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MH

Martin Hübscher

Activo
Schweizerische VolksparteiFraktion V
SchweizZürich

Mandato
Partido
Schweizerische VolksparteiFuente: SVP
Grupo parlamentario
Fraktion V
Parlamento
Schweiz
Circunscripción electoral
Zürich
Cámara / sector
NR
Número de escaño
114
Página del Parlamento
Perfil oficial
Datos personales
Sexo
Masculino
Nacido/a el
15. März 1969
Estado civil
verheiratet
Profesión
Agronom/in
Contacto
Dirección
Liebensberg 42
8543 Bertschikon
Referencias y fuente
Wikidata
Q64440993
Órgano de origen
CHE
Fuente actualizada
30.09.2026
Registro actualizado
03.10.2026
Primera importación
14.08.2025
Comportamiento de voto(2760)
  1. Nein
  2. Nein
  3. Nein
  4. Nein
  5. Nein
Intereses(5)
Credenciales de acceso(1)
  • Persönliche/r Mitarbeiter/in
    Hembd Barbara
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
Discursos(87)
  1. Redetext
    Schweiz

    Im Namen der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantrage ich Ihnen, der Standesinitiative St. Gallen sowie dann auch den weiteren parlamentarischen und Standesinitiativen zur Datenerfassung in der Landwirtschaft, namentlich den parlamentarischen Initiativen Stark 25.451 und Stettler-Riem Katja 25.458 sowie den Standesinitiativen Bern 25.305 und Luzern 26.304, Folge zu geben. Dies aus folgenden Gründen:

    Erstens müssen wir eine unnötige zusätzliche Bürokratie in der Landwirtschaft und im Gartenbau verhindern. Die aktuelle Ausgestaltung der Meldepflichten, insbesondere im Rahmen von Digiflux, führt zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand für die betroffenen Betriebe und für das Gewerbe. Es darf nicht zu doppelten Erfassungen kommen, die lediglich Kosten verursachen, welche am Ende entweder von den Betrieben selbst getragen oder an die Konsumenten weitergegeben werden müssen.

    Zweitens ist der Nutzen des aktuellen Systems infrage zu stellen. Ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) hat bereits aufgezeigt, dass das Projekt Mängel aufweist, insbesondere im Bereich des Datenschutzes, und dass der tatsächliche Nutzen fragwürdig ist. Die angestrebte Detailgenauigkeit bei den Nährstoffmeldungen stellt eine Scheingenauigkeit dar, die keinen echten Mehrwert für die regionalen Bilanzen oder die Erreichung der Ziele der Nährstoffabsenkung bringt.

    Drittens bedarf es einer sachlichen und nachhaltigen Lösung, die praxistauglich und benutzerfreundlich ist. Wir müssen sicherstellen, dass die Gesetzgebung funktioniert und keine Wettbewerbsnachteile für Schweizer Firmen entstehen, während ausländische Anbieter nicht denselben strengen Meldepflichten unterliegen. Dabei geht es nicht um eine Abschwächung, sondern um eine machbare Umsetzung der Absenkpfade.

    Viertens hat unser Rat dazu bereits nahezu gleichlautende Vorstösse angenommen. Diese sind jetzt im Ständerat hängig, und die WAK des Ständerates sollte jetzt eigentlich eine Vorlage ausarbeiten.

    Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, die mit 16 zu 9 Stimmen Folge gegeben hat, der Standesinitiative ebenfalls Folge zu geben.

  2. Redetext
    Schweiz

    Im Namen der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantrage ich Ihnen, die Standesinitiative Zürich für eine zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten nicht abzuschreiben und somit vom Beschluss des Ständerates abzuweichen. Dies aus folgenden Gründen:

    Erstens sieht sich der stationäre Detailhandel mit einem massiven Wandel der Einkaufsbedürfnisse konfrontiert. Während der Online-Handel eine maximale zeitliche Flexibilität bietet, ist der ortsgebundene Handel durch die aktuellen gesetzlichen Beschränkungen stark eingeschränkt. Um diesen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Online-Handel zu verringern und dem Sterben der Innenstädte entgegenzuwirken, ist eine Anpassung der zeitlichen Flexibilität notwendig.

    Zweitens ermöglicht die vorgesehene Erhöhung der Obergrenze von vier auf zwölf bewilligungsfreie Sonntage pro Jahr eine bedarfsgerechte Lösung, und zwar eine sehr föderalistische. Damit können - und ich betone: können - die Kantone auf lokale Gegebenheiten und Ereignisse wie beispielsweise regionale Turnfeste oder Grossveranstaltungen angemessen reagieren, ohne dass eine Einzelfallbewilligung nötig ist. Die kantonale Hoheit über die Ladenöffnungszeiten bleibt dabei uneingeschränkt gewahrt.

    Drittens handelt es sich um eine moderate Revision. Die Nutzung dieser Möglichkeit bleibt auf allen Ebenen optional. Die Kantone können entscheiden, ob sie die zusätzlichen Sonntage anbieten. Die Geschäfte entscheiden eigenständig über die Öffnung, und die Arbeitnehmenden müssen ihrer Arbeit an diesen Sonntagen explizit zustimmen. Wir geben den Kantonen einzig etwas mehr Spielraum. Schauen Sie, gerade jetzt ist bei uns Chilbizeit. Jedes Dorf feiert an einem anderen Tag seine traditionelle Chilbi, und es ist nicht verständlich, wieso dass die letzten verbliebenen Fachgeschäfte an diesen Tagen nicht auch öffnen dürfen. Und für alle diejenigen, die Sommerflor verkaufen: Sommerflor verkauft man nicht an einem Weihnachtsverkauf am Sonntag. Wer Sommerflor verkaufen will, muss sein Fachgeschäft im Frühling öffnen können. Genau diesen saisonalen Gegebenheiten müssen wir doch Rechnung tragen. Geben Sie den Kantonen diesen Spielraum, damit wir unsere Fachgeschäfte in den regional spezifischen Tätigkeiten unterstützen können.

    Aus diesen Gründen beantrage ich im Namen der Kommissionsmehrheit die Nichtabschreibung der Standesinitiative.

  3. Redetext
    Schweiz

    Das WFG, in Kraft seit dem 1. Oktober 2003, hat das Ziel, Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen zu schaffen und zu erhalten, den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern sowie die Tätigkeit gemeinnütziger Wohnbauorganisationen zu unterstützen. So ist es in Absatz 1 von Artikel 1, der den Zweck umschreibt, festgehalten. In Absatz 2 wird zusätzlich definiert, wer davon profitieren soll. Der aktuelle Wortlaut: "Insbesondere sollen die Interessen von Familien, alleinerziehenden Personen, Menschen mit Behinderungen, bedürftigen älteren Menschen und Personen in Ausbildung berücksichtigt werden."

    Meine Minderheit möchte genau diesen Absatz mit "Schweizerinnen und Schweizern" ergänzen. Sie kennen die Situation des knappen Wohnraums bestens. Gerade in urbanen Gebieten haben wir, und das bestätigen auch die neuesten Zahlen, sehr tiefe Leerwohnungsbestände. Junge Erwachsene haben Mühe, nach der Ausbildung eine Wohnung zu finden. Mit der von meiner Minderheit beantragten Ergänzung - und ich betone: Ergänzung, nicht Ersatz - soll der Geltungsbereich auf diese Personen erweitert werden. Diese Ergänzung ermöglicht es, auch die Interessen von Schweizerinnen und Schweizern, welche im aktuellen Zweckartikel nicht erwähnt sind, zu berücksichtigen, und das sind eben insbesondere junge Erwachsene nach der Ausbildung. Diese fallen mit der aktuellen Regelung durch die Maschen und können sich kaum mehr eine eigene Wohnung leisten, wenn sie denn überhaupt eine finden.

    Daher bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Er schliesst niemanden aus, er ergänzt aber den Geltungsbereich und damit den Zweckartikel des Gesetzes um einen wichtigen Aspekt. Die SVP-Fraktion unterstützt das, und ich bitte Sie, ebenfalls die Minderheitsanträge Aeschi zu unterstützen.

    Danke, wenn Sie meiner Minderheit folgen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Im Rahmen der Beratungen zum Postulat Bulliard 21.4585, "Revenus des familles paysannes", hatte die WAK-N einen Antrag angenommen, der fordert, dass der WAK die Anpassungsvorschläge des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Einkommensvergleichs zur Konsultation vorzulegen sind. Der Bundesrat hat im Bericht in Erfüllung des Postulates Bulliard Änderungsvorschläge gemacht. Diese wurden in das Projekt zur Änderung der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft integriert, und daraufhin ist die vorliegende Kommissionsmotion entstanden.

    Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, künftig den Einkommensvergleich gemäss Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes zwischen Selbstständigerwerbenden in der Landwirtschaft und Angestellten im zweiten und dritten Sektor auf Basis der Medianwerte vorzunehmen. Die Kommission beantragt die Annahme der Motion aus drei Gründen:

    Erstens ist der bisherige Vergleich wissenschaftlich nicht sachgerecht. Die Gegenüberstellung des dritten Quartil der Landwirtschaft und des Medians des zweiten und dritten Sektors vergleicht unterschiedliche statistische Lageparameter miteinander. Eine solche Vorgehensweise ist weder objektiv noch repräsentativ. Für Einkommensvergleiche gilt der Median als anerkannte und geeignete Vergleichsgrösse. Er ist robust gegenüber Ausreissern, da extrem tiefe oder hohe Einkommen den Wert nur gering beeinflussen. Deshalb eignet er sich besonders bei ungleicher Einkommensverteilung ohne Normalverteilung, wie es in der Landwirtschaft sehr häufig vorkommt.

    Zweitens bildet der Median die typische Einkommenssituation ab, da 50 Prozent der Einkommen darüber und 50 Prozent der Einkommen darunter liegen. Wird das dritte Quartil als Vergleichsgrösse verwendet, wie es der Bundesrat vorschlägt, entsteht ein verzerrtes Bild der Einkommensrealität. Es wird lediglich die Grenze zum oberen Einkommensviertel definiert, aber die typische Einkommenssituation der Mehrheit wird damit nicht abgebildet.

    Mit dem bisherigen Vergleich wird die Rentabilität der rund 35 000 übrigen landwirtschaftlichen Betriebe ausgeblendet und die Einkommenssituation in der Landwirtschaft stark beschönigt. Dies schwächt die Position der Landwirtschaft, insbesondere auch bei Marktverhandlungen gegenüber Verarbeitern und Händlern, ungemein.

    Drittens erfordert ein fairer und realistischer Einkommensvergleich eine einheitliche und konsistente Vergleichsgrösse. Gleiches ist Gleichem gegenüberzustellen. Das Einkommen muss zusätzlich mit dem Stundenlohn der Familienarbeitskräfte verglichen werden. Dieser berücksichtigt neben dem Einkommen auch den aufgewendeten Arbeitseinsatz. Auf den Begriff des Haushalteinkommens ist zu verzichten. Diese Grösse hat mit dem Verdienst, der aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit erzielt werden kann, nichts zu tun.

    Die Minderheit argumentiert, dass dieses Anliegen im Gesamtkontext der Agrarpolitik 2030 plus und im Rahmen einer Gesetzesanpassung diskutiert werden müsse. Eine Änderung der Methodik bedinge eine Anpassung von Artikel 5 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes. Konkret müsste die Formulierung "und ökonomisch leistungsfähige" gestrichen werden. Die Minderheit war der Ansicht, dass solche Änderungen auf dem korrekten Weg der Gesetzesanpassung erfolgen sollten und dass nicht einzelne Elemente aus dem Gesamtkontext herausgenommen und separat behandelt werden sollten.

    Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Überzeugung, dass es sich primär um eine statistische Methodikfrage und nicht um eine Grundsatzentscheidung zur Agrarpolitik handelt. Es geht darum, einen methodischen Fehler auszuräumen und über Zahlen zu verfügen, auf die man sich verlassen kann oder, wie es in der Kommissionsberatung begründet wurde: Wenn ein Landwirt und ein Privater je 50 000 Franken verdienen, verdienen beide gleich viel. Aber bei den Privaten nimmt man die 50 000 vom Median, während man bei den Landwirten die 50 000 vom Durchschnitt des oberen Quartils nimmt, und das ist methodisch falsch.

    Im Namen der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantrage ich Ihnen die Annahme der Kommissionsmotion. Die Kommission hat den Antrag mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Geschätzter Herr Kollege Candinas, jawohl, in der Kommission wurden wir darüber informiert, dass ein runder Tisch stattfindet. Persönlich wurde ich ebenfalls informiert. Wir würden es natürlich sehr schätzen, könnte das gleichzeitig mit der neuen Zollverordnung in die Vernehmlassung gehen und beim Inkrafttreten - vorgesehen auf den 1. Januar 2028, glaube ich - umgesetzt werden.

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  • Versión 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0