Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten
(23.325)- Type
- Standesinitiative
- State
- Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
- Parliament
- Schweiz
- Number
- 23.325
- Start
- 12.12.2023
- Official record
- Official profile
- External ID
- 20230325
- CHE09.06.2026
- Result: 21 Yes · 22 No · 1 Abst. · 2 Absentnein
- Martin HübscherSchweizerische Volkspartei
- Parlament
- Tiana Angelina MoserGrünliberale Partei
- Provisorische Kommission-V
- Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR
- Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
- NichteintretenStänderat
- In Kommission des Nationalrats
- In Kommission des Nationalrats
- In Ständerat geplant
- Begründung
Die Wirtschaft in der Schweiz und im Kanton Zürich wurde und wird stark von Krisen getroffen. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist es daher angezeigt, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, den wirtschaftlichen Schaden so klein wie möglich zu halten, die gesellschaftlichen Kosten abzufedern und die wirtschaftlichen Folgen zu minimieren. Mit einer zeitlichen Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeit durch flexibilisierte Ladenöffnungszeiten wird die Wirtschaftsleistung erhöht. Davon können insbesondere das Gewerbe und kleinere Dienstleistungsanbieter, die besonders stark von Krisen getroffen werden, profitieren.
Heute können die Gemeinden jeweils für das ganze Gemeindegebiet einheitlich höchstens vier Sonn- bzw. Feiertage bezeichnen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich ist (Art. 19 Abs. 6 ArG). Es dürfen höchstens zwei Sonntage nacheinander bezeichnet werden (Art. 20 Abs. 1 ArG). Denkbar und wahrscheinlich am einfachsten umsetzbar wäre eine Erhöhung der Anzahl Sonntagsverkäufe (Anpassung von Art. 19 Abs. 6 ArG) von heute vier Sonntagen pro Jahr auf eine höhere Anzahl (z.B. mindestens 1 Sonntag pro Monat).
- Titel des GeschäftesZeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten
- Eingereichter Text
Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zürich folgende Standesinitiative ein:
Die Ladenöffnungszeiten sind weiter zu flexibilisieren, indem die Anzahl der Sonntagsverkäufe und deren erlaubte Frequenz von heute vier auf zwölf Sonntage pro Jahr erhöht werden. Das Arbeitsgesetz und die dazugehörige Verordnung werden in diesem Sinne angepasst.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0