Gerhard Pfister
- Party
- Die Mitte
- Parliamentary group
- Fraktion M-E
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Zug
- Chamber / sector
- NR
- Seat number
- 191
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 1. Oktober 1962
- Occupation
- Dr.phil.
- Phone
- +41 79 334 12 30
- Address
- Gulmstrasse 53
6315 Oberägeri - Website
- www.gpfister.ch
- Wikidata
- Q1387808
- Source body
- CHE
- Source updated
- 09.10.2026
- Record updated
- 11.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizDie Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit soll um zwölf statt um sechs Abrechnungsperioden verlängert werden können (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 142 Yes · 52 No · 2 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 129 Yes · 65 No · 3 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 131 Yes · 65 No · 1 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 130 Yes · 65 No · 1 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 109 Yes · 86 No · 2 Abst. · 2 Absent
- Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Bezahlt
- GastWieser Michael30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- GastBachmann Pfister Franziska30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- RedetextSchweiz
Da ich als Kommissionssprecher für zwei Vorstösse fünf Minuten Redezeit habe, muss ich mich auf die wichtigsten Punkte beider Vorstösse und vor allem auf die Beschlüsse der Kommission beschränken.
Die Motion Germann wurde im Ständerat am 10. März 2026 mit 27 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Kommission hat in ihrer Beratung fünf von sechs Zielen dieser Motion zugestimmt: dem Ziel 1, "Deutliche Reduktion der Asylgesuche", mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung; dem Ziel 2, "Deutliche Reduktion der Asylkosten", mit 13 zu 11 bei 1 Enthaltung; dem Ziel 3, "Eindämmung der Asylkriminalität", mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung; dem Ziel 4, "Beschleunigung der Asyl- und Beschwerdeverfahren", mit 17 zu 8 Stimmen; dem Ziel 6, "Erhöhung der Rückführungen", mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Beim Ziel 5, "Einschränkung des Familiennachzugs", beantragt Ihnen die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung. Hier ist die Mehrheit der Auffassung, dass dieses Ziel dem in der Verfassung verankerten Recht auf Familie widerspricht, das unter anderem auch den Bestand einer Familie schützt.
Mit dieser Einschränkung beim Ziel 5 teilt die Kommission mit dem Bundesrat die Auffassung, dass die Ziele kompatibel bis identisch mit den Zielen der Asylstrategie 2027 sind - im Unterschied zur Begründung des Motionärs, der eine neue Asylstrategie mit diesen Zielen verlangt. Die politische Auseinandersetzung dreht sich deshalb im Grunde nicht um diese Ziele, sondern um die Beurteilung, wie diese erreicht werden sollen, bzw. wann sie erreicht sind.
Ein Beispiel dazu: Die Anzahl Asylgesuche in der Schweiz nimmt seit zwei Jahren ab. 2023 hatten wir ungefähr 30 000 Gesuche, 2024 waren es etwa 27 000 Gesuche und 2025 noch gut 25 000 Gesuche. Auch für 2026, dieses Jahr, rechnet das SEM mit weniger Asylgesuchen, nämlich um die 22 000. In knapp drei Jahren konnte also eine Reduktion von rund 25 Prozent umgesetzt werden. Das heisst, die Auseinandersetzung zum Ziel einer deutlichen Reduktion der Asylgesuche liegt in der Beurteilung, ob das als "deutlich reduziert" gilt.
Deshalb hat die Kommissionsmehrheit entschieden, nebst der Unterstützung dieser Motion in einem Postulat konkrete weitere Massnahmen zur Umsetzung der Strategie zu fordern. Dabei geht es um vier Punkte:
1. Sicherheit: Es müssen mehr Massnahmen gegen die Minderheit von Asylsuchenden getroffen werden, die die öffentliche Sicherheit gefährdet und kriminell wird. Beispielsweise sollen die Anordnung von Administrativhaft und der Vollzug der Wegweisung erleichtert werden. Das Parlament hat diesbezüglich bereits Motionen angenommen, die jetzt umgesetzt werden sollen.
2. Einführung eines neuen Zuständigkeitsverfahrens: Die Idee dieses in Europa neuen Verfahrens ist es, dass eine Person ohne Asylgründe gar nicht erst ins Asylsystem gelangt. Nach Schätzungen des SEM handelt es sich bei den Asylgesuchen bei rund 20 Prozent um offensichtlich unbegründete Gesuche. Das wäre eine potenziell sehr wesentliche Entlastungsmöglichkeit des Asylsystems.
3. Angleichung des Schutzstatus S und der vorläufigen Aufnahme: Dies mit dem Ziel, einer Forderung insbesondere aus Kreisen der Wirtschaft und der Arbeitgeber nachzukommen. Einerseits hat der Begriff "vorläufige Aufnahme" eine integrationshemmende Wirkung, insbesondere im Arbeitsmarkt, und andererseits muss der Schutzstatus S im Frühjahr 2027 ohnehin für diejenigen Flüchtlinge aus der Ukraine, die als erste gekommen sind, angepasst werden. Ziel muss es sein, denjenigen, die in der Lage sind, sich im Arbeitsmarkt der Schweiz zu bewähren oder die bereits eine Stelle haben, eine verlässliche Perspektive in der Schweiz zu geben. Eine Nivellierung der beiden Status soll nicht möglich sein, weder nach oben noch nach unten.
4. Integration: Das vierte Element dieses Postulates ist die Integration. Die Schweiz ist ein sehr integrationsstarkes Land. Das verdankt sie einerseits der hohen Integrationsbereitschaft der überwiegenden Mehrheit der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz und andererseits auch der Bereitschaft der schweizerischen Gesellschaft zur Offenheit sowie der wirtschaftlichen Attraktivität. Dennoch gibt es in bestimmten Bereichen Verbesserungspotenzial, so sind ausländische Frauen deutlich weniger erwerbstätig als Männer. Ausserdem müssen Kinder mit sprachlichen Defiziten bessere Möglichkeiten haben, diese aufzuholen, um ihre Integration in unser Bildungssystem zu fördern. Ebenso muss die wirtschaftliche Selbstständigkeit von Ausländerinnen und Ausländern stärker gefördert werden.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit Zustimmung zur Motion Germann - mit Ausnahme von Punkt 5 - sowie Zustimmung zum Postulat Ihrer Kommission, letzteres mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.
- RedetextKeine Abgangsentschädigungen ans Topkader der Bundesverwaltung und bundesnaher UnternehmenNo. 23.432Schweiz
Sie erkennen es an der Geschäftsnummer: Die Vorlage hat eine längere Vorgeschichte. Sie erkennen es auch an der Kategorie IV: Die SPK Ihres Rates ist sich einig, es gibt keine Minderheitsanträge.
Worum es geht: Die Initiative verlangt eine Anpassung des Bundespersonalrechts, sodass Topkader der Bundesverwaltung und bundesnaher Unternehmen - vergleichbar mit Mitgliedern von Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten in der Privatwirtschaft - keine Abgangsentschädigungen erhalten sollen.
Die SPK-S gab der parlamentarischen Initiative am 9. April 2024 keine Folge. Der Ständerat hingegen gab ihr am 6. Juni 2024 entgegen dem Antrag der Kommission Folge. Die SPK Ihres Rates stimmte am 14. November 2024 zu.
Damit konnte die SPK-S anschliessend eine Vorlage ausarbeiten. Der Bundesrat nahm zum Entwurf am 15. April 2026 ablehnend Stellung. Der Ständerat stimmte trotzdem dann am 18. Juni 2026 der Vorlage zu, gemäss Entwurf der Kommission. Ihre Kommission beriet die Vorlage und stimmte ihr ebenfalls gemäss Entwurf zu.
Wir sind gestern mit den Geschäften etwas in Verzug geraten. Deshalb erlaube ich mir, nur noch kurz die wichtigsten Argumente für diese Vorlage zu erwähnen:
1. Auslöser für die parlamentarische Initiative waren die wiederholt sehr hohen Beträge der Abgangsentschädigungen.
2. Es geht hier um sehr hohe Kaderpositionen. Wer eine solche Position hat, dürfte auf dem Arbeitsmarkt wenig Schwierigkeiten haben, eine neue gute Stelle zu finden. Es braucht also nach Meinung der Kommission keine individuelle Risikoprämie für diese Kader.
3. Wir sollten es den Mitgliedern des Bundesrates und den Topkadern nicht zu einfach machen, auf die vereinfachte Kündigung zurückzugreifen. Kündigungen sollten zurückhaltend ausgesprochen werden. Bis zur Kündigung gehört es zur Führungsverantwortung und -fähigkeit von Mitgliedern des Bundesrates, Verbesserungen einzufordern oder andere Lösungen zu finden.
4. Es ist für die Kommission nicht einzusehen, warum für derart gut bezahlte Topkader mit einer grosszügigen Pensionskasse nicht die gleichen Regeln gelten sollen wie in der schweizerischen Arbeitswelt und -realität. Im OR werden Abgangsentschädigungen verboten, in der Bundesverwaltung und bei den Bundesbetrieben aber gestattet. Bereits heute verzichten viele Bundesbetriebe darauf, und sie stehen alle noch da, funktionstüchtig und arbeitsam, fleissig und kompetent, zur vollen Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten.
Ihre Kommission trat ohne Gegenantrag auf den Bundesbeschluss ein. In der Detailberatung gab es keine Änderungsanträge, und man stimmte dem Beschluss des Ständerates zu.
In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Vorlage zu. Ich bitte Sie, der Vorlage zuzustimmen.
- RedetextSchweiz
Es ist gesagt worden: Zwischen diesen beiden parlamentarischen Initiativen besteht ein derart starker Zusammenhang, dass das Büro des Nationalrates oder der Präsident beschlossen hat, einmal darüber Bericht zu erstatten. Und zuhanden der Tribüne: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Steuergeld wir Ihnen mit diesem Entscheid ersparen, es sind zweimal 220 Franken, die jetzt zugunsten der Steuerzahler eingespart werden, weil Kollegin Klopfenstein Broggini und ich für diese beiden Initiativen in einem Votum referieren.
Zuerst zur parlamentarischen Initiative Burgherr: Sie will, dass für die Berichterstattung für Kommissionen überhaupt keine zusätzlichen Entschädigungen mehr ausgerichtet werden. Kollege Burgherr wurde in der Staatspolitischen Kommission auch für sein Anliegen von Kollege Glarner vertreten. Die Argumente für die beiden Initiativen sind denn auch im Wesentlichen die gleichen, nämlich Effizienzüberlegungen und die Vermutung, es gäbe unter den Mitgliedern unseres Rates Kolleginnen und Kollegen, die die Berichterstattung vor allem wegen der Entschädigung anstreben würden und diese deshalb besonders häufig anstreben.
Die Diskussion zu beiden Initiativen war in der Kommission aus Effizienzüberlegungen nicht besonders ausführlich. Die Mehrheit der Kommission gab der Initiative Burgherr keine Folge. Sie kann zwar einen unterschiedlichen Aufwand anerkennen. Denn wenn die Kommissionsberichterstattung über eine parlamentarische Initiative erfolgt, hält sich der Aufwand meistens in Grenzen, vor allem auch bei tiefer Komplexität. Wenn es hingegen über mehrere Stunden um ein grosses Abkommen wie z. B. die Bilateralen geht, ist die Berichterstattung halt schon etwas komplexer. Aber die Mehrheit findet es falsch, das über eine parlamentarische Initiative anzugehen, die die Entschädigung für die Berichterstattung grundsätzlich streichen will. Der Handlungsbedarf mag anerkannt sein, aber in einer anderen Richtung, als der Initiant will.
Die Mehrheit der Kommission bestreitet auch die Vermutung, es gehe den Mitgliedern des Parlamentes bei der Übernahme der Berichterstattung primär um pekuniäre Interessen und nicht darum, eine Pflicht zu übernehmen und dem Plenum die Argumentation der Kommissionsberatung zu rapportieren und zu begründen. Letzteres habe ich hiermit zur parlamentarischen Initiative Burgherr getan. Ich kann Ihnen abschliessend mitteilen, dass die Kommission Ihres Rates mit 17 zu 8 Stimmen beantragt, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die parlamentarische Initiative Glarner unterscheidet sich dadurch von der parlamentarischen Initiative Burgherr, dass für die Berichterstattung bei zeitlich oder inhaltlich besonders aufwendigen Geschäften wie komplexen Gesetzesvorlagen, Volksinitiativen oder Budgetberatungen weiterhin eine Entschädigung möglich sein soll.
Eine Mehrheit Ihrer Kommission gab auch dieser parlamentarischen Initiative keine Folge, allerdings mit etwas anderen Mehrheitsverhältnissen. Denn ein Teil der Minderheit nahm das Argument der Differenzierung zwischen komplexen und einfachen Vorlagen und der Berichterstattung dazu auf und möchte in dieser Richtung in einer ersten Phase Handlungsbedarf anerkennen. Deshalb beantragt die Kommission Ihres Rates zwar mehrheitlich, auch dieser Initiative keine Folge zu geben, aber mit dem Resultat von noch 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die Anregung von Kollege Glarner, dass nur diejenigen Berichterstatter eine Entschädigung erhalten, die über einen gewissen rhetorischen Unterhaltungswert verfügen, ist reizvoll. Eine solche parlamentarische Initiative würden wir selbstverständlich auch in der gebührenden Ausführlichkeit in der Kommission beraten. Einerseits würde das vermutlich eine grosse Einsparung von Steuergeldern bedeuten, aber es wäre andererseits vielleicht auch etwas eine Zumutung für die einzelnen Berichterstatter. Aber das können wir dann in einem späteren Zeitpunkt diskutieren, falls Kollege Glarner diese Initiative tatsächlich einreichen will.
- RedetextSchweiz
Diese Motion hat einerseits Repression, andererseits aber auch Prävention, Schulung und Schutz - vor allem der Betroffenen - zum Ziel. Wir haben in der Kommission die Frage der Schulung ausführlich diskutiert. Sie ist ein wichtiges Element. Deshalb hat die Mehrheit der Kommission auch gesagt, sie müsse drinbleiben. Schulung bedeutet, dass man potenzielle Opfer schützt und ihnen mitteilt, welche Möglichkeiten und Rechte sie hier in der Schweiz haben. Die Motion ist einerseits also sicher restriktiv, sie bedeutet andererseits aber auch eine Stärkung möglicher gefährdeter Opfer und damit der Frauen.
Wenn der Ständerat kohärent zu seinem Entscheid zu dieser Motion ist, dann müsste er der Motion Jaccoud, die wir angenommen haben, ebenfalls zustimmen. Die Motion Jaccoud unterscheidet sich von dieser Motion darin, dass sie sich an Frauen richtet, deren Aufenthaltsstatus nicht geregelt ist. Die Motion Z'graggen bezieht sich nur auf Personen, die einen geregelten Aufenthaltsstatus haben, die sich entweder im Asylprozess oder im Einbürgerungsprozess befinden oder andere Aufenthaltsrechte haben. Insofern ist sie eine Ergänzung. Auch diese Motion geht in die Richtung der Stärkung der Frauen.
- RedetextSchweiz
Diese Motion wurde am 10. März dieses Jahres im Ständerat angenommen, ohne dass ein anderslautender Antrag gestellt worden wäre. Der Bundesrat hat damals und wird hoffentlich auch heute die Annahme der Motion beantragen. Ihre Kommission hat sie an der Sitzung vom 13. und 14. August beraten. Die Motion will, dass die Ablehnung häuslicher Gewalt und der Schutz von Frauen und Kindern als verbindliche Integrationskriterien ab dem ersten Aufenthaltstag festgelegt werden. Zudem sind ab der Ankunft in der Schweiz obligatorische Schulungen gegen häusliche Gewalt, zu den Rechten der Betroffenen sowie zu den straf-, zivil- und ausländerrechtlichen Konsequenzen von Gewalt durchzuführen und verbindlich in allen Integrationsprogrammen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene zu verankern. Schliesslich soll der Bundesrat aufzeigen, welche Rechtsfolgen bei Verstössen gegen diese Integrationspflichten gelten und ob gesetzliche Anpassungen im Hinblick auf Asylstatus, Aufenthaltsrecht, Einbürgerung und Ausweisung erforderlich sind.
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen die Annahme der Motion aus folgenden Gründen:
Erstens ist die Bekämpfung häuslicher Gewalt eine Priorität, die eine klare rechtliche Verankerung erfordert. Zwar gehören die Beachtung der öffentlichen Sicherheit sowie die Respektierung der Werte der Bundesverfassung bereits heute zu den Integrationskriterien. Indem wir die Ablehnung häuslicher Gewalt jedoch als spezifisches Kriterium explizit auf Gesetzesstufe festhalten, verleihen wir diesem Anliegen das notwendige Gewicht und schaffen eine eindeutige Grundlage für die Praxis.
Zweitens ist es zwar eine Selbstverständlichkeit, dass sich alle Personen, die in die Schweiz kommen, an unsere Rechtsordnung zu halten haben. Um dies aber sicherzustellen, müssen die geltenden Regeln und das hiesige Menschenbild von Beginn an unmissverständlich kommuniziert werden. Obligatorische Schulungen und Sensibilisierungsmassnahmen stellen sicher, dass jede Person über ihre Rechte und Pflichten sowie über die straf- und ausländerrechtlichen Konsequenzen von Gewalt informiert wird.
Drittens wird die Umsetzung dieser Massnahmen pragmatisch und ohne übermässigen bürokratischen Aufwand erfolgen können. Die Schulungen müssen keine komplexen Ausbildungsmodule sein. Sie können beispielsweise in Form von kurzen digitalen Modulen, Informationsflyern oder als integrierte Elemente in bestehenden Sprachkursen realisiert werden. Damit wird eine effektive Information gewährleistet, ohne die Kantone oder Gemeinden finanziell oder administrativ übermässig zu belasten. Aufgrund dieser Versicherung seitens des SEM lehnte die Kommission denn auch einen Antrag, auf die Verpflichtung zur Schulung zu verzichten, mit 14 zu 10 Stimmen ab.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.
- MotionMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Interpellation
- StändigSchweiz
- Vizepräsident/insince 01.12.2025
- Mitglied04.12.2023 – 30.11.2025
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- Mitglied30.11.2015 – 26.11.2017
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- Spezial
- StändigSchweiz
- Vizepräsident/insince 04.12.2023
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- Spezial
- SpezialAussenpolitische Kommission-NR Informationsreise der APK-N 2023 in die baltischen Staaten(APK-N 23-05)Schweiz
- Mitgliedsince 04.12.2023
- Mitglied01.06.2023 – 03.12.2023
Images(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0