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LI

Liechtenstein

(LIE)StaatWith parliament
Liechtenstein38'020 Residents
Profile
Type
Staat
Country
Liechtenstein
Has parliament
Yes
Population
38'020
References & source
Wikidata
Q347
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Body key
LIE
Texts(7471)
  • Antwort vom 02. Oktober 2026HTML

    zu Frage 1:

    Die vertiefte Überprüfung zur Behebung der festgestellten Mängel läuft weiterhin. In einem nächsten Meilenstein soll die Projektüberprüfung abgeschlossen und sollen die Projektkosten aktualisiert werden. Die Erarbeitung der vollständigen Ergebnisse wird voraussichtlich bis Ende Herbst 2026 andauern, wobei die Qualität des Arbeitsergebnisses Vorrang hat.

    zu Frage 2:

    Derzeit wird die Studie ausgearbeitet und es liegen noch keine vollständigen Ergebnisse vor.

    zu Frage 3:

    Die Regierung wird die Zustandsanalyse in Kürze zur Kenntnis gebracht erhalten und ich gehe davon aus, dass wir binnen der nächsten zwei Wochen über den Inhalt der Bauzustandsanalyse und auch die zu erwartenden Kosten für den Weiterbetrieb des Liechtensteinischen Landesspitals werden informieren können.

    zu Frage 4:

    Zwischen 2019 und 2025 wurden jährlich im Durchschnitt CHF 302‘000 für Unterhalt und Reparaturen, Sanierungsmassnahmen sowie betriebliche Sicherung des Gebäudes ausgegeben. Für das Jahr 2026 sind CHF 265‘000 budgetiert.

    Bei diesen Zahlen ist zu beachten, dass die Unterhaltskosten für das Gebäude schon früher zurückgefahren wurden, da man damals von einem schnelleren Umzug in einen Neubau ausging.

    zu Frage 5:

    Die Regierung wird nach Kenntnisnahme der Bauzustandsanalyse über die zusätzlich zu erwartenden Kosten informieren.

  • Antwort vom 02. Oktober 2026HTML

    zu Frage 1:

    Die Massnahmen zur Weiterentwicklung der Bildungsverlaufsdaten werden vom Amt für Statistik erarbeitet. Nach einer längeren Vakanz konnte die zuständige Stelle beim Amt für Statistik im Februar 2026 neu besetzt werden. Seither werden prioritär die statistischen Grundlagen aufgearbeitet, die für die Berechnung von Bildungsindikatoren und für weiterführende Analysen erforderlich sind. Parallel dazu bereitet das Amt für Statistik die vertraglich vorgeschriebenen internationalen Datenlieferungen vor. Diese gewährleisten die internationale Vergleichbarkeit der liechtensteinischen Bildungsdaten.

    Für den zweiten Bildungsbericht arbeitet das Amt für Statistik eng mit dem Liechtenstein-Institut zusammen. Ziel ist es, konsistente Datenreihen für mindestens zehn aufeinanderfolgende Berichtsjahre bereitzustellen. Die Aufbereitung ist aufwendig, weil zahlreiche Datenquellen mit unterschiedlichen Definitionen, Zeitständen und Qualitätsniveaus zusammengeführt werden müssen.

    Im Bereich der Tertiärbildung wurden mit dem schweizerischen Bundesamt für Statistik sowie dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Abklärungen zur Verbesserung der Datengrundlage durchgeführt. Zudem wird aktuell mit dem Bundesamt für Statistik erneut geprüft, unter welchen Voraussetzungen vertrauliche Einzeldaten zu liechtensteinischen Studierenden grenzüberschreitend übermittelt und mit vorhandenen Daten verknüpft werden können.

    zu Frage 2:

    Derzeit wird die Kodierung der Ausbildungs- und Berufsfelder revidiert und an die international verwendete Klassifikation ISCED-F 2013 angepasst. Darüber hinaus sind weitere Revisionen der Bildungsstatistik geplant. Diese sollen insbesondere die Datengrundlage und die statistischen Auswertungsmöglichkeiten im Bereich der höheren Berufsbildung auf der Tertiärstufe verbessern, wobei neue Kennzahlen aus diesen Arbeiten bislang noch nicht veröffentlicht werden konnten.

    zu Frage 3:

    Belastbare Auswertungen und somit auch Aussagen sind derzeit nur eingeschränkt möglich. Für liechtensteinische Studierende an Hochschulen in der Schweiz und in Liechtenstein können gewisse Angaben zu Studienabbrüchen, Studienunterbrechungen, Studienwechseln und Studienerfolgsquoten innerhalb der Tertiärstufe ausgewertet werden, soweit die vorhandenen Daten dies zulassen. Für Studierende in anderen Ländern besteht derzeit keine entsprechende Datengrundlage.

    zu Frage 4:

    Für liechtensteinische Studierende ausserhalb Liechtensteins liegen keine Einzeldaten vor, die eine Analyse zu Studienverläufen und Abschlüssen über Bildungsstufen hinweg ermöglichen. Eine Verknüpfung mit Angaben zur vorausgehenden Bildungslaufbahn oder zum soziokulturellen Hintergrund ist daher derzeit nicht möglich. Zudem sind bei einzelnen Personengruppen und Fachbereichen die Fallzahlen zu klein, um statistisch belastbare Aussagen zu ermöglichen.

    Gründe hierfür sind insbesondere die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen des grenzüberschreitenden Datenaustauschs, die Heterogenität der Datenquellen, der erforderliche Aufbereitungsaufwand sowie die geringe Grösse einzelner untersuchter Gruppen.

    Deshalb kann derzeit kein verbindlicher Zeitpunkt für die Schliessung der Datenlücken genannt werden.

    zu Frage 5:

    Der zweite Bildungsbericht soll im Frühjahr 2028 veröffentlicht werden. Er wird Analysen zu Bildungsverläufen auf Grundlage der vom Amt für Statistik aufbereiteten Daten enthalten.

    Ob und in welcher Form das dauerhafte Bildungsmonitoring mit regelmässiger kohortenbasierter Analysen zu Bildungsverläufen zur Verfügung stehen wird, ist derzeit noch nicht abschliessend bekannt.

     

  • Antwort vom 02. Oktober 2026HTML

    zu Frage 1:

    Vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2025 wurden 211 Gesuche für den Nachzug eines Lebenspartners gestellt. Davon wurden 209 bewilligt und zwei wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen abgelehnt. Die finanziellen Voraussetzungen waren dabei jeweils nicht ausschlaggebend.

    zu Frage 2:

    Nein, der Regierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.

    zu Frage 3:

    Die Regierung ist sich bewusst, dass die Voraussetzungen für Aufenthaltsbewilligungen von faktischen Lebenspartnern im Einzelfall eine Herausforderung darstellen können. Hinweise darauf, dass die geltenden Bestimmungen generell unüberwindbare Hürden darstellen, liegen der Regierung nicht vor

    zu Frage 4:

    Der Nachzug von Lebenspartnern dient dem familiären Zusammenleben und nicht der Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Nachgezogene Personen dürfen zwar arbeiten, sind hierzu jedoch nicht verpflichtet. Eine Kündigung oder Aufgabe der Arbeitsstelle hat daher für sich genommen keine aufenthaltsrechtlichen Folgen. Massgeblich für den Bestand der Bewilligung bleibt vielmehr das Fortbestehen der Lebenspartnerschaft.

    Zudem bestehen zwischen Lebenspartnern keine gesetzlichen Unterhalts- und Beistandspflichten wie zwischen Ehegatten. Fällt ein Erwerbseinkommen weg oder steht ein solches von Anfang an nicht zur Verfügung, kann ein Bezug staatlicher Leistungen nicht ausgeschlossen werden. Die Bankgarantie dient deshalb der Absicherung möglicher Kosten für die öffentliche Hand und stellt sicher, dass ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind. Anerkannt werden hingegen ausreichende Rentenleistungen, da diese regelmässig und dauerhaft ausgerichtet werden.

    Die Regierung sieht daher keinen Anlass, von der bestehenden Regelung abzuweichen, da die erforderliche finanzielle Absicherung unabhängig von einer aktuellen Erwerbstätigkeit sichergestellt werden muss.

    zu Frage 5:

    Nach Auffassung der Regierung schaffen die geltenden Bestimmungen einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen langjähriger und stabiler Konkubinatsbeziehungen und den öffentlichen Interessen. Vor diesem Hintergrund erachtet die Regierung derzeit weitere Anpassungen als nicht erforderlich.

  • Antwort vom 02. Oktober 2026HTML

    zu Frage 1:

    Der Bildungsbereich hat sich seit den 1970er-Jahren wesentlich verändert. Das geltende Gesetz hat nach wie vor eine rechtliche Funktion, bildet jedoch verschiedene Entwicklungen im Weiterbildungsbereich nur noch teilweise ab. Vor diesem Hintergrund wird eine vertiefte Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen vorgenommen. In die Arbeiten fliessen auch Entwicklungen in der Schweiz sowie ausgewählte internationale Vergleichsmodelle ein. Die angefragte Beurteilung wird gegenwärtig erarbeitet.

    zu Frage 2:

    Die Ergebnisse der laufenden Arbeiten werden durch die zuständigen Stellen fachlich und rechtlich geprüft. Auf dieser Grundlage wird über das weitere Vorgehen entschieden. Dabei wird auch zu beurteilen sein, ob und in welchem Umfang Anpassungen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen angezeigt sind. Der zeitliche Rahmen richtet sich nach den dabei gewonnenen Erkenntnissen sowie den gegebenenfalls erforderlichen weiteren Verfahrensschritten.

    zu Frage 3:

    Die gesetzliche Abgrenzung ist vor dem Hintergrund der bestehenden Zuständigkeits- und Förderordnung zu beurteilen. Die berufliche Bildung und die berufsorientierte Weiterbildung werden durch andere rechtliche Grundlagen geregelt und mit entsprechenden Instrumenten gefördert. Die Einschränkung im Gesetz über die Erwachsenenbildung dient grundsätzlich der Systemabgrenzung und der Vermeidung von Doppelzuständigkeiten. Im Rahmen der laufenden Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen wird auch beurteilt, ob die heutige Abgrenzung weiterhin zweckmässig und hinreichend klar ist oder ob eine bessere rechtliche und förderpolitische Abstimmung angezeigt erscheint

    zu Frage 4:

    Das Reglement über die Förderung der Erwachsenenbildung wurde im Jahr 2025 umfassend überarbeitet. Die revidierten Bestimmungen sind seit 2026 in Kraft. Mit der Revision wurden aktuelle bildungspolitische und gesellschaftliche Entwicklungen aufgenommen und die Förderpraxis an die veränderten Anforderungen der Weiterbildungslandschaft angepasst. Ob Anpassungsbedarf besteht, wird die Regierung auf Basis der in 1 und 2 beschriebenen Arbeiten festlegen.

    zu Frage 5:

    Mit dem Weiterbildungsgutschein der Stiftung Erwachsenenbildung besteht seit 2019 ein Instrument der Subjektförderung, das sich unmittelbar an Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein richtet. Seine Inanspruchnahme und Wirkung werden jährlich evaluiert; bei ausgewiesenem Bedarf werden die Rahmenbedingungen entsprechend angepasst. Seit Januar 2026 gilt keine obere Altersgrenze mehr. Damit steht der Weiterbildungsgutschein auch Seniorinnen und Senioren offen und unterstützt das lebenslange Lernen in allen Lebensphasen.

  • Antwort vom 02. Oktober 2026HTML

    zu Frage 1:

    Der Förderverein Akademie für Angewandte Politik in Liechtenstein bietet alle zwei Jahre jeweils vor den Gemeinde- und Landtagswahlen einen Politiklehrgang an. Der nächste startet im Januar 2027. Der Lehrgang richtet sich an alle Interessierten. Vermittelt werden Fachthemen (Steuern, Finanzen, AHV u.a.) und vor den Landtagwahlen wird auch ein Medientraining angeboten.

    In der umliegenden Region werden jedoch auch spezifische Lehrgänge für Frauen angeboten. So hat die Abteilung Chancengleichheit das Frauennetz Liechtenstein und andere Netzwerke auf den neuen Zertifikatslehrgang «Frauen gestalten Politik und Verwaltung» der Fachhochschule Graubünden aufmerksam gemacht, der auch für Liechtensteinerinnen offen ist. Auch der Politiklehrgang für Frauen in Vorarlberg kann von Liechtensteinerinnen weiterhin absolviert werden. Diese frühere länderübergreifende Kooperation endete nach 20 Jahren, da die Nachfrage von Liechtensteinerinnen für eine Teilnahme in den letzten Jahren stetig abnahm. Die Regierung sieht die Förderung der politischen Partizipation als gemeinsame Aufgabe von Staat, Parteien und Zivilgesellschaft. Dabei ist es wichtig, dass sie sich an den aktuellen Anforderungen und Bedürfnissen orientiert und in gemeinsamer Absprache und Koordination umgesetzt wird.

    zu Frage 2:

    Siehe Antworten auf die Fragen 1, 3, 4 und 5 

    zu Frage 3:

    In den vergangenen zehn Jahren wurden verschiedene staatliche Angebote, Projekte und Initiativen zur Förderung der politischen Beteiligung von Frauen durchgeführt oder unterstützt. Von 2009 bis 2016 förderte die damalige Stabstelle für Chancengleichheit kandidierende Frauen durch die Projektplattform «Frauenwahl.li». Die Plattform diente der Vorstellung der Gemeinderatskandidatinnen und lieferte Informationen zum Thema Frauen in der Politik, die noch stark unterrepräsentiert waren. Als regelmässige Veranstaltungen wurden ab 2007 bis 2019 die offenen Gesprächsrunden mit aktiven Politikerinnen durchgeführt, mit dem Ziel, Frauen für die Politik zu gewinnen. 2018 erschien zudem eine achtteilige Medienkampagne mit politisch tätigen Frauen. Das Interreg-Projekt «Frauen entscheiden» von 2016 lieferte eine gute Datengrundlage in der Region zu Frauen in Entscheidungspositionen. Mit dem Politiklehrgang für Frauen, den Liechtenstein und Vorarlberg während 20 Jahren in Kooperation durchführten, konnten sich politisch interessierte Frauen aus Liechtenstein ein solides Rüstzeug aufbauen. Zu diesen staatlichen Angeboten kommt die finanzielle Unterstützung der überparteilichen Initiative «Vielfalt in der Politik», die sich von 2019 bis 2025 für politische Partizipation einsetzte. Im Rahmen der partizipativen Erarbeitung der Gleichstellungsstrategie wurden Ziele zur Repräsentanz von Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft diskutiert und definiert, um den strategischen Rahmen für weitere Massnahmen zu setzen.

    zu Frage 4:  

    Die Gleichstellungsstrategie wurde im letzten Halbjahr überarbeitet und befindet sich in der Finalisierung. Die Verabschiedung und Veröffentlichung werden nach Abschluss und internen Abstimmung zur Strategie bekannt gegeben.

    zu Frage 5: 

    In der Gleichstellungsstrategie wurden zentrale Handlungsfelder festgelegt. Eines davon umfasst Repräsentanz und Politik. Darin sind Ziele zur Förderung der politischen Partizipation von Frauen, zur Steigerung der Attraktivität politischer Ämter insbesondere für Frauen und zur Stärkung der politischen Bildung enthalten. Diese Ziele sollen in Zusammenarbeit mit Parteien und weiteren Stakeholdern umgesetzt werden.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0