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Martin Hübscher · SVP

deRedetext
Schweiz24 sept 2026

Im Rahmen der Beratungen zum Postulat Bulliard 21.4585, "Revenus des familles paysannes", hatte die WAK-N einen Antrag angenommen, der fordert, dass der WAK die Anpassungsvorschläge des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Einkommensvergleichs zur Konsultation vorzulegen sind. Der Bundesrat hat im Bericht in Erfüllung des Postulates Bulliard Änderungsvorschläge gemacht. Diese wurden in das Projekt zur Änderung der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft integriert, und daraufhin ist die vorliegende Kommissionsmotion entstanden.

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, künftig den Einkommensvergleich gemäss Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes zwischen Selbstständigerwerbenden in der Landwirtschaft und Angestellten im zweiten und dritten Sektor auf Basis der Medianwerte vorzunehmen. Die Kommission beantragt die Annahme der Motion aus drei Gründen:

Erstens ist der bisherige Vergleich wissenschaftlich nicht sachgerecht. Die Gegenüberstellung des dritten Quartil der Landwirtschaft und des Medians des zweiten und dritten Sektors vergleicht unterschiedliche statistische Lageparameter miteinander. Eine solche Vorgehensweise ist weder objektiv noch repräsentativ. Für Einkommensvergleiche gilt der Median als anerkannte und geeignete Vergleichsgrösse. Er ist robust gegenüber Ausreissern, da extrem tiefe oder hohe Einkommen den Wert nur gering beeinflussen. Deshalb eignet er sich besonders bei ungleicher Einkommensverteilung ohne Normalverteilung, wie es in der Landwirtschaft sehr häufig vorkommt.

Zweitens bildet der Median die typische Einkommenssituation ab, da 50 Prozent der Einkommen darüber und 50 Prozent der Einkommen darunter liegen. Wird das dritte Quartil als Vergleichsgrösse verwendet, wie es der Bundesrat vorschlägt, entsteht ein verzerrtes Bild der Einkommensrealität. Es wird lediglich die Grenze zum oberen Einkommensviertel definiert, aber die typische Einkommenssituation der Mehrheit wird damit nicht abgebildet.

Mit dem bisherigen Vergleich wird die Rentabilität der rund 35 000 übrigen landwirtschaftlichen Betriebe ausgeblendet und die Einkommenssituation in der Landwirtschaft stark beschönigt. Dies schwächt die Position der Landwirtschaft, insbesondere auch bei Marktverhandlungen gegenüber Verarbeitern und Händlern, ungemein.

Drittens erfordert ein fairer und realistischer Einkommensvergleich eine einheitliche und konsistente Vergleichsgrösse. Gleiches ist Gleichem gegenüberzustellen. Das Einkommen muss zusätzlich mit dem Stundenlohn der Familienarbeitskräfte verglichen werden. Dieser berücksichtigt neben dem Einkommen auch den aufgewendeten Arbeitseinsatz. Auf den Begriff des Haushalteinkommens ist zu verzichten. Diese Grösse hat mit dem Verdienst, der aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit erzielt werden kann, nichts zu tun.

Die Minderheit argumentiert, dass dieses Anliegen im Gesamtkontext der Agrarpolitik 2030 plus und im Rahmen einer Gesetzesanpassung diskutiert werden müsse. Eine Änderung der Methodik bedinge eine Anpassung von Artikel 5 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes. Konkret müsste die Formulierung "und ökonomisch leistungsfähige" gestrichen werden. Die Minderheit war der Ansicht, dass solche Änderungen auf dem korrekten Weg der Gesetzesanpassung erfolgen sollten und dass nicht einzelne Elemente aus dem Gesamtkontext herausgenommen und separat behandelt werden sollten.

Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Überzeugung, dass es sich primär um eine statistische Methodikfrage und nicht um eine Grundsatzentscheidung zur Agrarpolitik handelt. Es geht darum, einen methodischen Fehler auszuräumen und über Zahlen zu verfügen, auf die man sich verlassen kann oder, wie es in der Kommissionsberatung begründet wurde: Wenn ein Landwirt und ein Privater je 50 000 Franken verdienen, verdienen beide gleich viel. Aber bei den Privaten nimmt man die 50 000 vom Median, während man bei den Landwirten die 50 000 vom Durchschnitt des oberen Quartils nimmt, und das ist methodisch falsch.

Im Namen der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantrage ich Ihnen die Annahme der Kommissionsmotion. Die Kommission hat den Antrag mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Transcripción
parlament.ch
Institución
Schweiz

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0