Keine Abgangsentschädigungen ans Topkader der Bundesverwaltung und bundesnaher Unternehmen

(23.432)Parlamentarische InitiativeIn Kommission des Nationalrats
Schweiz30.05.2023
Profile
Type
Parlamentarische Initiative
State
In Kommission des Nationalrats
Parliament
Schweiz
Number
23.432
Start
30.05.2023
References & source
Official record
Official profile
External ID
20230432
Votings(2)
Contributions(9)
Timeline(14)
  • In Kommission des Nationalrats
  • Beschluss gemäss Entwurf
    Ständerat
  • In Ständerat geplant
  • Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
  • In Kommission des Ständerats
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Keine Abgangsentschädigungen ans Topkader der Bundesverwaltung und bundesnaher Unternehmen
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Bundespersonalgesetz und weitere spezifische Erlasse sind so anzupassen, dass Mitglieder der Geschäftsleitung (respektive der obersten operativen Stufe) und des Verwaltungsrates (respektive des übergeordneten strategischen Organs) der Bundesverwaltung und der bundesnahen Unternehmen und Anstalten keine Abgangsentschädigungen erhalten. Nicht als Abgangsentschädigungen gelten Vergütungen, die bis zur Beendigung des Vertrags geschuldet sind.

  • BegründungTEXT

    Artikel 735c Ziffer 1 OR (vormals: Art. 20 Ziff. 1 VegüV) verbietet in Umsetzung der 2013 angenommenen Volksinitiative "gegen die Abzockerei" seit bald zehn Jahren Abgangsentschädigungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates von börsenkotierten Gesellschaften. Solche "goldenen Fallschirme" sind jedoch weiterhin möglich für das Topkader der Bundesverwaltung und von bundesnahen Betrieben. Solcherlei verpönte Vergütungen werden beim Bund auch weiterhin regelmässig ausgeschüttet, so in den letzten Jahren bei Armasuisse, beim Bundesamt für Statistik, Bundesamt für Migration (heute SEM), Eidgenössischen Personalamt, Bundesamt für Bauten und Logistik, bei der Suva, Billag, SRG, Armee, der Schweizerischen Post usw. Aktuell macht der abgetretene Direktor des Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit von sich reden, der eine Abgangsentschädigung von 12 Monatslöhnen oder grob 330 000 Franken erhält.

    Es ist völlig unbegründet, dass das oberste Management von Bundesbetrieben weiterhin von dieser Vergütungsart profitieren soll. Die ordentlichen Entschädigungen sind hier bereits sehr hoch und übersteigen gar regelmässig das Gehalt eines Bundesrates. Die "Schleudersitzprämie" ist hier quasi bereits im ordentlichen Lohn mitinbegriffen. In Anlehnung an das Verbot bei privatrechtlichen Gesellschaften soll es fortan auch für das Topkader von Bundesbetrieben Geltung erlangen.

    Einer vergleichbaren parlamentarischen Initiative (18.428 s pa. iv. Minder. Bundesbetriebe und bundesnahe Unternehmungen. Keine Abgangsentschädigung ans Topkader) wurde am 12. Oktober 2018 von der SPK-S (mit 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen) und am 31. Januar 2019 von der SPK-N (mit 18 zu 5 Stimmen) Folge gegeben. Die SPK-N wollte das Anliegen in die Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.438 n pa. iv. Leutenegger Oberholzer "Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen" einbauen, die eine Lohnobergrenze für das oberste Führungspersonal von Bundes- und bundesnahen Unternehmungen forderte. Mit zweimaligem Nichteintreten auf die Vorlage 16.438 durch den Ständerat wurde dabei auch gleichzeitig die pa. iv. 18.428 abgeschrieben und damit die Abschaffung der Abgangsentschädigungen beim Bund verhindert.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0