Saltar al contenido principal

Martin Hübscher · SVP

deRedetext
Schweiz2 oct 2026

Im Namen der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantrage ich Ihnen, die Standesinitiative Zürich für eine zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten nicht abzuschreiben und somit vom Beschluss des Ständerates abzuweichen. Dies aus folgenden Gründen:

Erstens sieht sich der stationäre Detailhandel mit einem massiven Wandel der Einkaufsbedürfnisse konfrontiert. Während der Online-Handel eine maximale zeitliche Flexibilität bietet, ist der ortsgebundene Handel durch die aktuellen gesetzlichen Beschränkungen stark eingeschränkt. Um diesen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Online-Handel zu verringern und dem Sterben der Innenstädte entgegenzuwirken, ist eine Anpassung der zeitlichen Flexibilität notwendig.

Zweitens ermöglicht die vorgesehene Erhöhung der Obergrenze von vier auf zwölf bewilligungsfreie Sonntage pro Jahr eine bedarfsgerechte Lösung, und zwar eine sehr föderalistische. Damit können - und ich betone: können - die Kantone auf lokale Gegebenheiten und Ereignisse wie beispielsweise regionale Turnfeste oder Grossveranstaltungen angemessen reagieren, ohne dass eine Einzelfallbewilligung nötig ist. Die kantonale Hoheit über die Ladenöffnungszeiten bleibt dabei uneingeschränkt gewahrt.

Drittens handelt es sich um eine moderate Revision. Die Nutzung dieser Möglichkeit bleibt auf allen Ebenen optional. Die Kantone können entscheiden, ob sie die zusätzlichen Sonntage anbieten. Die Geschäfte entscheiden eigenständig über die Öffnung, und die Arbeitnehmenden müssen ihrer Arbeit an diesen Sonntagen explizit zustimmen. Wir geben den Kantonen einzig etwas mehr Spielraum. Schauen Sie, gerade jetzt ist bei uns Chilbizeit. Jedes Dorf feiert an einem anderen Tag seine traditionelle Chilbi, und es ist nicht verständlich, wieso dass die letzten verbliebenen Fachgeschäfte an diesen Tagen nicht auch öffnen dürfen. Und für alle diejenigen, die Sommerflor verkaufen: Sommerflor verkauft man nicht an einem Weihnachtsverkauf am Sonntag. Wer Sommerflor verkaufen will, muss sein Fachgeschäft im Frühling öffnen können. Genau diesen saisonalen Gegebenheiten müssen wir doch Rechnung tragen. Geben Sie den Kantonen diesen Spielraum, damit wir unsere Fachgeschäfte in den regional spezifischen Tätigkeiten unterstützen können.

Aus diesen Gründen beantrage ich im Namen der Kommissionsmehrheit die Nichtabschreibung der Standesinitiative.

Transcripción
parlament.ch
Institución
Schweiz

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0