Mehr Inklusion in der Armee, im Zivildienst und im Zivilschutz
(22.4347)- Abstimmung
- RedetextViola Amherd(Die Mitte)Schweiz
Es wurde gesagt: Die vorliegende Motion verlangt, dass militär- und schutzdienstuntaugliche Personen auf Gesuch hin nicht nur in der Armee, sondern auch im Zivildienst oder Zivilschutz Dienst leisten[NB]können.[NB]Der[NB]Nationalrat[NB]hat die Motion im Frühjahr angenommen.
Mit den Zulassungskriterien für Personen mit einer medizinischen Einschränkung für den Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz hat sich der Bundesrat bereits in seinem Bericht vom 14. März 2022 in Erfüllung des Postulates Hurni 20.4446, "Gleichbehandlung bei der Zulassung zum Militärdienst", befasst. Die Erkenntnisse aus diesem Bericht sind nach wie vor gültig. Der Zivildienst ist ein Ersatzdienst für[NB]Personen, die militärdiensttauglich sind, aber aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen. Eine differenzierte Zuteilung beim Zivildienst ist deshalb bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Eine militärdienstuntaugliche Person, die nicht verpflichtet ist, Militärdienst zu leisten, kann nicht zum Zivildienst zugelassen werden. Selbstverständlich steht es dem Parlament frei, eine Verfassungsänderung an die Hand zu nehmen, inklusive Volksabstimmung. Aber unter den heutigen Prämissen wäre es verfassungswidrig.
Zudem erfolgt beim Zivildienst die Diensterfüllung in den Einsatzbetrieben. Diese setzen die Tauglichkeit der Dienstleistenden voraus. Bei einer Annahme der Motion[NB]müsste für jeden einzelnen doppelt untauglichen Dienstleistenden individuell durch private Vertrauensärzte abgeklärt werden, für welche Zivildiensteinsätze er eingesetzt werden könnte und welche Vorkehrungen und Auflagen der[NB]Einsatzbetrieb[NB]zur[NB]Berücksichtigung[NB]der Beeinträchtigung erfüllen müsste.
Im Zivilschutz gibt es nur 6 Grundfunktionen, dies im Gegensatz zu den rund 150 Funktionen in der Armee. Die Zivilschutzorganisationen verfügen über weniger Dienstleistende als die Armee, sie müssen diese im Ernstfall möglichst flexibel für alle Tätigkeiten einsetzen können. Bei einem Ereignis wäre es ein grosses Hindernis, wenn zuerst noch geprüft werden müsste, ob eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur begrenzt einsatzfähig ist. Eine differenzierte Zuteilung käme nur in den wenigsten Fällen überhaupt[NB]infrage[NB]und[NB]könnte in der Praxis kaum umgesetzt werden.
Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
- RedetextDaniel Jositsch(Parteilos)Schweiz
Entschuldigen Sie, ich melde mich nur, um etwas zu präzisieren: Ich habe nicht gesagt, man solle das Gesetz ändern, ohne die Verfassung zu ändern. Aber als Gesetzgeber machen wir keine Volksinitiativen, sondern beurteilen hier Vorlagen. Und diese Vorlage ist ja jetzt auf dem Tisch; damit hätten wir also die Möglichkeit, die Verfassung zu ändern.
- RedetextAndrea Gmür-Schönenberger(Die Mitte)Schweiz
Einfach eine Bemerkung oder zwei zu Kollege Jositsch: Ich bin mit ihm einverstanden, dass man nur ein Gesetz machen soll, wo es Sinn macht. Ich habe ausgeführt, warum es hier nicht praktikabel ist. Was mich nun aber schon ein bisschen auf den Plan gerufen hat, ist die Bemerkung, es sei kein Grund, dass es von der Verfassung nicht so[NB]vorgesehen[NB]sei.[NB]Dann[NB]müsste[NB]man zuerst einmal eine Verfassungsänderung anstossen. Da sind Sie frei, Vorstösse einzureichen oder mit einer Volksinitiative auf die Strasse zu gehen.
- RedetextCharles Juillard(Die Mitte)Schweiz
Je ne vous cache pas ma grande sympathie pour cette motion, et ce pour différentes raisons. Mais je comprends aussi les motifs qui ont poussé la commission à prendre cette décision. Aujourd'hui, on ouvre un débat fort intéressant lié à l'inclusion, qui pourrait aussi se tenir de manière beaucoup plus large. J'espère d'ailleurs que nous aurons à le mener à nouveau.
Je dois déclarer mes intérêts, puisque je suis membre du comité de l'initiative populaire "pour une Suisse qui s'engage (initiative service citoyen)". Si aujourd'hui on ne prend pas la direction souhaitée dans la motion, l'initiative populaire, si elle aboutit - ce que j'espère vraiment -, nous permettra de discuter de toutes ces questions, et de ne pas nous limiter à la distinction entre personnes qui sont aptes à faire du service militaire et celles qui seraient plutôt portées sur la protection civile ou le service civil. Nous pourrons discuter d'une donnée plus large qui est celle d'un soutien à la société de manière générale.
Je comprends les motifs de ceux qui militent contre cette motion, mais je pense que le débat n'est pas clos.
- RedetextDaniel Jositsch(Parteilos)Schweiz
Es ist das Ziel der Motion, eine differenzierte Zuteilung für den Zivildienst und auch für den Zivilschutz zur Verfügung zu stellen. Das heisst, es geht darum, dass Personen, die für dienstuntauglich erklärt worden sind, auf Gesuch hin, wenn es also ihr eigenes Ansinnen ist, nicht nur der Armee, sondern eben auch dem Zivildienst oder dem Zivilschutz zugewiesen werden können. Bisher ist das nur bei der Armee möglich.
Aus meiner Sicht ist der Vorstoss durchaus sinnvoll. Die Inklusion von Personen mit Behinderung ist ein Verfassungsauftrag. Es geht also darum, Personen mit einer Behinderung, die beispielsweise eben nicht diensttauglich sind, so weit wie möglich in die Gesellschaft zu integrieren. Wenn wir diesem Verfassungsauftrag nachkommen wollen, dann müssen wir uns auch im Bereich der Verteidigung, der Armee, überlegen, wie das möglich ist. Es ist durchaus denkbar und gewissermassen auch ihr Recht, dass eine Person, die grundsätzlich militärdienstuntauglich ist, zum Beispiel aufgrund eines Gebrechens, sagt, sie möchte trotzdem ihren Beitrag leisten, sie möchte keinen Militärdienstersatz zahlen müssen oder sie könne, wie andere auch, aus Gewissensgründen zwar keinen Militärdienst leisten, stelle sich aber gerne für den Zivildienst zur Verfügung.
Das ist heute für Personen, die dienstuntauglich sind, ausgeschlossen. Die Gründe dafür scheinen mir ehrlich gesagt wenig überzeugend zu sein: Wie ausgeführt, ist das aus gesetzlichen Gründen nicht möglich, weil die Verfassung das nicht vorsieht. Ich bin der Letzte, der kein Verständnis für juristische Argumente hat, und ausserhalb dieses Hauses würde ich Ihnen absolut recht geben. Aber wir nennen uns ja Gesetzgeber, also müssen wir auch in der[NB]Lage[NB]sein,[NB]die[NB]Gesetze[NB]so[NB]zu[NB]erlassen, wie sie Sinn machen.
Erklären Sie einmal jemandem ausserhalb dieses Gebäudes, warum es nicht möglich sein soll, dass jemand, der dienstuntauglich ist und seinen Beitrag an die Sicherheit dieses Landes leisten will, das nicht auch im Zivildienst tun kann, warum das nur im Militärdienst möglich sein soll, nur weil es von der Verfassung so nicht vorgesehen ist. Das scheint mir jetzt wirklich kein überzeugender Grund. Wir können problemlos im Gesetz und in der Verfassung festlegen, dass Personen, die dienstuntauglich sind, auch aus Gewissensgründen, den Zivildienst wählen können.
Dann haben Sie von den Kostenfolgen gesprochen, die daraus entstehen würden. Nun, ich gehe einmal davon aus, dass es sich nicht um Tausende von Personen handeln würde, die dienstuntauglich wären und neu dem Zivildienst zugeteilt werden müssten. Natürlich braucht es in einem solchen Fall medizinische Abklärungen. Aber ich glaube nicht, dass diese derart umfangreich wären, dass sie wahnsinnig ins Gewicht fallen würden.
Dann haben Sie ein Argument gebracht, das wir uns aus meiner Sicht durchaus überlegen müssen. Sie haben gesagt, aufgrund der Einsatzmöglichkeiten des Zivildienstes seien dort die Möglichkeiten einfach geringer und die Inklusion von Personen mit einer körperlichen Behinderung deshalb schwieriger. Da haben Sie durchaus recht. Mir geht es[NB]hier[NB]aber[NB]eigentlich um etwas Grundsätzliches: Was ist das Ziel?
Das Ziel ist erstens, aufgrund des Verfassungsauftrages, dass Personen mit Behinderung möglichst integriert werden sollen. Zweitens geht es aber auch um das Bild der Armee oder um die Sicherheit. Sie wissen ja, dass es heute nicht ganz einfach ist, junge Menschen dazu zu motivieren, einen Dienst an der Gesellschaft zu leisten. Und hier handelt es sich um Personen, die, ohne dass es eine Verpflichtung gäbe, freiwillig ihren Dienst leisten möchten. Es gibt Hunderte, Tausende von jungen Leuten, die versuchen, auf dem "blauen Weg" vom Dienst wegzukommen. Hier handelt es sich um Menschen, die überhaupt kein Problem hätten, [PAGE 932] diesen "blauen Weg", wenn Sie so wollen, zu beschreiten. Sie sagen aber: "Nein, ich bin zwar dienstuntauglich, aber ich will meinen Beitrag leisten." Ihnen aus formalistischen Gründen zu sagen, sie könnten das nur in der Armee tun, wo es zweifellos schwieriger ist, einen körperlichen Beitrag zu leisten, als z.[NB]B. im Zivildienst, wo es problemlos möglich ist, einen geeigneten Einsatzbereich zu finden - das scheint mir[NB]dann[NB]irgendwie[NB]das[NB]falsche Zeichen an die Gesellschaft zu sein.
Von dem her glaube ich, dass sich die organisatorischen Probleme, die sicher vorhanden sind, mit etwas gutem Willen wegräumen lassen. Sie kennen vielleicht den Management-Grundsatz "Structure follows strategy". Für mich ist wichtig, was die Gesamtstrategie ist. Die Gesamtstrategie sollte ein Zeichen an die Gesellschaft sein, dass wir sagen: Wir schätzen Menschen, die eigentlich eine Beeinträchtigung haben, aber trotzdem ihren Beitrag leisten wollen, und wir versuchen die Möglichkeit zu schaffen, sie zu integrieren. Ich glaube, das dient der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz letztlich mehr, als aus formalistischen Gründen zu sagen: Nein, tut uns leid, das könnt ihr leider nicht.
Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen.
- RedetextAndrea Gmür-Schönenberger(Die Mitte)Schweiz
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, das Zivildienstgesetz sowie das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz dahin gehend anzupassen, dass die Möglichkeit einer differenzierten Zuteilung auch für den Zivildienst und für den Zivilschutz geschaffen wird. Gemäss der Motion sollen Personen, die als dienstuntauglich erklärt wurden, auf Gesuch hin nicht nur der Armee, sondern auch dem Zivildienst oder dem Zivilschutz zugewiesen werden können.
Der Nationalrat hat die Motion mit 118 zu 71 Stimmen angenommen. Der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission beantragen, die Motion abzulehnen. Weshalb tun wir das?
Der Zivildienst ist ja ein Ersatzdienst für Personen, die militärdiensttauglich sind, aber aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen. Eine differenzierte Zuteilung ist beim Zivildienst aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Eine militärdienstuntaugliche Person, die nicht verpflichtet ist, Militärdienst zu leisten, kann nicht zum Zivildienst zugelassen werden.
In Bezug auf den Zivilschutz hat der Bundesrat das VBS beauftragt, die Möglichkeit einer differenzierten Tauglichkeit zu prüfen. Im Gegensatz zur Armee mit rund 150 verschiedenen Funktionen gibt es im Zivilschutz aber nur gerade 6 Grundfunktionen. Der Zivilschutz ist also aufgrund seiner Bestandesgrösse klar darauf angewiesen, dass die Zivilschutzleistenden im Ereignisfall für alle Tätigkeiten absolut flexibel eingesetzt werden können. Der Spielraum für eine differenzierte Tauglichkeit ist im Zivilschutz schon deshalb stark eingeschränkt.
Wenn man nun eine differenzierte Tauglichkeit auch für Personen vorsehen würde, die unter Umständen von schweren körperlichen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen betroffen sind, könnte es bei anspruchsvollen Tätigkeiten zudem zu Problemen kommen, dies etwa beim Schutzdienst unter grösserem psychischen Druck oder auch beim physisch sehr anspruchsvollen Schutzdienst zur Bewältigung von Naturkatastrophen oder Instandstellungsarbeiten nach einem Schadenereignis.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist auch der Meinung, dass die Flexibilität, welche die Zivilschutzorganisationen heute haben, gewährleistet sein muss. Es wäre absolut ein Ding der Unmöglichkeit, wenn im Ereignisfall - stellen Sie sich das vor! - zuerst geprüft werden müsste, ob eine Person überhaupt eingesetzt werden kann oder nicht. Die verlangte Praxis wäre daher auch kaum umsetzbar.
Anders als bei der Armee ist es beim Zivildienst überdies nicht der Staat, der die Diensterfüllung direkt, d.[NB]h. mit seinem eigenen Instruktionspersonal, seinen Einrichtungen und Strukturen, vollzieht. Es sind etwa 4500 gemeinnützige private und öffentliche Einsatzbetriebe des Zivildienstes, welche die Zivis in ihren Einsätzen führen. Die Einsatzbetriebe setzen dabei auf deren Tauglichkeit.
Im aktuellen Vollzugssystem des Zivildienstes ist eine systematische Abklärung der physischen und psychischen Verfassung der Dienstleistenden bisher nicht vorgesehen. Würde der Motion zugestimmt, müsste für jeden einzelnen doppelt untauglichen Dienstleistenden individuell durch private Vertrauensärzte abgeklärt werden, für welche[NB]Zivildiensteinsätze[NB]er[NB]eingesetzt[NB]werden kann und welche Vorkehrungen und Auflagen die Einsatzbetriebe zur Berücksichtigung der Beeinträchtigung erfüllen müssen. Dies hätte auch eine Kostenfolge zulasten des Staates. Sollten sich denn Einsatzbetriebe überhaupt mit solchen Einsätzen mit Auflagen und Bedingungen einverstanden erklären, müsste ihnen als Gegenleistung für ihren Zusatzaufwand die Abgabepflicht gegenüber dem Bund vermutlich systematisch erlassen werden.
Neben diesen praktischen Gründen würde die Annahme der Motion aber auch einen Eckpfeiler unseres Dienstpflichtsystems, nämlich die Militärdiensttauglichkeit als Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst, infrage stellen. Aus all diesen Gründen ist eine differenzierte Zuteilung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen zum Zivildienst abzulehnen.
Die Kommissionsminderheit möchte, dass alle Menschen, die sich für unser Land engagieren möchten, dies unabhängig von ihrer Diensttauglichkeit tun können. Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt die Motion trotz grosser Sympathie für das Gebot der Inklusion mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
- Redetext
- Abstimmung
- RedetextViola Amherd(Die Mitte)Schweiz
Die vorliegende Motion verlangt, dass militär- und schutzdienstuntaugliche Personen auf Gesuch hin nicht nur in der Armee, sondern auch im Zivildienst oder Zivilschutz Dienst leisten können. Der Bundesrat hat sich mit den Zulassungskriterien von Personen mit medizinischen Einschränkungen für den Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz bereits in seinem Bericht vom 14. März 2022 in Erfüllung des Postulates Hurni 20.4446 befasst. Die Erkenntnisse aus diesem Bericht sind weiterhin gültig.
Der Zivildienst ist ein Ersatzdienst für Personen, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen, obwohl sie militärdiensttauglich sind. Eine militärdienstuntaugliche Person, die nicht verpflichtet ist, Militärdienst zu leisten, kann nicht dem Zivildienst zugeteilt werden. Auch aus vollzugspraktischen Gründen ist eine differenzierte Zuteilung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen ausgeschlossen. Im aktuellen Vollzugssystem des Zivildienstes ist eine systematische Abklärung der physischen und psychischen Verfassung von Dienstleistenden nicht vorgesehen.
In Bezug auf den Zivilschutz hat der Bundesrat das VBS beauftragt, die Möglichkeit einer differenzierten Tauglichkeit zu prüfen. In der laufenden Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes wurde diese Frage geprüft. Im Gegensatz zur Armee, die rund 150 verschiedene Funktionen aufweist, gibt es im Zivilschutz nur 6 Grundfunktionen. Um diese Funktionen wahrnehmen zu können, müssen gewisse medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Aufgrund der beschränkten personellen Ressourcen müssen im Ereignisfall alle Zivilschutzangehörigen unabhängig von ihrer Grundfunktion möglichst für alle Tätigkeiten flexibel eingesetzt werden können, sei dies bei der Bewältigung von Naturkatastrophen oder für Instandstellungsarbeiten nach einem Schadenereignis.
Die Zivilschutzorganisationen in den Kantonen sind auf diese Flexibilität angewiesen. Bei einem Ereignis wäre es ein grosses Hindernis, wenn zuerst noch geprüft werden müsste, ob eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur begrenzt einsatzfähig ist. Der Spielraum für eine differenzierte Tauglichkeit ist deshalb im Zivilschutz stark eingeschränkt.
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion.
- RedetextRocco Cattaneo(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Oggigiorno circa il 20 per cento delle persone convocate per il reclutamento risultano non idonee né per l'esercito, e di conseguenza neanche per il servizio civile, né per la protezione civile. Vi è dunque un grande potenziale di persone con diverse abilità che potrebbero dare un contributo significativo, anche su base volontaria, alle nostre organizzazioni di sicurezza.
Per questo motivo si prega il Consiglio federale di proporre, attraverso le modifiche di legge necessarie, una soluzione per dare più opportunità di inclusione a chi è stato scartato sia dal servizio militare che dalla protezione civile. E qui penso in modo particolare a quelle persone che avrebbero desiderato rendersi utili alla sicurezza del nostro Paese. È dunque necessario adeguare i criteri di idoneità affinché le persone giudicate doppiamente inabili possano essere assegnate non soltanto all'esercito ma pure al servizio civile e alla protezione civile.
Tra l'altro, la protezione civile ha oggi dei grossi problemi di effettivi, e qui occorre far notare che attualmente nella protezione civile non esiste la possibilità di un'attribuzione differenziata come per l'esercito. Ed è un vero peccato non poter oggi valorizzare queste risorse umane.
L'esercito del futuro, così come la protezione civile e il servizio civile, devono prendere in considerazione le persone - donne e uomini - motivate, che malgrado la loro disabilità possono essere integrate a diversi gradi nelle attività operative richieste nelle varie organizzazioni.
In questo senso l'evoluzione tecnologica e digitale di sicuro creerà maggiori possibilità di prestare servizio.
Le recenti paralimpiadi di Tokyo ci hanno mostrato una volta ancora come atlete e atleti con gravi disabilità riescano a fare cose incredibili ai nostri occhi, proprio grazie alla loro grande energia, alla loro immensa forza di volontà e al loro desiderio di integrazione.
Vi prego di seguire questo esempio e di sostenere la mia mozione.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0