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Liechtenstein

(LIE)StaatWith parliament
Liechtenstein38'020 Residents
Profile
Type
Staat
Country
Liechtenstein
Has parliament
Yes
Population
38'020
References & source
Wikidata
Q347
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Body key
LIE
Texts(7407)
  • Antwort vom 04. September 2026HTML

    zu den Fragen 1 und 2:

    Für das Vaduzer Riet konnte im Rahmen weiterführender hydrologischer Untersuchungen die grundsätzliche Machbarkeit einer Grundwassernutzung nachgewiesen und ein geeigneter Standort für einen Grundwasserbrunnen identifiziert werden. Als nächste Schritte werden nun der tatsächliche Wasserbedarf ermittelt sowie mögliche Organisations- und Betriebsmodelle geprüft. Die Erkenntnisse des Projekts im Vaduzer Riet werden für die weiteren Abklärungen für das Gampriner Riet genutzt.

    zu Frage 3:

    Mit den derzeit laufenden Bewässerungsprojekten kann der Wasserbedarf der jeweils betroffenen Flächen sichergestellt werden. Gleichzeitig können diese Projekte als Pilotvorhaben dienen und mögliche Lösungsansätze für andere landwirtschaftliche Gebiete aufzeigen.

    Grundsätzlich liegt es bei den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben, einen konkreten Bewässerungsbedarf festzustellen, diesbezügliche Lösungsansätze aufzuzeigen und diese mit dem Land abzustimmen. Das Land unterstützt nach Möglichkeit diese Abklärungen. Die Bodenverbesserungsverordnung sieht Fördermöglichkeiten vor.

    zu Frage 4:

    Die Zuständigkeit für die Trinkwasserversorgung liegt nicht bei der Regierung, sondern bei den Gemeinden. Entsprechend muss diese Frage an die zuständigen Trinkwasserversorgungs-unternehmen und/oder Gemeinden gerichtet werden.

    Zu Frage 5:

    Die diesbezüglichen Abklärungen sind im Gange und werden mit den betroffenen Akteuren analysiert. Erste Ergebnisse sollten bis Ende Jahr vorliegen.

  • Antwort vom 04. September 2026HTML

    zu Frage 1:

    Gemäss der Rückmeldung des Bundes erfüllte das Agglomerationsprogramm die formalen Grundanforderungen nicht ausreichend. Insbesondere wurde beanstandet, dass die Herleitung der Massnahmen aus Analyse, Zukunftsbild und Strategien nicht genügend nachvollziehbar dargestellt wurde. Der erforderliche rote Faden zwischen Problemstellung, Zielen und Massnahmen konnte aus Sicht des Bundes nicht ausreichend aufgezeigt werden.

    zu Frage 2:

    Der Wegfall der S-Bahn FL-A-CH hatte zweifellos Auswirkungen auf die Gesamtverkehrsstrategie der Agglomeration. Bereits deshalb wurde auf die Einreichung der 4. Generation verzichtet. Ob der Wegfall der S-Bahn auch für die negative Beurteilung der 5. Generation mitentscheidend war, lässt sich jedoch nicht abschliessend beurteilen. Die Rückmeldungen des Bundes verweisen primär auf Mängel bei der Herleitung und Abstimmung der Inhalte.

    zu Frage 3:

    Die negative Beurteilung führt dazu, dass für die eingereichten Massnahmen keine Mitfinanzierung durch den Schweizer Bund erfolgt. Die betroffenen Projekte können grundsätzlich weiterhin umgesetzt werden, sofern die Finanzierung anderweitig sichergestellt werden kann. Die konkreten Auswirkungen auf Prioritäten und Zeitpläne werden derzeit geprüft.

    zu Frage 4:

    Betroffen sind insbesondere die Massnahmen “Fuss- und Radverkehrsbrücke Ruggell-Sennwald", “Busspur Heiligkreuz Vaduz” sowie verschiedene Bushaltestellen- und Fuss- und Radverkehrsmassnahmen. Für die liechtensteinischen A-Massnahmen waren Investitionen von rund CHF 28 Mio. vorgesehen. Die effektive finanzielle Mehrbelastung für Liechtenstein kann derzeit noch nicht beziffert werden, da die Höhe möglicher Bundesbeiträge von der Bewertung und der tatsächlichen Umsetzung der Projekte abhängig gewesen wäre. Erfahrungsgemäss wären durch den Bund Beitragssätze zwischen 30 bis 45 % gesprochen worden.

    zu Frage 5:

    Die Regierung wird die Rückmeldungen des Bundes gemeinsam mit den Partnern der Agglomeration auswerten und die Erkenntnisse in die Erarbeitung der 6. Generation einfliessen lassen. Ziel ist es, die Abstimmung zwischen Analyse, Strategie und Massnahmen zu verbessern und die Anforderungen des Bundes noch konsequenter zu berücksichtigen. Die Arbeiten an der 6. Generation wurden bereits aufgenommen, und die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, dem Kanton St. Gallen und den Bundesstellen wird intensiviert.

  • Antwort vom 04. September 2026HTML
    4. September 2026Mehrwertsteuer

    zu Frage 1:

    Von einer Fristerstreckung für die Zahlung der Mehrwertsteuerschuld wurde einerseits abgesehen, da für die Ermittlung der Steuerschuld sowie deren Zahlung das eMWST-Portal nicht zwingend notwendig ist, und andererseits für ein Hinausschieben der Zahlungsfrist erhebliche IT-Anpassungen notwendig gewesen wären, damit der Verzugszins nur für die betroffenen Abrechnungsperioden - Q2, S1 und M7 - auf Null gesetzt hätte werden können.

    Die Regierung hat die gleiche Vorgehensweise wie bei den Fristerstreckungen im Zusammenhang mit der Einführung des eMWST-Portals gewählt, nämlich dass die Frist für die Einreichung der Abrechnungsformulare erstreckt wurde, nicht jedoch für die Zahlung von Mehrwertsteuerschulden. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und war für die Steuerpflichtigen mit einem sehr geringen Mehraufwand verbunden.

  • Antwort vom 04. September 2026HTML

    zu Frage 1:

    Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz ist ein zentraler Eckpfeiler für die wirtschaftliche und steuerliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Es hat sich in der Praxis bewährt und ermöglicht die Lösung zahlreicher grenzüberschreitender Sachverhalte, die unter dem bis dahin geltenden Rumpfabkommen von 1995 nicht erfasst waren und daher zu Doppelbesteuerungen führen konnten.

    Das DBA ist zugleich Ausdruck der engen wirtschaftlichen Verflechtung beider Länder. Durch stabile, verlässliche und transparente Rahmenbedingungen schafft es Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen, Arbeitnehmer und Investoren. Damit trägt das DBA entscheidend zur Stärkung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Liechtenstein bei und leistet einen wichtigen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum und Wohlstand.

    zu Frage 2:

    Für die Finanzanlagen des Landes wurden in der Zeitspanne von 2017 bis 2025 insgesamt CHF 26'100’000 an Schweizer Quellensteuer zurückgefordert. Pro abgerechnetes Jahr handelte es sich um folgende Rückerstattungsbeträge:

    Für das Jahr 2017 waren es 2.1 Mio. Schweizer Franken; für 2018 2.3 Mio., für 2019 2.1 Mio., für 2020 2.3 Mio., für 2021 2.4 Mio., für 2022 3 Mio., für 2023 3.5 Mio., für 2024 4 Mio. und für das Jahr 2025 4.4 Mio.

    Gemäss Auswertung der AHV-IV-FAK wurden in der Periode 2017 bis 2025 für den AHV-IV-FAK-Wertschriftenfonds insgesamt CHF 76'289'567 an Schweizer-Quellensteuer zurückgefordert.

    Pro Jahr ergeben sich aufgeschlüsselt folgende Rückerstattungsbeträge:

    Für das Jahr 2017 ein Betrag von ca. 5.9 Mio. Schweizer Franken, für 2018 ca. 5.8 Mio., für 2019 ca. 8.5 Mio., für 2020 ca. 8.6 Mio., für 2021 ca. 10.9 Mio., für 2022 ca. 8.1 Mio., für 2023 ca. 7.5 Mio., für 2024 ca. 8.7 Mio. und für das Jahr 2025 ca. 11.1 Mio. Schweizer Franken.

    Für 2025 wurden die Rückforderungsbeträge berechnet und beantragt. Diese sind in den angegebenen Zahlen enthalten. Die effektiven Zahlungen seitens der Eidgenössischen Steuerverwaltung erfolgen jedoch später.

    Ein belastbarer Vergleich des Einflusses von Quellensteuer-Rückerstattungen auf die Jahresperformance des Wertschriftenfonds ist nicht möglich. Der Performanceeffekt hängt neben der Höhe der Rückerstattung insbesondere vom Zeitpunkt ihrer Verbuchung ab. Je früher die Vereinnahmung erfolgt, desto länger steht der Betrag für Investitionen zur Verfügung und kann zusätzliche Erträge generieren.

    Zudem wird die Fondsperformance von weiteren Faktoren wie der Marktentwicklung, Währungsschwankungen und Mittelzuflüssen beeinflusst. Ein objektiver Vergleich des Einflusses von Quellensteuer-Rückerstattungen zwischen einzelnen Jahren ist daher nicht aussagekräftig.

    zu Frage 3:

    Auslegungsfragen ergaben sich insbesondere im Zusammenhang mit der Abkommensberechtigung von Vermögensstrukturen, Grenzgängern, der steuerlichen Behandlung von Grenzgängern während der Covid-19-Pandemie, öffentlich-rechtlichen Institutionen mit gemeinsamer Beteiligung sowie ruhenden Nachlässen.

    Diese Fragen konnten im Rahmen von allgemeinen Konsultationsvereinbarungen, die auf der Homepage der Steuerverwaltung veröffentlicht sind, sowie durch individuelle Verständigungsverfahren geklärt werden.

    zu Frage 4:

    Derzeit bestehen keine Sachverhalte, die im Rahmen einer allgemeinen Konsultationsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden adressiert werden müssten. Vereinzelt gibt es individuelle Verständigungsverfahren zur Abkommensberechtigung von Vermögensstrukturen sowie zur Qualifikation von Arbeitnehmern als Grenzgänger. Bislang konnten sämtliche Verständigungsverfahren von den zuständigen Behörden einer Lösung zugeführt werden.

  • Antwort vom 04. September 2026HTML

    zu Frage 1:

    Wie viele Kundinnen und Kunden genau betroffen waren, kann nicht gesagt werden. Insgesamt wurden zu Beginn des Projekts zur Abschaltung rund 740 Geräte identifiziert, die nicht mit 4G/5G funktioniert haben. Ein Teil davon konnte jedoch durch die Änderung von Einstellungen funktionsfähig gemacht werden. Andere wurden ausgetauscht.

    Der Regierung liegen derzeit keine spezifischen Erkenntnisse vor, die auf eine besondere Betroffenheit älterer Menschen hindeuten. Bereits vor dieser Massnahme verfügte die überwiegende Mehrheit der Kundinnen und Kunden über ein 4G- oder 5G-fähiges Endgerät.

    Die Abschaltung der 2G- und 3G-Netze ist Teil einer internationalen Entwicklung und wird derzeit von zahlreichen Netzbetreibern weltweit umgesetzt. Swisscom hat ihre 2G- und 3G-Sender in Liechtenstein bereits vor der Telecom Liechtenstein AG ausser Betrieb genommen. In den vergangenen Wochen folgte das 2G-Netz der Telecom Liechtenstein AG, wobei nach wie vor ein 3G Netz von Salt Liechtenstein betrieben wird.

    zu Frage 2:

    Im Vorfeld der Netzabschaltung wurden Endgeräte identifiziert, die keine 4G- oder 5G-Technologie unterstützen. Die betroffenen Kundinnen und Kunden sowie Partner wurden aktiv kontaktiert und über die notwendigen Anpassungen informiert.

    Zur Unterstützung des Umstiegs bot die Telecom Liechtenstein AG attraktive Ersatzgeräte an. Zusätzlich standen den Kundinnen und Kunden sowohl die Mitarbeitenden in den Shops als auch der telefonische Kundendienst beratend zur Seite. Die Information der Kunden erfolgte mehrfach und über verschiedene Kanäle, darunter Briefe, SMS-Mitteilungen, Social-Media-Plattformen sowie Berichterstattungen in den Medien.

    Aus Sicht der Regierung waren die getroffenen Massnahmen geeignet, die Kundinnen und Kunden frühzeitig zu informieren und beim Umstieg umfassend zu unterstützen.

    zu Frage 3:

    Die genauen Anwendungen, die auch von Partner-Unternehmen bzw. Geschäftskunden der Telecom Liechtenstein AG angeboten werden, können nicht genannt werden. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

    zu Frage 4:

    Die Mobilfunktechnologie 5G stellt den aktuellen Stand der technischen Entwicklung dar und bietet gegenüber den älteren Standards 2G und 3G zahlreiche Vorteile, insbesondere hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit. Aus Sicht der Regierung ergeben sich durch die Abschaltung des 2G-Netzes keine zusätzlichen Risiken für die Versorgungs- oder persönliche Sicherheit. Vielmehr verfügen die neueren Mobilfunkstandards über modernere Sicherheitsmechanismen und sind daher insgesamt als sicherer einzustufen.

    zu Frage 5:

    Die Telecom Liechtenstein AG ist sich ihrer Verantwortung als landeseigenes Unternehmen bewusst und hat im Zusammenhang mit der Netzumstellung umfangreiche Vorbereitungen und Abklärungen getroffen, um die Kommunikationsversorgung ihrer Kundinnen und Kunden sicherzustellen. Teil dieser Verantwortung ist es, die Netze am Stand der Technik zu halten und dies bedingt auch die Ausserbetriebnahme veralteter Technologien wie 2G.

    Die Regierung verfolgt die Entwicklungen aufmerksam und ist im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bereit, geeignete Massnahmen zu prüfen und gegebenenfalls einzugreifen, falls sich zeigen sollte, dass Teile der Bevölkerung tatsächlich von grundlegenden Kommunikationsmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Aktuell sind der Regierung jedoch keine konkreten Fälle von betroffenen Personen bekannt. Die von der TLI getroffenen Massnahmen erscheinen der Regierung ausreichend und die Situation wird im Austausch mit der TLI weiterverfolgt.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0