage im März 2026 auf dem Markt verfügbar? Falls ja, weshalb wurden diese damals nicht als bewilligungspflichtiges Einlagengeschäft qualifiziert?
- Seit wann führte die FMA konkrete Abklärungen bezüglich eines möglichen unerlaubten Einlagengeschäfts der TGI AG durch?
- Wann gelangte die FMA erstmals zur Auffassung, dass ein entsprechender Verdacht bestehen könnte?
- Wie erklärt die Regierung den Unterschied zwischen der Einschätzung, welche der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom März 2026 zugrunde lag, und der heutigen aufsichtsrechtlichen Beurteilung der FMA?
- Frage vom 10. Juni 2026
Die Universität hat in den vergangenen Jahren einen umfassenden Transformationsprozess durchlaufen. In dieser Zeit musste die Universität nicht nur umfassende politische Attacken durchstehen, sondern auch viele Personalwechsel verkraften. Seither ist es ruhiger geworden. Nun hört man in den vergangenen Wochen aber Stimmen, wonach es in der Belegschaft der Universität wieder rumort, insbesondere beim akademischen Führungspersonal. Da ein gesundes Betriebsklima für die erfolgreiche Weiterentwicklung unserer Universität unerlässlich ist, möchte ich wissen, ob es sich hierbei um Einzelfälle handelt oder um etwas Grundsätzlicheres.
-
Hat das Bildungsministerium Anzeichen dafür, dass sich die Stimmung unter den Mitarbeitenden der Universität in den vergangenen Monaten verschlechtert hat?
-
Ist es richtig, dass die Stelle des Dekans der Business School weder nachbesetzt noch ausgeschrieben wurde? Was sind die Gründe hierfür?
-
Wie hat sich die Fluktuation an der Universität in den letzten fünf Jahren entwickelt?
-
Wurde in den vergangenen Jahren eine Befragung der Mitarbeitenden durchgeführt? Und falls ja, was waren die grundlegenden Erkenntnisse zum Arbeitsklima?
-
Falls keine Befragung durchgeführt wurde: Ist eine solche geplant und falls ja, wann?
-
- Frage vom 10. Juni 20269. Juni 2026Monitoring Mobilitätskonzept
Das Mobilitätskonzept 2030 enthält zahlreiche für die Bevölkerung relevante Infrastrukturprojekte. Insbesondere die Entwicklung bei den Umfahrungsprojekten, die Optimierung der Verkehrsinfrastruktur, der Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie Fragen des Landerwerbs stehen im öffentlichen Interesse.
Im letzten Monitoringbericht 2023 zum Mobilitätskonzept 2030 (Bericht und Antrag Nr. 60/2024 vom 14. Mai 2024) führte die Regierung aus, dass das Umsetzungsmonitoring künftig in einem Zweijahresrhythmus erfolgen soll. Der Monitoringbericht wird dem Landtag jeweils im Juni gemeinsam mit dem Rechenschaftsbericht zur Behandlung unterbreitet.
Dies ist nicht erfolgt und führt mich zu folgenden Fragen:- Weshalb wurde dem Landtag bislang kein Monitoringbericht zum Mobilitätskonzept 2030 für das Berichtsjahr 2024/2025 wie angekündigt vorgelegt?
- Ist die Regierung weiterhin der Auffassung, dass das Monitoring des Mobilitätskonzepts 2030 künftig im Zweijahresrhythmus erfolgen soll? Falls ja, wann ist die Vorlage des nächsten Monitoringberichts vorgesehen?
- Welche konkreten Teile des Radroutenkonzepts konnten aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen bei der Vernehmlassung bislang nicht bereinigt werden und bis wann rechnet die Regierung mit einer abschliessenden Beschlussfassung über das Konzept?
- Welchen Stand weisen die im Mobilitätskonzept 2030 vorgesehenen Projekte zur Verbesserung der Rheinquerungen und des grenzüberschreitenden Fuss- und Radverkehrs auf, insbesondere die Langsamverkehrs Brücke Bendern–Haag sowie die geplanten Fuss- und Radverkehrsverbindungen in Ruggell?
- Frage vom 10. Juni 2026
Im Februar 2026 veröffentlichte das Liechtenstein-Institut einen Kurzbericht zu einer Umfrage unter den 94 landwirtschaftlichen Betrieben Liechtensteins. Die Umfrage wurde im Auftrag des Ministeriums für Umwelt im Jahr 2025 initiiert, um Themen wie administrative Belastung, Pachtsituation und soziale Absicherung zu erfassen.
-
Weshalb wurde das Liechtenstein-Institut im Jahr 2025 mit dieser Befragung beauftragt, obwohl die darin behandelten Problemlagen bereits im agrarpolitischen Bericht 2022 umfassend analysiert und als Massnahmenfelder definiert worden waren?
-
Worin sieht die Regierung den spezifischen Erkenntnisgewinn dieser externen Umfrage im Vergleich zu den bereits vorhandenen Daten des Amts für Umwelt und den Rückmeldungen aus dem damaligen Beteiligungsprozess von 2021?
-
Wie bewertet die Regierung die geringe Teilnahmequote von nur 50 Prozent (47 von 94 Betrieben) und inwiefern schränkt dies die Repräsentativität der Ergebnisse für die zukünftige agrarpolitische Ausrichtung ein?
-
Welche Kosten sind für die Erstellung dieses Kurzberichts durch das Liechtenstein-Institut angefallen?
-
Welche der in der Umfrage geäusserten Kritikpunkte der Landwirte, insbesondere zur hohen Arbeitsbelastung und zur unbefriedigenden Pachtsituation, haben zu sofortigen Anpassungen in der Verwaltungspraxis geführt?
-
- Frage vom 10. Juni 2026
Die Regierung hat dem Landtag im November 2022 mit dem agrarpolitischen Bericht die geplante Weiterentwicklung der Landwirtschaftspolitik präsentiert, interessante Perspektiven aufgezeigt sowie 18 konkrete Massnahmen in den Handlungsfeldern Bildung, Soziales und Gesellschaft, Märkte, Ökonomie und technischer Fortschritt sowie Ökologie und Klimaschutz formuliert.
Viele dieser Massnahmen, wie die Verbesserung des Pächterschutzes oder die soziale Absicherung von Familienmitgliedern, waren mit klaren Zeitplanungen bis Ende 2024 versehen.
Gemäss Art. 7 des Landwirtschaftsgesetzes hat die Regierung dem Landtag alle vier Jahre einen Agrarpolitischen Bericht (APB) vorzulegen. Der nächste Bericht ist für 2026 eingeplant und so stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Zielerreichung.
Monitoring und Erfolgskontrolle waren mir schon bei der Behandlung im Landtag 2022 ein Anliegen, deshalb stelle ich dazu folgende Fragen:
- Welche der 18 Massnahmen des APB 2022 wurden bis zum heutigen Zeitpunkt vollständig umgesetzt, welche befinden sich noch in der Umsetzung und welche wurden aus welchen Gründen zurückgestellt?
- Warum wurden die im APB 2022 prioritär angekündigten Massnahmen im Bereich Soziales, insbesondere die Erhöhung der Kündigungsfristen bei Pachtland und die obligatorische soziale Absicherung, nicht wie geplant bis Ende 2024 realisiert?
- Welche konkreten Lehren zieht die Regierung aus dem Umsetzungsprozess des APB 2022 für die Erarbeitung des neuen Berichts, der dem Landtag im laufenden Jahr 2026 vorgelegt werden muss?
- Inwiefern beabsichtigt die Regierung, den Landtag künftig mittels eines regelmässigen Monitoringberichts über den Fortschritt agrarpolitischer Massnahmen zu informieren, um eine zeitnahe Erfolgskontrolle zu ermöglichen?
- Wie stellt die Regierung sicher, dass im neuen APB 2026 nicht nur neue Visionen formuliert werden, sondern eine detaillierte Abrechnung über die Erreichung oder Nicht-Erreichung der Ziele von 2022 erfolgt?
Data: OpenParlData · CC BY 4.0