Physische Landesvorräte und die Umsetzung der neuen Sicherheitspolitischen Strategie
(KA 30283)- Type
- Kleine Anfragen
- Parliament
- Liechtenstein
- Number
- KA 30283
- Start
- 10.06.2026
- Official record
- Official profile
- External ID
- 30283
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 12. Juni 202611. Juni 2026
zu Frage 1:
Liechtenstein partizipiert gestützt auf den Zollvertrag am schweizerischen System der wirtschaftlichen Landesversorgung und damit insbesondere an den dort vorgehaltenen Pflichtlagern. Die Versorgung in Mangellagen erfolgt primär über diese Integration.
zu Frage 2:
Die Sicherstellung der Wirtschaftlichen Landesversorgung bildet ein Kernelement des Zollvertrags. Verschiedene Versorgungskrisen – namentlich der Zweite Weltkrieg, die Ölkrise 1973 sowie die Covid-19 Pandemie – haben die Belastbarkeit dieses Vertrages und der darauf aufbauenden Kooperationsmechanismen bestätigt.
zu Frage 3:
Das Land Liechtenstein hat zur Sicherung der Wirtschaftlichen Landesversorgung ausserhalb des Zollvertrags und den Vereinbarungen betreffend Gasreserven keine weiteren vertraglichen Regelungen getroffen. Es bestehen keine eigenständigen staatlichen Regelungen zur Pflichtlagerhaltung von Lebensmitteln. Eine spezifische Verpflichtung für in Liechtenstein ansässige Lebensmittelbetriebe zur Haltung von Notvorräten für die inländische Bevölkerung ist derzeit nicht vorgesehen.
zu Frage 4:
Aktuell sind keine Investitionen in landeseigene Lagerkapazitäten geplant. Eine Lagerhaltung wird jedoch geprüft in Bezug auf gewisse Güter für Not- und Krisensituationen zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes (z.B. Dieselgeneratoren, medizinisches Material, Zelte, Wasseraufbereitungsanlagen). Dadurch kann die Resilienz des Landes gegenüber Naturkatastrophen und akuten Krisen gestärkt werden.
zu Frage 5:
Die Gras- und Getreidetrocknungsanlage in Schaan wurde vom damaligen Liechtensteiner Bauernverband auf privatrechtlicher Basis initiiert und realisiert. Das Potential der Getreidesammelstelle und allfällige finanzielle Beiträge des Landes gilt es zu gegebener Zeit zu prüfen.
- Frage vom 10. Juni 20269. Juni 2026
Die von der Regierung vorgelegte «Sicherheitspolitische Strategie Liechtenstein» setzt den klaren Anspruch, Sicherheit als gesamtstaatliche Aufgabe vorausschauend zu gestalten. Sie definiert unter anderem die «Wirtschaftliche Sicherheit» (Strategieziel Z2) sowie die «Grundversorgung in ausserordentlichen Lagen» (Strategieziel Z12) als Kernziele.
Das Regierungsdokument warnt unmissverständlich vor gravierenden Risiken durch unterbrochene Lieferketten, wachsende Abhängigkeiten bei lebenswichtigen Rohstoffen und die fehlende Verfügbarkeit kritischer Güter. Als Massnahme (M15) wird folgerichtig gefordert, den Stellenwert der wirtschaftlichen Landesversorgung aktiv zu stärken. Die Realität im Land steht heute in Teilen in Widerspruch zu diesen strategischen Absichten. Im Energiebereich hat Liechtenstein seine eigenen Öl- und Gaslager bereits vollständig aufgegeben. Es verbleibt die 1988 eröffnete Getreidesammelstelle in Schaan als die letzte bestehende Lagerstätte auf liechtensteinischem Boden für landwirtschaftliche und kommunale Notvorräte wie Getreide, Dünger oder Salz.
Ein Blick in die Landtagsprotokolle der Jahre 1986 bis 1989 zeigt, dass der damalige Landtag eine bewusste politische Entscheidung für diese physische Eigenständigkeit getroffen hat, auch weil vertragliche Regelungen zur Landesversorgung im Zollvertrag erst in den 90er-Jahren erfolgten. Heute ist die Infrastruktur der GSS Schaan jedoch technisch veraltet und die Revisionskosten sind für die Eigentümerorganisation wirtschaftlich kaum tragbar, während gleichzeitig der Baurechtsvertrag im Jahr 2040 ausläuft. Liechtenstein läuft somit Gefahr, seine letzte Bevorratungsinfrastruktur ersatzlos zu verlieren.
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Wie kann die Versorgung Liechtensteins bei einer langanhaltenden europäischen Mangellage von Dünger, Energie und Lebensmitteln organisiert werden, insbesondere wenn im Land selbst keine physische Lagerhaltung und Vorräte mehr existieren?
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Welche belastbaren staatsvertraglichen Vereinbarungen bestehen für allfällige Versorgungsengpässe?
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Ist die Pflichtlagerhaltung bei den grossen Betrieben der liechtensteinischen Lebensmittelindustrie wie zum Beispiel Hilcona, Ospelt oder der Kronen Käserei AG derzeit geregelt, und verfügen diese über staatlich verordnete Notvorräte für die einheimische Bevölkerung im Krisenfall?
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Plant die Regierung Investitionen in moderne Lagerkapazitäten, um die Handlungsfähigkeit Liechtensteins vor Ort zu bewahren und die Abhängigkeit von Importen im Krisenfall zu reduzieren?
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Inwieweit sieht sich das Land in der Mitverantwortung, finanzielle Beiträge an den Unterhalt und die Modernisierung der Getreidesammelstelle zu leisten, um diese als Lagerstätte zu erhalten?
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Data: OpenParlData · CC BY 4.0