Anpassung der Ressourcen des Bundesstrafgerichtes
(21.401)- Redetext
- Abstimmung
- Redetext
- RedetextKarin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich kann mich kurzfassen und mich den Ausführungen der Berichterstatterin und des Berichterstatters anschliessen. Der Bundesrat hat keine besonderen Bemerkungen und stimmt dem Erlassentwurf zu.
- RedetextChristian Lüscher(FDP.Die Liberalen)Schweiz
C'est probablement le sujet le moins polémique et le plus simple de la soirée que nous traitons en ce moment. D'ailleurs, quand l'initiative, ou plutôt le projet de modification de l'ordonnance de l'Assemblée fédérale sur les postes de juge au Tribunal pénal fédéral, nous a été présentée au sein de la Commission des affaires juridiques par le conseiller aux Etats Andrea Caroni, il nous a dit ceci: "Simpler kann eine Vorlage nicht sein."
La situation est en effet extrêmement simple. En 2017, nous avons créé une Cour d'appel au Tribunal pénal fédéral, et, à partir de là, effectivement, cela impliquait qu'un certain nombre d'affaires soient traitées en appel par cette autorité d'appel. On s'est rapidement rendu compte que le nombre de juges que nous avions élus, qui était limité dans l'ordonnance, ne suffisait pas. Des auditions ont eu lieu, des chiffres ont été consultés et il est effectivement apparu rapidement qu'il faudrait porter à quatre le nombre de juges à la Cour d'appel du Tribunal pénal fédéral en fonction du nombre d'affaires dont il est saisi. Cette évidence est apparue aux yeux de tous, c'est la raison pour laquelle je peux être encore plus bref que ce qu'a dit la rapporteuse de langue allemande en expliquant de manière très précise l'intégralité du processus.
C'est à l'unanimité que la commission du Conseil des Etats puis le Conseil des Etats ont adopté le projet de modification de l'ordonnance. C'est aussi à l'unanimité que votre Commission des affaires juridiques vous propose d'adopter le projet de modification de l'ordonnance pour porter le nombre de juges de la Cour d'appel du Tribunal pénal fédéral à quatre.
- RedetextSibel Arslan(Die Grünen)Schweiz
Wir behandeln die parlamentarische Initiative, welche von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates lanciert wurde. Damit soll Artikel 1 Buchstabe c der Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesstrafgericht abgeändert werden. Die parlamentarische Initiative verlangt also, dass die Zahl der Vollzeitstellen für ordentliche Richterinnen und Richter der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes von aktuell drei auf höchstens vier zu erhöhen ist.
Wie ist diese parlamentarische Initiative entstanden? Am 28.[NB]Januar 2021 hat die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen den Präsidenten der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes angehört und dabei festgestellt, dass [PAGE 2376] der Bedarf an Ressourcen für die Berufungskammer deutlich über den ursprünglichen Schätzungen liegt. Danach hat unsere Schwesterkommission beschlossen, diese parlamentarische Initiative zur Erhöhung der Zahl der Richterstellen einzureichen.
Es ist eine Tatsache, dass der Arbeitsanfall bei der Berufungskammer in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Fast zwei Drittel der Verfahren werden in deutscher Sprache geführt. Nun ist es aber von der sprachlichen Vertretung her so, dass wir an der Berufungskammer drei Richter und Richterinnen haben, nämlich jeweils eine Person für die deutsche, die französische und die italienische Sprache. Eine Aufstockung würde also auch diesen Engpass bei der sprachlichen Verteilung beheben.
Im Ständerat wurde zudem diskutiert, dass man viel mehr Stellen schaffen könnte, d. h. nicht nur eine Vollzeitstelle, sondern nochmals zusätzlich drei Vollzeitstellen. Die RK-S meinte aber, dass auf Vorrat aufstocken nicht folgerichtig wäre. Dieser Meinung ist auch Ihre Kommission für Rechtsfragen.
Am 20. Mai 2021 hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates den Vorentwurf beraten, ist darauf eingetreten und hat eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen. Da die Belastung gross und folglich der Bedarf offensichtlich akut ist, hat sie aber auch gesagt, dass gestützt auf Artikel 3a des Vernehmlassungsgesetzes auf eine Vernehmlassung verzichtet wird. Am 15. September 2021 hat sodann der Ständerat der parlamentarischen Initiative einstimmig Folge gegeben.
Wir haben am 18. November 2021 das Geschäft erneut beraten. Nebst Ihrer Kommission für Rechtsfragen, welche der parlamentarischen Initiative einstimmig zugestimmt hat, sind auch die Geschäftsprüfungskommission bzw. ihre zuständige Subkommission und die Gerichtskommission für die Aufstockung. Auch der Bundesrat, der später dazu Stellung nimmt, wird die Erhöhung unterstützen.
Ich bitte Sie im Namen Ihrer Kommission für Rechtsfragen, der Vorlage ebenfalls zuzustimmen.
- Abstimmung
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- RedetextKarin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich kann es auch kurz machen: Die vorgeschlagene Erhöhung der Anzahl der ordentlichen Richterinnen und Richter der Berufungskammer erscheint aus den von Ihrer Kommission für Rechtsfragen angeführten Gründen gerechtfertigt. Die Verwaltungskommission des Bundesgerichtes unterstützt das Gesuch auf eine zusätzliche Richterstelle zugunsten der Berufungskammer ebenfalls. Aufgrund der bisherigen Fallzahlen geht sie davon aus, dass zumindest eine zusätzliche Richterstelle deutscher Sprache langfristig notwendig sein wird. Der Bundesrat hat keine besonderen Bemerkungen dazu anzubringen.
Ich empfehle Ihnen daher, dem Entwurf zuzustimmen.
- RedetextBeat Rieder(Die Mitte)Schweiz
Wir gehen vom Kanton Glarus in den Kanton Tessin und zum Bundesstrafgericht. Kurz zur Ausgangslage dieses Geschäftes, das sich in der zweiten Phase befindet: Es geht um eine Abänderung von Artikel 1 Buchstabe c der Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesstrafgericht. Dort wird von unserer Kommission beantragt, die Zahl der Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen von gegenwärtig drei auf höchstens vier aufzustocken.
Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen hat am 28.[NB]Januar 2021 nach Anhörung des Präsidenten der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts beschlossen, die parlamentarische Initiative zur Erhöhung der Richterstellen an der Berufungskammer einzureichen. Die Anhörung des Präsidenten der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ergab, dass der Arbeitsanfall bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in den letzten Jahren stark zugenommen hat und insbesondere fast zwei Drittel der Verfahren in deutscher Sprache geführt werden. Nun ist es aber von der sprachlichen Verteilung her so, dass an der Berufungskammer ein Richter deutscher Sprache, ein Richter französischer Sprache und ein Richter italienischer Sprache vorhanden sind. Daher wäre eine sprachliche Verteilung unter der Berücksichtigung der Eingänge mit der Erhöhung der Zahl der Stellen der ordentlichen Richterinnen und Richter besser möglich und würde diesen Engpass bei der Berufungskammer beseitigen.
Sowohl von der Geschäftsprüfungskommission bzw. der zuständigen Subkommission als auch von der Gerichtskommission wird die Aufstockung um diese Stelle unterstützt. Verschiedentlich wurde sogar eine Aufstockung von drei auf sechs und nicht, wie nun vorgesehen, auf vier Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen beantragt. Ihre Kommission geht davon aus, dass der Belastung der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts mit der Erhöhung auf vier Stellen genügend Rechnung getragen werden kann. Man sprach sich daher dafür aus, die Zahl der Stellen nicht auf sechs Vollzeitstellen, sondern nur auf vier Vollzeitstellen festzulegen.
Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen gab am 26.[NB]März 2021 mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung dieser parlamentarischen Initiative unserer Kommission Folge. An unserer Sitzung vom 20. Mai 2021 haben wir den Vorentwurf, der sehr kurz gehalten ist, beraten, sind darauf eingetreten und haben die Verordnungsänderung entsprechend beschlossen. Der Bedarf ist offensichtlich akut, und um diesem Umstand Rechnung zu tragen, haben wir das Geschäft prioritär behandelt und gestützt auf Artikel 3a des Vernehmlassungsgesetzes auf eine Vernehmlassung verzichtet.
Die Verordnungsänderung weist keine grosse Tragweite auf und betrifft nur die Zahl der Richterstellen an der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts. Der Bundesrat stimmt dieser Vorlage auch zu.
Kern dieser Änderung ist, dass das Bundesstrafgericht neu höchstens vier Vollzeitstellen umfassen kann. Diese vier Vollzeitstellen können, müssen aber nicht ausgeschöpft werden. Dadurch besteht auch eine gewisse Flexibilität der Gerichtskommission hinsichtlich der Stellenausschreibungen. Mit der möglichen Erhöhung der Anzahl Richterstellen an der Berufungskammer wird der Belastung dieser Kammer Rechnung getragen. Gleichzeitig wird der Gerichtskommission damit die Möglichkeit gegeben, die Stellenausschreibungen hinsichtlich der erforderlichen Sprache anzupassen und das Gericht in Bezug auf den Arbeitsanfall ausgewogener zu bestellen.
Ich bitte Sie darum im Namen der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, auf das Geschäft einzutreten und der Vorlage zuzustimmen. Ich werde nur einmal sprechen.
- Abstimmung
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